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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.08.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-08-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191308270
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130827
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130827
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-08
- Tag1913-08-27
- Monat1913-08
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.08.1913
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Artillerie. TaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends niit StnSnahnir der Cann- nnd Festtage. VIertelMrlIcher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Riesa I Marl 60 Psg., durch unsere Träger srei ins HauS I Mark 6V Psg., lei Abholung ani Cchalter der kaiserl. Poslauslaiten 1 Mark 6b Psg., durch den Briefträger srri inS HauS 2 Mark 7 Psg. Anch MouatSabonnrmeutS werden angenommen. ' Anzeigen-Annahme jür die Runtmrr deS Ausgabetages bis vormittag 9 Uhr ahne Ecudbr. Preis stir die kleingespaltene 43 rnm breite KorpüSzeile 18 Psg. (LvkalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Cap nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von L a n g e r L W I u t r r l I ch i n R I r s a. — Eejck äfikßclle: Elaethe st raße 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. Die Lieferung der Kartoffeln nnd Grünwaren, sowie die Abnahme de» Spülicht» und der Knochen für die Zeit vom 1. Oktober 1S13 bi» einschl. 3«. September 1314 soll für Vie Küche de» 2. Pionier-Bataillons Nr. 22 vergeben werden. Gefällige Angebote mit Aufschrift „Kartoffel-- oder „Grünwaren-Lieferung" bezw. „Spülichtabnahme" bi» 6. 3. 13. früh 10 Uhr an die Küchenverwaltung des Bataillon» nach Tr. Pl. Zeithain erbeten. Am 3. September d. I. von 2 Uhr nachm. ab gelangen im hiesigen Lcheibendepot 153 Haufen alte» Brennholz, zu je etwa 1 obm und 1 - „ Reisig zur öffentlichen Versteigerung. Kommandantnr des Truppenübungsplatzes Zeithain. Lrrtliches nnd Sächsisches. Riesa, 27. August 1913. —* Der diesjährige Lorenzkirchner Markt ist im Verhältnis zu früheren Jahren von Fieranten nur schwach besucht. Schaustellungen und sonstige Vergnügungs- Unternehmungen sind in sehr beschränkter Anzahl vorhanden. Der Viehmarkt gestaltete' sich günstiger als im Vorjahre. Zum Auftrieb kamen 398 Pferde (im Vorjahre 242), Rinder waren nicht aufgetrieben. DaS prächtige Sommerwetter hatte dem Markt viel Publikum zugeführt, sodaß die Unter- nehmer gewiß mit dem Ergebnis zufrieden sein werden. —* Fernsprechanschluß erhielten: 482. Geißler, Edmund, Hufbeschlagmeister, Altmarkt 10. 182. Schneider, Georg, Grünwaren-, Südfrucht- und Fischgeschäft, Wettinerstraße 29. —* Der Gesamtvorstand des Verbandes Sächsischer Industrieller nahm in seiner gestrigen Sitzung zu der Frage der Beteiligung der sächsischen In dust rieanderWeltaus st ellungin San Fran zis ko Stellung. Herr Tr. Stresemann berichtete über die Verhandlungen, die in oer Ständigen Ausstellungs kommission für die Deutsche Industrie, sowie bei einer von Herrn Staatssekretär Tr. Telbrück einberufenen Be sprechung der für die Beschickung der Weltausstellung in San Franzisko maßgebenden Kreise von Handel und Industrie geführt worden waren, und die zeigten, daß der überwiegende Tinl der maßgebenden industriellen Firmen sich von der Teilnahme an der Weltausstellung einen Nutzen nicht zu versprechen vermöchte, während andererseits das Kunstgewerbe, die Konfektion und Ver treter der Spezialmaschinen- und der'keramischen In dustrie ihre Beteiligung in Aussicht stellten und Wert daraus legten, daß das Deutsche Reich die Einladung der Vereinigten Staaten annehme. In weiten Kreisen wurde damals der Meinung Ausdruck gegeben, daß man in dieser Frage möglichst konform mit England gehen möge. Nachdem nun die Entscheidung dahin getroffen worden sei, daß sowohl die englische als auch die deutsche Reichsregierung die Einladung zur offiziellen Beschik- kpng der Weltausstellung in San Franzisko ablehnten, sei die Durchführung einer ohne Reichsunterstützung zu veranstaltenden Beteiligung der deutschen Midustrie sehr erschwert. Inwieweit die angekündigte private Or ganisierung deutscher Aussteller Erfolg haben werde, lasse sich zur Zeit noch nicht übersehen, da die für die eventuelle Beteiligung in Betracht kommenden Firmen, erst in diesen Tagen zu der 'neugeschaffenen Situation Stellung nehmen würden. Aus der sich an den Be richt anschließenden Aussprache ergab sich, daß inner halb der sächsischen Industrie, deren Anteil an dem Außenhandel Deutschlands mit den Vereinigten Staaten mehr als 20 Prozent der Gesamt-Ausfuhr beträgt, oie Stimmung über die Zweckmäßigkeit der Beteiligung an der Weltausstellung keine einheitliche ist. Seitens der Plauener Spitzenindustrie, die sonst hauptsächlich für Weltausstellungen in Betracht kommt, wird besonders betont, daß der mangelnde Musterschutz der Vereinigten Staaten von Nordamerika eine Ausstellung unzweck mäßig erscheinen ließe. Dagegen dürfte die Spezial und Arbeitsmaschinen herstellende Industrie einer Betei ligung an der Ausstellung geneigt sein. Der Gesamt vorstand des Verbandes Sächsischer Midustrieller be schloß, angesichts dieser Verschiedenheit der Meinungen, von einer offiziellen Stellungnahme für oder gegen die Beteiligung an der Weltausstellung in San Franzisko Abstand zu nehmen und diejenigen Firmen, welche es für geboten erachten, sich an der Weltausstellung zu be teiligen, auf die geplante private Organisierung der deutschen Aussteller hinzuweijen. —tztz Eine für Kaufleute und Geschäftsreisende interessante Entscheidung hat das Sächsische Oberlandesgericht ge- fällt. Der Kaufmann K. war in der über seine Verheiratung aus genommenen Urkunde des Standesbeamten als „Reisender" be zeichnet worden. Unter Bezugnahme darauf, daß er die Kaufmann schaft erlernt habe und gegenwärtig für ein Emaillewcrk reise, wobei von ihm alle die Tätigkeit zu entfalten sei, die der kauf männische Beruf mit sich bringe, beantragte K. beim Amtsgericht, die Eintragung im Heiratsregister dahin zu berichtigen, daß er „Kaufmann" sei. Das Amtsgericht lehnte den Antrag ab, da Kaufmann nach 8 1 Abs. 1 H.-G.-B. nur derjenige sei, der selb ständig «in Handelsgewerbe betreibe. Das Landgericht hat die hiergegen erhobene Beschwerde als unbegründet zurückgcwiesen. Mit der weiteren Beschwerde beim OberlandcSgcricht beantragte K. in zweiter Reihe, die Berichtigung der Eintragung dahin, daß er „Handlungsreisender" sei. Er führte aus, er habe verlangt, als Kaufmann bezeichnet zu werden, da nach dem Sprachgebrauch und den Anschauungen des Lebens jeder, der eine kaufmännische Aus bildung genossen habe, berechtigt sei, sich als Kaufmann zu be zeichnen. — DaS Oberlandesgericht hat das Rechtsmittel zum Teil verworfen und hierzu folgendes ausgeführt: Nach der Verordnung deS Kgl. Sächs. Ministeriums des Innern vom 6. April 1911 seien bei Eintragungen in das Personenstandsregister als „Kaufleute" nur diejenigen zu bezeichnen, die ein Hanvclsgewerbe betreiben, während die im Han'oelsgewerbe Angestellten, unter der ihnen zu kommenden besonderen Berufsbezeichnung anzuführen seien (so als Prokurist, Buchhalter, Kassierer, Handlungsgehilfe); etwaigen entgegengesetzten Wünschen und Anträgen der Beteiligten sei nicht stattzugeben. Hiernach sei das Verlangen des Beschwerdeführers, als Kaufmann bezeichnet zu werden, vom Standesbeamten mit Recht nicht berücksichtwt worden. Daß in Preußen nach der Ver ordnung des preuß. Ministers des Innern vom 23. Juni 1908 ein solches Verlangen zu berücksichtigen sei, entbehre für einen sächsischen Standesbeamten der Bedeutung. — Mit Recht dagegen beschwere sich K. darüber, daß er in der Eintragung als „Reisender" und nicht als „Handlungsreisender" bezeichnet sei, denn er sei nach seiner glaubhaften Angabe für ein größeres kaufmännisches Geschäft tätig und die Bezeichnung „Reisender" werde auch auf Leute an gewendet, die un Umherreisen Waren vertreiben, ohne die Stellung eines Handlungsgehilfen zu bekleiden. In teilweiser Beachtung der weiteren Beschwerde sei deshalb insoweit die Berichtigung des Standesregisters anzuordnen. (Aktenzeichen 6 Reg. 29/12.) — Seit einigen Tagen tragen die Briefe von Durazzo, Vallona und Argyro Kastro auf den alten türkischen Briefmarken einen Aufdruck mit dem Bilde eines zweiköpfigen „unbewaffneten" Adlers. Diese Aufdrucke werden nur ganz kurze Zeit im Verkehr sein, und zwar bis zu der Zeit, wo die neuen albanischen Brief marken, die bereits entworfen sind, eingeführt werden. — Aus allen Gauen des Reiches klingen in diesem Jahre ernste Klagen der Bienenzüchter über die überaus schlechten Aussichten der kommenden Honigernte. Die lange Zeit so ungünstigen Witterungsverhältnisse setzten der Arbeitstätigkeit der Bienen ein starkes Hemmnis entgegen, demgegenüber auch der sonst so sprichwörtlich gewordene Fleiß unserer Honigsammler machtlos bleiben mußte. — Vielfach herrscht bei den Grundstücksbesitzern noch die Meinung, daß sie die Fluren und Treppen ihrer Häuser erst vom 1. Oktober ab zu beleuchten brauchten. Diese Meinung ist jedoch irrig, denn sowohl Treppen und Fluren als auch die Zugänge zu bewohnten Hinter- und Seitengebäuden sind von Beginn der Dunkelheit ab in genügender Weise zu beleuchten. — Wie leicht der Bandwurm in den menschlichen Körper gelangen kann, beweist folgender Vorfall: Vergangene Woche wurden in Eisenach in zwei Eiern (von einem Huhn gelegt) je ein Wurm gefunden. Im ersten Ei wurde der Hundewurm, im zweiten der natürliche Bandwurm vom Arzt konstatiert. Es ist daher die größte Vorsicht beim Genuß von Roheiern, haupt sächlich beim Austrinken derselben, zu empfehlen. — Der sächsische Kriegsminister hat eine Verordnung erlassen, die von derheimischen Industrie mit großer Genugtuung begrüßt werden wird. Die Halbfabrikate für baumwollene Stoffe und andere Gegenstände, die für die sächsische Armee gebraucht werden, sollen nur von solchen Firmen bezogen werden, die ihren Sitz in Deutschland haben, sofern nicht der Preis der deutschen Fabrikate ganz unverhältnismäßig hoch ist. Die sächsischen Bc- kleidungSämter haben diese Verordnung in ihre Lieferungs bedingungen ausgenommen. — Die Mitteilung über die Kornblumentage deS Königlich Sächsischen Militärvereinsbundes ist betreffs des Ver kaufs auf Bahnhöfen dahin zu ergänzen, daß der Verkauf von Blumen, Postkarten und anderen Gegenständen nicht nur aus den Bahnsteigen, sandern auch auf den Vorplätzen und in den Vorhallen der Bahnhöfe sowie in den Wartesälen mit und ohne Wirtschaftsbetricb durch hierzu vom Bunde besonders beauftragte Verkäuferinnen stattfindcn darf. Der Verkauf auf den Bahnsteigen ist indessen nur auf besondere namentliche AuswsiSkarte der General direktion gestattet. Der Verkauf in den Geschäftsräumen der Staatseisenbahnverwaltung sowie in stehenden oder fahrenden Cisenbahnzügcn ist unbedingt verboten. — Zur Lage der Elbschiffahrt schreibt das Ham burger Fremdenblatt: DaS Verladungsgeschäft wurde am Oberlauf durch die Hochwasscrwelle etwas beeinträchtigt, nimmt aber jetzt nach deren Verlauf regen Ansatz, naturgemäß wurden die Frachten etwas nachgiebiger. Böhmische Braunkohlen erzielten zuletzt nach Magdeburg !60 Pfg., nach der Unterelbe 190 Psg. pro Tonne. Auch das Geschäft an der Mittelelbe belebte sich durch mehrfaches Angebot von Salz und anderen Massengütern, die Frachten gingen bei nunmehr vollschiffiger Abladung auf 7 bis 9 Pfg. pro Zentner nach Hamburg herunter. Im Hamburger Berggeschäft konnte man die vorher sehr beschränkten Tauchtiefen wenigstens für Elbestationen auf volle Beladung erhöhen, während cs noch ungewiß ist, ob die Anträge der Interessenten, die auf eine Er höhung der Haveltauchtiefe hinzielen, erfüllt werden. Die nach giebigere Stimmung des Frachtenmarktes dürfte nicht lange vor halten. — Bei Postkarten und offenen Drucksachcnkartcn kommt eS häufig vor, daß der Absender Ausstellnngs-, Reklame- und dergleichen Marken auf den rechten Teil der Aufschriftseite neben die Marke oder an die für diese bestimmte Stelle