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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.06.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-06-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191306121
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130612
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130612
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-06
- Tag1913-06-12
- Monat1913-06
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.06.1913
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«rrd A«x»tg»r (MtbM M> Achügey. LAegramnoAdrefl« MW »H I Fernsprrch stell» ras dl-tt,«i sL vir. so. für die Königl. Auttshauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 133. Toiiucrstan, 12. Juni INI 8, abends. 66. Jahrg. TaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends uni UnSnahiuc der Sann- nnd ^rsuage. Vicucljiilnlichkl BeitUgkpreiS bei Abbvlnng in der Cxpeditwn in Riesa t Mark 50 Psg., durch unsere Träger srei ins HauS I Mark t!L Psg., lei Abholung ain Schalter der kaiserl. Pasianslalteu l Dtark tiö Psg., durch de» Briesträger srel ins Haus 2 Mark 7 Psg. Ruch MvualsabouueuieuIS werden auqenvuuue». Anzrigen-Annahwe slir die Run >ner dcö Rnsgabclageö bis rouuiuag 0 llhr ohne O'euäbr. Preis sür die lleiugechaltcne 43 rum breite KernuSzeile 18 Psg. (LokaWreiS 12 Psg.) Zeitraubender und » inbcltarischer Sap nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von « augerL Winterlich iu Niesa. — EeslhüsiSslrtlc: Gvetbe si rasie LV. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. Am Montag, -en 16. Juni dieses Jahres, dem Tage des 25-jährigen RegierungS- jubiläumS Seiner Majestät de« Kaisers ist die Kanzlei der unterzeichneten Königlichen AmtShauptmannschaft von I vkn ab geschlossen und werden am Nach ¬ mittage nur dringliche Angelegenheiten erledigt. Königliche Amtshan-tmanvschaft Großenhain, 129 b am IN. Juni 1913. Die Lieferungen der Back- und Fleischware» fiir das städtische Armenhaus auf das 2. Halbjahr 1913 sind neu zu vergeben. Geschloffene Offerten sind im Rathause, Zimmer Nr. 8, wo auch die LieferungSbe- dingungen und die Formulare zu den Angeboten abzuholen sind, bis zum l 18. Jnni 1913 abzugeben. i Ter Rat der Stadt Riesa, am 12. Juni 1913. Für das hiesige städtische Krankenhaus ist die Fleisch- nnd Wurflwarenlteferuug sowie die Lieferung von Brot und weißer Backware auf das 2. Halbjahr 1913 zu vergeben. Berücksichtigung finden nur Bewerber, die die Lieferungsbedingungen an RatSstelle eingeseheu haben. Verschlossene Offerten sind bis zum 18. Juni 1913 im Rathause, Zimmer Nr. 8, abzugebcn. Der Rat der Stadt Riesa, am 12. Juni 1913. Freibank Poppitz. Morgen Freitag früh von 7—8 und abends von 7—8 Uhr Rindfleischverkattf, r/z kx 50 Pfg. Ter Äemeindevorstand. Freibank Heyda. Morgen Freitag von nachmittag 4 Uhr an, wird Rindfteisch verkauft. Pfund 40 Pfg. Ter Gcmeindcborstand. Freibank Zeithain. Morgen Freitag früh von 8 Uhr an gelangt das Fleisch zweier Schweine, gekocht, Pfund 35 Pfg. zum Verkauf. Ter Genrrindcvorstand. sür da- „Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bis spätestens vormittag» 9 Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. vertliches nud Sächsisches. Riesa, 12. Juni 1913 —* Zur Feier deS 25jährigen Regierungsjubiläums Seiner Majestät deS Kaiser« am Montag, den 16. d. M. wird daS Wecken vom Trompeter-KorpS deS 6. Feld- artillerie-RegimentS Nr. 68 auf folgendem Wege ausgeführt werden: Kaserne I./68, Klötzerstraße, Kaiser Wilhelm-Platz, Goethestraße, Schützenstraßs, BiSmarckstraße, Kaserne 1/68. —* Im Hause BiSmarckstraße 11 war heute in einem Raume, in dem Fett und Oel zubereitet wird, der Inhalt eines Topfes in Brand geraten. Die zur Hilfeleistung herbeigerufene Feuerwehr brauchte jedoch nicht in Tätigkeit zu treten, da bei ihrer Ankunft der Brand bereits ge löscht war. — Wer kennt den Mann? In Aschaffenburg (Bayern) befindet sich seit dem 8. Februar d. I. ein Mann in Haft, über dessen wahre Person noch vollständige Un kenntnis herrscht. Im Juli 1903 hat dieser Mann in Hamburg dem Arbeiter