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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.12.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-12-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191512152
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151215
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-12
- Tag1915-12-15
- Monat1915-12
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.12.1915
- Autor
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Riesaer A Tageblatt Mittwoch, IS. Dezember 1915, abends. 291. 68. Jahr«. p M- ««d Av-rig»» lElbtblan md Archer). TÜtavmadchldroN« I vaukmchpa, r«, »la,t .«t sL N-.9L für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jede» Laa abends '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn-und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter d«r Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. AuzeigNl snr die Nummer oeS Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugcben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für dw 48 mm breite Grundschrist-Zeile (7 Silben) 18 Pf., OrtLvreu» 12 Pf.; zeitraubender uud tabellarischer Sah ent. sprechend höher. Nachweisung»- und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erliicht, wenn der Betrag verfällt, durch Klage einaezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungL- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe"? Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Bekanntmachung, betreffend Enteignung, Ablieferung und Einziehung der durch die Verordnung vom SV. Juli 1V1S bzw. vom 84. September 1018 beschlagnahmten Gegenstände, vom 1«. November ISIS. Nachstehende Verordnung wird auf Ersuche» des Königlichen KriegSministerinmS hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß jede Uebertretung, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, nach 8 6*) der BundeSratSverordnungen über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Jnni 1915 (Rerchs-Gesetzbl. S. 357) und vom 9. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. 'S. 645) bestraft wird. 8 1. Inkrafttreten der Verordnung. Diese Verordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. 8 2. Bon der Verordnung betroffene Gegenstände. Klasse s. Gegenstände aus Kupfer und Messing. 1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und Backstuben, wie beispiels weise Koch- und Einlegekessel, Marmeladen- und Speiseeiskessel, Töpfe, Frucht kocher, Mannen, Backformen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln, Mörser usw.-f), 2. Waschkessel. Türen an Kachelofen und Kochmaschinen bzw. Herden, 3. Badewannen-» — Warmwasscrschiffe, -behälter, -blasen, -schlangen, Drnckkesfel, Warmwasserbereiter (Boiler), alles in Kochmaschinen und Herden, soweit sie nicht zum Betrieb von Badeeknrichtungcn oder Zentralheizungsanlagen dienen —; Wasserkasten, eingebaute Kessel aller Art. Klasse 6. Gegenstände aus Reinnickel.**) 1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und Backstuben, wie beispiels weise Koch- und Einlegekeffel, Marmeladen- und Sveiseeiskessel, Frucktkocher, Servierplatten, Pfannen, Backformen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln usw.7); 2. Einsätze für Kochemrichtungen, wie Kessel, Deckelschalen, Jnnentopfe nebst Deckeln an Kipptovfen, Kartoffel-, Fisch- und Fleischeinsätze usw. nebst Reinnickelarmaturen. Vorstehende Gegenstände fallen auch dann unter die Verordnung, wenn sie mit einem ueberzug (Metall, Lack, Farbe u. dgl.) versehen sind. 3 3. Von der Verordnung betroffene Personen und Betriebe, Von der Verordnung werden betroffen: 1. Haushaltungen, 2. Hauseigentümer, Ka "eeüüchsen lei Eierkuchenpfannen Eierkuchenschneider Eierkuchenwender Eierpfannen Eimer aller Art Einfassungen Einlegekessel Einmachkessel Einsatzformen Eisbüchsen *) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft: 1) wer der Verpflichtung, die enteigneten Gegenstände herauszugeben oder sie auf Verlangen des Erwerbers zu überbringen oder zu übersenden, zuwiderhaudelt 2) wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseite schafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kauft oder ein anderes VeriiutzeruugS- oder Erwerbsgeschäft über ihn abschlieht; 3) wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwidcrhandelt; 4) wer den nach 8 9 erlassenen Ausführungsbestimmungen znwiderhandelt. **) In dieser Verordnung sind unter Remnickel auch Legierungen mit einem Nickel gehalt, von 90 v. " Anrichter Anrührschüsseln Aspikformen Äspikränder Auflaufformen aller Art Ausstechformen Backbleche Backformen aller Art Backlöffel Backkästen Backschaufeln Bierglasträger Bisauitformen Bratendekorationen Bratenkästen Bratenlösfet Bratenpfannen Bratenroste Bratentövfe Vratenspietze Lratenwäriner Brater Bratrainen Brennkeffel aus HauSVrenne- FI reien, die nicht mehlige K Stoffe verarbeiten Brotbüchsen < Brotkästen für Küchen, Bor- Garnierladen Tremeformen Croustaden Danrpfkocher zu Pudding formen Dampskochtöpfe Dampfwaschhäfen Lampfwascktöpfe Deckel allerArt s.Küchengeräte Domformen Doppellöffel Dopveltopfmilchkocher Eierkocher Eierkuchrnorber .... Tönung sind unter Remnickel auch Legierungen mit einem Nickel- . H. und höher verstanden. s) Anmerkung. Alphabetische Aufstellung von in Frage kommenden Gegenständen: ' Kaffeebretter ... a feeüüchsen Ka feekannen jd L Kaffeekcsscl (nichts Z ZI . Kaffeemaschinen 2 Kaffeekocher /ZZ.AZ K'affeekrüge Kaffeetrichter ! S.Z-Z Kannen aller Art i Z Z Kasserollen Kartoffelkocher Kaviarkühlcr Kochhäfen Kochkessel Kochtöpfe Kotelettpfannen Kotelettrosten Krapfenkessel Kuchenbrettchen Kuchenformen Kuchengabeln (für Küchen und Kuchenlöffel l Backstuben Kuchenpfannen jeder Art Knchenschüffeln für Küchen, Backstuben, Vorratsräume und Anrichteräume in Sveisebetrieben Küchensiebe Kühler für Küchen, Backstuben, Dorratsräume und Anrichte räume in Speisebetrieben Litermatze Lotmahe Löffel, die in Küchen und Back stuben verwendet werden Marmeladenkessel Marzioankneifer Maschtnentöpfe Matze Meblschaufeln Meßkannen . Milchkannen für Küchen, Back stuben und VorratSraume Milchkocher Milchkrüge für Küchen, Back- Heitzwasserkannen für Küchen stuven und DorratSränms und Speisebetrieve Milchseiher . Herdkeffel Milchtöpfe für Küchen, Back- Huhnformen stuven und Borratsräume Essenträger Fettieael Fettkasserollen Fettwannen Filetbratpfannen Fi chhebec Fi chkeffel Fi chkocher Fischservierkeffel Fleischbleche Flei chhäfen Flei chmulden Wischtöpfe wrellenkessel Fruchtkocher Gänsebrater rätsraume ü. Spesseb'ctriebe Garnierspritzen Bürstenhalter Gazen (besonders für Bier) Brühsiebe Gebäckkästen Brühtöpfe Gebauchte Töpfe für Kuchen Butterdosen für Küchen, Bor- Gefrierdüchsen ratsräume u. Speisebetriebe Geleerändrr Gemüsekocher Gesundheitskuchenfsrmcr Gewürzkästen Gießpfannen Glaceformen Gratinplatten Gratinschüsseln Guaelhupfformen Lasenbratpfannen Hascnformen Hateletsformen 3. Unternehmungen zur Verpflegung fremder Personen, insbesondere Gast- und Schaukwirtschaften, Pensionate, Kaffeehaus-, Konditorei- und Kuckenbetriebe, Kantinen, Speiseaustalten aller Art, auch solche auf Schiffen, Bahnen und dergleichen, 4. öffentlich» (einschließlich kirchliche, stiftische nsw.) und private Heil-, Pflege^ und Kuranstalten, Kliniken, Hospitäler, Heime, Kasernen, Erziehung?- und Straf- anstalten Arbeitshäuser und dergleichen. Ausnahme». Ausgenommen sind mit Kupfer, Messing oder Nickel überzogene (z. B. galvanisch) und plattierte Gegenstände, die aus Ersen oder einem anderen Metall als Kupfer, Messina oder Nickel hergestellt sind. Bestehen Zweifel, ob Gegenstände von der Verordnung betroffen sind, oder wrrd für Gegenstände ein besonderer kunstgewerblicher oder kunstgeschrchtlicher Wert geltend gemacht, so kann eine Befreiung von der Enteignung bewilligt werden. Die Befreiung von der Enteignung ist auszusprechen, wenn ein kunstgewerblicher oder kunstgcschichtlicher Wert der in Betracht kommenden Gegenstände durch anerkannte Sachverständige festgestellt worden ist. Neber die Befreiung entscheidet die mit der Durchführung der Verordnung beauftragte Behörde endgültig. GtgentumSubertraauna. Das Eigentum an oen von der Verordnung