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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.07.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-07-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191307037
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130703
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130703
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-07
- Tag1913-07-03
- Monat1913-07
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.07.1913
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1S1 Donnerstag, 3. Juli 1S13, avends ««. Jahr« gcrnsprrchstell» Nr. SL TaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends init SinSnahnie der Cann- nnd Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis Lei Abholung in der V-Pcdttivn in SUcsa l Mark LO Pfg., durch unsere Trtiger krei ins HauS I Mark liö Psg., dei Abholung am Schalter der kaiserl. Posianstalten I Mark (!!> Psg., durch den Briefträger srei inS Ha'uS L Mark 7 PIg. Auch MvnalSabonncmentL werde« angenvinmrn. Anzeigeil-Ailnahute si r dir Anmnicr dcS AnSgabelages LIS rormillag v Uhr ohne Gcnäbr. Preis iür die kleingespalicite s3 rnm drcttc liorpuSzeile l8 Psg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender nnd tabellarischer Cap nach besonderem Taris. NotattonSdruck nnd Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goetheftraße bv. — Für die Redaktion veranttoorllich: Arthur Hühnrl in Riesa. ««dl MMM Mld AtyktzM Amtsötatt für die KVnigl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, ,sowie den Gemeinderat Gröba. Die die»jährlge Obstuutzung auf der Zehren-Döbelner Straße Abt. 1—3 in 7 Pacht- strecken, Meißen-Leipziger Straße, Abt. 1—4 in 7 Pachtstrecken u. Zehren-Ntederm'uschützer Straße, sowie der Seerhausen-Strehlaer Straße, Abt. 1, soll Mittwoch, den 9. Juli d. I. von nachm. r/z3 Uhr an im Gasthofe zu Zehren gegen sofortige Bezahlung und unter den vor der Ausbietung bekannt zu gebenden Bedingungen verpachtet werden. * Aiiuigl. Strafte«- n. Waffer-Bauamt Meisten H ' Mittwoch, den 9. Juli, vormittags 10 Uhr, soll im Rathaus Gröba ein Fahrrad versteigert werde». Gröba, am 3. Juli 1913. GritNM, BollstreckungSbeamter. Freibank Glaubitz. Morgen Freitag von nachmittags 5 Uhr an, kommt snnpeS fettes Rindfleisch, Pfund 45 Pf., zum Berkaus. Ter Gemeindcvorstand. Obst-Verpachtung. Die diesjährige Obstnutzung an den hiesigen Kommunikationswegen soll Sonntag, den 6. Juli, vorn». Vrli Uhr im hiesigen Gasthofe an den Meistbietenden verpachtet werden. Anschließend daran werden die Gärten der GutSbes. Eckelmann und Haunsteln versteigert. , Pausitz, den 1. Juli 1913. Der Gemeindevorstand. Freibank Riesa. Nächsten Sonnabend, den 5. Juli ds. IS., von vormittags r/z9 Uhr an, gelangt das Fleisch von vier Rindern zum Preise von 50 und 40 Pfg. pro 1/, zum Verkauf. Riesa, am 3. Juli 1913. Die Direktion de» stSdt. Schlachthofe». kWeMWteüe llllli iillkllli SW MWM IlWKIlltt. 