Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.01.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-01-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191601179
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160117
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-01
- Tag1916-01-17
- Monat1916-01
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.01.1916
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer DTagMM Montag, 17. Januar 1916, „nenss IS 69. Jaftri,. Gtzm. D.wiqcmäft lauste das oder 5!) Tage Gefängnis- Auf Vlatt 75 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Aktiengesellschaft Lauch hammer in Riesa betreffend, ist heute eingetragen worden, daß dem Carl Heinrich Leusting rn Lauchhammer Prokura dergestalt erteilt worden ist, das; er die Gesellschaft nur in Ge meinschaft mit einem Vorstandsmitgliede oder mit einem anderen Prokuristen vertreten darf. Rresa, den 14. Januar 1916. Königliches Amtsgericht. sür SaS „Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bi« spätester?« W ««fßT- ssM Ak vormittags 10 Nhr des jeweiligen Ausgabetage«. Me Geschäftsstelle Die auf den 18. Januar 101«, vorm. 10 Uhr in Gröba, Riesaer Straße 12, an gesetzte Versteigerung ist aufgehoben. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts Rissa, am 17. Januar 19^5 Nach 8 3 der Bundesratsverordnung, betreffend Saatkartoffeln, vomkü. Januar 1916 lRcichsaesetzblatt Seite 5) haben die zum Handel mit Saatkartoffeln zugelassenen Händler sowie die gewerbsmäßig Saatkartoffeln züchtenden und verkaufenden Landwirte über ihre Geschäftsabschlüsse in Saatkartoffeln besondere Bücher zu führen, welche nach 8 4 der zu ständigen Behörde auf Verlangen jederzeit vorzulegen sind. Auf Grund von Ziffer 3 der Ausführungsverordnung vom 11. Januar 1916 (Sächs. Staatszeitnna Nr. 8) ordnet die unterzeichnete Königliche Krcishauptinannschaft wegen dieser Buchführung nachstehendes an: 1. Die Verkäufer von Saatkartoffeln haben in diesen Büchern die Namen der Der- tragSgegner, die abgegebene Menge und den Preis ersichtlich zu machen; auch ist anzugeben, ob der Vertragsgegner Landwirt, Händler oder eine der nach 8-1 . Ziffer 3 der Verordnung vom 6. Januar 1916 sonst zugelassenen Personen ist. 2. Die Bücher sind — abgeschlossen — 3 Tage nach Schluß jeden Monats, erstmalig des Monats Februar, bei der Ortsbehörde (Stadtrat, Bürgermeister, Gemeinde vorstand zur Prüfung und Abstempelung vorzulegcn. Die Anordnung der Äe- .. Nutzung besonderer Vordrucke wird den Ortsbehörden anheimaestellt. 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften sind nach 8 6 der Verordnung , vom 6. Januar 1916 strafbar. Dresden, am 14. Januar 1916. 27IV —Königliche Kreishauvtmanuschaft.200 Städtischer Baucbspeck-Verkaus findet dies- Woche Donnerstag, den 2«. Januar 101« 0—12 Nhr vormittags und 2—4 Nhr nachmittags im städtischen Schlachthofe statt. In Zukunft wird der Verkauf stets Montags und DonuerStagS 9—12 Uhr vormittags und 2—4 Uhr nachmittags vorgenommen werden. Der Nat der Stadt Riesa, den 17. Januar 1916. Vorstandes, die Vertretung der Stiftung hinsichtlich der Verfolgung der wirtschaftlichen Interessen, der Fürsorge zwecke usw. im Auge haben sollen. — KM. Ueber die Besoldung kriegsgefangener oder verm ißterOffiziere sind in letzter Zeit wieder holt unrichtige Angaben durch die Presse gegangen. Nach den bestehenden Bestimmungen verlieren kriegsgefangene oder vermißte Ofiziere den Anspruch auf Gehalt mit Gad des Monats, in dem sie kriegsgefangen oder vermißt sind. Ueber diese Zeit hinaus darf indessen von den Kommunal behörden das reine Gehalt (7>» KricgSbesaldung) oder einen Teil desselben dann bewilligt werden, wenn der Unterhalt von Angehörigen (Ehefrau und ehelichen oder legitimierten Abkömmlingen) daraus bestritten werden soll. Für die Höhe der Bewilligung gibt der Grad des Bedürfnisses den Anhalt. Bei entfernteren