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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191603253
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160325
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160325
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-03
- Tag1916-03-25
- Monat1916-03
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1916
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VH Riesaer O Tageblatt TonnabciiS, 2S März 1916, »veuvs 6K. Jahrg 70 - - 100 100 Der Nach- sie- Atlmnlküm» ja dir Me WM K. Mj dis 2. AB W i» Wba. Da uns auch für die nächste Woche von der Königlichen AintSliauptmannschaft Großenhain nicht genüge»,d Butter überwiesen werden kann, »vird, zwecks gleichmäßiger Verteilung der ver^ ----- . ---—- >> von 8 4 der Verort 1915 fol^ndes ' Bekanntmachung. Auf Grund von 8 8 der GaSbczugsordnung für das städtische Gaswerk in Riesa vom 24. Mai 1912 wird hiermit Folgendes bekannt gemacht: welche den direkten Verkehr mit den Viehzüchtern und Bieh- mnsteru wie bisher in sachverständiger Weife besorgten, aber unter Ausschaltung der unsoliden Spekulanten. Tie Städte würden ihren Bedarf angeben müssen und eine»! Anteil er hallen, in den die Mengen, die sie sich aus etwa besonderem Antrieb gesichert haben, einzurcchnen wären. — TaS sächsische Finanzministerium hat dem Finanzaus schuß A der Zweite» Kammer mitgctcilt, daß die Regierung bereit ist, hinsichtlich der bessere» Regelung der Teue rungszulage an Staatsbeamte und Staatsarbeiter Zu lagen zu gewähren, die vom 1. April d. I. an Kinder unter 1.1 Jahren und nach dem monatliche», Dienste!»kommen bis 130 bezw. ISO Mark. Die Regierung hält daran fest, daß die Teuerungszulagen wie bisher nur als Zuschuß zur Kinder unterhaltung zu Gewähren sind. Teuerungszulageu an Ver heiratete ohne Kinder will die Regierung nicht zugestehen. Ten finanziellen Mehraufwand dieser Neuregelung beziffert die Negierung auf 75 VM ./k monatlich. Die Arbeiter der staatliche»» Aorstvcrwaltung, der Berg- und Hütienverwal- tnng, der Porzcllanmanusaktur und der Straßen- und Wasserbauverwaltung sollen in diese allgemeine Regelung nicht mit einbczogen werden: bei diesen Angestellten müsse auch fernerhin aus die Lohnverhältnisse der Arbeiter in Pri vatbetriebe»» Rücksicht genommen werden. — Durch die Verordnung deö Bundesrats vom 16. De zember 1915 über die Bcrei»ing von Kuchen sind zur Be schränkung des Verbrauchs von Fett, Butter, Zucker und Eiern gegenüber der in FricdenSzeiten üblichen Backweise für das Backen von Kuchen, Torten u. a. sehr beschränkende Bestimmungen getroffen worden. Die Herstellung von Back waren in siebendem Fett, Backwaren unter Verwendung von Mohn, Baumkuchen, Creme unter Verwendung von Ei weiß, Fett, Milch oder Sahne jeder Art, sowie die Herstel lung von Fcttstrcuseln ist verboten. Diese Vorschriften, die an sich nur für gewerbliche Betriebe gelten, sind durch die zu der BunLeSratsbekanntmachung ergangene sächsische Aus führungsverordnung auf die Haushaltungen ausge dehnt worden Es dürfen daher Bäckwarcn in siedendem Fett usw. in Haushaltungen überhaupt nicht bereitet werden, und Herr Ernft Schravel in Gröba beabsichtigt auf den» Grundstücke, Flurstück Nr. 246° für Gröba, eine Kleinviehschlächtereianlage zu errichten. In Gemäßheit 8 17 der Neichsgewerbeordnung in der Fassung vorn 26. Juli 1900 wird d»es mit der Ansfordcriing hierdurch bekannt gemacht, ctivaige Einwendungen hier gegen, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechtstiteln beruhe»», bei deren Verlust binnen 14 Tagen von» Erscheine»» dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen. Großenhain, an» 24. März 1916. 