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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.11.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-11-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191511091
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151109
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151109
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-11
- Tag1915-11-09
- Monat1915-11
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.11.1915
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Riesaer D Tageblatt «8. Ialira Dienstag, 9. November IMS, abends. 361. ««d AzrzFtg»» MeblM W.AWcher). .-SV,. Amtsötatt für b!e König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GröVa. würde, setzt sich der Gefahr ans, wegen Nahrungsmittel- wucherS belangt zu werden. — Es wird von Händlern versucht, alle geringeren Sorten Butter als „Tee-, Tafelbutter" — also als Sorte 1 — zu bezeichnen, um entsprechende Preise zu er zielen. Weiter wenden einige Hausfrauen in gänz licher Verkennung der Sachlage, um sich mit dem nötigen — manchmal sogar mit einem unnötigen — Bedarf cinzn- decken, das Verfahren an, höhere Preise als die fest gesetzten zu zahle m Sie begründen diese Umgehung der Höchstpreise damit, daß sie das Mehr nicht für die Butter als solche, sondern dafür zahlen, das; ihnen die Butter ins Hans gebracht wird. Zur Warnung für beide Teile mag die Mitteilung dienen, daß die Behörden ange wiesen worden sind, derartigen Umgehungen des Gesetzes nachdrücklichst entgegenzutreten. (W. T. B.) —* In der gestrigen Bundesratssitzung wurde eine Ver ordnung über den Verkehr mit Stroh und Hccksel verabschiedet. Die Verordnung verfolgt den Zweck, dem Kricgsausschusse für Ersatzfutter durch Vermittelung der Bezuasvereinigung der deutschen Landwirte diejenigen Strohmengen zu angemessenen Preisen zu sichern, die er zur Herstellung seiner Futtermittel braucht. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Melaffefuttermittel und um das sogenannte Strohkraftfutter. Demnach wird durch die Ver ordnung dec Bezugsvereinigung ein Verkaufsrecht für die jenigen Strohmengen einaeräumt, die jemand absetzen will, sofern diese Mengen 4 Tonnen bis zum 1. August 1916 übersteigeil. Um die daraus berzustellenden Ersatzfutter den Landwirten und sonstigen Verbrauchern zu angemessenem Preise darbieten -u können, werden Höchstpreise für Stroh festgesetzt und zwar 4S Mark für unaepretztes Maschinen druschstroh, 47,5 Mark für gepreßtes Stroh und 50 Mark für Klegeloruschstroh für die Tonne. Einbezogen in die Verordnung ist das Stroh von Roggen, Weizen, Dinkel, Hafer und Gerste, nicht aber die Streu dieser Getreidearten. Das zum Absatz gestellte Stroh; das die Bezugsvereinigung wr die obenangegebenen Zwecke sowie für gewisse besonders dringliche Ausnahmefälle, z. B. zur Versorgung ungünstig gelegener städtischer oder industrieller Verbrauchszentren nicht braucht, wird dem Verkehr wieder freigegeben. Es gelten dann die obigen Höchstpreise als Verkaufspreise für den Erzeuger. Beim Verkaufe von Hecksel durch den Her steller darf der Preis von 60 Mk. für die Tonne ohne Sack nicht überschritten werden. (Amtlich.) — Im „Reichsanzeiger" wird eine Freigabebewilli- guna zu der Bekanntmachung W. M, 231/9 15 K. N. A., betreffend Beschlagnahme von Schlafdecken, Haardecken und Pferdedecken (Woilachs) veröffentlicht. Danach sind alle Decken und Deckenstosfe, die mindestens zu 25 Prozent aus