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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.01.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-01-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191601134
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160113
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-01
- Tag1916-01-13
- Monat1916-01
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.01.1916
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Riesaer W Tageblatt und Anzeiger MMM mü> Attztlger). r*r»s«rmE>r«flr: O 1 Fernsprechstr«, »a, »la t » es» Nr. M. für die Künkgl. Aurtshauptmamrschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. r>. Donnerstag, IS. Januar LV6, atrenvs. l-9. Jatzrg. Das Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abends'/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn-und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch untere Träger frei Haus oder bei Abholung am Sch iller der Kaiser!. Postanstaltcn vierteljährlich 2,10 Marl, monatlich 70 Pf. Anzeige» für dre Nummer d-S Ausgabetage» sind bis 10 Mr vormittag« aufzugcben und im voran« zu bc-alchn: eine lo emäbr sür da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht Übernommen. Preis slir die 43 mm breite Grundschrist-Zeile (7 Silben) 18 Pf., Ortöprek 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Ecm ent sprechend höher. Nachweisungs- und VermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werben muss oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag; Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestratze LS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; silr Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Ausführungsverordnung z« der Bundesratsverordnuna, betreffend Saatkartoffeln vom 6. Januar 1916 lN. G. Bl. S. 8). 1. Händler, landwirtschaftliche Genossenschaften und landwirtschaftliche Vereine, die nach 8 1 Ziffer 2 die Erlaubnis zum Handel mit Saatkartoffeln erwerben wollen, baben ihre Gesuche im Bezirke ihrer gewerblichen Niederlassung bei der Amtshauptmannschaft, in bezirksfreien Städten bei dem Stadtrate anzubringen. 2. Diese Gesuche sind unter gutachtlicher Aeutzerung (8 2 Satz 3), die sich auch auf die Zuverlässigkeit des Gesuchstellers zu erstrecken hat, an die Kreishauptmannschaft abzugeben. 3. Die Kreishauptmannschaften stellen nach Befinden Ausweise über die erteilte Er laubnis aus und erlassen die erforderlichen Vorschriften zu der in 8 3 verordneten Buch führung und deren Neberwachung. Nachstehend wird die oben erwähnte Bekanntmachung des Bundesrat zur Kenntnis gebracht. Dresden, den 11. Januar 1916. 15s llv IV131. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend Saatkartoffeln. Vom 6. Januar 1916. „ Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Neichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: - 8 1. Die Höchstpreise für Kartoffeln gelten bis zum 15. Mai 1916 nicht für Kar toffeln, die 1. vom Erzeuger unmittelbar an Landwirte als Saatkartoffeln zur Aussaat ver- kauft werden, oder 2. von Händlern, die von der höheren Verwaltungsbehörde die Erlaubnis zum Handel mit Saatkartoffeln erhalten haben, als Saatkartoffeln gekauft werden, oder 3. von zugelassenen Händlern (Nr. 2) als Saatkartoffeln an andere zugelaffene Händler oder an Landwirte verkauft werden oder an solche Personen, welche durch eine Bescheinigung der Ortspolizcibehörde den Nachweis erbringen, daß sie in der Lage sind, die anzukaufenden Kartoffeln unmittelbar zu Saatzwecken zu verwenden. -- Der in Nr. 2 vorgesehenen Erlaubnis bedürfen auch die landwirtschaftlichen Genossen schaften und landwirtschaftlichen Vereine. 8 2. Die Erlaubnis zum Handel mit Saatkartoffeln (8 1 Nr. 2) wird von der höheren Verwaltungsbehörde erteilt, in deren Bezirk der Händler seine gewerbliche Niederlassung hat. Sie gilt für das Reichsgebiet und ist jederzeit widerruflich. Sie darf nur einer dem Bedürfnis entsprechend beschränkten Anzahl von Personen erteilt werden, die, abgesehen von landwirtschaftlichen Genossenschaften und landwirtschaftlichen Vereinen, bereits vor dein 1. August 1914 den gewerbsmäßigen Handel mit Saatkartoffeln ausgeübt haben müssen. 