568 » k l,Königliche Amtshauptmannschaft. und Anzeiger Medlatt »IN- Aryel-tH. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Skat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. die in Haushalinngcn etwa bereiteter» Küche»», Torten usw. müssen de» einschränkende» Bcstimmunge» der Verordnung genau entspreche» Als Kuchen und Torten irn Sinne der Verordnung gelten dabei nach 8 2 der Verordnung a-iv Back- waren, zn deren Bereitung mehr als zehn Gewichtsteile Zucker auf 99 GcmichtStcile Mehl oder mehlartige Stoffe verwendet werden. Tie Kuchenverordnung enthält weiter in § 1 Absatz 3 die Vorschrift, daß Teige und Massen, die außerhalb der in 8 1 genannten gewerblicher» Betriebe und Raume hcrgcstcllt sind, in diesen Betrieber» und Räume» nicht airSgebacken werden dürfen. Hierzu wird darauf hin gewiesen, daß sich diese Vorschrift nicht nur ans die in 8 1 Absatz 1 und 2 hervorgehobenen,, sondern auf sämtliche Teige und Massen bezieht, die zu Kuchen oder Torten in» Sinne vor» 8 2 der Äirchenverordnung verwendet werden. Aus diesem Grunde ist die Vorschrift in 8 1 Absatz 9 über das AuSbackcn bei uns in Sachsen, wo die Beschränkungen des 8 1 Absatz 1 und 2 auf das Knchcnbackcn in Haushaltungen ausgedehnt sind, von besondere Bedeutung. Auf llebertrc- tungcn dieser Bestimmungen sind hohe Strafe» festgesetzt. * Gröb a. Das am vergangenen Sonntag vom Doppel quartett „Liedertafel? veranstaltete Kirchenkon-e"t hat einen Reinertrag von Mk. 821,90 ergeben, welcher der hiesigen Ortsgruppe des Vereins „Heimatdank" überwiesen wurde. Bau da. Bei dein gestern nachmittag über vnsere Gegend gezogenen Gewitter wurden zwei Pferde aus einem Felde unweit der Müble vom Blitze erschlagen. Die beiden Pferde gehörten den» Gutsbesitzer Friedrich Nitzsche. Diesel selbst erlitt durch den Blitzschlag starkes Ohrensausen, das sich aber bald wieder verlor. Meißen. In einem könglichcn Auto, von Dresden kommend, traf vorgestern vormittag Seine Exzellenz der türkische Minister Gaüitz Scherst Tuiisi ii» Begleitung des LcgationsrateS Gras Pitzthnn» von Eckstädt und eines - Dolmetschers in Meißen ein. Nach Besichtigung der Königlichen Porzellaninanufaktnr, des Domes und dec Albrechtsbnrc» nahmen die Herren im Königlichen Bnrg- ktller das Mittagsmahl ein und begaben sich darauf wieder nach der Residenz zurück. genügend Butter uberwresen werden kann, »vrrd, zwecks gle»cmnavtger rfügbaren Butterbestände für de»» Bezirk der Gemeinde Gröba ans Grund rdnung des Königlichen Ministeriums des Innern vorn 24. Dezember vor S-Eche von» L7. März bis 2/Ilpril 1916 darf für die auf dieser» Zeitraum aüsgeacbenen'Buttelckartcn nur die Hälfte zugeteilt urrd beansprucht werden. 2. Händler, Landwirte, Molkereien, Butterfrauen usw., welche i» der Gemeinde Gröba Butter zum Berkans bringen, dürfen in der Woche von» 27. März bis 2. April INI« ans eine Bntterkartc nur V« Pfund, das ist V» Stück Butter abgcben. 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäß 8 13 der Bundesrats verordnung vom 8. Dezember 1915 mit Gefängnis bis zu 0 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Gröba, am 25f März 1916. Der Gemcindcvorstand. Röverau. Da für die nächste Woche von der Königliche»» Amtshauptmannschaft Großenhain »richt genügend Butter überwiesen werden kann, wird zwecks gleichmäßiger Verteilung der ver fügbaren Äuttcrbestände für die Gemeinde Nüderan auf Grund 8 4 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 24. Dezember 1915 folgendes bekannt: 1. In der Woche vom 27. März bis Z.