1vck«8k»IIe8 kaidsr bleibt die 6e- 8ebält88teliv <1. Li. morKeu kreitsx von vorui. II bi8 »Leltiv. V-3 vbr xe8ebio88eii. Inserate IVr üie LrvilLKs-Mr. Äv8 Kie8»vr Lkxebiatte? bitte» bis MMIMH8 s Ulik LLfrvxebev. vertliches und Siichfisches. Riesa, 3. Juli 1913. —* Gestern abend hielt die Freiwillige Sani- tcktS-Kolonne eine Alarmübung ab, um ihre Alarmelnrichtung und die Bereitschaft ihrer Mannschaften bet eventuellen größeren Unglücken zu prüfen. Angenommen wurde, daß in der Oelfabrik von Einhorn L Co. 5 Mann schwer verunglückt seien, Uhr wurde die Kolonne alarmiert, und bereits 10 Minuten später rückten 8 Mann mit zwei fahrbaren Krankentragen nach der Unglücksstelle ab. Nach ca. 30 Minuten waren weitere 17 Mann mit dem bespannten Krankenwagen ebendaselbst eingetroffen. Inzwischen hatten die zuerst eingetroffenen Sanitäter die markierten Verletzten bereits verbunden und transportfähig gemacht, sodaß sofort mit dem Einladen begonnen werden konnte. - Die ganze Uebung war in einer Stunde zu Ende geführt und konnte von dem Kolonnenarzte als wohl gelungen bezeichnet werden. —* Die Sächsisch.Böhmische Dampfschiff. fahrtSgesellschaft erleichtert den Ferienverkehr aus der Elbe durch Ausgabe besonderer Ferienkarten, die eine sechswöchige Gültigkeitsdauer besitzen. Ueber die Dampferfahrten der Gesellschaft kann man sich in dem Taschenfahrplan orientieren, der kostenlos an jeden Inter essenten abgegeben wird. — Die Herbstmanöver beim XII. und XIX. Armeekorps. Nach der Zeiteinteilung des XII. Armee korps finden bei diesem die Manöver wie folgt statt: die Brigademanöver vom 8. bis einschließlich 11. Septem ber, und zwar 1. die der verstärkten 45. Infanterie-Brigade — Grenadierregiment 100 und 101, Gardereiter-Regiment, Feld artillerieregiment 12, Unteroffizierschule Marienberg und 1. Kompanie vom Pionierbataillon 12 — bei Herrnhut, 2. die der verstärkten 46. Jnfanteriebrigade — Schützenregiment 108, Infanterieregiment 182, Jägerbataillon 12, Ulancnregi- ment 17, Feldartillerieregiment 48 und 2. Kompanie vom Pionierbataillon 12 — bei Löbau, 3. die der verstärkten 63. Jnfanteriebrigade — Jnfanterieregimenter 102 und 103, Husarenreginicnt 20, Feldartillerieregimeut 28, sowie 3. und 4. Kompanie vom Pionierbataillon 12 — bei Zittau und 4. die der verstärkten 64. Jnfanteriebrigade — Jnfanteriere- gimentcr 177 nnd 178, Jägcrbataillon 13, Husarcnrcgiment 18, Feldartillcrieregiment 64 — bei Zittau. Die Divisi- ons Manöver der 23. Division mit den unter 1. und 2. genannten Truppen finden vom 12. bis einschließlich 16. Sep tember in der Gegend von Herrnhut und Löbau, die der 32. Division mit den unter 3. und 4. erwähnten Truppen in derselben Zeit bei Zittau statt. Ain 18. und 19. Sep tember werden die Korpsmanöver bei Herrnhut und am 22. September das Korpsmanöver gegen markierten Feind abgehaltcn. Noch am selben Tage werden die Stäbe und Truppen mittels Eisenbahntransportes in ihre Garnisonen befördert nnd nur das Gardcreiterrcgiment, das Husarcnre- gimcnt 20, die vier Feldartillerietcgimenter und das 3. (Re- serve-)Bataillon der Jnfanterieregimenter 178 erreichen ihre Standorte mittels Landmarsches. — Nach der Zeiteinteilung des LIX. Armeekorps finden die Brigademanöver vom 12. bis einschließlich 15. September statt, nnd zwar: 1. die der verstärkten 47. Jnfanteriebrigade — Infanterie regimenter 139 und 179, Husarenregiment Nr. 19, Feldartilleric- regimcnt Nr. 78, 1. und 2. Kompanie vom Pionier bataillon Nr. 2 2 — in der Gegend von Plaueni. V-; 2. die der verstärkten 48. Jnfanteriebrigade — Infanterie regimenter Nr. 106 und 107, Ulancnregimcnt Nr. 18 u. Feld artillerieregiment Nr. 77 — in der Gegend von Oelsnitz i. B.; 3. die