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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.07.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-07-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191307169
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130716
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130716
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-07
- Tag1913-07-16
- Monat1913-07
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.07.1913
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Riesaer G Tageblatt «nd Anxrtger (Meblatt Md Arycher). «kgramuErrch« ßH RH Femsprechstek» » att .«r«s» Nr. so. für die Königs. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Königs. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gememderat Gröba. 162. Mittwoch, 1«. Juli 1913, avcuss. ««. Jahr«. Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ta« abends nilt Avknahwe der Cvmi- vvd Festtage. Vierteljährlicher VezngLprciö lei Abholung in tc> Expediiivu in Riesa I Marl 6V Psg., dnrch unsere Träger frei in» HauS 1 Mark 65 Psg., bei ?ibholnvg ani Schalter der kalserl. Postanslatten 1 Mark 66 Psg., dnrch den Aricsträgcr srci inL Hans 2 Mark 7 Psg. Auch MviialSabonncuieiitS werden angenommen. Vvzeigeii-Annahnie jiir die Rnmmrr deS SlnSgabetagrS bis vaunillag 0 lihr ohne 6'rniihr. Preis siir die llcingeffalicne 43 wm brciie Ilvipnszcile 18 Psg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — EeschäslSstelle: Goctheslraste 5V. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Htihnrl in Riesa. vertliches und Sächsisches. Riesa. 16. Juli 1913.. Der'Kommandierende General v. Kirchbach, Exzellenz, begibt sich am Donnerstag abend 7 Uhr nach dem Truppenübungsplätze Zeithain, um den daselbst am Freitag morgen beginnenden Bataillonkbesichtigungen deS 2. Reserve-Infanterie-Regiments beizu wohnen. In seiner Begleitung befindet sich Major im Generalstabe Hentsch. Die Rückreise erfolgt 1 Uhr nach mittag« ab Riesa. — Eine schwere Havarie erlitt am Sonnabend der mit Braunkohlen beladene Kahn des Schiffers Franz Zunder aus Hamburg bei Königstein. Beim Stellen, kurz vor 11 Uhr, in der Nähe der Heringschen Schneidemühle, ist der Kahn vorn festgeworden und herumgehauen, wobei dann der eiserne Schiffsboden durch einen Stein eingedrückt worden ist. Der Kahn liegt außerhalb deS Fahrwassers am linken Elbufer und teilweise unter Wasser. Für den Schiffer dürfte die Sache sehr üble Folgen haben, da bei Nachtzeit (das ist zur jetzigen Zeit von abends ^9 Uhr an) bei einem Wasserstande von unter Null am Dresdner Pegel, Kähne auf der Elbstrecke bei Königstein nicht zu Tal fahren dürfen. —* Der Vorstand deSsächsichen Lehrervereins setzte die 17. Hauptversammlung deS Vereins auf die Tage vom 28. bis 30. September fest; die Versammlung wird in Chemnitz stattfinden. Die letzte Borstandssitzung deS sächsischen Lehrervereins befaßte sich außerdem mit der so genannten kleinen Schulreform. AuS den Darlegungen der einzelnen Vorstandsmitglieder ersah man, daß die Lehrplan frage in den verschiedenen Schulinspektionsbezirken eine durchaus verschiedene Auffassung gefunden hat. Eine neue Schrift von P. Friedemann-Leipzig über den neuen sächsischen Lehrplan fand allgemeine Beachtung. Für die Mitglieder des sächsischen Lehrervereins, die