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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.12.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-12-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191512094
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-12
- Tag1915-12-09
- Monat1915-12
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.12.1915
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Mesaer A Tageblatt gMlspnch stell» 28« Donnerstag, S. Dezember 1918, abends 68. Jahr,» iS ... La« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abend« »/,? Ubr mit «u-nahme der Sonn- und Festtag, der Kaiser!. Postanstalten viertetjahrlich 2,19 Mark, monatlich 70 Pf. ««zeigen sirr die Nummer de» Ausgabetage» sind bi« 10.Ubr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine da» Erscheinen an bestimmten Tagen uied Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 4S mm breite (örundschrist-Zeile <7 Gilben) 18 Pf., OrtSpreiS 12 Pf.; zeitraubender und tabellarisch, sprechend höher. Nachweisung»» und Vermittelungsgebiihr 20 Pf. Fest, Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Aust Konkurs gerät. ZahlungS» und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". und Adriger (Meblatt mü> MMger) .-Nr». Amtsölatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa. sowie den Gemeinderat Gröba. l». vezngsprets, geaen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung an: Schalter ,e» Aurgabetage» sind br« 10.Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für X ,a m- <»-. —- - e '^r Satz «nt. traggcber in Rotationtdruck und Verlag: Langer L Winterlich^ Riesa. Geschäftsstelle: «oethestratze SS, Verantwortlich für Redaktton: Arthur Hühnel, Riesa; sür Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Oertliches «nd Sächsisches. Riesa, den 9. Dezember 1918. —* Gestohlen wurde auf dem Bahnhof in Röberau ein Fahrrad, Marke „Lerche", Nr. 27 001, mit schwarzem Rahmenbau und dergl. mit braunen Streifen versehenen Felgen, sowie auf dem Bahnhof Niesa S Gänse. Sachdien liche Wahrnehmungen wolle man auf der Polizeiwache mel den. — Das Ministerium des Innern erläßt folgende Ver ordnung: Bei der Handhabung der für die B u t t e r h ö ch st öret s e geltenden Vorschriften sind Zweifel über die Preis stellung beim unmittelbaren Buttervcrsand von der Molke rei an den Kleinhandel oder Verbraucher ausgetauckt, ferner über die Frage, wer beim Pvstpakctvcrsand Verpackungs kosten und Postfrachtkostcn zu tragen hat. Nach der vom . Ministerium des Innern geteilten Auffassung des NcichS- amts des Innern kann der Butterbcsteller, der unmittel bar an den Kleinhändler oder Verbraucher liefert und da bei Arbeiten und Aufwendungen übernimmt, die sonst dem .Hersteller nicht obliegen, sondern vom Grosz- oder Klein handel ausgeführt werden, mehr als -en Grundpreis for dern. Dabei darf er jedoch, sofern für den Ort feiner ge werblichen Niederlassung Höchstpreise für den Kleinhandel festgesetzt sind, bei Abgabe an den Kleinhändler oder bei un mittelbarer Abgabe von mehr als 8 Kilogramm Butter an -en Verbraucher nur den GrotzhanbclSzuschlag bis zu 4 M. und, falls er die Butter in kleinen, für den Verbraucher be stimmten Packungen absetzt, einen weiteren Zuschlag von 8 M. fordern. Dagegen darf er bet Lieferung in Mengen un ter 8 Kilogramm an den Verbraucher den