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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.12.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-12-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191512220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-12
- Tag1915-12-22
- Monat1915-12
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.12.1915
- Autor
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Mittwoch, ZS. Dezember IMS, abends «8. Jahr« 561 sII. NN^ S722»L. Schd. ««d AM?eiger («dedM M ZWtzer). Awtsbtatt für die MntzL AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GröVa. 7 1 der Ausffihrungsverordn»n»a zu dem Gesetze, die allgemeine Einführung wiener betr., vom 18. August 1868, ist von den Vertretungen der Gemeinden . uoerbändcn im Monat Januar jede» Jahres eine genaue Aufzeichnung sümt- iicher fte»:erpflichtigen Hnnde vorzunehmcn; hierfür ist dec 10. Januar als Normaltag festgesetzt worden. Sämtliche Herren Gemeindcvorstände werden veranlaßt, diese Aufzeichnung vorzu nehmen und sodann in der Zeit vom LL. bis spätestens 27. desselben Monats unter lieverreichnng der ausaenommcnen Verzeichnisse und Erlegung der gesetzlichen Gebühren die Hnndestcuermarken für das nächste Jahr hier in Empfang zu nehmen. Hierbei wird bemerkt, daß bis zu demjenigen Tage im Januar, bis zu welchem die Ausgabe der Steuermarken für das Jahr 1916 m der Gemeinde bez. dem Ärmcnverbands- bezirke erfolgt, die Hunde noch mit der für das vorhergehende Jahr gültig gewesenen Steuerwarte versehen sein müssen, darnach ist aber darauf zu sehen, daß die Hunde die neue Stenermarke immer tragen. Großenhain, am 21. Dezember 1915. Die Königliche Awtshauptmauuschaft. sonnenwende beginnt ein neuer Zeitabschnitt. Schon unsere altgermanischen Vorfahre» hatten dies richtig begriffen und feierten an diesem natürlichen Wendepunkte das dem Wiedererwachen, dem Siege des Lichtes, der Wiederkehr der Sonne geweihte Jutfest, die wihenaht (Weihnacht). — MI. Die Festsetzung von Dreisen für Gemüse, Zwiebeln und Sauerkraut durch die Bekanntmachung vom 4. Dezember ISIS (ReichSaesetzblatt Seite SOS) hat vielfach die Besorgnis hervorgerufen, daß bei Anwendung dieser Preise auf Frühgemüse und im Frühbeete erzeugte Gemüse der GestehungSpreiS den voraeschriebenen Ver kaufspreis übersteigen werde und infolgedessen die Aussaat von Frühgemüsen unterbleiben müße. Diese Befürchtungen sind unbegründ«t. Die höheren Gestehungskosten der Frühgemüse werden vielmehr, sobald diese auf den Markt kommen, durch Festsetzung höherer Preise Berücksichtigung finden. Es liegt deshalb kein Anlaß vor, nut der Aussaat von Frühgemüsen in diesem Jahre zurückhaltender zu sein als zu anderen Zeiten. . . ..... . — MI. Leider scheint das furchtbar ernste Schauspiel des Weltkrieges noch bei manchen Gemütern keinerlei er zieherischen Eindruck hinterlassen zu haben, denn sonst wäre es nicht möglich, daß leichtfertige Menschen gerade in dieser Zeit ein von unsittlichem Inhalte erfüllte» I lu g - blatt hergestellt haben und verbreit«», da» die Form einer von einem natürlich erfundenen „Amt für DolkSver- mehrung" erlassenen amtlichen Bekanntmachung trägt und viel Aergernis erregt hat. Sicher ist anzunehmen, daß die meisten Verbreiter dieses Machwerkes sich der Tragweite ihres Handelns nicht voll bewußt gewesen sind und ge glaubt haben, nur einen dummen Scherz zu verüben. De dauerlichcrwetse aber bat dieser „Scherz" sür bisher ganz unbescholtene Personen die Folge gehabt, daß sie wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften gerichtlich bestraft worden sind. Da die Behörden auch in Zukunft unnachsichtlich