an den diesjährigen Ferien kursen in Leipzig teilnehmen wollen und die Kosten nicht völlig auS eigenen Mitteln decken können, wurde eine UnterstützungS- summe bereit gestellt. Die Hauptaufgabe der letzten Bor- standSoersammlung bestand in der Festsetzung der Grund- züge zu einer Eingabe deS sächsischen Lehrervereins, die die Entschädigung der VolkSschullehrer bei amtlichen Konferenzen geregelt wissen will. — Infolge Einverleibung der Landgemeinden Borna (Bez. Chemnitz) und Furth bei Chemnitz in die Stadt gemeinde Chemnitz haben fortan die Post-Agentur in Borna (Bez. Chemnitz) die Bezeichnung Chemnitz. Borna und dar Postamt in Furth bei Chemnitz die Bezeichnung Chemnitz. Furth zu führen. Chemnitz-Borna und Chemnitz-Furth erhalten denselben NachbarortSverkehr wie Chemnitz. . —88 Im Cafü „WittelSbach" in Zittau war seit Jahren den Gästen ein wertloses Gemisch als alkohol. freien Sekt unter der hochtönenden Bezeichnung „Nek- lar-Sekt" und „Grand Mousseux" verabreicht worden, bis schließlich die Behörden sich ins Mittel legten und gegen den Hersteller des „Sektes", den Kaufmann Otto Aurich in Zittau und die Wirtin Sophie verehel. MühlhauS geb. CiesilSka Anklage wegen Vergehens gegen 8 10,1 und 10,2 de» Nahrungsmittelgesetzes erhoben. Die Verhandlung vor dem Landgericht Bautzen brachte eine große Ueberraschung. Auf Grund der chemischen Untersuchung wurde festgestellt, daß der „Nektar-Sekt" und „Grand Mousseux" au« mit gelber Teerfarbe gefärbtem, schwach angesäuerten, schwach mit Likör aromatisierten und mit Kohlensäure versetzten Zuckerwasser bestand. Da« Gemisch kostete in der Her- stellung höchsten« 25 Psg. pro Flasche, die Flasche selbst mit „Aufmachung" 20 Pfg., beide« wurde von dem Fabri kanten an die Inhaberin de« Cafü „WittelSbach" für SO Pfg. verkauft und die Gäste dieses alkoholfreien Casü'S mußten dann sage und schreibe für diese« wertlose Gemisch 3 Mk. 60 Pfg. (!) blechen. Die Flaschen waren Cham- pagnerflaschen, die Etiketten mit Weinlaub und Trauben verziert, der Flaschenhals und der Pfropfen wie bet echten Tektflaschen mit Stantol umhüllt. Im Cafü „WittelSbach" betrug der Umsatz pro Woche 16 bi» 20 Flaschen, die In haberin Hatto somit einen Reingewinn „nur" an dieser einen Sorte „alkoholfreien „Sekte«" von 46 resp. 58 Mk. pro Woche!! Dennoch hatte da« Schöffengericht Zittau Bedenken getragen, die beiden Angeklagten zu verurteilen, sie wurden vielmehr freigesprochen, weil da« Gericht eine Täuschung de« Publikum» nicht al» erwiesen ansah. Da» Landgericht Bautzen dagegen erblickte in der „Aufmachung" der Flaschen und in der erwiesenen Tatsache, daß die Cafü- Inhaberin fast 500 Prozent. Gewinn eingestrichen, die Täuschungsabstcht und verurteilte beide Angeklagte zu je 100 Mark Geldstrafe oder 10 Tagen Gefängnis. Die hiergegen eingelegte Revision wurde vom OberlandeSgericht Dresden kostenpflichtig verworfen. Der oberste sächsische Gerichtshof führte hierzu folgendes auS: Die Angeklagten haben dem Publikum vorgetäuscht, der „Nektar-Sekt" und „Grand Mousseux" seien ein aus Traubettwein hergestelltes Fabrikat. Es habe aber nicht aus Traubenwein bestanden, sondern sei ein Gemisch von Zuckerwasser und Brause- limonade gewesen. Die Tatbestandsmerkmale der Nah- rungSmittelverfälschung seien gegeben und die Verurteilung beider Angeklagten auf Grund der