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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.04.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-04-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191304189
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130418
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130418
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-04
- Tag1913-04-18
- Monat1913-04
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.04.1913
- Autor
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Riesaer W Tageblatt und Anzeiger (MMatt »«d AuzeigM. rütgKUmErefl« ßH Vewsprrchstetl, r«, b « t « ,» für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Skat der Stadt Riesa, - sowie den Gemeinderat Gröba. 88. Freitag, 18. April 1913, abends. ««. Fahr«. TaS Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abends »iit Anknnhnic der Sonn- und Fesitage. Biertetjührlicher Bezugspreis Lei Abholung in der Expedition in Riesa I Marl LO Psg., durch unsere Tröger srel tnS HauS I Marl 65 Psg., Lei Abholung am Schalter der kaiserl. Poslanstalten l Mark 65 Psg., durch den Bneftröger srci inS Hans 2 Mark 7 Psg. Auch MouatSabonnenienIS werden angenommen. Anzeigen-Annahme sür die Nnmuier dcS Ausgabetages LiS Lormiltag 9 Uhr rhu» venödr. Preis iiir die tieiugespaliene 15 mm breite jlorpnkzeile 18 Psg. (HoknlpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonder«» Tarif. Rotationsdruck und Verlag uon Langer L Winterlich in Riesa. — E!csckvsISsteVe: v> v e t h e st r a si r 5V. — Fiir die Redaktion verantwortlich: Arthur Höhne! in Riesa. Nachdem die Königliche AmtShauptmannschast nach Gehör deS ihr beigeordneten Bezirk«au»schusseS da» Regulativ über den Hochwassernachrichten- und Beobachtungsdienst im Rödergeblete innerhalb der Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain vom 1. November 1903 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Februar 1910 in ein zelnen Punkten zu ändern beschlossen hat, wird da« vorbezeichnete Regulativ nachstehend unter D in der neuen Fassung -um Abdruck gebracht. Großenhain, am 27. Mär, 19l3. 83 b Königliche AmtShauptmannschast. D Meldestellen. 6. in 3. in 4. in 5. in Medingen: Radeburg: Steinbach: Schönfeld: Kalkreuth: Pegelstelle, NiederschlagSmeßstelle, NiederschlagSmeßstelle, Pegelstelle (Neugrabenwehr) und Gefahrenmarkenstelle (Löwenbrücke), NiederschlagSmeßstelle, Pegrlstelle verbunden mit Gefahrenmarken, eine eine eine Pegrlstelle verbunden mit Gefahrenmarken an der Röder, eine Gefahrenmarkenstelle an der Promnitz, eine NiederschlagSmeßstelle, eine NiederschlagSmeßstelle, eine eine eine eine eine «ine Gefahrenmarkenstelle, Großenhain: Zabeltitz: 2. Beo-achtungs- und ES wird eingerichtet: 1. in " 2. in 7. in . . 8. in Grödttz-Tiefenaur eine NiederschlagSmeßstelle (in Gröditz), eine Pegelstelle (Etsenbahnbrücke Tiefenau) und eine Gefahrenmarkenstelle (RepptS-Nauwalder Kommunikationswegebrücke). 3. Einrichtung und Handhabung des Nachrichten- und Beobachtungsdienstes. Die Nachrichten sind vom Eintritt schnellen Wachstums de« Wassers, tnSvesondere aber von der Ueberschrettung der Gefahrenmarke A. an und unter Beachtung der Dor schriften in der allgemeinen Anweisung, sowie der jedem Beobachter «ingehändtgten Sonderanweisung solange zu geben, bi« ein Fallen deS Wassers unter die Gefahren- mark« A. eintritt und zwar: bei zu befürchtendem Hochwasser und Eisgang I. werde» benachrichtigt: 1. durch die RittergutSherrschast zu Medingen: die Semeindeoorstände von Großdittmannsdorf und Bode» (durch Eil- boten — Radfahrer —). 2. durch den Bürgermeister in Radeburg: «) da« Rittergut Radeburg, b) die Gemeindevorstände von NiedereberSbach (durch Fernsprecher), vber- uud Riederrüder«, durch letzteren da» Rittergut Riederröder« (durch Eilboten — Radfahrer —), S. durch den Semeindeoorstand von RtedereberSbach: die Semeindeoorstände von Frettelsdorf, CuuuerSdorf, da» Rittergut Cunnersdorf und der Gemetndeoorstand in Bieberach (durch Eilboten — Radfahrer —), 4. durch die Königliche AmtShauptmannschast Großenhain: ») die Stadt Großenhain (durch Fernsprecher ober durch Voten). d) der Semeindeoorstand in Kalkreuth (durch Fernsprecher) und durch diesen der GutSoorsteher zu Kalkreuth, sowie der Semeindeoorstand in Rostig (durch Eilboten oder Radfahrer). e) der Semeindeoorstand von Aolbern (durch Fernsprecher). ä) der Jägerhof (durch Fernsprecher) und durch diesen die Bewohner der Paultmühte und der sonst angrenzenden Hausgrundstücke. o) da» Rittergut in Naundorf bei Sroßenhatn (durch Fernsprecher oder durch Eilboten) und durch diese» der Semeindeoorstand daselbst (durch BotenjL k) der Semeindeoorstand in Grotzraschütz (durch Fernsprecher oder durch Eilboten) und durch diesen der Semeindeoorstand von Kleiurafchütz (durch Eilboten). g) da» Rittergut Aschtesche« (Tag» durch Fernsprecher, Nacht» durch Eilboten), b) da» Nemontedepo» Skassa (Tag» durch Fernsprecher, Nacht» durch Tel», gramm) und durch dieses die Gemeinde Skassa. i) der Semeindeoorstand von Wildenhatn (durch Fernsprecher). b) der Semeindeoorstand von Vauba (durch Fernsprecher). l) der GutSoorsteher von Wattza (durch Fernsprecher) und durch diesen der Semeindeoorstand daselbst (»urck» Voten). w) der Semeindeoorstand in Aabettttz (durch Fernsprecher), durch den Se- Regulativ über den Hochwafferuachrichteu- und VeobachtnngSdienst im Rödergebiete innerhalb der Königlichen AmtShanpImanvschaft Großenhain. 1. Flußgebiete. Der Beobachtung«, und Meldedienst findet statt für das Flußgebiet der Röder von Medingen bi» zur sächstsch-preußischen LandeSgrenze. von Radeberg und Hermsdorf au». von Radeberg, Hermidorf und Okrilla au», metndevorstand in Zabeltitz da» Rittergut daselbst und der Gemeinde- Vorstand von Görzig (durch Eilboten — Radfahrer —). v) da« Rittergut in Krauenhai« (durch Fernsprecher, Nacht» eventuell durch Semeindeoorstand in Gröditz zufolge Sonderanweisung), durch diese» der Gemeindevorstand daselbst und durch letzteren die Gemeindevorstände von Rade« und Pulsen (durch Eilboten — Radfahrer —). v) der Gemeindevorstand in Koselttz (Tag» durch Fernsprecher, Nachts durch Telegramm) und durch diesen der Gemeindevorstand von Tiefenau und da« Rittergut daselbst (durch Eilboten — Radfahrer —). p) der Gemeindevorstand von Gröditz (TagS durch Fernsprecher. NachiS durch Teleqramm) und durch diesen die Gemeindevorstände von Retz-iS, Raus Walde und Stzausberg und der Schleusenwärter auf der Hoische (durch Eilboten — Radfahrer —) — siehe auch unter n —. H. erhalte« Nachricht: über da» Steigen im Oberlanfgebiet 1. da» Rittergut Medingen, 2. der Bürgermeister von Radeburg, 3. der Gemeindevorstand von RtedereberSbach, 4. die Königliche AmtShauptmannschast Großenhain, III. geben Nachricht: bom Eintreten von Hochwasser im Mittellanfe 1. der Bürgermeister von Radeburg: a) dem Gemeindevorstand in Riederebersbach (durch Fernsprecher). b) der Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain (durch Fernsprecher). c) dem Königlichen Straßen- und Wasser-Bauamt Meißen I (durch Fernsprecher). 2. der Gemeindevorstand in Kalkreuth: a) der Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain (durch Fernsprecher). d) dem Königlichen Straßen- und Wasser-Bauamt Meißen I (durch Fernsprecher). 3. die Königliche AmtShauptmannschast Großenhain: ») dem Gtadtrate in Großenhain. b) den oben unter I l—p aufgeführten flußabwärts liegenden Ortschaften und sonstigen Empfängern. (Art der Benachrichtigung wie dort angegeben). ». bet starkem Regen und schneller Schneeschmelze I. werden benachrichtigt: die vorstehend» unter A. I 1—4 aufgeführten Empfänger. n. erhalten Nachricht: 1. Rittergut Medingen, 2. Bürgermeister zu Radeburg, 3. Gemeindevorstand zu NiedereberSbach, 4. AmtShauptmannschast Großenhain, über stärkere Niederschläge oder schnelle Schneeschmelze aus dem Oberlanfgebiele. HI. geben Nachricht: über stärkere Niederschläge oder schnelle Schneeschmelze im Mittelläufe: 1. der AmtSstraßenmeister in Radeburg über die Schneepegelbeobachtungen in Medingen, Radeburg, NiedereberSbach und Steinbach: a. dem Bürgermeister in Radeburg (durch Eilboten), b. dem Königlichen Straßen- und Wasser-Bauamt Meißen I (durch Fernsprecher). 2. der Regenmeßbeobachter in Radeburg: dem Bürgermeister in Radeburg (durch Boten). 3. der Bürgermeister in Radeburg: «. der Königlichen AmtShauptmannschaft Großenhain (durch Fernsprecher), d. dem Königlichen Straßen- und Wasser-Bauamt Meißen 1 (durch Fernsprecher). 4. der Regenmeßbeobachter in Schönfeld: der Königlichen AmtShauvtmannschaft Großenhain (durch Fernsprecher). 5. der Regenmeßbeobachter in Steinbach: der Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain (durch ReichStelegraph). 6. der Regenmeßbeobachter in Kalkreuth: der Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain (durch Fernsprecher). 7. der Regenmeßbeobachter in Großenhain sowohl über die Regenbeobachtungen in Großenhain, als auch über die Gchneepegelbeobachtungen in Kalkreuth, Naundorf, Zschtefchen, Großenhain und Treugeböhla: a der Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain (durch Voten) und b dem Königlichen Straßen- und Wasser-BauamtM eißrn 1 (durchFernsprecher). 8. der Regenmeßbeobachter in Gröditz: der Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain (durch Postkarte). 9. die Königliche AmtShauptmannschast Großenhain: a. dem Stadtrate zu Großenhain (durch Voten), b. den unter A I 4 k—x aufgeführten Ortschaften und sonstigen Empfängern. (Art der Benachrichtigung wie dort angegeben.) 4. vekanutgabe der Nachrichten. Die Empfänger haben sür möglichst umfängliche und schnellst« Derbrritung der ihnen zugehenden Nachrichten Sorge zu tragen, insbesondere haben die OrtSbehörden di« ihnen zugegavgenen Hochwasser- und Ei«gang»nachrichten unverzüglich durch einen oder mehrere Anschläge, welche bet etntrelender Dunke'heit zu erleuchten sind, erforderliche« Fall» auch durch besondere Ansage und -war zuerst in den zunächst der Gefahr «»»gesetzten Ort»- teilen, Mühlen, Triebwerken, Fabriken, Gehöften usw. zu verbreiten. L. Hilfeleistung bei Hochwasser-Gefahr. Die OrtSbehörden sowie d>e Sut»behvrd»n de« Verwaltungsbezirke» haben »egen Hilfeleistung in Fällen von Hochwassergefahr im Vorau» da» Nötige vorzukehren und
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