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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.04.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-04-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191304162
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130416
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130416
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-04
- Tag1913-04-16
- Monat1913-04
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.04.1913
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Riesaer G Tageblatt ««d Anxeiger (ElbeblM mü AaMey. rAe-KUMwAdwN« fferusbr-chpeäa r«,. i«» ««» für bke KSnigl. Amishauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba, 86. Mittwoch, 1k. April N»1S, abeiiSs. SS. Aabra. Ta» Riesaer Sambia« rrsckeint jeden la, abend« nit Snknnlnir der Cann- nnd s^wjic. 8 lcrlkliökrliä rr Lezngkdtti» Lei Abhalnng in der vMdltio» in SHesa I Mark 50 Psq., durch unsere Trüaer irei ins LauS 1 Mark t-5 Psq., dci ?>tLaIinig ani Cckalter der kaiserl. Pasiansiollen l Mark 05 Psg., dnrch den Lrlcstrtlqer srri I»S Hans L Matt 7 Psq. Auch ManalSabonncinenIS werden anaenoumien. Anzelgeu-Slnuah», siir die S.nnnicr des ^nSgalclageS liL varuUnag 0 Nh, odne Oc» dir. Preis iiir die Nci> petz-alten« i3 wi» breite ZlarpnSzeile 18 Psg. (LokalbreiS 12 Pfa.) Zritranbender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. RotationSdnick und Pcrlaq von Langer L Winterlich in Riesa. — 0 esa «itSsielie. tvvr 1 hestrasie bv. — Atir die Redaktion verantwortlich: Arthur Htihnel in Riesa. U-M I Disththerie-Sera mit den Kontrollnummern: 1255—1274 au« den Höchster Farbwerken, 260—263 au« der Merckschen Fabrik in Darmstadt, 207—218 au» dem Terumkaboratorium Ruete-Enoch in Hamburg, 238 au« der Fabrik vormal« E. Schering in Berlin sind, soweit sie nicht bereit« früher wegen Abschwächung pp. eingezogen sind, vom I. April d. I. ab wegen Ablaufs der staatlichen GewShrdauer zur Einziehung be stimmt worden. 518 II Ll Dresden, am 14. Avril 1913. 2701 Ministerium des Inner«, II. Abiekluna. lieber bas rve, wögen oe» Fabrilbcsttzers Hans Göbel in Strehla a. E., alleinigen Inhabers der Firma Göbel L Umlauft, daselbst, wird heute am 16. April 1913, vormittags Vlii Uhr das K-utursverfahreu eröffnet. Herr Rechtsanwalt Ttttze tn Riesa wird »nm Konkursverwalter ernannt. SoukurSforderuugeu find bis znm 13. Mai 1913 bei dem Gerichte an- znmeldeu. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein» tretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf de« 14. Mai IS13, vormittag» 1« Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 3V. Mat 1913, vormittag» 10 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte, Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nicht» an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 13. Mai 1918 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Riesa. Nach den Bestimmungen in 8 »6 de« Einkommensteuergesetze« vom 24. Juli 1900 und 8 28 de«. Ergänzung«fteuergesetze« vom 2. Juli 1902 werden diejenige» Beitrags pflichtigen, denen die Zuschriften über die von ihnen auf da« laufende Jahr zu entrichten» den Einkommen» und Ergänzung»steuerbeträge nicht haben behändigt werden können, hierdurch aufgefordert, sich wegen Mitteilung der EtnschätzungSergebnisse bei der Stadt- steuerkasie »u melden. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, dafz «ach ff 47 des Einkommen steuergesetzes und ff 29 de» ErgauzuugssteuergesetzeS jeder, der im Laufe des Jahres beitragspflichtig wird dies biunen 3 Wochen, vom Eintritte des die Beitragspflicht begründenden Verhältnisses an gerechnet, zur Vermeidung der i» ff 72 bez. 44 der bezeichnete» Gesetze ««gedrohten Strafen anzuzeigen und ans Erfordern die znr Feststellnng der Steuerbetrüge erforderlichen Angaben zu machen hat. Der Rat der Stadt Riesa, am 15. April 1913. R. HchvtrßtigttW Hilf Micher StMsserßmier. Hotel zum „Sachsenhofe", Rossen. Freitag, den 25. April, von vorm. ,10 Uhr au: 25 bu. Stämme, 8 eich., 127 du. u. 324 w. Klötze, 1130 w. Derbstangen, 1 rm w. Nutzscheile, 89 rm w. Brennknüppel, 9110 Geb. w. vrennreisig, 836 rm w. Stöcke an« Abt. 53, 60, 76, 77, 81 und 86. Sgl. Forstrevierverwaltung Marbach nnd Kgl. Aorstrentamt Augustusburg. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain wird der Kommunikattoürweg von Bahnhof Wülknitz nach Lichtensee wegen Ausbringen von Massen» schütt vom 18. bi« mit 22. April diese« Jahre« für den Fährverkehr gesperrt und dieser inzwischen auf den vom Dorfe Wülknitz nach Lichtensee führenden Feldweg verwiesen. Das unbefugte Befahren de« gesperrten Weg« wird nach 8 366" des Reichrfttaf- gesetzbuch« bestraft. Wülknitz, am 15. April 1913. Der Gemeindevorftand. Lertliches und Sächsisches. Riesa, 16. April 1913 —* Dem ständigen Fachlehrer am Reolprogymnasium mit Realschule in Riesa, Herrn Karl Friedrich Alber« Knau 1 h, ist laut Verordnung de« König!. Eächs. Ministe» rium« de« Kultus und öffentlichen Unterricht» vom 14. April 1913 der Titel „Oberlehrer* verliehen worden. Da« hierüber ausgestellte Dekret wurde Herrn Knauth heute durch Herrn Direktor Professor Dr. Göhl namens der Real» progymnasial-Kommtision auSgehändigt. —* Sein 25jährige» GeschäftSjublläum feierte heule Herr Riemer» und Sattlermeister Robert Deutschmann hier. Der Jubilar ist auch in der Um gebung unserer Stadt eine bekannte Persönlichkeit und sein Geschäft erfreut sich allseitigen Ansehens und Zuspruch». —* Gestern nachmittag in der sechsten Stunde wurde der Arbeiter Gustav Hermann Deulschstein, Feldstraße 18 hier wohnhaft, im hiesigen Stadtpark wegen Vergehen« nach 8 183 de» Str.-G. B. fest genommen und dem AmtSgericht-gefängnir zugelührt. —* Mittwoch, den 23. April, hält der Kirchenchor» verband der Ephorie Großenhain unter Vorsitz de» Herrn Sup. Pache in unserer Stadt seine Jahresversammlung ab. Au» diesem Anlaß findet Nachmittag (Anfang 4Vt Uhr) eine geistliche Mustkaufführung bei freiem Eintritt statt. Für die Entnahm« eine« Programm« bittet man zur Deckung der Unkosten freiwillige Gaben in die Büchsen zu legen. —* E» wird un« geschrieben: Der Gesangverein „Amphion* veranstaltete gestern im Hotel „Höpfner* einen wohlgelungenen Famili-nobend. Gesangsstücke und Instrumentalmusik waren auf der reichen VoriragSordnung zu finden. Der rein genießende Kunstfreund wie auch der Kunstkenner kamen auf ihre Rechnung. Schuberlklänge mit ihrem Liebreiz und ihrer SttmmungSgewalt eröffneten da» Konzert. Herr Kaltofen sang dann zwei Lieder für