gegen die Verbreiter solcher Flugblätter eiuschreitcn werdeu, sei jedermann dringend davor gewarnt, das Flugblatt vor zulesen, «eiteWUgeorn oder abzuschreiben, oder andere hier zu zu »oranlaffen. — Beim Herannahen des Jahreswechsels empfiehlt eS sich dringend, dieFreimarkenfürNenjahrSbriefe nicht erst am 81. Dezember, sondern schon früher zu kaufen, damit der SchaltervrrkrHr an dem genannten Tage sich ordnungsmäßig abwickeln kann. Auch ist eS von Vorteil, daß die NensahrSbriefe frühzeitig aufaeliesert werden uu» daß nicht nur auf den Briefen nach Großstädten, sonder»! Mich auf Briefen nach Mittelstädten die Wohnung des Em »siingerS angegeben werde. Für Berlin ist außerdem die Angabe de« Postbezirks (0, », 8, usw.) und des Bcstell- DoftamtS dringend erwünscht. Verzeichnisse der Straßen und Plätze Berlins mit Angabe des PostbezirkS und der BesteK-Doftanstnlt werden an allen Dostschaltern, sowie von »der, namentlich ähnliches Jutter- Kartoffelflocken Kartoffeln, Lein, Rübkuchen^ Vflänzen-, Pülpemehl. Vs soll mit gutem Erfolg als gleichwertiger Ersatz fiir Hafer, Gerste und Mais an Pferde, Schweine und Rinder ver füttert worden sein. Die letzte Analyse der Agrikulturchemischen Versuchs- und Kontrollstatioü der Land Wirtschaftskammer Breslau lautet! Fett 1°/«, Protein 107.7«, Stärke 55'/.. Der Preis stellt sich ans ungefähr 23.— M. für den Zentner. Bestellungen können schriftlich oder mündlich bei der Ratskanzlei, Zimmer Nr. 2, bi» zum 28. Dezember bewirkt werden. -- ^Der Mat der Stadt Riesa, am 22. Dezember 1915.Fnd. Gemeinde Weida. Die Gemeinde hat einen kleinen Posten Vatter abzugeben, dieselbe soll in '/« Pfund Stücken zum Preis von 64 Pfa. abgegeben werden um jeden Haushalt zu berücksichtigen. Die Marken müssen hei Herrn Bäckermeister Jäger bis Donnerstag abend gegen Brotaus weis entnommen werden, der Verkauf der Vntter findet bei Otto Richter, Neu-Weida bis Freitag abend statt. Der Gemeindevorftand, ^fbank Schänitz. Freitag nachmittag von 1—3 Uhr Rindfleischperkauf. Pfund 70 Psg. Der Gemcindevorstand. Die Bekanntmachung über die Mehl« und Brotversorgung für das Erntejahr 1915 vom 2. September 1915 wird dahin erweitert, daß vom 3. Januar 1916 ab bis auf weiteres jede versorgungSbcrechtigte Person, gleichviel welchen Alters und ohne Rücksicht auf die Hohe des Einkommens auf die Daircr jeder Brotscheinreihs (— 4 Wochen) Brot marken über 2 Pfund Brot ---1500 g Weißbrot — 1200 x Mehl mehr erhält. Es haben hiernach auf je 4 Wochen vom 8. Januar ISIS ab Kinder bis zu 1 Jahre: IV, Brotkarte--- 6 Pfund, „ von 1—6 Jabren: 37, „ --- 14 . alle übrigen Personen: 4V, „ ---18 zu erhalten. Personen über IS Jahre, die nicht mehr als 2500 Mk. Jahreseinkommen haben, erhalten außerdem, wie bisher, auf Antrag eine Znsatzmarke über 1 Pfund wöchentlich, demnach auf 4 Wochen insgesamt 5", Brotkarte --- SS Pfund. Selbstversorger haben auf die Broizulage keinen Anspruch. Großenhain, am 20. Dezember 1915. Der Kommnnalverband. .k 297 4>ä» Riesaer Tageblatt erscheint jeder»^Ta« abend» 7,7 Uhr mit AuSnah,n« der Sonn- mrd Festtage. vezngSpret», gegen BorauSzahlung, durch unser« Träger frei HauS ober bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstaltrn vierteljährlich L,w Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für di« Nummer oe» Ausgabetage» sind bi» 10 Uhr vormittag» aufzugeben und tm voraus zu bezahlen: eine Gewahr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Platzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 »am breit« Grundschrift-Zetle (7 Silben) 18 Pf., OrtSprri» 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- »rechend höher. NachweisungS- und BermitteluugSgebiihr 20 Pf. Fest» Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche llnterhaltung«5eil-g« „iLrzähler an der Elbe». ' Rotationsdruck und Verlag: Lange, » Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: «»ethestraße 59. Berantwortltch für Redaktion: Arthur Hühncl, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Bezeichnung der Gesäße. (I) Die Gefäße, aus denen Milch verkauft wird, auch die auf de»» Milchwagen und Karren zum Nachfullen der Verkaufskannen befindlichen gröberen Transportkannen, müssen an der den Käufern sichtbaren Außenseite (nicht am Deckel) in nicht abnehmbarer, unver wischbarer und deutlich lesbarer Schrift von mindestens 5 am Höhe die ihrem Inhalte entsprechende Bezeichnung (Sahne, Vollmilch I , ll. Sorte, Halbmilch, Magermilch, Butter milch) tragen. Äufgeklebte oder angebundene Zettel sind nur bei geschloffenen Flaschen mit überklebtem Verschlüsse zulässig. , (II) Bei geschloffenen Milchwaaen »nutz die Bezeichnung der Milchart auf der äußeren Wagenwand unmittelbar über der Anslauföffnuna (den Krahnen) angebracht sein. (M) Die Gefäße für den Verkauf von Halbmilch und Magermilch müssen »um Unterschied von den Gefäßen für andere Milchsorten mit einem mindestens 5 om breiten rings »nn das Gefäß laufende»» Streife,» bei Halbmilch von blauer Farbe und bei Mager- milch von roter Farbe versehen sein. An den geschloffenen Milchwagen muß über jeder» Halbmilch- und Magermilchkrahne ein blauer bez. roter Streifen von 20 om Länge und 10 am Breite angebracht sein, der die vorgeschriebcne Bezeichnung «Halbmilch" oder «Mager milch" in schwarzer Schrift nufweist. Riesa, am 22. Dezember 1915. Der Rat der Städt Riesa. gez. vr. Scheider, Bürgermeister. _ . Am 21. Dezember sind von uns in Pflicht genommen worden: Herr Ratsexpedient Friedrich Karl Johannes Großmarm, hier, als Ratsregiftrator Herr Heinrich Oswin Winkler, hier, als Drichinenschauer für den Stadtbezirk Riesa. Der Rat der Stadt Riesa, am 22. Dezember 1915. Fnd. Maul- und Klauenseuche betreffend. Unter dem Viehbestände des Gutsbesitzers Oskar Hofmann in Nicsa, Meissner Strasse 8, ist die uud Klanenieuche QuötledkOlüen. Als Sperrbezirk wird das Gcnchengehöft und als Beobacht»naSaebtet der östlich der Kirch- und Schiitzenstraste gelegene bewohnte Den der Stadt Riesa ausschließlich des Rittergutes Göhlts bestimmt. Für den Sperrbezirk gelten die Vorschriften 88 162—168 und für da» Veobach- tungsgebiet 88 166—168 der BundeScatSvorschriften zum Reichsviehseucbengesetze — Ge setz- und Verordnungsblatt 1912, Seite 83 flgv. — abgedruckt in Nr. 255 de» Riesa« Tageblattes vom 3. November 1914. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden, soweit nicht nach de» Strafvorschriften des ReichSvtehseuchengesetzeS vöm 26. Juni 1909 bez. anderweit höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 57 der Sächsischen AuSfuhrungSoorschriften vom 7. April 1912 zum Retchsvtrhseuchengefetze mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bi» zu 6 Wochen bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, am 22. Dezember 1915, —Schdr.- Futtermittel für Arbeitspferde. Vom Kommunalverband sind wir ersucht worden, die Pferdebesitz solche, deren Tiere schwere Arbeit haben, auf ein den K mittel „Kaffras" aufmerksam zu »rächen. Dasselbe soll sein und ungefähr ans folgenden Futterstoffen bestehen: Kartoffeln, Lein, Rubkuchen-, Pflanzen-, Äülpemehl. Vs soll mit gutem E " ----- Mai? an Pferde, Schweine und Rinder genommen und die auch sonst nicbt verändert worden »st. Sie darf in den Handel kommen als Vollmilch l- Sorte, wenn sie mindestens 2,7 7« Fett enthältz als Vollmilch ll- Sorte, wenn sie weniger als 2,77° Fett enthält. (ll) Als Halbmilch darf nur in den Handel gebracht werden solche Milch, die aus - > ». die mindestens albmilch ist besondere Genehmigung der Polizeibehörde (III) Magermilch ist Milch, , Nahm ganz^oder teilweise genommen ist, oder durch (IV) Als Magermilch ail . .. nicht homogenisiert worden ist. (") .... eine» solchen von mindestens 25 7, haben. Donnerstag, der» 83. Dezember ISIS, vorm. LV tthr soll im Versteigerungsranme des Kgl. Amtsgerichts 1 gr. Spiegel m. Nntersatz öffentlich gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Riesa, den 22. Dezbr. 1915. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts. Nachstehend geben wir den II. Nachtrag zu den Polizeivorschriften über den Handel mit Milch in der Stadt Riesa vom 24. Juni 1905 zur Kenntnisnahme und Narhachtnng bela int. Der Nachtrag trittsofort in Kraft. Ter Rat der Stadt Riesa, am 22. Dezember 1915. ll. Nachtrag zu der» Polizcivorschriften über den Handel mit Milch in der Stadt Riesa vom 84. Jnnt 1VV8. 8 8 erhält folgende Fassung: Milchsorten. In der Stadt Riesa darf Milch, abgesehen von Rahm, saurer oder dicker Milch, Buttermilch und Molken nur unter folgenden Bezeichnungen in den Vetkehr gebracht werden:' 1) als Kindermilch, 2) als Vollmilch I. und H. Sorte, 3) als Salbmilch, - 4) als Magermilch. 3 5 erhält folgende Fassung: Vollmilch, Halbmilch, Magermilch und Sahne. (I) Vollmilch ist solche Milch, der nichts hinzugefüat und von der nichts weg genommen und die auch sonst nickst verändert worden ist. Sie darf in den Handel kommen " ' "' ' Sorte, wenn sie mindestens 2,7 7« Fett enthält, Sorte, wenn sie weniger als 2,77° Fett enthält. (II) Als Halbmilch darf nur m den Handel gebracht werden Vollmilch und Magermilch gemischt und homogenisiert worden ist, ^5 7, Fett enthält. Zur Herstellung und zum Verkauf solcher Ha Genehmigung der Polizeibehörde einzuholen. (III) Magermilch ist Milch, deren einzige Veränderung darin besteht, daß ihr der Rahm ganz oder teilweise genommen ist, sei cS durch Menschenhand (abgerahmte Milch) oder durch Maschinenkraft (Zentrifuaenmilch). (IV) Als,Magermilch qilt auch jedes Gemisch von Vollmilch und Halbmilch, das ^vs'Uahne'(Kaffeesahne) muß einer» Fettgehalt qon mindestens 107«, Schlagsahne einen solchen von mindestens 25 7. haben. Z 8 erhält folgende Fassung: Oertliches mW Sächsisches. Riesa, den 22. Dxzember 1915. — Die Weihnachtsschulferien beginnen am 28. Dezember. Der Unterricht wird Freitag, den 7. Januar, wieder ausgenommen. — Dir Weihnachtszeit ist diesmal feiertagsarm, da die gesetzlich geordneten Weihnachtsfeiertage auf Sonn abend und Sonntag fallen. Der sonst sich einschiebende Sonntag nach Weihnachten fällt Heuer aus. Dafür treffen aber Neujahr und Sonntag nach Neujahr unmittelbar zu sammen, sodaß auch zu Beginn des Neujahres zwei Feier- tage sind, denen sich als Schluß der WeihnachtS- und Neu- jahrSzeit Donnerstag, am 6. Januar Hohneujahr anschließt. — Der kürzeste Ta- des zur Neige gebenden Jahres ist astronomisch der heutige 22. Dezember. Die Sonne er reicht heute ihren fernsten südlichen Stand, womit der Ein tritt des kürzesten Tages (bei uns 77, Stunden) und der längsten Nacht, sowie der astronomischen Winterszeit ge geben ist. Der senkrechte Sonnenstrahl beschreibt heute den Wendekreis des Steinbock» und bebt sich dann langsam wieder dem Aequator entgegen. Der Tag beginnt dann wieder zu wachsen, wenn auch zunächst nur um Sekunden. An, 81. Dezember aber beträgt das GelamtwachStum bei I uns bereit» fast 5 Minuten. Mit dem Tage der Winter- '
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