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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.12.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-12-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191512186
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-12
- Tag1915-12-18
- Monat1915-12
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.12.1915
- Autor
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68. Jahr«. «md AM»ig»r MedM «ud Meiger-. Amtsötatt für d!e König!. AmtShauptmcmnschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. SSL Sonnabend, 18. Dezember ISIS, abends. Dir« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Ta, abends »/,7 Uhr mt! Ausnahme der Sonn, und Festtage. vrzu,«z>rei«, gegen Barauszahlung, durch unsere Träger frei Hau« oder bet Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstaltrn vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« fiir die Nummer des Ausgabetage« sind bi« 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für des» mm breite Grundschrift-Zeile <7 Silben) 18 Pf., OrtSpre:« 12 Pf.,- zeitraubender und tabellarischer Satz ent- sprechend höher. Nachweisung»- und BermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bennlllgter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage «»gezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS» und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". " Rotationsdruck und Beklag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestraste LV. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnrl, Riesa,- für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. l " !! —-i Erloschen ist die Manl« und Klauenseuche unter den Rindern des RittergnteS Promnitz und des Gutsbesitzer- HanS Kaul in Röderau Nr!. 2. Da die Orte Promnitz und Röderau nunmehr senchenfrei sind, werden die ange ordneten Sverrmaßnahmen hiermit wieder aufgehoben. Großenhain, am 18. Dezember 1915. 2473 g 8 Die Königliche AmtShauvtmannschaft. 2429 äL »ES die Wahrnehmung gemacht worden, daß das Verbot der Herstellung von Stollengeback — zu veral. die Bekanntmachung des Kommunalverbands vom 10. dieses Monats und die Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 13. dieses Monats — dadurch zu umgehen versucht wird, daß der als Stollenteig hergcftellts Teig in ein«: anderen Form als der üblichen Stollensorm (Napfknchenform usw.) gebacken wird. ,, ES wird deshalb darauf hingewiescn, daß auch dies unzulässig ist und unter das obige Verbot der Herstellung von Stollengebäck mit fällt und Laß Zuwiderhandlungen hiergegen ebenfalls mit unter die mit der obengedachten Bekanntmachung bez. Alinisterial» Verordnung bekanntgegebene» Strafvorschriften fallen. Großenhain, am 17. Dezember 1915. S65kL.Il. , Der Kommunalverbaud. PnkllW VS» MkiSMat für Milchkühe M MsWtM. Der uns vom Kommunalvcrband zugewiesene Futterschrot soll Montag, den 20. Dezember 1915 , « . von vormittags 8 bis mittags 12 Uhr im Grundstücke Friedrich-August-Straße 28 durch den Futtermittclhändlcr Herrn Max Starke »usgegeben werden. Es entfallen auf eine Milchkuh IS Pfuud und ein über 8 Wochen altes Schwein 7 Pfund. Wir ersuchen alle Viehbesitzer des hiesigen Stadtbezirkes die auf sie entfallende Menge zu genannter Zeit in Empfang zu nehmen und machen darauf anfmerksam, Laß über die nicht abaeholien Mengen anderweit verficht werden wird. Für die Stückzahl des Viehes ist die letzte Viehzählung zu Grunde gelegt worden. Der Preis betragt für den Zentner 15 M. L5 Pf, Behältniffc sind mitzubringen. Der Rat der Stadt Riesa, am 18. Dezember 1915. Fno. Städtischer Bauchsveck-Verkauf. Der Verkauf des von der Stadt bezogenen gesalzenen dänischen Bauchspeckes findet nächste Woche