der verstärkten 88. Jnfanteriebrigade — Jnfantcrieregi- mcntcr Nr. 104 u. 181, Maschinengewehr-Abt. Nr. 19, Ulanen regiment Nr. 21 und Feldartillerieregiment Nr. 32 — iu der Gegend von Reichenbach i. B.; 4. die der ver stärkten 89. Jnfanteriebrigade — Jnfanterieregimenter Nr. 133 nnd 134, Karabinierregiment, Feldartillerie regiment Nr. 68 und Stab, sowie 3. und 4. Kom panie mit Scheinwerferzug vom Pionierbata illon Nr. 22 — in der Gegend von Auerbach i. V. — Die sich vom 16. bis einschließlich 20. September an schließenden Divisionsmanöver finden für die 24. Division mit den vorstehend unter 1 nnd 2 erwähnten Truppen in der Gegend von Plauen, für die 40. Division mit den unter 3 und 4 erwähnten Truppen in der Gegend von Lengenfeld i. V. statt. Am 22. und 23. September werden Korps manöver, am 24. September Korpsmanöver gegen markierten Feind abgehalten. Am letzterwähnten Tage werden die Stäbe und Truppen des XIX. Armeekorps mit der Eisen bahn in ihre Standorte zurückbefördert. —88 Der Kaufmann Hellwig in Paunsdorf bei Taucha betrat in der Nacht zum 27. Dezember gegen 2 Uhr die Rothesche Gastwirtschaft daselbst. Er hatte den Schlüffe! zu seinem Grundstücke zu Hause vergessen und hoffte in der genannten Gastwirtschaft noch Nachbarn anzutreffen, um auf diese Weise in sein Hau» gelangen zu können. Gr wartete aber vergeblich und blieb nun bi» über die auf 2 Uhr nacht» festgesetzte Polizeistunde in dem Lokale, ohne jedoch irgend etwa» zu verzehren oder vom Wirte etwas zu verlangen. Bald nach 2 Uhr erschien der Nacht schutzmann auf der Bildfläche und bot Feierabend. Der Gast ging nicht und als der Wächter zum zweiten Male wieder Feierabend ansagte, schickte sich der Gast auch noch nicht zum Gehen an. Er behauptete, er könne, wenn er nicht» verzehre, in dem Lokale solange verweilen, wie e» ihm beliebe. H. erhielt nun wegen Vergehen» nach 8 365 St.-G.-B. «in Strafmandat über 3M. Er beantragte gerichtlich« Entscheidung und machte gellend, da» verbot in § 365 habe lediglich den Zweck, die Böllerei in den Gastwirtschaften zu unterbinden. Zu dem Zwecke sei die Polizeistunde «lngeführt. Er habe gegen diese Gesetzes vorschrift nach keiner Richtung hin verstoßen, weil er in dem Lokale weder Getränke verlangt noch verabreicht er halten habe. Als „Gast" habe er in dem Lokale nicht verweilt. Wenn er gegen de» Willen dcS Wirte» über die Polizeistunde hinaus sich in dem Restaurant aufgehalten habe, so hätte lediglich der Wirt, nachdem er Feierabend geboten, das Recht gehabt, ihn wegen Hausfriedensbruches anzuzeigen. Der 8 365 sei somit, da Völler« nicht vor liege, unrichtig angewendet worden. Die Vorinstanzen bestätigten jedoch die Strafverfügung und auch da» Ober- landeSgericht Dresden stellte sich unter kostenpflichtiger Ver werfung der gegen dar Urteil des Landgerichts Leipzig eingelegten Revision auf den Standpunkt, daß der Ange klagte, nachdem Feierabend geboten worden war, das Lokal hätte verlassen müssen. Es liege kein RechtStrrtum hin sichtlich der Anwendung des 8 365 vor. ES gelte als allgemeine Regel, daß derjenige, der ein Restaurant betrete, etwas zu verzehren wünsche. Wenn es einmal vorkomme, daß jemand in einem Lokale verweile, ohne etwas zu ver zehren, sei dieser auch als Gast anzusehen. Der Angeklagte habe sich zudem unterhalten, sich überhaupt als Gast