Kamelhaar bestehen, freigegeben, gleichgültig in welchen Mengen sie vorhanden sind, jedoch nicht sogenannte Kamel- haarnnitate. Ferner, sind freigegeben die Vorräte, eines und desselben Eigentümers, die unter Berücksichtigung der am Tage der Beschlagnahme (l. Oktober 1915) vorhanden gewesenen, zuzüglich der nachher fertiggesteltten Decken ge ringer sind, als (Mindcstvorräte) s. bei Decken 50 Stück von einer einzigen Qualität, gleichgültig wie grob die Ge- famtdestände sind, >>- bei Deckenstosfen 100 Meter Dcckcnstosf einer einzigen Qualität, gleichgültig welche Breite die Stosse haben. Unterschiede in Farbe. Grütze und Gewicht begrün den für sich allein keine Verschiedenheit der Qualität. Jede Teilung der Vorräte, durch die sie der Beschlagnahme ent zogen werden, ist verboten und straf bar. — Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung eine Verordnung über Oele und Fette beschlossen, welche den Zweck hat, tierische und pflanzliche Oele und Fette, die für die menschliche Ernährung verwendbar sind, für diese sicherznstclleu und die Grundlage für eine angemessene Preisgestaltung zu geben. Die Verordnung setzt eine An- zcigepflicbt, eine Absiitzbcschräukung und die Verpflichtung fest, die Vorräte von Oelen und Fetten den, Kriegsausschutz für pflanzliche und tierische Oele und Fette, Gesellschaft m. b. H. in Berlin, auf Abruf zu bestimmt vorgcschriebcncu Preisen zu überlasten. Dem KriegSausschutz liegt die Ver teilung der Rohstoffe au die beteiligten Industrien und der von ihnen hergcstellten Erzeugnisse ob. Der Reichskanzler erläßt die näheren Bestimmungen hierüber, er bestimmt ins besondere, an welche Stellen und zu welchen Preisen die Waren abzngeben sind. * Zeithain. Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurde am 2. November d. I. der Gefreite Franz Mehle von hier im Jäger-Bataillon Nr. 12. Dresden. Der Trnnergottesdienst für die im Felde gefallenen sächsischen Soldaten, der auf Wunsch Sr. Majestät de? Königs gestern vormittag 9 Uhr in der Katholischen Hoskirche abgehalteu wurde, hatte das grosse Gotteshaus gefüllt. Auf den vordersten Bänken fassen die Zöglinge der Dresdner katholischen Schulen, das übrige Mittelschiff und das Seitenschiff füllten Hunderte von Soldaten, die dem katholischen Bekenntnis auaehören und entweder in der ama begriffen find ober als Verwundete in Dresden Bezug von WirtschaftsSpfeln in Gröba. Wir beabsichtigen, für die hiesigen Einwohner von der Zentraleinkaufsgesellschaft Mrtschaftsäpfel, die besonders zur Bereitung von Marmelade usw. geeignet sind, zu be ziehen, wenn die vorneschriebeue Mindcstmenge von 200 Ztr. znsammenkommt. Der Verkaufspreis wird sich auf 6.60—6.70 M. für den Ztr. stellen. Bestellungen auf Aepfcl sind Donnerstag, den 11. November ISIS hei Herrn Hermann Schmidt in OertUches mW Sächsisches. Riesa, den 9. November 1915. —* In der sächsischenVerlustlisteNr. 224 (auS- geaeben am 8. November 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 102, 177, 829, 354; Reserve-Regimenter Nr. 106, 245; Reserve- Jäger-Bataillone Nr. 25, 26; Feld-Maschinengewchr-Züge Nr. 68, 73, 98, 100, 134, 177, 178, 181, 382. Kaval lerie: Karabinier-Regiment; Husaren Nr. 20. Feld- artilleric: Regimenter Nr 12, 32, 48, 64, 68, 77, 78, 245, 246; Reserve-Regimenter Nr. 40, 53, 54; Ersatz-Ab teilungen. Regimenter 48, 77; Leichte Feldhaubitzen-Ab- teilung Nr. 192. Futzartillerie: Regimenter Nr. 12, 19; Bataillon Nr. 38: Reserve-Bataillon Nr. 27; Land wehr-Bataillon Nr. 19; Landsturm-Bataillon, 12. A.