Montag, de« LV. Dezember 1V15 9—12 Ubr vormittags und 2—4 Uhr nachmittags und Donnerstag, den SS. Dezember 1V15 * V—IS Uhr vormittags im städtischen Schlachthofe statt. - Der Rat der Stadt Riesa, den 18. Dezember ISIS. Gßm. 8psi*ks»sv Wvss, Wegen des im Monat Januar bei uns besonders regen Verkehrs weisen wir darauf bin, das; es durchaus „jcht nötig ist, im Sparbuch die Zinsen gerade am Jahresbeginn zuschreiden zu taffen. Es kann dies vielmehr ganz gelegentlich, wenn auch erst nach Wochen, Monate» oder gar Jahren, erfolgen. Es erwächst dadurch kein Zinsverlust, denn alle Zinsen, auch wen« sie nicht 1« Sparbuch sieben, werden am Jaüresschlufle zum Kapital geschlagen und mit verzinst, bis die Höchstcinlage, die bis auf weiteres 500V Mark betragen kann, erreicht ist. * Svm-kassenverwaltnng Riesa, am 16. Dezember 1915. B. Freibank Heyda. Morgen Sonntag früh 8 Uhr wird Schweinefleisch verkauft. Pfund SO Ma. Der Gcmeindevorflaud. ! ! ! "1 "NI Um für „Riesger Tageblatt" erbitten wir uns bis spätesten» Vormittags 10 Uhr des jeweiligen Ausgabetage». Ne «efchSst-ste«-. MMge der TrmeM i>tt Mn les Wkrinks m Un M. — s. Komp., Pionier-Bataillon Nr: SS. Slm 1». Dezember 1S14 Gefecht westlich La Basse-Ville. Tue Kompagnie schlägt im Verein mit Infanterie einen Englischen Angriff am Moegsteertwalde ab. Garnisonkommando Riesa. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 18. Dezember 1915. —v- Die dritte Strafkammer des Dresdner Kgl. Land gerichts verhandelte gegen den 17 Jahre alten Stellmacher» aehilfen V. aus Bohla wegen einfachen und schweren Diebstahls, sowie gegen die Altwarenhändlerin M. wegen Hehlerei. V. war Lehrling bei dem Stellmachermeister Kart Rothmann in Riesa. Ende September d. I. stahl V. da selbst dem Stcllmachergehilfen Anton Schnurr ans einem verschlossenen Koffer, nachdem er diesen gewaltsam erbrochen hatte, eine silberne Zylinderuhr im Werte von zehn Mark, sowie während der Zeit vom 18. September bis 8. Oktober d. I. dem Stellmachermeister Rothmann auf einfache Weise fünf Schmierbüchsen, einen Fräser, einen Hobel und ein Gasrohr im Gesamtwerte von mindestens 100 Mark. Die M. hat ihres Vorteils wegen von den gestohlenen Sachen zwei Schmierbüchsen, den Fräser und den Hobel an sich ge bracht. Das Urteil lautete für V. auf eine dreimonatige Gefängnisstrafe, von der 2 Monate als verbüßt gelten, für die M. auf 10 Tage Gefängnis. — Wegen schweren Diebstahls erhielten die Arbeitsburschen H. und D. je drei Wochen Gefängnis, sowie der Arbeitsbursche K. eine zwei- wöchige Gefängnisstrafe. Die jungen Leute sind während dieses Sommers in einen Materialwarenladen in Gröditz eingestiegen, haben daselbst die Ladenkaffe erbrochen und Geld herausgenommen. — Für die Einführung von Söchstpreiseu an f Bier hat sich die Gewcrbekammer Zittau in ihrer vor gestrigen Sitzung ausgesprochen, und zwar nach dein Preis stande vor dem 20. November. —* Die bereits kurz gemeldete DnndeSratSverordnung über Zeitungsanzeigen hat folgenden Wortlaut: Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß nahmen nsw. vom 4. Nnqnft 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: tz 1. Anzeigen, in denen Gegenstände des täglichen Bedarfs, insbesondere NahrungS- unv Futtermittel aller Art, sowie rohe Naturerzeugnisse, Heiz- «nd Leuchtstoffe, Düngemittel oder Gegenstände des Kriegsbedarfs angeboten werden oder in denen zur Abgabe von Angeboten über solche Gegenstände aufgefordert wird, dürfen in periodischen Druckschriften nur mit Angabe des Namens oder der Firma, sowie der Wohnung oder der Geschäftsstelle des Anzeigenden zum Abdruck gebracht wer den. Die LandeS-entralvehörden oder die von ihnen be stimmten Behörden können Ausnahmen zulafsen. 