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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191603117
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160311
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160311
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-03
- Tag1916-03-11
- Monat1916-03
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.03.1916
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Riesaer W Tageblatt ««d A«r»tgrr Mtdlav «ad Aiycho». Awisktatt für die König?. Arntshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. SS. Sonnabend. 11. Miirz ISIS, abends. SS. Jabr«. Da» Rtesaer Taa?blatt erscheint jeden Tag abend» '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. vezugSpret«, gram AorauSzahlung, durch uns»« Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postuastalte» vierteljährlich L.IO Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen Mr die Nummer de» Auöaabetage» find bv» 10 Uhr vormittag» aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmren Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 4S wm breite Grundschrift-Zellr (7 Silben) H8 Pf„ OrtSprei» IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent» fonchend hoher. Nachweisung», und BermitlelungSgebühr 20 Pf. Feste Taris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfallt, durch Klage ringezogen werden muß oder der Auftraggeber in " Konkurs gerät. Zahlung»- und ErfüllüngSort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Ewe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. GeschüftSstrller «orthestratze SS. Brrantworüich für Redaktion: Arthur Hähne!, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrtch, Riesa. ! r > > n i " Bekanntmachung, Viehprcise betreffend. der Ausführungsverordnung zur Aundesratsverordnung zur Regelung der Preise für Schlachtschweine vom 28. Februar 1916 (Sächsische Staatszeitung Nr. 49) sind die Markt-Höchstpreise für Schweine festgesetzt morden. » Tie AnSsührringSvcrordnung ist irrtümlich von einigen Viehhaltern dahin verstanden worden, dich sie berechtigt seien, diese Marktpreise der Ausführungsverordnung bei Ver rufen ab Stall oder Verladestation zu fordern. Diese Annahme ist unrichtig. Mir die Verkaufe von Schmerneu mit alleiniger Ausnahme der Wiederverkäufe der Händler und der Verkaufe am Atarkt gelten ausschiiestlich die Höchstpreise der BundcSratSverordnung zur Regelung der Preise für Schlachtschweine vom 14. Februar 1916 (Reichs-Gesetzblatt Seite 99), deren einschlagcnde Bestimmungen mit den für Sachsen geltenden Höchstsätzen nachstehend nochmals bekannt gemacht werden. Wer bei solchen Verkäufen Höhere Preise fordert oder bewilligt, mackt sich strafbar. . Dresden, den 9. März 1916. 15411161111111. Ministerium des Innern. , Die für den Berkans von Schlachtschweinen durch den Viehhalter in Sachsen maß gebenden Bestnnuiungen der Bundesratsverordnung vom 14. Februar 1916 lauten: _ - . 3 Verkaufe von Schlachtschweinen durch den Viehhalter außer im Falle de? 8 3 darf der Preis sur aO Kilogramm Lebendgewicht, nüchtern gewogen, nicht übersteigen für Schweine fette (früher zur Zucht be nutzte) Sauen und Eber über von über von 90 bis 1001s .4 80 LiS 90 KZ 70 bis 80 !-s 60 bis 701s 601« und da runter .4 1501s 120 bis 1501« 1201z und da- runter im Könireich Sachsen 105 95 85 80 75 115 110 90 Der Preis in Spalte 1 erhöht sich bei Schweinen (mit Ausnahme ehemaliger Zucht sauen und Zuchteber) un Lebendgewichte, nüchtern gewogen, von über 100 bis 110 Kilo gramm nm 10 vom Hundert, von über 110 bis 120 Kilogramm um 15 vom Hundert, von über 120 bis 140 Kilogramm nm 20 vom Hundert, von über 140 Kilogramm um 25 vom Hundert. 8 2. Die Hochstvreise gelten für Barzahlung bei Empfang. Für die Kosten der Beförde rung bis zur nächsten Verladestelle des Vievbalters und die Kosten der Verladung daselbst darf ein Zuschlag nicht erhoben werden; ist aber die Verladestelle weiter als 2 Kilometer vom Standort des Tieres entfernt, so kann für diese Kosten ein Zuschlag zum Höchstpreis be rechnet werden, der für io angekangene 50 Kilogramm Lebendgewicht 1 Mark nicht über steigen darf. Maßgebend ist der Höchstpreis des Bezirkes, in dem sich die Ware zur Zeit des Vertragsabschlusses befindet. 8 3. Die Preise für den Verkauf durch den Viehhalter auf dem Markte sowie für den Handel werden durch die Landcszeutralbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen geregelt. 8 4. Der Verkauf von Schlachtscbweinen darf nur nach Lebendgewicht erfolgen. Die Landeszentralbehörden oder die van ihnen bestimmten Stellen sind befugt, Ausnahmen zuzulassen; sie haben dabei festzusetzen, nach welchem Verhältnis das Lebendgewicht in Schlachtgewicht umzurechnen ist. MMMW, bMM Sie W< M NMnM. Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Beginn der Tätigkeit des ViehhandelSverbandeS deS Königreichs Sachsen wird die Bekanntmachung, betreffend die Vieh- und FleischauSfutzr vom 12. Februar 1916 (Sächsische Staatszeitung Nr. 38), durch welche die Ausfuhr von Schlachtvieh und Fleisch aus dem Königreich Sachsen für die Dauer der UebergangSzeit erlaubnispflichtig gemacht war, mit Wirkung vom IS. März ISIS ab wieder aufgehoben. Dresden, den 10. Mar» 1916. 99 dllölKlilS. Ministerium deS Inner«. Bekanntmachung. Zur Vermeidung von UnzutrSglichkeiten und Bestrafungen wegen Ueverschreitung des Dienstweges, wird folgendes zur strengsten Nachachtnng bekanntgegeben: 1. Gesuche oder sonstige Eingaben in rein militärischen Angelegenheiten find mir an das Bezirkskommando zu richten. 2. Gesuche nm Zurückstellung vom Waffendienst find, wenn es sich um Mannschaften des ungediente« Landsturm- handelt, ebenfalls «ur an das Beztrkskommando einzureichen. Zu den Mannschaften des ungedienten Landsturm- gehören: die Inhaber eines Landsturmscheines, Ersatz-ReseroevaffeS, soweit sie durch erfolgte Ueberführung dem ungedienten Landsturm angehören und AusnmfterungsscheineS, soweit sie bei der Musterung der „Dauernd Un tauglichen" zu irgend einer militärischen Verwendung ausgehoben find. 8. Alle Gesuche, die auf Grund einer erhaltene« Gestellungsbefehl- eingereicht werden, sind nur dem BezirkSkommaudo zu überreichen. 4. Alle anderen Gesuche wie: ») um Zurückstellung vom Waffendienst ehemalig gedienter Leute, Ersatz- Reservisten, Rekruten oder Mannschaften des Jahrganges 1897, l>) um Entlassung oder Beurlaubung im Heeresdienst befindlicher Leute sind an die Königliche Ersatzkomrnisston — Amtshanptnnmnschaft Grostenhaiu Sämtliche» Gesuchen oder Eingaben sind, wenn es sich nicht um Einlassung oder Beurlaubung von im Heeresdienst befindlichen Leuten handelt, die betr. Mtlitarpapiere — Militärpaß, Ersatz-Reserve-Paß, Landstnrmschein,. Nnsmusterungsschein, Urlaubspaß, Musterungsausweis — beizufügen. Großenhain, den 10. 3. 1916. lV 602. Königliches Bezirkskommando Grostenhain. MmMma io in Mk WM I?.—18. Mn IM. Wir geben hiermit bekannt, daß in der Woche vom 13.—19. März 1916 in der Stadl Riesa auf eine Butterkarte >/t Pfund — Vr Stück Butter abgegeben und bezogen werden kann. Der Rat der Stadt Riesa, den 10. März 191V. Gßm. Zeichnungen auf die IV» Ri^IogssnIvikv s tse Deutsche Reich-anleiheu - Kurs V8,r>0 und V8SV- 4', °/° tge Reich-schahanweisqrrgen — Kurs VS— nehmen wir zur kostenlose« Bermittelnnabis UM 22. dieses Monats mittag- entgrgrn. Riesa. Bekanntmachung. Zwecks Unterstützung der Jugendpflege sind im Staatsbaushaltsetat Mittel zu« Verfügung gestellt worden, die sowohl zur Forderung der Pflege der schulentlassenen männlichen als auch der schulentlassenen weiblichen Jugend bestimmt sind. Gesuche um Unterstützung zu dem genannten Zwecke sind bis zum 1. April 1V16 zunächst bei der unterzeichneten Bezirksschulinspektion (Stadtrat Riesa) einzureichen. Die Gesuche müssen mit eingehender Begründung versehen sein und den bestimmtest Zweck heroorheben, zu dem die Beihilft erbeten wird. Die Bezirksschulinspektion für Riesa. , LMnmrM-AmMii ZihMl IM i« 8M. Die in GrSba aufhältlichen landfturmpflichtiaur Personen, die im Jahre 18S7 ge boren find, werden hierdurch aufgefordert, sich unter Vorlegung ihres Musternns-an-woifttz bis spätestens Montag, de« iS. Mär» ISIS mittag- 1 Ubr im hiefigen Gem.-Amt, Zimmer Nr. 8, zur Landsturmrolle anzumelden. Nichtbefolgung dieser Aufforderung zieht Bestrafung nach sich. , . Gröba, am 10. Mär, ISIS. Der GemeiudlSbEstttd., Feldverpachtungen in Gröba. Am Sonntag, den 1L. März ISIS, von vormittag- 11 Uhr ab, sollen die west lich und nördlich des GemeindewasserwerkeS an der Merzdorfer Straße in Gröba gelegenen Feldgrundftücke meistbietend verpachtet werden. Die Felder sollen in ca. 36 einzelnen Teilen mit je ca. 600 gm Fläche zur Aufteilung kommen. Die Pachtbedingungcn werden vor dem Termin bekannt gegeben. Interessenten werden ersucht, sich zu obigem Verpachtungstermine pünktlich am Ge> meindewasserwerk elnfinden zu wollen. . Der Gemeindevorstand zu Gröba, Elbe. Kartoffeiversorgung Gröba. Die bis Ende März bestellten Kartoffeln sind uns nicht in voller Höhe überwiesen worden, konnten mithin auch den Bestellern nicht voll zugeteilt werden. Auf Anordnung der Königlichen Amtshauptmannschaft soll nunmehr der Bedarf an Sveisekartoffelu ans die Zeit vom 1«. März bis Ende Mai festgestellt werden. All« Haushaltung-Vorstände, deren Kartoffelvorräte nicht bis Ende Mai reichen, werv-»! aufgefordert, Sonntag, den IS. Mär, ISIS vormittags ,11— ,1 ttvr in ihren Brotkartenansgabcftellen diejenigen Mengen Speisekartoffeln, die sie bis Ende Mai dieses Jahres noch brauche», anzumelden. Hierbei sind die Kopfzahl der von ihnen zu versorgenden Personen, cin- schliehlich der Untermieter, sowie die vorhandenen Kartoffelvorräte, anzugeben. Di« Bewohner der Steinstraste, Oststraste und des Wasserweges haben die Anmeldung im Gememdeamte, Zimmer Nr. 6, zu bewirken. Anmeldungen, die nicht in der oben festgesetzten Zeit erfolgen, haben keine Aus sicht auf Berücksichtigung. Gröba, am 10. März 1916. Der Gemeindevorstaud. 'n i ' -uu.>. - Dertlichrs und Sächsisches. Riesa, den 11. März ISIS. —* In der Zeit vom 13. bis mit 16. März 1916 finden im Landwehrbezirk Großenhain Kriegskontrollver sammlungen statt. Alle daran Beteiligten werden hier- mit auf die nach dem 3. März 1916 in jedem Ort an ge- eigneter Stelle angebrachten roten Bekanntmachung hier durch besonders hingewiesen. Königliches Bezirkskommando Großenhain. —* Betreffs der Eintrittskarten zum Kirchen konzert (siehe Inserat) Mächten wir noch bemerken, daß der Verkauf in den genannten Buchhandlungen Sonntag um 4 Uhr geschloffen wird. Doch find in der Pfarramts- expedition von5—6 Uhr nochKarten zu haben. Alle Plätze (mit Ausnahme der m 50 Pfennig) sind numeriert. Pro gramme mit Text werden am Eingänge der Kirche auS- —* Den Deutschen Abend, der am 9. März abends in der „Elbterraffe" stattfand, eröffnete Professor Dr. Göhl durch eine Ansprache, worauf Herr Dr. Tornius ans Leipzig, ein geborener Deutschbalte, den angekündigten Vortrag über „Land und Leute der Baltischen Provinzen" hielt, der von der Versammlung mit großer Aufmerksamkeit angehört Und mit reichem Beifall ausgenommen wurde. Der Vortragende hat auch eine Schrift, betitelt: „Die Baltischen Provinzen" (542. Bändchen der Sammlung: Aus Natur und GeisteS- welt, bei G. B. Teubner in Leipzig erschienen) verfaßt. An der Hand zahlreicher, klarer, von Herrn Photograph Werner voraeführter Lichtbilder, die LandschaftSteilc, Burgruinen. Städteansichten, ältere und neuere Schlösser, GutShöU Pfarrhäuser, Kirchen, mittelalterliche und neue Teile grö ßerer Städte, ländliche Feftgcbriiuche, Studentenlcben, Bild nisse von Regenten usw. zur Anschauung brachten, schilderte der Vortragende die geologischen und sonstigen natürlichen Verhältnisse der Provinzen Kurland, Livland und Estland, deren gesamter Flächeninhalt dem voll Bayern und Württem berg zusammen ungefähr gleichkommt. Die angebanten Landesteile sind Ostpreußen, die öderen Strecken der Lüne, burger Heide zu vergleichen. Die Städte Riga, Reval und Dorpat erinnern vielfach an Rothenburg, Goslar und Hildesheim, haben also altdeutsches Gepräge. Die Volks dichtigkeit beträgt nur 28,8 auf ein Quadratkilometer. Die Einwohnerschaft von ungefähr 2'/, Millionen Köpfen ist em Gemisch von hauptsächlich Deutschen, Esten und Lette«, außerdem aber Russen, Polen, Littauern, Schweden und Jude«. Die Deutschen, meist westfälischen Ursprungs, sind, obwohl kaum 200000 an der Zahl, die eigentlichen Herren des Landes, und es ist ihr Stolz, Deutsche zu sein. Bisher haben sie allen gewaltsamen Bestrebungen ans Rnssifizierun-
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