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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.04.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-04-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191304028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130402
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130402
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-04
- Tag1913-04-02
- Monat1913-04
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.04.1913
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««d Arrzrtgrr (EtbrblM md A«-elger). TAegramm-Adwss« ssernsprechstell, m«,* N--«- für bke König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie dm Gemeinderat Gröba. 74.' Mittwoch, 2. April ISIS, abends. ««. Jahr«. Ta» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit AnSnahne der Eonn- nnd Festtage. Vlerieljiihrlicher Megnasprei» bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark vv Psg., durch unsere Tröger irei in» Hau» 1 Mark 65 Psg., bei Abholung am Schotter der laiserl. Posianslallen 1 Mark 65 Psg., durch den Buesttilger srei ins Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS merken angenommen. >»zeigen-A»«ah«e jiir die Siummer des Ausgabetages bis vormittag S IIhr ohne v'enal». Preis siir die Ilei,'gespaltene «3 wm breite ÄorpuSzeile 18 Psg. lLokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — EeschästSslelle: Goethe straft« 59. —- Jiir die Redaktion veranlloortlich: Arthur Hithnel in Riesa. Freitag, -en 4. April 1S13, vorm. 10 Uhr soll im hiesigen VersteigerungSraume versteigert werden: 1 Grammophon mit 21 Platten. Riesa, den 1. April 1913. — Der «ertchlSvollzteher des König!. Amtsgericht-. Stngegangen sind folgende Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen, dte in der RatSkanzlet eingesehen werden können: Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrag» zum R«ich»hau»haltsetat für da» Rechnungsjahr 1S12. Vom 30. Dezember 1912. Gesetz, betreffend die Feststellung eine» Nachtrag» zum Hau»halt»etat für die Schutzgebiete auf da» Rechnungsjahr 1912. Vom 30. Dezember 1912. Bekanntmachung, betreffend Berechnung der Prämienreserve bei Ab- kürzung der Wartezeit für die Angestelltenversicherung. Vom 28. Dezember 1912. Ver. ordnong über die Besteuerung von Diamantenabbaubetrieben in Deutsch-Südwestasrika (Diamantensteuerordnung). Dom 30. Dezember 1912. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt von Grythrra und des EomalilandeS zum Internationalen Funkentelegraphen- vertrage vom 3. November 1906. Vom 26. Dezember 1912. Bekanntmachung, betreffend den Austritt der Südafrikanischen Union au» dem Verbände der Internationalen Ueber- einkunft über Maßregeln gegen die Einschleppung und Verbreitung der Pest vom 19. März 1897 (Retchr-Gesetzbl. 1900 S. 43), und au» dem Verbände der Internationalen Uebereinkunst über Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber vom 3. Dezember 1903 (Reichs- Grsetzbl. 1907 S. 425). Vom 8. Januar 1913. Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung de» Gesetz,» über den Absatz von Kalisalzen. Vom 10. Januar 1913. Bekanntmachung, betreffend UebergangSbestimmungen zur ReichLoersicherungSordnung. Vom 11. Januar 1913. Verordnung, betreffend die Anwendung der Vorschriften des Preußischen Gesetze» über den Waffengebrauch des Militär» vom 20. März 1837 auf die Schutztruppe für Südwestafrika. Vom 23. Dezember 1912. Bekanntmachung, betreffend den Vollzug der 88 3, 200 de» Versicherungsgesetze» für Angestellte. Vom 11. Januar 1913. Allerhöchster Erlaß, betreffend den Rang der Ober - Posträte. Vom 13. Januar 1913. Bekanntmachung, betreffend Ausführung de» 8 892 de« Versicherungsgesetzes für Ange- stellte. Dom 11. Januar 1913. Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien über Unfallversicherung. Dom 6. Juli 1912. Bekanntmachung, betreffend dte Ratifikation LeS am 6. Juli 1912 unterzeichneten Abkommen» zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien über Unfallversicherung. Dom 15. Januar 1913. Internationale» Ueberein- kommen zur Bekämpfung de» Mädchenhandels. Vom 4. Mai 1910. Bekanntmachung über die Ratifikation des internationalen UebereinkommenS zur Bekämpfung des Mädchen handel» vom 4. Mat 1910 und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden. Dom 7. Februar 1913. Ausführungsgesetz zu dem Internationale» Uebereinkommen zur Be kämpfung de» Mädchenhandels vom 4. Mai 1910. Vom 14. August 1912. Bekannt- machung über die Wirksamkeit der im 8 1 deS Ausführungsgesetzes vom 14. August 1912 zu dem internationalen Uebereinkommen zur Bekämpfung de» Mädchenhandel» vom 4. Mai 1910 erwähnten Abrede. Vom 7. Februar 1913. Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Vörsentermingeschäften in Anteilen von Bergwerks- und Fabrikunter- nehmungen. Dom 5. Februar 1913. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt de» Königreich» der Niederlande für Niederländisch Ostindien zur revidierten Berner inter nationalen UrhebrrrechtSÜbereinkunft vom 13. November 1908. Vom 10. Februar 1913. Der Rat der Stadt Riesa, am 2. April 1913. Gßm. Bekämpfung der Blutlaus. Zur Abwendung de» großen Schaden», der dem Obstbau durch die Blutlaus droht, ist e» unbedingt nötig, daß rechtzeitig und allseitig gegen diesen Schädling sorge- gangen wird. Um die Besitzer von Obstbäumen über die Entwicklung des Schädlings zu unter richten und mit den wirksamsten Vertilgung»mitteln bekannt zu machen, hat da» König- liche Ministerium de» Innern eine leichtfaßliche Beschreibung der Blutlaus und der wirk samsten BekämpfungSweisen unter Angabe der hierzu geeignetsten Mittel drucken lassen. Ein Abdruck dieser Beschreibung hängt in der Hau»flur de« Rathauses au». Die Besitzer von Obstbäumen werden veranlaßt, bei eigener Verantwortung dasür besorgt zu sein, daß ihre Obstbäume sofort auf das Vorhandensein der Blutlau» unter sucht werden, und daß die zur Vertilgung der Blutlaus erforderlichen Arbeiten sofort in Angriff genommen werden. Hinsichtlich der Befolgung vorersichtlicher Anordnung wird in nächster Zeit eine Revision stattfinden. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen und die Unterlassung der zur Ver tilgung der Blutlau» notwendigen Ausführungen werden nach ß 368» de« ReichSstraf- gssetzbuch» mit Geldstrafe bi« zu 60 M. oder mit Haft bi» zu 14 Tagen bestraft. Der Rat -er Stadt Riesa, am 1. April 1913. Glh. Die in der hiesigen Gemeinde in Frage kommenden Personen werden noch beson der» darauf hingewiesen, daß die „Nachweise von Tätigkeiten bei dem nicht gewerbsmäßigen Halten von Reit tieren und Fahrzeugen" und „Nachweise von Bauarbeiten außerhalb eines gewerbsmäßigen Betriebe»" bei der unterzeichneten Gemeindebehörde einzureichen sind. Die zuerst genannten Nach weise sind für jede» Kalenderoierteljahr spätestens 3 Tage nach dessen Ablauf rinzureichen. Gröba, am 2. April 1913. Der Gemeindevorstand. Der RatShilsSarbeiter Franz Theodor Köhler aus Auerbach ist heute al» Hilfs expedient für die hiesige Gemeindeverwaltung in Pflicht genommen worden. Gröba, am 1. April 1913. Der Gemetndevorstand. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 2. April 1913. —* Die Meisterprüfung nach 8 133 der Gewerbe ordnung hat vor den von der Königlichen KreiShauptmann- schäft Dresden errichteten Meisterprüfungs-Kommissionen im Februar 1913 abgelegt und bestanden: Bor der Prü fungskommission für Maler und Lackierer: Curt Gustav Wustmann in Nünchritz. —* Gestern nachmittag wurde auf Antrag de» könig lichen Untersuchungsrichter» bei der Königl. Staatsanwalt, schäft zu Lüneburg der Steuermann Albert Ebert au» Duetze (Hannover) wegen SchiffSdteb stahl» hier fest genommen und dem hiesigen Amtsgericht zugrftthrt. —* Ueber die Bedeutung de» Seewesen» im Kulturleben der Völker wird in Gröba, Saal im „Anker", Montag, den 14. April, »/,9 Uhr Herr Fabrik besitzer Tzech, Korvettenkapitän d. R. a. D., auf Einladung de» Deutschen Flotten-Berein» sprechen. Den Vortrag werden Lichtbilder unterstützen. —»Bei der Handwerker. Innung zu Riesa, welcher verschiedene Gewerbe angehören und die das Recht besitzt, die gesetzliche Gesellenprüfung im Schlofferhandwerk vorzunehmen, fand am I. April die schriftliche und münd liche Prüfung von 13 Schlossern statt. Unter den Gesellen- stücken, welche von viel Fleiß und Geschicklichkeit zeugten, waren einige recht beachtliche Sachen. Nachmittag» um ö Uhr fand unter entsprechender Feier die Lorsprache der Schlaffer und eine« Klempner» statt. Allen Prüflingen konnte di« Zensur gut erteilt werden. Außer diesen haben noch zwei Söhn« von Innung-Mitgliedern, für deren Beruf ein Prüfung»au«schuß am Ort« nicht besteht, ihr« gesetzliche Prüfung mit Erfolg abgelegt und zwar «in Böttcher und ein Seiler. Möchte doch auch im hiesigen Orte da» Be streben, dem Handwerk Kinder au» besseren Familien zuzu- führen, mehr und mehr wirksame Unterstützungfinden. Nirgend» ist einem jungen Mann mehr Gelegenheit gegeben, sich au- bescheidenen Verhältnissen in die Höhe zu arbeiten, wie im Handwerk. Handwerk hat auch heute noch goldenen Boden. —nn. —* Da» Fernsprechnetz Riesa hatte im Jahr« 1S12 41S Hauptanschlüffe und zwar 105 mit ipauschgedühr und 341 mit EtnzelgesprächSgebühr zu verzeichnen, im Jahre 1911 waren e» 388 Hauptanschlüsse, davon 86 mit Pauschgebühr und 292 mit EtnzelgesprächSgebühr. Am Jahre»schluß waren in Riesa 675 Fernsprechstellen, im Vorjahre 596, vorhanden. Im Jahre 1912 wurden im Ortsverkehr 1103900, im Fernverkehr 125100, in»gesamt 1229000 Ge spräche auSgeführt (1911 betrug die Zahl der auSgesührten Gespräche im Ortsverkehr 1319700, im Fernverkehr 107400, insgesamt 1427100). Die Pauschgebühr für Riesa beträgt jährlich 140 Mk. Bei den Anschlüssen mit EinzrlgesprächSgebühr ist neben dieser eine Grundgebühr von jährlich 60 Mark zu entrichten. Bon 100 Haupt- anschlüflen zahlten 1912 beim Fernsprechnetz Riesa 76,5 EtnzelgesprächSgebühr, gegen 75,3 im Jahre 1911. — Zur Lage der Elbeschiffahrt schreibt da» »Hbg. Fr.-Vl.": Der Stand der Arbeiterbewegung auf der Elbe, Oder und märkischen Wasserstraßen ist gegen die Vorwoche wenig verändert, auf der Elbe und ihren Neben gewässern wird der Verkehr weiter regelmäßiger, auf der Oder ist neben dem Taloerkehr nunmehr auch der Berg betrieb in beschränktem Maße ausgenommen worden. Jeden falls ist damit zu rechnen, daß die Bewegung sich noch einige Zeit hinzieht. Der Wasserstand der Elbe ist voll- schiffig, nach vorübergehendem Wuchs wird seit einigen Tagen vom Quellgebtete wieder Fall gemeldet. Die Der- ladung böhmischer Braunkohlen ist nicht übermäßig stark, und e« wurde sogar der Versuch gemacht, die niedrigen Grundfrachten noch um 10 Pfg. pro Tonne herabzudrücken. Auch an der Mittelelbe könnte die Beschäftigung der Schiff fahrt besser sein. Im verggeschäft ab Hamburg endlich ist die Lage nach dem Feste etwa« besser geworden, die Nachfrage nach Räumen hat sich gehoben, und damit gingen auch die Frachten nach der Elbe und der Mark ein wenig in die Höh», während ihre Steigerung nach der Oder er heblicher war. — Am nächsten Sonnabend und Sonntag findet im Hotel zur Sonne in Döbeln die dritte Bundesversammlung de« Bunde« sächsischer Schmiedevereintgungen statt. Dieser Bund, der in der kurzen Zeit feine« Be stehen« «inen bedeutenden Aufschwung genommen hat und Jnnung»mitglieder fast aller Städte Sachsen« angehören, hat sich die Aufgabe gestellt, dte Hebung de» Schmiede- Handwerkes zu fördern, um da» Ansehen nach außen zu heben. Mit der Bundesversammlung ist eine kleine Aus stellung verbunden, u. a. wird die autogene Schweißung vorgeführt. —8 Der in ganz Deutschland einzig dastehende und weit über die Lande», und Reichsgrenzen als Musterein- richtung anerkannte sächsische staatliche Feuer- wehrfond» zur Unterstützung in Unglücks- und Krank- heitSfällen infolge des Feuerwehrdtenste» und in jedem von der Behörde geforderten Dienst sowie zu Beihilfen an Gemeinden zur Ausrüstung von organisierten und ringe- übten Feuerwehren kann in diesem Jahre auf ein vierzig jährige» gesegnetes Wirken zum Wohle Einzelner und der gesamten Einwohnerschaft Sachsens zurückblicken. Seit seiner Gründung im Jahre 1873 sind au» diesem von jedem Landtage für je eine Statperiode neu zu dotierenden Fonds insgesamt 1419355 M. bewilligt worden, und zwar 876902 M. Entschädigungen für erlittene UnglückSfälle und 542 453 M. Beihilfen an Gemeinden. In welcher Weis« sich die Ansprüche an den im Laufe der Zeit mehr- fach, da» letztemal 1910, erhöhten Fond» und dessen Leistungen erhöht haben, zeigt folgender Vergleich. 1873 wurden be- willigt 8243 M. (1448 M. für Verunglückte und zu Witwen- und Waisenpensionen, 6795 M. Beihilfen -um besseren Feuerschutz an Gemeinden.) 1912 bewilligte man nach den soeben ferttggestellten Abschlüssen au» dem Fond» 56007 M. Bon dieser Summe entfielen 48582 M. auf Entschädigungen an Verunglückte und auf Witwen- und Waisenpensionen und 7425 M. auf Beihilfen an Gemein den. Angesichts der erfreulichen Aufwärtsentwicklung de» Feuerlöschwesen» im Kgr. Sachsen und der Ergebnisse der Verwaltung de» Feuerwehrfond» ist ein« Erhöhung der selben für eine der nächsten Finanzprrioden sicher zu er warten. Ein Blick auf die sämtlichen bisherigen Abschlüsse de» Feuerwehrfond» zeigt die interessante Tatsache, daß in den ersten Jahren des Bestehen» de» Fond» die Beihilfen an dte Gemeinden dte persönlichen Hilfeleistungen weit überstiegen, während sich dann im Laufe der Jahre da» Verhältnis immer mehr zur Ungunst der Gemeindebeihilfen veränderte. So betrugen in einem Jahre die Gemeindebei- Hilfen einmal über 33000 M., 1910 ab» erreichten sie den tiefsten Stand mit nur 100 M., wa» den Anlaß zu einer
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