Bestimmungen von 88 10,1 und 10,2 des Nahrungsmittelgesetzes zu Recht er- folgt. — Am Schlüsse der Verhandlung wandte sich der Vorsitzende de« Senats an den Angeklagten Aurich und gab ihm folgenden Rat: „Nennen Sie es ander», geben Sie Ihrem Zeug einen anderen Namen. Wenn das Publikum „Nektar-Sekt" und „Grand Mousseux" trinkt, glaubt eS, einen wirklichen Sekt zu trinken." —* Zur Lage des ArbcitS Marktes in Sachsen im Juni 1913 schreibt der Verband der öffentlichen gemeinnützigen Arbeitsnachweise des Königreichs Sachsen (Leipzig, Münzgasse 24): Nach den Berichten von 17 dem Verbände angeschlossenen Arbeits nachweisen hat sich die in den Vormonaten beobachtete ungünstige Lage des Arbeitsmarktes noch nicht gebessert. Es standen 5543 männlichen Stellensuchenden nur 4443 offene Stellen gegen über, so daß auf 100 offene Stellen für männliche Personen 124,7 Stellensuchcnde kamen. Von den Stellcnsuchenden konnten 3625, das sind 65,4°/«, in Arbeit gebracht werden. Beim weiblichen Geschlecht ist die Nachfrage gleichfalls stärker gewesen als das Angebot offener Stellen. Hier standen 4274 weiblichen Stellen suchenden 4152 offene Stellen gegenüber, das Verhältnis der offenen Stellen zur Zahl der Stellcnsuchenden war also 100 : 103. An 3451 ---- 80,7 »/, der Stellensuchendcn wurde Arbeit vermittelt. — Bei den einzelnen Arbeitsnachweisen zeigen sich natürlich starke Abweichungen von dem Eesamtdurchschnitt. Im allgemeinen sind die Verhältnisse in den kleineren Städten günstiger als in den großen, sowohl für das männliche als auch für das weibliche Ge schlecht. Für Frauen ist bei den kleineren Arbeitsnachweisen die Nachfrage größer als das Angebot, dagegen ist bei den größeren Städten mit Ausnahme von Dresden ein Uebcrschuß an Frauen vorhanden. Verhältnismäßig am geringsten ist dieses Nebcrangebot noch in Leipzig, wo auf 100 offene Stellen für Frauen 102,6 Arbeit suchende entfielen, dagegen in Plauen 155,9, in Chemnitz 147. Bei den Männern weisen die Städte Dresden, Plauen, Chemnitz die stärksten Spannungen im Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf; es kamen auf 100 offene Stellen in Dresden 142,7, in Plauen 139,2, in Chemnitz 153 Stellensuchende, in Leipzig nur 103,4. Im Vogtlande (Plauen, Auerbach) wird meist mit verkürzter Arbeitszeit gearbeitet, sonst würde das Bild des Arbeitsmarktes noch wesentlich ungünstiger sein. — Bei der Vermittlung nach auswärts zeigt sich gegenüber dem Vormonat ein Rückgang der offenen sowie der besetzten Stellen, was offenbar damit zusammen hängt, daß gegenwärtig in den kleineren Städten und auf dem platten Lande Arbeitskräfte leichter zu beschaffen sind. — Von dem an den Plauener Arbeitsnachweis angegliederten WohnungSnach- weis liegt das Vermittlungsergebnis des ersten Halbjahres vor. Vom 1. Januar bis 30. Juni wurden 143 Wohngelegenhcitcn (Einzelzimmer und Schlafstellen) vermittelt, bei 96 der vermittelten Räume hatte der Mieter durch den Arbeitsnachweis Arbeit erhalten. —88 Die Rechtsprechung hinsichtlich der Verpflichtung deS Schankwirtes, daß er jedem Gaste Speisen und Getränke verkaufen müsse, ist eine verschiedene. Das Sächsische OberlandeLgericht hat zu dieser interessanten Frage in folgendem Falle Stellung genommen: Der Besitzer deS Gasthofes „Zum Rautenkranz", Restaurateur Tanner in Wiederau bei Mitt weida, war