Groß- und Klein« handelszuschlag bis zu 13 M. für sich berechnen. Bestehen am Herstellungsorte Klcinhandelshöchstprcise nicht, so wil der Hersteller gleichwohl die angegebenen Grenzen im we sentlichen einhalten müssen, wenn er sich nicht -er Gefahr eines Verstoßes gegen die Bekanntmachung gegen über mäßige Preissteigerung vom 28. Juli 1913 aussetzcn will. Daß die Postfrachtspescu vom Käufer zu tragen sind, ergibt sich schon daraus, daß Erfüllungsort nicht der Wohnort des Käufers, sondern der des Verkäufers ist. Die Verpackungs kosten dagegen wird der Verkäufer zu übernehmen haben, so fern die Verpackung in handelsüblicher Weise geschieht. —* Der BundeSrat hat in seiner Sitzung vom 8. De zember eine Verordnung über SenBerkehrmttButter beschlossen. Die Verordnung bezweckt in der Hauptsache, einen Ausgleich zwischen den Bnttcrüberschußgebieten und den Butterbedarfsgebteten zilschaffen. Eine VermittelnngS- stelle erhält das Recht, von Molkereien, die im Jahre 1914 mindestens 590090 Liter Milch oder eine entsprechende Menge Rahm verarbeitet haben, bis zu 15 Prozent ihrer monatli chen Butterhcrstellung abzurufen und diese Butter Bedarfs gebieten zuzuweisen. Die BermitteluugSstelle, als die zu nächst» die Zentral-Einkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin in Aussicht genommen ist, soll in erster Linie solche Butter mengen in Anspruch nehmen, über welche noch keine Lie ferungsverträge abgeschlossen sind. Reichen diese Mengen nicht ans, so sind die durch Verträge geschlossenen Mengen entsprechend zu kürzen. Die Vermittelungöstelle gibt die Butter nur an Gemeinden oder vom Reichskanzler bestimmte Stellen ab. Die Verordnung enthält ferner Vorschriften über die Ausgabe von Butter- oder Fettkarteu. Danach sind die Gemeinden berechtigt und auf höhere Anordnung ver pflichtet, Butter, oder Fettkarten einzuführe» und zu bestim men, daß die billigere Butter und Fette der minderbemittel ten Bevölkerung vorbehalten bleibt. Die Verordnung tritt am 1. Januar 191« in Kraft. Fnd, " Freitag, den 1K. und Sonnabend, den 11. Dezember 1K15 finden hei uns wegen Reinigung sämtlicher Geschäftsräume (diesmal auch der Sparkasse) nur unaufschiebbare Sachen ihre Erledigung. Im Königlichen Standesamts werden an beiden Tagen Anzeigen über Totgeburten und Sterbefälle vormittags von 8—9 Uhr angenommen. ' Der Rat der Stadt Niesa, am 7. Dezember 1915. Fnd. Durch die Zentral-Einkaufsgesellschaft mit beschr. Haftung haben wir einen größeren Posten Heringe und einen kleineren Posten Kernseife bezogen. Der Preis für die Heringe beträgt 13 bezw. 14 Pfg. für daS Stück, ein Pfund Kernseife kostet 7« bezw. 78 Pfg. Verkaufsstellen für Heringe sind: Coufnmverei« sür Riesa u. Umg., Goethe- stratze 80/82: Theodor Dockter, Goethestraße 79; Fa. Albert Herzger, Kaiser-Franz- Joseph-Straße 26; Paul Jähnig, Goethestraße 5«; Ernst Kießling, Altmarkt 7; Fa. Paul Städtischer Fleischkonserven-Verkauf. Der Verkauf der von der Stadt ans der Konservenfabrik von Dr. Naumann in Dresden bezogenen Fleischkonserven findet auch künftig in dem früheren Branereiwohn- hanse hinter dem Rathause an jedem Mittwoch und Sonnabend, von vormittags 8—IS Ubr «ad zwar künftig ohne Fleischmarke«, statt. Die Verkaufspreise betrage« bis auf Weiteres 1. für eine große Dose mit 1000 gr. Inhalt — 3 M. OK Pfg. 2. ,, „ kleine „ ., 400 e» ., - 1 M. S8 