Tenor. Im „Winterlieb*, wie auch im zweiten Stücke („In meiner Heimat*) zeigte er durch einen zarten, gefühlsmäßigen Vor trag ietn Können. Sicher hielt der Dirigent, Herr Kirchen Musikdirektor Fischer, seine Schar bei den lustigen und auch getragenen Männerchorl edern zusammen. Ganz besonder» großen Beifall ernteten die Vorträge auf der Streichzither und Violine mit Klavierbegleitung, von Herrn Son«, Hö chler und Kaltofen, sodaß sich die Herren zu einer Zu- gäbe bereit finden mußten. Mit lautloser Stille lauschten die Erschienenen den Gesängen und instrumentalen Dar btetungen. — Den zweiten Teil de« Abend« füllte «tn Tänzchen au», dar Säst, und Mitglieder bi» tn die frühesten Morgenstunden zusammenhtelt. — Am I. Mai d. I. tritt der Sommerfahrplan der Kvagl. Sächflichen Slaatsetlenbabn-n in Kraft, der von Mitte April an tn Buchform zum Preise von 10 Pf. und gegen Snhe diese» Monat» tn Aushangform zum Preise von 50 Pf. bei allen sächsischen Eisenbahnstationen, sowie bei den Ausgabestellen für zusammengestellte Fahrscheinhefte in Dresden, Leipzig und Chemnitz käuflich entnommen werden kann. Neue Nachtschnellzüge Chemnitz— Elsterwerda und Röderau—Chemnitz mit Anschluß von und nach Berlin werden eingesührt und zwar: ob Chemnitz Hbf. abends 9 Uhr 15 Mtn., ab Mittweida 9 Uhr 32 Min., ab Waldheim 9 Uhr 45 Min., ab Döbeln 9 Uhr 55 Min. mit Ankunft in Riesa 10 Uhr 17 Min., in Elsterwerda 10 Uhr 54 Min. und in Berlin Ah. «f. 12 Uhr 49 Min. nacht»; zurück ab Berlin Bnh. Vf. abend» II Uhr 15 Min., ab Röderau nacht» 1 Uhr 33 Min., ab Riesa 1 Uhr 55 Min., ab Stauchitz 2 Uhr 8 Min., ab Döbeln 2 Uhr 30 Min., ab Waldheim 2 Uhr 46 Min., ab Mittweida 3 Uhr 5 Min. mit Ankunft in Chemnitz Hbf. 3 Uhr 25 Mtn. früh, wo Anschluß vorhanden ist in der Richtung nach Marienberg, Annaberg, Hainichen, Aue und Zwickau. —* Heute vormittag ritt eine Schwadron de» Ulanenregiments Nr. 21 au» Chemnitz mit Musik durch die Stadt. Die Schwadron befand sich wahrscheinlich aus dem Marsche nach Zeithain. —* Für den GeschästSverkehr ist eine schnelle Beför derung von Paketen vop besonderem Wert. E« wird da» her auf die Einrichtung de» Gtsenbahnexpreßgute» aufmerksam gemacht. Solche» Gut wird mit größter Be schleunigung befördert und innerhalb der Dienststunden der Gepäckabfertigungen, also vielfach auch nacht» und an Sonntagen, angenommen. Al» Eisenbahnpakrte oder Ex Preßgut können alle Gegenstände versendet werden, die sich, ohne besondere Vorkehrungen zu erfordern, zur Beförde rung im Packwagen eignen, und zwar von und nach solchen Stationen deuticher Bahnen, die sür den Gepäckoerkehr ein gerichtet sind, nicht jenseit» einer Grenzzollabfertisungsstelle liegen, und für die durchgehende Expreßgutfracht'ätze be» stehen, wa» übrigen« im sächflichen Binnenverkehr saft durch weg der Fall ist. Aber auch im Verkehr mit Preußen und Güddeutschland ist eine ausgedehnte Abfertigung möglich. Jeder Sendung ist «inck Sisenbahn-Paketadresse betzugeben, di« der Absender aus-ulüllen hat; auf eine Adresse können bi» zu 5 Stück aufgeltefert werden. Solche Adressen find bei den Gepäckabfertigungen zu haben. Jede« Frachtstück muß di« genaue, deutliche und dauerhaft befestigte Adresse de« Smplänger« trogen. Expreßgut wird bet den Gepäck abfertigungen