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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191603307
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160330
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160330
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-03
- Tag1916-03-30
- Monat1916-03
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.03.1916
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Riesaer W Tageblatt rrnd Anzeiger (Llbeblatt md Anzeiger». »dsr«m^«dreks« S«nsprechstrll» l»L«L für die König!. AmtShaupLmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, ' sowie den Gemeinderat Gröba. 74. Domirrstag, 39 Miirz UN«, «veuss. «S. Jahra. PaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends st, 7 Uhr nut Nusnahme der Sonn» rind Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HarrS oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugsben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 13 wm breite Grnndschrift-Zcile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprerS 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent» sprechend höher. NachweisungS» und VermittelungSgebiihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Mage eingezoqen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Wi n t« r l i ch Ni,ja. Geschäftsstelle: Goetbestratze 5Ä. Verantwortlich Mr Redattlnn: Arthur Hnhnel, Rlesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Im 8 1 der Bekanntmachung über die Bereitung von Kuchen vom 16. Dezember 1915 ist bestimmt, das; 1. in gewerblichen Betrieben, insbesondere in Bäckereien, Konditoreien, Keks-, Zwie back- und Kuchenfabriken aller Art, in Gast-, Schank- und Speisewirtschaften, Stadtküchen und Erfrischungsräumen, sowie in Vereinsräumen zur Bereitung o) von Kuchenteig keine Eier oder Eicrkonserven und auf 500 gr. Mehl oder mehl artige Stoffe nicht mehr als 100 gr. Fett und 100 zr Zucker, b) von Tortenmasse auf 500 gr. Diehl oder mehlartige Stoffe nicht mehr als 150 §r. Eier oder Eierkonserven, 150 gr. Fett und 150 gr. Zucker, 2. Backwaren in siedendem Fett, Backwaren unter Verwendung von Mohn, Baumkuchen, Creme unter Verwendung von Eiweiß, Fett, Milch oder Sahne jeder Art, Fettstrcußel nicht bereitet und endlich 3. Teige und Massen, die außerhalb dieser Betriebe und Räume hergestcllt sind, in den genannten Betrieben und Räumen nicht auSgebackeu werden dürfen. Zur Vermeidung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, daß das unter 3 enthaltene Verbot nicht nur auf die vorstehend unter 1 und 2 hcrvoraehobenen, sondern auf sämtliche Teige und Massen, Alt deren Bereitung mehr als 10 Gewichtsteile Zucker nnd 90 Gewichts teile Mehl oder mehlartige Stosse verwendet werden, sich bezieht. Großenhain, den 28. März 1916. 5021» I? ll Königliche Amtsliauptmannschast. Kn egsfami i renumerstützung. Die nächste Auszahlung findet Lonnabend, den 1. April INI« statt und zwar: für die Inhaber der Nummern 1—350 von vorm. 8—10 Uhr, ... . - . 351-700 „ „ 10-12 „ und . „ „ „ „ 701—1060 „ nachm. 12—2 . Für den übrigen Verkehr ist die Stadthauptkasse an diesem Tage geschlossen. Alle Veränderungen sind sofort zu melden. Die Mietzinsbeihilfen sind von Mittwoch, de» 3. April ab unter Angabe der Nummer, die von den Unterstützungsempfängern zu erfahren sind, zu erheben. —— Der Rat der Stadt Riesa, am 29. März 1916. H. Aushang öffentlicher Bekarmtmachrmsten. Da es unmöglich ist, die jetzt zahlreich erscheinenden Bekanntmachungen und Ver fügungen von Civil- und Militärbehörden alle im Amtsblatts ausführlich zum Abdruck zu bringen, hat der unterzeichnete Rat an nachfolgenden Grundstücken: 1. Altmarkt 10, Besitzer Edmund Geißler, 2. Hausflur