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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191603015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-03
- Tag1916-03-01
- Monat1916-03
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1916
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Mittwoch, 1. März 1016, »wendS. 69. Nohra. 50. über 130 M. 165 .. 183 „ 153 - ,._i vom _ konnten. Der Gemeindevorstand. benutzte) Sauen und Eber bis zu 115 105 M. " 1'5 „ 125 „ 145..,.130 „ SchlachtviehmarkteS. AiisführunMerordmmst zur Bunvesratsderordnung zur Reaeluna der Preise für Lchsachtschweine und fiir Schweinefleisch vom 14. Februar 1916 (ReichlGesetzblatt Seite 99). 1. (Zu 8 3.) Beim Verkaufe von Schweinen durch den Vichhaltec auf dem Markte sowie durch den Händler darf der Preis für 50 Lebendgewicht, nüchtern gewogen, nicht übersteigen für Schweine -') für kette (früher zur Zucht benutzte) Sauen l'I.. . 11" "" :bcr 115—145 „ 125 2. (Zu 5 Absatz 2.)" . , Zuständige Behörde ist die Gemeindebehörde des SchlachtviehmarkteS. 3. (Zu 8 6.) Zuständig ist der Vorstand der Gemeinde. 4. (Zu 8 7.) -n Tie Festsetzungen in Absatz 1 unter Ziffer 1 haben in den Städten mit revidierter Städteordnung durch den Bürgermeister, im übrigen durch die Amtshauptmannschaft SU erfolgen. l» Unbeschadet der Verpflichtung der bezeichneten Stellen zu diesen Festsetzungen bleibt dem Ministerium des Innern die.Festsetznug. oos^öchftpreiseu^vdcr NormalsStzen für solch« Vorbehalten. . - ) Beim Verkauf im Großfleischhandel dürfen folgende Preife für 8V kg nicht über- schr'/.'.ri morden: ' jur Schweine im Schlachtgewichte bis zu 70 über 70—90 „ „ 90 „ 'm fett: (früher zur Zucht benutzte) Sauen und Eber Tie r.^geschlachteten Tiere dürfen nur im ganzen oder in Hälften abgegeben werden. Tas sogenannte Geschlinge und das Darmfctt dürfen zu keinem höheren Preise als das Fleisch selbst verkauft werden. 6> (Zu Absatz 1 Ziffer 2.) Zur Herstellung von Wurstwaren dürfen folgende Teile von Schweinen nicht ver wendet .werden: Hinterkeulen, Beine, Rücke», Schmeer, die Hälfte des Rückenspecks und des Bauches. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Taz abends '/.7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, geaen Barauszahlung, durch uns.« Träger frei Hau» -der bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« firr dre 5tumm« de» Ausgabetages sind bis l0 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr fiir da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für dw 48 mm breite Grundschrfft-Zeile (7 Silben) 18 Pf., OrtSpreiL 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz «m. sprechend höher. Nachweisung«, und BrrmittelungSgebi hr 20 Pf. Feste Tarffe Bewilligter Rabatt erlischt wenn der Betrag verfällt^ durch Klag« einaezogen werden muß oder der Auftraggeber in " . Konkurs gerat. ZahlungS» und Erfüllungsort: Riesa, Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an brr Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gocthestraßc öS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Rieka a-m. .iu > > ' -!/....u... r > > - . . nr-- -- '-.i 7'"": Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und GrgSnzungSsteuerein- schätzuna bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. L und 8 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des GrgänzunaSsteuergesetzeS 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettel nicht behändigt werden kor aufgefordert, sich bei der Ortsbehörde zu melden. Mehltheuer, den 1. März 1916. Von diesen Teile»! mutz mindestens die Hälfte in frischem ZustaM» verkauft werden. Sie müssen in derselben Zurichtung, wie sie bisher üblich war, zur Abgabe an die Ver braucher gelangen. Diese Bestimmungen treten zugleich an Stelle der in den AnSführungSbestimmungen vom 7. Februar 1916 zur Bundesratsverordnung Uber die Beschränkung der Herstellung von Fleischkonservcu und Wurstwaren vom 31. Januar 1916 (Sächsische Staatszeitnng Nr. 32) unter Absatz 1 und 2 zu 8 2 gegebenen Vorschriften, die aufgehoben werden. 5. (Zu 8 10.) Als nüchtern gewogen sind solche Schweine anzusehen, die mindestens 12 Stunden vor der Gewichtsfeststellung nicht gefüttert worden sind. 6. (Zu 8 12.) Die Abgabe von ausländischen Waren der bezeichneten Art darf in demselben Raume nicht gleichzeitig mit der Abgabe inländischer Waren dieser Art erfolgen. Auch dürfen bei solchem Verkaufe nicht gleichzeitig inländische Waren dieser Art im Verkaufs räume anfbewahrt werden. Die Verkaufsräume und die Preise müssen auf einem be sonderen Preisaushang ersichtlich gemacht werden. Die Neberwachung des vorschriftsmäßigen Verkaufs ist durch eine aus Verkäufern und Verbrauchern zu bildende Kommission auszuführen. Die Mitglieder sind in Orten mit Preisprüfungsstellen tunlichst aus deren Mitte zu nehmen. Soweit andere Personen dazu berufen werden, sind sie in gleicher Weise wie die Mitglieder der PreiSprüfungS- stellen zu vereiden. Zuständige Behörde im Sinne des ^"l4 sin^> die Amtshauptmannschaften und die Stadträte der Städte mit revidierter Städteordnung. Dresden, am 28. Februar 1816. 154N8 lll Ministerium de- Au««»«. 923 Verteilung von Lierkörpermehl fiir Schweine. Die un» vom Kommu^lv^HWgzuHewi^se^UenO^kieMrperiue-l soll von vormittags 8 bi» mittag» Ist Ahr im Grundstücke Friedrich-August Straße 28 durch den Futtermittel-Sudler Herrn Mar Starke ausgegeben werden. Es entfallen auf jedes Schwein 3 Pfund. Wir ersuchen alle Besitzer von Schweinen des hiesigen Stadtbezirks die auf sie ent- fallende Menge zu genannter Zeit in Empfang zu nehmen und machen darauf aufmerksam, daß über die nicht abaeholten Mengen anderweit verfügt werden wird. Der Preis betragt für den Zentner IS M. SV Pfg. Behältnisse sind mitzubrlngeu. Der Rat der Stadt Mesa, am 1. März 1916. Fnd. bis 55 kg 90 M. 55-65 ,, 95 „ 65-75 „ 100 „ 75-85 „ 110 „ 85-95 „ 120 „ 95—105 „ 130 „ 105-115,, 136 „ 115-135 „ 141 „ 135,, 146 „ Zeichnet die vierte Kriegs anleihe! Das deutsche Heer und das deutsche Volk Haven eine Zeit gewaltiqer Leistungen hinter sich. Die WaffeE aus Stahl und die silbernen Kugel haben das ihre getan, dem Wahn der Feinde, daß Deutsch land vernichtet werden könne, ein Ende zu bereiten. Auch der englische Aushungcrungsplan ist gescheitert. Im zwanzigsten Kriegsmonat sehen die Gegner ihre Wünsche in nebelhafte Ferne entrückt. Ihre letzte Hoffnung ist noch die Zeit; sie glauben, daß die deutschen Finanzen nicht so lange standhaltcn werden wie die Vermögen Englands, Frankreichs und Ruß lands. Das Ergebnis der vierten deutschen Kriegs- anleihe muß und wird ihnen die richtige Antwort geben. Jede der drei ersten Kriegsanleihen war ein Triumph des Deutschen Reiches, eine schwere Ent täuschung der Feinde. Jetzt gilt es aufs neue, gegen die Lüge von der Erschöpfung und Kriegs müdigkeit Deutschlands mit wirksamer Waffe anzu gehen. So wie der Krieger im Felde sein Leben an die Verteidigung des Vaterlandes setzt, so muß der Bürger zu Hause sein Erspartes dem Reich darbringen, um die Fortsetzung des Krieges bis zum siegreichen Ende zu ermöglichen. Die vierte deutsche Kriegsanleihe, die laut Bekanntmachung des Reichs- bank-Dircktoriums soeben zur Zeichnung aufgelegt wird; muß w Me AMe MMrM M M WlUlM» WMM werden. Bleib« Keiner zurück! Auch der kleinste Betrag ist nützlich! Das Geld ist unbedingt sicher und hochverzinslicb angelegt. Oertliches mW Sächsisches. Mesa, den 1. März 1916. — Gleich seinen Vorgängern nahm auch der vierte Kriegsabenb der Hausvatervereinigung der Kirchge meinde Riesa mit Poppitz und Mergendarf, der gestern im Saale der „Elbtcrrasse" stattfand, einen würdigen, den: Ernste der Sache entsprechenden Verlauf. In der Er öffnungsansprache wies Herr Pfarrer Friedrich darauf hin, daß jetzt unsere Aufmerksamkeit auf Verdun, die Stadt ge richtet sei, in der vor mehr als eintansend Jahren das Reich Karls des Großen in drei Teile geteilt worden ist, die 1870 als kleine Festung nur eine wenig bedeutende Rolle gespielt hat, aber in unser» Tagen die stärkste Festung Frankreichs ist. Erregen die Nachrichten von den dortigen Siegen der braven dentschen Truppen in uns Freude, so erfüllen sie uns gleichzeitig mit Besorguis über die großen Opfer an Menschen, die gebracht werden müssen, um dem Feinde zu widerstehen. Möge ein baldiger Friede dem ge waltigen Ringen ein Ziel setzen! Einer Fricdensarbeit will auch der Vortrag dienen, der nun folgen soll. In längerer Rede sprach hierauf Herr Dr. Bernhard Naffs über „Knegerheimstättcn" und wies darauf hin, daß unsere Helden, die nach dein Frieden hcimkehren, nicht nur durch anerkennende Reden, Fcstgesänge und Blumengewinde ge ehrt werden sollen: vielmehr muß ihnen eine bleibende Ehrung durch die Tat zuteil werden. Seit den schweren Kämpfen mit den großartigen Erfolgen von 1870/71 und dein hierauffolgendcn wirtschaftlichen Aufschwungs im Deutschen Reiche sei eine Grund- und Bodenspekulation eingctreten, die zu einer wahren Wohnungsnot geführt habe. Anzeigen in verschiedenen Zeitungen beweisen, daß es kinderreichen Familien oft gar nicht mehr möglich ist, Wohnung zu erhalten. Das müsse in Zukunft anders werden. Es müsse dafür gesorgt werden, daß jedem heim gekehrten Kriegsteilnehmer, nicht etwa nur den Kriegsbe schädigten, auf seinen Wunsch ein unveräußerliches Heim (Wohnung allein, Wohnung mit Garten oder kleiner Land wirtschaft) geschaffen werde, das durch nach und nach be wirkte Abzahlung nach einer oewisscn Zeit fein Eigentnm werde und in der Familie weiter vererbt werden müsse. Große Schwierigkeiten seien zu überwinden: aber „wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg". Hier mnß eine bodenrefor merische Gesetzgebung einsetzen. Grundstück -- und Hauseigen tümer seien für die zur Zeit herrschende» Uebelttäude uicht verantwortlich zu machen; sie seien meist selbst die Leid tragenden bei dem Nebel, das dadurch hervorgeruren »vor den ist, daß Grund und Boden als Ware betrachtet uni) behandelt werden. Das ganze System müsse durch eine geeignete Gesetzgebung geändert werden. Unsere Helden iu oer oben bezeichneten Weile zu ehren, fei eine unabweisbare Pflicht der Dankbarkeit, bewirke aber auch eine Stärkung deutscher Kratt in der Zukunft; denn Deutschland müsse immer darauf bedacht sein, daß «S nicht doch zuletzt einmal ein Vasallenstaat Rußlands werde. In Berlin (Geschäfts stelle: Lessingstraße 11) hat sich ein Hauptausschuß für Krieqerheimstätten gebildet, dem schon eine große Anzahl deutscher Berufsvereinigungen beigetreten sind, und der denen, die uns allen den vaterländischen Boden durch Ein satz ihres Lebens gesichert haben, ein Stück Heimat bereiten will, indem er noch vor Beendigung des Kriegs die Schaf fung eines Heimstättengesetzes anstrebt und in die Wege leiten will. Der Vortrag fand bei der Versammlung reichen und ungeteilten Beifall. Den Schluß des Abends bildete der Gesang von „Deutschland, Deutschland über alles." Die Sammlung zugunsten des im hiesigen Stadt krankenhause zu errichtenden Lazaretts ergab 18,02 Mark. —* Inder fach fischen Verlustliste Nr. 259 (auS- oegeben am 29. Februar 1916), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr 100, 102, 106, 133, 134, 177, 345, 351, 354, 374, 381 r Re serve-Regimenter Nr. 101, 104,133, 242; Landsturm-Regi ment Nr. 19; Landsturm-Bataillone: Leipzig (19.1), (19.4); Zwickau (19. 18): Reserve-Jqger-Bataillone Nr. 1.I, 18. Kavallerie: Gardereiter; Karabinier-Regiment: Ulanen Nr. 17, 21; Husaren Nr. 19, 20. Feldartillerie. Regimenter Nr- 12, 28, 48; Reserve-Regimenter Str. 23, 24, 32, 40, 53. Pioniere: Bataillone Nr. 12, 22; Kompagnien Nr. 115, 183, 192, 245, 264; Rese»-ve-Kom- pagnie Nr. 53: Landwehr-Kompagnie, 12. A.-K.; Land sturm-Kompagnien (12. 1), (19. 1); Minenwerfer-Kompag nien Nr. 23, 40, 223, 224; Scheinwerferzug, Bataillon Nr. 22. Preußische Verlustlisten Nr. 460, 461, 462 und weitere Verluste. Bayerische Verlustliste Nr. 252. Württem- bergiscbe Verlustliste Nr. 349. —* Kriegsanleihe «und Bonifikationen. Die Frage, ob die Vermittelungsstellen der Kriegsanleihen von der Vergütung, die sie als Entgelt für ihre Dienste bei der Unterbringung der Anleihen erhalten, einen Teil an ihre Zeichner abgeben dürfen, hat ber der letzten Kriegs anleive zu Meinungsverschiedenheiten geführt und Ver sUmmungen heroorgerufen. ES galt bisher allgemein als zulässig, daß nicht nur au Weitervermittler, soudern aum au große Vermögensverwaltungen ein Teil der Vergütung wcitergegeben werden dürfe. War dies bei den gewöhnlichen FriedenSanlcihen unbedenklich, so ist anläßlich der Kriegs anleihen von verschiedenen selten darauf hingeiviesen wor den, daß bei einer derartigen allgemeinen Volksanleibe eine verschiedenartige Behandlung der Zeichner zu vermeiden sei und cs sich nicht rechtfertigen lasse, den großen Zeichnern günstigere Bedingungen als den kleinen zu gewähren. Dir zuständigen Behörden haben die Berechtigung dieser Gründe anerkennen müssen und beschlossen, bei der bevorstehenden vierten Kriegsanleihe den Vermittelunasstellen jede Weiter gabe der Vergütung außer an berufsmäßige Vermittler von Effektengeschäften strengsten» zu untersagen. Es wird Riesaer O Tageblatt ««d Arrxrlger («bedlM M Iiykigaj. Awtsölatt flkr dte König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Grvba.
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