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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191603183
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160318
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160318
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-03
- Tag1916-03-18
- Monat1916-03
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1916
- Autor
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Riesaer Tageblatt Sonnabend, 18. MSrz 1916, abends. «S. 69. Jährst. irrrd Anxrtgrr MMM »nd AnBgeü. Lelegramm-rldrafl« ßH 6 SmHmchM» rag.b a t « «k» «L«. für bie Kvnigl. Amtshcmptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. >se u« k- s- u- in er er Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends V,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Barauszahlung, durch unsere Träger frei Haus aber bei Abholung am Schalter der Kaiserl. Posianstalteu vierteijührlich 2,16 Alark, monatlich 7V Pf. Anzeigen sbr die Nummer des Ausgabetages smd bis 10 Uhr vonnittagS auszugcven und im voraus zu bezahlen; -ine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. PrerS für die 43 mm breite Grundschrift-Zcile (7 Silben) 18 Pf., OrtSprerS 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Cai, ent sprechend höher. NachweisungS- und BermittelungSgebühr 26 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingczogeu werden must oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Eibe". ' Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetbestratze LS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Niefg ie m id el »d rn es in lt. 1- !i- e- lit ld m el m Ä se lS n- it m u» e- -S !»» zt t. l- d S a. l- l- rr n ie l- rr n Einqnartierunfl betreffend. - _ Diejenigen Einwohner, welche die bei ihnen jetzt cinquartierten Militärpersonen auch im Moimt Avril 1916 im Quartiere behalte»» wollen, werden aufgefordert, Meldung darüber bis Sonnabend, den 25. dieses Monats bei unserem Qnartieramt zu erstatten. — Der Rat der Stadt Riesa, ain 18. März 1910. WiMileiiW in Sn Me « A.—R März IW. „ Da uns durch die ButtervcrteilunnSstelle bei der Königlichen KreiShauPtmann- schaft Dresden für die nächste Woche Butter nicht hat zugewiesen werden können, wird, um eine gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Bntterbcstände zu sichern, auf Grund von 8 4 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 24. Dc zember 1915 folgendes bestimmt: 1. In der Woche vom 20.-26. März 1916 darf auf die für diesen Zeitraum aus gegebenen Buttcrkarten nur die Halfle zngeteilt und beansprucht werden. Händler, Landwirte, Molkereien, Butterfrauen usw., welche in der Stadt Riesa Butter zum Verkauf bringen, dürfen in der Woche vom 30.—ÄS. März 1016 anf eine Buttcrkarte nur „ „ ^ 8 Pfund --- Stück Butter abgebeu. 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäß 8 13 der DundeSrats- verordnung vom 8. Dezember 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, den 18. März 1916. Gbm.' Preis für Auslandsbutter betreffend. Der Preis für die der Stadt Riesa zugewicsenen AttslandSbntter wird von Montag, den 20. März 1916 ab, wie folgt, festgesetzt: 1 M. 46 Pf. für das Strick (V- Pfund), — „ 73 „ „ „ halbe Stück (V4 Pfund) und — „ 37 „ „ „ viertel Stück (V» Pfund). — Ter Rat der Stadt Riesa. Gbm. Zeichnungen ans die 8V. K^SsgssnIvikv 5 °/»ige Deutsche Reichsanleihe« — Kurs 08S0 und 08,3« — 4'." „ ige Neichsschatzanwcisuugen — Knrs Ost °» — nehmen wir zur kostenlosen Vermittelung bis zum 22. dieses Monats (Bußtag) mittags 1 Uhr entgegen. Sparkasse der Stadt Riesa. MMkitilW ili in Rchc UM 2». dis 2K. Mi M ill Wda. Da uns auch für die nächste Woche von der Königlichen AmtShauptmannschaft Großenhain nicht genügend Butter überwiesen werden kann, wird, zwecks gleichmäßiger Verteilung der verfügbaren Bntterbcstände für den Bezirk der Gemeinde Groba auf Grund von 8 4 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 24. Dezember 1915 folgendes bestimmt: .... 1. In der Woche vom 20.—26. März 1916 darf für die auf diesen Zeitraum aus- geaebcnen Butterkartcn nur die Hälfte zugeteilt und beansprucht werden. 2. Händler, Landwirte, Molkereien, Butterfraneu usw., welche in der Gemeiirde Groba Butter zum Verkauf bringen, dürfen in d r Woche vom 30.—2«. März 1018 auf eine Buttcrkarte nur V« Pfund, das ist ^/t Stück Butter abgeben. 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäß 813 der Bundesrats verordnung vom 8. Dezember 1915 mit Gefängnis bis zu 0 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. Gröba, am 18. März 1916. Der Gemerndevorstand. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Ergänzuiigssteuerein- schätzung bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des Ergänzungsfteuergefetzes vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzcttel nicht behändigt werden konnten, auf gefordert, sich bei der Ortsbchorde zu melden. Gröba, am 17. März 1916, ' Der Gemeindevorftand. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungssteuerein schätzung bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des Ergänzungsstenergesetzes vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, aufgefordert, sich bei der Ortsbehörde zu meld em Grödel, am 18. März 1916. Der Gemeindevorstand. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungssteuerein schätzung bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des Ergänzungsstenergesetzes vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzcttel nicht behändigt werden konnten, aufgefordert, sich bei der Ortsbehörde zu melden. Glaubitz, am 17. März 1916. Der Gemeindevorstand. Holzverftcigerung im Gasthofe »zur Königslinde" In Wülknitz am Montag, den 27. März 1016, varm. 10 Uhr, 288 rm lief. Rollen, 116 rw lief. Aeste als Durchforst»,ngsbölzer in Abt. 43 zwischen Schneise 10 und 11 am Grenzflügel Mühlberger Weg und in Abt. 39 an Schneise 15, Coßdorser Str. (Rollen mit Nr. 681, Beste mit Nr. 670 beginnend.) Die Garnisonverwaltung, Zeithain. Freibank Gröba. Montag, den 20. März 1916. nachmittags 2 Uhr, wird rohes Rindfleisch verkauft. Preis SO Pf. für V, l-x. Die MarkenanSgabe erfolgt Montag früh von 8—10 Uhr im Gememdeamt, Zimmer Nr. 1. Der Gemeindevorstand. L e « h KetM Mmt Mieserrrk Annahme bis 31. MSrz ISIS, werktäglich non 9—12 Nyr, im Stabtvauamt, Nathans, Zimmer Nr. 15. c. e a a f e t 1 c r r t weise gegeben in bezug auf die Seelsorge an den Jugend lichen während der Kriegszeit. Es folgen Bekanntmachungen. In der einen wird die Einrichtung von Gottesdiensten für Schwerhörige enrpfohlen und dabei auf die guten Erfolge hingewiesen, die bei solchen Gottesdiensten mit elektrischen Hörapparaten, sogenannten Vielhörern, gemacht worden find. —MI. Schriften üüerdenKrieg oder größere Abschnitte desselben werden öfters von Persönlichkeiten ver faßt, die ihrer Dienststellung und Erfahrung nach gar »licht imstande fein können, die Zusammenhänge überall richtig ju erfassen und daher nur dazu beitrage»» würden, weite Volkskreise zu einseitiger Beurteilung der Ereignisse zu ver leiten. Solche Arbeiten dürfen daher während des Krieges ohne Genehmigung der Militärbehörden nicht veröffentlicht werden. Sie der Zensur vorzulegen, ist aber ebenfalls zweck los, da ihre Zulassung ausgeschlossen ist, weil es an Zeit wie an Arbeitskräften fehlt, die Veröffentlichungen auf ihren Wert hin an der Hand der Kriegsaktei» zu untersuchen. — Wie SchiffSbaumeister Gustav Schinke in Schandau, der Sie Hebearbeiten an dem gesunkene» Kahne vor der Torgauer Brücke leitete, mitteilte, konnte am 11. März der erste, talwärts kommenöe, beladene Frachtkahn durch SaS Landjoch fahren. Am 27. Februar war der mit 19 666 Zentner Mais beladene VcreinSkahn Nr. 388 gegen einen Pfeiler der Brücke gefahren und hatte sich guer vor das Vrückenjoch gelegt. An den Aufräumungsarbeiten be teiligte sich mich eine Abteilung Pioniere unter Führung eines Oberleutnants, die vor allen» die Sprengung des Wracks vornahm. Am 6. März konnte der Hintere Teil Les zerbrochene»» Kahnes abgeschleppt und ans linke Elbnfer ge bracht »verden. Am 7. März bemühte man sich, mit Hilfe von 5 Da»npfern und unter Anwendung von 2 Erdwinden, den vorderen Teil des Kahnes abzubringen, leider aber ohne Er folg Es wurden von den Pionieren darauf 12 Sprengschüsse gelegt, die aber auch keinen Erfolg hatten. Am 10. März, nach Lösen des 3. Sprengschufses, löste sich der vordere Teil ab und tonnte von einem Dampser an Land geschleppt wer den. Am 11. März konnte dann baS Landjoch wieder durch fahre» werden. Der mittlere Kahnteil liegt zurzeit noch fest und ist überflutet. Von der Ladung konnten nur 3660 Zent ner geborgen werden. Die Kosten der Beseitigung sind nicht unbedeutend; sie betragen, ohne die Berechnung des Ma Oertlichcs und Sächsisches. Riesa, den 18. März 1916. —* Es wird uns geschrieben: Es entspricht nicht den Tatsachen, daß die Konfirmanden Ende März bez. An fang April zufolge Verfügung des Ministeriums entlassen werden müßten. Die Sacke verhält sich anders. Wenn Kinder in Dienst treten müssen am 1. April, aus Gründen wirtschaftlicher Not, so dürfen dieselben entlassen werden, wenn darum unter Begründung nachgesucht wird. In diesen Fällen erlaubt das Konsistorium auch die frühere Konfirmation, aber auch nur den betreffenden Einzelnen unter Vorbehalt der Genehmigung des zuständigen Seel sorgers. Sollte die Mehrzahl emer Konfirman'oenklaffe diese Genehmigung von Kirchen- und Schulbetzöede erhalten, so wäre natürlich die ganze Klasse vorzeitig zu entlassen und auch zu konfirmieren. Die landwirtschaftlichen Dienst boten erhalten bis Weihnachten ihr „Gewisses" an Lohn, weshalb kein Grund für sie vorliegt, eher den Dienst an zutreten. Auf dem Lande bleibt auch dies Jahr Valmarum unser Einsegnungstag. — Wünschenswert aber wäre es sehr, wenn endlich am 1. Sonntag im April das Osterfest gefeiert würde für Behörden und Stände. —* Die Lose der 6. Geldlotterie derKonigin-Carola- Gedächtnis-Stiftung find soeben auf dem Markt er schienen. Die Einrichtung dieser beliebten Wohltätigkeits lotterie ist die alte geblieben. Sie ist mit zahlreichen Geld gewinnen von 25 000 Mk. ausgestattet, die bar und ohne jeden Abzug ausgezahlt werden. Auf eine Reihe mit zehn aufeinanderfolgenden Einerzahlen »nutz mindestens ein Ge- winn fallen. Lose sind zum Preise von 1 Mk. in allen Losverkaufsstellen und durch die Hauptvertriebsstelle Jn- validendank, Dresden, Seestraße 5, zu haben. — Das 3. Stück des Verordnungsblattes des Evangelisch lutherischen Landeskonsistoriums ist zur Ausgabe ge langt. Nach der an erster Stelle abgedruckten Verordnung haben die m Lvaoxsliois beauftragten Herren Staatsininister genehmigt, daß am Sonntag Lätare, den 2. April d. I., eine allgemeine Kirchenkollekte für die Zwecke des Roten Kreuzes gesammelt wird. Durch eine Verordnung werden den Geistlichen, Kirchenvorstehern und ihren Helfern Hin terials, nahe an 406 da außer den Pionieren noch mehr als 36 Schiffer und Arbeiter beschäftigt waren. —LK. Der Ständige Ausschuß des Landeskul- turrates beschloß in seiner Sitzung am 13. März dS. Js., die Voranschläge der Landwirtschaftlichen Kreisvcr- eine befürwortend an das Königliche Ministerium des Innern weiterzugeben. Zu einem Antrag über Beschäf tigung von Kriegsgefangenen in der Landwirtschaft wurde Beschhltz dahin gefaßt, daß ein Wechsel der Bewachnngs- mannschaft mit den Gefangenen dann nicht vorgenoinmcn werden möchte, wenn sich dieselben eingerichtet Izabcn nnd zur Zufriedenheit der Arbeitgeber tätig sind. Jin Hinblick auf die großen Schwierigkeiten, welche d ie Durch Haltung unserer Viehbestände verursacht, soll ein Merkblatt „Rat schläge für die jetzige und spätere Fütterung" zur Ver teilung in möglichst großer Zahl gebracht »verden. In einen» Artikel in der „Sachs. Landw- Zeitschrift" wird auf die Gülichsche Methode der Kartoffel-Pflanzung aufmerksam gemacht werden, die eine große SaatguicrsparuiS bedingt. Die Frage der Errichtung von Futtersilos soll weiter untersucht und geklärt werden. Für die nächste Sitzung des Erweiterten Ausschusses wirb Montag, der 3. April, in Aussicht genommen. —* Wie bekannt, ist in dein Gesetzentwurf über die Kriegsgeioinnsteuer bestimmt, daß die 5 Prozent Schuld verschreibungen einschließlich der Schuldbuchforderungcn und die 5 Prozent Schatzanweinlngcn der Kriegsan leihen des Deutschen Reichs bei der Entrichtung dieser Steuer zum Nennwert in Zahlung genommen werden, lieber die 4» z Prozent Echatzanwcisungcn war in dem Ent wurf nichts gesagt, weil diese Gattung von Wertpapieren zu der Zeit, wo der Entwurf ausgestellt wurde, noch nicht existiert hat. Wie wir von unterrichteter Seite vernehmen, ist nunmehr dem Entwurf eine Bestimmung cingcfügt wor den, nach der auch diese Schatzauwcisungen in Zahlung ge nommen werden, selbstverständlich aber nicht zum Nenn wert, weil kein Anlaß besteht, die Schatzanwcisungszcichncr so vor den. anderen Änlcihezeichnern zu bevorzugen. Viel mehr wird der Kurswert, zu den» sie in Zahlung gegeben werden dürfen, später durch den Reichskanzler festgesetzt werden. Bei dieser Festsetzung wird, wie mit Sicherheit anzunchmen ist, den Interessen der Inhaber in ähnliclzer Knüds, 8-»il1sL, <!«» IS. Nu WruiZ bmitz 4 vbr. A
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