8 3. Die zugelassenen Händler haben besondere Bücher über ihre Geschäftsabschlüsse in Saatkartoffeln zu führen. Sie haben darin den Namen des Vertragsgegners, die Menge und den Preis ersichtlich zu machen. Auch ist anzugeben, ob der Vertragsgegner Landwirt, Händler oder eine nach 8 1 Nr. 3 sonst zugelaffene Person ist. Zu dieser Buchführung sind auch Landwirte verpflichtet, die gewerbsmäßig Saat kartoffeln züchten und verkaufen. 8 4. Die nach 8 3 zu führenden Bücher sind der zuständigen Behörde auf Verlangen jederzeit vorzulegen. Freibank Riesa. Nächsten Sonnabend, den 15. Januar d. I., von vormittags */,9 Nhr ab, gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof ea. 8 Zentner Rindfleisch zum Preise von 75 bez. 40 Pfg. zum Verkauf. Die Markenausgabe erfolgt morgen Freitag nachmittag von 2—8 Uhr auf der Polizeiwache. „ Fleisch erhalten die Inhaber der Nummern 601 bis ca. 900. Riesa, am 13. Januar 1916.Die Direktion deS städt. Schlachthofes. 8 5. Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung. 8 6. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften im 8 3 und 4 dieser Verordnung sowie die nach 8 5 erlassenen Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu sc.'- Banaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. 8 7. Verträge über Lieferung von Saatkartosscln, die vor dem 29. Ott..:. -5 zu- einem höheren als dem Höchstpreis oder nach dem 28. Oktober 1915 zu Höchstpccftcu abge schloffen sind, werden aufgehoben, soweit nicht Lieferung bei Inkrafttreten dieser Verord nung erfolgt ist. 8 8. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 6. Januar 1916. Der Stellvertreter deS Reichskanzlers. Delbrück. Die Gemeinden und Rittergutshcrrschaften des Bezirkes wollen alsbaldUch längstens bis zum 1. Februar INI« direkt bei demjenigen AmtSstrasteumeister, von welchem die Aufsicht über die betreffenden Wege geführt wird, anzuzeigen, zu welcher Zeit sie die Bezirksstraffenwalze in diesem Jahre benötigen. Zu diesen Anzeigen sind die den Gemeinden und Ritterautsherrschaften kurzer Hand zugeganaenen bez. insoweit dies nicht geschehen, bei dem zuständigen Amtsstraßen meister unentgeltlich zu beziehenden Vordrucke zu verwenden. Nach Eingang der Anzeigen wird für jede Bezirkswalze ein Walzeuvlan aufgestellt und den Beteiligten durch die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft mitgeteilt worden — vergleiche Punkt 3 des II. Nachtrags zu dem Regulative über die Verwendung der Bezirksstraßenwalzen vom 15. Dezember 1888. — Grotzenhain, am 11. Januar 1916. Die Königliche AmtShauptmannschaft. 18 ll. Bei dem offenen und feuchten Wetter ist es angezeigt, die notwendigen WegeauS- beflerungen, so das Ausfällen von Löchern und Gleisen, vorzunehmen, da die Ausbeffe- rungsstellen bei der jetzigen Witterung am besten wieder festgefahren werden. Damit daS Wasser von den Wegen ablaufen kann, nnrd auch das Abrdndern vor zunehmen und gegebenenfalls der Schlamm von den Wegen namentlich in der Dorflage abzuziehen sein. Die Wegebaupflichtigen wollen die hiernach erforderlichen Arbeiten ansfuhren lassen. Großenhain, den 10. Januar 1916. 24 S. Königliche AmtShauptmannschaft. Orrtliches mW Sächsisches. - Riesa, den 13. Januar 1916. —* De^r Aufseher Friedrich Karl Böttcher in Riesa, der seit über 80 Jahren bei der Firma C. F. Förster in Riesa tätig ist, ist das Ehrenzeichen sür Treue in der Ar beit verliehen worden. Die Auszeichnung wurde dem Ju bilar am 12. Januar durch Herrn Bürgermeister Dr. Schei der im Beisein des Herrn Prokurist Hilbisch überreicht. —* Aus einer Gärtnerei in der NiederlagSstraße wur den uns heute einige voll aufgeblühte Schnee glöckchen überbracht. Weitere dieser Frühlingsboten sind dort nahe am Aufblühen. Wie man uns mitterlt, sind blühende Schneeglöckchen im Februar schon beobachtet worden, um die jetzige Jahreszeit stellen sie aber eine große Seltenheit dar. —* Der neue Balkanzug Berlin-Konstantinopel über DresdewWien wird zum erstenmal am 15. Januar verkehren. Der Zug verlägt Berlin Anh. Bahnhof Mitt wochs und Sonnabends 7.20 vorm., Dresden-Hbf. 9.53 vorm. und kommt nach Wien Nordbf. 