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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.11.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-11-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191511229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151122
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151122
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-11
- Tag1915-11-22
- Monat1915-11
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.11.1915
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WMHDDWWWW Riesaer O Tageblatt «nd A«s»iser MrdM mid >Mcha». Aurtsötaü für die Michl. AmtShauptmmmschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GröVa. 271. Montag, 33. November 191S, avevss. 68. Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends >/,7 Uhr n»it Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung,-durch unsere Träger srei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind vis 10 Uhr vormittags auszugebeu und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrist-Zeile (7 Silben) 18 Pf., OrlSpreiS 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- ipttchrnd höher. Nachwrisungs- und VernuttelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn oer Betrag verfällt, durch Klage eingezogeu werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethrsirasje 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; siir Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Unter den Rindern deS neue» Rittergutgehöstes Gröba ist die Maul- und Manen seuche bezirkstierärztlich sestgestellt worden. Als Sperrbezirk wird der genannte Nittergntshos und als Beobachtungsgebiet der nördlich des Hafens und der Döllnitz ,telegene Flurbereich von Gröba bestimmt. Für den Sperrbezirk netten die Vorschriften in 88 162—168 und für das Beobachtuuasgebiet 88 166—168 der Bundcsratsvorschriften znm Viehscuchengesetze — Gesetz- und Verordnungsblatt 1612 Seite 86 folgende —. . ä§ür die in einem Umkreise von 15 Kilometer von Gröba liegenden Ortschaften des Bezirks: Nauwalde, Spansüerg, Nieska, Görzig, Tiefenau Kvsclitz, Pulsen, Wülknitz, Klein- trebnitz, Zottewitz, Forberge, Pochra, Gröba, Merzdorf, Weida, Mergendorf, Pausitz, Oelsitz, Gostewitz. Nickritz, Jahnishausen mit Böhlen, Mehltheuer, Prausitz, Pahrenz, Kobeln, Heyda, Leutewitz, Poppitz, Seußlitz, Neuseußlitz, Döschütz, Merschwitz, Göltzscha, Medessen, Leckwitz, Naundörfchen, Zschaiten, Roda, Nünchritz, Glaubitz mit Langcnberg und Sagerrtz, Weißig b. G., Skassa, Wildenhoin, Banda, Colmnitz, Peritz, Grödel, Atoritz, Prammtz, Rödern»:, Boversen, Lcssa, Zeitbai»» Markfiedlitz, Radewitz, Streumen und Lichtensee gelten die Bestimmungen m s 168 Absatz 1 der obengenannte,» Bundes» atsvorschriften. Die »lnch Absatz 8 des genannten Paragraphen vorgesehene»» weiteren Beschrän kungen bleiben vorbehalten. Zuwiderhandlungen arge»» vorstehende Bestimmungen »verden, soweit nicht nach den Strafvorschriften des ViehsenchenqesetzeS vom 26. Juni 1900 bez. weiteren gesetzlichen Be stimmungen höhere Strafen verwirrt sind, gemäß 8 57 der sächsische»» AusfuhrungSuer- ordnnng znm Viehseuchengesetze mit Geldstrafe bis zu ISO Mark oder m»t Hast bu» zu sechs Wochen bestraft, Großenhain, an» 22. November ISIS. 2S25 » k. Die Königliche Amtshanptmannschaft. Oertlsches und EiWiZches. Riesa, den 22. November 1915. —* Der Besuch unseres Friedhofes am gestrigen Totensonntag war außerordentlich stark, zumal da herrliches, sonniges, weiln auch kaltes Wetter