geriert und das Gastrecht des Wirtes in Anspruch genommen. —* Die Meisterprüfung nach § 133 der Ge werbeordnung haben vor den von der Königlichen KrciShaupt- mannschaft Dresden errichteten McisterprüfiiugS-Koinmissionen im Mai und Juni 1913 abgelegt und bestanden: für Klempner: Otto Emil Kicßler in Gröba, für Schmiede: Kurt Alwin Jentzsch in Merschwitz. —* Vor der McistcrprüfungSkviinnissivu der Königlichen Kreishauptmannschast Dresden' haben im Monat Juni 57 weibliche, und nur 6 männliche Hand werker- dic Meisterprüfung nach dem § 133 der Gewerbeord nung abgelegt und beständen. —ZDieIV.au her ordentlich «evangelisch-lutherische Landessynode, die ihre verfassungsmäßige Tätigkeit bis Ende dieser Woche beenden soll, nahm uiu gestrigen Mittwoch nach mittag nrit der Anmeldung der Synodalen in der Synodalkanzlei im Ständehause in Dresden ihren Anfang. Gegen Abend fanden Gruppensitzungen statt, ans deren Verlauf geschlossen werden kann, daß die Konstituierung der Synode nrit Sr. Exzellenz Herrn Wirkt. Geh. Rat D. Graf Otto Vitzthum von Eckstädt an der Spitze des Direktoriums ebenso glatte Erledigung finden wird wie die beiden Erlasse des Kirchcnregiments, die die Ursache zur Einberufung der Synode bildeten. Der erste dieser Erlasse hat den von der 9. ordent lichen Landcssynode angenommenen Entwurf des Kirchengesetzes über Kirchgemeindevcrbände zum Gegenstände. Das dem letzten Landtage vorgclegene Staatsgesetz zur Genehmigung dieses Kirchen gesetzes ist von beiden Kammern abgclehnt worden, jedoch haben beide Häuser die StaatSregierung ermächtigt, durch Allerhöchste Verordnung das fragliche Kirchengcsetz, insoweit es das Staats gesetz berührt, mit der Abänderung staatsseitig zu genehmigen, daß Z 7 die folgende vom Beschlüsse der Synode abweichende Fassung erhält: „l. Vermögen einzelne Kirchgemeinden eines und desselben Ortes für sich allein bestimmte Aufgaben, die ihnen gesetzlich oder zur Abwehr eines an diesem Orte vorhandenen kirch lichen Notstandes obliegen, nicht zweckentsprechend zu erfüllen, so können die Kirchgemeinden dieses Ortes, falls eine freiwillige Ver einigung nicht zustandekommt, hierfür zur Bildung eines Verbandes oder zum Anschluß an «inen solchen von der Aufsichtsbehörde an- ' gehalten werden. Zu den Aufgaben im Sinne dieses Absatzes ge hören weder die Begründung einer Steuergemeinschaft noch die Errichtung von HilfLkassen zu anderen als den eingangs erwähnten Aufgaben. 2. Kommen die beteiligten Gemeinden innerhalb der ihnen zu stellenden Frist einer solchen Anordnung nicht nach, so kann das Evangelisch-lutherische Landeskonsistorium das zur Boll- ziehuna Erforderliche bewerkstelligen und, soweit nötig, die Ver» bandssatzung erlassen. 3. In dem Falle des zweiten Absatzes ist der VerbandSbcitrag der einzelnen Gemeinden nach einem Prozent satz« ihres eigenen Steuerbcdarfs festzusrtzen und darf 19"/, dieses Bedarfs im ganzen nicht übersteigen." Diese von, Landtage be schlossene Fassung weicht von der von der Synode fostgcleaten insofern ab, als einmal an die Stelle der mittelbaren Einwirkung durch Heranziehung zu ZwanaLbeiträaen der unmittelbare Zwang zum Anschluß der Einzetgcmeinde an oen örtlichen Kirchgcmcindcverband treten soll und als andererseits der Umfang d«r Aufgaben, für die
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