Pfg. - .. Zur Verfügung stehen noch folgende Konserven: Rindfleisch, Gulasch von Rind fleisch, Schweinefleisch in Brühe, Gulasch von Schweinefleisch, Kiimmelfleisch und Gulasch von Rind- und Schweinefleisch gemischt. Sämtliche Konserven sind aus sehnen- und knochenfreiem Fleisch hergestellt. In den für die Dosen angegebenen Gewichtsmengen ist das Gewicht der Dosen nicht enthalten. Es wird gebeten, die leeren Dosen an die Verkaufsstelle wieder abznfnhrcn, da sie bei der Knappheit an Zinn weitere Verwendung finden sollen. Riesa, den 6. Dezember 1915. Der Rat der Stadt Riesa. 70 Mk. Einkommensteuer den Höchstpreis. Auch der Fett preis (1,40 bis 2 Mark) ist nach den gleichen Steuersätzen geregelt. — Im „Freib. Anz." lesen wir: Ein sinniger Gruß ging uns von der Front zu. In einen: Pappkarton aus dem Felde in der üblichen Form der Feldpostpakcte fanden wir — zwei Maikäfer aus Flandern Der eine war allerdings dem Krieg zum Opfer gefallen, er war tot/ Der andere aber krabbelte lustig hervor aus dem Reste eines früher jedenfalls sehr annehmbaren Batisttaschentuches und fühlte sich sogleich heimisch. Um festzustellen, ob er deutsch versiebe, hatten wir ihm leise zugcslüstect: Maikäfer, stiege, dein Vater ist in: Kriege. Worauf er dann auch losfloa. Wie sein „Vater" in dem Begleitschreiben mit teilt, hat er die belgischen Maikäfer im Schützengraben bet einem Spatenstich gefunden. —* Wir weisen besonders darauf hin, daß der Rat in der vorliegenden Nummer erneut den Fleischkonser venverkauf bckanntgibt. Die Preise sind so herabge setzt worden, sodaß sie mit der durch die Höchstpreisfest« sctzunaen für Schweinefleisch geschaffenen Lage auf dem Flcischmarkte übercinstimmen. Auch erfolgt jetzt die Abgabe ohne Marken. —* Am 8. dieses Monats und folgende Tage hat eine abermalige Auslosung Königlich Sächsischer Staats papiere stattgefunden, von welcher die auf 3'/, herab gesetzten, vormals 4°/« StaatSschnlden-Kaffcnscheine von den Jahren 1852/55/58 59'62 66 und .08 betroffen worden sind. Tie Inhaber der genannten StaatSpapicre werden hierauf noch besonders mit dem Hinznfügen ausincrtfam ge macht, daß die Listen der gezogenen Nummern in der Leipziger Zeitung, der Sächsischen Staatszeitnng und dem Dresdner Anzeiger veröffentlicht, auch bei sämtlichen Be- rirkssteuereinnabmen, sowie bei allen Stadträten, Bürger meistern und Gemeindevorständen des Landes zu jeder manns Einsicht anSgelegt werden. Mit diesen Listen werde» zugleich die in früheren Terminen anSgelosten bcz. gekündigten, aber noch nicht abgebobenen Nummern wieder nnfgerufen, deren große Zahl leider beweist, wie viele In- tereffenten zu ihrem Schaden die Auslosungen übersehen. ES können dieselben nicht genug davor gewarnt werden, sich dem Jrrturne hinzugeben, daß. so lange sie Zinsschcine haben und diese nnbestandct eingelöst werden, ihr Kapital nngrkündigt sei. Tie EinlösnngSstellen können eine Prüfung der ihnen zur Zahlung präsentierten Zins scheine nicht vor nehmen und lösen jeden echten Zinsscbein ein. Ta nun aber eine Verzinsung anSgelvster oder gekündigter Kapitale über deren Fälligkeitstermin hinaus in keinem Faste statt findet, so werden die von den Beteiligten inwloe Unkennt nis der Auslosung zu viel erhobenen Zinsen seinerzeit nm Kapitale gekürzt, vor welchem vft empfindlichen Nachteile sich die Inhaber von StaatSpapiercu nur