den ganzen Lag über herrschte. Die Grabstätte»» waren mit Blumen, Kränzen und sonstigen Gebinden überaus reich geschmückt. So ge staltete sich auch dieser zweite Kriegs-Totensonntag zu einen» Tag dankbaren und treuen Gedenkens unserer Toten. Eine eigenartige Fügung wollte eS, daß in diesem Jahre, wo man in Deutschland die Totenfeier zum lOOsten Male begeht, sie wieder die Hauptbedeutung ihrer ersten Feier erhielt. Ist sie doch hcrvorgcgangen aus den Erinncrungs- seiern, die man vor hirndert Jahren zum Gedenken an die »u den Freiheitskämpsen Gefallenen veranstaltete. Wieder wurde das Totenfest zu einen» Gedächtnistage hauptsächlich für die Tapferen, die im Kampfe für das Vaterland ihr Leben ließen, und zu einer Trostseier für die zahlreichen Mitmenschen, die durch den blutigen Verlauf des Krieges in tiefe Trauer versetzt worden sind. Freilich ihrer nur wenige sind eS, die gestern die Gräber ihrer dem Kriege erlegenen Angehörigen selbst schmücken konnten. Die meisten von ihnen ruhen im fremden Lande, und das trauernde Herz, das sich in unnennbarem Schmerze nach ihnen zer mürbt, weiß vielleicht jetzt noch nicht, wo es die letzte Ruhe stätte des gefallenen Helden zu suchen hat. Doch dessen dürfen mir alle gewiß sein: Mag auch das ferne, schlichte Soldatengrab da drallsten des äußeren Schmuckes jetzt ent behren, so umschweben es doch gleich unverwelklichen Rnbmeskränzen die nie verlöschenden Flammen der Dank barkeit des Vaterlandes. —* In der sächsischenVerlu st liste Nr. 229 (aus- aegeben am 20. November 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 100, 108, 177, 329, 351; Reserve-Regimenter Nr. 100,103, 107; Landivehr-Regiment Nr. 101; Landsturm-Regiment Nr. 19. Preußische Verlustliste Nr. 378. Württembergische Verlust liste Nr. 303. —KM. Se. Majestät der König stattete am 19. No- vember Seiner Kaiserlichen Hoheit dem Kronprinzen einen Besuch ab und verlieh ihm hierbei das Kommandeurkreuz 2. Klaffe des Militär-St.-Heinrichs-Ordens. Sodann begab sich Seine Majestät zum Landrvehr-Jnfanterieregiment . . . und traf abends im Stabsquartier der ... Ersatzdivision ein. — Es wird nicht beabsichtigt, den Feldpostpäckchenverkehr oder die Versendung von Privatpaketen nach dem Felde zu Weihnachten zu beschränken. Da aber die Pakete voraussichtlich nur dann die Empfänger rechtzeitig erreichen, wenn sie bis spätestens zum 10. Dezember aufaelresert wor- den sind, wird dein Publikum die möglichst frühzeitige Auf- lieferung der Weihnachtspakete nach dein Felde dringend empfohlen. Ebenso empfiehlt sich die recht frühzeitige Ab- sendung der Weihnachtspäckchen. — Unsere eisernen Kriegsfünfer begegnen überall dem Mißtrauen, daß sie beim Gebrauche rosten könnten. Dieses Mißtrauen ist aber unberechtigt, denn sie sind nach dem Verfahren des Amerikaners Sherard mit einer Eisen zinklegierung überzogen, die sehr widerstandsfähig ist. Das Sherardisieren vollzieht sich in drehbarer Trommel, worin sich die Münzen bei etwa 400 Grad Celsius mit der Masse überziehen, die aus 80 bis 90 Teilen Zink und 10 bis 20 Teilen Zinkoxyd besteht. — Ueber die freieFahrtfürOfftziere, Militär beamte und Mannschaften, die vorn Reiche, also nicht von den Staatsbahnverwaltungen der Bundesstaaten ge währt wird, find soeben vom Kriegsministerium folgende Bestimmungen bekanntaegeben worden. 1. Offizieren, Sani tätsoffizieren, Veterinaroffizieren, oberen Beamten und Stellvertretern in oberen Beamtenftellen als Kriegsteil nehmern, die aus dem Felde, aus Lazaretten oder von Er- fatztruppen ufw. zur Wiederherstellung der Gesundheit be urlaubt werden, wird für die Urlaubsreife auf Grund eines MilitärfahrschemeS freie Eisenbahnfahrt gewährt. Bei allen Beurlaubungen aus anderer Ursache habe»» die Offiziere ufw. die Fayrkosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten. 2. OfstzierSstellvertreter, Unteroffiziere und Gemeine haben bei Urlaubsreifen Anspruch auf freie Eisenbahnfahrt auf Grund eines Militärfahrscheines mit Ausnahme der Fälle, in denen es sich um häufiger wiederkehrende Beurlaubungen — Sonntagsurlaub und deral. —, sowie um solche für Hilfeleistungen in fremden landwirtschaftlichen und gewerb lichen Betrieben handelt. 3. Unterbeamten und Stellver tretern In unteren Beamtenstellen als Kriegsteilnehmern wird freie Reise auf Grund eines Militärfayrscheines nur bei Reisen zur Wiederherstellung der Gesundheit gewährt. 4. Für die Hin- und Rückreise wird ein besonderer Fahr schein ausgestellt. 5. Bei Entfernungen über 100 Kilo meter ist Schnellzugsbeniitzuilg gestattet. 6. Wem» für Offiziere ufw. (Ziffer 1) mit Rücksicht auf de»» Gesundheits zustand die Benutzung deZ Schlafwagens geboten ist, mutz dies auf dem Fahrschein vermerkt sein. 7. Rundreisen sind ausgeschloffen. — Ji» den letzten Tagen hat in größeren Städten so- wohl, wie in mittleren Gemeinden sich eine auffällige Äutterknappheit bemerkbar gemacht. Die „Sächsische Staatszeitung" schreibt hierzu: Das Reichsamt des Innern bat durch eine Verfügung angeordnet, daß seit einigen Lagen ausländische Buttereinfuhr der Zentraleinkaltfs- gesellschaft in Berlin anzumeldeu und an diese abzusetzen ist. Außerdem sind die Händler durch die Festsetzung des Höchstpreises auf 240 Mk. für einen Zentner Butter ge swungen, die meist erheblich höheren Forderungen de« Aus landes abzulehnen. Infolge dieser Maßnahme haben die Großhändler, die irr der Hauptsache auf die Handelszufuhr angewiesen sind, wie z. B. in Sachsen, seit einigen Tagen keine regelmäßige Zufuhr mehr. Die Zufuhr soll vielmehr durch die Organisation der Zentraleinkaufsgesellschaft im Wege geregelter Verteilung in den Bundesstaaten und Kommunalverbänden erfolgen. Es ist selbstverständlich, daß diese mit großer Plötzlichkeit einsetzende völliae Verän derung der Handelsorganisation mehrere Tage Zeit bean sprucht. Es steht aber zu erwarten, daß sie in wenigen Tagen funktioniert und daß dann die Zufuhren geregelter fließen. — Der LandesauSfchuß für Jugendpflege im Königreich Sachsen, e. B. begründet im Jahre 1910, hat — wegen des Krieges verspätet — einen zweiten Be richt über die Tätigkeit seines Vorstandes und der zahl reicher» ihm angeschloflenen Ausschüsse und Landesverbände herausgegeben. Der Bericht ist in erster Linie für die Staatsregierung und die Landstände bestimmt, die nam hafte Mittel zur Unterstützung der Jugendpflege bewilligt haben und hoffentlich auch weiterhm bewilligen werden. Er erstreckt sich auf die Jahre 1913 und 1914 und weist sehr erfreuliche Fortschritte bis zum Ausbruch des Krieges nach. So ist die Zahl der angeschloffenen Landesverbände in den zwei Jahren von 21 auf 33, die der Ortsausschüsse von 518 auf 775 gestiegen, die der Jugendheime, in denen besonders die in» Erwerbsleben stehende Jugend an Abenden oder Sonntagen Anregung oder Unterhaltung ohne Ver- zehrSzwang finden soll, von 170 auf 295, die der verfüg baren Spielplätze von 219 auf 442, die der Spiele selbst von 1862 auf 8054, die der Wanderungen von 1711 auf 2990 (1913). Auch die Pflege der weiblichen Jugend, die