6.32 nachm., nach Budapest 11.30 abends und nach Konstantinopel am über nächsten Abend (Freitags und Montags) um 7 Uhr. In der umgekehrten Richtung verläßt der Balkanzug Konstan tinopel Sonnabends und Dienstags — zum erstenmal am 18. Januar — mittags 12.05, Budapest Montags und Donnerstags (erstmalig am 20. Januar) früh 6.50, Wien Nordbf. mittags 11.43, Dresden-Hbf. abends 8.24, und trifft in Berlin Anh. Bahnhof 10.48 abends ein. Für den Verkehr über die Grenze gelten beim Valkanznge besondere Vorschriften. Die Reisenden selbst und das Handgepäck werden im Zuge während der Fahrt militärisch und zoll amtlich abgefertigt, sodaß der jetzt von vielen Reisenden lästig empfundene lange Aufenthalt an der Grenze bei diesen Zügen wegfällt. Dafür muß das aufgegebene Reise gepäck — auch dasjenige der von weiterher kommenden Reisenden — in Berlin Anh. Bahnhof oder in Dresden- Hbf. vor der Abfahrt des Balkanzuges militärisch und zoll amtlich durchgesehen werden. Für diese Durchsicht in Dres den-Hbf., die bei der Geväckannahmestelle in der Südhalls stattsindet, muß das Reisegepäck an den Verkchrstagen des Balkanzuges bis 8 Uhr pormittagS anfgegebcn werden; Gepäck, das bis 8 Uhr vormittags nicht aufgcaeben worden ist, wird zurückgewiesen. .Eine Ausnahme hiervon wird mir gemacht für UebergangSreisendc, die in Dresden-Hbf. mit dem Zuge D 181 (ab Leipzig 6.32 vorm. an Dresden- Hbf. 8.20 vorm.) oder mit dem Zuge 1003 (ab Ehemnitz- Svf. 8.32 vorm. an Dresden Hbf. 8.37 vorm.) ankommen; Reisegepäck dieser Uebergangsreisenden wird noch ange nommen, wenn es unverzüglich nach der Ankunft dieser An- schlußzüa« aufgegeben wird. Gepäckstücke, die aus irgend einom Gomd« vorbsr nicht militärisch durchgeseben werden kovnt», «Wlvm» « Tstschen ausnahmslos zurückgehalten. Es liegt deshalb in dringenden Interesse des Reisenden, daß er sein Gepäck rechtzeitig aufliefert. Im übrigen ist besonders darauf Hinzumeisen, daß der Reisende bet der militärischen Abfertigung auf der Aufgabe- und auf der Zielstation persönlich zugegen sein mutz. Aus der Bestim mungsstation wird daS aufgegebene Gepäck sogleich nach der Ankunft des Balkanzuaes nochmals militärisch und, so weit die Verzollung nicht bereits vorher stattgefunden Hat, zollamtlich abgefertigt. Infolge dieser Einrichtung der Ge päckdurchsicht auf der Versand- und Bestimmungsstation statt an der Grenze kann Reisegepäck zur Beförderung im Balkanzug über die Grenze nur von und nach solchen Sta tionen angenommen werden, wo sich Einrichtungen für di« militärische und zollamtliche Abfertigung befinden; das sind für den über Dresden-Wien verkehrenden Valkanzua in Deutschland die Stationen Berlin Anh. Bahnhof und Dres den-Hbf., in Oesterreich-Ungarn die Stationen Wien Nord bahnhof, Preßburg und Budapest, fowie Belgrad. In der Richtung von Konstantinopel nach Berlin wird das mit dem Balkanzug (Montags und Donnerstags 8.15 nachm.) in Dresden-Hbf. eingehende ausgegcbcne Reisegepäck für Dresden und für Seitenlinien in DreLden-Hbf. unmittel bar nach der Ankunft des Balkanzugs militärisch uns zoll amtlich abgefertigt. Die Abfertigung der Reisenden selbst und ihres Handgepäcks geschieht auch in der Richtung vom Balkan nach Dresden und Berlin im Zuge mährend der Fahrt. Reisende, die den Balkanzug nach Stationen südlich von Semlin benutzen wollen, werden besonders darauf auf merksam gemacht, daß sie außer dem Paß noch eines beson deren Passierscheines bedürfen, der in Deutschland u. a. durch die Kriegsministerien oder die stellvertretenden Gene ralkommandos ausgestellt wird. — Der dritte und letzte Teil dcS WehrbeitrageS ist biS zum IS. Februar ö. I. zu entrichten. Wie bereits im »origen Jahre, steht auch diesmal eine Frist