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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.11.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-11-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191511252
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151125
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151125
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-11
- Tag1915-11-25
- Monat1915-11
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.11.1915
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Riesaer G Tageblatt und A-rxriger (LldeLlatt md Aryüzer). < Kwtsötatt "LA- für Lie Kvnkgl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat -er Stadt Riesa. sowie den Gemelnderät Grvba. 274. Donnerstag, 25 November ISIS, abends. «8. Jahrg. )cr Satz ent- traggebcr in Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Ta, abend«»/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. ve»«t»»rei-, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau« oder bei Abholung am Sckmltcr dtt Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Nummer de« Ausgabetages sind bi» 10 Uhr vormittag« aufzugebe» und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr siir da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Heile (7 Silben) 18 Pf., OrtSpreis 12 Pf.; zeitraubender und lab'" '" " sprechend höher. Nachweisung«- und BermittelungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage ringezogen werden muß oder l Konkurs gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gocthestratzc SV. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Lt. r der der Musterung unterliegenden Wehrpflichtigen sind bis spätesten 4. Dezember 1915 durch die zuständige Ortsbehörde uuter eingehender Begründung unter Beifügung etwaiger weiterer Unterlagen an den Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission (Amtsbauptmannschaft) einzureichen. Wer zur Sre gefahren ist, hat dies im Mustcrungstermin zu melden. Das See fahrtsbuch ist mitzubringen. Die Herren Bürgermeister bez. deren Abgeordneten und die Herren Gemeindevor- stände derjenigen Orte, aus welchen Mannschaften zu»: MnsterungStermine sich stellen, haben sämtlich zu erscheinen. , Großenhain, den 16. November 1915. 421V Der Zivttvorfitzende Ser Königliche« Grsatzkommission Großenhain. Tür den Königlich Sächsischen Notar, Herrn Dr. Gustav Mcpdc in Riesa, ist aus ist nicht bedürftigt und hat daher auch keinen Anspruch auf Kriegsunterstützung. Ebenso ist nicht bedürftig die Kriegs» getraute, in deren Verhältnissen sich durch die Trauung nichts geändert hat, deren Einnahmen und Ausgaben mit anderen Worten im wesentlichen die gleichen geblieben sind wie vor der Trauung. Auch sie wird also die Kriegs unterstützung nicht ohne weiteres bewilligt bekommen können. — Nach den zollamtlichen Feststellungen zurHolzein- fubr auSBLHmen waren bis Ende Oktober rund 170000 Festmeter Nutzholz auf Flößen über die Grenze gebracht worden. Viel Holz kommt aber auch noch aus dem Bahn wege zur Einführung, namentlich Lang- und Schleifholz. — Zur Verhütung von Seucheneinschleppungen aus Rußland durch den Eisenbahnverkehr haben die durch Verordnung 15. April 1911 für die Beförderung von Ülauenvteh erlassenen Vorschriften über verschärfte Desin fektion der Eisenbahnwagen ufw. nach einer mit sofortiger Wirksamkeit erlaßenen Verordnung des Ministeriums des Innern auch auf Bahnsendungen von Geflügel aus Ruß land gleiche Anwendung zu finden. —* Von amtlicher Seite wird mitgeteilt, daß Mitte Dezember eine Bekanntmachung der Heeresverwaltung über die Einschränkung der Neujahrsglückwünsche zu erwarten sei und ein Austausch von Neujahrskarten zwischen der Heimat und dem Felde unterbleiben müsse. (Amtlich^ — Zu der gegenwärtig bestehenden Butterknapp, heit schreibt das Leipziger Tagebl.: Es ist diese Knappheit nicht auf eine plötzliche Verringerung der Buttcrerzeugung zuriickzuführen, sondern auf Maßnahmen, die eine gerechte und zweckmäßige Verteilung der an den Markt gebrachten in- nnd ausländischen Buttermengen bezwecken. Gleich an deren wichtigen Nahrungsmitteln ist nun anch die Butter im ganzen durch Verfügung des Ncichsamtes des Innern der Zcntraleinkaufsgesellschaft Berlin unterstellt worden. Auch die Anslandsbuttcr muß nunmehr durch diese Gesellschaft ab gesetzt werden. Sie nntersteht natürlich ebenso -em Höchst preise wie die Inlandsbntter. Infolge dieser entscheidenden Aenderungen im Buttergroßhaudcl sind nnvermcidlichc Ver zögerungen riugetreten. Tie Butterliefcrungen nehmen je doch in der allernächsten Zeit wieder ihren geregelten Gang. Eine Beunruhiguyg wegen dieser vorübergehenden Stockun- gen ist gänzlich überflüssig, ebenso der Ankauf größerer But tervorräte zwecklos, unter Umstünden sogar verlustbringend, denn Butter ist keine Dauerware. Es ist im übrigen nach dem Eintreffen der nach Deutschland unterwegs befindlichen große« Sendungen von bulgarischem und rumänischem MaiSfutter eine Verstärknng der Milchgewinnung und da mit auch -er Buttcrerzeugung zu erwarten. Die kluge Ein schränkung im Bnttervcrbrauch muß bis dahin weiter geübt werde». —* Unter der Aufschrift „Vaterländische Klei nigkeiten" lesen wir im Dresd. Anz.: Als das Reich, um dem Mangel an Kleingeld abznhelfen, eiserne Fünfpfenuiger prägte, La verschwand ein ganz beträchtlicher Teil dieser Neuheit und Seltenheit in den Taschen und KL- Krieasmischungen außerdem als solche bezeichnet werden. Fürsten Verkauf an Zwischenhändler, die an Kleinhändler Weiterverkäufen sowie für den Verkauf an Kleinhändler, die an Verbraucher weiter veräußern, sind Höchstpreise für Packungen und für lose Ware vorgeschrieben. Die Ab nehmer müßen sich vertraglich verpflichten, im Kleinverkauf an den Verbraucher folgende Preise nicht zu überschreiten: Für lose Ware 0,38 Mark und für gepackte Ware 0,45 Mark für das Pfund. Diese Preise müßen die Kleinhändler in allem -um Verkauf an Verbraucher bestimmten Räumen auf leicht sichtbaren Anschlägen bekannt geben mit dem Zusatz: „Laut Anordnung der Reichsgetreidestelle." Für die Nicht einhaltung» der in dem Vertrage getroffenen Vereinbarungen sind Vertragsstrafen vorgesehen, zu deren Sicherstellung eine Kaution hinterlegt ist. —* Inder sachsischenVerlustlisteNr.23O(auS- aeaeben am 24. November 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 101, 102, 178, 192; Reserve Regimenter Nr. 101, 102, 103, 104, 106, 133; Landwehr-Regimenter Nr. 100, 102; Ersatz- Regimenter Nr. 23, 24, 32. Kavallerie: Karabinier- Regiment; Ulanen Nr. 17, 18, 21; Reseroe-Manen. Fuß- artillerie; Regiment Nr. 12; Bataillon Nr. 38; Batte rie Nr. 123. Pioniere: Bataillon 1. Nr. 22; Schrin- werferzua, 2. Bataillon Nr. 22. VerkehrStr uppen: Reserve-Kernsprech-Abteiluna Nr. 12. — Preußische Verlust listen Nr. 380, 381, 382. Bayerische Verlustliste Nr. 285. Kaiserliche Marine, Verlustliste Nr. 56. — Mit der Deut schen Verlustliste vom 13. November 1915 ist die Sonder liste des Deutschen Heeres Nr. 9 in Gestalt einer besonderen Druckbeilage erschienen. Dieselbe enthält Abbil dungen von Erkennungsmarken, deren Träger nicht bekannt sind. Diese Sonderliste liegt den Dienstnummern für die im Felde stehenden sächsischen Truppen der heutigen Verlustliste bei. Die Sonderliste kann im Nachweiseburo des KriegSministeriumS — DreSden-N., Königstr. 15 — und bei sonstigen AuSkunftSstellen eingesehen werden. Außer dem ist das Blatt bei der Norddeutschen Buchdruckerei und BerlaaSanstalt Berlin SW. 48, Wilhelmstr. 32, für 15Pfg. einschl. Porto erhältlich. Der Betrag ist der Bestellung beizufügen. Nachnahmesendungen erfolgen nicht. — Man begegnet in den Kreisen der Krt « gerf ami - lie» immer noch häufig der Ansicht, daß die bloße Tat sache der Einberufung eines nahen Verwandte»: oder der Verheiratung mit einem Feldzugsteilnehmer (sog. Kriegs- trauun g) ohne weiteres »inen Anspruch wenigstens auf die reichsgesetzliche»» Mindestsätze der Kriegsunterstützung begründet. Diese Auffassung ist irrig. KriegSunterstützung Haven, wie die „Dresd. Nachr." schreiben, nach den» Reichs gesetz vom 28. 2. 1888 nur die nahe»» Angehörige» von Einberufenen zu beanspruchen, die bedürftig sind, die also ohne die Hilfe des KriegSunterstützungSamtrS ihren Lebensunterhalt nicht zu bestreiten vermögen. Wer aus reichende Einkünfte bat, sei »S aus Kapitalvermögen, au» einem Geschäft oder durch Unterstützung von dritter Seite, die Zeit, während deren derselbe zum Heeresdienst einberufeu ist, der Rechtsanwalt, Herr Gustav Georg Otto Friedrich in Riesa heute als Vertreter bestellt worden. Riesa, den 25. November 1915. Königliches Amtsgericht. Ter noch rückständige Wasserzins auf das 3. Vierteljahr 1915 ist längstens dis zum SV. November 1815 an die Stadtkasse zu bezahlen. Der Rat der Stadt Riesa, am 24. November 1915. Erweiterter Geschäftsverkehr am S8. November, 5., IS. und 1V. Dezember ISIS betreffend Auf Grund des 8 105b der ReichSaewerbeordnuna wird für de» Stadtbezirk Riesa an den letzten vier Sonntage« vor Weihnachten — 28. November, 5., 12. und 19. De zember 1915 — hie Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlinge»» und Arbeitern zu folgenden Tageszeiten gestattet: 1. stem Verkauf von Brot und weißer Backware (ausschließlich Konditoreiwaren) 2. Btt^N'^öam>el"mit^stilch mit Ausschluß der Zeit des Vormittagsgottesdienstes ohne Zeitoeschränkung. 3. Bei dem Handel mit Butter, Sahne, Käse, Giern, Grün-, Fisch', Eh-, Material waren, Heizung--, Beleuchtunasmaterialien, lebenden Blumen, Blumengewinden und Pflanzen, Fleisch- und Wurstwaren und vor» zum menschlichen Genuß be stimmten Fettwaren ii» Fleischereien und Gastwirtschaften von V,7 bis '/,S Uhr vormittags und von 11 Uhr vormittags bis 7 Uhr nachmittags, 4. Bei den» Handel mit anderen als den vorstehend genannten Gegenständen z. B. Konditorei-, Zucker- und Schokoladenwaren, Zigarren-, Manufaktur-, Kürschner-, Galanteriewaren vor» 11 Uhr vormittags bis 9 Uhr nachmittags. Während der Zeit, in der Gehilfe»» Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe beschämst wer-en dürfen, darf auch der Gewerbebetrieb in offenen Berkaufsläden statt finden. Der Rat der Stadt Riesa, am 26. November 1915. Schdr. Die Musterung und Aushebung der im Fahre 1887 geborene» wehrpflichtigen Peyonen, sowie der bei der Musterung in» Juni d. I. und bei früheren Musterungen znrüikgestellte« Personen der Jahrgänge 18V«, 1885, 1884 und älterer Jahrgänge findet wie folgt statt: In Riesa in» Hotel »um Stern am Mittwoch, den 8. Dezember 1815, vormittags V- v Nhr die Mannschafte,» aus Gröba; — am Donnerstag, den v. Dezember 1815, vormittags '/,« Uhr die Mannschaften aus Bobersen, Böhlen-Jahnishausen, Forberae, Glauvitz-Sageritz-Langen- berg, Gostewitz, Grödel, Heyda, Kleintrcbnitz, Kobeln nnd Gröditz; am Freitag, den 18. Dezember 1813, vormittags V-v Uhr die Mannschaften aus Lcssa, Lcutcwitz, Lichtensee, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mcrgendorf, Merzdorf, Moritz, Nauwalde, Nickritz, NieSka, Nünchritz, Österreicher», Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Pochra, Poppitz und Prausitz; an» Son»,abend, der» 11. Dezember 1815, vornrittags 8 Uhr die Mannschaften aus Promnitz, Nadewitz, Reppis, Nöderau, Schwcinfuthr, Spansberg, Streumcn, Tiefenau, Weida, Wülknitz, Zeithain und Zschaiten; am Montag, den IS. Dezember 1V13, vormittags V-8 Uhr die Mannschaften 1887 aus der Stadt Riesa; au» Dienstag, den 14. Dezember 1V13, vormittags 8 Uhr. die Mannschaften der Jahrgänge 188«, 1883, 1881 und ältere Jahrgänge aus der Stadt Riesa. Die zu musternden Mannschaften habe»» zu den» für ihren Aufenthaltsort angesetzten Musterungstermine ai» den» angegebenen GestcllungSorL pünktlich, sowie in reinlichem, nüchterne« Zustande zu erscheinen. Wer zir »Pitt, angetrnnke« oder unsauber vor der Kommission erscheint, oder die Ordnung und Ruhe im Musterungslokale stöot, wird mit einer, hiermit angedrohten, sofort vollstreckbaren Ordnungsstrafe von einem Tage Haft belegt. In Fällen, in decken die persönliche