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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.01.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-01-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191501235
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150123
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-01
- Tag1915-01-23
- Monat1915-01
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.01.1915
- Autor
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Riesaer D Tageblatt «rrd Anzeiger iLlbeblM und Anzeiger». Lelegramm-Adrefl« ßW AH I Fernsprechstell» ,Tag»blatt^, Riesa. Nk. Lll. für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. I- 18. Sonnabend, 23. Januar IUI». abends. «8. Jahrg. La» Riesa« Tageblatt erscheint jede» Ta, abend» mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. BiertehLhrlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Nicia I M^rk L0 Psg., durch unjere Träger irei in» Hau» 1 Mart «S Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalt-» 1 Mark Lü Psg., durch den Bricsträaer frei in» Hau» 2 Mart 7 Psg. Auch MonatSabonnemenlS werden angenommen. AuzcigemAnnahuie sür di- Nummer de» Ausgabetage« bl» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis sür die klemgespaltcne 43 ww breite KorpnLzcile 18 Psg. (LokalPrelS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und «erlag von Langer t Winterlich tn Riesa. Geschäftsstelle: Goethestrabe SL — Für di- Redaktion verantwortlich: ArthurHähnelinNiesa. Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummern: 1398 bi» 1456 einschließlich auS den Höchster Farbwerken, 294 bi» 3l0 einschließlich auS der Merckschen Fabrik in Darmstadt, 276 bi« 316 einschließlich au« dem Seruinlaboraiorium Nuete-Enoch in Hamburg, 243 und 214 au« dec Fabrik vormals E. Schering in Berlin, 17 bi« 45 einschließlich aus dem Sächsischen Serumiverk in Dresden, sowie Tetanns-Sera Mil den Kontrollnnmmern: 207 bis 222 einschließlich au« den Höchster Farbwerken sowie 83 und 85 auS dem Behringwerk in Marburg find wegen AblnusS der staallichen Gewährt.."-m 1. Januar IstkS ad zur Ein- ztehnng bestimmt Word-::. 96 u. 97 II U. Dresden, am 21. Januar l9!5. 309 M'tttsterium stc" Jun er». Nachstehende Eero * ung n>itü htcidinck! zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Großenhain, den 22. Januar 1915. 98 äk'. Königliche Amlshnnplmanuschaft. Sonnlstgsnuk« in 8ssk«i'LiLn unG üionsiiioi'Sivn. Für die Arbeitszeit an Sonn» und Festtagen in Bäckereien und Konditoreien hat von jetzt ab bis auf weiteres folgendes zu gelten: 1. Alle Arbeiten, die zur Bereitung von Bückware» dienen, sind in Bäckereien und Konditoreien, auch wenn diese nur einen Nebenbetrieb darstellen, in der Zeit von 7 Uhr abends bis 7 Uhr morgens verboten (8 9 Abs. 1 der Bckannlma.tung deS Bundes» ralS über die Bereitung von Backwaren vom 5. Januar 1915 — ReichSgesetzblatt Seite 8 —). Unter dieser Vdrbot fällt auch die Bereitung des Borteig« (Hefestücke, Sauerteigs). 2. In Bäckereien wird zur Herstellung der sür den nächste» Tag erforderlichen Vorräte a) an Roggenbrot eine Arbeitszeit von 7 Uhr früh bis 1 Uhr nachmittags und b) an Wetzenbrot eine Arbeitszeit von 7 Uhr früh bis 12 Uhr mittags zugelassen. Bedingung (8105 c: der Gewerbeordnung): Wenn die SonntagSarbeiten länger als 3 Stunden dauern, so sind die Arbeitnehmer entweder an jedem zweiten Sonntag mindesten« von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends oder an jedem drillen Sonntag volle 36 Stunden oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages > von mittag 12 Uhr ab freizulafsen. 3. Diese Bestimmungen gelten für handwerksmäßige Betriebe in gleicher Weise wie für Fabrikbetriebe. 4. Insoweit vorstehende Bestimmungen mit der Bekanntmachung der unterzeichneten KreiShauptmannschaft (über die Sonntagsruhe in den unter 8 105 s der Gewerbeordnung fallenden Gewerbebetrieben zur Befriedigung täglicher oder an Sonn- und Festtagen be sonders hervortretender Bedürfnisse) vom 17. Juni 1901 — Dresdner Journal 1901 Nr. 144 — in Widerspruch stehen, wird letztere Bekanntmachung aufgehoben auf so lange, als die obenerwähnte Bekanntmachung des BundeSratS vom 5. dS. Mts. in Geltung bleibt. Dresden, am 20. Januar 1915. Die Kreisbanvlmannschast. Tas im Grundbuche stlr Oelsitz Biull 37 ans den N men EVMNNV Alfred HltMbslh eingetragene Grundstück soll Dienstag, den 16. Mürz 1915, vormittags 9 Uhr an der Gerichtestelle im Wege der Zwangsvoitstrkcknng versteigert werden. DaS Grundstück ist nach dem Flurbuche 10,3 Ar groß und auf 20 600 M. — Pf. geschätzt. GS besteht aus dem Wohngebäude, OrtSltstennummer 26 L, nebst Hosraum und Garten. Brandoersicherung: 13 900 M. Die Einsicht der Mitteilungen des GrundbuchimtS sowie der übrigen das Gr lnt- Mck betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung auS dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 1. Dezember 1914 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätesten« im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhasi zu machen, widrigenfalls die Rechte bet der Feststellung des geringsten Gebots nicht be rücksichtigt und bei der Verteilung deS Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, mutz vor der Erteilung deS Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung deS Verfahrens herbei, führen, widrigenfalls für das Recht der VersteigerungLerlöS an die Stelle de« verstei- zerten Gegenstände« tritt. Riesa, den 21. Januar 1915. KönialtcheS Amtsgericht. Nachdem laut Bckcu.nur.ua, uug der tzömgUv^u AuuLt,ar.pui akuschusl Großenhain die unter dem Viehbestände deS Gutsbesitzers Georg Kurze in Lessa und des Vorwerks Pochra ausgebrochene Maul' und Klauenseuche erloschen ist, wird die mit Bekannt, machung vom 16. Dezember 1914 für diese Fälle für den Beziik d-r Stadt Riesa ui Ritlergut GöhliS ausgesprochene Wirkung des 8 168 der BundeSratSvorschriften zum ReichSvtehseuchengesetze vom 17. Dezember 1911 wieder aufgehoben. Wegen der in dem Rittergut Jahnishausen und in der Gemeinde Hey-a festge- stellten Mjiul- und Klauenseuche wird für den Bezirk der Stadt Riesa mit Rittergut GöhliS die Wirkung deS 8 168 der BundeSratsoorschristen zum Reichsoiehseuchenge- setze vom 7. Dezember 1911 in dem in unseren Bekanntmachungen vom 30. Oktober, 2. und 3. November 1914 angegebenen Umfange ausgesprochen. Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht höhere Strafbestimmungen verwirkt sind, gemätz 8 67 der sächsischen Ausführungsverordnung zum Reichsoiehseuchengesrtze vom 7. April 1912 mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft. Ter Rat der Stadt Nicsa, am 23. Januar 1915. Schdr. Bekanntmachung, betr. die Wasserleitung. Montag, am 25. Januar 1915 in der Zeit von vorm. 9 Uhr ab soll das Wasser» hauplrohr — Druckcohr — zwischen Wasserwerk und Wasscrturm auseinander geschnitten werden. Durch die Vornahme dieser Arbeiten kann nach völliger Entleerung dcs Hochbc- hälterS möglicherweise vorübergehend Wassermangel und starke Trübung dcs Wassers ein treten. Wir empfehlen daher, sich vor 9 Uhr morgens, sich genügenden Wassecvorra! auS der Leitung zu entnehmen. Riesa, am 23. Jar.uar 1915. Der Rat der Stadt Riesa. Gröba und Weida. Die eingetretene Petroleumknappheit hat viele Einwohner veranlaßt, Abnehmer ttnseres «ach vorliegende» Gutachten als völlig ei»»va«Ssrci erklärte» Gasts z» werde». Nm »»» de» Hausbesitzer» der Gemeinden Gröba »nd Weida, die sich znm Bezüge von Gas bisher noch uicht entschlietzc» konnte», in der gegenwärtige» schweren Zeit entgegenzukommen, hat der Gemetnderat beschlossen, ans Antrag die Bezahlung der durch unsere «aswerksverwaltuug ausaefjihrten Rohrverlegungen im Grundstücke entstehenden Kosten ratenweise zn gestatte», nötigenfalls auch Gestunduuge» des gesamte» Rechnungsbetrages bis zn einem Jahre eiutretrn zn lassen. Auch würden Gasantomaten ohne Zahlung von Gasmessermiete zur Erleichterung des GaSbrzugS sür minderbemittelte Einwohner ausgestellt. Weiter ist noch beschlossen worden, für Lencht- und Kvchgas den Gaspreis während der Monate Juni, Juli und August stir den cbw auf 16 Psg. und sür Automaten gos auf 18 Psg. herabzusetzen. Die Berechnung dieses Gaspreises erfolgt erstmalig in diesem Jahre. Die näheren Bestimmnngen hierüber werden im Mai noch besonders bekannt gegeben. Gröba. Elbe, am 15. Januar 1915. Der Gemeindevorstand. Vom 1. Februar l9>5 NU NN! > nie Gi!>iNäilsz<ul 0er Mtstgeu Gemeinde-, Schnl-, Armen- und Stenerkasse zunächst sür die Dauer des Kricks nut die Zeit von vormittags 8 Uhr bis mittags 1 Uhr festgesetzt. Für die übriven Expeditionsräume, insbesondere für die Gemeindesparkasfe, bleibt die bisherige Geschäftszeit bestehen. Grövu, Eine, nm 22. Januar 1915. Der Gemeittdevorstand. Handelsschule Riesa. L. Lchrliagsabteiliuig >ür Handelslehrlknge und junge Leute anderer verwandter Berufszweige. UnierrichtSdauer 3 Jahre, wöchentlich 12—14 Slunden. 8. Bollschnle !»r Knaben, die vor ihrem Eintritt in die Lehre >ine theoretische und auch praktische kaufmännische Ausbildung gemeßen wollen. Wöch-n! ich 30 Stunden. L MädchenMeilung zur Ausbildung von jungen Mädchen in kaufmännischen wie allgemeinbildenden Fächern. Unterrichtsdauer 1 Jabr mit wöchentlich 15—18 Stunden. Anfnahmebedittgunge» für alle Abteilungen: Vollendeter Besuch einer Volksschule oder Beuich ou wnn ne, s 3 K^ss-n einer Realschule u. s. w. Anmeldungen sür Oster» 1915 im Laufe des Januar in der Handelsschule erbeten. Riesa, 3o. Dezemvrr 1914. Der Vorstand der Handelsschnle. C. Braun-, Vari. Wie sie heimkehren. Ob sie überhaupt Heimkehrer,? Von Tau senden unserer tapferen Feldgrauen wissen wir es bereits mit erschütternder Gewißheit: sie kommen uns nicht wieder, ihr Blut ist tn den fremden Boden geflossen, um Len Hci- matboben zu schützen, ihr Heldengeist bat g»r ( >-?>" - geatmet, nun deckt sie der Kriegerhügcl in Ost oder West, oder sie sanken tn die Flute» oeo :c,»eerc». ....^ ist «S zur Stunde noch ungewiß, die dem Feinde in die Hände fielen, ob sie die Entbehrung und Unbill überstehen werden. Und auch in unseren Lazaretten allerorten müssen wir bei gar manchem Schwerverletzten mit Todesopfern rechnen, deren heilige Ruhe nach dem heißen Tagewerk snr das hohe Vaterland wir nicht stören dürfen. Blieben je doch die edlen Streiter bisher im Kugclwettcr verschont, so freuen wir uns mit Zittern: Bleibet heil! Wann sic heimkehren? Wer will cs sagen — so Großes, ja Einschneidendes auch auf den Schlachtfeldern schon errungen ward: der letzte Sieg ist noch nicht da, und ehr England nicht seine wohlgeznhltcn Hiebe ausgemessen erhält, bars Deutschland nicht znm Frieden schreiten. Der Dreiverband läßt in jüngster Zeit aus seinen Kabinetten wie in seiner Presse die ersten schüchternen Friedenstauben aufflattern: allein die Sintflut des von ihnen ruchlos er regten Weltkrieges hat sich noch längst nicht verlausen, so findet die Taube mit dem Oclblatt im Schnabel nicht Ruhe für ihren Fuß. Unser Zwcibund, der den neutralen Dritten im Bunde durch sein elementares Unglück im schönen Ita lien furchtbar heimgcsncht sieht, ist auf viele Monate glänzend gerüstet: noch wartet ein frisches Heer von Millionen be geisterter Männer ans Sen Nus unter die Waffen, wir haben Milliarden im KriegSschatz, leiben keinen Mangel an Muni tion oder Proviant — und wer unS auSzuhungcrn gedenkt, in Brotkorn und Viehbestand, der ist ein Narr auf seine
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