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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191603311
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160331
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160331
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-03
- Tag1916-03-31
- Monat1916-03
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.03.1916
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z sa, m. N. r- uli se V «v»»n-»reff« Sernsprichstrü, La, »l.tt «i s» «e» Mr die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesas * sowie den Gemeinderat Grvba. 7S. Freitag, 31. März U»1«, avenvs. «9. Jalrra. — > . . — -- — > ... > ' «Sa» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Lag abends '/-? Uhr mit 'Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Barauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaisers. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatltch 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben "und iin voraus zu bezahlen: eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmte» Tagen und Plätzen wird nicht übernommen Preis für di« 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent- sprechend höher. NachwcisungS- und VermittelungSgebichr 20 Pf. Feste Taris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Lang er L Win t c r l ich Riesa VeschSttöstelle: Waetkcstratze 59. 'verantwortlich für Nedattiou: '"rtbur Hühncl, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Niesa. r- i< cil, chl trd vie ktt 'en liir n ie n r- -h r. l- o n rr d z, ft. -en l. er, er ert 3. :e !S l« ll. n :r it e- e 'S >t 1. Das Diphtheric-Heilserum mit de» Kontrollnummern * 348 und 349 aus der chemischen Fabrik E. Merck in Darmstadt l ist wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt worden.' 2. Die Dibhtherie-Hcilsern mit den Kontrollnummern 1579 bis 1595 einschließlich aus den Höchster Farbwerken. 323 bis 325 einschließlich aus der Mcrck'scheu Fabrik in Darmstadt. 388 bis 380 cinschltcßlich aus dem Serum-Laboratorium Nuete-Enocb ilt Hamburg, 95 bis 102 einschließlich aus dem Sächsischen Serum-Werk in Dresden, flnb, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung pp. eingezogen sind, vom 1. Avril ISIS ab wegen Ablaufs der staatlichen Gervährdaner zur Einziehung bestimmt worden. 3. Ferner sind die Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern 264 bis 268 einschließlich aus den Höchster Farbwerken, 96 ans den Behringwerken in Marburg wegen Ablaufs der staatlichen Gewnhrdauer vom 1. April INI« znr Einziehung bc- ' stimmt worden. Dresden, am 27. März 1916. 358,358allK Ministerium deS Innern. ' 1506 Es ist von uns in letzter Zeit wieder mehrfach die Wahrnehmung gemacht worden, daß die Bestimmungen in der nachstehend wiederholten Bekanntmachung vom 14. September t 1905 nicht gehörig befolgt werden. Wir bringen sie deshalb mit dem Bemerken in Er innerung, daß bei weiteren Uebertretungen unnachsichtliche Bestrafung erfolgen wird. Gleichzeitig weisen wir noch darauf hin, daß unter Kinderwagen sogenannte Hand leiterwagen nicht zu rechnen find, mit diesen darf also auf den Fußwegen überhaupt nicht gefahren werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 31. März 1916. Dr. Scheider, Bürgermeister. Schdr. Verkehr mit Kinderwagen ans den Futzwegeu. l Unter teilweiser Abänderung des 8 6 der Straßenpolizeiordnung vom 2. Dezember t 1890 wird hiermit Folgendes bestimmt: i Das Fahren mit Kinderwagen, in denm Kinder bis zum erfüllten 3. Lebensjahre l gefahren werden, und das. Fahren mit Fahrstühlen, in denen kranke oder gebrechliche j Personen gefahren werden, ist auf den Fußwegen gestattet, jedoch unter folgenden Be- t schränkungen: 1. Das Fahren ist nur auf dem irr der Fahrtrichtung rechts gelegenen Fußwege und zwar auf dem au die Häuser anstoßenden Teile des Fußweges zulässig. 2. Die Wagen und Fahrstühle haben den entgegenkommenden und sie überholen den Fußgängern auszuweichen. 