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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.11.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-11-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191511082
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151108
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-11
- Tag1915-11-08
- Monat1915-11
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.11.1915
- Autor
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Riesaer O Tageblatt ««Li MtblMMMMer). rÄtgvmvErsff« O I ycruspnchlstv» r«g »l tt «« s» or^ «- für die Künigl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Ntesa, sowie den Gemeinderat GrVba. 260. Montag, 8. November IMS, abends. 68. Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends V,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. ve<n««pretS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, Monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer de» Ausgabetage» sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen au bestimmten Tagen und Plagen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 18 Pf., Ortspreis 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sah ent sprechend höher. NachweisungS- und VermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezvgen werden muh oder der Auftraggeber in ? Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an ocr Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethkstraste 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Ni-sa. Bekanntmachung. Hiermit geben wir den Befehl des stellvertretenden kommandierenden General des Xll- Armeekorps vom 30. Oktober 1015, die russischen Arbeiter betreffend, öffentlich be kannt. Den Bestimmungen ist allenthalben strengstens nachzugehen. Der Nat der «ladt Nieser, am 8. November 1915. Schdr. Beschs betreffend die russischen Arbeiter. Ans Grund de? 88 4 «nd 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1881 verordne ich für den Bezirk des Xll. Armeekorps folgendes: 8 1. Allen russischen Arbeitern männlichen nnd weiblichen Geschlechts ist es bis auf wei teres auch künftighin verboten, rechtswidrig das Inland zu verlassen. Nicht betroffen werden von diesem Verbot lediglich diejenigen, durch Arbeitsverträge nicht gebundenen weiblichen und im Alter von unter 17 oder über 45 Jahre stehenden männlichen Arbeiter, welche im Besitze einer direkten Fahrkarte nach einer Eisenbahnstation eines neutralen Landes sowie eines von der gesandtschaftlicben oder konsularischen Vertretung des neu tralen Staates visierten Passes sind und den für die lleberschreitung der Reichsgrenze be stehenden Vorschriften genügen. 8 2. Sämtliche russischen Arbeiter und Arbeiterinnen dürfen die Grenzen des Ortsbezirks (Gemeinde- und GutSbezirki ihrer Arbeitsstelle, soweit nicht der Besuch des sonn- und festtäglichen Gottesdienstes in der der Arbeitsstelle nächstgelcgenen Kirche ihrer Konfession m Frage kommt, nicht anders als mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizcibehörde überschreiten. Der Ucbergang in eine neue Arbeitsstelle ist nur unter Beachtung der für die Um schreibung der Arbeiter-Legitimationskarte geltenden Vorschriften zulässig und, wenn die Arbeitsstelle in einem anderen Ortsbezirk (Gemeinde- und Gutsbezirks desselben Orts polizeibezirks liegt, an die Genehmigung der Ortspolizeibehörde, wenn sie in einem an deren Ortspvlizeibezirk liegt, an die Genehmigung der für die bisherige Arbeitsstelle zu ständige» Polizeibehörde iPolizeidircktion Dresden, Polizciamt, Stadtrat in Städten mit revidierter Städtcordnnng, Amtshauptmanuschaft) gebunden. Die für den Aufenthalt und die polizeiliche Anmeldung von ausländischen Arbeitern bestehenden allgemeinen Vorschriften bleiben hierdurch unberührt. Für die von dem Verbot des 8 1 betroffenen in der Landwirtschaft und ihren Nebenbetrieücn beschäftigten russischen Arbeiter gelten ferner folgende besondere Vor schriften: Sie werden beim Ablauf ihrer derzeitigen Arbeitsverträge neue für die Winter monate und das Wirtschaftsjahr 191S geltende Arbeitsverträge abzuschließen haben und sind verpflichtet, spätestens bis zum 81. Januar 1910 die Ausstellung der Arbeiter-Lcgiti- mationskarte für 1910 bei der Ortspolizeibehörde zu beantragen. Die Arbeitgeber haben sich zu vergewissern, daß letztgedachter Verpflichtung pünktlich nackgekommcn wird, und haben die säumigen Arbeiter bis spätestens zum 5. Februar der zuständigen Polizeibehörde zu melden, hierbei auch mitzutcilen, ob der Abschluß eines neuen ArbeitsvertrageS erfolgt ist oder nicht. Denjenigen russischen Arbeitern, welche beim Ablauf ihres diesjährigen ArbeckSver- träges einen neuen Vertrag noch nicht abgeschlossen haben, ist für die Zeit vom Ablauf des Vertrages bis zum Abschluß eines neuen von dem bisherigen Arbeitgeber Un terkunft und Verpflegung gegen eine vom Arbeitnehmer einzuziehende erforderli chenfalls von seiner Ktmtion in Abzug zu bringende Entschädigung von 0,70 M. pro Kopf und Tag zu gewähren. 8 4. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen im 8 1 werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. Der Versuch ist strafbar. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen im 8 2 werden, sofern sie zum Zwecke des Kontraktbruches ersolgt sind, ebenfalls mit Gefängnis bis zu einem Jahre, andernfalls auf Grund von 8 2 Ziffer 1 des A. Gesetzes vom 28. Januar 1835, G. Ä. Bl. Seite 55, mit Geldstrafen von 10 bis 60 M., im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft. Liegt im Falle de» 8 2 die Absicht des Kontraktbruches nicht vor und beträgt die verbotswidrige Dauer der Entfernung aus dem Gemeinde- bezw. Gutsbezirke, vom Mittag des Tages der Entfernung an gerechnet, nicht länger als 24 Stunden, so tritt im ersten und zweiten Falle des Zuwtderhaudelns Geldstrafe von 3 bis 9 M-, im UnvermögenS- salle entsprechende Haftstrafe ein. Arbeitgeber, die den Bestimmungen in 8 8 zuwtderhandeln, werden mit Geld strafe bis zu 150 M. bestraft. 8 5. -"Äi: Dieser Befehl tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung in Kraft. Der Befehl »E 5. 10. 1914 wird gleichzeitig aufgehoben. Dresden, am 30. Oktober 1915. Der stellvertretende kommandierende General deS m Arureekor--. gez. v. Broizem. ' Um bei dem Mangel an Petroleum für Ersatzbeleuchtung Sorge zu tragen, will die Königliche Amtshauptmanuschaft Großenhain den Bezug von Spiritus-Glühlicht vermitteln. Der Kleinhandelspreis des Brenners beträgt 4.— Mark, die dazu erforderlichen Nebenbe standteile kosten etwa 1 Mark. Bestellung«» auf den Brenner sind bis 10. November im Gemeindeamte Gröba, Zimmer Nr. 8, wo auch weitere Auskunft erteilt wird, anzubringen. Gröba, am 8. November 1915. Der Gemeindevorstand. Oertlichrs nnd Sächsisches. Nicsa, den 8. November 1915. —* Der von der Schiitzengesellschast gestern im Gasthof zum Stern abaehaltene r Wohltätigkeitsveranstal- tung war em voller Erfolg beschiedcn. Der Besuch war ein über Erwarten guter; es mögen etwa 800 Personen zugegen gewesen sein. Der große Saal trug reichen patrio tischen Schmuck. Dank der zahlreichen Beteiligung fanden die Lose der mit schönen Gewinnen ausgestatteten Waren lotterie reißenden Absatz, sodaß die Lotterie bereits wenige Stunden nach Beginn der Veranstaltung beendet war. Auch der Blumen-, Aal-, Fisch- und Matroncnverkanf, so wie das Glücksrad und die Schießhalle fanden lebhaften und befriedigenden Zuspruch. Von 5 bis 9 Uhr konzertierte zunächst unter Leitung des Herrn Obcrmusikmeister I. Himm ler die Kapelle des K. S. Pionierbataillons Nr. 22. Nach 9 Uhr. begannen sodann die Vortrüge der hiesigen Vereine vom Sängerbund Meißner Land und der Herren Sergeant- Hornist Ellbogen (Violine) und M. Krcyß (Flügel). Mit gewohnter Hingabe und gutem Gelingen brachten die Sän ger ihre Liederspenden zu Gehör und konnten wie immer reichen Beifall entgegennehmen. I» die Leitung der Gesänge teilten sich die Herren Kirchenmusikdirektor Fischer, Kirch schullehrer Iwan Schönebaum und Obermusikmerster I. Himmler. Den Violinvorträaen des Herrn Sergeant-Hornist Ellbogen lauschten die Erschienenen mit sichtlichem Wohl gefallen. Stürmischer Beifall folgte ihnen und Herr Ellbo gen mußte sich zu einer Zugabe verstehen. Die gleiche äußerst beifällige Aufnahme fanden auch die Vorträge des Herrn M. Krcyß am Flügel. Auch er wurde von den dankbaren Hörern nochmals hervorgcrufen. Nach Beendi gung der gesanglichen und solistischen Darbietungen begann die Pionierkapelle wieder zu konzertieren. Um 12 Uhr er reichte die Veranstaltung ihr Ende. Der Reinertrag der Veranstaltung, der bekanntlich der hiesigen Kriegsnotspende zufließt, dürfte ein sehr befriedigender sein. —* Am Donnerstag voriger Woche bat sich hier auf der Elbe gegenüber dem Stadtpark eine schwere Havarie ereignet. Ein talwärts fahrender Kahn, der Neuen Deutsch- Böhmischen Elbeschiffahrt gehörig, fuhr in voller Fahrt auf seinen zu Wasser gegangenen Anker, wobei er stark leck wurde und sank. Die Ladung besteht in 16 000 Zentnern Elbkies, den der Kahn in Sörnenntz bei Meißen geladen hatte. Sobald das Hochwasser wegfällt, soll der Kahn mit Pulsometern leer gepumpt werden. —* Festgenommen wurde von der hiesigen Polizei ein Landsturmmann und Kaufmann ans Collaten bei Memel, der wegen Fahnenflucht steckbrieflich gesucht wurde. —* Mit der Friedrich-Äugust-Medaille ausgezeichnet wurde Herr Schutzmann Hellfritzsch, hier, zur Zeit im Felde. —* Der LandeSauSschuß der Vereine vom Roten Kreuz im Königreiche Sachsen schreibt uns: Im englischen Gefangenenlager Lofthouse Park (Wakefield) ist vom 1. November ab die Auslieferung von Konserven dosen, die an Gefangene aus Deutschland kommen, ver boten worden, weil trotz aller Mahnungen und Bitten solche Dosen doch wieder zur Uebermittelung von Nach richten an die Gefangenen benutzt worden find. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß solche Zuwiderhandlungen gegen die nun einmal erlassenen Vorschriften unbedingt unterbleiben müssen, weil hierdurch die Auslieferung von oft mühsam ersparten, und von den Gefangenen dringend benötigten Sendungen aus Deutschland in weitem Umfange gefährdet wird. Mitteilungen an Gefangene dürfen nur in Briefen oder auf Postkarten an diese gesandt werden. Hüte sich doch jeder, durch unvorsichtige Ucbcrtretungen der gel tenden Vorschriften eine große Anzahl unserer gefangen ge haltenen Landsleute zu schädigen! — Sr. Exzellenz dem sächsischen General der Artillerie z. D. v. K i rchbach, Führer eines Reservckorps, wurden die Schwerter zum Großlreuz des Roten Adler-Ordens, dem sächsischen Generalmajor Löffler, Oberguartier- meistcr einer Armee, der Rote Adlerorden 2. Klasse mit Schwertern und dem sächsischen General der Infanterie z. D. v. Ebrenthal, Führer einer Reservedivision, der preußische Kronenordcn 1. Klasse mit Schwertern verliehen. — Dem Oberleutnant und Kompagnieführer Rudolf Gündel im Pion.-Bat. Sir. 22, Inhaber des Eisernen Kreuzes 2. Klaffe und des Ritterkreuzes 2. Klasse vom Albrechtsordcn mit Schwertern, wurde das Eiserne Kreuz 1. Klasse verliehen. — Zur Beseitigung von Zweifeln sei darauf hinge wiesen, daß an den Dienstagen und Freitagen, den fleischlosen Tagen, in den Gast-, Schank- und Speisewirt schaften usw. auch kein Fleisch als Aufschnitt auf Brot an die Gaste verabreicht werden darf. — Der LandeSvcrbandSächsischcrGefliiacl- züchtervereine — unter der Schntzherrschaft Sr. Maje stät des Königs — hielt gestern nachmittag in den Drei Raben in Dresden einen außerordentlichen VerbandStag ab, an dem der Vorsitzende des LandeSkulturratcS für das Königreich Sachsen Geh. Rat Dr. Hähnel (Kuppritzß Oekonomieräte Fröbel (Leipzig) und Wilsdorf (Chemnitz), Generalsekretär dcs LandeSknlturrateS Dr. Schöne (Dresden) und Tierznchtinspcktor Dr. Marx (Leipzig) als Ehrengäste teilnahmen. Der Bericht über das abgelaufene Geschäfts jahr wurde einstimmig genehmigt. Hierauf erstattete Vcr- bandskassierer Prokurist GottcSmann den Kassenbericht, ans dem u, «. zu ersehen war, daß im abaelansenen Geschäfts jahr 9102 Mk. 62 Pfg. Einnahmen 8280 Mk. 51 Pfg. Ausgaben aegenüberstanden, und am Schluffe des Berichts jahres ein Kassenbestand von 822 Mk. 11 Pfg. vorhanden war. Zn Punkt 3 der Tagesordnung: Futtcrfrage, er klärte der Vorsitzende einleitend, daß der Verband alles ge tan habe, sie zu lösen. Der Vorsitzende des LandeSkultur- rateS für das Königreich Sachsen Geh. Rat Dr. Hähnel versicherte, daß auch der Landeskulturrat sich die möglichste Mühe gegeben habe, die Futterversorgung des Geflügels zu regeln. Er werde diesem wichtigen Teile der Tierhal tung besonders in der gegenwärtigen Zeit auch ferner seine volle Fürsorge angcdcihen taffen. Tie Ausführungen wurden mit lebhaftem Beifall ausgenommen. AuS dem vom VcrbandSmitgliede Robert Teeg (Reichenbach i. V.) erstatteten Bericht über di: Futterfraqc sei u. a. erwähnt, daß die Kommunalverbände jederzeit bestrebt gewesen seien, auf dir Wünsche der Geflügelzüchter hinsichtlich der Kutterversorgung einzugehen, doch sei der praktische Erfolg nur gering gewesen. Die Futterfrage sei gegenwärtig sehr brennend, uns die Kommnnalverbände müßten ermächtigt werden, den Geflügelzüchtern einen Teil aus der »weite» Hälfte der Gersteernte zur Verfügung zu stellen. An die mit Beifall aufgenommenen Ausführungen schloß sich eine längere Aussprache, worauf folgende Anträge angenommen wurden: 1. Der Vorstand des Landesverbandes Sächsischer Geflügelzüchter wird beauftragt, beim Bundesrat dahin vorstellig zu werden, daß zur Durchhaltung der Geflügel zucht ein Teil Gerste aus der beschlagnahmten zwecken Hälfte der Ernte bis zum Eintritt besserer Verhältnisse sofort freigegeben werde; 2. darauf hinzuwirken, daß die Geflügelzüchter in jedem Kommunalverbande geeignete Vertreter erhalten und die Verbandsvereine der Kommunal verbände auffordern, sich sofort zusammenzuschließen, um solche Vertreter vorzuschlagen. — Die Meldung, daß General d. I. v. Carlowitz zum Armeesührer ernannt worden sei und die nach Erkun digungen in Dresden bestätigt erschien, bewahrheitet sich nicht. Wolffs Sachs. Landesdienst meldet jetzt: „Wie uns von zuständiger Seite mitgeteilt wird, ist eine Veränderung in der bisherigen Felddienststelle des Generals v. Carlowitz nicht in Frage gekommen." — Die mit Friedrich-August-Medaillen Beliehenen erhalten nach einer Entschließung des Königs an Stelle eines besonderen, von: Könige gezeichneten Dekretes et» Besitzzeugnis ansgehändigt. Die Ausfertigung der Besitzzengnisse hat durch die zuständigen Stellen zu erfolgen. Es hat sich ferner als notwendig erwiesen, daß alle mit Kriegsauszeichnungen Beliehenen in der Heimat einen Ans weis besitzen, der sie als rechtmäßigen Inhaber der Auszeichnung erkennen läßt nnd den sie stets bei sich zu führen haben. Das KricgSministerinm ersucht, alle diejenigen beliehenen Hecresangehörigen, die von den mobilen Truppen teilen usw. ganz oder vorübergehend in die Heimat zurück kehren, mit einein solchen Ausweis zu versehen. — MI. Die Sammlung gege n K riegsnot e. V. in Berlin 7 n. d. Linden 56 ll verbreitet auch im Königreich Sachsen Aufforderungen zur 'Ablieferung von Metall aller Art, ferner von Waffen, Munition, ilniformcn, Kupfer pfennigen usw. zum. Besten der Ostvreußenhilse und für die Ansiedelung von Invaliden und Kricgswitwen. Als An denken erhalten die Spender eiserne Ringe oder Bilder ohne jede bare Zahlung. Zn dem Sammlungsnnternelnnen ist die erforderliche Genehmignng weder nachgesucht noch erteilt worden. — MF. Sicherem Vernehmen nach wird die Verord nung betr. den Ausschank nnd Verkauf von Branntwein oder Spiritus, die das Ministerium des Innern auf Grund der Verordnung des BnndeSratS vom 26. März d. I. erlassen hat, im Bezug auf die zeitliche Beschränkung oeS Verkaufs und Ausschanks mit Rücksicht auf die davon betroffenen gewerblichen Interessen wesentlich gemildert werden. Dresden. Für die österreichisch-ungarische Kriegsan leihe hat sich auch in Dresden ein sehr lebhaftes Interesse gezeigt. Man schätzt die Dresdner Zeichnungen auf weit über 10 Millionen Kronen. Auch das hiesige österreichisch ungarische Kaninlat war in der Lage, ans den Kreisen der Kolonie Zeichnungen" auf ansehnliche Beträge zu überweisen. Zwickau. Im uahen Stanzendorf verunglückte der Besitzer der mechanischen Weberei Frnnz Kümmel dadurch
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