-K.; Batterien Nr. 123, 278. Verkehrstruppen: Armee-Tele- graphen-Abteilung Nr. 3; Fernsprech-Abteilung Nr. 19. Feldfliegcr-Trupven. Sanitäts-Formationen: Sanitäts- Kompagnie Nr. 2, 12. A.-K.; Neserve-Sanitäts-Kompagnie Nr. 2, 12. N.-K.; Landwehr-Sanitäts-Kompagnie Nr. 21; Feldlazarett Nr. 10, 19. A.-K.; Kriegslazarett-Abteilung Nr. 127. Liste Nr. 3 der aus England zurückqekehrten preutz. AuStauschgcfangenen. Preußische Verlustlisten Nr. 367, 368, 369, 370; Weitere Verluste. Bäuerische Ver lustliste Nr. 231. Württembcraische Verlustliste Nr. 294. Kaiserliche Marine, Verlustliste Nr. 55. —* Die erste Präliminarsitzung der Zweiten Kammer des sächs. Landtages wird am heutigen Diens tag abends 6 Uhr abgehalten. In dieser Sitzung werden die vier Abteilungen gebildet. In der zweiten Präliminar sitzung der Zweiten Kammer am Mittwoch wird die Wahl des Präsidiums erfolgen. Die ErsteKammer hält ihre erste Präliminarsitzung am Mittwoch mittags 1 Uhr ab. Auf der Tagesordnung stehen nur Mitteilungen. — Se. Majestät der König hat zur Anerkennung be sonderer vaterländischer Betätigung mährend des gegen wärtigen Krieges einen Orden gestiftet, der den Namen „Kriegsvcrdien st kreuz" führen soll. Das Kriegs verdienstkreuz wird nur in einerKlasse verliehen. Das Recht der Verleihung steht ausschließlich dem Könige zu. Das Ehrenzeichen des Ordens besteht in einem metallenen achtspitzigen Kreuze, dessen vier Arme durch einen Lorbeer kranz verbunden sind, und trägt auf der Vorderseite das Bild des Königs mit Umschrift, darüber die Königskrone und im unteren Schenkel das Stiftungsjahr 1915, auf der Rückseite den königlichen Namenszug niit der Krone und die Inschrift „Weltkrieg". Es ist an einem grünen, der Länge nach mit zwei weißen Streifen durchzogenen, an der Kante mit gelben und blauen Längsstreifen versehenen Ordensbande, und zwar nach dem Eisernen Kreuz (gleichviel ob am schwarz-weißen oder an; weitz-schwarzen Bande), aber vor jeder Königlich Sächsischen Friedensauszeichnung, die im Range niedriger als das Offizierskreuz vom Albrechts- orden ist, auf der linken Brust zu tragen. Das Ordens band darf auch ohne den Orden getragen werden. An Personen, die aus Anlaß des gegenwärtigen Krieges be reits eine Königlich Sächsische Kriegsauszeichnung erhalten haben, wird das Kcieasverdienstkreuz nicht verliehen; im Falle der späteren Verleihung einer solchen Kriegsaus zeichnung ist das Kriegsverdienstkreuz an die Ordenskanzlei zurückzugeben. Die für den Verlust von Orden und Ehren zeichen geltenden Bestimmungen finden auf diesen Orden Anwendung. Nach dem Ableben des Inhabers verbleibt das Kriegsverdienstkreuz im Besitze der Familie: — Seine Königliche Hoheit der Kronprinz von Sachsen besuchte am 17. Oktober das 18. königlich sächsi sche Jnfanterce-Regiment Nr. 192, das sich in den Kämpfen der letzten Wochen besonders ausgezeichnet hat. Das Regi ment war auf einer Waldwiese im offenen Viereck ausge stellt. Auf dem rechten Flügel stand der Brigadekomman deur mit seinem Stabe. Nach dem Abschreiten der Front trat Seine Königliche Hoheit in die Mitte des Vierecks und hielt etwa folgende Ansprache: Es drängt mich, das jüngste Regiment Seiner Majestät nach diesen schweren Tagen zu begrüßen und ihm Glück zu wünschen zu den erfolgreichen Kämpfen auf blutgetränktem Schlachtfelde. Das Regiment hat eine Feuertaufe durchgemacht, wie noch kein anderes. Sie haben ganz wesentlich dazu beigetragen, den gewaltigsten aller Anstürme des Erbfemdes zu brechen und zu vernichten. Wir sind stolz auf unsere Hundertzweiundneunziger. Alle meine Wünsche für das vortreffliche Regiment fasse ich zu sammen in den Ruf: Das 18. Infanterie-Regiment Nr. 192 Hurra, Hurra, HurraI — Hieraus ergriff der Regimentskom mandeur Oberstleutnant Rothe, das Wort, um den unter tänigsten Dank auszusprechen für die dem Regiment durch den Besuch und die huldvollen Worte Seiner Königlichen Hoheit zuteil gewordene hohe Auszeichnung, die dem Regi ment ein Ansporn fein werde zu weiterer treuer Pflichter- külluna. In daS anschließende Hurra auf Se. Majestät den Da- Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tas abends '/,7 Ubr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. ve«,»»tzreiS, geakn Barauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstaltrn vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Nummer de» Ausgabetage» sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird'nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Gnmdschrift-Zeile (7 Silben) 18 Pf., OrtSprecS 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- Ivrcchend höher. NachweisungS- und LcrmittclungSgebiihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in " Konkurs gerät, Zahlung-- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäfts stelle: Gorthestratzr 5». Verantwortlich für Redaktton: Arthur Hahne!, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Nicla, .... - , . 1------^------- ' — Konia und seine Königliche Hoheit den Kronprinzen stimmte das Regiment begeistert ein. Sodann verteilte Seine Kgl. Hoheit über 100 Eiserne Kreuze, welche Angehörigen des Regiments für Ruhmestaten in den letzten Kämpfen ver liehen worden waren, eigenhändig an Offiziere nnd Mann schaften, wobei jeder einzelne durch gnädige Worte ausge zeichnet wurde. Noch etwa eine Stunde verweilte Seme Königliche Hoheit im Kreise der Offiziere und Mannschaften. Dann erfolgte die Abfahrt unter jubelnden und aus inner stem Herzen kommenden Hurra- und Hochrufen des dank baren Regiments. — Die natian alliberale Fraktion des säch sischen Landtages hielt gestern nachmittag im Ständchaus m Dresden eine Sitzung ab, in der zu Vorsitzenden die 8lb- geordneten Hettner, Dr. Niethammer und Nitzschke, zu Geschäftsführern Klcinhempel und Tr. Seyfert, zu Beisitzern Dr. Kaiser,^Göpfert und Rückert gewählt wurden. Zur VerhandlmW standen alsdann zwei Anträge der Abgeord neten Nitzschke-Leutzsch und Dr. Seyfert, betr. die Herab- Minderung der hohen Nahrungsmittelpreise und die Schaf fung eines Kriegerhcimstättengesetzes. Die Anträge fanden Annahme. — Erfreulicherweise kommen jetzt bei der Beflaggung zur Feier von Siegen auch die Faro en unserer Bun desgenossen mehr und mehr zur Anwendung. Leider gewahrt man aber hier und da noch falsche Fahnen. Zum Verständnis seien hier einige Winke gegeben. Auf der tür kischen Flagge mutz der Halbmond die Sichel des zuneh menden nicht des abnehmenden Mondes zeigen. Die ungarische Fahne zeigt von oben nach unten, Rot, Weiß und Grün, die bulgarische aber Weiß, Grün und Rot. Also, bitte richtig flaggen, wenn den Bundesgenossen Ehre angetan werden soll I — Im „Pirn. Anz." lesen wir: Der letzte im Gebiete der Sächsischen Schwerz horstende Adler wurde in den Tyssaer Wänden in den 80 er Jahren des vorigen Jahrhunderts geschossen. Eine Inschrift in der Felsenwrrr- nis der genannten Wände bezeichnet noch heute den Ort, wo der Schütze, Fürst Schwarzenberg stand, als er dem König der Lüfte das tödlrche Blei zufeuerte. Bereits 70 Jahre vorher hatte der letzte Luchs an den Thorwalder Wänden sein Leben unter dem Selbftschuffe, den ein Hinter- Hermsdorfer Jäger legte, ansgehaucht. 