Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.12.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-12-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191512130
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151213
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-12
- Tag1915-12-13
- Monat1915-12
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.12.1915
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer O Tageblatt 68. Jahrs. 289. Do« Riesaer Tageblatt erscheint irden Tag abends V»? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. vczusSpreiS, gegen Vorauszahlung, durch unsere der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,1v Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer der Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittag» aufzuge „ das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 18 Pf., OrtsprerS 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz sprechend höher. NachweisungS- und AermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag versällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeb! Konkurs gerät. ZahlungL- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". - ««d Arr-rise» Median mü> IlWigtr). reltgrmnm-Adrrss« 61*yernstnechstr» r.-dat,».» Nr«. für dke Künkgl. AmtShauptmawlschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. Montag, 13. Dezember 191S, abends. >rundschrift-Zeile (7 Silben) scht, wenn der Betrag vers Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter -eben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für sonchend' höher. Nachweisungg- und AermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag versällt, durch Klage eingezogenwerdcn muszod-rdc^ Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". * Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestraste 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittricb, Riesa. Verordmmg. . Mit Rücksicht auf das bevorstehende Weihnachts- und Neujahrsfest wird das für Freitag, den 84. Dezember ISIS, und Freitag, den »1. Dezember ISIS, nach der Bundesratsverordnung zur Einschränkung des Fleisch- und FettvcrbraucbS vom 28. Oktober 1915 (Reichsaesetzblatt Seite 714) bestellende Verbot der gewerbsmässigen Verabfolgung von vrleisch, Fleizchtvaren und Speisen, die ganz oder teilweise ans Fleisch bestehen, hier- unt aufgehoben. Dresden, de» 10. Dezember 1915. 44SII8 lll Ministerium deS Innern. SS17 Builermürkeil können morgen, am 14. Dezember 1915, im Nathause, Zimmer Nr. 8, auch noch diejenigen Minderbemittelten erhalten, deren Familienname mit 6 beginnt. Die Inhaber der blauen Marken werden aufgefordert, die ihnen zukommende Butter sofort bet Herrn Kaufmann Grimberg, Schillerstrabe, in Empfang zu nehmen. Der Rat der Stadt Riesa, am 13. Dezember 1915. Städtischer Bauchspeck-Verkcmf. Der Verkauf, des von der Stadt bezogenen gesalzenen dänische» Banchspeckes findet diese Woche Mittwoch, den IS. und Donnerstag, de» 1«. Dezember 1V1S V—18 tthr vormittags und Ä—4 nachmittags statt. Der Rat der Stadt Riesa, am 13. Dezember 1915. Gßnr. Klarschlaglieferung. Die Gemeinde Zeithain bedarf SSV edm besten Granitklarschlag. NnlieferungS»eit Ende Avril 1918, Offerten mit Probe frei Elbufer Moritz oder Bahnhof Äöoerau find verschlossen und portofrei mit der Aufschrift „Mar?chlagliefcrung betr." bis 20. d. M. an de» Unterzeichneten einzusenden. Zeithain, den 12. Dezember 1915. Der Gemeindevorstand, Oerttiches mW Sächsisches. Riesa, den 13. Dezember 1915. —* Am gestrigen „silbernen Sonntag" herrschte tn unserer Stadt wieder ein lebhafter Verkehr. Die Aus lagen der Schaufenster und der gestern eröffnete Christmarkt wurde» eingehender Besichtigung unterzogen und haben hoffentlich auch recht viele veranlaßt, Weihuachtseinkänfe vorzuychmen. Das Wetter war in den vorgerückteren Nachmittagsstunden weder freundlich noch weihnachtlich. Frost und Schnee würden jetzt recht willkommen sein, denn das unzeitgemäße Wetter, wie wir es jetzt erleben, vermag die infolge des Krieges an und für sich schon geringe Kauf lust des Publikums nicht zu fördern. — Mit Rücksicht auf das