Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191603294
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160329
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160329
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-03
- Tag1916-03-29
- Monat1916-03
- Jahr1916
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.03.1916
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und Anxerger lL!beb!att rn-Anzeiger). Frmfprrchstrv» Nr. «. Amtsblatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gememderat GrSba. 73. Mittwoch, 29. Mürz S9S6, akerms. 69. Aahrg. 'Das Nicsaer Tageblatt erschctnt jeden La» abends st,7 Uk>r mct '.'luSuahme der Sonn- und Festtage. . BezuaSpreiS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HmiS oder bei vlbholung am Schalter der Kaiser!. Postanstaltsn viertelsährtich S,Iv Mark, monatlich 70 Pf. Nuzeigen für die Nummer dcS Nu-Sgabetages sind bis 10 lihr voriniltagS anszugeben und im voran; zn vrzabstn; ein: c'Zcnüitzr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die -Ni mm breite Eriindschrift-^ciis (7 Silben) t?(> Pf., OrtSpreiS In Pf.; f,en raubender und tabellarischer Satz cnl- jprcchend hoher. Llachwcis'.mgS- und Berm'ttclungSgcbiihr 29 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage cingegogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung?- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Win t e r l i'cb Riesa. <t»e>.bästSstellc: ttloetbeitr-rste 5>S- Beranlw wilich ii'-r Redaktion: 'örtl-or Hähnel, rliiesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Oerttrches rmv Güchsisches. Riesa, den 29. März 1918. — KM. Beim Militär-Paketdepot Leipzig, Dresdner Güterbahnhof (für den Bereich des stellvertretenden Ge neralkommandos XIX.); bei der immobilen Etappen-Kom- mandantur 1, Dresden-N., Antonstr. 33, für von mili tärischen Stellen ausgehende Sendungen; bei der Linien- Kommandantur bl, Dresden, Wienerstr. 4, für von Privaten ausgehende Sendungen (für den Bereich des stellvertreten den Generalkommandos Xll.) sind militärische Fracht brief-Prüfungsstellen eingerichtet worden, denen vor Absendung von Gütern zum Feldheer die zugehörigen Begleitpapiere zur Prüfung in bezug aus die Richtigkeit der Adresse, sowie der vorgeschriebenen Vermerke vorzulegen sind. Die Güterabfertigungen sind angewiesen worden, alle Sendungen nach dem Feldheer, deren Begleitpapiere nicht den Prüfungsvermerk der Frachtbrief-Prüfungsstellen tragen, zurückzuweisen und den Verfrachter aufzüfordern, die Begleitpapiere erst an die zuständige Prüfungsstclle ein- zusenden. Die privaten Absender von Gütern nach dem Feldheer werden darauf aufmerksam gemacht, die Papiere möglichst schon vor der Versandbereitschaft der Güter den Prüfungsstellen vorzulegen. Von den Prüfuuqsstellen werden die geprüften Frachtbriefe usw. an die zuständigen Güterabfertigungen gesandt. Ebenfalls erhalten die pri vaten Absender Mitteilung von den Prüfungsstellcn, daß das Gut aufgeliefert werden kann. — Von der Schwierigkeit bei der Feststel lung Gefallener erhält man einen Begriff durch eine Mitteilung, die das Genfer Komitee vom Noten Kreuz in Nummer 10 der von ihr herausgcgebenen „NouvelleS de l'Agence Internationale des prisonniers de guerre" macht. Auf den vom französischen Roten Kreuz veröffentlichten Listen der bei deutschen Gefallenen in der Champagne ge fundenen Erkennungsmarken befand sich eine Marke, die folgenden Aufdruck hatte: 1913 K. S. Amtsh. Oschatz 227. Die Behörde in Oschatz, an die sich das Genfer Rote Kreuz mit der Bitte um Auskunft wandte, hat das Schreiben 4>er Nachrichtenstelle für Verluste im Felde in Leipzig weitergegeben, das dem Genfer Roten Kreuz unter dem 17. März folgende Antwort erteilte: „Die bei Saint-Hi- Unter den im Grundstücke Nr. 1« in