angenommen und mit den Zügen sür den Personenverkehr (Lnxu»züge und di« im Fahrplan mit „O. G * bezeichneten Züge ausgenommen) befördert. G« wird die Exvrrbguifracht mindesten« sür 20 Kilogramm berechnet; bet Beförderung tn El- und Personrnwogeu werden mindesten« 50 Pfg., bei verlangter Beförderung in Schnellzügen, auch nur streckenweise, mindesten« 1 Mart erhoben. Auf der Paketadrefse ist der Zug, mit dem die Beförderung stattfinden soll, anzugeben; fehlt diese Angabe, so wird da« Expreßgut mit dem nächsten geeigneten Zuge besördert. Der Empfänger kann am Bestimmungsort die Auslieferung de« Expreßgutes bei der Gepäckabfertigung verlangen, sobald nach Ankunft de« Zuge», mit dem e» zu befördern war, die zur ordnungsmäßigen Bereitstellung er- forderliche Zeit verstrichen ist. Holt der Empfänger die Sendung nach Ankunft des Zuges nicht ab, so wird sie ihm angemeldet. Bei regelmäßiger Versendung von Ex preßgut empfiehlt e« sich, vom „BescheinigungSbuch über aufgegebene Expreßgüter* Gebrauch zu machen, da» zum Preise von 55 Pfg. bei den Gepäckabfertigungen erhältlich ist; eine Quittung in anderer Form wird nur auf Ver langen erteilt. —88 Zwischen der sächsischen nnd der preußischen Re- gierung haben sich jetzt Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Zwangrinn ungen bet der Rege lung der WettbewerbSverhältnisse herauSge- stellt. Der preußische Minister für Handel und Gewerbe hat versügt, daß der Beschluß einer Zwangsinnung, wonach jede» unlautere Gebaren im Gewerbe, auch marktschreierische. Reklame, al» Verletzung der StandeSehre anzusehen ist, als rechtmäßig anzuerkennen ist, während ein anderer Be- schluß der bett. Zwangdlnnung, wonach derjenige Gewerbe treibende sich strafbar macht, der in öffentlichen Ankündi gungen Arbeiten zu besonder» billigen Preisen oder unent geltlich, bezw. al» Zugabe anbietet, auf Anordnung de» Minister» aufzuheben ist. — Durch diese Anweisung deS preußischen Minister» werden eine Reihe Entscheidungen tn Frage gestellt. Andererseits hat gleichzeitig da» fach- sische Staat-Ministerium de» Innern in einer Verordnung -um Ausdruck gebracht, daß da« Ministerium nicht der Ansicht ist, daß der Grundsatz der Gewerbefreihett den Zwangsinnungen im Wege steh«, wenn sie ihren Mitglie dern verbieten wollen, Preise für gewerbliche Leistungen bekanntznmachen. Der Grundsatz der Gewerbefreihett be ziehe sich nach der Auslegung des sächsischen Ministerium» nur aus die Zulassung zum Gewerbe, aber nicht auf die Art der Ausübung derselben und auf da» hierbei ange wendete Verfahren. Ju Fortführung diese» Gedankens heißt e» dann in der Verordnung weiter, daß nach 8 88 der Gewerbeordnung darüber, inwiefern Jnnnnglmitgliedrr zu Handlungen oder Unterlassungen verpflichtet werden können, da» Gesetz oder die gemäß dem Gesetze statntarisch oorgrschriebenen JnnunqSaufgaben ent'cheidend sind. 8 I00q der Gewerbeordnung könne die Zuiä stgkett eine» Verbote« öffentlicher Bekanntgabe von Preisen nicht ausheben, denn da« Verbot der öffentlichen Bekanntgabe von Preisen be schränke weder di« beliebige Festsetzung von Preisen, «och die Annahme von Kunden, wohl aber sei eine solche Bor- fchrift geeignet, dahin Vorsorge zn treffen, daß der Gr-
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