bevorstehende Weihnachts und Neujahrsfest hat das Ministerium des Innern das für Freitag, den 24. Dezember, und Freitag, den 31. De zember d. I., nach der Bundesratsverordnung zur Ein schränkung des Fleisch- und Fcttverbrauchs vom 28. Okto ber 1915 bestehende Verbot der gewerbsmäßigen Verab- olgung von Fleisch, Fleischwaren und Speisen, die ganz oder teilweise aus Fleisch bestehen, aufgehoben. (Stehe Bekanntmachung in dieser Nummer.) —* Der Sparverein „Wirtschaft" hielt am Sonn abend seine diesjährige Hauptversammlung ab, in der infol ge der Kriegszeit von einer Neuwahl der Verwaltung ab gesehen wurde. Die Aemter blieben daher in den alten, erprobten Händen. Die Sparsumme des verflossenen Jahres stand hinter denen der letzten Jahre weit zurück und die Rückzahlungen in: Laufe dieses Jahres waren bedeutend, trotzdem konnten bei der Hauptauszahlung noch annähernd 19000 Mark zurückgezahlt werden. Das neue Geschäfts- jahr hat gestern begonnen und verweisen wir auf ine be- treffende Anzeige in vorliegender Nummer. / —* Zu dem von der Handelskammer Berlin herauSge- aebenen Verzeichnis der deutschen Aus- undDurchfuhr- Verbote ist em dritter Nachtrag erschienen, der alle bis zum 4. Dezember 1915 in Kraft getretenen Aenderungen und Ergänzungen enthält. Der Nachtrag kann zum Preise von 5 Pfg. und 3 Pfg. Porto vom Verkehrsbüro der Han delskammer Berlin bezogen werden; er liegt im übrigen auch bei der Handelskammer Dresden zur Einsichtnahme aus. —* Die von den Nettesten der Kaufmannschaft Berlin herausaegebene Schrift „Krieg und Lieferungsver träge' ist jetzt in 6. Auflage erschienen. Die neue Auf lage berücksichtigt die in dieser Frage bisher ergangenen reichsgerichtlichen Entscheidungen. Der Einzelbezugspreis beträgt 10 Pfg. für das Stück; die Schrift kann im übrigen auch bei der Handelskammer Dresden kostenfrei eingcsehen werden. — Das sächsische Ministerium des Innern schreibt: Mehrere Kommunalverbände haben iu der letzten Zeit durch Verordnung für das Backen von Kuchen während der Weih nachtszeit gewisse Mehlmenge», auf dem Kopf der Be völkerung berechnet, einmalig freigegeben. Eine solche Freigabe ist unzulässig, da sie im Widerspruch mit der Einhaltung der durch Beschluß des Direktoriums der Reichs - Getreidestelle festaelegten Mengen für den Tages verbrauch steht. Eine Uebertragung dieser Mengen ist ausgeschlossen. Die Verordnung des Ministeriums vom 26. Oktober ermöglicht lediglich die Belieferung gewisser Gewerbetriebe und läßt im klebrigen die Verwendung des auf Mehlmarken cingesparten MehleS für das AuSbackrn von Kuchen nach. DaS Direktorium der Reichs - Getreide- Stelle hat daher derartige Verfügungen der Kommunal- Verbänbe beanstandet und darauf hinaewiesen, daß sie geeignet wären, durchaus irrige Vorstellungen über die Höhe unserer Vorräte und damit Mißstimmung in allen oen Bezirken hcrvorzurufen, die sich genau innerhalb des gesetzlich gegebenen Rahmens hatten. Das Ministerium muß daher fordern, daß eine solche einmalige Freigabe, wie sie in einzelnen Kommunalverbänden in Aussicht genommen ist, unterbleibt, soweit hierdurch die zulässigen Lagesmengen überschritten werden. — Auf Grund von ß 7 der Bekanntmachung über die Regelung der Kartoffelpreise vom 28. Oktober in der Fas sung von: 29. November ermächtigt das Ministerium des Innern die zur Enteignung zuständigen Behörden, im Be darfsfälle die Enteignung, der gesamten Kar toffelernte eines nach Ziffer 1 der angezogenen Vor christ lieferunaSomchtiaen Kartoffelerzengers zn verfügen, mit der Maßgabe jedoch, daß den Kartoffelerzeugern zu be lassen sind: ») die zur Fortführung der eigenen Wirtschaft, insbesondere eigener oder genossenschaftlicher Brennereien, Stärkefabriken, Trocknungsanlagen und ähnlicher Betriebe, zur Fütterung des eigenen Viehs und zur Aussaat er forderlichen Kartoffeln; b) die auf Grund von Verträgen, die vor dem 30. November 1915 geschloffen sind, an Brennereien, Stärkefabriken, Trocknungsanlagen und ähn liche Betriebe zu liefernden Kartoffeln; o) die zum Verkauf als Saatgut bestimmten Kartoffeln in solchen Wirtschaften, die sich in den letzten zwei Jahren mit dem