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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.03.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-03-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191503199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150319
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150319
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-03
- Tag1915-03-19
- Monat1915-03
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.03.1915
- Autor
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Riesaer W Tageblatt nnd An;riger (Llbedlatt rmd Äiyeiger». Telegrcrmm-Adreffe: Fernsprech stell» .Tageblatt-, Ri-sa. vlr.r». für öle König!. Aintshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. ^4. Freitag, 19. März 1915, alienvs. 98. Fährst. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit Ausnahme dec Sonn, und Festtage. Mertehährlicher Bezugspreis bet Abholung in dec Expedition in Riesa 1 Mark 50 Psg., durch unsere Träger srci ins Hau? 1 Mark 65 Psa., bei Abholung am Schalter der kaiscrl. Puftanstatten I Mark 65 Pig., durch den Briefträger frei »iS Haus 2 Mark 7 Psg. Auch Monatsabonnements werde» angeuoiuiiicn. Nnzcigen-Annahme jür die Nummer des Ausgabetages bis vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Preis slir die klcingespalten« 43 mm breite KorpuSzeile 18 Psg. (LvkalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarische« Satz nach besonderem Laris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestrafte 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Montag, den SS. März ISIS, vormittags 11 Uhr, wird im Sitzungssaals der unterzeichneten Amtshauptmannschaft öffentliche Bezirksausschußsitzung abgehalten. Großenhain, am 18. März 1915. 72 Königliche Amtshauptmannschaft. Stadtbücherei, über 5500 Bände, jeden Montag, ausschließlich schulfreier Tage, abends von 7—i/z9 Uhr geöffnet. Eingang: Haupttor des Knabenschulgebäudes Goethistr. Leihgebühr für den Band 1 Woche 3 Pf., 2 Wchn. 5 Pf.. 3 Wchn. 8 Pf., 4 Wchn. 10 Pf. Die Verwaltung der Staotbiichcrei. I. V.: Thiele mann. Schule Gröba. Die öffentlichen Prüfungen fallen dieses Jahr aus, doch sollen die im Laufe des Schuljahres gefertigten Nadelnrbeiten im Zimmer 13 und Zeichnungen im Zimmer 23 Sonntag, den 21. März, von vorm. 11 Uhr ab und Montag, den 22. März, von nachm. 2 Uhr an ausgestellt werden. Kinder» ist der Besuch der Ausstellung nur in Begleitung der Lehrer gestattet. Die Entlassung derjenigen Knaben und Mädchen, die ihrer Voltsschulpflicht genügt habens geschieht Freitag, den 20. März, vorm. 10 Uhr in der Turnhalle. Mittwoch, den 24. März, vorm. 9 Uhr wird eine öffentliche BiSmarckfeier in der Turnhalle abgehalten werden. Die Herren Mitglieder des GemeinderatcS, Schul- und Kirchenvorstandes, die Eltern der Kinder, sowie alle Freunde der Schule werde» zu diesen Veranstaltungen hierdurch höflichst eingeladcn. Gröba, den 19. März 1915. Das Lehrerkollegium. Börner, Dir. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 20. März d. IS., non vormittags 9 Uhr an, gelangt auf dec Freibank des städtischen SchlachthoseS das Fleisch eines Rindes zum Preise von 50 Psg. pro i/, leg zum Verkauf. Riesa, am 19. März 1915. Die Direktion des ftiidt. GchlachthofeS. OerMches rmd Sächsisches. Riesa, den 19. März 1915. —* Wie berichtet, wurde am 12. März aus Leuiewitzer Flur die Leiche eines jungen Mädchens crngeschwemmt, in der die seit dem Februar 1914 vermißte EcirtnerSiochter Nicolai aus Dresden ermittelt wurde. Ueber daS da malige rätselhafte Verschwinde» der Nicolai wird jetzt berichtet: Am 13. Februar 1914 verschwand unter rätsel haften Begleitumständen dis 16jährige Kontoristin Frida Nicolai. Sie war bei dem Schlossermeister Böhme in der Pfotenhauerstraße in Dresden beschäftigt. Am fraglichen Tage war sie länger als üblich im Kontor anwesend. Ein Dienstmädchen, das nach Geschäftsschluß in dies Bureau kam, um zu telephoniere», sah sie noch an der Arbeit sitzen. Als eine halbe Stunde späier ein Werk meister durch den Geschäftsraum kam, waren Hut und Mantel deS Mädchens noch am Kleiderrechen, das Mädchen selbst aber verschwunden, dn Tür unverschlossen. Die Nicolai hatte offenbar in großer Eile oder in der Absicht, sofort wiederzukehren, daS Kontor verlassen. Der Verdacht, daß die Nicolai einem Verbrechen zum Opfer gefallen sei, war nicht von der Hand zu weisen, denn die Tür ihres ArbeitSraume» mündete in einen großen Hof, in dem ein Fuhrwerksgeschäft untergebracht ist und der deshalb bis in die späten Abendstunde» von der Straße aus offen zu gänglich ist. Die Polizei durchsuchte die Remisen, die Heuschober, die Düngergrube und sonstigen Winkel L-S HofeS, aber ohne Erfolg. Jetzt erst, nach Jahresfrist, brachte daS Hochwasser die Aufklärung. Es liegt, wie die Dresdner Königs. Polizeidirektion feststem, Selbstmord vor. —* Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurde der Soldat Alfred Herkner bei der Fernsprech-Abtei- lung II. Zug, LH. A K. — Zur Lage der Elbeschiffahrt wird ge schrieben: Die geschäftlichen Verhältuiffe der Elbeschiffahrt sind durch das Hochwasser in ihrer sowieso geringen Ent wickelung gehemmt worden, »nd eS besteht daher allent halben ziemliches Raumangebot, dem schwächeres LadungS- angebot gegentibersteht, sodaß dis Frachten niedrig sind. Ab Hamburg wurden zuletzt für erstklassiges Massengut nach Magdeburg 15 Psg., nach Dresden 32 Psa., nach Ber lin für Kohlen 20 Psg. für 100 kx bezahlt. — Erweiterung der Bestimmungen über das Tragen von KriegSorden usw. Der König hat bestimmt: 1. Zum Mantel dürfen von Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften die Bänder sächsischer KriegSorden und säch sischer Ehrenzeichen für KriegSoerdlenst, sowie daS Baud des Eisernen Kreuze» und der LebenSrettungS-Medaille im 2. Knopfloch von oben getragen werden. 2. Ferner dürfen angelegt werden: a) von den Offizieren zum kleinen Dienst, anzug: sächsische KriegSorden und sächsische Ehrenzeichen für KriegSvrrdtenst, sowie da» Eisern« Kreuz oder deren Bänder, hierbei auch da« Band der Leben»rettung»-Medaille, im 2. Knopfloch von oben; b) von den Unteroffizieren und Mannschaften beim Dienst in Mütze und außer Dienst: sächsische Ehrenzeichen für Krieg-Verdienst, sowie daS Eiserne Kreuz oder deren Bänder, hierbei auch da» Band drr Lebensrettungsmedaille, im 2. Knopfloch von oben des Waffenrock». 3. Werden Bänder sächsischer Orden und Ehrenzeichen mit drr Krieg»drkor»iion — ohne Orden «sw. — getragen, so sind auf ihnen zwei gekreuzte Schwerter aiijftlbringcn. Auf Bänder von Kriegsauszeich nungen findet diese Bestimmung keim» Anwendung. 