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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191603141
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160314
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160314
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-03
- Tag1916-03-14
- Monat1916-03
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1916
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Kiesaer H TagMakt 61 6S. Jatzrg Dienstag, 14. März 1616, avrndS .-k Das Königliche Landstallamt Moritzburg wird die diesjährigen Stutenmufterungen und sohlenschauen und die darauffolgenden Sohlen- und Stutenprämierungen für die untenstehenden Zuchtgebiete wie folgt abhalten: Wegen Reinigung der Geschäftsräume des Gemeindeamtes in Grob« bleiben am Freitag, der» 17. März INI« die Geschäftsräume im 1. Obergeschoß (Standesamt und Baubüro) und Sonnabend, den 18. März INI« die Geschäftsräume im Erdgeschoß geschlossen. Die Hauptkaffe und Steuerkasse sowie das Meldeamt bleiben am Sonnabend bett ganzen Tag geschloffen, während Standesamtssachen und sonstige dringliche Angelegen heiten an vielem Tage vormittags von 8—1 Uhr im Zimmer Nr. 10 erledigt werden. Am Freitag werden Standesamtssachen von vormittags 8—1 Uhr in Zimmer Nr. 8 erledigt. Gröba, am 18. März 1916. Der Grmeindcvorstand. ««d Arrrrtgrr Median ma Aiyckgaj. Amtsölatt flk dke König!. Amtsh-uptmarmschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stabt Riesa, sowieden Gemeinderat Gröba. Nr. 2 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1916, sowie Nr. äl bis 43 des Reichsgesetzblattes vom Jahre 1916 sind hier eingegangen und können in der RatS' Hauptkanzlei emgesehen werden. Der Inhalt der Blätter ist aus dem Anschläge im Flur des Rathauses ersichtlich. Der Rat der Stadt Riesa, am 14. März 1916.Fnd. mir zur besonderen Genugtuung, daß in der großen Zeit, in der die ganze Welt auf die Taten unserer Armee blickt, auch meine Truppen alles tun, an ihrem Teile zum Ruhme unserer unvergleichlichen Armee beizutragen." Seine Majestät der König hat ferner am 12. März von dem kommandierenden General eines preußischen Armeekorps folgendes Telegramm erhalten: „Eurer Majestät glaube ich beim Ausscheiden des In fanterieregimentes Nr. 105 aus meinem Befehlsbereich alleruntertänigst melden zu solle«, daß sich das Regiment in schwieriger Lage durch Tapferkeit und Ausdauer be sonders ausgezeichnet hat." Seine Majestät der König hat darauf folgendes ge antwortet: „Eurer Exzellenz sage ich meinen wärmsten Danr für die so liebenswürdige Anerkennung der Tapferkeit des Regiments 105. ES freut mich, daß dasselbe sich auch jetzt, genau wie bei allen anderen Kriegslagen, besonders ausgezeichnet hat." Am gleichen Tage ist dein Kommandeur des In fanterie-Regiments Nr. 105 nachstehendes Telegramm des Königs zugegangen: „Es freut mich, dem Regiment Mitteilen zu können, daß mir General v. L. gemeldet hat, daß sich das Regi ment in schwieriger Lage durch Tapferkeit und Ausdauer besonders ausgezeichnet hat. Ich spreche dem bis jetzt in allen Kriegslagen hochbemährten Regiment meinen wärmsten Dank und vollste Anerkennung dafür aus." — * In der sächsischenVerlustliste Vir. 263 (auS- acgeben am 13. März 1916), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 101, 102,105,107,108,134,139,182, 183; Reserve-Regimenter Nr. 101, 102 101, 106, 133, 241, 242; Landwehr-Regi- Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Lag abend« »/,7 Uhr mV Ausnahme der Bonn, und Festtage. vezugSpret«, gegen Vorauszahlung, durch uns«, Träg« frei Hau» oder bei Abholung an, Schalter d« Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« siir die Nummer de» Ausgabetage» sind bi» 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 48 uuu breite Grundschrift-Zetlr (7 Silben) 18 Pf., OrtSpreiS 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz enc- sprechend höher. Nachweisung»- und VrrmittelungLgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn oer Betrag verfällt, durch Klane eingezoge» werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich« Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethrstraße SS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa OerttichtS und Sächsisches. Riesir. den 14. März 1916. —KM. Se. Maj. der König hat anläßlich der auch im Heeresbericht erwähnten neuen Ruhmestaten sächsischer Truppenteile dein General der Infanterie d' Elsa, kom- mandierenden General eines sächsischen Armeekorps, am 11. März nachstehendes Telegramm gesandt: „Der von Eurer Exzellenz nur gemeldete erfolgreiche Kampf hat mich mit ungemein grober Freude erfüllt. In dieser großen Zeit, wo die Augen der ganzen Welt auf die Heldenkämpfe unserer Armee gerichtet sind, erfüllt es mich mit stolzer Freude und aufrichtiger Genugtuung, daß auch meine bravm Truppen eine ausgezeichnete Tat ver richtet haben. Ich bitte Sie, allen dabei beteiligten Truppen meine wärmste Anerkennung und meinen auf richtigsten Dank auszusprechen. Besonders freut es mich, daß das Regiment, dessen Kommandeur zu sein ich zwei Jahre die Ehre hatte, sich sehr ausgezeichnet hat. Ich hoffe, bei meinen» demnächstigen Besuch den beteiligten Offizieren und Mannschaften persönlich meine Anerkennung aussprechen zu können." Am gleichen Tage ist bei Seiner Majestät dein König folgendes Telegramm des Kaisers eingeganaen: „Zu dem neue» Blatte, das gestern die Tapferkeit Deines sächsischen Grenadierreaiments und des Schützen- regiments dem Ruhme der sächsischen Truppen binzugefügt hat, spreche ich Dir und dein sächsische» Volke Meine,» herzlichen Glückwunsch aus. Gott helfe weiter." Hierauf hat Seine Majestät derKönig Seiner Majestät dem Kaiser telegraphisch wie folgt geantwortet: „Bielen Dank für Deine freundlichen Glückwünsche zu der herrlichen Leistung meiner Truppen. Es gereicht Höchstpreise für Kartoffeln betr. Durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 2. März 1916 — Reichsgesetzblatt S. 140 — ist der Höchstpreis für Kartoffeln beim Verkauf durch den Kartoffelcrzeuger im Großhandel vom 15. laufende!: Mounts ab anderweit festgesetzt worden. Der Preis beträgt hiernach für den hiesigen Bezirk 4,60 M. für den Zentner. Dieser Preis erhöht fick nm 15. April, 15. Mai und 15. Juni um je 25 Pfennige. Auf Grund der Vorschrift in Ziffer Hl der vorerwähnten Bundesratsbekanntmachung werden deshalb nach Gehör dec zuständigen Preisprüfungsstellcn für den Bezirk der Königlichen Amtöünnbtmnnnschaft Großenhain einschließlich der revidierte»» Städte Großenhain und Riesa ebenfalls mit Wirkung vom 15. dieses Monats ab folgende Höchstpreise für den Kleinhandel mit Kartoffel»» festgesetzt: Beim Verkauf von Menge»» nicht unter 1 Zentner ») vom Erzeuger an den Verbraucher 4,90 Mk. für den Zentner ab Hof des Er zeugers. rnenter 103, 104, 106. Kavallerie: 2. Laadsturm- Eskadron, Xll. A.-K. Munitions-Kolonnen: Jnfantcric- Munitions-Kolonnen Nr. 2 n. 3, XIX. A.-K.; Reserve-Jn- fanterie-Munitions-Kolonne Nr. 2, XII. N.-K-; Üb erplan mäßige Jnfanterie-Munition.s-Kvlvnnen Nr. 5 n. 6, 19. Erl.' Diu. Artillcrie-Mnnitions-Kolonncu (I) Nr. :I, Xll. A.-K.; Nr. 1. u. 2, XlX. A.-K.; Nr. 2, 58. Jnf.-Div.; Nr. 1, 123. Jnf.»Tiu. Res.-Artillerie-Munitcons-Koiu'.ulcn Nc. 1 n. 6, XII.N.-K.; Nr. 71, (kl) 72, (kl) 73. ÜberplanmäßigeArcst- lerie-Mun'ctionS-Kolonnen Nr. io n. 11, 1!). ErstDir». (O- Munitions-Kolonne Nr. 8, XIX. A.-K. Reserve-Feldhaubih- Munitions-Kolonne Nr. 7, Xll. N.-K. Preußische Verlust listen Nr. 471, 472, 473. Württembergische Vrrlustlil'tL Nr. 354. Kaiserliche Schntztruppe Nr. 19. — Bom Kriegsministerium ist ein Merkblatt lstr- auSgegebc'n für kri e g s b e s ch ä d i g t e Offiziere aller Waffen, die eine vorübergehende ober banecnbe Berwendung bei de« technischen Instituten, oen Artillerie und Traindepots (s. Rangliste 1914, Seile 543 ssl> onstre- ben. Die in Frage kominenüen Offiziere tonnen das Merk blatt von der Fabritenabteilung des Llciegsministerinms unmittelbar beziehe«. ' - —* Bekannt m a ch uu g. Zuwidechaublnugen gegen die Verfügung des stellv. Generalkommandos xu.irbcr Ver steigerungen von Häuten und Fellen (veröffentlicht in dec Sächs. Staatszeitung von, 8. 12. 14 Dir. 284-, des stellv. Generalkompiandos Xll. und XIX., Ausführung von Auf- trägen der Heeresverwaltung voc Prwatamträgcn betr., pom 2. 12. 14 (veröffentlicht in der Sachs. Staalozcitnng vom 1. 2. 15 Nr. 25 bcz. 5. 12. 14 Nr. 282), des stellv. Generalkommandos XII., Verarbeitung von Neutralöleic und Fetten zu Schmier- und Lcimicifcu betr. -veröffentlicht in der Sächs. Staatszeitung voin 10. und 21. 12.14 Nr. 286 und 205> der stellv. Generalkommandos Xll und Xix., Ber- Indem solches hiermit bekannt gegeben wird, ergeht gleichzeitig an die Ortsbehörden des hiesiger» Bezirks die Aufforderung, die Pferdebesitzer n»cht nur im Wege ortsüblicher Bekanntmachung, sondern womöglich noch durch besondere Ansage auf die obigen Muste rungstermine hinzuweiscn. Uebcrdies wird noch bemerkt, daß laut Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern für alle nicht im Zuchtregistcr eingetragenen Stute»» ei», um 3 M. erhöhtes Deckgcld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nachzuweisenden Nachkommen in» ersten oder zweiter» Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerweit das bisher niedrigere Deckgeld sichern »vollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung ins Zuchtregister vorstellen und ihre Nach kommen zur Fohlcuschau bringen. Eine Anmeldung dec Fohlen resp. Stuten zur Schau hat nur stattzufinden, wenn für die in Frage kommenden Tiere Prämierungen ungesagt sind und sie hierbei in Wett bewerb treten sollen. In diesen, Falle muß die Anmeldung aus etnein bei jeder Beschäl station zu eutirehmcndeu Formulare bis zum 15. ds. Mts. an diejenige Beschälstation er folgen, wo die Tiere zur Prämierung vvrgeführt werden sollen. Tie Musterung pp. findet auch in diesem Jahre in Großenhain wiedennn auf dem Rahmenplatze statt. Großenhain, am 11. März 1916. 447 <> L. Tie Königliche Aintshauptmauuschaft. b) von» Groß- oder Kleinhändler an de»» Verbraucher 5,20 Mk ab Geschäfts stelle des Händlers. . Bei Lieferung frei HauS ist in Seiden Fällen (» und i>) ein Zuschlag b»s zu 15 Pfge. für den Ztr. gestattet. , Die vorstehenden Preise erhöhen sich am 15. April, 15. Mai und 15. Juni um je 25 Pfge. n Beim Verkauf von Mengen unter 1 Ztr. für das Pfund 6 Pfg. . Diese Höchstpreise treten an die Stelle der mit der Bekanntmachung vom 1. dieses Monats festgesetzten Preise. » Die Bestimmungen unter III bis VI der Bekanntmachung der unterzclchncten Be hörden vom 9. November vorigen Jahres, Höchstpreise für Kartoffel»» betr, behalten weiterhin Geltung. Diese Bestimmungen, lauten: Als Kleinhandel gilt der Verkauf an den Verbraucher, soweit « nicht Mengen non mehr als 10 Zentner zum Gegenstand hat. IV. Der Verkauf nach Hohlmaß ist nicht zulässig, er darf nur nach Gewicht erfolgen. Wer als Erzeuger bez. Händler Kartoffeln feilhält oder feilbletet, ist verpflichtet, auf Verlangen der Verbraucher diese in Mengen von mindestens emem Zentner zu ver abfolgen. VI. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, was Punkt I—III anlangt, gemäß 8 6 des Neichsgesetzes über die Höchstpreise in der Fassung vom 17. Dezember 1914 mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Atk^ was Punkt IV und V anlangt, gemäß 8 17. Ziffer 2 des Reichsgesetzes über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Vexsorgungsregeluna in der Fassung vom 4. November 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. Bei Ueberschreitung der Höchstpreise unter Ziffer l und U kann neben den ange drohten Strafen noch angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt zu machen ist. auch kann neben Gefängnisstrafe auf Verlust der bürger lichen Ehrenrechte erkannt werde»« Großenhain und Riesa, am 12. März. 1916. 518 41'/Il.- Königliche Amtshauptmannschaft Großenhain «nd vie Stadträte zu Großenhain und Riesa. Krjegsfamtiienurtterstützung. Die nächste Auszahlung findet Mittwoch, den 1«. Mär» INI« statt «nd -war: für die Inhaber der Nummern 1—850 von vorn». 8—10 Mr, . „ „ „ „ 381-700 „ , 10-12 „ ustd „ . „ „ 701—1050 „ nachm. 8-5 „ Mr den übrigen Verkehr ist die Gtadthauptkafse an diesem Tage geschloffen, Aue Veränderungen find sofort zu melden. Der Rat der Stadt Riesa, am 13. März 1916.H. Beschäl, stativnen bezw. Prämicrungs- orte. Tag. Monat. Beginn der Stuten musterung und Foy leu- schau. Prämierung der 1- und 2- jährlgen Fechten der 3- und 4- jührigcn selbst- gezogcnen Slicten der älteren Zuchtstuten mit mindescenS 3 Nach kommen der unter Zucht- bedii-.gnngen erkauften Zuchtstulen Fohlenpreise. Angeldpreise. Zuchlpretsc. HattungSPreise Großenhain. 27. April 9 Uhr. findet statt. — — — Mohlis. 28. tt 9 Uhr. findet statt. — — Borna. 28. März 9 Uhr. findet statt. — — Moritzburg. 6. Mai 9 Uhr- — findet statt. findet statt. Riesa. 27. März 9» Uhr. findet statt. — — -t-
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