gleichfalls nur die verdienstliche Tätigkeit schon vorhandener Vereine fördern oder ergänzen will, ist vom LandeSauS- schutz ausgenommen worden. Der Krieg hat natürlich die Fortsetzung der Arbeit wegen der Einziehung vieler der tätigsten Helfer außerordentlich erschwert, obwohl er sie wegen der jetzt leider in so überaus vielen Familien fehlenden väterlichen Autorität gerade besonders nötig ge macht hat. Mögen sich unter den Männern und Frauen, die dem Vaterland in dieser entscheidungsvollsten Zeit seiner ganzen Geschichte nicht mit der Waffe oienen können, noch recht viele finden, die mit dazu helfe»» wollen, die Jugend auch in den für ihre Entwickelung so wichtige,» Jahren nach der Entlassung aus der Schule noch sittlich, geistig und gesundheitlich zu fördern. — Vom Verbände der in» Gemeindebesitze befindlichen Elektrizitätswerke Sachsens geht „WolffS Sachs. Landesdtenst" folgende Zuschrift zu: Das Vordringen der privaten Uebcrlandzentralen in Sachsen hatte Mitte 1912 eine große Anzahl sächsischer Gemeinden und Gemeindeverbände, die in» Besitze eigener Elektrizitätsunternehmungen (eigener Werke bezw. eigener Netze) waren, zum Zusammenschluß in einen Abwehrverband veranlaßt. Der so gegründete „Ver- band der im Gemeindebesitze befindlichen Elektrizitätswerke Sachsens" hatte die Ausgabe, -cn Besitzstand der Gemeindcn auf dem Gebtete der Elektrizitätsversorgung zu schützen und dem Eindringen privater Unternehmungen in bisher ge meindliches Versorgungsgebiet zu begegne», bandle es sich dabei nun um völligen Uebergang kommunaler Werke in Eigentum oder Pachtung von privaten Gesellschaften oder um das Anwerber» von Stromabnehmern durch letztere mit tels Kampftarifen. Die Gemeinde», fanden ii» dieser Frage — bei der sich die Jntereisen der großen Städte völlig »nit denen der initiiere»» und kleineren Gemeinden decken, wes halb auch die Vertreter der letzteren lebhaften Anteil an der Gründung und Leitung des Verbandes nahmen — volles Verständnis und wohlwollende Unterstützung bei der Königs. Sachs. StaatSregftrung. Dies« sah sich veranlaßt, sich in verschiedenen Kundgebungen an die GemeindeaufsichtSbe- hörden mit der Frage zu beschäftigen. Diese Kundgebungen lauteten dahin, daß die Regierung wirtschaftliche Unterneh mungen zur Stronlversorgung durchaus als dem Wesen der Gemeinüeaufgaben entsprechen- ansehe und die Gemeinden dringend warne, ohne zwingende Gründe ihre Selbständig keit auf einem wichtigen Gebiete der Selbstverwaltung auf zugeben. Das. beste und auf die Dauer einzig wirksame Mittel der Abwehr erkannte der Verband aber sehr bald darin, daß die Gemeinde»» sich die technischen Fortschritte zu eigen machen müßten, denen die privaten Ueberlandzentra- len ihre wirtschaftliche Kraft verdankten: namentlich die Vor teile der Dampfturbine, der Zentralisierung der Strom erzeugung in möglichst wenigen, mit möglichst großen Ma- schinen-Einheiten auSgestatteten Kraststationen, die den Mit telpunkt eines ausgedehnten FernleitungSnetzeS bilden und die Vorteile der Stromerzeugung an -er Fundstelle billigen Brennstoffes. Diese technischen Fortschritte waren einzeln nur einer Minderzahl von Gemeinden erreichbar, die des halb auch teilweise in der Lage waren, sich selbst zu Ueber- landzentralen zu entwickeln; vielfach aber konnten sie nur dadurch vermittelt werden, daß der Verband die Schaffung von Großkraftwerken im sächsischen Braunkohlengebiet tnS Auge faßte, die -en Berbandsmitgltedern den bisher selbst erzeugten Strom »»führen, tm übrigen aber die Selbständig- kett der einzelnen Gemeinden, vor allem Im Gtromabsad, rmberührt lasse» sollten. Eine Zentralisierung der Elektrt- »ltätSerzeugnng für das ganze Staatsgebiet, die manche« vom volkswirtschaftlichen Standpunkte als Ideal erscheinen möchte, schied auS den Planungen des Verbandes von vorn herein aus, da seine Mitglieder sich mit den privaten Nebex- landzentralen und den außenstehenden Gemeindeverbänden ungefähr zur Hälfte in die Stromerzeugung ganz Sachsen« teilen. Ein Zusammenschluß mit den fremden Werken zu einem gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen schien der Ber- banbSleitung den Interessen der kommunalen Selbstverwal tung nicht zu entspreche»» Dagegen glaubte -er Verband, den Staat, sei eS als bloßen Stromabnehmer, sei es als Teilhaber deS Unternehmens, gewinnen zu könne»,. In stän diger Fühlung mit der Staatsregiernng — das Finanz ministerium hat -em Verbände dankenswerterweise ein Dar lehen ViS »u 1000 Mark zur Verfügung gestellt —, hat die BerbandSleitung nach eingehendem Studium der Ab- satzverhältnisse, -er jetzigen Stromerzeugungskosten in den Gemeindewerken usw. ein Projekt zur Fernversorgung der Berbanbsmitglieder ans zwei im Leipzig-Altenburger und im Oberlausitzer Braunkohlengebicte gelegenen Großkraft werken aufgestellt und sich die Verfügung über die erforder lichen Kohlen, Kühlwasservorräte, Vauplatzgrundstiickr usw., soweit möglich, gesichert. Wenn in jüngster Zeit die König liche StaatSregierung vor den Ständen deS Landes sin Ser Thronrede vom 10. November) erklärt hat, daß die Elektri zitätsversorgung Sachsens am zweckdienlichsten vom Staate selbst in die Hand genommen werde, ein Standpunkt, der von der dem Verbände bisher bekundeten Stellung der Ne gierung abweicht, so muß dieser Plan einer staatliche», Elek trizitätsversorgung daS gespannteste Interesse der Oeffcnt- lichtest erregen. Dieses Interesse beschränkt sich nicht auf die ckn dem BerbandSprojekte beteiligten Kreise der kommuna len Selbstverwaltnng, sondern wirb von alle», als Strom abnehmer in Frage kommenden wirtschaftlichen Krclftn und ibreü Interessenvertretungen geteilt. ES wäre aber verfrüht, schon jetzt die Fülle ernster Frage», wirtschaftlicher, wie staatS- und gemeindcpolitischer Art zu erörtern, die sich an das Vorhaben der Negierung knüpfen, so lange fick) die Ne gierung über ihre Absichten nicht deutlicher ausgesprochen hat. * Röderau. Bericht über die Gemeinderatsfitzunq von, 19. d. M. Es wurde beschlösse»:, das Geineindestener- aesetz in der Weise, wie eS im Jahre 1914 beschlösse»» worden ist, anzunehmen, nur mit der Abänderung, daß die Erhebung der Grundsteuer nicht nach 7'. sondern nach dem ver ordneten Mindestmaß von 15 °. erfolgen soll. Weiler wurde beschlossen, ein größeres Quantum Hülsenfrüchte und Grauven bei der Zentraleinkaufsgesollschaft in Berlin zu bestelle», und im Gemcindeantt an die Einwohner abznaebcn. Für eine Aushilfe des Gemeindcvorstandes welche sich der vielen Arbeit wegen in der Kriegs,zeit nötig »nacht, wurden während der Dauer des Krieges monatlich fünfzehn Mark verwilligt. Auch machte sich nötig, die im städtischen Kran kenhaus zu Riesa untcrgcbrachte Fran H. der Heilanstalt Arnsdorf zuzuführeu. Königitei n. Am Bußtage löste sich beim Einläutcn des Gottesdienstes aus unbekannter Ursache der Klövpel aus der mittleren Glocke unserer evangelischen Stadtkirche und fiel, ohne irgendwelchen Schaden anzurichten, auf de>» ... . ... — .N..
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