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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.11.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-11-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191511261
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151126
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-11
- Tag1915-11-26
- Monat1915-11
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.11.1915
- Autor
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RiesaerH Tageblatt «ttd Aw;»igrr («dedM Md-Iüyüser). Amtsblatt für Lke Kvnlgl. AmtShauptmamlschast Großenhain, das KSnigl. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrVba. 27S Freitag, 26. November IMS, abeuvs. 68. Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« La, abend« '/.? Uhr mit «»«nähme der Sonn- und Festtage. «ezuaSpret«, argen LorauSzahlmig, durch unser« Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« flir di« Nummer de« Ausgabetage« sind bi« 10 Uhr vormittags auszugcbrn und im voran» zu bezahlen: eine Gewähr fiir da» Erscheinen an bestimmt«» Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei» für die 43 mm breit« Srundschrift-Zeil« (7 Gilben) 18 Pf., OrtSprei« 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent. jprrchrnd höher. Nachweisung«» und Bermittelungkgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«» und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gortßestratze 80. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Höchstpreise für Schweinefleisch. Auf Grund von 8 5 der BundeSratSverordnung zur Regelung der Preise für Schlacht» schweine und für Schweinefleisch vom 4. November ISIS in Verbindung mit der Aus führungsverordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 10. November 1915 werden für den Bezirk des Kommunalverbandes Großenhain — einschließlich der rev. Städte Großenhain und Riesa — nach Gehör der zuständigen PreiSprüsungsstellen dis auf weitere- folgende Höchstpreise für Schweinefleisch festgesetzt: »» alles mit Zulage nur ohne Zulage abgegeben werden) Vd Z 1,45 Mk. 1,40 1,60 1,45 0,75 1,80 2,00 2,20 2,40 1,80 2,00 1,85 2,20 1,85 2,20 1,30 1,80 1,40 1,80 1,40 2,20 1,80 1,80 2,20 2,50 1,80 1,40 0,80 1,40 0,07 „ für das Stuck Diese Preise dürfen bet Abgabe a« die Verbraucher nicht überschritten werden, eS können jedoch Bruchteile von Pfennigen «ach oben abgerundet werden. Ferner wird den Inhaber« von Feinkosthandlungen bis auf weitere- nachgelassen, di« nachstehend aufgeführten Feinkostwaren zu höheren Preisen, die aber den Einkaufs preisen entsprechend bemessen sein müssen, abzugeben: 1. aus Westfalen, Braunschweig, Holstein, Pommern und Thüringen bezogene Zervelatwurst, 2. aus Thüringen bezogene, sowie ferner Caßler-, Schalotten-, Sardellen-, Pol» nische- und Trüffelleberwurst, 3. aus Westfalen, Thüringen und Holstein bezogener Schinken. Die Ergänzung dieser Liste bleibt auf Antrag der Königlichen Nmtshanptmann- schaft Großenhain bez. den Stadträten Großenhain und Mesa vorbehalten. Auf Verlangen der vorgenannten Behörden sind die Inhaber der Feinkosthandlungen verpflichtet, Ursprungszeugnisse für die von auswärts bezogenen Feinkostwaren vorznlegen. Bei der Abgabe von frischem Brat- und Kochfleisch sowie Pökelfleisch (Nr. 1 und 3) dürfen auf 1 Pfund -- 500 §r Fleisch bis zu 8V gr Knochen zugelegt werden, dasern das Fletsch nicht schon so viel oder mehr eingewachsene Knochen enthält. Schwemeüeine dürfen nicht als Zulage verwendet werden. Wer diese Hochstvreisfestsetzungen überschreitet, wird mit Gefängnis bis zu 1 Jahre »der mit Geldstrafe bis zu Mk. bestraft. 1. frisches rohes Brat» und Kochfleisch (Rücken, Kamm, Lende, Keule, auch als Kotelett und Schnitzel) Bauchfleisch (darf nur ohne Zul _ 2. gehacktes Fleisch und Bratwurst 3. Pökelfleisch 4. frische oder gepökelte Schweinsknochen (Beine und Kopf) ». Schinken mit Knochen ungekocht „ ohne , „ „ ausgeschnitten „ ck. Rauchfleisch (Sc§warzflei^>)"bei Abgabe von 1 Pfund und mehr unter 1 ,, ausgeschnitten 7. frischer Speck 8. geräucherter Speck 9. Schweineschmalz (Schmeer) 10. ausgelassener Schmeer (Wetßfett) 11. Wurstfett 12. Veste Älutwurst l. Sorte frisch oder geräuchert 13. Beste Leberwurst/ " "I I l auch Sardellenleberwurst ) andere Leberwurst 14. Zungenwurst 15. Mettwurst 16. Knackwurst 17. Zervelat- und Salamiwurst weich » « hart 18. Jagdwurst ) Mortadella l 19. Preßkopf 20. Sülze 21. Knoblauchwurst 22. Brühwürstchen l ca. 20 Stück auf 1 Pfund in rohem Zustande s Neben der Geldstrafe kann auf Verlust der bürgerliche« Ehrenrechte erkannt wer den. Auch kann angeordnet werden, daß die Verurteilung aus Kosten des Schuldige» öffentlich bekanntzumachrn ist. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Großenhain, am 23. November 1915. 591 ä k'./ll Der Kommunalverband. Die Mückenplage macht sich auch in Teilen des hiesigen Verwaltungsbezirks zur Sommerszeit unangenehm bemerkbar. Die Königliche AmtShauptmannschaft steht sich daher veranlaßt, ihrerseits eine planmäßige und energische Vertilgung der Mücken an- aelegentlichst zu empfehlen. Hauptsächlich kommt zu diesem Zwecke das AuSräuchern oder Abbrennen der den überwinternden Mücken als Schlupfwinkel dienenden Keller, Schuppen und Ställe, sowie die Beseitigung aller überflüssigen stschfreten Lachen, Tüinpel, Wassex- aräben u. dergl. in Betracht; auch «nvfieblt es sich, stehende Gewässer, soweit ihre Zu schüttung nicht zuaängig ist, mit Larven fressenden Fischen zu besetzen und durch Anbringung geeigneter Nistkästen und Nisthöhlen Mücken fressende Vögel zu züchten. Ein Erfolg wird davon abhängig sein, daß die Beteiligten die angedeuteten Maß nahmen gleichzeitig und gemeinschaftlich ergreifen. Der Bürgermeister zu Radeburg und die Gemeindevorstände und Gutsvorsteher werden angewiesen, bi- zum 1. Juls nächsten JahreS über die getroffenen Maßregeln und dabei gemachten Erfahrungen an die unterzelchnete Amtshauptmannschaft Bericht zu erstatten. Im übriden erklärt sich die AmtShauptmannschaft bereit, den gemeinsamen Bezug der Schrift „Die Mückenvlage und ihre Bekämpfung" und, wie bereits früher geschehen, von Nisthöhlen und Nistkasten zu vermitteln. Großenhain, am 22. November 1915. 1995 b L. Die Königliche AmtShauptmannschaft. Oeffentltche Sitzung des GetzieinSerates Gröva Sonnabend, de« LV. November ISIS, nachmittags 8 Uhr. LageSoOnNn«: 1. Mitteilungen, Genehmigung des allgemeinen Ortsgesetzes und des Ortsgesetzes. Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten betr. 2. Mitteilungen über Verlängerung der Vertrags mit der Allgemeinen Ortskrankenkasse Gröba, Besorgung der JnoalidenversicherungSangelegenheittn. 3. Vorlage weiterer Bauzeichnungen der Gruppen 5—10 der Wohnungskolonie für die Grotzeinkaufsgesellschaft. 4. Gesuch der Großeinkaufs gesellschaft um Rückerstattung der hinterlegten Haftsumme für den Ausbau der Merzdorfer Straße und den Hochwaffer-Schutzdamm. 