klebt; nicht selten werden sogar Karten in den Handel gebracht, die bereits vom Verkäufer in dieser Weise mit Fest- oder AuSstellungs- usw. Marken beklebt sind. Ein solches Verfahren ist unzulässig. Nach 8 3 der Postordnung vom 20. März 1900 darf bei Postkarten und gegen das Drucksachenporto zu befördernden offenen Karten der rechte Teil der Aufschriftstelle nicht zum Bekleben mit AuSstellungs» usw. Marken verwendet werden. Karten, bei denen dies trotzdem geschehen ist, sind nach den postalischen Bestimmungen grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen. Der rechte Teil der Vorder seite muß bei Karten unbedingt für die Aufschrift und die sonst nötigen Vermerke sowie für die Briefmarke freiblciben. Auch wenn solche ordnungswidrig beschaffenen Karten nach der Vrieftax» frankiert sind, werden sie nicht befördert. * Poppitz-Mergendorf. Nächsten Sonntag, den 31. August wird von den OrtSoereinen in Poppitz und Mergendorf ein Kornbsumentag veranstaltet. Hier und d« steht man schon fleißige Hände sich regen, um dem Fest» einen würdigen Verlauf zu verbürgen. Manche nachbarlich« Beratung über gemeinsamen Blumen, und Fahnenschmuck wird gehalten. So werden sich nächsten Sonntag beidf Dörfer in reichem Schmucke zeigen. Auf dem Festplatz« entsteht bis dahin ein- Budenstadt. Eine Anziehungskraft übt jedenfalls der Festplatz auf jeden Besucher aus. Zwis schen beiden Dörfern erstreckt er sich, beschattet von hohen Laubbäumen. DaS frische Grün der Wiesen tut dem Aug, wohl nach dem Anblick der Häusermauern; die Brust er weitert sich, wenn sie hier frische, reine Luft schöpfen kann Trotzdem kann man den Platz bequem in 25 Minuten von Stadtinnern erreichen. Man schlägt entweder den Fußweg nach Mergendorf ein, überschreitet die Jahna, biegt linkt ab und schreitet nun auf staubfreiem Wiesenweg demselben zu, oder man wandert die Straße bis zur Poppitzer Schmiede geht recht» ab und steht in einigen Minuten auf dem Platze Rege» Leben wird dann am Sonntag den Besucher daselbst umfluten, sind doch eine ganze Anzahl Veranstaltungen ge troffen. Näheres über die Darbietungen befindet sich tu» Anzeigenteil. Strehla. Am Sonnabend nachmittag verunglückt» der bet Baumeister Hönncher hier beschäftigte Bautechnike» Kaden schwer in der Mühle zu Dreikutten. Wie das Un glück geschehen ist, konnte bisher nicht festgestellt werden; Kaden, der den Fahrstuhl benutzte, kam plötzlich auf diesem in den Fahrstuhlschacht herabgesaust. Der Fahrstuhl schlug mit riesiger Wucht aus dem Boden auf. Kaden erlitt mehr fache Brüche de» linken Arm» und de» rechten Beins. Lommatzsch. Der Schuhmachermeister Heinrich Schmidchen beging sein 50jährigeS Mcisterjubiläum. Dahlen. Dieser Tage fand hier wieder eine Sitzung de» Komitee« für die Erstrebung einer Automobtl-Verbin- düng Torgau—Dahlen—Wermsdorf—Mutzschen—Leisnig statt. Die Arbeiten auf Verwirklichung des Projekt» sind im Gange, auf die im März d. I. an die Staatsbehörde gerichtete Petition ist jedoch bisher noch kein Bescheid ergangen. Weinböhla. Selbstmord beging in der Nacht zum Sonntag hier ein 18 jähriger Photographenlehrling. Er schüttete in einem Restaurant eine beträchtliche Mengq Zyankali in sein Biergla» und brach nach kurzer Zeit leb- lo» zusammen. Alle Bemühungen, ihn in» Leben zurück zurufen, waren erfolglos. 88 Dresden. Eine würdige TrinnerungSfeiar an Theodor Körner hat die Stadt Dresden am Dienstag ihrein großen Sohne bereitet. Der Rat veranstaltete im großen Saale deS Sewerbehause» -ine Gedächtnirfeier, der u. a. der Kronprinz Georg, Prinz Christian Heinrich, die Minister und Vertreter d»r staatlichen und städtischen Behörden bei- wohnten. Während der Sängerchor der Kreuzschule, die Theodor Körner al» Dresdner Kind einstmals besuchte, Körnersche Lieder zum Vortrag bracht-, entflammte eine Mittwoch, 27. August 1913, uveuds. 198. «6. Juhrg. Riesaer W Tageblatt Femsprechpelli Nr. SL und Anzeiger (M-blatt »n-Aiyüger). Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba.
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