des Rathauses, 3. Einfriedigungsmaner des Hofgrundstückes vom Schankwirt Hennig, Niederlag- straße 1, 4. Kaiser Wilhelm-Platz 11, unterhalb des 2. Fensters des Hotels „Kaiserhof nach der Wilhelmstraße zu gelegen. Besitzer Starkes Erben, und 5. Einfriedigungsmauer des Garten-Restaurants des Hotels „Deutsches Haus", Kaisrr-Franz-Joseph-Straßc 31, Besitzerin veno. Geisel Kästen anbringeu lassen, in denen nunmehr die neu erscheinenden Bekanntmachungen von allgemeinem Interesse, insbesondere über Bestandserhcbnngen, Beschlagnahmen u. s. w. zum Aushang gelangen. Der Rat der Stadt Riesa, am 29. März 1916. F. Die wesentlichen Preissteigerungen der Betriebsmaterialien des Gaswerkes, ins besondere der GaSkohlen, haben den Gemeindcrat veranlaßt ab 1. April 1S1V, und zwar nur solange, als es die gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse erfordern, den GaSpreis für 1 «bi» Leuchtgas a«f IS Pfg. für 1 KraftgaS auf 14 Pfg. und für 1 Antomatengas auf S1 Pfg. zu erhöhen. Um eine Auswechselung des Zählwerkes der Automaten zu ersparen, sind die An gestellten des Gaswerkes angewiesen worden, bei der Entleerung der Automaten für reden verbrauchten «t»«» Gas sofort 1 Pfg. nachzuerheben. Die bisher in Geltung gewesene Ermäßigung des GaspreiscS während der Monate Juni, Juli und August eines jeden Jahres ist selbstverständlich bis auf weiteres in Weg fall gekommen. Die neuen Preise gelten ab 1. April 1910 ohne weiteres für alle Gas abnehmer, die nicht beim Eintritt der Preiserhöhung der« Gasvcrbranch einftellen und dies vorher zum Zwecke der Absperrung der Gasleitung bei der Gaswerksverwaltung angezeigt haben. * Gröba, Elbe, am 30. März 1916.Der Gemeiudevorstand. Unter Garantie der Gemeinde. Geschäftsstelle: II AU 0 Gemeindeamt. j, ft Verzinsuug der Einlagen vom Tage der Einzahlung ab bis znm Tage der Ni ckzahlnng. Kostenlose Nebertragung auswärts angelegter Gelder. Ausgabe von Kontrollmarken. Geschäftszeit: Montags — Freitags 8—1 u.3—5 Uhr. Sonnabends 8—1 Uhr u. 2—3 Uhr. — Strengste Geheimhaltung aller Einlagen. — Bekanntmachung. Die für den diesjährigen Wegebau noch benötigten KteS« und Wafferfuhren, sollen Sonnabend, der» 1. April, abends st.v Uhr an den Mindestfordernden bedingungs weise im Wulther'schen Gasthofe vergeben werden. Weida, den 30. März 1916. Der Gemeindevorstand. Oertliches »iiS Sächsisches. Riesa, den 30. März 1916. —* Nichtamtlicher Bericht über die gestern abend von 6 Uhr ab in der Aula des NealprogyinnusiumS abgehaltene öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Vom Kollegium fehlte Herr Stadtv. Osk. Hossmaun. Als Vertreter des Rats wohnten Herr Bürgermeister Dr. Schei der und Herr Stadtrat Dr. Dietzel der Sitzung bei. 1. Wie Herr Stadtkämmercr Riedel iu einem Schreiben ausführt, hat die Königl. Bezirks-Steueriuspektiou Großen hain mitgeteilt, daß das nach der diesjährigen Einschätzung festgestelltc Staatssteuersoll der Stadt Riesa 308 209 Mk. beträgt. Da das Ergebnis der Staatsstcuervcranlagung auch für die Gemeinde-Einkommensteuer maßgebend sc?, könne nunmehr zur Festsetzung der Höhe der letzteren ge schritten werden. Von der oben erwähnten Staatssteuer- fumme müßten ausgeschieden werden 47 340 Mk. Stenern von Beitragspflichtigen, die für die hiesigen Gemeindesteuern nicht oder nur iu wesentlich geringerer Höhe herangezogen werden könnten. Zugerecimet werden müßten 8000 Mk. Steuern von außerhalb der Stadt wohnenden Beitrags pflichtigen und 15000 Mk. Stenersumme, die durch den in den unteren Klassen höheren Gemeiudestcuertarif sich er geben werde. Mit diesen Ab- und Zurechnungen ergebe sich eine Steuersvllsumme von reichlich 283000 Mk. Der da von noch zu kürzende Wegfall infolge Reklamationen usw. sei nicht unter 8 Prozent zu veranschlagen, sodaß man vor sichtigerweise niit einem Ausfall von 23 000 Mk. rechne. Die Jsteinnahme nach dem Gemeinde-Normaltarif sei dem nach mit 260000 Mk. anzunehmen. Bei der Steuerausschreibung für die verschiedenen Klassen könne aber nicht gleichmäßig von dieser Summe ansgegangen werden. Nach Abzug der gesetzmäßigen Ausfälle (über die an dieser Stelle bereits Näheres in dem Bericht über die Beratung des Hausyaltplanes gesagt worden ist) von der Summe von 260000 Mk. könne für das Ausbringen der Gemeinde-Einkommensteuer für die Stadthauptkass e nur mit einer Sollsumme von 233000 Mk., für die Schul- kasse von 256 000 Mk. und für die K i r ch gemeinde- kasse von 238 000 Mk. gerechnet werden. Nach dem Hans- Haltplan seien an Gemeinde-Einkommensteuer aufzubringcn für die Stadthauptkasse 122 660 Mk., für die Sckmlkasse 181410 Mk. und für die Kirchgemeindekasse 37 900 Mk. Es sei demnach vorzuschlagen, im Jahre 1916 die Ge meinde-Einkommensteuer in Höhe von 14V Prozent des Gcmeinvestenertarifs zu erheben, und zwar 53 Prozent für die «tadthauptkasse, 71 „ „ „ Schnlkasse und 16 „ „ „ Kirchgemcindekasse 140 Prozent zusammen. Der Rat bat diesem Vorschläge zuaestimmt- In der Aussprache bittet Herr Stadtv. Hugo um Mit teilung des Ergebnisses der Hundesteuer. Man habe ge glaubt, daß infolge dieser Steuer auch die Hundehaltuug etwas zurückgehen werde, was iu der gegenwärtigen Zeit ja auch erwünscht sei. Die Zahl der noch herumlaufenben Hunde beweise aber das Gegenteil. Auch die Besitzer von mehreren Hunden hätten sich die höhere Steuer geleistet. Herr Bürgermeister Dr. Scheidcr erklärt, daß er augen blicklich nicht in der Lage sei, über das Ergebnis der Hunde steuer Auskunft zu geben, er werde cs aber in der nächsten Sitzung mitteilen. Bis jetzt seien eL allerdings nicht sehr viel Hunde weniger geworden. Insofern könne mau also den Zweck der Steuer nicht erfüllt sehen. Das Kollegium trat hierauf dem Ratsbeschluß über die Festsetzung der Höhe der Gemeinde-Einkommensteuer einstimmig bei. 2. Der Rat hat beschlossen, die im Anschluß an den Be schluß des KriegsversvrgungS- und UnterstütznngsauSschuffes vom 26. August 1914 bezüglich der Anwendung der zur Ausführung des 8 66 des ReichsmilitärgcsetzeS erlassenen Bestimmungen aus die städtischen Beamten unter dem 27. August 1914 getroffene Entschließung dahin aus- zulegen beziehentlich abzuänder», daß hinsichtlich der in der Niederschrift vom 20. August 1914 unter 5» bis b genannten Stellen die Fortzahlung des Gehaltes und die Osfeuhaltung der Stellen nur für diejenigen Stelleninhaber gelten soll, die bei Ausbruch des Krieges bereits bei der Stadt ange stellt waren. Herr Bürgermeister Dr. S ch eidcr bemerkt, daß eS sich bei dem Natsbeschluß darum handle, festzulegen, daß die Stadt den jetzt nur vorübergehend in hiesige städ tische Stellen berufenen Stelleninhabcrn, wenn sie ihrerseits zum Heeres- und Kriegsdienst eingezogen werden, nickt den Gehalt weiter bezahle und die Stelle nicht aufrcchterhalte- Um Weiterungen ausznschlicßen, sei es notwendig gewesen, dem bei Kriegsbeginn gefaßten Beschlüsse diese Auslegung zu geben. Herr Stadtv. Hugo fragt an, ob es sich nicht er reichen ließe, den einen oder anderen Beamten durch Rekla mation freizubckommen. Ium Beispiel benötigten unsere Anlagen sehr der sachkundigen Hand unseres StadtgärtnerS. Herr Bürgermeister Dr. Scheider erwidert, daß ja unser Stadtgärtner schon seit cinitzer Zeit wieder in städtischem Dienst stehe. Ter Rat habe bereits ein Gesuch ciugercicht gehabt und Herr Kintzel sei vorläufig bis 31. Mai aus dem Heeresdienst entlassen worden. Im übrigen sei dies auch bezüglich des Gasmeisters geschehen. Das zunächst nur auf Zeit bewilligte Gesuch sei wieder erneuert und der Gas- meister abermals bis 10. April zurückgestsllt worden. Es sei aber für ihn bereits wieder ein neues Gesuch ciugercicht. Vorgestern habe auch der Stcuerkasseukontrolleur Herr Wohl rabe seinen Dienst wieder antretcu können: er sei bis 31. Mai vom Militärdienst befreit. Zu letzterer Maßnahme sei die Stadt genötigt gewesen, da der Stadtsteuerkassiercr, Herr Kretzschmann, infolge Ueberanstrengung nervcukrank ge worden sei und Urlaub habe nehmen müssen. Im übrigen beweae sich aber das Bestrebe» der Militärbehörde in der umgekehrten Richtung. ES entspreche auch lediglich dem Geiste unserer Wehcordnung nnd der allgemeinen Wehr pflicht, baß, nachdem in der Hauptsache bis zum 45. Lebens jahre alle Jahrgänge aufgerufen seien, auch die als unab kömmlich Erklärten, soweit dies möglich sei, einaezogeu würden. Es würden aber doch wenigstens so viel Beamte belassen, daß die Aufrechterhaltung des Betriebes durch» geführt werden könne. Die Militärbehörde ziehe also jetzt die Kriegsvermendungsfähigen ein und entlasse dafür dauernd Garniivudieiistfähige. So werde jedenfalls Herr Stadtbau- amts-Afsistcnt Schütze wieder entlassen werden, die Stadt müsse aber dafür einen kricgsoerwenduugsfähigen Beamte» hergeben. Herr Schütze werde daher wohl als Kanzlei beamter beschäftigt werden müssen. Wenn auch anzu erkennen sei, das; auf die Aufrechterhaltung des Gemeinde betriebes Rücksicht genommen werde, so liege natürlich andererseits in dem gegenwärtigen Verfahren ein Vorteil nicht. Tenn die zur Entlassung kommenden Beamten seien seit 20 Monaten aus den Geschäften heraus und iu die Kriegsorganisationsgeschäfte nicht cingearbcitet, mährend die anderen Beamten von Anfang Kriegsarbeit geleistet hätten. Herr Stadtv. Bergmann erwähnt, das; in der Bürgerschaft mit Abneigung davon gesprochen werde, daß Beamte sich deshalb freiwillig znm Heeresdienst gemeldet hätten, weil sie darin ihren eigenen Vorteil suchten. Herr G eißler erwidert, das; er diese Bemerkung des Herrn Stadtv. Bergmann nicht unwidersprochen lasst» könne. Kein Beamter habe damit etwas getan, was mit den Pflichten der Beamten und der Moral nicht vereinbar sei. Jeder Beamte, der sich freiwillig gemeldet, habe von seinem Reckt Gebrauch gemacht. Auch jeder andere Berns nehme das Recht wahr, das ihm zustehe. Und wie groß sei die Zahl derjenigen Beamten, die eS nicht mehr notwendig ge habt hätten, zur Front zu gehen, die sich aber doch dein Vaterland wieder zur Verfügung gestellt hätten. Und hier werde jetzt ausgesprochen, die Beamten hätten nicht recht gehandelt. Ec könne nur lebhaft bedauern, daß^in solcher Ausspruch gefallen sei. Herr Bürgermeister Dr. « cheidcr erklärt, er möchte uicht die Meinung auflommen lassen, das; unter den städtischen Beamten viele seien, die sich nur ge meldet hätten, um Garnisondienst zu tun- ES sei nur ein einziger solcher Fall iu nichtöffentlich,!!!: Sitzung berührt morden. Im übrigen hätte» die städtischen Beamten und die Lehrer der Einberufung Folge geleistet. Nur ein Lehrer, Herr Schmidt, habe sich freiwillig gemeldet, wobei er fick aber von ganz anderen Gründen, als den von Herrn Stadtv. Bergmann angeführten, habe leiten lassen, nnd ec sei ja auch den Heldentod fürs Vaterland gestorben. Wenn über die Gcmcindebeamten in der Bürgerschaft so geurteilt werde, wie Herr Stadtv. Bergmann angeführt, so entbehre dies jeder Begründung. Es seien allerdings städtische Be amte einaezogeu morden und noch heute in der Garnison, aber lediglich auf Anordnung der Militärbehörde. Es liege also gar kein Anlaß vor, über die städtischen Beamten
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