Friedrich Wilhelm Thomann, geb. am 6. Dezember 1875 in Berlin, die Legitimationspapiere gestohlen und führte seit dieser Zeit fälschlich den Namen Thomann, ist auch mehrfach unter diesem Namen in Braunschweig, Göttingen, Hamburg, Altona usw. wegen schweren Einbruchsdiebstahls mit Zuchthausstrafen belegt worden. Man scheint eS mit einem ganz gefährlichen Ver brecher zu tun zu haben, der vor dem Juli 1903, möglicher weise auch schon in den Jahren 1895—1903, entweder aus einer Strafanstalt ausgebrochen ist oder wegen schwerer Verbrechen gesucht wird und mit der Verweigerung seines richtigen Namens die Verjährung der Strafverfolgung her- beisühren will. Der Mann ist 167 Zentimeter groß, etwa 38 Jahre alt, hat dunkelblonde Haare, dunkelblonden, struppigen Bollbart, graublaue Augen, ungleiche Gesichts- Hälften, am zweiten Glied des linken Zeigefingers eine Quetschnarbe und spricht sächsisch-thüringischen Dialekt. In Sachsen, Hamburg, Hannover und Berlin ist er ortskundig. Für sachdienliche Mitteilungen, die zur Feststellung de« richtigen Namens führen, kann Belohnung in Aussicht ge stellt werden. —88 Eine wichtige Entscheidung über die Sonn tagsruhe im Barbier, und Friseurgewerbe hat soeben da« Sächsische OberlandeSgericht getroffen. Der Barbier und Friseur Sruschwitz in Dresden erhielt vom Etadtrat eine Strafverfügung wegen Uebertretung deS Sächsischen SonntagSgesetzeS vom 10. September 1870. Er hatte an einem Sonntage nach 2 Uhr nachmittags zwei Kunden sein Rasierzeug geliehen, damit sie sich selbst rasieren konnten. Er hatte für die Benutzung der Raster- zeuge» eine Entschädigung erhalten, das erstere auch nach der Benutzung wieder gereinigt. Der Beschuldigte bean tragte gerichtliche Entscheidung. Das Schöffengericht be- stättgte die Strafverfügung, während da» Landgericht al« Berufungsinstanz auf Freisprechung erkannte. S« liege, so führte da« Landgericht aus, wohl eine gewöhnliche ge werbliche Arbeit vor, die jedoch durch da« Sächsische Sonn- tagßgesetz nicht getroffen werd», denn diese» verfolge ledig. lich religiöse, nicht wirtschaftliche Zwecke. DaS Sonntags, gesetz sei geschaffen, um den Arbeitnehmern die Teilnahme am Kirchendesuch und religiösen Hebungen zu sichern. — Gegen die Freisprechung deS Angeklagten legte die Staats- anwaltschaft am Oberlandesgericht Dresden Revision ein und machte geltend, daß daS Verhalten des Angeklagten als eine gewerbliche Hantierung im Sinne deS Sächsischen SonntagSgesetzeS anzusehen sei. Er, der Angeklagte, habe daS Rasierzeug vorgerichtet und nach Gebrauch wieder ge- reinigt. — Der Angeklagte selbst stellte sich hingegen auf den Standpunkt, daß in dem Ausleihen deS Rasierzeuges ein Bedienen der Kunden nicht zu erblicken sei. ES liege somit auch kein Verstoß gegen daS SonntagSgesetz vor. — DaS OberlandeSgericht stellte sich auf den Standpunkt der Staatsanwaltschaft. DaS freisprechende landgerichtliche Urteil wurde aufgehoben und die Sache zum Zwecke der Straffestsetzung an daS Landgericht zurückoerwiesen. Der oberste sächsische Gerichtshof führte zur Begründung dieser prinzipiellen Entscheidung folgendes auS: DaS Landgericht habe sich von rechtsirrigen Anschauungen leiten lassen. Nicht die Bestimmungen der Gewerbeordnung, sondern daS Sächsische SonntagSgesetz sei maßgebend. ES handle sich nicht um die Arbeit der Arbeitnehmer, sondern um den Gewerbebetrieb eines selbständigen Gewerbetreibenden. Auch im Gewerbebetriebe der Barbiere und Friseure seien auf Grund deS SonntagSgesetzeS gewerbliche Hantierungen an Sonntagen nach 2 Uhr nachmittags verboten. DaS Ausleihen der Rasierapparate, da« Reinigen der letzteren nach stattgehabtem Gebrauche sei eine gewöhnliche gewerb- liche Hantierung im Sinne deS SonntagSgesetzeS. Die Freisprechung deS Angeklagten beruhe infolge auf einem RechtSirrtume. —* In Reichenbach nahm am Dienstag der 27. Sachs. Gast Wirts-Verba ndstag seinen Anfang. Der Hauptversammlung wohnten u.. a. Herr Krcishaupt- mann Dr. Fraustadt und Herr AmtShauptmann Tr. Meh- nert bei. Herr Kreishauptmann Tr. Fraustadt dankte in seinem Namen und im Namen des Herrn Amtshaupt- manns