Angehörigen, (Eltern, Geschwistern, Geschwisterkindern oder Pflegekindern) sind gleiche Be willigungen nur unter der weiteren Voraussetzung zulässig, daß der Kriegsgefangene oder Vermißte ganz oder über wiegend ihr Ernährer war. Der Anspruch aus Gebalt für den Offizier selbst beginnt erst wieder mit der Rückkehr zum Truppenteil. Eine Nachzahlung des Gehalts sirr die Dauer der Kriegsgefangenschaft oder des Vermißtseins findet danach nicht statt. Auch Bewilligungen zu Gunsten der kriegsgefangenen Offiziere selbst sind nur in besonders ge- . arteten Ausnahmesällcn statthaft, da für den Unterhalt der selben der feinoliche Staat hu sorgen hat. GnKkrechende Grundsätze gelten auch für die Löhnungsempfänger. —* Der LandesauSichuß der Vereine vom Raten Kreuz im Königreiche Sachsen schreibt unS: Wir möchten nicht verfehlen, die Aufmerksamkeit des Publikums auf den fol genden Artikel zu lenken, den wir der russischen Zeitung „Nowoje Wrernja" vom 8. 12.1b entnommen haben: „Vor einigen Tagen entdeckte ein Beamter der militärischen Zemur bei Untersuchung eines aus dem Auslands einae- troffenen Postpakets, das für einen Kriegsgefangenen be stimmt war, in einer Tafel Schokolade einen beschrie benen Zettel, der bei Herstellung der Schokolade in diese eingebacken worden war. Man nimmt an, daß diese Methode Brief« «r senden, in großem Umfange angewendet wird. Infolgedessen befahl der Oberkommandierende, alle Kriegsgefangenen darauf aufmerksam zu machen, daß Post pakete für AriegSaefangene überhaupt nicht mehr ange- nommen «erden, mtlS derartige Briefsendunaen aus der Heimat nickt innerhalb eines Monat« unterlagen werden.' Im Interesse der Gesamtheit der Kriegsgefangenen sollten die Angehörigen keinesfalls den Ihrigen in der Gefangen schaft irgendwelche Mitteilungen auf unerlaubtem Wege zu kommen lassen, da hierdurch, abgesehen von der großen Ge fahr, die für den Betreffenden selbst entsteht, dieses auch für alle Mitgefangenen von großem Schaden sein kann. —* Der LandeSauSschuß der Vereine vom Noten Kreuz bittet, einem ihm ausgesprochenen Wunsche der stellvertre tenden Militär-Jntrndanturen des 12. und 19. Armeekorps folgend, gedrucktes ZeitunaSpnpier, das fick fast in jedem Haushalte in größerer Menge findet oder gesam melt «erden kann, de« Abnahmestellen de« 12. Armeekorps, DreStzen-R., Hansastraße 2, und des 19. Armeekorps, Leip Riesa, den 17. Januar 1916. . —* Dienstag, den 18. Januar 1916, abends 6 Uhr, in der Aula des Nealprogymnasinms Konstituierung des Stadtverordneten-Kol legi ums. Tages ordnung: 1. die Wahl des Vorstehers, 2. die Wahl des Vize-Vorstehers, 3. die Wahlen für die gemischten Aus schüsse. — Hierauf gemeinschaftliche Sitzung beider städtischer Kollegien. Tagesordnung: 1. Wahl der Mitglieder für die EnteignungSkommisfion, 2. Entschließung über die Art der Beratung des Haushaltplans für 1916. —* Das am Sonnabend hier auf der Klötzerstraße ge stohlene Fahrrad konnte dem Diebe, einem hiesigen jungen Menschen, wieder abgenommen werden. Der Dieb selbst konnte noch nicht feftgcnommen werden. —MI. Die Ausgabe eiserner Zehnpfennig- stücke, die im Laufe des Januar zu erwarten ist, macht «S notwendig, etwaige magnetische Vorrichtungen aus den Automaten zu entfernen. Hierbei kommen in erster Linie die Automaten der Post und Eisenbahnen in Betracht, während die Warenautomaten solcher Vorrichtungen meist entbehren. —KM. Die Beschaffung des ganzen Bedarfs an Zement erfolgt zwecks Einheitlichkeit m der Lieferung und gleichmäßiger Heranziehung der gesamten Industrie durch das stellvertretende Ingenieur-Komitee, Abteilung ll, Berlin 62, Kurfürstenstraße 63/69. Angebote auf Zement lieferung sind demnach nur noch an das stellvertretende Ingenieur-Komitee zu richten, das auf Ansuchen entsprechende Vordrucke abgibt und die Lieferungsbedingungen mitteilt. — Ueber mit Kraft angetriebene Maschinen für Konfektionsarbeit erlassen die Stellvertretenden General kommandos 