von drei Mo naten, die für die Entrichtung deS 1. Drittel- nach der mit der Zustellung des verlangten Bescheides eingetretenen Fäl ligkeit gewährt war, nicht zu Gebote; vielmehr ist der 15. Februar 101« der äußerste Termin für die Zahlung der dritten BeitragSrate. An diesen Termin sind die Wehr- beitragSpflichtigen gebunden, eS sei denn, -aß die im Gesetze vorliegenden Voraussetzungen vorliegen, unter denen der fällige Betrag biS auf drei Jahre gestundet oder Sie Ent richtung in Teilbeträgen gestattet werben kann. — Nach einer neueren Verordnung des Kgl. Ministe riums deS Kultus und öffentlichen Unterrichte- sollen auch im Schuljahr 1016/17 für Schüler der Gymnasien, Nealpym- nassen und Oberrealschnle«, die zum Heeresdienst etxberu- fen werden, nach Bedürfnis Not»rüfungen, und zwar nicht später al- am 1. Juni «»gehalten werden. Da da» neue Schuljahr erst am 1. Mai beginnt, soll die Bersetzung der Klassen Unterprima, Ober- und Untersekunda schon am 1. Marz stattsinbe«, damit Zeit für die Einführung der Her reSvllichtigen in Sie unentbehrlichen Teile der neuen Klaj- scnstoffe gewonnen werde. Den nur bedingungsweise ver setzten Schülern der Untersekunda darf das Zeugnis der wissenschaftlichen Befähigung für den Einjährig-Freimilli- geu-Dienst keinesfalls vor dem 1. Juni ausgestellt werden. Schüler LeS Jahrganges 1017, die bis 1. Juni eine Not- Prüfung ablegen wollen, haben sofort ein Gesuch um Zr» rückstellnng vvm Heeresdienst bis zu diesem Zeitpunkt mit einer Bescheinigung der Schulleitung bei dem zuständigen BezirkSlommando einznretchen. —* Der LandeSauSschntz der Bereine vom Noten Kreuz fordert erneut die Allgemeinheit dringend auf, ihn kk der Für sorgetätig kcit für bedürftige Kriegsgefangene zu unterstützen. Jeder, der einen (hm Nahestehenden in Kriegsgefangenschaft weiß und nicht in der Lage ist, dessen Gesuche nm Unterstützung selbst zu erfül len» gebe ungesäumt seiner Gemeindebehörde davon Kennt nis. Erforderlich ist die genaue Mitteilung des Familien- und Rufnamens, Truppenteils, Dienstgrades nnd Gefan. genenlagers deS Gefangenen nud Angabe der Adresse des Antragsteller-. Die Gemeindebehörden werden die au sie gelangenden Unterstützungsanträge zur Ausführung Ser Unterstützung dem LandeSauSschntz übersenden. Ebenso er geht an alle Gemeindebehörden die Bitte, astch ihrerseits in jeder geeignet scheinenden Weise uachzuforschen, ob unter ihren Gcmeindemitgliedern sich Gefangene in Feindesland befinden, deren Angehörige nicht in der Lage sind, ihnen ans eigenen Mitteln zu Helsen, und diese auf den ihnen aus gehändigten Formularen dem LauSeSauSschnsse der Vereine vom Nöten Kreuz in Dresden, Zinzenöorsstratze 17, anzu zeigen. —* Postanweisungen an Kriegsgefangene in England uiw. werden jetzt im Haag nach dem Satze von 11 Gulden gleich 1 Pfund Sterling nmgcschriebcu. Ostrau. Ein Brand brach vorgestern abend in einer Kammer des Möbiusschen Gutes aus. Durch rasches Ein greifen der Feuerwehr konnte daS Feuer im Keime ersticft werden. Die AntstehnngSurfache ist unbekannt; mau ver mutet, daß durch Unvorsichtigkeit beim Feucranmacheu Glut auf den Fußboden gefallen ist. Dre-den. Auf dem Dürerplah blühen infolge der Milben Witterung feit einigen Tagen zwei große mit Kuvs prn vollbesetzte Sträucher der pyrenäischen Heckenkirsche, Lo nicera pyrenaiea. Die, gewöhnliche Blütezeit ist sonst im April nnd Mai. Dem Naturfreund fallen schon von weitem die «eißgelben Blüten auf, die bet sonnigem Wetter einen nach Pomeranzen duftenden Geruch verbreiten. e- DreS-cn. Die EinkausSgeselllchast für Ostsachfen, Gesellschaft mit beschränkter Hasiung, ist boim Kgl. Amts gericht, Abteilung eingetragen worden. Das Stammka pital beträgt 400 OM Mark. Gegenstand des Unternehmens ist der Einkauf von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie Berkaus, Lagorung und Bearbei tung derselben zur Deckrrng der Bedürfnisse der Bevölke rung in den Bezirken, auf die sich dke GelelUHaft erstr-ckt.
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