mit dem dort ansässigen praktischen Arzte Dr. med. Linke in Differenzen geraten, weil der letztere einen Arbeiter ver anlaßt haben sollte, gegen Tanner wegen einer Körperverletzung Anzeige zu erstatten. Der Gastwirt teilte nun verschiedenen Orts eingesessenen mit, daß er hinfort dem Arzte den Aufenthalt in seinem Lokale nicht mehr gestatten und ihm dies bei der ersten passenden Gelegenheit mitteilen werde. Am 14. Dezember v. I. war nun in Wiederan Gemeinderatswahl. Nach Schluß des Wahl aktes versammelten sich die Wähler in einem separaten Zimmer des „Rautenkranz". Auch Dr. Linke befand sich unter ihnen. Jetzt betrat der Wirt das Zimmer und rief: „Doktor, für Sie gibt es nichts!" Die eingeweihten Ortseingesessenen hatten auf diesen Zwischenfall gewartet. Der Arzt verließ das Lokal und strengte gegen den Gastwirt die Beleidigungsklage an, die jetzt in letzter Instanz den Strafsenat des Ooerlandcsgerichts Dresden passierte. Zu seiner Verteidigung machte der Wirt folgendes geltend: Der Rechtsbegriff der Beleidigung sei von den beiden Vorinstanzen ver kannt worden. Ein Gastwirt sei nichts anderes als ein Verkäufer. Wenn nun z. B. ein Kaufmann sich weigere, irgend jemand, der seinen Laden betrete, etwas zu verlausen, so befinde sich der Gast wirt in derselben Lage. Auch dieser könne nicht gewungen werden, an jedermann Spesten und Getränke zu verkaufen und feinen Aufenthalt im Lokale zu dulden. Der Gastwirt mache nur von seinem guten Rechte Gebrauch, wenn er Personen, die ihm nlcht genehm seien und sic, wie im vorliegenden Falle gegen ihn gehetzt hätten, das Lokal verbiete und die Verabreichung von Speisen und Getränken verweigere. Er habe vollständig korrekt gehandelt, wenn er erklärte: „Doktor, für Sie gibt'» nichtsI" Eine andere Möglichkeit, den ungebetenen Gast aus seinem Lokale zu entfernen, habe es nicht gegeben. Der Gast habe ihn, den Wirt, beleidigt und ihn gewissermaßen als Raufbold hingestellt. Da sei es sem gutes Recht gewesen, diesem Gaste den Aufenthalt in seinem Lokale zu verbieten. Eine Brüskierung liege darin nicht nnd eine Beleidigungsabsicht könne ebenfalls aus seiner, des Wirtes Haltung nicht hergeleitet werden. — Das OberlandcSgericht stellte sich jedoch auf den Standpunkt der Vvrinstanzcn und verwarf die gegen daS verurteilende landgerichtliche Erkenntnis eingelegte Revision mit folgender Begründung: Ein Wirt könne allerdings Gründe haben, die ihn veranlassen, Gäste abzulehnen und hinäuszuweisen. Ein anständiger Wirt pflege aber einen anständigen Gast im allgemeinen nicht hinäuszuweisen. Der Gastwirt habe aber im vorliegenden Falle zunächst verschiedenen Ortseingesessenen mitgeteilt, daß er den Arzt an die Luft setzen werde. Die dann folgende Szene in theatralischer Ausgestaltung sei jedoch geeignet, den Arzt in den Augen der übrigen Anwesenden hcrabzusetzen. Seine Worte „Doktor, für Sic gibt's nichts!" seien zwar an sich nicht beleidigend, aber er habe sein vermeintliches Recht in einer Form ausgcübt, die eine Beleidigung und Ehrenkränkung enthalte. Zschöllau. Bei der Feier der diamantenen Hoch zeit des Lehmannschen Ehepaares nahmen von der direk ten Nachkommenschaft des Jubelpaares, die aus 9 Kin dern, 40 Enkeln und 27 Urenkeln besteht, 64 Personen teil. Seußlitz. In der am Sonntag vom Bezirksobst- bauvcrein Großenhain veranstalteten, ziemlich