für die freundlichen Begrüßungsworte. Sie hätten beide sehr gern der Einladung Folge gegeben, um somehr, als cs sich um einen Stand handele, von dem man wisse, daß er ein wichtiges Glied im deutschen Wirtschaftsleben darstelle. Wir können nur wünsche,., daß Ihre Verhandlungen zum besten Erfolge führen möchten. Eine der schwersten Nöte in Ihrem Stande ist meiner Ansicht nach die Ueberfttllung. Dagegen wird also anznkämpfen sein, am besten durch den Bedürfnis- Nachweis. Ich habe jedenfalls in meiner langjährigen Praxis gefunden, daß cs nötig ist, der Ueberfüllung cntgcgenzutreten. — An Se. Majestät den König wird, nach denk vom Verbandsvorsitzendcn ansgebrachten, be geistert aufgenommencn Königshoch folgendes Telc. gramm abzuscndcn beschlossen: „Die heute zu ihrem 27. Vcrbandstag zur Beratung und zum Schutze ihrer gewerblichen Interessen versammelten sächsischen Gast- wirte danken Ew. Majestät für das bisher ihnen ge schenkte Wohlwollen und knüpfen hieran die ehrerbie tigste Bitte, Ew. Majestät »volle dasselbe ihrem Ge werbe auch weiter hochgeucigt bewahren. In größter Ehrerbietung Sächsischer Gastwirts-Verband. Louis 2 reut - lcr." — Ter Jahresbericht des Vorstandes, der gedruckt vorliegt, beschäftigt sich eingangs mit den Ursachen des Geschäftsrückganges im Gastivirtsgewerbr Nahrungs- mittelteuerung, schlechtes Wetter, Zunahme der Zahl der Ninos — und geht daun auf die innere Verbands- tätigkeit über. Sechs Vereine sind neu hiuzugetrctcn. Ueber eine Audienz Leim Ministerium des Innern be treffend Einführung des BedürfuiSnachweiscs, Kouzcssiv- uierung deS Flascheiibierhandels und der privaten Kost- gebereien, das Stcllvertreterweseu, Unterdrückung der alkoholfreien Eafes, die Konkurrenz der Kinos, rechtzei tige Benachrichtigung der Gastwirts-Vereine bei Kon- zessionsertcilungcn berichtet Herr Franke-Leipzig, der hervorhcbt, daß die vielen Klagen über die erwähnten Fragen aus Verbaudslrcisen die Audienz, die der Ver- bandsvvrsitzendc und der Referent beim Herrn Mi nisterialrat Tr. Roscher hatten, veranlaßt Hütten. Ter Verbaudslcitnng lag daran, die Negierung zu über zeugen, daß eine günstige Stellungnahme ihres Bevoll mächtigten im Reichstage gegenüber dem 8 33 der Ge werbeordnung, der bekanntlich einer engeren Kommission überwiesen ist, im Interesse des sächsischen Gastwirte standes dringend nötig erscheint. Ter Referent geht auf die einzelnen, oben erwähnten Wünsche näher ein. Die Punkte 2 (Antrag des Vereins Olbernhau: Protest gegeu das Regulativ betr. Ausschließung säumiger Ab gabenpflichtiger von öffentlichen Vergnügnngsorten (Re ferent Herr Otto Knospe) und 4 (Antrag des Verbands vorstandes: Eingabe an das Ministerium betr. Betretung der Säle durch Fortbildungsschüler) werden verschmolzen und- da diese Angelegenheit mehr die Saalinhabcr be trifft, deren Verband, wie -Herr Thomas ausführt, sich bereits damit eingehend beschäftigt hat, zur weiteren Erledigung der Gastwirtsverbandsleitung überwiesen, die mit dem Saalinhabcrverband eine Eingabe ans Mi nisterium richten soll. Zum nächsten Punkt (Aussprache über das StellenveriuittlungSgesetz vom 2. Juni 1MÖ) gibt als Referent Herr Backasch-Tresden seine Erfah rungen über das Stcllcnvcrmittlungswcsen im Gastwirts gewerbe bekannt. Er empfiehlt den kleineren Vereinen, die Vermittlung der Zachnachwcise mit zu benützen und den mittleren und größeren Vereinen, selbst solche zu gründen. Es gelangen mehrere gewerbliche Fragen zur Verhandlung, lieber die Reiheschankverhältnisse im Erz gebirge berichtet Herr Georgi-Schneeberg. Er beantragt, die Sache dem Verbandsvorstand zur weiteren Turchfül)- rung zu überweisen, der eventuell eine Aendcrung nach dem Gesetz herbeiführcn soll. Sämtliche Redner bestreiten die Berechtigung der Rcihcschünkc, die glücklicherweise schon fast alle entweder durch eigenen Verzicht der Be treffenden, oder durch Auskauf seitens der Brauereien verschwunden sind. Ter Reserenten - Antrag wird an genommen. — Tie Nationalspende für das Kaiser jubiläum zum Besten der christlichen Missionen soll
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