Nünchritz eingestellten Rindern des Ritter gutsbesitzers Harz in Grödel ist die Maul- und Klauenseuche bezirkstierärztlich festgc- ftellt worden. Als Sperrbezirk wird das SeuchengehSft Nr. IS in Nünchritz und als Be- obachtnngsgebiet der Orts- und Flurbereich von Nünchritz bestimmt. Für den Sperrbezirk gelten die Vorschriften in 88 161—164 und 168 und für das Beobachtungsgebier 88 166—168 der Bundesratsvorschriften zum Viehscuchcugesetze — Gesetz- und Verordnungsblatt 1912 Seite 83 folgende —. Den Vorschriften in 8 168 Absatz 1 der obengenannten BundcSratSvorschriften wer den außer dem Senchenorte noch folgende Orte unterstellt: Trödel, Moritz, Promnitz, Nöderau, Lessa, Bobersen, Zeithain, Lichtensee, Tiefenau, Pulsen, Wülknitz, Koselitz, Streumen, Marksiedlitz, Radewitz, Glaubitz mit Sagens; und Langenberg, Colmnitz, Bauda, Walda, Klein thiemig, Wildenhain, Pcritz, Görzig, Zabel- trtz mit Stroga, Treugeböhla, Raden, Francnhain, Nasseböhla, Naundorf b.G., Zstoieschen, Zschauitz, Großraschütz, Kleinraschütz, Kottewitz, Stauda, Geißlitz, Böhla b. Gr., Baßlitz, Gävernitz, Wantewitz mit Piskowitz, Kmehlen, Lanbach, Diesbar, Baselitz, Blattersleben, Priestewitz, Porschütz, Zottewitz, Döschütz, Seußlitz, Neuseußlitz, Strießen mit Kolkwitz, Medessen, Merschwitz, Göltzscha, Skassa, Weißig b. Gr., Naundörfchen, Leckwitz, Zschaiteu, Roda, Gröba, Pochra, Merzdorf, Weida, Pausitz, Poppitz, Leutemitz. Mergendorf, Oelsitz, Nickntz, iinhuiZhausen, Gostewitz mit Böhlen, Heyda, Prausitz, Kobeln, Pahrenz und Mehltheuer. , Die nach Absatz 3 des letztgenannten Paragraphen vorgesehenen weiteren Be schränkungen bleiben Vorbehalten. .Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach den Strafvorschriften des Viehsenchengesetzrs vom 26. Juni 1909 bez. weiteren gesetzlichen Be stimmungen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 ö7 der sächsischen Aussübrungsverord- nuna -um Viehseuchengesetze mit Geldstrafe bis zu 150 Mari oder mit Haft bis zn sechs Wochen bestraft. Großenhain, am 29. März 1916. Die Königliche Amtsbanptmauuschaft. NMefmnm von rittcsgnetcn Küpser pp. -GeqcnstSnVen öttr. 1. Unter Bezugnahme auf die zum NuShaug gelangte Bekanntmachung^ 2684/2.16. XN .ä. vom 15. März 1916) wird darauf hingewiesen, daß die Ablieferung der darin n. a. in 8 2 Klasse ä Ziffer 2 und 3 bezeichneten Gegenstände, soweit sie nachweislich zur -Herstellung menschlicher oder tierischer Nahrung diene» (z. B. Mntterd ümp svrpp.), oder soweit es sich um in Herden eingebaute Mafserschiffc und dergleichen handelt, bis zum 31. Juli ISIS hiuausgeschoben worden ist. Wegen der Ablieferung dieser Gegenstände wird später nähere Bestimmung getroffen werden. Es empfiehlt sich dringend, rechtzeitig für Ersatz zu sorgen. 2. Für andere, vorstehend nicht genannte Gegenstände tritt keine Fristver längerung ein. Soweit solche aus irgend einem Grunde bisher nicht zur Ablieferung gelangt sind, must diese »unmehr bei Vermeidung der iu 8 8 der eingangsn'-'narmten Bekanntmachung vorgesehenen Zwangsvollstreckung bis zu m 31. dieses Monat s erfolgen. Solche Gegenstände sind beim Spediteur Broermauu Großenhain, Weststraße 26, abzMefcrn, wo selbst a m 31. M arz Ivltt, vormittags 8—iS Mr eine nochmalige Abnahme stattsindet. Gegenstände, die etwa mit der Bahn dahin gesandt werden, sind mit einem Anhänger zu versehen, auf dem der Eigentümer genau bezeichnet sein muß. Die ausgestellten Vcr- gütungsanweisungen werden den Eigentümern sodann zugeiendet werden. Großenhain, am 29. März 1916- Königliche AmtShauptmannschast. Die Schulvorstände im amtshnuptmanuschaftlichen Bezirke Großenhain werden hier- mit veranlaßt, über die in ihrem Schulbezirke zu Ostern dieses Jahres in das schulpflichtige Alter getretenen blinden Kinder bis zum 1. Mai ISIS eine Liste hierher einzurcichen und dabei mit anzugeben, ob diese Kinder zur Aufnahme in die Blindenanstalt aiigcmeldet worden sind. Sind dergleichen Kinder nicht vorhanden, so ist dies dnrch Fehlschein hierher anznzeiacn. Großenhain, am 28. März 1916. 377 bst. Königliche Gezirksschnliuspektkon. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Materialwareichändlers Ernst Emil Mehncrt in Jakobsthal wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch ausgehoben. Riesa, den 28. März 1916. .Königliches Amtsgericht. Die BrandversicherunkSbeiträge mit Nsichöstempelabgabe auf den am I. April d.J. fällige» 1. Termin sind spätestens bis zum 1^. April d. I. zu zahlen. ES werden erhoben, bei der Gebäudeversicherung 1 Pf., bei dec Mobiliar-Maschinen ) Versicherung Ist, Ps. für die Einheit, und die Prämien für die ONobiliac-(Fahrnis-) sowie für die Eiubrncys-Diebstabl-Verfichccuugeu. Der Rat der Stadt Riesa, am 29. März 1916. Kimhezchürserschttle. Die Entlassung der Konfirmanden findet Freitag, den 31. März, vormittags v Uhr statt. Die Behörden unserer Stadt, die Angehörigen der Schüler und alle Freunde der Schule werden hierzu ergebens!: eingeladen. Das LehrerkoLegium. Fritzsche, Direktor. MWchettWrgcrschlllen zu Mesa. Freitag, de» 31. März ISIS, vorm. K, 11 Uhr findet in der Turnhalle der Karolnschnle die feierliche Entlassung der abgehenden Schülerinnen und Schüler statt. Die staatlichen, städtischen und kirchlichen Behörden, die Eltern und erwachsenen Angehörigen der Schülerinnen und Schüler, sowie alle sonstige'.'. Freunde der Schule werden dazu ergebens!: eingeladen. Riesa, den 29. März 1916.Schuldirektor Dunkwarth. Oeffesttüche Stt'MM öes GememVsrMes am DonnerStag, de» 3V. März 1S1V, rrachm. 8 Nhr, im Gemcindcmntc, Sitzungssaal. Ber atu u g s g e g cnstä n d c: 1. Mitteilungen. 2. Beschlußfassung über Beitritt zum Girvverband Sachs. Gemeinden und Eröffnung eines Postscheckkontos. 3. Nachtrag zur Spcu'kasscnordnung, Erhebung von Anchgebühren und kostenfreie Abgabe von Kontroll marken. 4. Beratung einiger Abänderungen der neuen Gemcindestcuerordnung !,2. Lesung'. — Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Gröba, am 28. März 1916. Der Gemeindevorstand. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und ErgünzungSsteuerein- schätzung bekannt gemacht worben sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des Srgänzungsstensrgesehes vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, aus gefordert, sich bei der OrtSbehörde zu melden. Röderau, den 29. März 1916. Der Gemeindcvorstaud. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungsslcuereiu- no bekannt aemacw inort>!-n find, werden nach L 46 Abs. 2 und 3 de; Eillko schätzung bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des ErgänzuugtzsteuergesctzeS vom 2. Iu i 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettel uicht behändigt werden konnten, aufgewrdcrt, sich bei der Ortsbehörde zu melden. Radewitz und Marksiedlitz, am 29. März 1916. Die Gemciudrvorstände. Als ihn cm Sonnabend gegen abend der Grenzwachpostcn bei Kirnitzschschänke auffor'oerte, sich zu legitimieren, be drohte er den Posten mit dem Revolver, und als ihn der Posten aufforderte, mit zum Grcnzschutzkommando zu gehe», versuchte er zu entkommen und zu schießen. Glücklicherweise war seine Waffe nicht entsichert. C h e m n t tz. Der auf hiesigem Hanvtbahuhofe äuge- stellte, 56 Jahre alte Schirrmeister Ernst Riedel wurde von einer ablaufendcn Wagengruppe erfaßt und zwischen das Gleis geschleudert. Hierbei wurden ihm beide Beine über fahren. Carls selb (Erzgeb.). Nm 28. August 1909 mußten die Tafelglaswerke Weiters, Glashütte, ihre Zahlungen ein stellen und Konkurs anmciden. Tie Regelung der Sache hat nahezu 7 Jahre gedauert, denn iu den letzten Tagen