12 und 19 in der „Sachs. Staatszeitung " eine Bekanntmachung mit sofortiger Wirksamkeit. —KM. Das stellvertretende Ingenieur-Komitee, dem die Beschaffung der Sandsäcke obliegt, hat soeben neue Mrgcbungs- und Lieferungsbedingungen herausgegeben. — Ueber die Arbeitszeit in Lumpenreitzereien erlassen die Stellvertretenden Generalkommandos 12 und 19 in der „Sächs. Staatszeitung" eine Bekanntmachung. -7 Der Landesverein oer Stiftung Heimatdank hielt Sonnabend unter dem Vorsitz der Staatsministers Grasen Vitzthum von Eckftädt eine erste Versammlung ab. Sie befaßte sich hauptsächlich mit der Wahl von Mitgliedern für die Vertretung der Zwecke des Vereins nach autzenhiu. Graf Vitzthum von Eckstädt stellte fest, daß der Werberuf überall im Lande freudige Aufnahme gefunden habe. Große Beträge seien einaegangen und man könnte mit Stolz sagen, daß unser Sachsen in der Opferwilligkeit für die Liegsteilnehmer allen deutschen Bundesstaaten vorangehe. Wer immer und immer wieder müsse betont werden, daß auch die größten Opfer in der LiebeStatiakeit nicht im ent- fcrnteften hinreichen können, um die Opfer unserer Brüder draußen im Felde auszugleichen. Hierauf wurden ver schiedene Organisattontfragen behandelt und zur Wahl von SO Mitgliedern gilchnttrn, die. «mäst den Mirschläaen des «nd Anzeiger (Llbeblatt mü> Arychtt). rwa»»»-»-«dr»ss« Atz Femsprechstello » «1« ^ Nr.». für bke Kvnigl. AmtShauptmarmschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. zig-GobliS, Artilleriekaserne, zuzuführen und zwar bis zum Ende dieses Monates. Da das gedruckte Zeitungspapier ein wertvoller Ersatz für Lagerstroh ist, auch u. a. zur Herstellung von Decken und dergleichen Ver- Wendung finden kann, so kommt diese Papiersammluna unseren braven Feldgrauen unmittelbar zugute. Deshalb kann auch erhofft werden, daß die obige Bitte allseitige Be achtung finden und jeder die kleine Mühe auf sich nehme» wird, im Interesse unserer braven Truppen gedrucktes Papier — jeglicher Art — zu sammeln und cs der vorge nannten Gammelstelle zu übermitteln. * Gröba. Auf eine 25jährige Zugehörigkeit zum Ge- meinderat kann Herr Gemelndeältester Lauschte zurück blicken. Aus diesem Anlaß wurden dem Jubilar in der am Sonnabend aüaehaltenen nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats durch Herrn Gemeindcvorstand Hans eine goldene Uhr überreicht. Auch die Gemcindeüeamtcn ließen Herrn Lauschke an diesem Tage ein Geschenk überreichen. * Prausitz. Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse aus gezeichnet wurde der Gefreite d. N. Paul Schietzel, Eisen werksarbeiter von hier, zurzeit auf dem westlichen Kriegs schauplatz. Strehla. In der Sonnabendnacht ist auf beul hiesigen Bahnhöfe cinyebrocken worden. Der Einbrecher war nach Eindrücken einer Fensterscheibe in die im neuer bauten Nebengebäude gelegene. Urbeiterstnbe ein- aeftiegen und hat da genächtigt. Durch da! seinen Dienst früh antretende BahnhofSperjonal im Schlafe gestört, ha: er dann, ohne sich etwas anzueigen, in der Richtung nach Gröba die Flucht ergriffen. Leipzig. Der Gutsbesitzer A-fvus Oclnnigcu in Dadewitz bei Oschatz hatte sich vor dein Landgericht Leip zig zu verantworten, weil er bei der GetreioevestandSauf- nahme einen Teil sein-4 Hafervorrates verschwiegen und zur Berfütterung an die Pferde benutzt hat. Wegen Bei- seiteschasfung, unbefugter Berfütterung und Richtaunie!