durch regelmäßige Einsicht der ZiebnngSlisten (der gezogenen wie der testieren den Nninmernl schützen können. —n. Die zweite Strafkammer des Dresdner Kgl. Land gerichts verurteilte den 62 Jahre alten, zuletzt in Böhla nnfhültiaen Ziaarrenarbeiter Hermann Wilhelm Golitz wegen Rückfall-Diebstahls nnd eine Uebertretung zu zehn Monaten Gefängnis, 3 Wochen Haft und 5 jährigem Ehrenrechtsverluste. Der Angeklagte ist schon vielfach mit GrsänpniS, znletzt mit 2 Jahre 3 Monaten Zuchthaus vor« bestraft. Als Golitz am 1. vorigen Monats in dem Laden des Kaufmanns Berg in Riesa um mild? Gaden ansprach, entwendete er daselbst von der Lnaentafel 1 Mark 95 Pf., die der Arbeiter LarowSk») bei dem Einkäufe von Warm auf ein größeres Geldstück zurück erhalten hatte. Leisnig. Die städtischen Kollegien bewilligten ein Berechnungsgeld von 3000 Mark zur Unterstützung Arbeits- —* Nach einer von uns von der hiesigen Ober-Post- Direktion zugegangenen Mitteilung erleiden Postsen dungen nach Landorten (Orten ohne Postan stalt) häufig dadurch Verzögerungen, daß der Name der Postanstalt, zu deren Bestellbezirk der Landort gehört, in der Aufschrift gar nicht oder unrichtig angegeben oder an einer Stelle niedergeschrieben ist, an der er beim Sortieren nicht ohne weiteres in die Attgen fällt. Dadurch wird leicht verursacht, daß die Sendung einem unrichtigen Orte znge- führt wird. Die Hervorhebung des Namens der Bestell- Pastanstalt ist daher bei Abfassung der Aufschrift von Post sendungen unbedingtes Erfordernis. Dies geschieht am zweckmäßigsten in der Weise, daß man den Namen der Be stellpostanstalt in der Fassung, wie er in dem Stempel abdruck der betreffender» Postanstalt erscheint, in großen, dcutlichm Buchstaben in den» rechten unteren Viertel der AusschristSscite niederschreibt und stark unterstreicht; der Name des Landorts ist unter Nachsetzung des Wortes „bei" in kleinerer» Schriftzüqen vor ober über der» Namen der Bestellpostanstalt zir setzen. Bei den vor» den Postanstoltrn käuflich zu beziehende»» Formulare»» zu Postkarten, Postan weisungen und Paketkarten ist die im Vordruck der Auf schrift stark unterstrichene Zeile zur Niederschrift des Namens der Bestellpostanstalt zu benutzen. —* DaS Kgl. KriegSininisterimn in Berlin hat dem Hansabund auf den von seinem Zentralausschuß für die Gesamtinteressen des deutschen Einzelhandels gestellten An trag erividert, daß alle militärischer» Dienststellen ent sprechend den» Anträge des Hansabundes wiederholt darauf bingewiesen worden sind, Gesuche um Urlaub der Kriegsteilnehmer zur Beseitigung wirtschaftlicher Notstände im kaufmännischer» und gewerblichen Mittelstände wohl wollend zn prüfen »rnd notwendig gewordenen Urlaub, so weit die dienstlichen Interessen rS znlcrssen, zn erteilen. Dieser Erlaß wird zweifellos in weitesten Kreisen der ge werblichen Mittelstandes lebhafte Befriedigung crnslösen. —* Di« für Leder vor dem 1. Dezember 1915 ans- gestaltcten Freigabescheine gelten als Freigabeschcrne im Sinne des 8 6, Buchstabe H der Bekanntrnachnna CH. U. 888. 10.15. K. R. A., betreffend Höchstpreise und Beschlag nahme von Leder. Die bis zum 31. Dezember 1915 aus gestellten Ausweise für beaustraote Lieferer im Sinne des VerpflichtnngsscheineS — Cb. 7231/3 15. K. R. A. — gelten als unmittelbare schriftliche Aufträge amtlicher Be- schaffnngSstellen des Heeres »nd der Marineverwaltrrng im Sinne des 8 8, Buchstabe v, der Bekanntmachung CH. U. 888. 10. 15. K. R. A. In beiden Fälle»» ist Voraussetzung, daß höchstens die in den 88 2—5 der letzgenannten Bekannt machung festgelegten Preise gezahlt werden. (Amtlich.) — Ein soeben ar»S Süddrutschland znrückgekehrter Leier schreibt der Hall. Allgem. Zty.: Ich komme aus Gegenden, ans die der von Hrn. Delbrück geprägte Ausdruck „U eber sch nß b e zir ke" durchaus zutriffk. In Württemberg merkt« ich dies nur dararr, daß den» Gaste zum Frühstück eine sehr reichliche Portion Butter vorzüglichster Art ver abreicht wurde, irr Bayern aber herrscht ganz unbedingt Butterüberflntz. Da Bayern die BntterauSfuhr und den Milchgebrauch eingeschränkt hat — nach 9 Uhr vormittags gibt es keine Milch zum Kaffee mehr — so wissen die Bauer»» »richt mehr, wohin mit der Butter. In Bad Tolz z. B. wird die beste Butter mit 1,50 Mk. das Pfund ange boten, ohne Abnehmer zir finden. (?) — Eine Abstufung der Dutterpreise nach der Stenerkraft hat H»mbnrs v. d. H. «ingeführt. Sie verkalkst skandinavisch« Meiereibutter zn Preise»» die nach dem Einkommen des Käufers gestaffelt sind. Käusrr, die bis 31 Mark StaatSeinkommen - Steuer entrichten, zahlen 1,90 Mk. für das Mund, solche mit 31 bis 70 Mk. Einkommensteuer 2,20 Mk. nnd solche mit über Freibank Mesa. - . Nächsten Sonnabend, den 11. Dezember, von vormittags V-9 Uhr ab, gelangt aus der Freibank im städtischer» Schlachthof Rind- und Schweinefleisch zum Preise von 7b Pfg. pro '/, l« »um Verkauf. Die Markenausgabe erfolgt moraen Freitag nachmittag von 2—8 Uhr auf der Polizei wache. Fleisch erhalten die Inhaber der Nummern 600—1000. Riesa, den 9. Dezember 1915. Die Direktton des flädt. SchlachthofeS. Koschel Nächst, Kaiser-Franz-Joseph-Stratze 13: Fa. I. T. Mischte Nächst, Schulstraße 8; An. Ernst Moritz, Hauptstraße 2; Ednard Müller, Klötzcrstraße 13; Fa. Fritz Pcschelt, Bismarckstrabe 19; Fa. Wilhelm Pinker, Hauptstraße 34; Fa. Ernst Schäfer Nächst, Pausitzer Straße 1- u. Ecke Haupt- nnd Schloßstraße; Fa. Ferdinand Schlegel, Haupt- straße 32; Fa. Gustav Schulze, Wettinerstraße 22; Fa. Parrl Starke, Hauptstraße 22; Otto Tauscher, Poppitzer Straße 25: Ernst Welker, Meißner Straße 15. Kernseife ist in nachaenannten Geschäfte»» zn erhalte»»: Fa. Albert Herzger, Kaiser- Franz Joseph-Straße 26; Fa. Pani Starke, Hauptstraße 22; Fa. F. W. Thomas L Sohn, Hauptstraße 69. Der Rat der Stadt Riesa, den 9. Dezember 1915. Gßrn. Am 9. Tezrrnber 1915 ist hier ein schwarzer Tackel (mit unter 40 e»> Schulterhöhe) eingefangen worden, da er ohne Steucrrnarke betroffen »vorbei» ist. Der rechtmäßige Eigentümer dieses Tieres wird hiermit aufacfordert, es binnen 3 Tage»» hier abzuholen, andernfalls über dasselbe nach den bestehender» gesetzlichen Vorschriften verfügt werde»» wird. Der Rat der Stadt Niesa, ain 9. Dezember 1915. Schdr., Butterverkauf in Weida. Sonnabend, de« 11. Dezember, nachmittags findet bei Herrn Kanfruann Richter Butterverkauf gegen Marken statt. Preis 1,25 Mark für V, Pfund. Marken sind Frei tag nachmittag bis 4 Ubr bei Unterzeichnetem gegen Brotkarten-AuSweis zu entuchlnen. Da das Quantnm für alle Familien nicht ausreicht, können nur Minderbemittelte berück- sichtigt werden und wird nur je '/, Pfund abgegeben.Der Ger.reindevorstarrd.
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