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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.07.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-07-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191307248
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130724
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130724
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-07
- Tag1913-07-24
- Monat1913-07
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.07.1913
- Autor
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Riesaer G Tageblatt «nd Anzrrlger Medlatt mü» Rächer). Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 1«S. Donnerstag, 24. Juli 1S13, aveuds^ ' ««. Jahrg. LaS Niefarr Tageblatt erscheint jeden Tag abends niit SlnSnahnie der Cpmi-und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Siiesa I Mark 60 Pfg., durch unsere Träger irei in» Hau« I Mark 65 Pfg., lei Abholung am Schalter der kaiserl. Postansialteu 1 Mark 65 Psg., durch den Briesträger srci InS HanL 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnenients werden angenommen. Anzeigen-Annahnie sür die Aumnwr des AnSgabetageS btS uvrnnttag V Uhr ohne Eewäbr. Preis ii'ir die kleingespalteue s3 w,» breite KowuSzeile 18 Psg. tLokalpreiS 12 Psa.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — EeschästSstelle: 6 reihe st ras, e 50. — Fjlr die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnrl in Riesa. -1,r- > -'M« Ueber da» Vermögen der UhrengeschäftSinhabertn Alwine Lonise verehel. Zietzler geb. Böhme in Riesa, Hauptstraße 21, wird heute am 24. Juli 1913, vormittags '/.II Uhr -aS Konkursverfahren eröffnet. Der Lokalrichter Pietsthman» in Riesa wird zum Konkursverwalter ernannt. SoukvrSfordernvgeu find bis znm 2V. Angnst 1913 Sei dem Gerichte aninmelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein tretenden Falles über die in § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 22. August 1913, vormittags 10 Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf deu 5. September 1913, vormittags 10 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte, Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an die Gemeinschuldnerin zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 20. August 1913 Anzeige zu machen. T 8/13. Königliches Amtsgericht z« Riesa. Wegen der auf den 2. Termin diese« JahreS noch rückständigen Gemeiupeattlage« wird von uns nunmehr da« Mahnverfahren durchgeführt werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 23. Juli 1913. R. Wir geben hiermit bekannt, daß am 23. Juli 1913 Herr Rahrnngsmtttelchemiker v«-. l.u«rkin»nn in Dresden als polizeilicher Sachverständiger für die amtliche NahrnngSmittelkontrolle in der Stadt Riesa in Pflicht genommen worden ist. Der Rat der Stadt Riesa, am 24. Juli 1913. Glh. Freibank Poppitz. Morgen Freitag, abends von 7—8 Uhr Schweinefleisch, gekocht, V» kg 40 Pfg. Der Gemeindevorstavd. Vt a» aa für da» „Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bi» spätesten» Vormittag- 9 Ahr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. Oertttches >nid Sächsisches. Riesa, 24. Juli 1913. —* Tagesordnung zur Sitzung des Stadtver. ordneten-KollegiumS am Freitag, den 25. Juli 1913, abends 6 Uhr. 1. Ratsbeschluß, betreffend die Herstellung einer Einfriedigung en dem EiS- und Kinderspielplatz an der Klosterkirche und Bewilligung der Kosten von 416 M. — 2. RatSbeschluß, betreffend die Vorrichtung und Aus- stattung de» Direktorzimmers in dem Schulgebäude an d.r Soethestraße und Bewilligung der Kosten. — 3. Ratsbeschluß, betreffend die Errichtung einer juristischen HilfSarbeiterstelle bet dem hiesigen Rate mit einem JahreSgehalte von 2400 M. mit Wirkung vom 1. August 1913. — 4. Beschlußfassung über die Beschaffung weiterer Kanzlei- und Kassenräume im hiesigen Rathause. — 5. Gesuch des Ausschusses für die Jahrhundertfeier um Gewährung einer Beihilfe. — Hierauf nichtöffentliche Sitzung. —* Der auf dem Schiffsbauplatz der Firma G. Moritz Förster hier heute vormittag vor sich gegangene Stapel- laus des neuerbauten großen eisernen Schleppkahnes hatte eine große Menschenmenge angelockt. Der nsuerbaute, 14- bis 15000 Zentner tragende Kahn war bereits auf die Helgen gefetzt worden und nachdem von der umsichtigen Leitung der Werft alle notwendigen Vorsichtsmaßregeln getroffen waren, ging der Stapellauf pünktlich um 9 Uhr glatt oonstatten. Vor den Augen der zahlreichen Zuschauer glitt der Kahn schnell hinab ins Wasser. Die auf Prom- nitzer Sette Kies einladende Schiffahrt, sowie die zurzeit hier liegende Baggermaschine waren verständigt worden, sodaß die beim Stapellauf entstehenden großen Wellen diesen nicht» schaden konnte. —* Im Stadtpark findet heute abend Konzert statt, das von der 68 er Kapelle ausgesührt wird. —* Im Barackenlager Zeithain trafen am Dienstag da» Thür. Infanterie-Regiment Nr. 153 auS Altenburg und da» Thür. Infanterie-Regiment Rr. 72 aus Torgau ein. Die Regimenter halten auf dem Truppenübungsplatz bi» zum 13. August d. I. Schießübungen ab. — Die Hundstage traten mit dem gestrigen Tags ihr Regiment an. Die nach dem Hundsstern Striu» genannte Zett von einem Monat — am 23. August enden die HuüdStag« wieder — soll sich bekanntlich al» di« heißeste de» Sommer» au»zetchnen. viele würden da» auch nach der nun bereit» über 4 Wochen lang anhaltenden Kälte und Regeupertode mit großer Freude begrüßen. Ist doch diesmal wieder für alle diejenigen, welche noch an die Wirkungen de» Siebenschläfer» glauben, bewiesen, daß sie recht haben. Genau mit dem genannten Termine trat ein Umschwung der Witterung ein, der bi» zum gestrigen Tag« angetzatten hat. — Der vtenenwirtschaftltche Hauptverein im Königreich Sachsen beging vom 19. bi» 21. Juli in Leisnig die Feier seine» 50jährtgen Bestehen». Der interessante verlcht über di« verflossenen 50 Jahre betont, wie sich der Lieuenwtrtschaftliche Hauptverein im Königreich Sachsen an» kletnen «nd bescheidenen «nfäugen heran» unter Ueherwiuduug der schwierigsten Hindernisse zum maßgebend sten sächsischen Bienenzüchterverein durchgerungen habe. Gegenwärtig zählt der Verein 127 Zweigvereine mit Über 4000 Mitgliedern, die gegen 36 000 Bienenstöcke besitzen. In Sachsen befinden sich etwa 90000 Bienenvölker. DaS Wirken des Sächsischen Btenenwirtschaftltchen HauptoereinS fand auch Anerkennung in einem vom Ministerium deS Innern eingegangenen, mit großem Beifall verlesenen Glück- Wunschschreiben. Mit der Feier war eine bienenwirtschast- ltche Ausstellung verbunden. —Z8 Ein für die beteiligten Kreise und das konsu- mierende Publikum interessanter NahrungSmittelfälschungS- prozeß gegen die Inhaber der Eierteigwaren- und Mokka- ronifabrkk Müller L Co., die Kaufleute Hummel und Leh mann in Dresden, fand jetzt vor dem Strafsenat de» Sächsischen Oberlandesgericht» Dresden seinen endgültigen Abschluß. Die genannten Fabrikanten stellen Nudeln aus Wasser, Mehl und Grie» her und bringen diese al» feinste „Hausmacher-Nudeln- in den Handel. Die De- laillisten zahlen für das Pfund 22, das konsumierende Publikum 30 Pfennige. Auf den Kartons befindet sich als Warenzeichen eine „Henne mit 3 Eiern". Die Verpackung enthält außerdem in kleiner Schrift die Worte „leicht ge färbt". Die Fabrikanten wurden wegen Nahrungsmittel verfälschung nach 8 10 de» NahrungSmittelgesetzeS unter Anklage gestellt und sowohl vom Schöffen- als auch vom Landgericht bestraft. DaS Landgericht hatte sich auf den Standpunkt gestellt, daß das Publikum unter „Hausmacher- nudeln" ein Produkt verstehe, da» au» Mehl, Wasser, Grie» und Eiern hergestellt werde. Die Hausmachernudeln der Angeklagten enthalten aber überhaupt keine Eier, sondern seien, um die Farbe des Eigelb zu erzielen, mit Teerstoff gefärbt. ES sei unbedingt auf eine TäuschungSabstcht sei tens der Angeklagten zu schließen, denn das Warenzeichen der Firma „Henne mit 3 Eiern" sei eine mißbräuchliche Verwendung und solle dem Publikum vortäuschen, daß die Hausmachernudeln unter Verwendung von Stern hergestellt werden. Da» konsumierende Publikum sehe nicht auf die verhältnismäßig billigen Preise, aber die Hausfrau sei, wenn sie HauSmachernudeln einkaufe, in dem Glauben, au« Stern hergestellte Nudeln zu erhallen. — In der RevisionStnstanz vor dem OberlandrSgericht machten die Angeklagten folgen des geltend: Die Benennung „HauSmachernudeln" sei kei- neSwegS als eine Qualitätsbezeichnung aufzufassen, sondern solle nur andeuten, daß die Nudeln nicht gepreßt, sondern gewalzt und geschnitten seien. Seit Jahrzehnten sei die Fabrikation-weise dieselbe und e» sei eine falsche Auffassung, daß HauSmachernudeln unter Verwendung von Siern her- gestellt werden müßte. Jetzt habe man „Hau»machernudeln" in „Gemüsenudeln" umgetauft, aber auch dies« Bezeichnung wolle man fetten» der Nahrungsmittel-Chemiker nicht zu- lassen. — Da» Oberkande»gertcht erkannte auf kostenpfltch- tige Verwerfung der Revision und führte zur Begründung seiner prinzipiellen Entscheidung folgende» au»: Für den Begriff der Nachahmung sei e« wesentlich, wa» nach An schauung des Publikum» üblich sei. Die Ansicht de« letzte- ren gehe dahin, daß unter „HauSmachernudeln" geschnittene Nudeln mit Sterzusatz zu verstehen seien. Da» sei di« all gemein« Anschauung der hiesigen Lande. SS sei möglich, daß anderenorteS, z. B. in Süddeutschland, eine andere Auffassung bestehe. Das sei aber belanglos. Werden hier zu Lande Rudeln ohne Eier als HauSmachernudeln in Ver kehr gebracht, so sei das eine Nachahmung zum Zwecke der Täuschung deS Publikums und in diesem Falle umsomehr, al» die Angeklagten sich als Eterteigwarenfabrikauten be zeichnen und zudem ein Zeichen auf den Rudelpaketen ver wenden, das auf die Verwendung von Siern schließen lasse. Ferner sei einwandfrei festgestellt, daß die von den Ange klagten fabrizierten Nudeln gefärbt seien. —* Die Bereinigung von Bürgermeistern mitt lerer und kleiner Städte und berufsmäßigen Gemeindevor ständen im Königreich Sachsen hält Sonnabend, den 26. Juli d. I. vormittag» 10 Uhr in Leipzig im Elysium ihre Jahresversammlung ab. —* Die „Wiesbadner Zeitung" erklärt entgegen dem Dementi des „Dresdner Journals", daß da» Gespräch ihre» Gewährsmannes mit dem Prinzen Max von Sachsen dem Sinne nach durchaus richtig wiedrrgegeben sei. Auch habe der Gewährsmann der „Wiesbadner Zei tung" von vornherein erklärt, aus dem sofort verzeichneten Gespräch keineswegs den Eindruck gewonnen zu haben, daß die Veröffentlichung unterbleiben solle. —* Der Verband sächsischer Erwerb»- und WtrtschaftSgenossenschasten hielt in Leipzig seinen 50. VerbandStag ab. Die erste Versammlung tagte nach mittags im Krystallpalast. Nachdem Direktor Mühlner- Leipzig al» Stellvertreter in da» Büro und eine Prüfungs kommission sür den Kassenbericht gewählt worden war, ergriff Oberjustizrat Liebe-Chemnitz das Wort zu seinem Bortrage über „Urkunden und Urkundenstempel". Nach einer kurzen Diskussion sprach Justtzrat Prof. Dr. Han» CrÜger-Ehar- lottenburg, der bekannte Vorkämpfer de» deutschen Genossen schaftswesen», ein mit allgemeinem Interesse aufgenommene» Referat, dessen Thema lautete: „Finanzielle Kriegsbereit schaften und Genossenschaften". 7—* Eino grundsätzliche: Entscheidung, inwieweit ein Angestellter die in einer früheren Stellung gewonnenen Kenntnisse später für sich selbst und zu Konkurrenz zwecken verwenden darf, hat das Reichsgericht gefüllt. Prinzipiell steht das Reichsgericht auf dem Standpunkt, daß es einem Angestellten im allgemeinen nicht ver wehrt werden kann, die in einer früheren Stellung er langten Kenntnisse nach seinem Ausscheiden für sich zu verwenden. Selbst die Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen steht einem Angestellten später frei, da Paragraph 17, 1 des Wettbewerbgesetzes lediglich den während des Dienstverhältnisses geübten Verrat bestraft. Anders lautet die Entscheidung 'des Reichsgerichts aber darüber, wenn das Verhalten des Angestellten im allge meinen gegen die güten Sitten verstößt. Paragraph 826 B.-G.-B. und Paragraph 17, 2 des Wettbewerbgesetzes bieten sowohl zivilrechtlichen als auch strafrechtlichen Schutz dem Dienstherrn. Der Kaufmann K. war bis zum 23. Juni 1911 Buchhalter in einer Münchner Zigaretten fabrik und hat die Stellung dazu benutzt, sich die Kun denlisten der Fabrik abzuschreiben. Obwohl K. behauptete, die Listen aus dem Gedächtnis heraus UlMLr-Lonrort. Slarttpai-Ir, llvutv »dvuä xro88v8
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