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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.03.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-03-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191503242
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19150324
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19150324
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1915
- Monat1915-03
- Tag1915-03-24
- Monat1915-03
- Jahr1915
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.03.1915
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68. Aahrg. Mittwoch, 24. Miirz UNS, abends. 68. Da» Riesaer Tageblatt rrschriut jede» Tag abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Biertehährltcher Bezugspreis bei Abholung >n der Expedition in Riesa 1 Mark VV Psg., durch unsere Träger frei iuS HauS I Mark ÜS Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postaustalten 1 Mtark 65 Psg., durch den Briefträger frei nrS Haus 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabouurmentS iverdeit anzcuoiumen. Anzeigcn-Annahme für di« Nummer drS Ausgabetage» bi» vormittag g Uhr ohne Gewähr. Preis für die kleingefpaltene 43 wm breit« Korpuszeile 18 Psg. (LokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raße VL — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hühnel in Riesa. MmttlMW, OktreM dl» MWkMM« lM NliWM. DaS Ministerium de» Innern hat davon Kenntnis erhalten, daß die Kommissionäre der KriegSgelreidegesellschaft in vielen Fällen ihnen angebotene Getreidemengen als nicht wahlfähig zurückgewiesen haben, und daß bei den Landwirten die Ansicht verbreitet ist, daß diese Getreidemengen, obwohl sie in der Bestandsanzeige vom I. Februar mit auf geführt sind, hierdurch ohne weiteres von der Beschlagnahme und von dem VersütterungS- verbot frei weiden. Diese Annahme ist irrig. Die Kommissionäre der KriegSgelreidegesellschaft sind streng angewiesen, nichtmahlfähigeS Getreide, auch sogenanntes Hinterkorn nur dann freizugeben, oder vom Ankauf zurückzuweisen, wenn sich die KriegSgelreidegesellschaft hier mit auf eingesandte Probe oder der zuständige Kommunaloerband nach vorhergegangener sorgfältiger Prüfung hiermit ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Soweit dieses Ver fahren nickt eingehalten ist, ist die Zurückweisung des Ankauss durch die Kommissionäre ohne jede Bedeutung für die Beschlagnahme. ES wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Landwirte hierdurch von ihrer Pflicht, das gesamte von der Bestandsaufnahme ergriffene und beschlagnahmte Getreide abzuliefern, nicht frei werden und sich unter Umständen schwerer Bestrafung auSsctzrn, wenn sie dem Verbote zuwider beschlagnahmtes Getreide verfüttern. ES liegt daher im eigenen Interesse der Verkäufer, in jedem Falle zu prüfen, ob sie Zurückweisung ihre? Kaufangebots mit Zustimmung der KriegSgelreidegesellschaft erfolgt ist. Sollten die Kommissionäre den Ankauf unzulässiger Weise zurückweisen- so ist hierüber der zuständigen Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. Dresden, den 20. März 1915. 92IILII Ministerin« des Innern. 135S Bekanntmachung. Infolge mehrfacher durch Alkoholmißbrauch heroorgerufener Ausschreitungen bestimme ich hiermit auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4.Juni 1851 für dar Gebiet deS 19. Armeekorps. In Gast- und Schankwirtschaften darf an Mannschaften (Unteroffiziere ohne Portepee einschl.) Alkohol in Form von Branntwein, Likören, Rum, Arrac, Kognak oder aus diesen Stoffen bereiteten Getränken nicht verabreicht werden, weder auf eigene Bestellung noch auf Veranlassung anderer Personen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft oder haben die Schließung der Wirtschaft zur Folge. Diese Bestimmung tritt am Mittwoch, den 17. März 1915, in Kraft- Der stellv, kommandierende General. gez. von Schweinitz. Bekanntmachung! Auf Befehl des XII. stellv. General-KoinmandoS wird bekannt gegeben, daß sich dieses dem nachstehenden Verbote deS XIX. stellv. General-KommandoS für die im Bereiche des XII. Armeekorps liegenden Ortschaften angcschlossen hat. DaS Verbot lautet: „In Gast- und Schankwirtschaften darf an Mannschaften (Unteroffiziere ohne Portepee einschl.) Alkohol in Form von Branntwein, Likören, Rum, Arrac, Cognac oder aus diesen Stoffen bereiteten Getränken nicht verabreicht werden, weder aus eigene Bestellung noch ruf Bestellung anderer Personen." Schultz. Garnison-Kommando Mesa. Erlösche»» ist die Maul- uud Klaneuseuche unter dem Nindviehbestande des Guts- besitzet« Karl Kurze in Moritz Nr. 3. Wegen der in einem anderen Gehöft von MoriA" noch herrschenden Maul- und Klauenseuche verbleibt es bei den getroffenen Anordnungen. Großenhain, den 24. März 1915. 782 »V. Die Königliche AmtShanvtmannschaft. Ans Blatt 8 des GenossenschastSregisterS, die Bezugs- und Absatzgeuosseuschast Möderau uud Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Röderau betr., ist heute eingetragen worden, daß Alwin Bennewitz in Zeithain auS- geschieden und der Gutsbesitzer Karl Kurze in Moritz Mitglied des Vorstandes ist. Riesa, den 9. März 1915. Königliches Amtsgericht. , Donnerstag, den 25. März ISIS, vormittags 10 Uhr sollen im hiesigen Versteigerungsraum versteigert werden: Brennscheren, Gall- und Crem- Seife, Nähwach», Plättstearln, Plättstärke, TreibrtemenwachS, Sattelwichse, Scheuer- und verschiedene andere Bürsten, Schwämme, Bartbinden und 26 groß« Blechflaschen Putz mittel „Tipp-Topp". Der Gerichtsvollzieher des K. Amtsgerichts Riesa, am 24. März 1915. ' ' > Nachstehend bringen wir die Ministerialoerordnung vom 1. März 1915, den Verkauf von Butter betreffend, noch besonders zur öffentlichen Kenntnis. Der Rat der Stadt Riesa, am 24. März 1915. tzchdk Verordnung, deu verkauf von Butter betreffend, vom 1. März 1915. Die Verordnung, da« Butter-Maß und Gewicht betreffend, vom 81. März 1870 (G.- u. B.-Bl. S. 97) wird hiermit folgendermaßen abgeändert: 8 1. Alle Verkäufe von Butter haben nach dem Gewichte zu erfolgen. Der Verkauf von geformten Stücken ist nur in Gewichtsstücken von einem viertel oder einem achtel Kilogramm gestattet. § 2. Wer Butter in anderer Weise verkauft oder zum Verkauf stellt, als im 8 1 bestimmt ist, wird mit einer Geldstrafe bis zu 59 Mark bestraft. Z 3. AIS zum Verkauf gestellt ist die Butter anzusehen, die zum Zwecke deS Ver kaufes in einem Verkaufsraums oder auf dem Markte öffentlich auSgelegt oder in ein HauS gebracht wird. Ministerium des Juner«. Graf Vitzthum v. Eckstädt. Fretlag, den 26. und Sonnabend, den 27. März 1915 finden bet uns wegen Reinigung sämtlicher Geschäftsräume (diesmal auch der Sparkasse) nur unaufschiebbare Sachen ihre Erledigung. Im Königlichen Standesamt« werden an beiden Tagen Anzeigen über Totgeburten und Sterbefälle vormittags von 8—9 Uhr angenommen. Der Rat der Stadt Riesa, am 19. März 1915. Nachdem die Ergebnisse der diesjährige» Einloinmen- und Ergänzungssteuer einschätzung bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 deS Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 deS ErgänzungSsteuer- gesetzes vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, aufgefordert, sich bei der OrtSbehörde zu melden. Glaubitz, am 23. März 1915. Ter Gemeiudevorstaud. Dertliches miS Sächsisches. Niesa, den 24. März 1915. —* Mit dem Eifer nenKreuz ausgezeichnet wurde der Depotarbeiter Karl Günther, wohnhaft in Boberscn, jetzt eingezogen zur 2. Landsturm-Pionier-Komp. XII. A.-K. —* Wie wir hören ist seitens der Stadtverwaltung in Erwägung gezogen worden, ob »richt au» Anlaß der hundertster» Wiederkehr des TageS, an welchem unserem Volke Otto von Bismarck geschenkt worden ist, eine große allgemeine öffentliche BiSmarckgedächtniLfeier veranstaltet werden solle. Man ist jedoch dahin übereingekommen, im Hinblick einerseits auf den Ernst der Zeit und anderer seits auf den Umstand, daß BtSmarck'S Geburtstag dieses Jahr in die Charwoche fällt, von einer solchen allge meinen Feier zur Zeit abzusehen und eS beiden in den hiesigen Schulen zu veranstaltenden BiSmarck-GedächtniSfeiern bewenden zu lassen. Dagegen will man mit einer nach glücklich erlangtem siegreichen Frieden zu veranstaltenden Feier eine nachträgliche BiSmarck-EedächtniSfeier verbinden. —* Von der hiesigen Freiwilligen SanitätS- Kolonne vom Roten Kreuz find bereits 15 Mann zum KriegSkrankenpflegerdi-nst eingezogen, davon 3 Mann von Beginn des Krieges an. Voll diesen sind jetzt zwei ver diente Kameraden der Kolonne die Krankenpfleger Paul Kettler und Reinhold Raake für „treue Dienste für das Rote Kreuz" mit der Roten Kreuz-Medaille ausgezeichnet worden. Zwei andere Kameraden wurden von ihren Vor- zesetzten zu Sektionsführern ernannt. Von den übrigen, noch in der Heimat weilenden Mitgliedern der Kolonne sind weit«»« 2S Mann bereit, wenn da» Vaterland ruft, hinaus zu ziehen nach Ost oder West, um unseren verwundeten Kriegern Hilfe zu bringen. Die Schutzimpfungen sind an diesen Leuten bereits vorgenommen. —* Mit Donnerstag, den 1. April, wird die Sächsisch- Böhmische DampfschiffahrtS-Gesellschaft den Personen- und Frachten», erkehr aus der gesamten Strecke Leit- meritz—Dresden—Mühlberg aufnehmen, falls nicht etwa Hochwasser wieder störend eintrsten sollte. Der erste Fahr plan weist der Jahreszeit entsprechend bereits reichliche Ver bindungen auf. MonatS- und Jahreskarten gelangen auch Heuer wieder zur Ausgabe. Gehetzte Kajüten bieten bei kühler und rauer Witterung, die einen dauernden Aufent halt auf Deck nicht ratsam erscheinen läßt, angenehme Unterkunft. Speisen und Getränke jeder Art sind bei an erkannt bester Güte für billige Preise zu haben. Fracht güter finden auch weiterhin bei gewöhnlichen Sätzen „Eilgut- beförderung". Die seit Jahren fast gar nicht benützte Schiffshaltestelle Grödsl kommt mit Anfang der SchiffahrtS- eröffnung ganz in Wegfall. — Aus Neufchatel wird gemeldet: Se. Majestät der König von Sachsen begrüßte Teile deS Reserve-Jnfanterie- RegimentS Nr. 133 und sprach dem Regiment seine An erkennung für seine hervorragenden Leistungen aus. Als dann nahm der König «ine Aufstellung von Abordnungen fast aller Regimenter deS 12. Armeekorps ab. Den Truppen wurde die allerhöchste Anerkennung für ihre tapfere Hal tung zuteil. Se. Majestät der König verlieh ebenso wie am Tage vorher KriegSdekorationen und zeichnete dabei viele Unteroffiziere und Soldaten durch huldvolle Ansprachen ouS. Nachmittag besichtigt« der König das KrisgSlazarett Sissonne, da» größtenteils von Sachien belen» M mid —>ie, Leitung eines sächsischen Sanitätsoffiziers steht. Alsdann begab sich der Monarch zu Generaloberst v. Heeringen und abends zur Uebernachtung nach dem Korpshauptquartier deS Generals der Infanterie d'Elsa. — Von böhmischen Sparkassen, insbesondere von sulchen in böhmischen GrenzuNen wird unter Hinweis auf hohe Verzinsung durch Bekanntmachungen in sächsische» Zeitungen versucht, Spareinlagen ans Sachsen an sich zu ziehen. Obgleich eS jedem einzelnen Sparer schon aus volkswirt schaftlichen Gründen bedenklich erscheinen müßte, seine Spargelder nach dem Auslande fließen zu lassen, Halter» wir doch für angezeigt darauf hinzuwetsen, daß die österreichischen Sparkassen ihrer» Einlegern bei weitem nicht die Sicherheit wie eine deutsche Gemelndesparkasse bieten. Denn die Einlagen werden dort nicht, wie bei uns, in vollem Umfange durch die Gemeinde, sondern nur durch eine im Verhältnis zu dem Guthaben der Sparer sehr ge- ringfügige besondere Garantie der Gemeinde verbürgt; so z. B. in einem Falle bei einem Tinlegerguthabe» vor» Über 2 Millionen Kronen durch Wertpapiere in» Nenn werte von nur 20 000 Kronen. Außerdem habe« die Spareinlagen Deutscher bei den böhmischen Sparkassen auch insoweit etwas Bedenkliches, als in einzelnen dortigen Sparkassensatzungen Ausleihungen der Sparkasse nach dem Deutscher» Reiche verböte»» sind. Deshalb: Sparer, legt Euer Geld bei unseren, die größte Sicherheit bietenden Sparkassen an und svrdert dadurch die Volkswirtschaft und die Volkswohlfahrt iin Lande. — 88 Der Vorstand deS Verbände» Sächsischer In dustrieller hat sich eingehend mit der Frage deS staat lichen Ausgleichs von Fordernnaen und Riesaer G Tageblatt und Anzeiger (Llbedlatt lllld Anzeiger). Telegramm-Adresser Fernsprechstell» .Tageblatt". Riesa. Nr. 20. für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba.
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