Vertrieb von Saatkartoffeln befaßt haben. — Das Ministerium des Innern hat auf Grund von 8 7 Absatz 2 der Bundesratsverordnung über die Regelung der Preise für Gemüse und Obst vom 11. November 1915 bestimmt, daß von den durch die Bekanntmachung deS Reichskanzlers vom 4. Dezember 1915 für Gemüse und Zwiebeln festgesetzten Höchstpreisen aus dem ÄuS- lande bezogenen Waren ausgenommen werden. Der Verkauf dieser Auslandsware» ist der Gemeindebehörde vorher anzuzeigen. Diese hat den Verkauf und die Ange messenheit des Preises zu überwachen. Zum Erlaß der für Durchführung einer ausreichenden Ueberwachuny nötigen Vorschriften ist in Städten mit revidierter Städreordnung der Stadtrat, im übrigen die Ämtshauptmannschaft zu ständig. Für Frühbeetgemüse ergeht später besondere Bestimmung. —* Sämtliche Pakete für die Türkei und für Griechenland werden nach einer Mitteilung der österreichischen Postverwaltung von jetzt ab vorläufig nur auf dem unmittelbaren Wege über die Donau und Bul garien befördert. Da der Weg über Rumänien hiernach bis auf weiteres zur Beförderung der bezeichneten Pakete nicht benutzt werden wirb, fallen auch die von dem rumä nischen Finanzministerium ««geordneten Durchfuhrbeschrän kungen für diese Sendungen fort. —* Zur schnellen Abwickelung des Postschalter- verkehrS während der Weihnachtszeit kann Jedermann wesentlich beitragen. Die Einlieferung der WeihnachtS- pakete sollte nicht lediglich oder vorwiegend bis zu den Abendstunden verschoben, namentlich müßten Familien sendungen tunlichst an den Vormittagen aufgegebsn wer den. Auch sollte es die Regel bilden, oaß die Absender die einzuliefernden Weihnachtspakete durch Postwertzeichen selbst frei machen- Mit seinem Bedarf an Postwertzeichen müßte sich ei» jeder bald versehen. Zeitungen dürften nicht in den Tagen vom 19. bis 24. Dezember am Schalter, der Postanstaltcn bestellt werden. Für die Zahlungen am Postschatter sollte der Auflieferer das Geld abgczäblt bc- reithalten. Die Befolgung dieser Ratschläge würbe der Post und der Allgemeinheit gleichmäßig zum Nutzen ge reichen. — Ans Veranlassung beS NeichSbankdirektoriumS hat der Zentralverband des Deutschen Bank- und BankiergewelbcS au alle ihm angehörigen Banken und Vanksirmen das Er suche» gerichtet, sämtliche Mieter von Schließ fächern, sowie diejenigen, welche nach dem 1. Juni 1814 verschlossene Depots eingeliefcrt haben, schriftlich sufzufor- dern, in einer im Wortlaut vorgeschrieücnen Erklärung zn versichern, das; iu Sem Schließfach oder in dem verschlossenen Depot keine Goldmünze» aufvemahrt werden. Das gleiche Ersuche» ist von der RcichSbank auch an die öffentlichen Bankinstitute, Sparkasse» und Kreditgenossen schaften, welche die Vermietung von Schrankfächer» und die Verwahrung von Depots betreiben, ergangen. ES ist mit Bestimmtheit zu erwarten, daß die Mitglieder des Zentrai- verbandcS von ihrem Recht zur Kündigung LeS Schließfaches oder der Aufbewahrung deS verschlossenen Depots »um näch sten zulässige» Termin Gebrauch machen werden, falls die Abgabe der geforderte» Versicherung nicht erfolgt, ohne daß ein triftiger Grund, wie Abwesenheit ScS Kunden auf Reise» oder im Felde, vorliegt. Mügeln. Am Freitag geriet, wahrscheinlich infolge Uebrrhrizung, auf hiesigem Bahnhöfe ein Personenwagen, der sich am Ende eines Güterzuges befand, in Brand. Durch schnelles Eingreifen hilfsbereiter Hände unö durch Abrücken des betreffenden Wagens wurde weiteres Unheil verhütet. Döbeln. Der Bezirksausschuß der Königlichen Amts- hanptmannschast Döbeln beschloß, der neubegründeteu Ein- kaufsgesellschafj für Westsachsen m. b. H. mit einer Stamm einlags von 12 000 M. beizntreten, wovon zunächst 8000 M. rinzuzahlen sind. Treiberei _.