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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.12.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-12-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191512236
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19151223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19151223
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-12
- Tag1915-12-23
- Monat1915-12
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.12.1915
- Autor
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Dmmerslag, SS. Dezember 1915, abeubs 88. Jahr«, —— ««d A«-rigrr MedlM mü^^Migerj. LüegrEEdnNck V«uft>«chstrll. .»«, » « » « 's» für die König!» AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowieden Gemeinderat Grvba. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Da« abend« '/,7 ? der Sonn, und Festtag,. vezuaSdre««, yeaen Vorau-zahlung, durch unser« Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstaltrn viertestahrUch 2,w Mark, monatlich 70 Pf. «nzetgen für die Nummer de« Ausgabetage« sind Li» 10 Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht üb-mommen. Preis für tue 43 mm breit« Grundschrist-Zeile (7 Silben) IS Pf., OrtSprei« 12 Pf.- zeitraubender und tabellarischer Sa« ent- sprechend höher. Nachweisung», und BermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarlfe. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Zahlung«» und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe"/ Rotationsdruck und Brrlagr Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftssteller voethestratze SS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Tetanus-Serum mit der Kontrollnummer 226 aus den BchringSwerken in Marburg ist wegen Mangels an Keimfreiheit zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 21. Dezember 1015. 1071 llll Ministerium deS Innern. »786 Verordnung. .. Auf Grund des Art. I der Bekanntmachung vom 29. November 1915 über die Ab» anderung der Verordnung zur Regelung der Preise der Echlachtschwcine und für Schweinefleisch (Reichsgesetzblatt Sette 788) wird bestimmt: 1. Der Verkauf von ausländischem rohen oder verarbeiteten Schweinefleisch und Schweinefett, Schweinefleischwaren und Schweinefettwaren an die Verbraucher zu höheren als den für Inlandsware geltenden Preisen bedarf der Genehmigung der Gemeindebehörde; die Genehmigung ist jederzeit widerruflich. 2. Die Festsetzung von Preisen für die ausländische Ware auf Grund der 88 12 ff. der BundesratSvcrordnung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Ver- sorgungsregelung vom 25. September/4. November 1915 bleibt den zuständigen Behörden überlassen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ziffer 3 der Ausführungsverordnung vom 10. November 1915 zur BnndcSratSverordnui'.g vom 4. November 1915 (Reichsgesetzblatt Sette 725). . 3. Die Gemeindebehörden haben auf Grund der genannten Bestimmung die nach den örtlichen Verhältnissen erforderlichen Anordnungen zu treffen, um eine Trennung der aus dem Auslande bezogenen Waren von der Inlandsware in einer sür den Käufer leicht erkennbaren Weise sicherzustellen. Als solche Maßnahmen kommen insbesondere in Be tracht: Einrichtung besonderer Läden, Verkaufsstellen und Marktstände sür ÄiHlandsware oder Trennung der Verkaufsräume für inländische und ausländische Ware; Anschläge für die Käufer in den Läden; Vorschriften über die Buchführung und häufige Kontrolle usw. 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung oder die auf Grund derselben er lassenen Anordnungen werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. Dresden, den 21. Dezember 1915. 452Uvlll Ministerium des Innern. 5788 Der LandcSausschuh des Vereins vom Roten Areus im Königreich Sachsen ist bestrebt, dis Bermisrtennachforschunge» und die Gefangcncnfiirsorge zu vervollkommnen und sich dis Nachrichten nutzbar zu machen, die von Gefangenen an Angehörige und Freunde gelangen. Weiter ist der Landesausschutz bereit, helfend einzugreifen in Fällen, in denen An gehörige deutscher Kriegsgefangener Kenntnis erhalten von dringenden Bedürfnissen Ge fangener, die sie wegen eigener Bedürftigkeit nicht selbst befriedigen können. Die An gehörigen und Freunde von Gefangenen, die von dem Anerbieten des Landesausschuffes Gebrauch machen wollen, werden daher aufgefordert 1. nach Empfang von Briefen Gefangener den Namen des Gefangenen, womöglich auch von Mitgefangenen, Truppenteilen, den Ort und der näheren Bezeichnung des Ge- fangenenlaaers und sonstige Mitteilungen bei den Ortsbehörden anzugeben und — im Falle der Bedürftigkeit des Gefangenen — 2. sich bei den Ortsbehörden persönlich einznfinden und die dort auSliegenden Vor druckbogen ausfüllen zu lassen. Großenhain, am 12. Dezember 1915. 1608 o L. Die Königliche ArntShanPtmannschaft. Die Bekanntmachung über die Mehl- und Brotversorgnng für das Erntejahr 1915 vom 2. September 1915 wird dahin erweitert, daß vom 3. Januar 1916 ab bis auf weiteres jede versoraungsberechtigte Person, gleichviel welchen Alters und ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens auf die Dauer jeder Brotscheinreihe (--- 4 Wochen) Brot- marken über 2 Pfund Brot — 750 « Weißbrot -- 600 e Mehl mehr erhält. Am 29. d. M. nachstehende alten Es Haven hiernach auf je 4 Wochen vom ». Januar 1V1« ab Kinder bis zu 1 Jahre: 1'/» Brotkarte— 6 Pfund, „ von 1—6 Jahren: 3'/, „ —14 „ alle übrigen Personen: 4s, „ —18 „ zn erhalten. . . Personen über IS Jahre, die nicht mehr als 2500 Mk. Jahreseinkommen haben, erhalten außerdem, wie bisher, auf Antrag eine Zusahmarke über 1 Pfnnd wöchentlich, demnach auf 4 Woche» insgesamt Kf/. Brotkarte SS Pfund. Selbstversorger haben auf die Vrvtzulage keinen Anspruch. „ Großenhain, am 20. Dezember 1915. VS4 v?. II. Der Kommunalverband. — Ans Blatt 9 des Genossenschaftsregisters, die Bezugs- und Absahgcnostenfchast Spansberg, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Tvansberg be treffend, ist heute eingetragen worden: Der Gutsbesitzer Alwin Gaumnitz in Spansberg ist nicht mehr Mitglied deS Vorstandes. Der Gutsbesitzer Max Walther in SvanSberg ist Mitglied des Vorstandes. Riesa, den 21. Dezember 1915. Königliche-Amtsgericht. Es wird hiermit bekannt gegeben, daß am Freitag, den 24. Dezember LVLS (Heiligabend) die städtischen Kaffen und Kanzleien von mittags 12 Uhr an geschlossen bleiben. Zur Erledigung nnr besonders dringlicher Angelegenheiten ist em Beamter in der Natskanzlei anwesend. — Der Rat der Stadt Riesa, am 23. Dezember 1915. Fnd, Butterabgabe in Gröba. Die Gemeinde Gröba hat wieder einen kleinen Poften AuSlandSbutter überwiesen bekommen und bringt dieselbe durch die Verkaufsstellen von Rößler, Rigaer Straße, mw Haftmann, Kirchstrahe, zur Abgabe. Der Verkaufspreis beträgt 1,88 M, für Pfund und 2,75 M. für 1 Pfunv. Äuttermarken werden an die Haushaltungen mit den Anfangs- buchstaben I-—st Freitag, den 24. Dezember 1915, vormittags von 8—1 Uhr im Gemeinde- amte, Zimmer Nr. 3 ansgegeben. Die übrigen Haushaltungen werden nach dem Eintreffen weiterer Buttersendungen sofort berücksichtigt werden. Gröba, am 22. Dezember 1915. Der Gemetndevorstand. Die Abführung des Schulgeldes und des Fortbildnngsschnlgeldes auf das 4. Biertel- jahr ISIS wird hiermit in Erinnerung gebracht. Der Gemeindevorstand zu Gröba (Elbe). r. von 2 Uhr nachm. ab gelangen im hiesigen Artillerie-Gcheibendep»! Gegenstände zur öffentlichen Versteigerung: 100 kg altes Gußeisen, 330 „ „ Eisem 300 „ Eisenblech, 750 „ aller Draht, 350 „ alte Menbahnschienen, 16 „ alles Messing, KÄfer usw, 75 „ aller Stahl von Werkzeugen, 160 „ altes Gasrohr, 100 „ alter Kokoslaüfer, 15 Stck. alle Signalkorbe und altes Rohn 1 Personentransportwagen. 15 vbm altes Brennholz. Tr. P. Zeithain, den 23. Dezember 1915. Kommandantur des Tr. P. Zeithaiu. Dertlichrs,MS Sächsisches. Riesa, den 23. Dezember 1915. —* Herr Baumeister Frommhcrz Zäncker, hier, Leut nant d. Landw. im Reserve-Feldart.-Rgt. 53, wurde zum Oberleutnant befördert. —* Wie aus dem amtlichen Teil vorliegender Nummer ersichtlich, bleiben morgen (Freitag) die städtischen Kassen und Kanzleien von mittags 12^Uhr an ge- schloffen. —* Laut Anzeige in vorliegender Nummer werden die hiesigen Banken morgen Freitag um 1 Uhr mittags schließen. —* Inder fach fisch en Verlustliste Nr. 240 (aus- oegeben am 22. Dezember 1915), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 102, 104, 106, 133, 139, 177, 181, 182, 183, 192; Reserve- Regimenter Nr. 102, 104, 107, 133, 242, 243, 244, 245; Landwehr-Regimenter Nr. 103,104,107,133; Ersatz-Regi menter Nr. 23, 24, 32, 40; Jäger-Bataillone Nr. 12, 13; Reserve-Jäger-Bataillone Nr. 12, 13, 25, 26. Fuß- arttllerre: Regimenter Nr. 12, 19; Bataillone Nr. 27, 38, 58; Reserve-Bataillon Nr. 12; Landwehr-Bataillon Nr. 19; Landsturm-Bataillon, 12. A.-K.; Batterien Nr. 123, 278; Metzplanabteilung. Preußische Verlustlisten Nr. 402, 403, 404. Württembergische Verlustliste Nr. 321. Liste 1 über die aus russischer Gefangenschaft zurückgekehrten sächsischen Heeresangehörigen (Austauschgefangene). — Das Frairent » rnen, dar in den Jahren un mittelbar vor dem 12. Deutschen Turnfest einen hervor ragenden Äuschwung nahm, hat zum erstenmal in den langen Jahren seiner Entwicklung im KriegSjahre 1914/15 rine Verminderung des Bestandes erfahren. Im Kriegs jahre sank inl Turnkreise Sachsen die Zahl der Verein« mit weiblichen Mitgliedern von 504 auf 478, und. damit auch die Zahl der weiblichen Mitglieder von 17 061 ans 15 495. Auf 100 männliche Turnvereinsmitglieder kommen in Sachsen durchschnittlich 10 weibliche. Ein Fünftel aller weiblichen Mitglieder entfallen auf 16 große Turnvereine Sachsens. Pier Zehntel aller Turnvereine Sachsens haben weibliche Mitglieder. Zwei Vereine sind selbständige Frau-n- vereine. — In Plauen i. V. und in Freiberg sind in der letz! n Zeit wtederbolt zwei besser gekleidete Unbekannte, in ° m gOrx, »iW. w -kW MM. Ä? in der Weise Betrügereien ausgeführt haben, daß sie bei Einkäufen in Geschäftsläden mit einem größeren Geld schein bezahlt haben und neben dem zurückerhaltenen Gelde auch den betreffenden Schein wieder mit wegznnehmen ver standen haben und damit verschwunden find. Also Vorsicht! —88 Der bekannte sächsische Großgrundbesitzer, Wirkl. Geh. Rat Dr. Mehnert, Exzellenz Mitglied der Ersten Ständekammer, äußert sich über die Fletschbeschaffung folgendumaßen: »Die Erklärung für die plötzlich einge tretene Knappheit in Schweinefleisch nach Festsetzung von Höchstpreisen ist höchst einfach: Die Preise für Schweine sind nämlich so festgesetzt, daß sie mit dem Gewicht der Schweine steigen. Während vor Festsetzung des Schweine höchstpreises viele noch nicht ausgemästete Schwein« an den Markt gebracht wurden, halten die Schweinemäster nun mehr mit denselben zurück, um sie auf das Gewicht von 240 Pfund zu bringen und damit den höchsten Verkaufs preis zu erreichen. Das kann man selbstverständlich den Schweinemästern nicht verdenken. Sie erfüllen damit aber gleichzeitig eine gewisse vaterländische Pflicht, da sie durch stärkeres Mästen der Schweine mehr Fett, als in der letzten Zeit zur Verfügung gestanden hat, erzeugen und damit einem bestehenden Mangel abhelfen. Nufere sächsische Regierung will übrigens den: Beispiel der preußischen folgen und Futtermittel an Schweinemäster abaeben gegen die Zu sicherung, daß die damit gemästeten Schweine dann zu ver hältnismäßig billigem Preise für die Lieferung an die minderbemittelte Bevölkerung zur Verfügung gestellt wer den. Diele Vorurteile sind ja über so manche Maßnahmen auch hier zu bekämpfen. Wer aber einmal sich ehrlich be müht hat, den Grund der Sache zu begreifen, der wird am letzten Ende zur doppelten Ueberzeugung kommen: einmal, daß alle die Maßnahmen, die so vielfach bekrittelt und be spöttelt werden, in der Hauptsache nötig gewesen sind, und »um anderen, daß unser gesamter wirtschaftlicher Haushalt so absolut sicher gestellt ist, daß wir im Innern sicher und einem endlichen, glücklichen " Die in dem Aus nah metarif für Sendungen nach Ostpreußen vorgesehene Beschränkung der Fracht- ermäßiaung für Dachsteine und Dachziegel auf solche, die in den Provinzen Ost- und Destpreußen heraestellt sind, ist am 16. Dezember d. I. aufarhstzen worden, sobotz nunmehr der ÄuSnapmetarif für diese Artikel von allen deutschen Stationen anaewrndrt werden kann. —* I.Jn drnvu«nahmetariffür Schwefelkies M. ist ZchwefelkalziiM Darftetznn- p«i Pchvefxl- mrt durchhalten werden bis zn säure, schwefliger Siiure oder Schwefel ausgenommen worden; gleichzeitig sind für GipS und Schwefelkalzium auch Fracht sätze für Entfernungen unter 300 km eingeführt worden. 2. Der AnSnahmetarif für geschrotenen Weizen und Roggen zur Verwendung als Futtermittel im Inlands ist auf Weizen- und Roggenmehl, vergällt ausgedehnt worden. 3. Für Strobstoff, Strohzcllstoff, feucht (d. h. mit mehr als 40 Prozent Wassergehalt) zur Verarveitung als Bieyfutter bestimmt, ist ein neuer Ausnahmetarif eingeführt worden. Er gilt von den Stationen fast aller deutschen Bahnen nach bestimmten Empfangsstationen. Die Frachtberechnung erfolgt nach einer besonderen Kilometertariftabelle. 4. Ferner ist ein neuer Ausnahmetarif für Knochenmehl zur Verwendung als Düngemittel im Jnlandc eingeführt worden. Ängewendet werden die Frachtsatz: des Aus nahmetarifs 3 (Kqlitarif). 5. Weiter ist ein neuer AuS- nähmetartf für Tomfreystecklinge, als Stückgut oder Wagen- ladunfl mit Eilfrachtbrief aufgegeben, in Kraft getreten. Die Sendlmgen werden zu den Frachtsätzen für Frachtgut eilgutmäßig befördert. Nähere Auskunft erteilen die Güter abfertigungen. —? Die berechtigten Volksschullehrerseminare dürfen das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung zum ein- jährig-frci willigen Dienste ihren Zöglingen auS- stellen, wenn diese das 17. Lebensjahr vollendet haben. Jetzt hat der Kaiser auf einen Bericht des NeichSaintS des Innern genehmigt, daß diese Zeugnisse auch dann erteilt werden können, wenn die jungen Leute bei ihrem Eintritt in den Heeresdienst das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. —* Die Vorschriften über dir Bewilligung freier Fahrt für den Urlaub von MilitÜrperionen sind zum Teil geändert worden. Tie sonstigen Bestiinniungen finden keine Anwendung auf häufiger wiedrrkehrendc Beurlau bungen, wie des SonntagSurlanbS und dergleichen, noch auf Urlaube zu Hilfeleistungen in fremden landwirtschaft lichen oder gewerblichen Betrieben. Tie Urlaubsscheine werden in allen derartigen Fällen mit dein Vermerk „Fahr karten lösen" versehen. — In einer von der Stadt Dresden ausgehenden Ein- gäbe ist die sächsische Negierung ersucht worden, in ganz S«chsen HanSschlachtungen zu verbieten. Von land- wirtschaftlicher Seite wird jetzt die Regierung gebeten, diese« Verbot nicht zu erlassen. Es wird dabei u. a. dar auf hingemiesen, daß gerade der Landwirt in besonderem Maße darauf angewiesen ist, die Beköstigung seiner Leute selbst »U übernehmen^ nnd daß in dieser Beköstigung allge-
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