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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.02.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-02-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191602079
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-02
- Tag1916-02-07
- Monat1916-02
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.02.1916
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RiesaerGTagebllltt Montag, 7. Februar abenbs 6V Fabrg 30 ««d Anzlrigrr MedlM und Au-eigerj. Amisötatt für die König!. Amtshauptmarmschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gememderat Gröba. vausung oer -oezuae «reuung nimmr. > i»rimma, ue — KDt. Die stellvertretenden Generalkommandos des Wurzen, ZI IS. und 19. ArmeekorvS machen unter dem 6. Februar be- ' namentlich Bekanntmachung, Einschränkung des Schlachtens betreffend, vom 3. Februar 1916. Auf Grund der Verordnungen des Bundesrats vom 25. September und 4. November 1915 über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die BersorgungSregelung (Reichs- Gesetzblatt Seite 607, 728) wird folgendes verordnet. Schlachtungen von Rindern, Kälbern, Schafen und Schweinen sind, abgesehen von Notschlachtungen im Sinne von 8 1 Absatz 3 des Reichsgesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900, nur gestattet 1. denjenigen, die solche Schlachtungen gewerbsmäßig betreiben, für ihre eigenen gewerblichen Zwecke, Klarschlaglteferung. Die Anlieferung von LOS oki» bestem Steinklarschlag soll au den Mindestforder- den, jedoch unter Auswahl der Bewerber, vergeben werden. Angebote mit Preisangabe frei Elvufer Nünchritz und Muster find bis 20. d. MtS. bei Unterzeichnetem einzureichen. Nünchritz, am 4. Februar 1916. Der Gemeiudevorstaud. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ta, abends '/,? Udr mtt Ausnahme der Tonn- mW Legtage. Bezugspreis, gegen Boraurzahlung, durch un,ere Trager frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen flir die Nummer de» AuSäabetaae« sind bi« 10 Uhr vormittags aufzugrben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei« für die 43 mm breite Grundschrift-Zrüe (7 Silben) 18 Ps., OrtsprelS 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- lvnchend höher. Nachweisung»- und BermittelungSgebühr 20 Ps. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfallt, durch Klage »tngezogeir werden mutz oder der Auftraggeber in Iprriyeno goger. "Uiy , » Konkurs gerät. Zahlung», und Erfüllungsort! Riesa. Wöchentliche UnterhaliuugSbeilage .Erzähler an der EÜ>e" I r gg-oer m Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: «oetheftratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm DIttrsch, Riesa. Räume, in Missionsmitglieder vorzünehmen. " Die Erhebung hat gemeindeweise zu erfolgen. Der Bedarf an Ortslisten wird durch das Statistische LandeSamt bis zum 14. Februar an die Amtshauptmannschaften und die Stadträte der bezirksfreien Städte zur Verteilung an die Kommissionen übersandt. Reichen die Zeilen einer Ortsliste für eine Gemeinde nicht aus, so ist eine weitere zu benutzen; die Ortslisten sind dann zu nummerieren. Bis zum 25. Februar hat die Kommission die Ortslisten anfzurechnen, abzuschliehen und an die Amtsyauptmannschaft und den Stadtrat abzuliefern. Die AmtShanptmannschäfken und dic'Stadträte der bezirksfreien Städte haben die gesammelten Ortslisten mit Lieferschein spätestens am 28. Februar 1916 an das Statistische Landesamt einzusenden. 102 bllöll 543. .,MinisteriumdesJnnern. Verordnung, die Ermittelung der Vorräte von Stroh nnd Hen am 1«. Februar 1010 betreffend, vom 3. Februar 1916. Um einen Ueberblick über die Stroh- und Heu-Vorräte zu gewinnen, soll in der Zeit vom 16. Februar bis einschließlich 22. Februar 1916 eine Ermittelung dieser Vorräte nach dem Stande vom 16. Februar 1916 stattfinden. Zur Ausführung dieser Ermittelung wird folgendes verordnet. Zu ermitteln sind alle Vorräte von Roggen-, Weizen-, Gersten- und Haferstroü, ferner alle Vorräte von Wiesenheu und von Heu von anderen Futterpflanzen, die sich im Besitz von Landwirten und Händlern befinden. Die Aufnahme der Vorräte hat durch Kommissionen zu erfolgen. Die Amtshaupt- mannschast ernennt die Mitglieder der Kommissionen für ihren Bezirk einschließlich der Städte mit revidierter Städteordnung, während in den bezirksfreien Städten der Stadtrat eine Kommission für den Stadtbezirk zu bilden hat. Die Kommissionen haben überall dort, wo Heu oder Stroh lagert, die Aufnahme der Vorräte nach der in der Ortsliste vorgeschriebenen Anweisung vorzünehmen und die Er- gebniffe in die Ortsliste einzutragen. Für ihre Mühewaltung können sie eine von der Amtshauptmannschaft oder dem Stadtrat festznsetzende Vergütung verlangen. Die KomnnssionSmitglieder haben das Recht, bei der Ausnahme der Vorräte die Räume, in denen solche lagern, zu betreten. Die Aufnahme ist nicht durch die Besitzer selbst, sondern durch unbeteiligte Kom missionsmitglieder vorzunehmen. Die Erhebung hat gemeindeweise zu erfolgen. Der Bedarf an Ortslisten wird durch das Statistische LandeSamt bis zum 14. Februar an die Amtshauptmannschaften und die Oertliches nuS Sächsisches. Riesa, den 7. Februar 1916. —* In der sächsischenVerlustlisteNr. 252 (aus gegeben am 5. Februar 1916), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 107, 183, 178, 182, 351, 354; Reserve Regimenter Nr. 106, 133, 242: Landwehr-Regiment Nr. 350. Weitere Verluste. —* Im Monat Januar 1916 gelangten auf dem Städtischen Schlachthofe zu Riesa 1172 Tiere zur Schlachtung und zwar: 8 Pferde, 234 Rinder (davon 38 Ochsen, 66 Bullen, 111 Kühe und 19 Jungrinder), 234 Kälber, 284 Schweine, 305 Schafe, 4 Ziegen, 1 Ferkel und 2 Hunde. Von auswärts wurden in den Stadtbezirk ein geführt und der vorgeschriebenen Kontrollbesichtigung unter worfen 4 Rinderviertel, 2'/, Schweine und verschiedene Fleischstücke. Für bedingt tauglich erklärt und gekocht auf der Freibank verkauft wurde''/. Ochse, V. Bulle und '/.Kuh. Für minderwertig erklärt und im rohen Zustande auf der Freibank zum Verkauf kamen 10'/. Kühe, 1 Ochse, '/. Bulle, 1 Jungrind, 1 Schwein und 1 Ferkel. An einzelnen Or ganen wurden verworfen 160 Lungen, 61 Lebern, 7 Darm- kanalc, llmal sämtliche Eingeweide und 11 sonstige Organe. —* Die elektrotechnischen Firmen bauen schon seit eini ger Zeit Transformatoren mit Zinkwicklung. Augen blicklich sind sie damit beschäftigt, Generatoren und Moto ren ganz oder teilweise mit Wicklung aus Zink bzw. Schleifringen oder Kollektoren aus Eisen herzustellcn, wozu vom Verbände Deutscher Elektrotechniker bereits Grund lagen geschaffen sind. Nun sind Zweifel darüber aufge taucht, ob elektrische Maschinen und Transformatoren, bei deren Bau kein Kupfer verwendet worden ist, unter die Be kanntmachung vom 15. Oktober 1915 fallen. Maschinen, Transformatoren und Apparate, bei deren Bau kein Kupfer Verwendung gefunden hat, fallen nicht unter die erwähnte Bekanntmachung. Maschinen, Transformatoren und Appa rate dagegen, bei denen nur teilweise Kupfer durch Zink ersetzt ist, sind meldepflichtia. Die freiwillige Anmeldung von Maschinen, welche kein Kupfer enthalten, bei der „Ver- trilnngsstelle- ist zulässig. (Amtlich.) — lieber die Petition der sozialdemokratischen Ge meindevertreter des 16. sächsischen Reichstagswahlkreises, die ungekürzte Iortgewährung des Gehalts an zum Mili tär etngezogene Reichs-, Staats- und Gemeindebeamte be treffend, beantragt die Petitionsdeputatton der Zweiten Kammer, die Petition der Regierung in dem Sinne zur Kenntnisnahme zu überweisen, daß die Königliche EtaatSreaierung im BnndeSrate bet der künftigen Neuge staltung der GehaltSverhiiltnisse gegen die ungerechtfertigte Häufung der Bezüge Stellung nimmt. — KDt. Die stellvertretenden Gr kannt: Die 88 3, 4 und 6 der Bekanntmachung über die Verwendung von Benzol und Solventnaphtha vom 9. August 1915 werden hiermit bis auf weiteres aufge hoben. Im übrigen behält die genannte Bekanntmachung ihre Gültigkeit. — Hierzu wird noch gemeldet: Vielfach wird angenommen, daß nach Außerkrafttreten der 88 3, 4 und 6 der „Bekanntmachung iber die Verwendung von Benzol und Solventnaphtha sowie über Höchstpreise für diese Stoffe" auch die Höchstpre se nicht mehr gelten. Diese Annahme ist unzutreffend. Tue bis auf weiteres außer Kraft gesetzten 88 3, 4 und 6 betrafen nnr einige Ver brauchsbeschränkungen, die fortgefallen sind. Die Höchst preise, die in 8 7 behandelt sind, haben nach wie vor Gel tung. — Bald nach dem Eintritt der Abenddämmerung bieten jetzt die Planeten Jupiter und Venus vereint mit der strahlenden Mondsichel am südwestlichen Himmel einen großartigen Anblick. Günstige Beobachtungsmöglichkeiten vorausgesetzt, wird das Bild der beiden Hellen Sterne in den nächsten Tagen noch an Schönheit gewinnen. Venus entfernt sich immer mehr von der Sonne und nähert sich Jupiter. Am 13. Februar steht sie ihm am nächsten und wird in einer nur einem Monddurchmesser gleichenden Ent fernung nördlich an ihm vorübergehen. Ein so nahes Zu sammenkommen der beiden hellsten Planeten würde in den Tagen der Astrologie, der Sternendeutung, als ein überaus wichtiges Ereignis, vorbedeutend für irdische Lebensver hältnisse, ausgelegt worden sein. — Den im Arbeiterverhältnis stehenden Bediensteten der Sächsischen StaatSeisenbahnverwaltung werden nach Vollendung einer mehr als 20jährigen Dienstzeit bei be friedigender Führung von 5 zu 5 Jahren steigende Geld- belohnnngen gewährt, die nach 20jährlger Dienstzeit 20 M. betragen und in den genannten Zeitabschnitten sich bis auf 50, 60, 80, 100 und 200 M. erhöhen. Derartige Belohnungen konnten im 4. Vierteljahre 1915 an 94 Ar beiter nach 20 jähriger Dienstzeit, an 89 Arbeiter nach 25 jäbriaer Dienstzeit, an 20 Arbeiter nach 30jähriger Dienstzeit, an 12 Arbeiter nach 85 jähriger Dienstzeit, an 19 Arbeiter nach 40 jähriger Dienstzeit und an 2 Arbeiter nach 45jähriger Dienstzeit bewilligt werden. — Don heute bis 12. Februar findet für die Zwecke der Heeresverwaltung eine Sammlung vonAettungS- papier durch die Schulen statt. Die Schuljugend wird es an Emsigkeit nicht fehlen lassen, bei Eltern und Nach barn nach entbehrlichem Papier Umschau zu halten. Mer aber nicht ausgesucht wird und doch zur Sammlung bei tragen möchte, kann das Papier an den Hausmann der nächstgeleaenen Schule abliefern oder durch eine an das Garnisonrommando gerichtete Postkarte die Abhol,mg ver- anlaffen. Vs kommen die GarntsonkammandaS in Bantzen, Borna, Chemnitz, Döbeln, Frankenberg, Freiberg, Glauchau, Grimma, Leipzig, Leißnig, Meißen, Pirna, Plauen, Riesa, Zittau und Zwickau in Frage. Da da« Papier al» Strohersatz zum Stapfen der Soldatrnbett- säcke Verwendung finden soll, ist weiches, leicht knüllbareS ZeitungSpapier erwünscht. — Die auf den deutschen GtaatSeisenbahnen »um Besuche kranker oder verwundeter, sowie zur Beerdigung verstör» bener deutscher Kriegsteilnehmer vorgesehene Fahrpreiser mäßigung wird nunmehr auch bet Reisen bis zu den lieber» gangsstationen nach Rußland gewährt, wenn die zu Be suchenden in Lazarette« auf russischem Gebiet liegen oder di« Verstorbenen in Rußland beerdigt werden. Auf -en im Militärbetrieb befindlichen Eisenbahnen des östlichen Kriegs schauplatzes werden Lis Angehörigen deutscher Kriegsteil« nehmerbei solchen Reisen ebenfalls zum halben Fahrpreis« befördert, wenn sie durch Vorlage eines Ausweises Nachwei sen, daß sie auf den deutschen Staatseisenbahnen die gleiche Fahrpreisermäßigung erhalten haben. Nähere Auskunft hierüber erteilen die Fahrkartenausgaben und die Aus kunftsstellen in Dresden, Leipzig und Chemnitz. — Der sächsische Eisenbahnrat hielt Sonnabend unter dem Vorsitze deS Präsidenten -er Generaldirektion -er StaatSeisenbahnen, Herrn Dr. Dr.-Jng. Ulbricht, seins 72. Sitzung ab. Die Tagesordnung bildeten Mitteilungen über Angelegenheiten, die in früheren Sitzungen behandelt worden waren, und die Erörterung eines Antrages auf Ge währung einer Frachtermäßigung für Packlagcsteine und Stetnschrotten, die vom Eisenbahnrate befürwortet wurde» Anschließend hieran wurden von den Referenten der Gene raldirektion Mitteilungen über die Entwicklung des Verkehrs in dem seit der letzten Sitzung verflossenen Jahrs und über die aus Anlaß deS KrigeS in dieser Zeit getroffenen Maß nahmen gemacht. — KM. Es ist zur Kenntnis deS Stellvertretenden Ge neralkommandos 12. Armeekorps gekommen, daß angebliche Militärpersonen unter allerhand Vorspiegelungen im Ver trauen auf die Opferwilltgkctt und Gutgläubigkeit der Be völkerung Gaben einsammeln und betteln. Da Militär personen jede- Erbitten und Einsammeln von Liebesgaben und Geld in Geschäften, Fabriken oder bei Privatper sonen verboten ist, sind solche Bittsteller als Gchwindler anzusehen, denen keinerlei Zuwen dungen gemacht »erden dürfen und deren Festnahme mit Hilfe -er Polizei, der «Schllen Milttärwache oder Straßen patrouille zu veranlassen ist. Großenhain. Den Tod fürs Vaterland erlitt auf dem hiefigen Fluapla'ee der zur Fiieger-Ersatz-Abteilung 6 gehörende Gefreite Ernst Hildebrandt. Nach Erledigung eines UebungSflugeS erfolgte die Landung deS Flugzeuge- in so unglücklicher Weise, daß der als Flugschüler darin sitzende Gefreite Hildebrandt schwere Verletzungen erlitt, die bald darauf fern Ableben zur Folge hatten. Hildebrandt war im Zipilleben Techniker und stammt auS Dad Sal zuflen. Dresden. DaS Verbrechen, dem Sonntag, den 23. Januar die Frau de» Maschinenschlossers Clauß,Mer in Radebeul aus offener Straße »um Opfer fiel, ist noch 2. denjenigen, die die Schlachttiere in ihrer Wirtschaft aufgezogen oder mindestens 6 Wochen hindurch gemästet haben, für ihren eigenen häuslichen oder wirtschaft lichen Bedarf, Sonstige Schlachtungen für eigenen oder fremden Bedarf werden untersagt. Die bloße Ausführung des Schlachtens im Auftrage eines Dritten, insbesondere durch Berufs fleischer und Hansschlächter, ist im Sinne Vieser Verordnung als Schlachtung des Auftrag gebers zu beurteilen. Zuwiderhandlungen werden auf Grund von 8 17 der angeführten Verordnung des Bundesrats vom 25. September 191s mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld strafe bis zu 1500 Mark bestraft. Verfügungen zuständiger Behörden, die eine weitergehende Einschränkung der so- genannten Hausschlachtungen bestimmen, treten außer Kraft, doch behält sich das Ministerium des Innern vor, in Fällen begründeten Bedürfnisses seinerseits solche EinsAränttlN^n^m- MtnistertumdeSJuner«. Verbot von Ausverkäufen nsw für Wev-und Wirkwaren. Auf Grund des 8 9l> des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Bayern auf Grund des 8 4 des Bayrischen Gesetzes über den Kriegs zustand vom 5. November 1912 in Verbindung mit der Allerhöchsten Kabinettsorder vom 31. Juli 1914, den Uebergang der vollziehenden Gewalt auf die Militärbehörde betreffend, werden hiermit für den Monat Februar jede Art von Sonderausverkäufen, wie Inventur oder Saisonausverkäufe, sogenannte Weiße Wochen oder Tage, Propaganda- und Reklame wochen oder Tage, sowie jede andere eine besondere Beschleunigung des Verkaufs bezweckende Veranstaltung, insbesondere die Ankündigung von Verkäufen zu herabgesetzten Preisen für Web- und Wirkstoffe und für Waren- die aus Web- und Wirkstoffen hergeftellt find, oder bei deren Herstellung Web- oder Wirkstoffe verwandt find, sowie für alle Strickwaren «erboten. Dresden Leipzig ' Januar 1916. Stellv. General-Kommando HI «. XU. Bekanntmachung. Die Anfuhr von IVO «du» Klarschlag aus Ganziger Bruch auf den Nickritz-Paufltzeö Kom.-Weg soll Sonnabend, de« IS. d. M., abends '/,8 Uhr, im hiefigen Gasthof« be« dingulwsweise an den Mindestfordernden vergeben werden. * Nickritz, am 7. Februar 1916. Gehr«, Gem^Vorff^
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