erst er hielten die Gläubiger die Schlußrechnung zugcstcllt. Dar nach entfielen cuf die nicht bevorrechtigten Forderungen nur Ist- Prozent. Crimmitschau. Färbereibcsitzcr Arno Linckc hat im Namen seiner Firma dem Stadtrat 100 000 Mark in Kriegsanleihe mit dem Ersuchen zugehcn lassen, sie dem ehrenden Andenken seines verstorbenen Vaters gewidmet als „Heinrich Lincke-Stiftung" anzunehmen und zu ver walten. Die Aintzerträguisse sind zu K für den Verein Hcimntdank der Stadt Crimmitschau und zu je st, für die Stiftung Heimatdauk des Königreichs Sachsen und für das Krüppclhcim in Zwickau bestimmt. Z w i ck n u. Der am 28. dieses Monats an dem Kaffen boten Rahneseld angeblich verübte Raubanfall ist jetzt auf geklärt worden. Rabnrfeld, der damals wegen seiner vor geschützten schweren Vauchverletzung im Stadtkrankcnhaus untergebracht worden war, ist von der Kriminalpolizei, die von vornherein seine Angaben bezweifelt hat, überführt worden, das; er den Anfall nur erdichtet hat. Das angeb lich geraubte Geld von annährend 1000 Mark ist in ferner Behausung gefunden und der geschädigten Firma wieder zugc'stellt worden. Leipzig. Ein pcmeinschädlichcr Gauner betrügt schon seit längerer Zeit hiesige Einwohner, indem er ihnen vor schwindelt, das; er Butter, Kartoffeln und andere Lebens mittel verschaffen könne. Er verschafft sich in der Regel erst Kenntnis von den Verhältnissen seiner Opfer und gibt dann den gutgläubigen Leuten zu verstehen, daß er die laire-le Grand iu der Champagne gefundene Mark ist keine militärische Erkennungsmarke, sondern eine Hundemarke. Wir haben versucht, den Besitzer dcZ Hundes ausfindig zu machen, da aber den Hund seit 1013 verschiedene Herren ge habt hat, haben wir bisher nur mit Sicherheit fcststeUcu können, daß sein letzter Besitzer Cafeiicc in Chemnitz war. Da es in dieser Stadt ungefähr 600 EafetierS gibt, sind die nach dieser Richtung unternommenen Nachforschungen noch nicht abgeschlossen." Die Genfer Agentur bemerkt hierzu, daß sic geglaubt habe, diesen Bescheid jetzt schon mittcilcu zn sollen, in der Hoffnung, dadurch vielleicht noch ergänzende Mitteilungen über den Inhaber der Marke er halten zu können. — Die N ci ch s v cr s i ch e r u u g S au st a lt für Au- gestellte hat bekannt gegeben, daß das Direktorium die Personen uicht für verficherungSpflichtig hält, die eine an sich verficherungspflichtiae Tätigkeit bisher nicht ansgeübt haben und auch nach Beendigung des Krieges voraus sichtlich nicht ausüben werden. ES gilt dies wenigstens für eine Beschäftigung, die zwar an sich verficherungSpflichtig ist, aber nur für die Dauer des Kriegszustandes angenom men ist. Strehla. Schuldirektor Weiß tritt sein Amt am 1. Mai an. Leubcn bei Lommatzsch. Aist dem Felde der Ehre fiel der hiesige TiakonuS Friedrich Walter Reiß, ein Bruder des SeminaroberlchrerS Reiß in Fraukcnberg. Als Kriegs freiwilliger zog der junge Geistliche mit den Kaiser-Grena dieren gegen den Feind. Bei einem Sturmangriff erlitt er durch einen Kopfschuß den Heldentod. Dresden. In die Elbe sprang gestern früh 8 Uhr am Terraffenufer eine 14iährige Konfirmandin, weil sic be fürchtete, bei ihrer bevorstehenden Konfirmation nicht mit neuer Kleidung ausgestüttcL zu werden. Die angestcllten Rettungsversuche blieben ergebnislos. Sch andau. Zur Erschießung des Radfahrers durch den Grenzposten wird noch gemeldet: Wih nun behördlich festaestellt ist, war der von dem Grenzposten nm Sonnabend erschossene Radfahrer der Eiscndreher Emil Wagner aus Lchemel bei Dittersbach, unverheiratet und zuletzt in Nieder- ernsievel in Arbeit. Wagner hatte zu wiederholten Malen auf Nebenwegen das Grenzgebiet zwischeu Kirnitzschschänke— Hintcrhermsdorf—Nixdorf überschritten oder durchradclt.
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