8 2. Zu widerhandlungen werden mit Geldstrafe dis zu eintausend Mark oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zn sechs Mo naten bestraft. 8 3. Diese Verordnung tritt mit dem 18. Dezember 1915 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des'Außerkrafttretens. — Die vom Bundesrat am 16. Dezember beschlossene Verordnung über die Bereitung von Kuchen tritt am Sonnabend, den - IS. Dezember, m Kraft. Einer unwirt schaftlichen Verwendung von Fett und Eiern anläßlich der bevorstehenden Weihnachtsfestes ist damit insoweit sorge» beugt, als dies unter den gegenwärtigen Umständen ge boten erscheint. Andererseits wird unter der unerheblichen Einschränkung des Genußbedürfnisses, die unsere Bevölke rung im Interesse der Gesamtheit gewiß willig ans sich nimmt, die Festesfreude unserer Truppen im Felde nicht zu leiden haben. Jede Familie hat bisher ausreichende Zeit gehabt, den in gewohnter Weise zubsreiteten, nahrhaften und wohlschmeckenden Kuchen an die Angehörigen im Felde zur Absendung zn bringen. Spätere Zusendungen würden ohnehin nicht mehr rechtzeitig zum Fest eintressen. (Amt- lich.) —* Der „Vogtl. Anz." schreibt: Noch immer hört man von ängstlichen Gemütern, die aus Furcht vor einer Be schlagnahme der Schweinebestände das noch un reif e Vieh abschlachten. Sie überlegen nicht, wie widersinnig die Anordnung einer solchen Beschlagnahme sein würde. Sollte wirklich in dieser Beziehung weitere Kreise eine kaum verständliche Unruhe ersaßt haben, so kann zur Verhütung unnötiger Schäden den herrschenden irrigen Anschauungen und falschen Vermutungen nicht scharf gemra widersprochen werden. Tie. sinnlose Abschlachtung noch nicht ansgereifter Schweine würde mir zu entgegenwirken- den tatkräftigen Maßnahmen zwingen. Wohl ist es denk bar, daß in bezug auf eine gerechte Verteilung des FetteS weitere Verordnungen notwendig werden, eine Beschlag nahme von Schweinen indessen ist keineswegs zu erwarten. Im übrigen sind wir in der Lage mitzuteilen, daß nnS auch vom Ministerium des Innern ausdrücklich erklärt worden ist, daß eine solche Beschlagnahme durchaus nicht in Aus sicht genommen ist. — * Was bezweckt der konservative Antrag, die schrankenlose VertraaSfreiheit zn beschrän ken? Hierüber schreibt die „Konservative Kor respondenz" für das Königreich Sachsen: „Die be stehenden gesetzlichen Bestimmungen beschränken sich darauf, gegen die KriegSwucherer Strafen anzndroyen. Mit Strafen ftt aber dem Wucherer nicht beizurominen, denn in den meisten Fällen wird er trotz der Strafe die erlangten Ver mögensvorteile behalten. So wurde z. B. neulich jemand, der durch übermäßige Preise 50 000 Mark verdient hatte, zu 2000 Mk. Geldstrafe verurteilt! Was nützt eine solche Strafe? Die Konservativen sind der Meinung, daß es viel richtiger wäre, es würde dem Manne nicht nur sein der Allgemeinheit zu viel abgenommener Verdienst von 50000 Mark enteignet, sondern ihm auch noch Strafe auferleqt. Die Konservativen wünschen deshalb, daß die schrankenlose Handelsfreiheit zur Verhinderung unangemessener Gewinne beseitigt und in irgendwelcher Weise die unangemessenen Gewinne, sei es den; anderen Vertragsschließenden, sei es schließlich auch der Allgemeinheit, verfallen erklärt werden. Neberhaupt ist es erforderlich, die Bildung des Speku lationspreises durch geeignete Maßnahmen so zu beein flußen, daß er in ein billiges Verhältnis zu den wirklichen GestehungSpreisen zurücktebrt. In dieser Beziehung lassen die heutigen Gesetze noch viel zu wünschen übrig". * Poppitz. Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse aus gezeichnet wurde der Gefreite d. L. im Reserve-Regiment Nr. 102 Richard Krantz von hier. * Gröba. Ein in der Schloßstraße wohnender Unter mieter wurde in der Nacht zum Mittwoch besinnungslos und vollständig entkleidet in seiner Wohnung anfgefünden. In der Trunkenheit scheint der Mann einen Brand verur sacht zn haben, der leicht größeren Umfang annehmen und schwere Folgen haben konnte. Da die Inhaberin der Woh nung (ihr Ehemann befindet sich im Felde) sich nicht zu Haufe befand, konnten ihre Kinder leicht dem Erstickungs tod anhennfallen. Das Feuer wurde zum Glück rechtzeitig entdeckt und ein weiteres UmsichgreZen verhindert. Die Kinder wurden von hinzukommenden Personen gerettet. »Lommatzsch. Mit dem Eisernen Kreuz 1. und 2. Kl. ausgezeichnet wurde der Tafelglasmacher Robert Kubik von -ter, der vor -em Krieg« in der Glasfabrik KarlSwerk tüttg war. » Meißen. Eine Erhöhung der stSLttschen Steuern wir- sich im Jahre 1916 kaum vermeiden lassen, La sich ein Fehlbetrag von 1990825 Mark im Haushaltsplan ergibt, der nicht ganz aus Rücklagen, durch Ersparnisse und ander« Maßnahmen gedeckt werden dürfte. (l) Döbeln. Ein kaum der Schule entwachsener hiesiger Fleischerlehrling hat seinen: Meister beim Ein kassiere» von Rechnungen über 500 Mark unterschlagen. Das Geld hat er durch Vergnügungsreisen nach Berlin und Danzig und in Gemeinschaft mit Altersgenossen bis auf Heller und Pfennig verausgabt. 88 Dresden. DaS Dresdener Stadtverordneten» Kollegium hat soeben einen Beschluß von besonderer Wich tigkeit gefaßt. Es wurde einstimmig beschlossen, den Rat zu Dresden zu ersuchen, bei der Kgl. Sächsischen Staats regierung dahin vorstellig zu werden, daß das Schlachten von Schweine» für den eigenen Haushalt — mit Aus nahme der Selbstzückster — verboten wird. — Stadtver ordneter vriv. Fleischermeister Niedenführ wies darauf hin, daß der SchlachthofS-AuSschuß bereits beschlossen habe, daß Privatschlachtungen mir für den eigenen Bedarf zulässig sein sollen; er halte deshalb den Antrag für überholt. Ihm wurde entgegengehalten, daß der Antrag, der sich nicht nur auf die auf dem Dresdener Schlachthose stattsindenden Privatschlachtungen, sondern auf alle solche Schlachtungen im ganzen Königreiche Sachsen beziehe, durch den Beschluß des SchlachthofS-NuSschusseS nicht überholt oder erledigt sei. Dresden. Die Stadtgemeinde Dresden hat sich bei der Gründung einer Einkaufsgesellschaft ni. b. H. für Ost sachsen mit einer Stammeinlage von 200 VÜO Mark beteiligt. H Limbach. Vermutlich infolge Brandstiftung brannte in der Nacht zum Donnerstag die Scheune des Baumeisters Dietrich vollständig nieder. * Crimmitschau. Zum Gedächtnis der KricgSgcsal» lcucn soll hier ein Ehrenhain errichtet werden. * N enjtadt i. Sa. Wegen Duldens von Fortbil- dungSschiilern als Gäste sind vier hiesige Gastwirte in Geld strafe,! von 30 bezw. 50 Mark genommen worden. Franken berg. Bei dem Besuch Ihrer König!. Ho- heilen Prinz «ud Prinzessin Johann Georg im hiesigen Ber» eiuSlazarett wurde ein von der hiesigen Möbelfabrik F. Ernst Jäger gestiftetes und zum Patent augemeldetcS Bett und rin ebensolcher Schrank vorgeführt und mit Interesse besichtigt. Das Bett, das sich, zuznmmengeichtagen, kaum von einem gewöhnlichen Bett unterscheidet, birgt noch einen Tisch, eine» Stuhl, eine Kommode nnd ein Borhanggcstell. Die einzelnen Gegenstände sind fest und mit Sicherheit zn gebrauchen. Der Schrank kann als Kleider- oder Wäsche schrank oder als beides je zur Hälfte benutzt werben. Lauter. Für den Verein Heimatbant der Amlshaupi- mannschaft Schwarzenberg stiftete die hiesige Gemeinde den ansehnlichen Betrag von 16000 Mark. W « lbhei m. Ein ungenannt sein wollender Wohltä ter hat dem Hrimnidank den Betrag von 20 000 Mark über wiesen. Chemnitz. Milltürumsikdirektvr Georg Heinrich NS- bayr. eine in Chemnitz und Umgebung außerordentlich be.
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