Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.11.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-11-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191511012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-11
- Tag1915-11-01
- Monat1915-11
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.11.1915
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
SSL. Montag, 1. November ISIS, abends. <»8. Jayrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede» Laa abend« '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bez»,«-ret», aeaen BvrauSzahlung, durch unsere Trager frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,1V Mark, monatlich 7V Pf. Anzeige« für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittag« aufzugcben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. PrerS für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 18 Pf., OrtSpreiS 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- ivrechend höher. Nachweisung», und BermittelungSgebühr 2V Ps. Feste Tanse. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfallt, durch Klage «ingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in " Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". «otativn«dn»r und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: «oethestratze 5». Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Wegen Reinigung der Geschäftsräume werden Freitag und Sonnabend, den 8. und 0. November dS. Js. bei der unterzeichneten Behörde nur dringliche Angelegenheiten erledigt. Großenhain, am 30. Oktober 1015. L- Königliche Amtshauptmannschaft. Höchstpreise für Butter. Auf Grund von 8 5 der BnndesratSverordnung über die Regelung der Buttervreise vom 22. Oktober 1915 wird folgendes bestimmt: Der Preis für Butter im Kleinhandel darf innerhalb des Bezirkes der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain einschließlich der Städte Großenhain und Riekä nicht überschreiten: 1. für Handelsmarke I das ist feinste un- (leicht) gesalzene Süßrahmbutter, 2,60 Mark für das Pfnnd, 2. für Handelsmarke II, das ist gesalzene Süßrahmbutter (gute Handels ware), 2,30 Mark für das Pfund, 3. für Handelsmarke III, das ist gesalzene Sauerrahmbutter, 2,1« Mark für das Pfund, 4. für abfallende Ware (minderwertige oder überständige Butter), 1,00 Mark für das Pfund. II. Als Kleinhandel gilt der Verkauf an den Verbraucher, soweit c: nicht Mengen von mehr als S ls« zum Gegenstände hat. Hl. Wer diese Höchstpreisfestsetzungen überschreitet (Verkäufer sowohl wie Käufer), wird mit Gefängnis biS zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mar! bestraft. Neben der Gefängnisstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. ' Außerdem kann angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntzumachen ist. iv. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die vorstehenden Höchstpreise treten an die Stelle der durch die Bekanntmachung des kommaniuerenden Generals des stellvertretenden Xll. Armeekorps vom 21. Oktober 1915 festgesetzten Bntterpreife. Großenhain und Riesa, am 30. Oktober 1915. Die Königliche Amtshauptmannschaft und die SLadträte zu Großenhain und Riesa. Schdr. Städtische Aepfelabqabe. - »Die Abgabe der bei der Zentral-Einkanfsgcsellschaft m. b. H. in Berlin bestellten Aepfel erfolgt , , . DienStag, den 2. November 1016 gegen sofortige Bezahlung ab Waggon am Elbufer in der Nähe der Gasanstalt. Die den Bestellern zugcfertigten Airsweise der Bestellung sind mitznbringen. Der Rat der Stadt Riesa» am 1. November 1915. Gßm. Mittwoch, den 3. November 1915, vorm. 19 Nhr^ sollen im Rathause 1 Büfett, 1 Schreibsckrctär, I Sofa, 1 goldene Herrennhr, 1 Fahr rad und Federbette« gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden. Riesa, am 1. November 1915. , Der Vollstrecknngsbeamte des Nates der Stadt Riesa. Speckverkauf in Gröba. Die Gemeinde Gröba hat von der Zentraleinkaufsaesellschaft amerikanischen, gr« salzenen, fettSn Speck bezogen. Der Speck wird sich besonders zum Bereiten von Fett eignen. Um einen zu großen Andrang und ein langes Warten der Käufer zu vermeiden, haben diejenigen, die Speck kaufen wollen, von Dienstag ab zunächst eine Marke im Ge meindeamts, Zimmer Nr. 3, abznholen. Die Abgabe des Specks erfolgt dann nach der Nummcrnfolge dieser Marken. Der erste Verkauf erfolgt Mittwoch, den 3. November 1915, vormittags 9—11 und nachmittags 2—7 Uhr im Grundstück Weststraße 14, Hinter haus, und zwar au die Inhaber der Nummern 1—300. Vormittags werden die Nummern 1—80, nachmittags 81—300 «bgefertlgt werden. Die Verkaufstage