Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.01.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-01-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191601318
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160131
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160131
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-01
- Tag1916-01-31
- Monat1916-01
- Jahr1916
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.01.1916
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««d A«r»1g«r MtdM Md Aiyrigerj. Amtsötatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. SL Montag, 31. Januar 1VS6, aveuvs. 69. Jahrg. Da« Riesa« Tageblatt erscheint jede« Ta« abend» '/,7 Uhr mit Ausnahme der Tonn- und Festtage. ve«»s«prei», gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» ober Lei Abholung am Schalter der Kaiser!. Bostanstaltrn vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer der Ausgabetage» smd bi« 10 Uhr vormittag» aufzuarbrn und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätze» wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zrile <7 Silben) 18 Pf., OrtSpreiZ 12 Pf.; zeitraubender unb tabellarischer Sag em- svrechend höher. Nachweisung»» und VermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlrschl, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden must oder der Auftraggeber in Konkur» gerät. Zahlung»» und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich« Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Erbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Äoethestraste SS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Ni-sa 4 5 Pfennig 20 . IS » 3,00 5,00 8,00 10,00 7 Pfennig 11 9 4 6 а) lange Sveisemöhren 1. weißfkeischige (sogenannte Pferdcmöhren) . . 2. rotfleischige Gpeisemöhren ........ б) Karotten (kurze, rotfleischige) Für Zwiebeln Sauerkraut (Sauerkohl) Artikel II. Diese Bestimmung tritt am 27. Januar 1916 in Kraft. Berlin, den 25. Januar 1916. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Freiherr von Stein. und Klauenseuche zu richten. Die gewöhnlich in Anwen dung gebrachten Desinfektionsmittel wie Kalk, sogen. Leihe Sodalösung seien ungeeignet und teilweise ganz unwirksam. Am besten eigneten sich zur Desinfektton säurehaltige Mittel, wozu er das „Kerman", ein fluorsanrcs Präparat, empfehlen könne, denn in diesem Mittel werde der Erreger der Maul» und Klauenseuche am sichersten abgetötet und ebenso die Brut der Fliegen, wie Fliegen und andere In sekten selbst. Hinsichtlich der Mittel zur Heilung der Maul- und Klauenseuche bemerkte Redner, daß das durch Geheim rat vr Löffler bergestellte Serum für oas Haupt Rindvieh etwa 20—30 Mk. koste und nur einen Schutz von 2 bis 3 Wochen gegen die Seuche biete, worauf, um eine weitere Immunität gegen die Seuche zu erzielen, von neuem ge impft werden muffe. Redner hat das Mittel „Ernanin" hergestellt und zuerst im Herbst 1913 erprobt. Gleich bet dem ersten Versuch, bei dem in einem Rindviehbestand von 100 Haupt zur Probe 30 Stück mit „Ernanin" behandelt worden seien, habe sich die Wirksamkeit und der hohe Wert dieses Mittels ergeben. Nach dem ersten Versuch habe Redner sein Mittel „Ernanin" zur Behandlung der Maul- und Klauenseuche weiter vervollkommnet. Es sei jetzt in etwa 500 Fällen aimewendet worden, wobei es nur vier mal versagt habe. Es seien sehr gute Erfolge mit ihm er zielt worden und die Nachkraukhetten seien weggebtieben. Am günstigsten wirke „Ernanin" natürlich, wenn es bei Ausbruch der Seuche möglichst schnell zur Anwendung komme. — Aus der an den Vortrag sich anschließenden Aus sprache war zn erkennen, daß das „Ernanin" auch von Vieh besitzern der hiesigen Umgebung gegen die Maul- und Klauenseuche angewandt worden ist, und zwar, wie aus zwei dem Vortragenden zugegangenen Dankschreiben und aus den Ausführungen zweier in der Versammlung an wesender Herren zu entnehmen war, mit allerbestem Erfolge. —* Am Sonnabend hielt der Rabattsparverein im Hotel Stadt Dresden eine außerordentliche Mitglieder versammlung ab, in welcher der größte Teil der Vereins mitglieder vertreten war. Es wurde die wirtschaftliche Lage des Detailhandels eingehend besprochen und einstim mig beschlossen, den Rabatt von 5°/„ in allen Geschäften und auf alle Waren auch während der Kriegszeit zu gewähren. Ausgenommen hiervon sind nur wenige Gegenstände auf die auch schon in: Frieden kein Rabatt gegeben worden ist und die auf Nettovlakaten. die in jedem Geschäft aushängen, verzeichnet sind und die Artikel, für welche die Behörden für Kolonialwarenhandlungen und Bäckereien Höchstpreise bestimmt haben. Man war der Ansicht, daß trotz der nicht Oertliches niiS Sächsisches. Riesa, den 31. Januar 1916. —* Sitzung des Rats- und Stadtverordneten- KollegiumS am Dienstag, den 1. Februar 1916, nachm. 6 Uhr in der Aula des „RealprogymnasiumS". Tagesord nung: Beratung des Haushaltplanes für 1916. —* Die am Sonnabend in der „Elbterraffe" abaehal- tene Vereins-Versammlung des Landwirtschaft» lichen Vereins zu Riesa war sehr gut besucht. Der Vor sitzende, Herr Rittergutsbesitzer Harz, Bobersen, eröffnete sie mit einer Ansprache, in der er Anregungen für die land wirtschaftliche Produktion gab, insbesondere den Landwirten riet, etwa« mehr Gewicht auf den Hackfruchtbau zu legen. Hierauf hielt Herr 0r Kirstein, Berlin, seinen Vbrtrag über „Mittel zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche". Auch in der Umgebung von Riesa habe die Maul- und Klauenseuche ja schon in aroßem Maße geherrscht, man werde daher auch hier den Schaden bereits selbst erfahren haben, den diese Seuche verursache. Bei Auftreten in mildester Form sei der Schaden auf mindestens 50 Mk. für das Rind zu veranschlagen, bei stärkerem Auf treten auf 100 Mk., ja auch auf 150 Mk. Der 1911 durch die Maul- und Klauenseuche in Deutschland angerichtete Schaden sei auf 300 Millionen zu berechnen. Die Seuche befalle in erster Linie das Rindvieh, dann die Schafe, weni ger aber Schweine und Ziegen. Ueber den Erreger der Maul- und Klauenseuche bezw. die hierauf gerichteten For schungen und deren Ergebnisse, sowie über die Uebertragung der Krankheit wurde vom Redner eingehend gesprochen. Auf Grund seiner Arbeiten ist er zu der Ueberzeugung ge langt, daß eS sich beim Erreger der Maül- und Klauen seuche nicht um Bazillen, sondern um Protozoen handelt. Die durch Bazille» hervorgerufenen Seuchen würden durch unmittelbare Uebertragung der Erreger verbreitet. Die Protozoen dagegen benötigten eine« Zwischenwirtes, um ans die anstecknnaSfähigen Individuen übertragen»» werden. Ein Herr in Lübeck wolle als Uebertrager der Maul- und Klauenseuche eine Fliege sestgeftellt haben. Redner ver mutet außerdem, daß der Erreger dieser Seuche nicht nur durch Fliegen, sondern kuck durch Flöhe, Läuse und dadurch auch durch Vögel, Hunde, Ratten und Personen übertragen würde. Sicherlich werde dieser aber auch unmittelbar durch Personen vermittelst Anhaften an Kleidern, Stiefeln usw. verschleppt. Da Borbeugen gegen Krankheiten und Seuchen immer besser und billiger sei, als die Heilung selbst, so sei zunächst da» Augenmerk auf die Borbeuge gegen die Maul rosigen Lage des Detailhandels und des warenvcrkgufenden Handwerks, die sich durch Warenknappheit immer mehr ver schärft, durchgehalten werden muß bis »um siegreichen Frieden. — Siehe auch die Anzeige im heutigen Blatt. —" In der sächsischenVerl u st liste Sir. 250 (aus- gegeben am 29. Januar 1916), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 102, 177, 178; Reserve-Regimenter Nr. 100, 101, 133; Land wehr-Regimenter Nr. 100, 107; Ersatz-Regimenter Nr. 24, 40. Pioniere: Bataillone Nr. 12, 22; Kompagnien Nr. 183, 192, 245, 254; Landsturm-Kompagnie (XU. 2), Minenwerser-Kompagnien Nr. 164, 223, 224, 253; Schwer« Minenwerser-Abteilünaen Nr. 22, 42; Scheinmerferzuz Nr. 22. Armierungs-Bataillone Nr. 22, 23. Vermißtem Nachweis, Liste Nr. 3. Liste Nr. 3 der ans Rußland zu- rückoekehrten preußischen Austausch-Gefangenen. Preußisch, Verlustlisten Nr. 436, 437, 438, Wnrttembcrgische Verlust' listen Nr. 337, 338. — KM. In diesen Tagen lauft in Sachsen eine Sammlung des Roten Kreuzes, die LeitungSpapicr für Zwecke der Heeresverwaltung verfügbar machen soll. So groß der Ertrag sein mag, der dabei zn erwarten ist, macht es sich jedoch notwendig, noch auf anderen Wegen ZeitnngS- Papier der Heeresverwaltung zuzuführen. So wird iw Be reiche der stellvertretenden Generalkommandos 12. und 19. Armeekorps in Bautzen, Dresden, Freiberg, Meißen, Pirna, Zittau, Borna, Chemnitz, Leipzig, Plauen, Wurzen, Döbeln; Grimma, Zwickau, Glauchau, Franlenvcrg, Leisnig und Riesa eine Zeitungspapierwochc veranßal et we ben in der Weise, daß mau vom 7. bis 12. Februar durch die Jugend unserer Schufen aller Orten aus den elterlichen und nachbarliäwn Haushaltungen Zcitnugspapier in den Schulen abliefern läßt. Erwünscht ist dabei das leicht knüll bare Papier der Tageszeitungen, also nicht das stärkere Pa pier von Wochen- und.Monatsschriften. Erwünscht ist Bündelung, weil dadurch das Stapeln und Verladen er leichtert wird. Bringe icdes sein kleines Opfer, um un seren Soldaten Erleichterungen zu bieten. Also hinauf in die Bodenkammern, heraus mit den augcsanuuelteu Stößen alter Zeitungen, daß dir Kinder fröhlich die Last zur Schule tragen können und wieder ein eigenstes KriegSerlcb.nS ha ben! DiePapicrwoche läuft ppm 7. bis 12. Februar. — KM. Tie stellvertretenden Generalkommandos zu Dresden und Leipzig erlassen die folgende Verfügung: In letzter Zeit sind häufig Waren nnd gewerbliche Leistungen, die dem Gedenken an Heeresan gehörige oder an gefallene Kriegsteilnehmer zu dienen bestimmt sind (Ge- .Nachstehend wird die Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Festsetzung von Preisen für Gemüse, Zwiebeln und Sauerkraut vom 25. Januar 1916 (Reichsaesetzblatt Seite 63) zur Kenntnis gebracht. 136IIL1» 41S. Dresden, den 28. Januar 1916. Ministeriun^deS Innern. Bekanntmachung über die Festsetzung von Preisen für Gemüse, Zwiebeln nnd Lauerkrant. Vom 25. Jannar 1916. Ans Grund der Verordnung des Bundesrats vom 11. November 1915 (ReichS-Gesetzbl. S. 752) wird über die Regelung der Preise für Gemüse, Zwiebeln und Sauerkraut folgen des bestimmt: Artikel I. — Die Nummern I nnd II der Bekanntmachung vom 4. Dezember 1915 (ReichS-Gesetzbl. S. 803) erhalten folgende Fassung: Beim Verkaufe durch den Erzeuger oder Hersteller an den Handel dürfen folgende Preise frei ab nächster.Verladestelle (Babu oder Schifl) für 50 Kilogramm beste Ware nicht überschritten werden: Für Weißkohl (Weißkraut) 4,00 Mark, „ Rotkohl (Vlcnitohl) 6,50 ,. „ Wirsingkohl <Savoyerkohl) 6,50 „ Grünkohl (Pranu- oder.strauSkohO . 6,00 „ „ Kohlrüben (Steckrüben, Wrutsn oder Tatschen für weiße Kohlrüben . . . . 2,50 „ >>) „ gelbe „ 3,50 „ Mohrrüben (rote und gelbe Speisemöhren, auch gelbe Rüben genannt) ») lange Sveisemöhren 1. weitzfleischigc (sogenannte PserdemvhreiO . 2. rotfleischige Speisemöhren b) Karotten (kurze, rotfleischige) „ Zwiebeln Sauerkra „ Sauerkraut (Sauerkohl) 12,00 . . Diese Preise schließen die bisher handelsübliche Verpackung ein. Für Frostverpacknng, die über das gewöhnliche Maß hinausgeht, können die Setbstkosten berechnet werden. Bei Versendung in Säcken ist für den Sack ein Zuschlag von 40 Pfennig für je 50 Kilogramm zulässig. Bei Sauerkraut verstehen sich die Preise ohne Faß: die Fässer dürfen nur zum Selbstkostenpreise berechnet und muffen, wenn Rückgabe vereinbart wird, zu diesem Preise zuriickgenommen werden. II. Insoweit für Gemüse, Zwiebeln und Sauerkraut gemäß 8 3 der Verordnung des Bundesrats nom 11. November 1915 (ReichS-Gesetzbl. S. 752) Höchstpreise für die Abgabe im Kleinhandel an den Verbraucher festgesetzt werden, dürfen sie folgende Sätze für 0,5 Kilo gramm beste Ware nicht überschreiten: Für Weißkohl (Weißkraut) „ Rotkohl (Blaukohl) , Wirsingkohl (Savoyerkohl). , Grünkohl (Braun- oder Krauskohl) „ Kohlrüben (Steckrüben, Wruken oder Dotschen) ») für weiße Kohlrüben b) „ gelbe „ . Mohrrüben (rote und gelbe Speisemöhren, auch gelbe Ruben genannt) Städtiscker Schweinefleischverkauf. Wir haben eine Anzahl Schweine mästen lassen, die wir nach und nach verpfnnden lassen werden. Das F-Gisch dieser Schweine wird an hiesige Einwohner mit selbständigem Haushalt und einem Jahreseinkommen bis zu 3100 M. abgegeben. Erstmalig gelangt das Fleisch von 5 Schweinen, das bester Qualität istz am Mittwoch, den L. Februar 1V1S von vormittags 9 Uhr ab im biesigeu Tchlach.tnofe zum Verkauf. 1 Pfund Fleisch kostet voraussichtlich 1 M. 20 Vf., 1 Pfund Speck oder Schmeer oopLuSfichttich 1 M. 70 Pf. Mehr als 3 Psnnd Fleisch und V. Pfund Speck oder Schmeer wird an eine Familie nicht abgegeben. Um großen Andrang zu vermeiden, sind zunächst nur die Inhaber der VuttervorzugS- karten von Nr. 1 bis ca. 400 berechtigt, am obengenannten Tage Fleisch zu entnehmen. Die Buttervorzugskarts ist bei der Fleischentnahme vorzttlegen. Diejenigen, deren ButtervorWaS kürten höhere Nummern als 400 tragen, oder Butter vorzugskarten u Lssiüen, und diejenigen die zwar nur bis zu 8100 M. Einkommen haben, aber nach den Vorschriften über den Dutterbrzug keine Vorzugskarte erhalten konnten, weil sie nicht mehr als 3 Kinder haben, werden bei den späteren Fleischverkäufen berücksichtigt. Den Familien, die ihre Buttervorzugskarten noch nicht abaebolt haben, wird emp fohlen, das Versäumte sofort nachzuholen, wenn sie bei dem Fleischverkauf berücksichtigt sein wollen. Der Rat der Stadt Riesa, am 31. Januar 1916. Kr, Einquartierung betreffend. Am 1. Februar 1916 findet ein Quartierwechsel insoweit statt, als die Einguartterten nicht im Einverständnisse mit den Quartiergebern in den bisherigen Quartieren verbleiben sollen. Die neue Belegung ist im westlichen nnd zum Teil im östlichen und mittleren Teile der Stadt erfolgt. Der Rat der Stadt Riesa, am 31. Januar 1916. Eltz. Speckverkauf in Gröba. Donnerstag, den 3. Februar 1916, findet im Grundstück Weststraße 14 Berkans von gesalzenem Sveck und Heringen in Oel statt Zur Regelung des Verkaufs werden Dienstag, den 1. Februar im Gemeindeamt«, Zimmer Nr. 3, Marken cmSgegeben. Die Verkaussstunden werden noch bekannt gegeben. Gröba, am 31. Januar 1916. Der Gemeindevorstand.
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