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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.12.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-12-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191512116
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151211
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-12
- Tag1915-12-11
- Monat1915-12
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.12.1915
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und (Mcdlatt md Mzeigrrt. «»SrauuEmff«: V«qp«chM» r . t «, s» für die Königl. AmtShauptmannschast Großenhain, das KSnigl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Stiess sowie den Gemeinderat Grvva. 288. Lonnavend, 11. Dezember NN-, abenvtz. 68. Jahrg. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ta» «Lend» '/,7 Nhr mit Ausnahme der Tonn- und Festtage. B«j»a»pret», gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen siir die Nummer des Ausgabetages find bi» 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewäbr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei» für die 43 wm breit» Grundschrift-Zeile (7 Silben) 13 Pf., OrtSprnS 13 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- jvrechend höher. Nachweisung»- und AermittelungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der EU>e". Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gorthestrasj« SV. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. ' ' Verbot des Stollenbackens. ZurErsparungvoil Butter und Fett wird für de» Bezirk des Kommunalverbandes Großenhain einschließlich der red. StarOe Großenhain und Riesa die Herstellung vo« TtollengebLck verboten. Das Verbot gilt sowohl fiir die gewerbsmäßige Herstellung als auch für die Haushaltungen einschließlich derjenigen der Selbstversorger. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1800 Mk. bestraft. Wegen der Herstellung von Kuchen und Koriditoreiwarcu bewendet es bei den Vorschriften in 8 28 Absatz 2 bez. 8 20 Absatz 1 und 2 der Bekanntmachung des Kommunal, verbandes Großenhain, Mehl- nnd Brotversorgung für das Erntejahr 1915 betr., vom 2. September 1915, nach welchen die Herstellung von Kuchen und Konditoreiwaren, die Une Weizen- und Roggenmehl oder lediglich aus beschlagnahmefreiem Mehl und unter Einhaltung der Verordnung des Bundesrats über die Bereitung von Backwaren hergestellt werden, gestattet ist. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Großenhain, am 10. Dezember 1915. 564 o r ll Der Kommunalverband. Wir haben die zur Ul. Kriegsanleihe bewirkten Zeichnungen abgerechnet. Die uns zu diesem Zwecke übergebenen Sparbücher liegen nunmehr gegen Rückgabe der Empfangsscheine werktags zwischen 10—12 nnd 2—4 Uhr zur Abholung bei «ns bereit. Svarkafsenverwaltnng Mesa, am 11. Dezember 1915. Anmeldung schulpflichtiger Kinder. Zu Ostern 1916 werden alle die Kinder schnlpflichng, die bis dahin das 6. Lebens jahr vollenden, außerdem ist auf besonderen Wunsch der Eltern die Aufnahme von Kindern zulässig, die bis einschließlich 30. Juni 1916 ihr 6. Lebensjahr erfüllen. Die Anmeldung der Kinder, die in eine der hiesigen Bürgerschulen aufzunehmen sind, hat persönlich durch die Eltern oder Pfleger bei den Unterzeichneten zu erfolgen, nnd zwar sind anzumelden: 1. in der Karolaschnle: «) die einheimische« Kuaben und Mädchen für die höhere Bürgerschule am 8. Januar (Sonnabend) von 8—12 Uhr vormittags; t>) die Mädchen für die mittlere Bürgerschule anr 12. Januar (Mittwoch) von 8—12 Uhr vornrittags; o) die auswärtigen Knaben und Mädchen, die für die unterste Klasse der höhere» Mädchenbürgerschule vorgemerkt werden sollen, am 13. Januar (Donnerstag) von 10—11 Uhr vormittags. 2. im Schulhause au der Goethestraße: ») die Kuaben für die einfache Bürgerschule am 10. Januar (Montag) von 2—4 Uhr nachmittags (Anfangsbuchstabe 4.—N); b) die Knaben für die einfache Bürgerschule am 11. Jamrar (Dienstag) von 2—4 Nhr nachmittags (Anfangsbuchstabe 0—2); o) die Knabe» für die mittlere Bürgerschule nm 13. Januar (Donnerstag) von 8—12 Ubr (Anfangsbuchstabe r>) und von 2—4 Nhr (Anfangs- buchstabe 0—L). 3. in der Albertschule: ») die Mädchen für die einfache Bürgerschule am 14. Januar (Freitag) von 8—12 Uhr vormittags (Anfangsbuchstabe tc—A); ö) die Mädchen für dre einfache Bürgerschule am 15. Januar (Sonnabend) von 8—12 Uhr vormittags (Anfangsbuchstabe 0—2). Dorzulegen sind bei der Anmeldung: ») der Impfschein jedes nuzumcldeuden Kindes, l>) die standesamtliche Geburtsurkunde der anznmeldenden Kinder, die nicht in Riesa geboren sind, e) die Taufbescheinigung sämtlicher anzumeldenden Kinder römisch-katholischen Bekenntnisses und aller anznmeldenden Kinder, die nicht in Riesa getauft worden find. Kinder, die wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen in eine öffentliche Schule nicht ausgenommen werden können, und solche, deren Slufnahme wegen Gebrechlichkeit, Kränklichkeit oder geistiger Unreife aufgeschoben werden soll, sind unter Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses zu melden. Anmeldungen auswärtiger Knaben, die Ostern 1915 nach erfülltem dritten Schul- fahre zum Zwecke der Vorbereitung auf den Besuch des RealprogymnasiumS oder der Realschule in die Vorbereitnngsklaffe eintreten sollen, können unter Beibringung des letzten Schulzeugnisses an allen Schultagen in der Karolaschnle, jedoch nur vormittags von 8—12 Uhr, angebracht werden. Ebenso können Mädchen, die in die höhere Abteilung oder in den FortbildungS- kursus cintreten sollen, an allen Schultagen in der Karolaschnle 8—12 vormittags an gemeldet werden. — , Baldige Meldungen sind erwünscht. Mündliche oder schriftliche Auskunft wird gern erteilt. Riesa, den 10. Dezember 1915. Die Direktoren der Bürgerschulen. Dankworth. Fritzsche. Futtermittelavgabe in Gröba. Montag, den 13. Dezember, vormittags 10—12 Ubr, wird im Feuerwebrgeräte- schuopen an der Strehlaer Straße Kleie »md Sntterschror an die hiesigen Besitzer von Rindern, Schweinen und Ziegen abgegeben. Gröba, am 10. Dezenrber 1915. Der Gemeindevorstand.-. Freibank Gröba. Montag, den IS. Dezember ISIS, vormittags S Uhr. wird robeS Rindfleisch verkauft. Preis 75 Pf. für '/, lx. Der Gemetndevorstand. Holz-Vertteigerung. Montag, den IS. Dezenrber, 10 Nhr vorm., werden im Proviantamt und Dienstag, den 14. Dezember, IO Uhr vorm., am Eingang deS Gröbaer Hafens (vor Schäfers offenem Schuppen) mehrere Posten Bretter «nd Latten von Ueberdachungen von Eisenbahnwagen stammend meistbietend versteigert. Proviantamt. vertliches IMS Sächsisches. Riesa, den 11. Dezember 1915. —* Inder sächsischettVerluftlisteNr. 236 (aus gegeben am 10. Dezember 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 100, 101, 104, 106, 107, 133; Reserve-Regimenter Nr. 100, 101, 102, 107; Landwehr-Regimenter Nr. 101, 102, 103, 104, 107. Sanitäts-Formationen: Sanitäts-Kompagnien Nr. 2, IS. A.-K., Nr. 123; Referve-Sanitäts-Kompaanien Nr. 2, 12. R.-K., Nr. 53, 27. R.--K.; Ersatz-Sanitäts-Kom- vagnie Nr. 5, 19. Ers.-Div.; Feldlazarett Nr. 11, 12. A.-K.; Reserve-Feldlazarett Nr. 5,12. Ä.-K. ; Freiwillige Kranken pflege. Armierungsbataillon: Nr. 23- Preußische Verlust listen 8V5, 396. Bayerische Verlustliste Nr. 240. Württem- bergische Verlustlisten Nr. 315, 316. Kaiserliche Marine, Verlustliste Nr. 59. —* Wir erhielten folgende Feldpost: Allen Bekannten in der lieben Heimat senden herzliche Grüße aus Feindes land Max Täuber, Röderau; Alfred Ochlrich, Röderau; Max Knot, Röderau; Oswin Kohl, Röderau ; Paul Balke, Röderau; Otto Meinert, Radewitz: Franz Büttner, Stösitz; Bruno Mlynczak, Riesa; Richard Pöynisch, Wülknitz; Arno Petzold, Lommatzsch: Emil Käseberg, Mehltheuer, 18. Jnf.- Regt. Nr. 1S2, S. Kompagnie. —* Die stellvertretenden Generalkommandos des 12. und 19. Armeekorps erlassen im Interesse der öffentlichen Sicherheit ein Verbot des unbefugten Tragens militä rischer Uniformen oder Kriegsauszeichnungen, Orden oder Ehrenzeichen oder militärischer Titel. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszu stand mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. —* Sämtliche Pakete für die Türkei und für Griechenland werden nach einer Mitteilung der öster reichischen Postverwaltung von jetzt ab vorläufig nur auf dem unmittelbaren Wege über die Donau und Bulgarien befördert. Da der Weg über Rumänien hiernach bis auf weiteres zur Beförderung der bezeichneten Pakete nicht be nutzt werden wird, falle»» auch die von dem rumänischen Finanzministerium angeordneten Durchfuhrbcschränkungen für diese Sendungen fort. —* Dom Feuerpolizeiamt deS Rates zu Dresden wird geschrieben: Fast kostenlose Heizung, tagelang anhaltende Hitze, dreimal schnelleres Kochen, Heizen »sw. verspricht eine Berliner Firma denen, die die ewigen Heizkuaeln „Radion" der Firma — ein angebliches Wunder der Feite» rungstechnik — verwenden. Es sind etwa V- Kilogramm schwere Tonkugeln von etwa 8 em Durchmesser, die, ins Feuer gelegt, diese Wuuderwirkunaen hervorbringen sollen. Keiner der angepriesenen Erfolge rann durch diese Kugeln erzielt werden, vielmebr wird der Verbrennungsborgang durch sie gestört und die Heiz- und Kochwirkung verschlech tert. Es »st bedauerlich, daß dergleichen schwindelhafte An preisungen alljährlich bei Beginn.der Heizperiode zumeist die Minderbemittelten schädigen. —* Erfahrungsgemäß werden in der Weihnachtszeit bei der Bahn zahlreiche Sendungen als Frachtstückgüter aufaegeben, auf deren Mintrenen vor Schluß des Weihnachts geschäfts oder vor dem Fest mit Bestimmtheit gerechnet wird. Es ist dabei jedoch in diesem Jahre zu bedeuken, daß die Eisenbahn durch die Inanspruchnahme seitens der Heeresverwaltung, durch die Häufung von Lebensmittel und ähnlichen Sendungen und durch die Einschränkungen in den Znqsläufen mit Beförderungsschwierigkeiten, nament lich mit Wagenmangel zu kämpfen hat, wie sie in Friedens zeiten noch nicht hervorgetreten sind. Dadurch wird auch die Beförderung der Frachtstückgüter in Mitleidenschaft ge zogen, sodaß unter umstände»» mit erheblichen Verzöge rungen in deren Beförderung gerechnet werden mutz. Dabei ist noch zu berücksichtigen, daß für solche Verzöge rungen eine Ersatzpflicht der Eifenbahn nickt besteht, weil seit Beginn des Krieges die tarifmäßigen Lieferfristen auf gehoben worden sind. Die Versender werde»: deshalb in ihrem eigener: Interesse gut tun, dringliche Sendungen möglichst als Eil- oder Exvrehaut anfzuliefern, nicht dring liche aber soweit angängig für die Zeit nach Neujahr zu- rückzustcllen. —* Wochenspiel plan der König!. Hoftheater zu Dresden. Opernhaus: Sonntag „Die Meistersinger vor: Nürnberg", 6 Uhr abends, Dienstag „Der fliegende Hollän der", Mittwoch Zu ermäßigten Preisen zum 1. Mal „Das Streichholzmädel", Ne»: euntudiert „Die Prrppenfee" 5 Uhr, Donnerstag „Der Freischütz", Freitag vormittags 11 Uhr: OcUntUche Hauptprobe znm Konzert, 3. Sinfonittonzert und^Jsolde^,' Brangäne: Bella F Sonntag Zu ermäßigten Preise.. , „Die Puppenfee", 5 Uhr. Schauspielhaus: Sonntag „Hans Gradedurch" 6 Uhr, Montag „Teukros", Dienstag Sapoho", Sapvho: Melitta Leithner als Gast., Mittwoch „Hans Gradedurch" 7 Uhr, Donnerstag 6. Volksvorstellung „Viel Lärrn um Nichts", Freitag „Jedermann" 8 Uhr, Sonnabend .Hans Gradedurch", Sonntag „Der Raub der Sabinerinnen", Montag „HanS Gradedurch" V-7 Uhr. — In der Zeit der S teuerein s ch ätzn ng werden die nachfolgenden Ausführungen des sächsischen Fi nanzministeriums über Geltendinachung von Ge halts« und Lobnherabsetzungei: für die weitesten Kreise von hohem Interesse sein. Das Ministerium antwortete auf eine Eingabe, des Reichstagsabgeordnete»: Felix Marguart: „Auf Ihre Anfrage vom 13. November 1915, betreffend die steuerliche Berücksichtigung von Gchaltsherabsetzungen infolge des Krieges, wird Ihne»: folgendes crgebenst mitgc- teilt: Bor der Beranlagung eingetretenc Gehaltsberab- i" 5 Uhr, V,8 Uhr, Sonnabend Zum 100. Mal „Tristan Fortner-Halbaerth a. G. 6 Uhr, en „Das Streichholzmädel", setzungen sind bei der Einschätzung zu berücksichtigen (8 16 Abs. 1 »md 4 des Einkommensteuergesetzes). Dei: Steuer pflichtigen mutz daher anbeimgeaeben werden. Gehalts herabsetzungen, die erst nach der Abgabe der Deilaration, aber vor Abschluß der Beranlagung — der in der: großen Städten meist erst gegen Mitte März bewirkt wird — ein getreten sind, umgebend der Bezirkssteuereinnahme unter Beifügung einer Bescheinigung des Arbeitgebers mitzutei len. Ist die vor Abschluß der Veranlagung eingetretene Gehaltsherabsetzung bei der Beranlagung nicht berücksich tigt morden, so steht den Steuerpflichtige»: der gesetzliche Nechtsmittclweg offen. Gehaltsherabsetzungen, die erst nach der Beranlagung cingetreten sind, können weder in: Nechtsmittelvcrfahren gegen die Veranlagung noch durch Nachschätzung berücksichtigt »verden. Tenn nach 8 10 Abs. 2 deS Einkommensteuergesetzes wird durch eine Verminde rung des Einkommens während des Jahres, für welches die Veranlagung erfolgt ist, an der einmal veranlagten Steuer nichts geändert. Die Nachschätzung nach 8 47a Abs. 2 deS Einkommensteuergesetzes ist nur möglich, wenn die in: Lause deS Steucrjahres nach stattgefundener Ver- anlagnng eingetretenen Einkommensminderuugen mehr als den vierten Teil des Einkommens betragen n n d außerdem durch den Wegfall einer oder mehrerer Einkommensquellen oder durch außergewöhnliche Unglückäfäll« verursacht wor- den sind. Diese Voraussetzungen werden bei den Gehalts herabsetzungen in der Regel nicht gegeben sein. Ander seits steht bei Gehaltsherabsetzungen nach stattgesundener Steuerveranlagung die Möglichkeit dec Steuerermäßigung im Er laß wc ge offen. Den Steuerpflichtigen »nutz es in solchen Fällen überlassen »verden,. ber der Bezirkssteucr- einnahme unter Darlegung der Sachlage ein Gesuch um tcillveiseu Steuererlaß einzurcichen. Derartigen Erlaß gesuchen ist bisher wohl in allen Fällen, in denen ein Be dürfnis anznerkennen war, durch Gewährung eines ent sprechenden Steuererlasses stattgegebeu worden." —* Die beiden sächsischen stellvertretenden General kommandos haben folgende Verfügung erlassen: Es wird verboten: l. seldpostversandfälfigc Pakete oder Doppel briefe »nit allvbolischen Getränken oder Essenzen zur Her stellung alkoholischer Getränke in Schaufenstern oder Läden anszustelten, 2. alkoholische Getränke oder Essenzen zur Herstellung alkoholischer Getränte mit dem Zusatze „fürs Feld" oder „Feldpostvcrsand" oder „für unsere Feldtrup- pen" oder mit ähnlichen Söendnngen öffentlich anzutündigeu oder anzupreisen. Znwiderlrandlungen werden mit Geld strafe bis zu 150 Mark oder »nit Haft bestraft. —* In einzelne»: Kreise»: der Zivilbevölkerung ist im mer noch die Ansicht vertreten, daß die Leeresangehörigen Heimatsurlaub erhalten, wen»: sie selbst oder ihre Ver wandten nnd Freunde Goldgeld sammeln und der Reichs bank zuführen. Diese Ansicht ist unzntreffend, Venn diese Bestrebungen traben auf die Gewährung von
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