für die Nummern über 300 werden noch bekanutgegebeu. Ein übermäßiger Andrang zur Markenausgabe ist nicht erforderlich. Der Vorrat reicht aus, daß jede Haushaltung Speck bekommen kann. Der Speck wird nur an Gröbaer Einwohner gegen Vorlegung der BrotauSweiS« karte abgegeben. Die Vermittelung von Sveck durch hiesige Einwohner an auswärts wohnende Personen (auch Verwandte und Bekannte) ist verboten. Zuwiderhandelnde werden von dein weitere» Berns von durch die Gemeinde bezogenen Lebensmitteln ausgeschlossen. - Der Preis des Specks wird durch Aushang im Verkaufsraum bekanntgegeben werden. G röba, am 30. Oktober 1915. Der'Gemeindevorstand, - Bekanntmachung, die Einkommen- und Eraänzungsstciierdeklarattou betr. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommen- und ErgänznngSsteuer werden zurzeit Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und bez. Vermögens anSgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zuaesendet werden wird, steht es frei, Deklarationen über ihr Einkommen bezw. ihr erganznngsstenerpflichtigeü Vermögen bis zum 20. Novemher d. I. bei dein unterzeichnete» Gemeiudevorstande einznreichcn. Zu diesem Zwecke werden bei letzterem Deklarationsformulare unentgeltlich ver abfolgt. Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, ingleichen alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen, An stalten, eingetragene» Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Kom manditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Berggewerk- schäften usw.), sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs ausgestatteten Persouenvereinen und VermögenSmaffen aufgefordert, für die Vertretenen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen haben bezw. in Ansehung der Ergänzungssteuer der Steuerpflicht überhaupt unterliegen, Deklarationen bei den: unterzeichneten Gemeiudevorstande auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Gröba (Elbe), am 30. Oktober 1915.Der Gemeindevorstand. Roggenaussaat in Gröba betr. Alle Feldbesitzer und Pächter, die tu diesem Herbste in Gröba Rossen sefät haben, werden aufgefordert, bis zum 3. November ISIS im Gemeindeamte. Zimmer Nr. 10, schriftlich z» melden, welche Fläche sie mit Roggen besät haben und wieviel Samen sie dazu verwendet haben. Soweit die hiesigen Landwirte diese Anzeigen bereits erstattet haben, hat es dabet sein Bewenden. Gröba, am 30. Oktober 1915. Der Gemeindcvorstand. Der 4. Termin Gemeindeeinkommcnfteuer wird am 1. November des Jahres füllig und ist binnen 14 Tagen an unsere Steuerlast» abzufübren. Gröba, am 30. Oktober 1915. Der Gemeindevorstand. DertticheS und Sächsisches. Riesa, den 1. November 1915. —* Wie uns mitgeteilt wird, wird die Sammlung von aufaetraaenen Schuhen Freitag, den 5. No- vember 1915 geschloffen. Wir richten daher an diejenigen, welche alte Schuhe abzuliefern gedachten, die Bitte, bis zu genanntem Zeitpunkte die Schuhe entweder durch die Schulkinder in den Schulen abgeben zu lassen oder sie direkt in der Albertschule, Hinterhaus, Zimmer 17, nach mittags von 2—4 Uhr abzuliefern. — Wie wir ferner er fahren haben, sind bis jetzt Geldbeträge, von denen die notwendigen Ausbesserungen bestritten werden sollen, sehr wenig eingegangen. Im Interesse des guten Zweckes bitten nur daher, auch Geldspenden recht zahlreich an die Stadthauptkaffe abführen zu wollen. —* Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet wurde der Gefreite im Schützenregiment 108 MaxLeh- mann, (Pflegesohn des Weichenstellers Friedrich Eitner) aus Mesa. Dem Soldat Otto Händel im Infanterie- Regiment Nr. 178 (Sohn des Weichenwärters Adolf Händel In Riesa) wurde die Friedrich-Äugust-Medaille verliehen. — Generalfeldmarschall v. d. Goltz richtete aus Pera nachstehendes Telegramm an die Deutsche Turnerschaft: »Aufrichtiges Beileid zum Tode des unvergeßlichen Ferdinand Goetz. Goltz, Feldmarschall." — Das Telegramm traf Sonnabend früh in Leiozig-Lindenau ein. —"SächsischesStaatSfchuldbuch. Eingetragen waren Ende Oktober 1915: 3118 Konten im Gesamtbettage von 217 688400 Mk. — W.S.L. Zur Ueberwachung des deutsch österreichischen Grenzverkehrs gebt von zustän diger Seite folgende Mitteilung zu: Aus Anlaß der von den stellvertretenden Generalkommandos anaeordneten mili- torischen Ueberwachung der Grenze nach Oesterreich-Ungarn und um dabet für Reisen über die Grenze Verschlechterung der Anschlnßverhältniffe im Eisenbahnverkehr nach Möglich keit hintanzuhalten, wird die sächsische Staateisenbahn- verwaltuna die Fahrpläne auf den in Frage kommenden Eisenbahnlinien in den nächsten