„-.oege leitenden icle einen nach seiner, Gerichtsbeamten )l( Döbeln. Mit der Frage, ob wegen der Stollen bäckerei das Kuchenbackverbot für die Zeit vor Weihnachten vorübergehend aufzubebeü sei, beschäftigte sich der Bezirks ausschußzu Döbeln in feiner letzten Sitzung. Er beschloß, an dem Verbot unbedingt festzuhalten, weil es widersinnig erscheint, in der jetzigen Zeit der Butter- und Fettknavpheit den Verbrauch von Butter und Fett außerordentlich zu steigern. Der Stadtrat zu Waldheim, der den Antrag auf Aufhebung des Kuchenbackverbotes gestellt batte, hat diesen Antrag auf Grund dieser Erwägungen zurückgezogen. Der BezirksverÜand wird dagegen den Gewerbetreibenden daS erforderliche Mehl zur Herstellung von Pfeffer- und Leb kuchen zur Verfügung stellen. " Dresden. Ein schwerer Unglücksfall trug sich in der Nacht zum Sonnabend in der Villa eines Arztes in der Bergstraße zu. Dort wurde in der im Kellergeschoß ge legene» Mädchenstube das Hausmädchen Fischbach, aus Böhmen stammend, tot und ihre Schlafkollegin, die Köchin Wilhelmine Wild, bewußtlos angetroffen. Der Ofenschieber war geschloffen und infolge dessen war giftiges Koblen- orydgas ausgeströmt. Die Wiederbelebungsversuche bei der F. blieben erfolglos. Die 1854 geborene Köchin wurde in sehr bedenklichem Zustande nach dem Krankenhause gebracht. Dresden. Am Sonnabend vormittag ließ sich der im Untersuchungsgefängnis des Landgerichts Dresden be findliche Einbrecher Barghall in dre Gerichts chreibc führen, um irgend etwas anzubringen. Auf dem Rückw- nach seiner Zelle versetzte er plötzlich dem ihn begl " Gerichtsbeamten mit einem abgebrochenen Besenstu wuchtigen Schlag auf den Kopf, so daß dieser blutüber strömt an die Wand taumelte. Unverweilt drückte B. mit der Hand eine Scheibe des ins Freie führenden Treppen fensters ein und zwängte sich mit Geschick durch die schmale Oeffnung hindurch. Das Klirren der Glassplitter und die Hilferufe des verletzten Beamten hatten aber sofort eine Anzahl Gefängniswärter herbeigerufen, die den Ausbrecher unmittelbar vor dem Gerichtsgebäude wieder cinzufangen vermochten. Barghall war ein äußerst gefährlicher Ein brecher und hatte während des Herbstes in Dresden und Umgegend mehrere große Diebstahle verübt. Seit feiner Verhaftung stellte er sich taubstumm und verweigerte jede Auskunft. — Die Einverleibung von Dobritz in die Stadt gemeinde Dresden ist nunmehr in der letzten Sitzung des Gemeinderates zn Dobritz beschlossen worden. Gemeinde vorstand Hegewald legte die Gründe dar, welche die Ge meinde bewogen haben, mit dein Rat zu Dresden in Ein- verleibllngSverhandlunacn einzutrete», worauf der Entwurf des OrtSgcsctzeS über dre Vereinigung der Gemeinde Dobritz mit der Stadt Dresden bekanntgeqeben wurde. Der Ge- meinderat genehmigte den Entwurf in der vorliegenden Fassung bedingungsweise und beschloß, ihn zu vollziehen. Weiter wurde beschlossen, die Genehmiqnng der Aufsichts behörden über die Einverleibung einzuholen. Bautzen. Die Stadtverordneten traten einem Rats- beschlus; bei, betreffend die Beteiligung der Stadtgemeind« an einer für Sachsen-Ost zu gründenden Lebensmittel- Einkaufsgenossenschaft m. b. H. mit 12 000 Mark. Ehe m n i tz. Der Rat unserer Stadt beschloß die Er richtung eines EittignngSamteS für Hppothckengläubiger und -schuldner, das unter dem Vorsitze eines Juristen, aus je einem Vertreter der Hypothskenglcmbiger und -schuldner bestehen und in den Räume» des Gewerbe- und Kauf- nmnuSgerichtS tage» soll, Rirttloff bei Chemnitz. Durch Schadenfeuer wurden am Sonnabend abends von dem Anwesen des Guts besitzers Max Röhnert das Wohnhans und die mit Ernte vorräten gefüllte Scheune vernichtet. K irchüerg (Sachsen). Fabrikbesitzer SLadtradt Kurt Wolf hat seiner Vaterstadt Kirchberg 10 000 Mk. gestiftet, wovon die Zinsen zu Beihilfen für befähigte ärmere Kinder zum Besuch von Real-, Gewerbe- und Handelsschule» oder zur Ausbildung im Handwerk oder in kaufmännischen Ge schäften unter Beverzugung von Kindern von Kriegs teilnehmern und Arbeitern zu Verwendern sind. Ferner hat er eine Stiftung von 10 000 Mark neben der bei feiner ,5irma I. G. Wolf sen. bestehenden bereit-; von ihm mit- aegründeteil Fabrikstistung errichtet und -100 Zentner Kohlen für Kriegersraueil und Arme verteilen lassen. Leipzig. Hiesigen Großhändlern waren in den letzten Wochen gegen 4000 leere Säcke im Werte von mehreren tausend Mark durch Einbruchsdiebstähle entwendet worden. Die Kriminalpolizei kam einer Spitzbuben - Bande auf die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite