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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.02.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-02-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191602283
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160228
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160228
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-02
- Tag1916-02-28
- Monat1916-02
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.02.1916
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Riesaer O Tageblatt 69. Jalir« Montag, S8. Februar I.»IS, aveass 48 MOW für üle Mirltgkmmrie Kesa mit Poppitz uttil Mergenüors. Dienstag, den 29. Februar 1916, abends ü Uhr Kricgsabend in der „Clbtcrraffe' mit dem Vortrag des Herrn Dr. Bernhard Raffs über „Kriegerheimstätte»". Jedermann ist willkommen. Der Eintritt ist frei. Die Hausvätervereinigung. Friedrich. Einquariterunll betreffend. Am 1. März 1916 findet ein Quartierwechsel insoweit statt, als die Einquartierten nickt im Einverständnisse mit den Quartiergebern in den bisherigen Quartieren verbleiben sollen. Ta gegen den Monat Februar eine größere Zahl von Quartieren für den Monat ««d A«r»rg»r MeblM mid RaMgerf. Amtsblatt für die Könlgl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. —* Im Zusammenhang mit dem Kriegsstcucrgesch- entwürfcn ist in der Presse die Vermutung aufgetaucht, daß der geplante Kriegszuschlag zu den Postgebühren auch auf die Feidpostsendungen Anwendung finden solle. Diese Vermutung ist, wie der „B. Lok.-Anz." an zuständiger Stelle erfährt, unzutreffend. Die Portofreiheit und die er mäßigten Gebühren für Feldpostsendungen werden durch den geplanten Kriegszuschlag nicht berührt. — Ueber die Dauer des Landtages verlautet, daß er noch etwa vier Wochen zusammenblciben wird, um dann bis zum Herbst vertagt zu werden. —* Amtlich wird aus Berlin gemeldet: Die Reichs leitung hat, um alle etwaigen Widerstände bei der Ab lieferung von Kartoffeln brechen zu können, eine Bekanntmachung erlassen, welche die Kartoflelerzengcr ver anlassen soll, alle in ihrer Wirtschaft nicht criorderlichen Kartoffelvorräte auf Erfordern abzugeben und es nicht auf die Enteignung ankommen zu lassen. Sie hat zn die sem Zweck folgende Verordnung erlassen: Jeder Kartoffel-, erzeuger hat auf Erfordern alle Vorräte abzugebcn, die zur Fortführung seiner Wirtschaft bis zur nächsten Ernte nicht erforderlich sind. Im Falle der Enteignung sind dem Aarroffelerzeuger, sofern der Bedarf nicht gcUnger ist, zn belassen 1. für jeden Angehörigen seiner Wirtschaft ein schließlich des Gesindes, sowie der Natnralberechtigten, ins besondere Altenteiler und Arbeiter, soweit sie lrast irrer Berechtigung oder als Lohn Kartoffeln zn beaniprnehen haben, für den Kovf und Tag IVe Pfund bis 15. August 1916; 2. das unentbehrliche Saatgut bis zum Höchsioetrage von 30 Doppelzentnern für den Hektar Kartoffelanbau fläche des Erntcjahrcs 1910, insoweit die Verwendung zu Saatzwecken sichergcstellt ist. Außerdem sollen im Falle der Enteignung dem Kartoffelerzeuger die zur Erhaltung des Viehes bis zum 31. Mai 1916 unentbehrlichen Vor räte belassen werden. Diese Bestimmungen, die in ein schneidender Weise diejenigen benachteiligen, welche cZ zur Enteignung kommen lassen, werden, wie zu erwarten steht, den gewünschten Erfolg haben. Als Ergänzung hierzu sind weitere verschärfende Maßnahmen in Aussicht genommen. — Vom 1. Avril 1916 ab gelten für Brotgetreide wieder die Höchstpreise vom Dezember 1915. ES fallen also von diesem Zeitpunkte ab die für die Zwischenzeit ge währten geschlichen Zuschläge weg. Hiernach liegt cS nn eigensten Interesse der Landwirte, ihr Getreide bis spä testens zum 31. März dem Kommunalvcrbandc bezw. dem Kommissionär der Neichsgetreidcstelle abzuliefern. Das Direktorium der Reichsgetreidestelle wird den Leitern der Kommunalverbände bis zum 10. März die genauen Zahlen für die.von ihnen auf Grund der nachgcprüftcn Vorrats erhebung von. U-. Aovrmver 1915 an di? RcichSgetreide- stel.c mindestens noch abzuliesernden Gelrcidemengcn mil- teilen. Großenhain. In der Sitzung der Stadtverord neten brachte Vorsteher Markus dio Angelegenheit der Nvrd- Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungsstenerein. schätzung bekannt gemacht worden sind, werdtn nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des E^gänzungSsteuergesetzeS vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Stcuerzettel nicht behändigt werden konnten, aufgcfordert, sich bei der Ortsbehörde zu melden. Leute witz, am 28. Februar 1916. Der Gemeindevorstand. Oertliches rmö Sächsisches. Riesa, den 28. Februar 1916. —* Tagesordnung zur Sitzung des Stadtverord- neteu-Kolleglums am Mittwoch, den 1. März 1916, abends 6 Uhr. 1. Rechnung der Stadthauptkasse auf das Jahr 1912. 2. Rechnung der Stadthauptkaffe auf das Jahr 1913. 3. Rechnung der Anlagenkasse auf das Jahr 1914. 4. Rech nung der GaswerkSkassc auf das Jahr 1914. 5. Rechnung der Wasserwerkskasse auf das Jahr 1914. 6. Dankschreiben für die WeihnachtSliebesgabenscndung. — Nichtöffentliche b—* Auf den morgen abends 8 Uhr in der „Elbterraffe" stattfindenden „Kriegsabend ' (siehe die Bekanntmachung im amtlichen Teil dieser Nummer) machen wir unsere Leser hiermit aufmerksam. —* In dem nächsten Kirchenkonzerte (Sonntag, den 12. März) zum Besten des Heimatdankcs werden dies mal von den vereinigten hiesigen Männcrgesangvereinen vom Deutschen Sängerbund hauptsächlich Mannerchöre dar geboten werden. So wird u. a. auch der in Leipzig mehr mals mit großem Erfolge gesungene Chor „Dem Andenken der gefallenen Kameraden" für Chor, Orgel und Streich orchester von G. Wohlgemuth zur Aufführung kommen. Die ergreifende Dichtung „Tote Brüder, ruht nun aus: ruhet aus, ihr seid zu Haus" stammt von Dr. Wolfgang Ostwald (zurzeit Leutnant in einem Landsturmregimcnt). Ein Leip- ziger Blatt schreibt über das Werk: „Selten haben wir einen weihevolleren, die Herzen tiefer bewegenden Chor ge hört usw." — Näheres über das Konzert werden die An zeigen Ende der Woche enthalten. —* Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet wurde der Lehrer Arthur Pinkcrt, Sohn des Schweißers August Pinkert aus Böhlen. —* Vom 1. April 1916 ab gelten für Brotgetreide wieder die Höchstpreise vom Dezember 1915. Es fallen also von diesem Zeitpunkte ab die für die Zwischenzeit gewähr ten gesetzlichen Zuschläge weg. Hiernach liegt es im eigensten Interesse der Landwirte, ihr Getreide bis spätestens zum 31. März dem Kommunalverband bzw. dem Kommissionär der Reichsgctreidestelle abzuliefern. Tas Direktorium der Neichsgetreidestcll: wird den Leitern der K ommunalverbände bis zum 10. März die genauen Zahlen für die von ihnen auf Grund der nachgeprüften VorratSerbebung vom 16. No vember 1915 an die Reichsgetreidestelle mindestens noch ab- zuliefernden Getretdemengen mitteilen. —* Die Straßen unserer Stadt waren gestern nachmittag stark belebt. Der sonnige Tag hatte die Menschen ans den Wohnungen ins Freie gelockt, da aber das Tauwetter dip Wege außerhalb der Stadt in einen „bodenlosen" Zustand versetzt hatte, so verzichteten viele auf eine Wanderung in die Umgebung und begnügten sich mit einem Bummel durch die Stadt. Rach dem kurzen Anlauf in voriger Woche ist Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Laa abends '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn-und Festtage. Bezugspreis, gegen Barauszahlung, durch unsere Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser! Vostanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bi« 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen au bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrrst-Zeile (7 Silben) 18 Pf., OrtSpreiS 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Saft ent. lvrcch-nd Höker. Nachiveisungs- ünd BcrinittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfallt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftratze S». Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. März angefordert worden ist, müssen fast alle im Monat Februar belegt gewesenen Quartiere im Monat März wieder belegt werden. Zur Vermeidung von Weiterungen wird hiermit bestimmt, daß die Militärpersoueu sofern sie nickt in den bisherigen Quartieren verbleiben sollen und dazu einen neuen Quartierzettel ckon den Kompagnien ausgehändiat erhalten, die Quartiere am l. Mürz zu verlassen haben, damit sie von den neuen Mannschaften wieder benutzt werden können. Der Rat der Stadt Riesa, am 28. Februar 1916.Eltz. nun der Winter bereits wieder auf dem Rückzug be griffen. Die frische und starke Schneedecke, die er gebracht hatte, ist unter dem Einfluß der Sonne und der wärmeren Temperatur bereits nahezu wieder verschwunden. Den Freun den des Rodelsports und vor allem auch unserer Schul jugend hatte er aber doch für kurze Zeit eine Erfüllung ihrer Wünsche gebracht. Unsere „Rodelbahnen" lWrlhelm- straße. An der Gasanstalt, Parkstraße usw.) wurden schnell zum Tummelplatz von jung und alt, und man tat auch recht daran, sich zu beeilen, um möglichst viel von der lang entbehrten Winterlust zu genießen. Die Hoffnung, der vorige Woche aufgetretene Frost werde für Vorrgt der Eiskeller sorgen, dürfte sich aber kaum erfüllt haben. Zum Glück war während der Frosttage die Saat durch den gefallenen Schnee einigermaßen geschützt. Wir leben ja noch in den Wintermonaten und werden auch sicherlich den Winter noch mals zu spüren bekommen. Die jeden Tag höher steigende Sonne wird aber doch dafür sorgen, daß sein Regiment nicht mehr allzu streng werden wird. — Der Bundesrat hat auf Gründ des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 folgende Verordnung erlassen. 8 1. Veranstaltungen, die eine besondere Be schleunigung des Verkaufs von Strickwaren oder von Web- und Wirkwaren (Web- und Wirkstoffen, Waren die aus Web- oder Wirkstoffen hergestellt find), oder von Waren bezwecken, bei deren Herstellung Web- oder Wirkstoffe ver wendet sind, sind verboten. Als verboten gelten insbe sondere die Ankündigung und die Abhaltung von Ausver käufen und Tcilausverkäufcn, Inventur- und Saisonver käufen, Festverkäufcn, Serien- und Restewochen-oder -tagen, Weißen Wochen oder Tagen, Propaganda- und Reklame- wocken oder -tagen und von ähnlichen Sonderverkäufen, sowie die Ankündigung von Verkäufen z» herabgesetzten Preisen oder JnveNturpreiscn. 8 2. Bedeutet die Durch führung drS Verbots (8 1) bei Todesfällen, Geschäfts auflösungen und Konkursen eine besondere Härte, so kann die Ortspolizeibehörde auf Antrag Ausnahmen zulassen. Die Landeszentralbehörde kann an Stelle der Ortspolizei- bchörde eine andere Behörde für zuständig erklären. 8 3. Wer den Vorschriften des 8 1 zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark ober mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft. 8 4. Diese Verordnung tritt am 1. März 1916 in Kraft: Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. —* Gemäß Beschlusses des AufsichtSrateS der Sächsisch- Böhmischen Dampsschiffahrts-Gesellschaft in seiner am 25. d. M. abgehaltenen Bilanzsitzung wird der am 6. Mai d. I. stattfindenden Generalversammlung in Vor schlag gebracht werden, den dutch den Krieg nn Jahre 1915 herbeigeführten Verlust von M. 65 000,— <im Vorjcmre 0", Dividende) beiM.62 163,03(imVorjahreM.92 863.08) Abschreibungew aus der gesetzlichen Rücklage zu entnehmen, die dadurch aufgezehrt wird. Bekanntmachung. den Betrieb des Biehhandels im Königreiche Sachsen betreffend, vom 24. Februar 1916. Im Anschluß an die Bekanntmachungen über den Betrieb des Biehhandels im Königreiche Sachsen vom 11. und 15. Februar 1916 (Sächsische Staatszeitung Nr. 35 und 40) wird folgendes verordnet und bekanntaegeben. I. Als Vorsitzender im Vorstande des Viehbandelsverbandes des Königreichs Sachsen ist der Administrator am Landwirtschaftlichen Institute der Universität Leipzig, Dr. Wil helm Müllcr-Lenyartz, bestellt worden. Tie Geschäftsräume des Verbandes befinden sich in Leipzig, Georgiring 9. II. Die Bestimmungen in 8 3 Absatz 1 der Bekanntmachung, den Betrieb des Vieh handels im Königreiche wachsen betreffend, vom 11. Februar 1916 (Sächsische Staats zeitung Nr. 35), die das Erfordernis der AusweiZkartcn enthalten, treten am 15. Mürz 1916 anstatt am 3. desselben Monats in Kraft. III. Ueber die erfolgte Ausstellung der Ausweis- und Nebenkarten erhalten die Be rechtigten Mitteilung durch die Post. Die Karten sind gegen Erlegung der festgesetzten Gebühr und der noch erwachsenden Kosten für beigcfügte Drucksachen bei denjenigen Stellen abzuholen, wo die Erteilung beantragt worden ist (stadträte der Städte mit Revidierter Städtcordnung, Amtshauptmannschaften). Die bei diesen Stellen eingezahlten Beträge sind an den Vorstand des VichhandelsverbandeS zu übersenden. 118 k HL III Ministerium des Innern. 904 Die Grundsätze s.ir das freiwillige Tuberkulose-Tilgungsvcrfahren bei Rindern (Anlage ) zu 8 51 der sächsischen Ausführungsverordnung vom 7. April 1912 zum Vieh- feuchengesetz — G. V. Bl. L. 56 —) werden vom 1. Mürz 1916 ab aufgehoben und sollen nach dem Kriege durch nnderwcitc Vorschriften ersetzt werden. Tainit erledigt sich die Ver pflichtung der Teilnehmer am Tuberkuloss-TilgungSvcrfahrcn unter I Ziff. 4 Abs. 2 der erwähnten Grundsätze ohne weiteres. Die vörgeschriebcne vcterinärpolizeiliche Behandlung der nach 8 10 Ziff. 12 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni'1909-jM. G.AOl. S. 519) anzeigepflichtigen Fälle von Tuberkulose des Rindviehs gemäß 8 61 dieses Gesetzes in Verbindung mit Abschnitt ll Nr. 12 der BnndcSratSvorschriften vom 7. Dezember 1911 (R. G. Bl. 1912 S. 3) und mit 88 50 und 51 der erwähnten sächsischen Ausführungsverordnung wird im übrigen nicht beschränkt, jedoch die in dein genannten 8 51 ausgesprochene Befugnis zur Anordnung der Tötung tuberkulösen Rindviehs bis auf weiteres zurückgenommen. Die Verordnung an die Kreishauptmannschaften vom 17. August 1914 (Nr. 949IIV) erledigt sich hiermit. D reäden, am 19. Februar 1916. 165IIV Ministerium d es Innern. 894 Höchstpreise sttr Milch im Bezirke der Stadt Riesa nnd der Gemeinde Gröba. Ans Grund von 8 5 des Höchstpreisgcsetzes vom 4. Angust 1914 in der Kassnng der Bekanntmachnng vom 17. Dezember 1914 und der Verordnung des Königlichen Ministe riums d.es Innern vom 25. August 1915 wird für den Stadtbezirk Riesa und die Ge meinde Gröba der Höchstpreis anderweit für 1 Liter Vollmilch auf 24 Pf., „ , „ Halbmilch „ 20 „ , , » Magermilch „12 „ und „ . „ Buttermilch „12 „ festgesetzt. Diese Preisfestsetzung tritt sofort in Kraft. . , Zuwiderhandlungen werden nach dem ReichSaesetz vom 17. Dezember 1914 mit Ge fängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu IVOVtt Mark bestraft. Riesa und Gröba, am 28. Februar 1,916. Der Rat der Stadt Riesa. Schdr. Der Gemeindevorstand zu Gröba. Die westlich und nördlich des Waffermerksgrundstncks gelegenen, der Gemeinde Gröba gehörigen, jetzt mit Obstbäumen bepflanzten Feldgrundstücke sollen in ungefähr 35 kleinen Parzellen von se ca. 000 gm Fläche an in Gröba wohnhafte, möglichst dem Arbeiter stande angehörende Einwohner zunächst auf 5 Jahre verpachtet werden. Interessenten, die Teile dieser Felder zu pachten wünschen, wollen sich im hiesigen Gemeindeamte, Zim mer Nr. 3, umgehend und vis spätestens Mittwoch, den 1. Marz 1910, melden. Ter Gemeindcvorstand zn Gröba.
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