Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191603175
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160317
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160317
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-03
- Tag1916-03-17
- Monat1916-03
- Jahr1916
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.03.1916
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Mesaer W Tageblatt ««d A«;rtgrr (Elbeblatt md IUytlgtr). rü-gra«m,W>r<fl« V«nümch!«> rag. l » «1s» für die König!. AmLshauptmannschast Großercham, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riefa, sowie den Gemeinderat Gröba. 64. Freitag, 17. März 1V16, adeuvs. 6S. Jahrg. Das Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abends 7,7 Uhr mit «uSnahme der tz-onn- und Festtage. ve,ugS»ret», geaen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau- oder Lei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalteu vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich .0 Pf. «Njeigeu für d,e Nummer des Ausgabetages md blS io Ukr vormittags aufzugeben und im vorauf zu bezahlen; eine Gewähr für daS Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen w,rd nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrist-Zelle (7 Silben) 18 Pf., OrtSpreis l2 Pf.; zeittaubender und tabellarischer Sau ent. iprechend höher. NachweisungS- und VerniittelungSgebuhr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfallt; durch Klane eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in " Konkurs gerat. ZahlungL- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". > MotationSdruik und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. «eschSftSstellc: Goethestrotze SV. Verantwortlich für Redaktion: Arthur HLHnel, Riesa; fllr Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa/ --iii--- Die Königliche Anitshauptmannschaft weist noch besonders auf die in Nr. 53 der Sächsischen Staatszeitung nbgedruckte Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 23. Februar lfd. Jahres hin, wonach bis angeordnete Anzeigepflicht bei an steckenden Krankheiten auf das tiindbettficber ausgedehnt wird und jeden Erkrankungs- und Todesfall von dem behandelnden Arzt, oder wenn ein solcher nicht zugezogen ist, vom Haushaltungsvorstand, oder von jeder sonst mit der Behandlung und Pflege der Erkrankten beschäftigten Person, oder vom Wohnungsinhaber bezw. Hausivirt, oder von der Leichen frau an die Ortspolizeibehörde (Bürgermeister, Gemeindeoorständc, Gutsvorsteher) anzn- zeigen ist. Die Ortspolizeibehörden haben die Anzeigen unmittelbar an den Königlichen Bc- zirksarzt weiterzugeben. Großenhain, am 15. März 1916. 655 aL. Die Königliche Amtshauptmannschast. Auf Blatt 301 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Glasfabrik Langenberg Paul Lamberts L Co., Gesellschaft mit beschränket Haftung in Langenberg bei Riesa be-' treffend, ist beute eingetragen worden: Der Gesellschaftsvertrag ist am 22. Februar 1916 durch Beschluß der Gesellschafter laut Notariatsprotokoll von diesem Tage abgcändert, das Stamm kapital auf 42400 Mark erhöht, die Gesellschaft bis zum 1. Oktober 1919 verlängert worden. Riesa, den 15. März 1916. Königliches Amtsgericht. Handelsschule Riesa. Zu der am Dienstag, de» 81. März, vorm. 7,11 Uhr stattfindenden Feier der Entlastung der abgehenden Schüler und Schülerinnen ladet die Behörden, Lehrherren und Eltern der Schüler und Schülerinnen, die Mitglieder deL Vereins-„Handelsschule", sowie alle Freunde der Handelsschule hierdurch ergebenst ein. * Riesa, den 17- März 1916. Der Borstand und die Lehrerschaft der Handelsschule» C. Braune, Vors. E. Oehme. Direktor. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 18. März d. I., von vormittags 7,9 Uhr ab, gelangt auf der Freibank des städtischen SchlachthofeS Rind- und Kalbfleisch zum Preise von 1 Mark pro 7, le zum Verkauf. Fleisch erhalten die Inhaber der Nr. 501 bis 615, sowie die noch außenstehenden Nummern von grauer Farbe. Riesa, am 17. März 1916. Die Direktion des städt. SchlachthofeS. > Ainvken-AonLenI kvNtüZ, de» IS. Ku bmM 4 M blieb ebenfalls beschränkt, für Massengut nach Hamburg wurden 8—10 Pfg. für den Zentner gezahlt. Ebenso ist vom Hamburger Berggeschäft kein Aufschwung zu erwar ten: für Kohlen nach Berlin zahlte man Ende der Woche «twk 8 Pfg. für. den Zentrier Kahnmiete neben 5Vi Pfg. Schleppkahn; zeitweise ließ darauf das Raumaugebot etwas nach. — Das Landsturm-nnsanterie-Balnillon Grotzenhain (XII 8) erläßt folgenden Steckbrief: „Gegen den unten beschriebenen Soldaten d. Ldst. Gustav Adolph Hugo Wolf, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen. Fahnenflucht verhängt. ES wird ersucht, ihn zu verhaf ten und an die nächste Militärbehörde abzuliefern. Land- sturm-Jnfanterie-Bataillon Grotzenhain (XII 8). Beschrei bung: Alter: geb. 29. 3. 77. Größe: 1,67 Meter. Statur: kräftig. Haare: dunkelblond. Augen: dunkel. Nase: ge wöhnlich. Mund und Kinn: gewöhnlich. Bart: Schnurr bart. Gesicht: voll. Gesichtsfarbe: braun. Sprache: deutsch/ Geburtsort: DreSden-Mickteu. Kleidung: grauer Mantel, grauer Tuchrock, schwarze Tuchhose, blaue Feldmütze, Mi- litärdienststiefcl, schwarzer Leibriemen, Säbeltaschc und Seitengewehr M. 88/98." — KMi Die stellvertretenden Generalkommandos 12. und 19. Armeekorps veröffentlichen durch Bekanntmachung Nr. M. 2684/2. 16. K. R. A. vom 15. März 1916 noch mals die bereits am 10. Dezember 1915 veröffentlichte Be kanntmachung vom 10. November 1915 Nr. M. 3231/10. 15. K- R. A., betreffend Enteignung Ablieferung und Einziehung der durch die Verordnung M. 325/7. 15. Kl. N. A. vom 30. Juli 1915 bezw. M. 325 e/7. 15. Kl N. Ä. vom 24. September 1915 beschlagnahmten Gegenstände. Hierbei wird nochmals auf die Straf bestimmungen und die Verpflichtung zur Ablieferung der in Paragraph 2 der genannten Bekanntmachung nebst An merkung aufgeführtcn Gegenstände besonders hingewicsen. Ferner wird in Zusätzen auf die Meldepflicht von Nickel einsatzkesseln und dergleichen, sowie auf den Aufschub der Zwangsvollstreckung für einrge Gegenstände aufmerk sam gemacht. — Der „Sächsischen Schnlzeitung" wird aus Jena geschrieben: „Denen, die den Ausfall der Osterprü» fnugen betrauern, ins Stammbuch, daß die Besuchs tage, an denen die Eltern der Schüler zum Besuche der Klassen eingeladen werden, hier sich gut bewähren, und da*' keine Sehnsucht nach der Wiederkehr der abge>chafften Prü fungen besteht." Das genannte Blatt bemerkt hierzu: Wann wird Sachsen seinen! Nachbarstaate Thüringen folgen? — Dor Vorstand des Sächsischen Lehrervcr- eins hat an die Mitglieder einen Aufruf gerichtet, das Reich bei seiner Aufgabe, den Krieg finanziell zu fun dieren, mit allen Kräften zu unterjtützcn. Alle Mitglie der, vor allem auf dem Lande, möchten durch Werbe arbeit, Vorträge usw. das Geld für die Zeichnung der vierten Kriegsanleihe flüssig machen. — Die Einleitung und der künftige Ausbau einer staatlichen Elektrizitätsversorgung des Kö nigreichs Sachsen behandelt eine umfangreiche, mit 13 Anlagen und Karten ausgcstattctc Denkschrift, die in der Thronrede bereits angekündigt wurde und nunmehr als König!. Dekret Nr. 23 der Zweiten Ständekammer zugc- gangcn ist. Sie. gibt zunächst einen Ueberblick über die gegenwärtige Stromversorgung des Landes, führt die Stellung anderer StaatSregiernngen zur Elektrizitäts frage an, beschäftigt sich mit den Bestrebungen des Ver-' bandcS der im Gemeindebesitze befindlichen Elektrizitäts werke Sachsens und legt ausführlich die Gründe der Re gierung für eine staatliche Regelung der Elektrizitäts versorgung des Landes dar, um schließlich die Grund züge für die Einleitung der staatlichen Elektrizitätsver sorgung aufzustellcn. * Gröba. Die Auszahlung der Einquartiernngsgelder ksnnte bisher noch nicht stattfiNben, weil die Gemeinde gegen die Anordnung der Militärbehörde, Gröba als dauernden Garnisonort zu bezeichnen, für welchen die ermäßigten Sätze Oertliches miS Sächsisches. Riesa, den 17. Mürz 1916. —* Se. Maj. der König hat u. a. nachstehende Per- sonalve rändern na in dep Armee verfügt: Leut nant Schuster vom Fcldart.-Ntzg'k/ '68 zum Oberleutnant befördert, die Vizcfeldivebel bezw. Vtzewachtmeister (Offi ziersaspiranten) Heutschcl, des L.-Ä. Flöha, beim Res.- Feldart.-Rcgt. 32 zum Leutnant der Landw.-Feldart. 1. Aufgebots, Schulze (Max), des L.-B. Chemnitz, dieser beim Ers. Bat. des Pionier BatS. 22, Fink des L.-B. I! Dresden, Steiger des L.-B. Grotzenhain zu Leutnants der Reserve des Pconier-Bats. 22 befördert. —* Vom 20. März ab werden die Postschalter in Mesa 1 (Bahnhof) und Riesa 2 (Niederlagstr.) an Werktagen bereits um 7 Uhr abends geschlossen. Zur Auflieferung von Telegrammen von 7—8 Uhr abends ist jedoch wie bisher Gelegenheit geboten. Vom 1. April ab werden die Post- sch a l t e r in Riesa 1, 2 und Gröba an Sonntagen erst um 8 Uhr vorm. geöffnet. Vom 20. Mürz ab wird die Geld bestellung in Riesa an Werktagen versuchsweise nur einmal ausgeführt. — Nachdem vom Reichsbank-Direktorium die Zeichnungs frist für die bevorstehende vierte Kriegsanleihe auf die Zeit vom 4. bis 22. März d. I. festgesetzt worden ist, ohne Be dacht darauf zu nehmen, daß auf den letztgenannten Tag im Königreich Sachsen ein Bußtag fällt, erklärt sich das Ministerium des Inner» in Würdigung der besonderen Umstände, die eine derartige Maßnahme in der Kriegszeit gerechtfertigt erscheinen lassen, damit einverstanden, daß die sächsischen Zeichnungs- und Vermittlungsstellen auch am Bußtage, den 22. d. Mts., in der Zeit außerhalb des Gottes- diensteS offen gehalten werden. — Die Finanzdeputation X der Zweiten Kammer hat sich in ihren letzten Sitzungen abermals mit der Frage der Einkommensteuerzuschläge für 1917 beschäftigt. Auf Grund eines von den Konservativen wie von den Sozial demokraten gestellten Antrages, die Einkommen bis zu 2200 Mk. freizulaffen, wurden die Verhandlungen mit dem Ergebnis zu Ende geführt, daß sich die Regierung einver standen erklärte unter der Voraussetzung, daß der hierdurch entstehende Steuerausfall derart gedeckt wird, daß bei den Einkommen über 50000 Mk. die 25 Prozent Zuschlag um 5 Prozent auf 30 Prozent erhöht werden. Dieser Antrag wurde von der Finanzdeputation einstimmig angenommen. Die Nationalliberalen hatten einen Eraänzungsantrag ge stellt, daß Steuerzahler mit bis 5800 Mk. steuerpflichtigem Einkommen von dem Steuerzuschlag befreit bleiben sollen, wenn ihnen für drei oder mehr Kinder auch über 14 Jahre hinaus gesetzlich deren Lebensunterhalt obliegt. Dieser An trag wurde gleichfalls einstimmig angenommen. — MI. Bei der Knappheit an Speiseöl sind jetzt an verschiedenen Orten sogenannte Salat-Ersatz Mittel aufgetaucht. Dieser Ersatz hat mit Ocl nicht das Geringste zu tun, er ist in der Hauptsache unter Zuhilfenahme der Wasserleitung entstanden und weist nicht eine Spur von Fett auf. das bekanntlich der. wichtigste Bestandteil der Salatöle ist. Die Herstellungskosten, bedingt durch Zusatz von Farbstoff, Säure und gallertartigen Stoffen, betragen für den ganzen Zentner (!) etwas über eine Mark, während der Liter mit etwa 1.50 Mk. verkauft wird. Die Hersteller dieses Salatöl-Waffers können also an der Leichtgläubig keit des Publikums ein Vermögen verdienen, umso mehr, als die Täuschung sehr geschickt ist, weil das wertlose Mittel ganz wie das Oel gelb aussieht und durch die Gallerte auch dickflüssig ist. Es wird dringend gewarnt, diesen Salatöl-Ersatz zukaufen oder auch zu verkaufen. Drogerien und Lebensmittelgeschäfte könnten sonst gewär tigen, daß auf Grund der Bundesratsverordnuna vom 23. September 1915 ihre Betriebe eingeschränkt oder ge schloffen würden. . . —* Der Bundesrat hat m seiner gestrigen Sitzung den Erlab einer Verordnung beschlossen, nach der Ver träge über den UeHergang von Malzkontingen ten nur durch Vermittelung bestimmter Vermittelungs stellen zu den von diesen Stellen genehmigten Preisen ab- geschlossen^werde» dürfen. Dabei darf der Preis für das Recht, je ekien Doppelzentner Malz auszubrauen, 25 Mk. und der Preis für etwa mitverkaufte Malz- oder Gerste menge den Einstandspreis zuzüglich 5 Prozent Zinsen nebst den Kosten der Ablieferung nicht übersteigen. Vermittc- lungsstelle im Gebiete der norddeutschen Brausteuerge- meinschaft ist die Gersteverwertungs-Gesellschaft. In den übrigen Brausteuergebieten werden die Vermittelnngsstel- len von den Landeszentralbehördcn ernannt. Die Verord nung tritt sofort in Kraft. (Amtlich.) —* Amtlich wird mitgeteilt: Der. Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung eine Verordnung betr. den Nachnahme- und Frachtverkehr mttdem Aus lande mit folgendem Wortlaute erlassen: Zahlungen nach dem Auslande im Wege der Nachnahme sind ver boten. Bei Eisenbahngütersendungen nach dem Auslande muß die Fracht in Ueberweisung gestellt werden. Eisen bahngütersendungen aus dem Auslande werden nur über nommen, wenn die Fracht im Auslande bezahlt wird. Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. Diese Verordnung tritt mit dem 1. April 1916 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt, wann und inwieweit diese Verordnung außer Kraft tritt. Wie wir hören, wird auf Grund der Ansnabmcbefugnis des Reichskanzlers der Verkehr mit Oesterreich-Ungarn und den darüber hinausgelegenen Ländern sowie mit Lu rem- burg und mit den besetzten Gebieten von der Regelung ausgenommen. —* Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16. März eine Verordnung über Rohstoffe erlassen. Diese Verordnung bestimmt, daß die bei gewerblichen Schlach tungen von Rindvieh und Schafen anfallenden Jnnenfette und Abfallfettc auf Verlangen des Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische Oele und Fette an die von diesem bestimmten Schmelzen oder Sammelstellen abzuliefern sind. Der Kriegsausschuß hat für die zweckmäßige Verarbeitung der Nohfette zu sorgen und das ausgeschmolzene Fett nach den Weisungen des Reichskanzlers dem Verbrauche als Feintalg oder der Weiterverarbeitung zu Margarine zuzu führen. Die Uebernahmepreise, die für die abgelieferten Rohfette zu zahlen sind, werden nach den Ermittelungen eines Sachverständigenausschusses festgesetzt. Die Verpflich tung zur Ablieferung der Rohfette tritt erst ein, wenn der Kriegsausschuß das entsprechende Verlangen durch öffentliche Bekanntmachung in den einzelnen Gemeinden stellt. Der Kriegsausschuß wird Anweisung erhalten, zu nächst in den Gebieten, in denen schon in Fricdcnszciten von den Fcintalgschmelzcrcien ein weitverzweigtes Sam melnetz ausgcbanc war, von seinem Rechte Gebrauch zu machen und daun vorsichtig und je nach dem weiteren Ausbau seiner Zubringercinrichtungen und der Errichtung neuer Feintalgschmelzereicu die Beschaffung der Robfett'e auch auf solche Gebiete anszudehncn, aus denen bisher den Feintalgschmelzereien Nohfette noch nicht zugcflosscn sind. (Amtlich.) — Ueber die Lage der Elbeschiffahrt wird ge schrieben: Die Wasserstandsvcrhältnisse der Elbe sind fort gesetzt günstig, am Dienstag stand das Wasser am Aus- sigcr Pegel nahezu zwei Meter über Vollschiffigkeit. In der Beschäftigung der Elbeschiffahrt hat sich kaum etwas ge ändert, ab Böhmen wird wohl verschiedentlich Getreide ebgeladcn. auch Braunkohlen werden fortgesetzt umgcschla- gen, ihre Menge ist*aber im Vergleich zu früheren Jahren beschränkt, was zum Teil auf die Wagenknappheit zurückzuführcn ist. Die Grundfrachten sind deshalb bei ausreichendeni Raumangebot unverändert bisher mit 2 M. 60 Pfg. für die Tonne Magdeburg, 3 M. 60 Pfg. UMssr- clbc notiert worden. Der an der Torgauer Brücke gWin- kene Kahn ist zum Teil beseitigt, sodaß die eine Durch fahrt in beschränktem Umfange frei wurde. Die Verlade tätigkeit an den Umschlagcplätzcn der Mittelelbe
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