zahlreich besuchten Versammlung legte Herr Wanderlehrer Pfeiffer in sehr beredten und eindringlichen Worten den Wein bautreibenden ans Herz, daß leider die Weinkultur be deutend zurückgegangeu und nur zu heben sei, wenn die Winzer die sogenannte absteigende Linie verließen und bestrebt wären, auf die aufsteigende Linie überzu gehen und mit aller Energie auf die höchste Leistung hinzielten. Vor allem sollte ein jeder sein Augenmerk auf gutes Zuchtmaterial der erprobten Sorten, richtige Vorbereitung und Bepflanzung des Geländes mit Blind- oder Wurzelreben und sachgemäße Behandlung der Jung felder, Schnitt, Laubarbeit und besonders auf ent sprechende Düngung richten. Ferner wurde die Spalier- rebenbchandlung und die Traubenverwertungsfrage be rührt. Hieran schloß sich eine lebhafte Aussprache. > Meißen. Nach kurzer Krankheit starb am Sonn abend nach einer Operation im Stadtkrankenhause der frühere langjährige Stadtverordnetenvorsteher in Meißen, Kaufmann C. G. N. Hoffmann. Er Ivar erst am 7. April d. I. anläßlich seines 70. Geburtstages zum Ehrenbürger ernannt worden. Bockweu. Montag nachmittag brannte hier das dem Wirtschaftsbesitzer Otto Schöpp'ner gehörige Anwesen, bestehend aus Wohnhaus, Seitengebäude uud Scheune, vollständig nieder. Aus den brennenden Gebäuden konnte nur das Vieh gerettet werden, während sämtliches Mo biliar verbrannte. Der Schaden ist zum großen Teile dnrch Versicherung gedeckt. Die Entstehungsursache ist auf ein großes Maß von Unvorsichtigkeit zurückzuführen. Der Schlossermeister Schubert aus Naustadt war bannt beschäftigt, einen Motor an die Leitung der Ueberland- zentrale Gröba anzuschlicßen. Beim Löten eines Drahtes hat nun der helfende Lehrling die Lötlampe aus der Hand gesetzt, unvorsichtigerweise so, daß die Stichflamme der Lampe das dort lagernde Stroh erfaßte. Die ent stehende Flamme war so groß, daß der Schlossermeister selbst sein dicht dabei stehendes Fahrrad nicht mehr erfassen konnte, sondern er sowie der Lehrling sich eiligst ins Freie flüchten mußten. Der Lehrling wurde später vom Gendarm verhaftet. M. D. Dresden. Dienstag vormittag erschien in Vorstadt Cotta im Dampfschiffrestaurant ein junger, gut gekleideter Mann, machte eine kleine Zeche und schrieb Briefe an seine Angehörigen und an seine Brant in Lommatzsch. Die Briefe legte er auf die Dampfschifflandungsbrückc und sprang dann in die Elbe. Er verschwand sofort in den Fluten. Es handelt sich um den Schumacher Ruhland, der zuletzt in Brand bei Freiberg in Stellung war. — Für die Nachwahl im 4. Rcichstagswahlkreisc (Dresden-Neustadt) stellte die konserva tive Partei im Verein mit der Reformpartci nnd der Deutsch sozialen Vereinigung Herrn vr. Georg Hartmann (Nathstock) als Kandidaten auf. -i- Dresden. Im Leben der Kinder spielt jetzt die Erwerbung und die Beschäftigung mit sogenannten Reklame marken eine wichtige Rolle. Man kann den Eifer, den die Kinder zeigen, um in den Besitz dieser doch wettlosen Dinger zu gelangen, wodurch besonders die Geschäftsinhaber unnötig belastet werden, fast als Krankheit bezeichnen. Die Dresdner Schulbehörde hat vor den Ferien noch Anlaß genommen, die Schulkinder auf das ungehörige dieser Spielerei hinzuweisen und hat auch bei Uebcrtreibungen Schulstrafen in Aussicht,
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