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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.02.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-02-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191602217
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160221
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-02
- Tag1916-02-21
- Monat1916-02
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.02.1916
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Montag, 21. Februar irilH, abends. 42 «nd Arrxeiger MedlM m-An-eigM. rckegraonn-Adr^str »H IR«st«chstrru für die Köntgl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. Da« Riesa« Tageblatt erscheint letze« La« abend« '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag,. Be,n,»pret«, »eaen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau« oder bei A der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,lü Mark, monatlich 70 Pf. ««zeige« für tue Nummer de« Ausgabetages sind bi« 10 Uhr vormittag» aufzugeLen und im voraus zu bezahl da« Erscheinen an bestimmten Tag«, und Plätzen wird nicht übernommen. PrerS für tue 43 mm breite Grundschrift-Zrile (7 Silben) IS Pf., OrtSpreiS lS Pf.; zeitraubender und tabella«scher Sag end sprechend höher. Nachweisung», und VermittelungSgebübr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt «lischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage etnaezogeii werden muß oder der Auftraggeber in " ' Konkurs gerät Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich, Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der ELe . 69. Aabrg. Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter - - - ^ '>l,n^ «ine Gewähr für „ „ „ , , , Mittag verfällt, durch Klage etngezögen werden muß" oder" der"8u?ttag^eber in Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltunglbetlage „Erzähler an der Ewe . ' " Rotattontdruck und V«lag: Langer t Winterlich, Riesa. «eschäftSstelle: «oetheftratze SV. Berantworttich für Redaktton: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa, Oertliches und Siichsisches. Riesa, den 21. Februar 1916. — Das Hochwasser der Elbe hat den vorher an- gesagten Höchststand von 205 om über Null am Dresdner Pegel nicht ganz erreicht. Am Sonnabend gegen abend zeigte der Dresdner Pegel an der Friedrich-Sluaust-Brücke mir ziemlich 2 m über Null den Höchststand des diesmaligen Hochwassers an. Der plötzlich eingetretene Frost, der sich in den oberen Elbgegenden schon früher bemerkbar machte, bis wie im Dresdner Elbtale, war der Grund, daß das Hochwasser ziemlich schnell zu fallen begann. Schon am Sonntag früh zeigte der Dresdner Pegel nur noch einen Wasserstand von 168 vm über Null an und auch im Laufe des Sonntags ging er noch mehr zurück. — Der Anfang des Jahres 1876 wird in der Erinnerung unserer Stadt nach lange fortleben. Das Vorjahr hatte bereits mehrfach dem Eisenbahnverkehr anhaltende Störungen durch starke Schneefälle, Tauwetter usw. ge bracht, die im Jahre 1876 von neuem mit elementarer Ge walt einsetzten. Anfang Februar begannen auf der Oester- i eichischen Nordwestbahn die Anschlußversäumnisse in Petscha, in der Nacht vom 16./17. kam zwischen Oschatz und Dahlen infolge unerwartet eingetretenen Tauwetters ein hoher Bahndamm bis auf die beiden Betriebsgleise herein zu rutschen. Diese wurden völlig verschüttet und ein Güterzug fuhr in die Erdmassen hinein. Beschädigungen von Güter wagen, Verletzungen des Personals waren die Folge, erst am 19. Februar war ein Gleis wieder fahrbar. An diesem Abend stürzte auch die hiesige Eisenbahnbrücke infolge des hohen Eisganges zusammen, ein Teil wurde in die stark strömende Elbe hinabgerissen. Das „Elbeblatt" (heutiges „Riesaer Tageblatt") berichtete hierüber in Nr. 22 vom Jahre 1876: „Der Eisgang und die Hochfluten haben den auf Beton gegründeten Teil des Lanbpfeilers der Riesaer Elbbrücke unterwaschen und denselben so stark beschädigt, daß der große Brückenbogen (ca. 95 Meter) der Fahrbrücke mit Fußsteig in die Elbe gestürzt ist und auch die beiden Eisen bahngleisbrücken gefährdet find. Die Brücke bietet einen trübseligen Anblick; der dritte Pfeiler vom sinken Ufer ist zum großen Teile eingestürzt und dadurch derjenige Teil der Eisengitterbrücke, welcher dem Fuß- und Wagenverkehr diente auf 96 Meter Ausdehnung in den Strom hinabge- stnrzt. Die Katastrophe erfolgte Sonnabend abend in der zehnten Stunde, wo gerade starker Fußgängerverkehr auf der Brücke herrschte. Hier sind Tausende von Menschen an- wesend, welche das Schauspiel betrachten". In Nr. 23 des „Elbeblattes vom Jahre 1876 heißt es dann über den weiteren Einsturz der Brücke am 22. Februar weiter: „Wir haben in diesen Tagen hier das großartige Schauspiel einer Wasserüberschwemmung, wie eine solche seit Jahren nicht wieder vorgekommen ist. Während auf dem von einem Damme entblößten linken Elbufer das Wasser so weit aus dem Flußbett hinausgetreten ist, daß viele Häuser der nie deren Stadt, des RundteileS und der Elbstraße seit Sonn abend unter Wasser stehen, ist auf dem rechten Ufer das Elbwaffer von Gohlis aus bis weit über Promnitz und Röderau hinaus als Stauwaffer zurückgetreten. Der Eis gang ist, obwohl aus verschiedenen Gründen allgemeine Ge fahr befürchtet wurde, im Ganzen ruhig und ohne erheblichen Schaden zu verursachen verlauf««. Um so größer und de primierender war der Eindruck, den hier die Katastrophe auf die hiesige Bewohnerschaft machte, als heute Nachmittag gegen 4 Uhr unter heftiger Detonation der weitere Einsturz der Brücke erfolgte. Bot dieses vernichtete Riesenwerk schon nach Einsturz des einen Landvfeilers am Sonnabend abend einen recht traurigen Anblick, so bietet sich jetzt durch die weitere Zerstörung derselben der zu vielen Hunderten zäh lenden Zuschauermenge erst recht ein Bild der Verwüstung dar. Die eingeftürzten eisernen Bögen liegen gekrümmt wie Riesenwürmer, nicht im Staube, sondern in den Hochfluten des Elbstromes, an den beiden noch nicht entfernten alten Pfeilern angelehnt als trauriges Wahrzeichen für eine aber malige auf längere Zeit zu Grabe getragene Hoffnung der Stadt." — Die alte Linie Leipzig—Riesa—Dresden war durch den Brückeneinsturz in Riesa auf lange Zeit unterbrochen, der gesamte Verkehr wurde mit großen Schwierigkeiten über di* »nist einaleuio» Döbelner Linie geleitet, die Stadt Riesa bat dies schwer empfinden müssen. Man begann so- fort mit dem Bau einer neuen Brücke, die vom 11. Februar 1878 ab im Betrieb genommen wurde. Erbauer war dieses Mal der sächsische Staat, der die sämtlichen Linien der Leipzig-Dresdner-Eisenbahn-Kompanie vom 1. Januar 1876 gerechnet in seinen Besitz brachte. — Neue Postwertzeichen mit dem lleberdruck „Gen.- Gouv. Warschau" werden für den Bereich der Deutschen Post- und Telegraphenverwaltung in Warschau nach Aufbrauch der bisherigen Postwertzeichen mit dem lleberdruck „Russisch. Polen" ausgegeben. Als erstes der neuen Wertzeichen ist die Antwortkarte zu 5-1-6 Pf. erschienen. Die in den Händen des Publikums befindlichen Antwortkarten mit dem Aufdruck „Russisch-Polen" bleiben bis auf wätereS gültig. Die neue Antwortkarte wird zu Sammel-wecken bei der Kolonial-Wertzeichenstelle des BrtespostamtS Berlin 0. 2. Königstraße 61, zum Verkauf gestellt. —MI. Um die Volkswirtschaft vor schweren Schä digungen zu bewahren, ist es unbedingt erforderlich, da alle kleinen Münzen ständig im Umlauf gehalten «erde«, und nicht länger als gerade nötig in privaten und öffent- lichen Automaten, darunter auch besonders Gasautomaten oder in Sammelbüchsen aller Art liegen und so dem Per- kehr entzogen werden. Ferner ist es aanz unzulässig, die eisernen Fünpfpfenniastücke jetzt als Kriegsandenken auf. zuheben, da sie doch einzig und allein -um Zweck wirtschaft lichen Durchhaltens geprägt worden sind. Es wäre das ge nau so, als wollten wir unsere Geschütze und Gewehre jetzt in den Museen aufstellen, statt sie im Felde zu verwenden. Zmn Sammeln von Kriegsandenken ist später Zett. Jeder wolle also auch das als vaterländische Pflicht betrachten, seinerseits mit darauf hinzuwirken, daß die kleinen Münzen nicht unnötig vom Umlauf zurückgehalten werden. — Der konzessionierte Sächsische Schiffer verein hält am 28. Februar in den „Drei Raben" in Dresden seine 71. ordentliche Hauptversammlung ab. Auf der Tagesordnung stehen u. a. ein Bericht über die Tätig keit des Gutachterausschuffes betr. den Bau einer Elbbrücke von Dresden-Friedrichstadt nach Uebigau und ein Bericht über die Berliner Besprechungen betr. «die Gründung einer Zentralarbeitsgemetnschaft der Elbeschtffahrtsvereine. —88 Ein interessanter Strafprozeß wegen Vergehens gegen die Bundesratsverordnung über den Ver kehr mit Hafer vom 13. Februar 1916 beschäftigte jetzt das Bautzener Landgericht. Der Viehhändler und Gutsbesitzer Oswald Hermann Kolbe aus Neugersdorf war beschuldigt, in der Zeit vom 19. Mat bis 15. Juni zuviel Hafer an seine Pferde verfüttert zu haben. Der Angeklagte, der Mit- glied der Beutekommisfion in Lodz ist, besitzt ein Gut in Eibau und eine Roßschlächterei in Neugersdorf. Auf seinem Gute in Eibau sind außer seinen Arbeitspferden noch die Handels- und Schlachtpferde, einige davon auch in Neu gersdorf, untergebracht. Kolbe hielt sich seit Anfang 1915. meist in Lodz auf und kam nur vorübergehend nach Hause. Der nach Angaben seines Wirtschafters Arnold am 1. Fe- bruar 1915 angezeigte Hafervorrat betrug 200 Zentner. Der als Revisor verpflichtete Gendarmeriebrigadier Reichest in Neugersdorf schätzte bei einer Revision am 19. Mai 1915 den in Verwahrung Kolbes befindlichen Hafervorrat auf 90 Zentner. Bei einer weiteren Revision am 15. Juni waren nach der Schätzung des Revisors nur noch 6 Zentner vorhanden: in der Zwischenzeit sollten demnach 84 Zentner Hafer verbraucht sein. Davon hatte Kolbe Ende Mai 40 Zentner an den Getreidchändler Zschugge in Oberoder, witz gegen Bezugschein verkauft. Bei einem täglichen Ver brauch von 3 Pfund auf das Pferd hätten nach der Be rechnung des Revisors in der Zeit vom 19. Mai bis 5. Juni nur 7,58 Zentner verfüttert werden dürfen, cs fehlten aber 36,42 Zentner. Auf einen diesbezüglichen Vorhalt des 'Re visors erklärte der Angeklagte, er könne seine Sckkachtpferde nicht heruntcrtommen lassen, er müsse sie besser füttern. Das Gericht ließ diese Entschuldigung nicht gelten, eS nahm eine Hafervergeudung an Vie Schlachtpferde als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten zu 30 Mark Geldstrafe. — Das Wohlfabrtspolizeiamt der Stadt Dresden schreibt: Unter der Bezeichnung Butterpnloer oder Buttersparer werden seit einiger Zeit zum Strecken von Naturbutter Erzeugnisse in den Handel gebracht, durch deren Verwendung mau angeblich aus einem halben Pfund Butter Auf Anordnung des Bundesrates — vergl. Bekanntmachung vom 7. Februar 1916 — Seite 86 des Reichsaefetzblattes 1916 — ist am 24.Februar 1916 eine Erhebung über die Kartoffelvorräte, die bei Erzeugern, sowie bei den Gemeinden, Händlern, Verbrauchern und der Vereinigungen von solchen vorhanden sind, vorzunehmen. Mengen unter 10 Ke sind dabei außer Betracht zu lassen. Um einen möglichst vollständigen Einblick in die Größe der noch vorhandenen Kar- toffelbestände zu erlangen, ist es nötig, daß die Erhebung mit größter Genauigkeit durch- geführt wird und daß die Kartoffelbestänoe genau angegeben werden. Die Gemeinde behörden werde» daher angewiesen, überall dort, wo die Angaben zweifelhaft erscheinen, eine Nachprüfung durch Sachverständige vornehmen zu lassen. Die Aufzeichnungen über den Rauminhalt und die Größenverhältnisse der Kartoffelhaufen in Mieten und Kellern in den Anzeigen der Erhebung der Kartoffelernte Ende Oktober 1915 können bei der Fest stellung der noch vorhandenen Vorräte einen gewissen Anhalt bieten. Ferner ist auch darauf zu achten und dem Zähler einzuschärfen, daß er bei der Verteilung der Zählpapiere keine Anzeiaenpflichtiaen übergeht. Die Erhebung ist von den Gemeindebehörden auch mit auf den Gutsbezirk zu er strecken. Die zur Erhebung erforderlichen Vordrucke werden den Gemeinden noch zugehen. . . Wer den Anordnungen der Gemeinde zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu iechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Großenhain, am 19. Februar 1916. Der Kommunalverband. Gßm. Preis fiir AnSlandsvuttrr betreffend. Der Preis für die der Stadt Mesa zugewiesenen AnSlandSbntter ist vom 21. Februar 1916 ab wie fölgt festgesetzt worden: 1 M. 3« Pf. für da- Stück Mund) und - „ «8 „ „ „ halbe Stück l-/. Pfund). Der Rat der Stadt Riesa, den 21. Februar 1916. Beftaadsanzeigr«! Die Vordrucke zu den von den Mühlen, Händlern, Bäckern, Konditoren und Klein händlern am 27. Februar 1916 nach 8 22 der Bekanntmachung de» Kommunalverbandes vom 2. September 1915 zu erstattenden Bestandsanzeigen find hier eingeaanaen und im Rathause, Zimmer Nr. 4, abzuholeu. Wir weifen nochmal» darauf hin, baß die Bestands anzeigen nutzt -ugetragen werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 21. Februar 1916. Kr. EP für Sa» „Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bi» späteste«» V-MHPTAkN darmtttagt Uhr de» j«o«wg« «lurgabetage«. Die «ei»iift»ste«s. oder Margarine 2 Pfund gut« und nahrhaft« Butter machen kann. Man brauche dazu nur da» Pulver mit einem viertel Liter Milch oder Wasser M kochen und dann ein halbe» Pfund Butter hineinzurühren. Di« amtlich« Untersuchung hat ergebew daß diese Butterpuloer lediglich au» Gemischen von Kartoffelmehl mit 20 Brozent Kochsalz, einem gelb«, Teerfarbstoff und bisweilen etwa» Natron bestehen und « keiner Weise ihren Zweck erfüllen. Der nach Anweisung heraestellte Butterkleister kann nicht »um Braten benutzt werden, well er in der Pfanne nicht »erläuft, sondern sich in einen Mehlbrei verwandelt. Dem direkten Genutz ans Brot stüt ein unangenehmer, kleistrrartiger Geschmack ent- gegen, der viele Käufer veranlaßt, da» Gemisch fortzuwerfen, so daß wertvolle Fette vergeudet werden. Dazu kommt, daß da» zu 20 bi» 40 Pf. vettarrftt Pulver nur etwa ö Pf. wett ist. Vor den vutüttuckuem muß daher nachdrücklichst von vermißte« HeereSangehSttaeu »»getragen wird, soll bei Berlin ein« Unterkunftsftelle für Verwundete bestehen, die m so hohem Grade verstümmelt find, daß sie der Außenwelt nicht mehr gezeigt werden können. Sie würden deshalb selbst vor ihren Angehörigen verborgen gehalten Hierzu wird amtlich erklärt, daß die» Gerücht, wie e» für jeden Einsichtigen von vornhernn klar sein sollte, völlig aufUnwahrheit beruht. Jeder Verwundete und Kranke wird dem Zentralnachweisebureau de» KrieaSministeriumS gemeldet, da» verpflicht« ist, über den Aufenthaltsort aller Lazarettinsassen Auskunft zu geben. Den Ange- hörigen aller Verwundeten und Kranken wird in den Laza- retten in den festgesetzten Besuchsstunden jederzeit Zutritt gewährt. — Zur Behebung entstandener Zweifel bringt da» Ministerium de» Innern zur öffentlichen Kenntnis, daß di« im Auftrage der Militärverwaltung durch Vermittlung des Landeskulturrates kN Dresden und Thekla bet Leipzig zum Verkauf gelangenden Pferde bi» zu ihrer Uebernahme durch die Käufer Eigentum der Heeresverwaltung im Sinne von 8 3 Abs. 1 des BiehfeuchengesetzeS vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzblatt S. 519) sind. Mit Rücksicht hierauf find auch etwaige Mitteilungen über spätere seuchenpolizeiliche Vorgänge bei solchen Pferden nicht an die Ortspolizei- behörden zu Dresden oder Thekla, sondern an das Ersatz- Pferde-Depot Hl. Armeekorps in DreSden-Seidnitz oder an das Ersatz-Pferde-Depot XlX. Armeekorps in Thekla bei Leipzig zu richten. — Mit Genehmigung deS Königlichen Ministerium? des Innern werden nach den Beschlüssen der Verwaltungs ausschüsse der LaudesbrcnrdversichcruugSansralt als Ver sicherungsbeiträge für das Jahr 1916 bei der Ab teilung für die Gebäudeversicherung 2 Pfennige für die Einheit und bei der Abteilung für die Mo biliar- (Maschinen-) Versickerung 3 Pfennig für die Einheit erhoben. Hiernach sind am Avril- und Oktober termin dieses Jahres die Versicherungsbeiträge für Ge bäude mit je 1 Pfennig und diejenigen für Maschinen mit je IVs Pfennig für die Einheit an jedem Termin einzu beben. In Gemeinden, deren Feuerlöscheinrichtungcn den Anforderungen in 8 52 unter e bis h des Gesekes über die Landes-Brandversicherungsanstalt vom 1. Juli 1910 entsprechen, tritt bei der Gebäudeversicherung der in der Bekanntmachung der Königlichen BrandversicheruugSkam- mer vom 1. Dezember 1914 ersichtliche BorauSerlaß ein. Die Beiträge für die Mobiliar- (Fahrnis-) Versicherung, deren Höhe auf der letzten Seite der in den Händen der Versicherungsnehmer befindlichen Versicherungsscheine er sichtlich ist, inid am 1. Avril und, soweit Halbjährliche Be zahlung vereinbart ist, am 1. Oktober fällig. Tie Ent richtung har bei den Gcmcindc-Steucrcinnahmestellen zu crsolyen. Ebendaselbst sind am l. Avril und, soweit halb- jähtlube Bezahlung vereinbart ist, am 1. Oktober die Bei träge süc die EinbiuchSbiebstahlS- und Beraubung-Versiche rung (nergl. über deren Höhe letzte Seite des Versiche rungsscheins oder die besondere Mitteilung hierüber) zu cntr schien. Großenhain. Dem Leutnant HanS PlaSnick aus Großenh<un. beim Fuß-Artillcrie-Rcaiment Nr. 19. wurde
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