betroffenen Gegenständen (8 2), die bereits durch die Verordnung vom 30. Juli 1915 beschlagnahmt sind, wird auf deu NeichS- militärfiskuS übertragen werden. Die beauftragte Behörde erläßt die diesbezüglichen An ordnungen und läßt sie dem Betroffenen, d. h. dem Besitzer, zngchen. Das Eigentum geht über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht. Der von der Anordnung Betroffene ist verpflichtet, die enteigneten Gegenstände bis zur Ablieferung an die beauftragte Behörde zu verwahren und pfleglich zu behandeln- Die Befugnis zum einstweiligen ordnungsmäßigen Gebrauch bleibt bis zur Ablieferung unberührt. 8 6. AbUeseruna der enteigneten NeaenKAude* Die Betroffene» sind verpflichtet, die enteigneten Gegenstände, soweit sie eingebaut sind, auszubauen und nach Weisung der beauftragten Behörden bis zu den von diesen zn bestimmenden Zeitpunkten an die zu errichtenden Sammelstellen zur Ablieferung zu bringen. Der Ablieferer bat die genaue Adresse des Eigentümers anzugeben; für diesen wird ein Anerkenntnisschem ausgestellt und dem Ablieferer übergeben, wenn er sich mit den Uebernahmepreisen einverstanden erklärt; anderenfalls wird ihn: nur eine Quittung ausgestellt (siehe 8 7). Der in dem Anerkenntnisschein angegebene Betrag wird an den von den beauf- tragten Behörden bezeichneten Zahlstellen bezahlt werden, es sei denn, datz über die Person des Berechtigten Zweifel bestehen. Die Ablieferung muh am 31. März 1916 beendet sein. 8 7- Ueberuahmcpreise. Für die enteigneten Gegenstände werden die nachstehenden Uebernahmepreise an geboten und im Falle gütlicher Einigung gezahlt. Uebernahmepreise für jedes Kilo r Für Gegenstände aus Kupfer MUsing Nickel M. ohne Beschläge') 3,90 2,90 12,90 mit Beschlägen') .. 2,70 2,00 10,40 ') Unter Beschlägen sind Oese», Ringe, Handhaben, Stiele, Griffe und Versteifungen aus Eisen, Holz und dergleichen verstanden. Die Beschlage dürfen vor der Ablieferung entfernt werden. Besitzen die Gegenstände Beschläge, so werden sie mit den Beschlägen gewogen; auf Grund dieses Gewichts ergibt sich der Preis noch obiger Tabelle. Uebersteigt das Gewicht der Beschläge schätzungsweise bei Gegenständen aus Kupfer und Messing 30 v. H., bei solchen aus Nickel 20 v. H. des Gesamtgewichts des Gegen- ormen Pa chelsteiner Kasserollen 'enkeffel irahmkessel irahmkübler Salatwaschcr Sauteusen Savarinrändcr Schablonen Echlagsahnekesscl kchnnerkannen jedoch nicht solche in oder f. PrivathanS- haltungen trieben Ringtöpfe Rosten Rührschüsseln Saüncnkühler Lahnenschlaakeffel Salatdurchschläge Salatkörbe Salatseiher Dlumpuddingformen DommeS-Anna-Kafferollen Puddingformen Ragoutlöffel Ränder aller Art Randtöpfe Reibeisen .. Wasserbecher Tafel- Wassereimer Wasserkannen (Münchener Wassereimer) Wasserkästen für Küchen und Anrichtränme in Speisebc- trieben Wasserkessel Wasserkrüge für Küchen und Anrichtrciume Wasserschöpfer Wasserköpfe für Küchen und Anrichträume Sülzsormcn Weinkühler Eülzkasten und Tablette (siehe Servierbretter) Weinkühler Tortelettes ständcr Teebrotformcn Teebüchsen Teekannen zum Gebrauch in Küchen und Speisebetrieben Teckcssel(nichtLeemaschinen) TeekuchenauSstecher Teigspritzer Tiegel Töpfe Tortenformen Tortenpfannen Tortenplatten Tragandformcn Trichter Trinkbecher für Küchen und Speisebetriebe Turbotkeffel Viehkessel Waffeleisen Wannen Schneckenpfannen Echneekcssel Schöpf, und Schaumlöffel Schöpfkellen Schüsseldecken Schüsseln Seiher aller Art Servierbretter, auch solche von Waschservice Tee- und Kaffeegarnituren Wasserbadküsten und Rauchservicen Serviergeschirre (keine gerate) Servierrasserollen Srrvierplatten Siebe Tpargelkochc SpeiseeiSkessc. Rechauds für Kücken und Spei eeiskoche Anrichträume in Speiseüe- Spei eglocken Milchtransportkannen Mörser Napfkuchenformen Nelsonkafferollen Nudelkessel Oelkannen Omelettpfannen Omelcttwender Pastetenausstecher Pa teteneisen Pa tetenformen Pa tetenkasten Pa tetenränder Pa tetentrichter Pctroleumkannen Pfannen aller Art >er sel eeiskocher Speisenträger Speisenwärmer Steinbuttkessel Sülzkaft Tablett,
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