'Auch hier ist ein Denkmal errichtet, das den Ort der Erlegung im Ziegen- gründe, nicht weit von der Reichsgrenze, bezeichnet. Als man den Gedenkstein fetzte, dachte man wohl nicht daran, damit ein Kulturdenkmal errichtet zu haben. Es ist seitdem reißend bergab gegangen mit unserer Tierwelt. Zn den Gründen und Kluften des Winterberges und vor allem der wildzerrissenen Partschenhörner fristet noch der Auerhahn sein Dasein. Freilich wird er geschont, da daS königliche Wild nur dem königlichen Jäger vorbehalten ist, aber der Bestand geht doch langsam zurück. In den Felscnwänden der Kirnitzsch und der Po lenz horstete noch vor einigen Jahren der Uhu, der nach einer Weisung des Ministeriums in dem Gebiete der Sächsischen Schweiz als Naturdenkmal geschont werden sollte. Nicht allzulange mehr, dann wird man auch ein Denkmal errichten für den letzten Hirsch, mit dem seit einigen Jahren ganz bedeutend aufgeräumt morden ist. Wenn sich irgendwo in unserer Heimat ein seltener, durch seine Größe auffallender Vogel zeigt, gleich wird von den Schützen darauf geknallt. Es mag für unsere kühnen Flieger im Felde weniger gefährlich-fein, über feind lichen Truppen zn schweben, als für einen großen Raubvogel, bei seinen herbstlichen Wanderflügen durch Deutschland hier oder dort einmal zu rasten. Nm den Adler, der vor einigen Wochen bei Dorf Wehlen erlegt wurde, ist es vom Standpunkt des Naturfreundes nnr schade. Man kann «nd darf nicht wünschen, daß die Natur unserer Heimat noch mehr verarmt. Der Jäger allerdings geht von anderen Gesichtspunkten ans, aber dennoch soll er sich im Interesse des Heimatschutzes ein Opfer anferlegen. Es gibt Jäger, die es tun, wie z. B. iencr, der bei einer Treib jagd eine Schneeänle vor sich hatte, daS seltene Tier aber schonte, eben weil es sclten war. Zum Mottenfraß sind die letzten lleberreste der einst so reich vertretenen Vogelwelt doch zu schade. — Eine praktische Neuerung ist jetzt, nach einer Meldung de? Vogtl. Anz., bei allen im Felde stehenden Truppen getroffen morden. Nm die Zahl der infolge unge nügender oder falscher Adressierung unbestellbar gewordenen Feldpostsendunacn noch weiter ncrnbzudrucken, sollen in Zukunft in bestimmten Fristen an die Mannschaften bis zum Unteroffizier Postkarten mit der richtigen Adresse verteilt werden, die den Angehörigen zu übersenden sind. — Von berufener Seite wird, wie die DreSdn. Narbr. melden, darauf bingcwicscn, daß die Festsetzung von Höchst preisen nicht etwa den Sinn habe, daß nun unter alten Umständen auch die Höchstpreise gefordert werden dürften. Wer beispielsweise Butter zu einem niedrigen das seitens Preise einkauft, so daß er beim Wiederverkauf zum Höchst- katholischen preise eine,: ganz unverhältnismäßig hohen Gewinn erzielen Ausbildung Gröba, Georgvlatz 7 anzubringen. Die Aepfel werden in Mindestmengen von V- Ztr. abgegeben. Gröba, qm 9. November 1915. Der Gemeindevorstand. Diejenigen Einwohner, die noch im Besitze von Buttermarken sind, werden aufge fordert, die Butter gegen Abgabe der Marken nunmehr spätestens Mittwoch, den 10 No vember in der Verkaufsstelle des Consumvereins abzuholen. Der Gemeindevorstand zu Gröba.
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