Gestellung eines Mannes krankheitshalber untunl»ch ist, sind zur Entschuldigung des Ausbleibens ärztliche Zeugnisse, die, sofern »richt von einem beamteten Arzt ausgestellt sind, von der Ortsbehörde zu beglaubigen sind, beizubringen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder eilt Zeugnis eines beamteten Arztes (Bezirks-, Gerichts-, Polizei-, Armen- und Jmpfarzt) beizubringen. Die Ortsbehörden haben die Mannschaften zum Musterungstermin , zu lade»» und dafür Sorge zu tragen, daß die Leute des Jahrgangs 1897 ihren Geburtsschein und die Mannschaften der Jahrgänge 1896, 1895, 1894 und ältere Jahrgänge ihren Musterungs ausweis im Musterungstermine mitzubringen haben. Diejenigen Personen, welche den Berechtigungsschein für den Einjahrig-Freiwilligen Dienst oder Zeugnisse über die wissen schaftliche Befähigung zum Einjährig-Freiwilligen Dienst besitzen, haben diese Unterlagen ebenfalls im Musterungstermine der Ersatzkommission mit vorzuleaen. Anträge auf Zurückstellung wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse seitens vertliches nuS Siichfisches. Riesa, den 25. November 1915. —* Die hiesige Gemeinde-Diakonie ist jedes Jahr vor Weihnachten durch besondere Gaben an Geld und Gegenständen in den Stand gesetzt worden, den Armen und Kranken der Gemeinde zu Weihnachten eine Freude zu machen. Sie bedarf dieses Jahr aus nahe liegenden Gründen dieser Unterstützung ganz besonders und jetzt schon. Die Freunde und Förderer dieses gesegneten Liebeswerkes werden deshalb herzlich gebeten, die ihm zu gedachten Gaben an Geld und Gegenständen, so bald wie möglich, bei den Gemeindeschwestern (Jugendheim, Fried- rich-August-Straße abgeben zu wollen, und es w»rd dazu bemerkt, baß auch gebrauchte Gegenstände (Wäsche, Klei dungsstücke, Schuhe, Strümpfe n. a. m.) sehr willkommen sind. Es findet alles seine Verwendung. —* Der Deutsch-Oesterreichisch-Ungarische Wirtschaftsverband, Berlin, hält am Montag, den 29. November ds. Js. vormittags 10 Uhr im großen Saale des GewerbehauseS in Dresden, Ostra-Allee 13, eine Tagung ab, in der die Frage der Neugestaltung der Han- delsbez»ehungen zwischen Deutschland uno Oesterreich-Ungarn erörtert werden soll. Da diese Frage für die Zukunft der sächsischen Industrie von großer Bedeutung ist, nimmt der Verband Sächsischer Industrieller, der auch sonst mit dem Deutsch-Oefterreichisch-Ungarischen Wirtschaftsverband schon seit langem arbeitet, an dieser Tagung das größte Interesse und begrübt es besonders, daß eS möglich war, die Tagung nach Dresden einzuberufen. Der Verband wird durch Mit glieder seines Vorstandes bei dieser Tagung vertrete»» sein. Außerdem können Mitglieder, die an den Verhandlungen besonderes Interesse haben, von der Geschäftsstelle des Ver bandes Sächsischer Industrieller, DreSden-A., Christian- straße 1/3, Teilnehmerkarten erhalten. - — nhr. Man schreibt unS: Die Reichsgetreidestelle hat mit dendeutschen Getreidekaffeefabrikanten ein Abkommen getroffen, durch das die Herstellung von Kornkaffee für die Zeit bis zum 15. August nächsten Jahres geregelt wird. Durch Vermittelung einer Firma als Vertreterin der deutschen Kornkaffeesabrikanten erhalten alle Betriebe, die bereits im Frieden die Erzeugung von Kornkaffee be trieben haben, Roggen insgesamt bis zu 300000 ar. Die Zuweisung von Roggen an die einzelnen Betriebe erfolgt entsprechend den von ihnen in den zwei den» Kriege un mittelbar voraufgegangenen Jahren verarbeitete»» Roggen mengen. Die Betriebe find verpflichtet, den erhaltenen Roggen zu keinem anderen Zweck zu verwenden als zur Hemellung von Roggenkaffee. Die Herstellung von Mischungen au« ungemahlmem Roagenkaffee mit Kaffee oder anderen Zutaten ist untersagt. Die Herstellung vor» Mischungen au» gemahlenem Kornkaffee mit Kaffee oder anderen Surrogaten ist nur insoweit gestattet, als diese Mischungen schon bisher beraeftellt wurden. Solche Fabrt- täte müßm ausdrücklich al» Suxitzgate, nicht al» Kaffee, die
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