Tagen ändern, soweit RG die allgemeine Fabrplanlaae »«laßt. Soweit sächsische Strecken in Frage kommen, werden wesentliche Fahrplan änderungen voraussichtlich nur auf den Strecken Eibau- Warnsdorf- Zittau—Reichenbcrg — Dresden —Bodenbach— Tetschen, Schandau—Sebnitz—Niederneukirchen und Plauen —Eger eintreten. Die Fahrplanänderungen werden von Fall zu Fall durch Deckb lätter zu den auf den Stationen aushangenden Fahrplänen bekanntgemacht werden. Um Unregelmäßigkeiten im Zugverkehr zu vermeiden, müffen Zugversyätunaen aus Anlaß der militärischen Grenzüber wachung grundsätzlich vermieden werden. Sollten in einzelnen Fälle» die fahrplanmäßige» ZuaSaufenthalte »»d Ueber- gangszeiten für die militärische Ueberwachung aller Reisende» nicht ausreichen, muffen die bis zur Abfahrt des betreffenden Zuges noch nicht untersuchten Personen ans den nächsten Zug verwiesen werden. Zugs- uud Anschlutzversäumniffe aus diesem Anlasse geben kernen Airspruch auf Entschädigung, auch sind Beschwerden zwecklos. Die die Grenze mit Oester reich-Ungarn überschreitenden Eisenhahnreisenden werden daher in ihrem eigenen Interesse gut tun, sich über die von den Militärbehörden für den Grenzübertritt erlassenen Vor schriften sowie über die im Fahrplan etwa eingctretenen Äenderungen zu unterrichten und, soweit der Zugang zur Eisenbahn am der UeberwachungSstation selbst stattflndet, sich genügend Zeit vor Abfahrt des Zuges dort emznsinden. Im übrigen kann erwartet werden, daß die Eisenbahn reisenden den auch für die Eisenbahnverwaltung schwierigen Verhältnissen Rechnung tragen, die nicht zu vermeidenden Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen und ihrerseits alles tun, was zur Erleichterung der Ueberwachung und damit auch des Zugverkehrs beitragt. _ —KM. Verleihung des Eisernen Kreuzes 1. Klaffe an Kronprinz Georg. Sc. Majestät der Kaiser hat am 29. Oktober an Se. Majestät den König nachstehendes Tele gramm gesandt : „Es macht mir Freude, Dir mitzuteilen, daß ich dem Kronprinzen in Anerkennung der guten Dienste, die er in den letzte» schweren Kämpfen leistete, auf Vorschlag des Oberbefehlshabers das Eiserne Kreuz 1. Klaffe verliehe» habe". —* Das Internationale Komitee vom Rote» Kreuz in Genf (Schweiz) übernimmt die Beförderung von Briefen und Geldspenden, sowie Telegrammen von deutschen Familien an ihre Angehörigen in Deutsch-Südwest.Afrika. Die Briefe, denen ein Antwortschreiben beigefügt sein muß« dürfen nur persönliche Nachrichten enthalten. —* Dem Reichsanzeiger zufolge können im Bereiche der Zivilverwaltung des Gouvernements Suwalki sofort mehrere praktische Sterz te Verwendung finden. Gesuche mit Gehaltsansprüchen sind umgehend an den Chef der Zivilverwaltung in Suwalki einzusenden. —* In der sächsischenVerlustltfteNr. 220 (aus- gegeben am 80. Oktober 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 179, 183, 192. Landwehr-Regiment Sir. 133. Reserve-Jäger- Batmllou Nr. 13. Kavallerie: Reserve-Husaren. Feld artillerie: Reserve-Regimenter Nr. 24, 32. Futz- artillerie: Reserve-Bataillon Sir. 19. Pioniere: Kom pagnien Nr. 115, 188, 192, 245, 204. Reserve-Kom pagnien Nr. 53, 54. 1. Ersatz-Kompagnie, 1. Bataillon Nr. 12. Preußische Verlustliste Nr. 3Ü3. * G röba. In der Stacht zum Freitag hat im Grund- stücke des Herrn Jleiscbcrmeister Otto Krctzschmar eine starke Gasansströmnng stattgcsunden, die auf einen Bruch in der Gasronrleitunä zurüüzuführen mar, und durch die die Hausbewohner während des Schlafes mehr oder weniger starte Gasvergiftung erlitten, die bei Herrn Krctzschmar zur Bewußtlosigkeit führte. Durch rechtzeitige Entdeckung konnte eine ernste Lebensgefahr glücklicherweise noch abgewendet werden. Bis zur Beseitigung des Rohrdesektes war unser Ort ohne Gasversorgung. 88 Zittau. Am 19. September dieses Jahres betrat der Hauptmann Lanaenheld in,Charlottenburg das Kur haus Luckendorf bei Zittau und bestellte beim Oberkellner zwei Portionen Butterbemmchen, wofür er 80 Pfennige be- zahttn mußte. Da ihm der Preis zu hoch erschien, erhob er Einspruch und als dieser von der Inhaberin des Kur- hauies, der Gastwirtsehefrau Auguste Müller als unbe gründet zuruügewiesen wurde, stellte der Gast Strafantrag wegen Vergehens gegen die Äundesratsverordnung vom 15. Juli 191 o «übertriebene Preisfordcrung). Die Gast- wirtsfrau, die das Kurhaus in Abwesenheit ihres Mannes uu Felde verwaltet, erhalt bterauf eine Strafverfügung in Hohe von »0 Mk., gegen die sie gerichtliche Entscheidung beantragte und geltend machte, daß der geforderte Preis
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite