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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.10.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-10-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191510235
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151023
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151023
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-10
- Tag1915-10-23
- Monat1915-10
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.10.1915
- Autor
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I- 247. Sonnabend, 23. Oktober IMS, abends. 68. Jahr«. » > Das Niesacr Tageblatt erscheint jeden Ta» abends V,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter , > Ser Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Wtark, monatlich 70 Pf. Anzeige« fiir die Nunimer des Ausgabetages stnd bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für ÜaS Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 18 Pf., OrtSprerS 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sah ent. ' I iprechend höher. Nachmeisungs- und Wermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch' Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraaaeber in s M Konkurs gerät. ZahlungS-und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Euie". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethcstrasze SS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Gßm. Der Rat der Stadt Riesa, den 23. Oktober ISIS. woch: „Gyges und sein Ring"; Donnerstag: „Hamlet", v,7 Uhr; Freitag: „Der Strom"; Sonnabend: «Das alte Heim": Sonntag: „Faust", Margarete Leonore Ehn a. G., Hm 8-lWchr M tim Arteitn Das am 1. Oktober ds. Js. füllig gewordene Schulgeld für die städtischen Schulen auf das 4. Vierteljahr 1915 ist längstens bis zum 3V. Oktober ISIS » an unsere Stadthauptkasse zn bezahlen. Der Rat der Stadt Riesa, am 23. Oktober 1915. Das Ministerium des Innern macht darauf aufmerksam, daß alle Ackerbohnen, Lupinen, und Wicken, soweit sie von dem Erbauer nicht selbst gebraucht werden, beschlagnahmt und und nnr an die Bezugsvereinigung der dentschen Landwirte in Berlin abgesetzt werden dürfen. , Dresden, den 20. Oktober 1915. 506II v II Ministerium des Innern, Abteilung IIv. 6 Uhr; Montag: „Der Weibsteusel". —KM. Die Heeresverwaltung beabsichtigt, im Laufe der kommenden Monate eine größere Menge wollener Socken durch unterstützungsbedürftige Frauen (nament lich Kriegerfrauen) im ganzen Reichsgebiet -egen Lohn stricken zu lassen. S-te wird sich hierbei für Sachsen des KrtegsauSschuises fürTrnppenüeüürfNifleim Königreich Sachsen, Dresoen-A., Zinzendorfskräß« 17/vedleneü, und rech- net auf die tätige Mitwirkung der gemeinnützigen Vereine und Unternehmungen, die sich die Unterstützung hilfsbedürf tiger Frauen zur Aufgabe gemacht haben. Das erforderliche Strickgarn — Marke „Vaterland ISIS" — soll aus den Be ständen des preußischen Kriegsministeriums zum Preise von 8,10 Mark für das Kilogramm zur Verfügung gestellt wer den. Wegen Zuteilung von Strickaufträgen und Strickgarn wollen sich die gemeinnützigen Vereine und Unternehmun gen an den Kriegsausschuß für Truppenbedürfnisse im Kö nigreich Sachsen wenden. Anforderungen von weniger als 100 Kilogramm können jedoch nicht berücksichtigt werben. Die Socken sind nach Normalmaßen anzufertigem Probe sorten und Grötzenangaben werden vom Kriegsausschuß auf Antrag übersandt werden. Die fertiggestellten Socken sind durch Vermittelung des Kriegsausschusscs an ein von die sem zu bestimmendes Kriegsbekleiöungsamt abzuliefern. Dieses Amt erstattet den mit 8,10 Mark für ein Kilogramm Strickgarn gezahlten Kaufpreis mit 8,SO Mk. für das Kilo gramm Socken zurück, so daß der Gewichts- und Garnver lust damit ausgeglichen ist, und zahlt außerdem einen den Verhältnissen angemessenen Stricklohn, der bis auf weiteres 0,78 Mk. für ein Paar Socken beträgt. Bemittelte Kreise werden an der Herstellung der Socken nicht beteiligt. Ein Weiterverkauf des Strickgarnes ist unzulässig. Auch für die Anfertigung von Wollsachen-Liebesgaben stellt die Heeresverwaltung den vorgenannten Vereinen und Un ternehmungen größere Mengen Strickgarn zur Verfügung. Der Vertrieb des Garnes ist ausschließlich dem Kriegsaus- schuß übertragen worden. Der Preis beträgt für Vereine und gemeinnützige Unternehmungen 8,05 Mk. für das Kilo gramm. Die gewünschten Mengen sind von diesen Vereinen usw. beim Kriegsausschuß unter gleichzeitiger Einzahlung des Kaufpreises anzusordern. Anforderungen von weniger als 100 Kilogramm können auch hierbei nicht berücksichtigt werden. Die Vereine und Unternehmungen dürfen das Garn nur an Selbstverstricker weitcrgebcn und von diesen höchstens einen Aufschlag von 5 Pfennig für das Kilogramm fordern. Sie haben dafür Sorge zu tragen, daß die aus dem Garn hergestelltcn Wollsachen an Organisationen abge liefert werden, die sich die Versorgung von Truppenvcrbän- den mit Wollsachen-Liebesgaben zur Aufgabe gemacht haben. Für die Versorgung einzelner Personen mit Liebesgaben kann Strickgarn nicht abgegeben werden. —KM. Es ist die Beobachtung gemacht worden, daß sich im Besitze von Zivilpersonen, auch Kindern, militärfiska lische Ausrnstungs- und Bekleidungsstücke be finden, die sie angeblich von Soldaten erhalten haben, oder die von diesen im Quartier oder anöcrorts angeblich liegen gelassen worden sind. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß sich diejenigen, die solche Stücke im Besitze behalten oder in Gebrauch nehmen, strafbar machen. Solche Stücke sind unverzüglich der nächsten Polizeibehörde zn übergeben. — Kronprinz Georg und Prinz Friedrich Christian sind gestern früh 8 Uhr 12 Minuten mit li- tägigem Urlaub aus Sem Felde in Dresden eingetrofscn und ans dem Neustadter Bahnhof vcun König, den Prinzcssinnen- Töchtern, sowie dem Prinzen und der Prinzessin Johann Georg herzlich empfangen worden. Tic Prinzen begaben sich mit dem König nach Villa Wachwitz, wo sic Wohnung nehmen werden. — Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Un terrichts hat an die Inspektionen der Fürsten- und Landes schulen, die Direktionen und Kommissionen der höheren Lehranstalten sowie die Taubstummenanstalten und die B:- zirksschulinspcktioncn folgenden Hinweis erlassen: „Am 21. Oktober vollenden sich fünf Jahrhunderte, seitdem der erste Hohenzoller die Erbhuldigung auf dem Landtage zu Berlin entgegcnnahm und in den Besitz der Mark Branden burg gelangte. In allen Schulen des Landes ist im Laufe > dieser Woche beim Geschichtsunterrichte auf geeignete Weise dieses für Deutschland so bedeutungsvoll gewordenen Er eignisses zu gedenken." —* Der BundeSrat hat gestern die grundlegenden Be stimmungen beschlossen, nach welchen die Festsetzung der Butterpretse durchgeführt werden kann. Der Reichs kanzler ist ermächtigt worden, Grundpreise, das heißt, die Grobeinkaufspreise am Berliner Markt nach Anhörung eines Sachverständtgen-AuSschusses mit Wirkung für Las ReichS-ebtet feftzusetzen. Zur Berücksichtigung -er In den verschiedenen Wirtschaftsgebieten besonderen Markt verhältnisse können die Landeszentralbehörden mit Zustim mung des Reichskanzlers entsprechende Abweichungen anorb- uen. lieber die Pretsstellung für Len Wiederverkauf jm Großhandel und im Kleinhandel werden ebenfalls vom Reichskanzler Vorschriften erlassen. Die Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern sind verpflichtet worden, Kletn- handelshöchstpreise unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse festzusetzen. Als Kleinhandel gilt der Verkauf an den Verbraucher in Mengen bis zu 5 Kilo gramm. Die hiernach vom Reichskanzler zu treffende» Fest setzungen sind schon in den nächsten Tagen zu erwarte». —* Amtlich wird aus Berlin gemeldet: Der Ausschuß für Milch, Buter, Käse und Eier deS Beirates der NeichS- prüfungsstelle für Lebensmittelpretse hat bereits zweimal, am Montag und Donnerstag dieser Woche, unter dem Vor sitz des Ministerialdirektors Lusensky getagt, derjenige für Vieh, Fleisch, Wurstwaren und Fische am Dienstag unter dem Vorsitz des Unterstaatssekretärs Richter. Allseitige Uebcreinstimmung herrschte über die Notwendigkeit der Preisregel nng für Butter, und zwar auf der Grundlage eines von Zeit zu Zeit nachzuprttfendcn Gesamt preises für die Berliner Notiz, lieber die Vcrbrauchsrege- lung für Butter, Fette und Milch fanden eingehende Erör terungen statt. Die Sicherstellung der Milchvcrsorgung für kleine Kinder, stillende Mütter und Kranke wurde allgemein für notwendig und durchführbar gehalten. Unter verschiede nen Anregungen fand besonders diejenige eines Verbotes der Herstellung von Fettkäse Zustimmung. . In der Vieh- und Fleischfrage erstreckte sich die Besprechung in der Haupt sache auf die allseitig für notwendig gehaltene Preisregnlic- rung für Schweinefleisch. — Der stellvertretende Kommandierende General des 10. Armeekorps, von Schweinitz, erläßt unter dem 18. Oktober folgende Bekanntmachung: Es ist zu meiner Kenntnis gelangt, daß gegen die von mir erlassenen Bcscblagnahme- versttgnngen aller Art sowie gegen die Höchstpreisbestim- mnngcn, soweit solche erlassen worden sind, teilweise in weit gehendster Weise verstoßen worden ist und auch noch ver stoßen wird. Gegen die mir namhaft gemachten Personen, die sich solcher Verfehlungen schuldig gemacht lmben, habe ich das strafrechtliche Einschreiten beantragt. In gleichcr Weise werde ich auch fernerhin bei Verfehlungen gedachtcr Art verfahren und zwar ohne irgendwelche Rücksichtnahme und ohne Ansehung der Person. In Presseäußcrungen und in namenlosen Eingaben wird im allgemeinen auf wucheri sche PrciStrcibereieu hingcwicsen. Ganz abgesehen davon, daß ich das Verhalten solcher Leute, die die gegenwärtigen 5t> iegsverhältnisse zum Nachteil der Bevölkerung in eigen nütziger Weise ausbentcn, anss schärfste verurteile, unterlasse ich es nicht, darauf hinzuweiscn, daß solche Personen sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen. Wenn vertrau enswürdige Personen des mir unterstellten Korpsbezirks unter Nennung ihres Namens, ihrer Adresse und unter Mitteilung von Tatsachen, die sie auch erweisen können, solche Leute, die sich wucherischer Preistreibereien schuldig machen, mir so namhaft machen, daß ich in der Lage bin, sie zur Verantwortung zu ziehen, so werde ich das unverzüglich tun. Dagegen' bieten allgemein gehaltene Angaben keine Handhabe zur Verfolgung: sic sind daher völlig wertlos. Döbeln. In gefahrvolle Lage kam in der Wald- Heimer Straße das 8 jährige Schulmädchen Keller von hier. Eine Anzahl Schulmädchen stellte sich um einen von Gas arbeitern auf der Straße ungeheizten Koksofen, um sich die Hände zu wärmen. Hierbei kam das genannte Mädchen mit seinem Kleidcrröckchcn dein glühenden Ofen zn nahe und dieses fing an zn brennen. In seiner Angst lief das Mädchen mit brennenden Sachen noch etwa 50 Meter die Straße entlang, bis von einer hinzukommenden Fran das Fcner durch Überwerfen von Kleidungsstücken gelöscht Riesa, den 23. Oktober 1915. —* Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet wurden der Schütze Paul Schuster, Sohn des Herrn Glasermeisters Paul Schuster, hier und der Soldat Richard Lehmann von hier bei einer Fernsprechabteilung. —MI. Die beschränkte Menge der vorhandenen VolkS- nahrungsmittcl zwingt dazu, mit den VbMten in jeder Weise haushälterisch umzngehen. Es kanrtWWWem Jahre uicht damit gerechnet werden, daß die Stollen b ückerei zu Weihnachten in dem gewohnten Umfangs möglich sein wird. Ob fiir diese Zwecke überhaupt Jnlandsmehl zur Verfügung gestellt werden kann, erscheint mehr als fraglich. In jedem Falle kann nicht eindringlich genug davor ge warnt werden, etwa schon jetzt Vorräte an Zutaten zu solcher Bäckerei in den Geschäftsbetrieheu anzusmnmeln, deren Verwertung später voraussichtlich sehr schwierig, wenn nicht unmöglich sein wird. Die unbedingte Notwen digkeit, zunächst für den unentbehrlichen Lebensbedarf zu sorgen, zwingt dazu, das Mehl für den eigentlichen Nah- rungsmittelzmeck zu halten. Es wäre daher eine durchaus verfehlte Maßnahme, wenn die Bäcker sich jetzt durch Ein käufe auf eine Stollcnbäckerei einrichtcn wollten, für die es ihnen au Mehl fehlen würde. —MI. Die Notwendigkeit, mit den vorhandenen Brot getreide- und Mehlbeständen haushälterisch umzugehen, macht es alle» Personen, die größere Vorräte in Gewahr sam haben — in