4. Beim Anlegen von Bändern sächsischer KriegSorden und sächsischer Ehrenzeichen für KriegSverdieust i» Verbindung mit dem Band des Eisernen Kreuze» sind PÄt» die Bänder sächsischer Auszeichnungen an oberster Stelle zu tragen. Für ihre Reihenfolge von oben nach unten gelten die Fest setzungen in Ziffer 55 der sächsischen Ofsizier-VekleiduugS- Vorfchrift. DaS Baud der LebenSietiungL.Medaille ist als letztes bezw. unter dem Bande des Eisernen Kreuzes zu tragen. 5. Diese Bestimmungen gellen sinngemäß auch sür die oberen Beamten und die Uulcrbeamien dec Heeres verwaltung. —88 Die Stadt Dresden ist bekanntlich der Haupt stapelplatz der türkischen und ägyptischen Tabake und Sach- sen steht inbezug auf die Zi g a re t t e n f a b r i kat i o u an der Spitze aller Länder. Die Zahl der Fabriken in Sachsen ist seit 1907 fast auf gleicher Höhe geblieben, die Fabrikation hingegen hat seit 1907 um mehr als daS Doppelte zugenommen. Im Jahre 1907/08 wurden in Sachsen in 207 Fabriken 3130 934 000 Stück Zigaretten angefertigt, im Jahre 1913/14 dagegen in 205 Fabriken nicht weniger als 6 543 025 000 Stück. Zur Herstellung dieser Zigaretten wurden 856 231 kg Zigarettentabak, 222 142 000 Stück Zigarettenhülsen und 146 755 000 Stück Zigarrenbläitchen verbraucht. Die Heiniarbeit spielt bei der Zigareltenfabrikation eine wesentliche Rolle, denn von den in Sachsen vorhandenen 205 Zigarettenfabriken ar beiten 63 mit Heimarbeit. —* Ellern und Vormünder werden, wenn die in ihrer Obhut befindlichen Kinder ein Handwerk erlernen wollen, gut daran tun, sich darüber Gewißheit zu ver schaffen, ob der Lehrherr auch die Befugnis zur An- leitung von Lehrlingen besitzt. Jeder Handwerker, dem dieses Recht zusteht, muß zum Beweise einen amt lichen Ausweis vorlegen können. Kann er dies nicht «nd hat er auch keinen zur Lehrlingsanleitung befugten Ver treter kn seinem Betriebe, so darf er keinen Handwerks- lehrling annehmen; die trotzdem bei ihm zugcbrachte Zett gilt nicht als Lehrzeit; ein etwa bei ihm ausgebildeter junger Mann geht aller Vorteile der geregelten Handwerks- mäßigen Lehrzeit verlustig. DaS unbefugte Halten und Anleiten von Lehrlingen ist überdies strafbar. — Die bei einem LehroerhältniS Beteiligten haben ferner darauf zu achten, daß der Lehrling im Arbeitsbuch auch wirklich als solcher und nicht etwa al» jugendlicher Arbeiter oder ähn lich bezeichnet wird und daß vor allein auch der Abschluß eines schriftlichen Lehrvertrag» erfolgt. Der Vertrag ist in drei Stücken auszufertigen; das eine erhält der Lehrherr, da» andere der Lehrling bezw. sein gesetzlicher Vertreter und da» dritte ist an die Gewerbekammer, oder, wenn der Lehrling einer Innung angehör», an diese einzureichen. Die Außerachtlassung dieser Vorschriften zieht ebenfalls Strafe nach sich. —* Die Vorschriften über den Brief- und Tele grammverkehr nach dem nicht feindlichen Au »lande weiden mit Wirkung vom 20. März ab wie folgt geändert: a) die offen einzuliefernden Briessendungen nach dem AnSiande sind allgemein nur noch in deutscher, italienischer, spanischer, französischer oder englischer (nach dem besetzten Telle von Belgien nur in deutscher, flämischer oder französischer) Smache zulässig. Ne? Briessendungr» noch der Türkei ist auch die spanische Sprache ausgeschlosscu. Nach dein Ermessen der militärischen Piüftmosstellen können indes Kataloge und Nachrichten, deren Verbreitung im Ausland im Interesse deS deutschen Reiches liegt, sowie ähnliche Sendungen auch iu andern als den vorgenannten Sprachen zur Absendung freigegebcn werde». Bet solchen Sendungen sowie bei Sendungen i» italienischer und spanischer Sprache maß indes mit Verzögerungen bet der Weiterleitung ins AuLland gerechnet werden. Mit der Annahme von Sendungen, die in anderen als den vorstehend namentlich bezeichneten Sprachen abgesaßi sind, übernimmt die Postverwaltung keine Gewähr für ihre Weiterbeförderung ins Ausland, b) Einschreibbriefe mit Edelmciallwarcn nach Cuba, den dänischen Antillen, Niederländisch Indien (nur ungefaßte Schmuckicichen, Perlen und Edelsteine), Siam, den Vereinigten Staaten von Amerika und den im Besitze der Vereinigten Staaten von Amerika befindlichen Inseln können bei den Postämtern (nicht auch bei Pastagenluren, Posthilfsstellen und durch die Landbriesträger) unter den gleichen Bedingungen wie Briefe und Kästchen mit Wert angabe nach dem Ausland aufgeliefert werden. Sie sind offen bei den Postämtern vorzulegen und nach Prüfung deS Inhalts durch den Beamten vom Auflieferer mit Siegellack und Petschaft zu verschließen, e) Prioat-Tele- gramme nach dem Auslands sind, wenn die an der Be- sörderung beteiligten auswärtigen Verwaltungen nicht noch weitergehende Beschränkungen vorschreiben, worüber der Ab sender sich zu vergewissern hat, in offener deutscher, italie nischer, spanischer, französischer oder englischer (solche nach dem besetzten Teile von Belgien und nach Luxemburg nur in offener deutscher) Sprache zulässig. Den Telegrammen in fremden Sprachen ist vom Absender eine deutsche Ueber- setzuug auf besonderem Blatte beizufügen. Ans Gründen der Beschleunigung ist dem Absender zu empfehlen, Tele gramme in fremden Sprachen bei dem Hauptamt des Orte» anfzuliefern. Wo Zweigaiistalten durch Rohrpost an das Hauptamt angeschlossen sind, kann die Auflieferung auch da erfolgen. —* Im Hamburger Freihafen befindet sich noch eine größere Menge von Rohzucker. Wie uuS von wohl- untPrichteter Seite mitgetetlt wird, beabsichtigt die Reichs- regiSrung, diesen Zucker demnächst zu beschlagnahmen, um ihm dem inländischen Verbrauche zu erhalten, mit Rücksicht auf die außerordentliche Knappheit von Futtermitteln. Der Zucker soll so schnell wie möglich der inländischen Land wirtschaft zugesührt werden, weil die Zeit von jetzt bi» zum Beginn der Grünfülterung, etwa Mitte Mai, besonders kritisch ist. —* In der sächsischen Verlustliste Nr. 1 2 4 (auS- gegeben an: 19. März 1915), die in unserer Geschäftsstelle zur Ein sichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie usw.: Infanterie-Regimenter Nr. 102, 103, 104, 108, 133, 134, 178; Reserve-Jnfante'rie-Negimenter Nr. 100, 103, 244; Landwehr-Jnfanterie-Regimenter Nr. 102, 133; 2. Landsturm- Jnfanterie-Bataillon Leipzig; Jäger-Bataillone Nr. 12,13; Reservc- Jäger-Bataillone Nr. 12,13,25; Ersatz-Abteilung, Jäger-Bataillon Nr^ 13; Feld-Maschinen-Gewehr-Zug Nr. 69. Kavallerie: Garde-Reiter; Karabinier-Regiment; .Ulanen Nr. 17, 18, 2l; Hu saren Nr. 19. F el d a r t i l l e r i e: Regimenter Nr. 12, 23, 48, 64, 68, 77, 78; Reserve-Regimenter Nr. 23. 24, 53, 54; Ersotz- Abteiluna, Regiment Nr. 48; Landsturin-Feldbaltcric, 12. Armee korps. F uß a r t i l l« r i e: Regiment Nr. 12; Ersatz-Bataillon, Regiment Nr. 19; Reserve-Bataillon Nr. 19. Pioniere: Bataillone 1. Nr. 12, 22; 1l. Nr. 12, 22; I. Ersatz-Kompagnien: Bataillon« 1. Nr. 12, 2. Nr. 22; Ersatz-Bataillon, 2. Liataillon PL. 22; Reserve-Kompagnie» Nr, 53, 54» NerkehrZtrurrpepr
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