- dung von Hafervorräten wurde er deshalb zu W.N Mk. Geldstrafe oder 229 Tagen Gefängnis und ver der Beihilfe cmgeklast« Dienstknecht Kotte zu 30 Mk. Geldstrafe, oder 10 Tagen Gefängnis verurteilt. — Der .Kaufmann Karl Benad hatte ini Herbste 1915 in Zerbst einen Posten Wei zen gekauft, den er kurze Zeit später mit übermäßigem Gewinn wieder verkaufte. Nach dem Urteile eine; 'Sach verständigen hat Benad am Doppelzentner einen Gewinn von 16 M. 70 Pf. erzielt, wahrend sich der reelle Gewinn auf 7 M. gestellt haben würde. Da« Landgericht. Leip zig, vor dem sich Benad wogen Preirüberltcbung zu ver antworten hatte, war der Ansicht, daß der Verko.uis- preis weder durch die Marktlage, noch durch die sonstigen Verhältnisse gerechtfertigt war. Demgemäß lautete das Urteil auf 590 Mark Geldstrafe oder 50 Tage Gefängnis strafe. — Vier Leipziger Bäckermeister und eine das Ge schäft ihre- im Felde stehenden Mannes führende Bäcker- meisterve ßefrau hatten den Preis für aus AuSlandSmctzl heraestellt- Semmeln so hoch bemessen, das; der daran erzülte Gewinn dar Mehrfache de) üblichen und durch die Verhältnisse berechtigten Gewinnes betrug. Wegen La« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend« '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau« oder bei Abholuno Schalter der Kaiser!. Postanstaltrn vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich .0 Pf. Anzeigen ür die Nummer Le« Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags auszugcben und im voraus zu bezahlen: «in'- . »ahr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernomme.i. Preis sur tue 43 mm breite Grundschr.st-Leile (7 Silben) IS Pf., Ortspreis 12 Pf.; zeitraubender unü tabellarische Satz ent- sprechend höher. Nachweisung«- und Vermittlungsgebühr 20 Pf. Feste Tarise. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn oer Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Zahlung«» und Erfüllungsort; Riesa. Wöchentliche tlnterhaltungSbellage „Erzähler an oer Elbe". "" Rotationrdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftrafie KV. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; sllr Anzeigenteil: Wilhelm Dittrtch, Riesa. Bekanntmachung, die Jnlandslegitimierung der ausländischen Arbeiter auf daS Jahr 1010 betr. Auf Grund der im Anschluß an das Gesetz vom 11. Dezember 1908 ergangenen Ministerialverordnung vom 11. Dezember 1915 werden alle ausländischen Arbeiter, die in Gröba beschäftigt werden, hiermit aufgefordert, bis spätestens zum 31. Januar 101« die Erneuerung der Legitimationskarten von 1915 im hiesigen Gemeindeamte — Einwohner meldeamt — zu beantragen. Die bis zu diesem Zeitpunkte beantragte Erneuerung der Karten erfolgt entweder gebührenfrei oder zu einer niedrigeren Gebühr als die später ein gehenden diesbezüglichen Anträge. Bei Stellung des Antrags sind die Heimatspapiere bei- znfügen und die Gebühren zu entrichten. Die hiesigen Arbeitgeber werden ersucht, für die Stellung des Antrags durch ihrs Arbeiter Sorge zu tragen, gegebenenfalls ihnen dabei behilflich zu sein. Gröba, am 15. Januar 1916. Der Gemeindevorstaud. Ausgabe von Borzugskarten tn Gröba. Die Gemeinde Gröba erhält demnächst bayrische Butter überwiesen, die be stimmungsgemäß lediglich an Minderbemittelte zum Preise von 2 Mark für 1 Pfund abgegeben werden darf. Wegen der Abgabe wird folgende Einrichtung getroffen. 1. Personen mit unter 1900 Mark Einkommen erhalten Vorzugskarten von blauer Farbe mit Buchstabe A. 2. Angehörige eines Familienhaushaltes mit mehr als 8 Kindern unter 14 Jahren erhalten rote VorzngSkarten mit Buchstabe B, solange das Ein kommen des Haushaltungsvorstandes 3100 M. nicht übersteigt. Dieser Ausweis ist bei der Abholung der Butter, die nur gegen Abaabe der gelben Butterkarte erfolgen darf, vorzulegen. Er bleibt in den Händen des Inhabers und rann auch bei Abgabe anderer Lebensmittel usw. wieder benutzt werden. In erster Linie sind die Personen mit Vorzugskarte A bei der Verteilung zu be denken. Erst wenn diese ihren zulässigen Bedarf gedeckt haben und Vorrat noch vorhanden ist, können die Inhaber mit VorzugLkarte B bedacht werden. Die Borzugskarten A n«d B werden Dienstag, den 18. Ammar 1010 im Gemeindeamte — Zimmer Nr. 3 — gegen Vorlegung der Steuerzettel oder sonstiger Einkommcnsnachweise an die vorstehend unter 1 nnd S gedachten Personen ausgegebeu. Gröba, am 1k. Januar 1916. Der Gemeindevorstand.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite