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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.01.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-01-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191601261
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160126
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-01
- Tag1916-01-26
- Monat1916-01
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.01.1916
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Mittwoch, 2S Januar ir>16, avenss. «9. Jatzrz. 2« h!s auf weiteres in Kraft. Großenhain, an die Überschiestende Menge Getreide an die zum Aufkauf berechtigten Händler und Mühlen sofort abzuliefern. S. Hinter Absaß 8 von 8 15 wird einaefügtr Die Müller haben das aus Selbstversorgeryetreide gemahlene Mehl einschließlich der Kleie unverkürzt an den Selbstversorger zurückzugeben. Auch dürfen Backer sowie Müller, die zugleich backe», nur soviel Mehl von Selbstversorgern annchmen bez. behalten, als diese auf 1 Mal verbacken lassen wollen. 4. Alle übrigen Bestimmungen der Bekanntmachung vom S. September 1V15 bleiben »v »»», am 25. Januar 1916. . Für den Kommunalverband Mittelsachsen . . Der Bezirtsverbaud der Königlichen Amtshauvtmauuschaft. Dar Riesaer Taaeblatt erscheint jeden Tag abends v,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch Misere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser! Vostanstaltrn vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Nummer de» Ausgabetage« sind biS 10 Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine'Gewähr für da» Ersmeinen au bestimmte» Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preu» für die 43 mm breit« Grundfchrift-Zeil« (7 Silben) IS Pf., OrtSpreiS 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent brechend böker. Nachweisung»- und Bermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarts,. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in 9 Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elle". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftratze 58. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dlttrich, Riesa. . IX- Langenfeldt begrüßte die Verordnung ebenfalls, ist aber andererseits aus ihm wichtig erscheinenden Gründen ebenfalls der Meinung, daß da» Alter von 18 Jahren »st hoch gegriffen sei. Herr Bürgermeister vr Scheider er widerte, die Fraae. ob auf das 17. oder 18. Lebensjahr »a» zukommen sei, sei bei den Vorberatungen ebenfalls erörtert worden. Man habe sich für das 18. Lebensjahr entschiede«, weil auch der stellvertretende kommandierende General de» 19. Armeekorps fitr den ganzen Korpsbereich das Aufent haltsverbot bis zum 18. Lebensjahre ausgedehnt habe. Herr Stadtv. Romberg wünscht, daß, wenn die Alters grenze herabgesetzt werde, man sie wenigstens für die weib lichen Personen beim 18. Lebensjahr bestehen lasse. Herr Stadtv. Hugo äußert nochmals Bedenken in der Hinsicht, daß durch die Polizeiverordnung vielleicht die Jugendbe wegung in den Turnvereinen Schaden erleiden könne. Herr Stadtv. Romberg teilt diese Auffassung nicht, außerdem werde die Verordnung ja nach dem Kriege wieder aufge hoben werden. Dies bestätigt Herr Bürgermeister Vr Scheider. Vielleicht werde es sich notwendig machen, die Verordnung nach dem Kriege noch einige Zen bestehen zu lassen, vielleicht auch nicht. Er sei jedenfalls gern bereit, wenn eine Besserung eingetreten sei, die Aufhebung in die Wege zu leiten. Herr Stadtv. Paul Müller möchte das Rauchverbot nur bis zum 17. Lebensjahr ausgedehnt wissen. Herr Stadtv. Men de sprach sich wiederholt gegen die ye- dutzcrten Bedenken aus. Für alle Kreise habe der Krieg Einschränkungen gebracht. Die für die Jugend in Aussicht genommenen Maßnahmen sollten nur zu deren Besten seist. Herr Stadtv. Langenfeldt bat nochmals, doch einen Versuch mit der Festsetzung der Altersgrenze auf das 17. Jähr zu machen. Herr Stadtv. Ketzer tritt für die Volizeiver- ordnung ein, allenfalls würde er für die Herabsetzung der Altersgrenze auf das 17. Jahr hinsichtlich des Rauchverbots zu haben sein. — Da das Kollegium sich nur gutachtlich zu äußern hatte, wurde ein Beschluß nickt gefaßt. Herr Stadtv.» Vorst. Bernh. Müller bat Herrn Bürgermeister br Schei der von dem in der Aussprache Vorgebrachten Kenntnis zn nehmen. Das Kollegium nahm hierauf Kenntnis von dem Rats- beschluß, betr. Festsetzung der Polizeistunde auf nachts 12 Uhr. — Nachdem sich ergeben bat, daß das hiesige Rittergut als Genossenschafter der hiesigen Molkerei bei der Mügelner Kartoffelflockenfaürik Kartoffeln trocknen lcUsen kann, hat der Rat beschlossen, vom Beitritt zur Kartoffel- flockcnfabrik Dahlen Abstand zu nehmen. Herr Bürger meister vr Scheider bemerkt hierzu, daß wir bei der Müyelner Fabrik allerdings zu höheren Preisen trockneten als in Dahlen. Auch hiervon nahm das Kollegium Kennt nis. — Ferner lag noch ein Schreiben des Ratsbeamten Herrn Joh. Großmann vor, worin dieser für seine Be förderung zum RatSregistrator seinen Dank anSspricht. - Schluß der Sitzung V«8 Uhr. —* Das Ehrcnkrenz für freiwillige Krankenpflege am Kriegsband wurde der SchnlhausmeistcrS-Witwc Auguste Pauline Werner geb. Brühl verliehen und heute durch Herrn Bü^ermetstcr Dr. Scheider nuZgchändigt. —* Der Vizefeldwebel, Offiziers-Aspirant Walter Hennig, Sohn des Herrn KürschnermetsterS Otto Hennig, I wurde mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet. Vereins „Heimatdank" betrage jetzt wenig mehr al» 500, das seien viel zu wenig. Der Gedanke oeS Verein» sei doch der, daß alle, Mann wie Frau, das Opfer von jährlich mindestens i Mk., sich auferlegen sollten. Die Zahl der Mitglieder des Vereins müsse immer größer werden und er spreche deshalb die Bitte aus, in diesem Sinne mitzuarbet- ten und möglichst einen jeden für die gute Sache m ge winnen. — Dem Ratsbcschluß wurde hierauf vom Kolle gium einstimmig bcigetreten. 2. Der Rat beabsichtigt, zusammen mit der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain und dem Stadtrat zu Großenhain nach dem Vorgänge anderer Amtshauptmann- schasten und Stadträte eine Polizetverordnuna über den Verkehr jugendlicher Personen zu erlassen. Zur Begründung wird angeführt, daß das Verhalten der Jugendlichen zum Erlaß solcher Bestimmungen auffordere. Der Entwurf der Polizeiverordnung, der den Stadtverord neten zur gutachtlichen Aeußeruna vorliSgt, bestimmt, daß jugendliche Personen beiderlei Geschlechts, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie sich nicht in Begleitung ihrer Eltern, Erzieher, Lehrer oder Lehrherren befinden, sich nicht in Schankwirtschaften, Kaffeeschankstätten, Automatenschankstätten und Kinotheatern aushalten dürfen. Ausgenommen von diesem Verbot sollen sein der Aufent halt in als solche besonders bezeichneten Kinder- und Jugend-Vorstellungen von Theatern und Ktnotbeatern, welche nicht länger als bis 7 Uhr dauern und die Beteili gung an Veranstaltungen von Kirche und Schule und diesen nahe stehenden Vereinigungen (Jünglings- und Jungfrauen vereine). In einzelnen Fällen soll bei besonderen Gelegen heiten von der Ortspolizeibehörde Befreiung erteilt werden können. Ferner soll den jugendlichen Personen beiderlei Geschlechts, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie sich nicht in Begleitung ihrer Eltern, Er zieher, Lehrer oder Lehrherren befinden, jeder Aufenthalt auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ohne recht fertigenden Zweck nach 9 Uhr abends untersagt sein. Das Rauchen von Zigaretten, Zigarren und Tabak soll Jugend lichen, die noch nicht das 18. Lebensjahr erfüllt haben, ver botenwerden. DieJnhaberderobengeuanntenBetrrebe werden für die Beachtung der Verbote in ihren Räumlichkeiten mit verantwortlich gemacht. Für Zuwiderhandlungen wird Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Haftstrafe angedroht. Gegenüber Schankstätteninhabern, die die Einhaltung der Bestimmungen ungenügend überwachen, soll überdies die Festsetzung der Polizeistunde auf einen früheren Zeitpunkt verfügt werden. Herr Stadtv. Mende begrüßt die Poli- zeiverordnung. Er wendet sich auch gegen das Verhalten der Schulkinder auf den Straßen und hofft, daß mit Hilfe der Erwachsenen auf den Straßen wieder Zucht und Ord nung einkehren werden. Herr Stadtv. Richter meint, daß das Alter von 18 Jahren zu hoch gegriffen sei, der Zeitpunkt bis abends 9 Uhr sei zu früh. Auf eine Anfrage v«» ,»»» .»»»» »» des Herrn Stadtv. Hugo bemerkt Herr Bürgermeister vr in einen Beruf eintreten könne, der seinen Fähigkeiten ent- > Scheider, baß es selbstverständlich sei, daß wenn die spricht. In dieser Hinsicht werde der .Heimatdank" einstehen ; jungen Leute abends aus der Turnstunde nach Hanse müssen, und zwar so lange, bis den Kindern der Gefallenen ! gingen, sie sich dann auf der Straße zu einem Zwecke be- die Möglichkeit geschaffen worden ist, selbständig im Leben ' fänden, der gerechtfertigt sei. Es solle nur das Herumtrei- stehen zu können. In Zukunft werde dann sehr ost Mangel ben auf den Straßen getroffen werd. .. S. au Mitteln vorhanden sein, wenn wir nicht mehr als bis- . an den schon vorigen Sommer von den ji h« auf Zuflüsse bedacht leien. Die Mirgliederzahl de» I Stadtpark getriebenen großen Unfug. Herr Stadtv. MM- und Brotversorgung betr. Nachdem die Reichsgetreidestelle die zulässige Verbrauchsmenge an Mehl für den Kopf der Bevölkerung auf 200 gr herabgesetzt hat, wird unter Aufhebung der Bekannt machung vom 20. Dezember vorigen Jahres für den Bezirk der Königlichen AmtShanpt- mannschasi Großenhain einschließlich der rev. Städte Großenhain und Riesa folgendes bestimmt: i Bom 31. laufenden Monats ab erhalten wie früher Kinder unter 1 Jahr 1 Pfund > „ von 1—6 Jahren 3 „ s i alle übrigen Personen 4 ,, I * Woche T» erhalten demnach auf je 4 Wochen vom »1. Januar ISIS a» Kinder bis zu 1 Jahre 1 Brotkarte (über 4 Pfd.) „ von 1—6 Jahren 3 Brotkarten (über 12 Pfd.) alle übrigen Personen 4 Brotkarten (über 16 Md.) Personen über 12 Jahre, die nicht mehr als 2500 M. Jahreseinkommen haben, wird auf Antrag eine Zmatzmarke über 1 Pfund wöchentlich, demnach ans 4 Wochen eine fünfte Brotkarte gewährt. Personen unter 12 Jahren, sowie Personen mit höherem Einkommen als 28VO M. und die deren Hausstand teilenden Familienangehörigen, sowie alle Selbstversorger sind zum Anträge auf eine fünfte Karte nicht berechtigt. 8 15 Absatz 1 der Bekanntmachung über die Mehl- und Brotversorgnng vom 2. September wird ausgehoben. An feine Stelle tritt folgende Bestimmung: Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, die von der Befugnis der Selbstversorgung in 8 0 der Bundesratsverordnung vom 28. Juni 1915 Gebrauch gemacht haben, dürfen vom 1. Februar 1V16 ab zu ihrer Ernährung wie derjenigen der von ihnen beköstigten Angehörigen ihrer Wirtschaft einschließlich des.Gesindes sowie ferner Naturalberechtiäter, insbesondere Auszügler und Arbeiter, soweit sie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Brotgetreide oder Mehl zu beanspruche» haben, aus den Kops und Monat nurv k« Brotgetreide verwenden. Statt 1 Brotgetreide können 8 vV Mehl ver wendet werden. Ein Selbstversorger darf hiernach für die Zeit vom 1. Februar ISIS bis zum 15. August ISIS, also für SV, Monate, insgesamt noch 58,5 kn Brotgetreide auf den Kopf zurückbehalten. Sollte bei einem Selbstversorger schon die Aussonderung des Brotgetreides nach dem bisherigen Monatssatze von 10 t« erfolgt sein, so ist von ihm Bestandsanzeigen! Die Vordrucke z« den von den Mühlen, Händlern, Bäcker«, Konditoreck'mrd Klei«. Händler am 30. Januar 1916 nach 8 22 der Bekanntmachung des Kommunalverbande» vom 2. September 1915 zu erstattenden Beftandsanzeigen sind hier eingegangen und iur Äathause, Zimmer Nr. 4, abzuholen. Sie werden nicht mehr zugetragen. Der Rat der Stadt Riesa, am 24. Januar 1916, Kr. Schulanmeldung in Weida. Schulpflichtig sind alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 1909 aa geboren sind und bis Ostern 1916 das 6. Lebensjahr vollenden; auch können auf besonderen Wunsch der Eltern solche Kinder mit ausgenommen werde«, dre bis »um 80. Juni 6 Jahre alt werden. Anzumelden sind alle Kinder, auch dl« hier geboren«^ Beizubringe« ist für all« Kinder der Impfschein, für auswärts geborene außerdem die Geburtsurkunde und das T^uf^D^Anmelduna hat stattzufinden Mittwoch, de« 2. Februar oder Mittwoch, dr« v. Februar, nachmittag« von 1—8 Uhr i« der ne«e» Schule. Weida, am 25. Jgnuar 1916. ' Der OrtSschultusPektor. Freibank Zeithain. Donnerstag nachmittag 2 Uhr wird das Fleisch eine- Rttche», Pfund 70 Wz, verkauft. Der Gemetudevorstand. Oertliches «nv Sächsisches. Mesa, den 26. Januar 1916. —* Nichtamtlicher Bericht über die gestern abend von 6 Uhr ab in der Aula des Nralprogymnasiums abaehaltene öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Vom Kollegium fehlte Herr Stadtv. Geißler. Als Ver treter des Rats wohnte Herr Bürgermeister vr Scheider der Sitzung bei. 1. Herr Stadtv.-Vorst. Bernh. Müller berichtete, daß der Rat beschlossen habe, dem hiesigen Verein „Heimat- dank" aus dem KriegsbcreclmungSgeld einen einmaligen Beitrag als Grundstock in Höhe von 3000 Mk, sowie aus laufenden haushaltplanmäßigen Mitteln des Jahres 1915, und zwar zu Lasten des Kontos 44, Position 62, 1000 Mk. zu bewilligen und in den Haushaltplan für 1916 und künftige Jahre als Beitrag 1000 Mk. einzustellen. — Herr Stadtv. Hugo führte aus, daß dem Ratsbeschluß ohne Weiteres zuzustimmen sei, er bat jedoch um Auskunft da rüber, in welcher Höhe dem Verein bereits Mittel zur Ver fügung stehen. Es sei zu wünschen, daß der Verein auch aus der Bürgerschaft unterstützt werde. Der eine oder der andere habe durch den Krieg erhöhte Einnahmen gehabt, sodaß er in der Lage sei, dem Verein Zuwendungen zu machen. Herr Bürgermeister vr Scheider dankt für die freundliche Aufnahme des Ratsbeschlusses und führt weiter aus, daß er bereits in seinem in der letzten Sitzung gegebe nen Jahresrückblick den Verein „Heimatdank" mit erwähnt und angeführt habe, daß an einmaligen Beiträgen bis jetzt nur 1100 Mk. gestiftet und an Jahresbeiträgen 4700 Mk. gezeichnet worden seien. Von den beigetretenen Mitgliedern hätten einige eine Erklärung noch nicht abgegeben, wie hoch sie ihren Jahresbeitrag bemessen wollen, um diesen Betrag werde sich die Summe von 4700 Mk. noch erhöhen. Er habe schon zum Ausdruck gebracht, daß die gezeichnete Gesamtsumme der Beiträge, sowohl die der Mitglieder wie der einmaligen, in keinem Verhältnis stehe zu der Größe unserer Stadt und daß wir, wenn wir andere Gemeinden gleicher Größe betrachteten, hinter diesen noch zurückstehen. ES sei in viel kleineren Gemeinden ein wesentlich größeres Kapital gleich zu Anfang gestiftet worden, so in einer Stadt allein an einmaligen Beiträgen 40 000 Mk. Wie schon an- gedeutet worden sei. bandele es sich für den „Heimatdank" nicht lediglich darum, die KrieaSverletzten dahm zu bringen, daß sie sich als nützliche Mitglieder der Gesamtheit fühlen und nicht das drückende Gefühl haben müßten, Rentenem pfänger zu sein. Der Verein habe fick auch das Ziel ge- steckt, für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen zu sorgen. Die Kinder der Gefallenen sollen durch den Ver tust ihres Vaters nicht herabgedrückt werden. Es solle auch künftig möglich sein, daß ein aus wenig bemittelten Kreisen stammender Knabe, oer seinen Vater hingegeben hat fürs Vaterland, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, in einen Beruf etnt72t-N kEnnr, .77 , — spricht. In dieser Hinsicht werde der'Heimatdän?" einstehen ; jungen Leute" abends' der Turnstunde n^ müssen, und zwar so lange, bis den Kindern der Gefallenen ! gingen, sie sich dann auf der Straße zu einem Zwecke be- >en zu können. In Zukunft werde dann sehr ost Mang Mitteln vorhanden fein, wenn wir nicht mehr als bk <mf Zustüsse bedacht seien. Die Mirgliederzahl d« ßen getroffen werden. Er erinnert hierbei wen Sommer von den jungen Leuten im Riesaer O Tageblatt ««d Adriger (WedlM rmd Aiycher). Amtsblatt «t»s» gcnjpeechfttitt Nr. All. für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba.
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