^Avril 1916 darf für die ouf disfcn Zeitraum aus» 2. La» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends V,? Uhr nut Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, inunatlich iO Pf. Anzeige« für dre Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormtttagS aufzugebcn und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für da, Erscheine» an bestimmten Lagen und Plätzen wird mchstü^r>wm>nei». Pr«,S für die 43 wm breite Grundschrcft-Zcile (7 Silben) 18 Pf., OrtSprcis 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Cal; em- ivreckrnd höher. NachweisungL- und Vermittelungsgebuhr 20 Pf. ^este Tarife. Bewilligter Rabatt erbscht, wenn der Bettag verfallt, durch Klage einaczogcn werden muß oder der Auftraaaeber in ' Konkurs gerät. Zahlungs- und ErsulluiwSort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestratze SV. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähne!, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Nicla. Oertliches rmd Sächsisches. Riesa, den 25. März 1916. —* Die Hausväterverekniguug hält kommenden Dienstag abend in der „Elbterrasse" einen Kriegsabend »nit Vortrag ab. Hierüber ist Näheres ans dem amtlichen Teil vorliegender Nummer ersichtlich. —* Der beim Artilleriedepot Riesa beschäftigte Depot arbeiter KarlSchneider, wohnhaft in NcnweiÜa, vollendete gestern eine 25jährige Dienstzeit bei dec Heeresverwaltung, Schneider war neun Jahre aktiver Soldat und ist jetzt seit 16 Jahre»» beim hiesige»» Artilleriedepot beschäftigt. Der Jubilar wurde in Anerkennung seiner langjährige»» treuen Dienste in einer Ansprache des Vorstandes geehrt und ihm eine namhafte Geldbelohnnng überreicht. —* In letzter Zeit sind wiederholt Postanweisungen an deutsche Kriegsgefangene im feindlichen Auslande wegen ungenügender Aufschrift nicht an die richtigen Empfänger, sondern an Gefangene gleichen oder ähnlichen Namens aus gezahlt worden. Zur Verhütung solcher Vorkommnisse kann nur dringend empfohlen werden, die Aufschrift der Post anweisungen an Gefangene so genau wie möglich zu fertigen. —K.M. Se, Majestät der König nahm an» 23. März ein Krtegslazarett eingehend in Augenschein und stattete als dann dem Generaloberst eine»» Besuch ab - " mittag war der Besichtigung der Burgruine C widmet. — Der Bundesrat beschäftigt sich mit dem Erlaß, der unsere Vieh- und Fleisch Versorgung regel» soll. Der „Berl. Lokalanz." erfährt über die Pläne folgendes: vet Einführung der Reichssleischkartcn wird die Schaffung einer Reichsfleischstclle nicht zu vermeiden sein. Man er wartet, durch geschickte Regelung Les Vieh- nnd Fleischhan- Lels'und seine Verbindung »nit den Herstellern eine wirt schaftliche Verteilung der zur Verfügung stehende»» Mengen erreichen zu können. Preuße»» z. B. würde etwa in provin zielle Bezirke geteilt, an deren Spitze als Vcrtraue»iSu»ann ein Großhändler stände, der wiederum für die kleinere»» Be zirke und Kreise seine Unterhändler zur Verfügung hätte, Annahme vis 31 März 191«, werktäglich von A-1S llhr, MtklNK «vlirfke«. j,„ Städtviniämt, Nathans, Zimmer Nr. IS. it ---- Fnd. MMbtnb U die KiMmiM Wa mit PM uns MMM. Dienstag, den 28. März 1V1K, abends 8 Uhr Kriegsaüend in dec „Elbterrasse* mit Vortrag des Herrn Professor Or. Göhl über: »Was es mit dem deutschen Militaris mus in Wirklichkeit aus sich hat". Jedermann ist willkommen. Der Eintritt ist frei. Die HauSväterv-reinigung. F r i e d r i cb . MnMilW ii Sn Me « 1?. Mm--!. Wl IM. Da uns anch für die kommende Woche durch die Bnttcrvertcilungsftcllc bei der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden nur wenig Butter zngewicseu werden kann, wird, »rrn eine gleichmäßige Verteilung der verfügbare»» Bntterbestiinde zu sichern, auf Grund von 8 4 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innen» vom 24. Dezember 1915 folgendes bestimmt: , I» der Woche vom 27. März —2. April 1916 darf auf die für diesen Zeitraum ausgegebenen Butterkartcn nur die Hälfte zugetcilt »rnd beansprucht werden. 2. Händler, Landwirte, Molkereien» Butterfrauen usw., welche in der Stadt Niesa Butter rum Berkaus bringen, dürfen in der Woche vom 27. März-2. April ISIS auf eine Bntterkartc nur ' i/s Pfund --- V» Stück Butter abgebe«. 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäß 8 13 der Bundesrats verordnung vom 8. Dezember 1915 »nit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. . . ' — Der Rat der Stadt Riesa, den 25. März 1916. Gßm. MBk m All- M ÄtterliM mS m UMWMmckn. I. Die Ausgabe der auf die Zeit vom 27. März bis 23. April 1916 gültigen Brot- und Bntterkartc»» erfolgt Montag, den 27. Mörz ISIS, von vorrnittags 8 bis nachmittags 1 Uhr in den bekannten Ausgabestellen, »vobei wir jedoch nochrnals darauf aufmerksam machen, daß sich die Ausgabestelle für den VlII. Bezirk jetzt in der Schankwirtschaft „Zum Dampf bad befindet. Nichtverbrauchte Brotmarken sind beim Abholen der neuen Marken an die Ausgabe stelle zurückzugeben. II. Die bereits angeküudigte Ausgabe von Marken zur Entnahme städtischer Fleisch konserve»» suidet gleichzeitig »nit der Ärotkartenausaabe statt. Jede brotkartenbcLugSberechtigte Person erhält 2 Marken zugetcilt, die je ans 200 e» Fleischkouserven lautet». Neber den Zeitpunkt des Wiederbeginns unseres KonservcnverkaufeS erfolgt noch Bekanntmachung. Der Rat der Stadt Riesa, ain 25. März 1916.K. Der Bezugspreis für Koch- und Heizgas, Gas für Kraft und gewerbliche Zwecke, sowie zur Beleuchtung der Hausfluren und Treppen, »vird »nit Wirkung vom 1. Ma» 1916 ab bis auf »veitereS auf 15 Pfg. für den Kubikmeter festgesetzt. Im klebrigen bleiben die bisherige»» Gaspreise bestehen. Die uerren Preise gelten ohne Weiteres für alle Gasabnehmer, die nicht beim Eintritt der Preiserhöhung de»» Gasverbrauch einstelle», und dies vorher behufs Absperrung der Privatgasleitnrig bei der Gaswerksdirektiou schriftlich angczcigt habe». Die Verkaufspreise für der» aus den» städtischen Gaswerk Riesa entnommenen Koks innerhalb des Stadtgebietes und der nächsten Umgebung, find vom 1. April dieses Jahres ab bis auf weiteres wie folgt festgesetzt worden: bei Abnahme bis 10 t --- 2.60 M. pro 100 l-g „ Abschluß über 10 t - 75 t---2.50 „ „ „ 75 t -- 2.40 .. „ Der Rat der Stadt Riesa, am 22. März 1916. gegebene»» Butterkartcn nur die Hälfte zugeteilt und beansprucht werden. Händler, Landwirte, Molkereien, Butterfranen usw., welche in der Gemeinde Röderau Butter zum Verkauf bringen» dürfe»» in der Woche von» 27. März bis 2. Lltzril ISIS auf eine Bntterkartc nur V« Pfund, das ist » Stück Butter abgcben. 3. Znwidcrhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäß 8 13 der Bundesrats verordnung vom 8. Dezember 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monate»» oder nut Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. Röderau, den 25. März 1916. Der Gemeindevorstaud.
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