5. Beschlußfassung über Einrichtung eines weiteren MaffenquartierS und Bewilligung der hierzu erforderlichen Mittel. 6. Beschlußfassung für Gewährung von ArbeitSlosen-Unterstiitzunaen. 7. Gesuch deS Reichsverbandes deutscher Städte um Bewilligung eines BeittageS für das Rote Kreuzin Bulgarien. 8. Mitteilungen über die eingereichten Gesuche wegen der Beurlaubung des Wafferwerksmaschinisten Böhme. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Grtzba, am 25. November 1915. Der Gemetndevorstand» Bezug von Tetgwaren in Gröba. Die Gemeinde Gröba hat Schnittnudeln und Makkaroni bezogen. Diejenigen Händler, die sich am Kleinverkanf dieser Waren beteiligen wollen, werden aufgefordert, ihre Bestellung bis 29. November 1915 im Gemeindeamt?, Zimmer Sir. 10. zu bewirken. Gröba, am 25. November 1915. Der Gemeinvevorstand. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 37. Skovember INI!», vormittags '/,9 Uhr gelangt auf der Freibank in: städtischen Schlachthof Rind- und Schweinefleisch zum Preise von 50 bez. 75 Pfa. pro zum Verkauf. In Betracht kommen die Inhaber der Nummern 300 bis ca. 600. Riesa, den 26. November 1915. Die Direktion des städt. Schlachtkoses. — Freibank Gröba. Sonnabend, den 27. November vormittags 9 Uhr wird rohes Rindfleisch verkauft. Preis 80 Pfg. für V, Kx. Der Gcmeindevorstand. Oerttiches mW Sächsisches. Mesa, den 26. November 1915. —* Das gestern abend von den Ersatz-Abteilungen F.-A. 82 und 68 im Hotel zum Stern veranstaltete WohltätigkeitSkonzert hatte sich eines sehr starken Besuches zu erfreuen. Dürfte sonach der klingende Erfolg der Veranstaltung ein sehr befriedigender sein, so ist anderer seits auch gewiß, daß der Abend allen Besuchern sehr ge nußreiche und herzerhebende Stunden gebracht hat. Wie schon so oft, hatten sich auch gestern abend Frau Deißner und Frau Rosch in den Dienst der Wohltätigkeit gestellt und halfen durch Einsetzen ihres besten Könnens am Ge lingen der Veranstaltung. Mit ihrer aufs trefflichste aus gebildeten, wohlklingenden Stimme bereitete Frau Deißner rechten und tiefen Genuß an den mit innerlicher Wärme dargebotenen Liedern von Rick. Wagner, Hugo Wolf und Brahms. Prächtig führte Frau Rosch die von ihr ge wählten Gesänge von Franz Schubert (zwei Lieder) und Robert Franz durch. Ihr reiner, warmer, vorzüglich ge schulter Ton und seelenvoller Ausdruck erzielten eine starke Wirkung. Sie sah sich zu einer Zugabe genötigt. Die Lieder für Tenor „OesterreichischeS Reiterlied" von G. Wert heim und „Gebet von Georg Freund wurden von Herrn Elnj.-Freiw. Katz sehr ansprechend gesungen. Mit Fran Deißner brachte HerrKatz sodann noch drei Duette aus der Ge dichtreihe „Am Fenster" von E. Frank zum Vortrag, eine Dar bietung, die überaus reizvoll wirkte und wiederholt werden nmßte. Die Begleitung der Gesänge am Flügel, die in den Händen des Herrn Leutnant d. Res. Flath lag, der die Lei tung des Konzerts übernommen hatte, stand voll und ganz am der höhe. Mit recht erfreulichen und anerkennenS- wenen Leistungen konnte die gemeinsame Musikkapelle der Trsatz-Abteilungen F.-A. 32 und S8 aufwarten. Ihre Dar- biemngen bewiesen. daß die Kapelle nnter Leitung de» Herrn Vizewachtmeisters Schubert fleißig und mit Erfolg arbeitet. Sie bot gestern abend nicht nur eine gute Orchestermustk, sondern konnte auch den Beweis erbringen, daß sie über recht schätzenswerte folistische Kräfte verfügt. Herr Ers.-Nes. Kirmse ließ sich als Äiolin- und Herr Äize- wachtmelster Schubert als Posaunensolist hören, während Herr Unteroffizier Stein als Solist in einem Konzertstück für Trompete auftrat. Deu mitwlrkcnden Damen und Herren, wie auch der Kapelle wurde von der zahlreichen Zuhörerschaft durch reiche Beifallsspenden für das Gebotene gedankt. Mögen sich unsere Helden draußen in Feindesland an den Gaben, die ihnen von dem Ertrag des Konzerts zugehen, recht herzlich freuen, und ihr Dank wird auch allen, die am Gelingen des Abends mithalfen, der schönste Lohn sein. —* Ntit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet wurde der Soldat im Reseroe-Jnf.-Regt Nr. 102, 3. Komp., Max Richter, Sohn des Stationsschaffners Henn. Richter hier. —* Der Ertrag der in unserer Stadt gesammelten „Winterspende 1915" hat sich durch nachträgliche Zu wendungen auf 4VS5.71 Mk. erhöht. — Der König ist gestern früh in Sibyllen ort eingetroffen. —* Aus Berlin wird gemeldet: Nnter den Landwirten wird das Gerücht verbreitet, die Regierung wolle die Höchstpreise für S ch w e i n e und S ch w e i n e f l e i f ch her- nbsetzen, die Schweine beschlagnahme» und abschlachten lassen. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" stellt fest, daß diese Mitteilungen auf freier Erfindung beruhen und die Regierung derartige Absichten nicht hat. —y. Die fünfte Strafkammer des Dresdner Kgl. Land gerichts »erhandelte gegen den 88 Jahre altem erheblich vorbestraften Agenten Karl Ernst Risch au» Misch witz weaen Urkundenfälschung. Der Angeklagte wollte am 2: Februar d. I. dem Schankwirt Febrmann in Krein itz bei dem Verkaufe dessen Gasthofes behilflich sein. Bei dieser Gelegenheit lieh sich der Angeklagte von Fehrmann zehn Mark und unterzeichnete die hierüber ausgestellte Quittung unbefupt mit den Namen Birkner. Diese Fälschung muß Risch mit einer 1 monatigen Gefängnisstrafe büßen. —MI. Zn der Verordnung betreffend den Ausschank und Verkauf von Branntwein oder Spiritus vom 10. No vember 1915 sind Zweifel laut geworden, was unter Branntwein und Spiritus im Sinne dieser Verord nung zn verstehen fei. Auch der „Saalinhabcr" hat sich mit dieser Frage befaßt. Nach der Drucksache des Bundes rats Nr. 70 Session 1915, aus welcher die grundlegende Verordnung des Bundesrats vom 2V. März 1915 hervor^ gegangen ist, sollen die Begriffe Branntwein und Spiritus wie in dem ungezogenen 8 33 der Gewerbeordnung alte Flüssigkeiten umfassen, die durch Gärung und Destillation aus Pflauzenstoffen gewonnen werden und aus Wasser und Alkohol bestehen, sowie die Flüssigkeiten, welche hieraus bergestellt und hiermit gemischt werden, insbesondere auch Liköre, Kognak, Grog ufiv. —KM. Wahrend seines letzten Aufenthalte? an der Front konnte Seine Majestät der K önig im Hanptgnarticr des kommandierenden Generals eines sächsischen Ncserve- korps eine kleine Tafelrunde um sich versammeln, wie sie sich nicht oft zusammenfinden wird. Es waren neben dem kommandierenden General Exzellenz von Kirchbach zwei Generale und drei Obersten um ihren König vereinigt, denen für heldenhafte Tapferkeit und in Anerkennung der Taten ihrer Tr»wpen Seine Majestät persönlich das Kom mandeurkreuz deS Militär-St.-Heinrich-OrdenS verliehen hatte. Seine Majestät leerte dein: Frühstück jein Glas mit Worten des Dankes und Lobes für die ruhmvollen Leistungen seiner Trnppen und ihrer Führer. —* Da» Kal. Bulgarische Krieasministcrinm (Sanitäts abteilung) in Sofia ist bereit, fremde Aerzte befreundeter .._ . . . . ..... ... .'V .,..4 ... . . .... ... .. .... . « ......
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