erster Linie also Mühlenbesitzern, Bäckern und Händlern — zur Pflicht, darauf zu achten, daß keine Brotgetreide- und Mehlbestände durch Ver derben zur menschlichen Ernährung unbrauchbar werden. Hierzu gehört die Vertilgung der Mehlmotte, die, wenn sie nicht wirksam bekämpft wird, sich zu einer großen Gefahr heranbilden kann. Die Vertilgung der Mehlmotte läßt sich am wirksamsten durch äußerste Sauberkeit in der Mühle erreichen. Alle Räume müssen öfters gelüftet werden. Die Mischkammern, Mischmaschinen, Sichtmaschinen sind in kürzere» Zeitabschnitten gründlich zu reinigen; Fugen und Ritzen in Brettern sind mit besonderer Sorgfalt zu behan deln. Es empfiehlt sich auch, die Elevatorrohre öfters zu reinigen; dies geschieht cnn besten dadurch, daß an die Gurte der Rohre zu diesem Zwecke besonders hergestellte Bürsten angeschraubt werden, die durch fortgesetzte Mitbewegung ein Fortkommen der Mehlmotte verhindern. Ganz besondere Sorgfalt ist auf die Reinigung der Säcke zu verwenden, an deren inneren Seite Eier und Maden der Mehlmotte sich festsetzen. Empfehlenswert erscheint die Verwendung mecha nischer Sackausklopfmaschinen. Die Vertilgung der Mehl motte läßt sich auch durch Ausschwefeln der Mühlcnräume erreichen. Wegen der damit verbundenen Feuersgefahr ist besondere Vorsicht dabei geboten. —* In der sächsischenVerlustliste Nr. 214 (aus gegeben am 22. Oktober 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme auslicgt, sind Verluste folgender Trtzppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 103, 104, 108; Reserve-Regiment Nr. 100; Landwehr-Regiment Nr. 104; Feldartillerie: Reserve-Regiment Nr. 40; Munitions-Kolonnen: Infanterie - Munitions - Ko - könne Nr. 1,12. A.-K.: Artillerie-Munitions-Kolonne Nr. 7, 12. A.-K.; Reserve-Munitions-Kolonnen-Abt. Nr. 23, 12. N-A.-K.; Res.-Jnfanterie-Munitions-Kolonne Nr. 4, 12. R.-A.-K.; Res.-Artillerie-Munitions-Kolonne Nr. 6, 12. R.-A.-K; Artillerie-Munitions-Kolonne Nr. 2,19. A.-K.; Reserve-Jnfanterie-Munitions-Kolonne Nr. 55; Reserve- Artillerie-Munitions-Kolonnen Nr. 71, Nr. (I'h 73; Ar- tillerie-Munitions-Kolonnen Nr. 1 u. 3, 58. Jnf.-Div. A r - mierungs-Bataillone: 1. Nr. 21; 3. Nr. 23; 5. Nr. 25; 7. Nr. 106. — Preußische Verlustlisten Nr. 355, 356; Bayerische Verlustliste Nr. 228. —* Wochenspielplan der König!. Hoftheater zu Dresden. Opernhaus: Sonntag: „Die Walküre", 6 Uhr; Montag: 3. Volksvorstellung „Die verkaufte Braut"; Diens tag: „Fidelio"; Mittwoch: Zu ermäßigten Preisen Schüler vorstellung, 3. historischer Opernabend „Die Jagd", „Der Schauspieldirektor", 7 Uhr; Freitag: „Die Entführung aus dem Serail"; Sonnabend: 1. Sinfoniekouzert, Reihe 9; Sonntag: „Die Meistersinger von Nürnberg", 6 Uhr. Schauspielhaus: Sonntag: „Tatterich"; Montag: „Der Raub der Sabine rinnen"; Dienstag: „Meister Andrea" Mitt- Anzeige von Oelfrüchten betreffend. Unsere Bekanntmachung vom 10. August 1915, Anzeige über aus Raps, Rübsen, Hederich und Ravison, Dotter, Mohn, Lein «nd Hanf gewonnenen Früchte betreffend, ivird hiernrit aufgehoben. Der Rat der Stadt Riesa, am 22. Oktober 1915. Fnd. Futtermittelabgabe Gröba. Dienstag, den S«. Oktober ISIS, vormittag v—IS Uhr wird im Feuerwehr. Geräteschuppen an der Strehlaer Straße an die hiesigen Viehbesitzer Kleie gegen Bar> zahlun^ „ HEgeb^en. ^ober 1915. Der Gemeindevorstand. Um Zweifeln zu begegnen, die, wie uns bekannt geworden ist, immer noch auftreten, geben wir bekannt, daß nach einer Entscheidung des Kriegsministerinms der ganze Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain, mithin auch der Stadtbezirk Riesa, als zum Bezirke des Xil. Armeekorps gehörig anzusehen ist. Demgemäß haben für die Stadt Riesa in allen Angelegenheiten, deren Regelung infolge des Kriegszustands den stellvertretenden Generalkommandos übertragen ist, die Anordnungen des stellvertretenden Generalkommandos des XLI. Armeekorps s« gelten. Riesaer H Tageblatt ««d A«x»kg»r («MrdlM Md Nychtr). relegraumMdnff« 6 FmchMchpa» rag » -tt m-s» filr dle König!. Amtshanptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba.
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