3. Der Fußverkehr darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Bei starkem Fuß- ' verkehr haben die Wagen den Fußweg zu verlassen. - Verboten ist: f I. Das Auf- und Mfahren der Kinderwagen und Fahrstühle auf nur kurzen Strecken des Fußweges (sogenanntes Promenieren). 2. Das Stehenlassen und unnötige Halten der Wagen und Fahrstühle auf dem Fußwege, namentlich vor Schaufenstern nnd Haustüren. 8. Das Nebcneinanderfahren mehrerer Kinderwagen oder Fahrstühle; als Neben einanderfahren ist auch anzusehen, wenn zwei Personen, die Wagen oder Fahr- stuhle fuhren, nebeneinander gehen und von denen die eine den Wagen oder Fahrstuhl vor sich herschiebt, die andere ihn nach sich zieht, oder wenn eine Person einen Wagen vor sich herschiebt und einen anderen nach sich zieht. 4. Schnelles Fahren nnd jedes Gebühren, wodurch der Fußvcrkchr belästigt oder beeinträchtigt wird. 5. Das Fahren mit leeren oder nur zur Beförderung von Sachen dienenden Wagen und Fahrstühlen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden mit Geldstrafe bis- zu 60 M. und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Der Rat der Stadt Niesa, als Polizeibehörde. Bürgermeister ltt. Dehn e. Wegen der in den Gemeinden Fordere nnd Nünchritz nnSgebrochenen Maul- nnd Klauenseuche wird für den Bezirk der Staor Riesa nut Rittergut GvhUs die Wirkung des 8 168 Absatz 1 der BnndeSratsvorschriften zum NcichSvichseuchengesetzc vom 7. Dezember 1911 ausgesprochen. Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht höhere Strafbestimmungen verwirkt sind, gemäß 8 57 der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Reichsviehsenchengesetze vom 7. April 1912 mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, om 31. Marz 1916. Schdr. Einquartierung in Grvba. Am 1. April werden die Straße An der lleberlandzentralc, die Spinnerei-, Schloß-, West-, Riesaer-, Schulstrastc und der Georgplatz mit Einguartierung belegt. Gröba, am 30. März 1916. Der Gemeindevorstand. 1« Pf«. z, Ma- und Die wesentlichen Preissteigerungen der BetrieÜsmatcrialien des Gaswerkes, ins- besondere der Gaskohlen, haben den Gememderat veranlaßt ab 1. Slvril INI«, und zwar nur solange, als es die gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse erfordern, den Gaspreis für 1 «Kur Leuchtgas auf für 1 «bin Kraft««- auf für 1 «bi» Automaten««- auf zu erhöhen. Um eine Auswechselung des Zählwerkes der Automaten zu ersparen, sind die An gestellten des Gaswerkes angewiesen worden, bei der Entleerung der Antomate» für jeden verbrauchten «bin Gas sofort 1 Pf«, uachzuerhcben. Die bisher in Geltung gewesene Ermäßigung des GaSpreises während der Monate Juni, Juli und August eines jeden Jahres ist selbstverständlich bis auf weiteres in Weg fall gekommen. Die neue« Preise «eiten ab 1. April INI« ohne weiteres für alle Gas abnehmer, die nicht beim Eintritt der Preiserhöhuna den Gasverbrauch einstellen und dies vorher zum Zwecke der Absperrung der Gasleitung bei der Gaswerk-Verwaltung angezeigt haben. Gröba, Elbe, am 30. März 1916.Der Genrci idevarstand. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 1. April, von vormittags '-9 Uhr ab, gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof rohes Rindfleisch zum Preise von 50 Pfg. pro V- für die Marken-Jnhaber der Nummern 722—1000 zum Verkauf. Riesa, am 31. März 1916. Die Direktion des städt. Schlachthofes. MM oder auf der Ware der alle Preis überklebt oder überdruckt mit dem neuen Preise. Ein derartiges Vorgeben mag eine gewisse Berechtigung dann haben, wenn eS sich um Waren handelt, deren VerkaufSfälsigkeit sich ändert, etwa weil sie durch längeres Lagern verlieren oder weil sie der Mode unterworfen sind oder deren Einkaufspreise etwa börsen mäßiger Preisbildung oder sonstigen besonderen Umstanden unterliegen. Im allgemeinen jedoch muß ein derartiges Verhalten als unzulässig und unter Umständen sogar alö strafbar erscheinen. Aber selbst dann, wenn sich ein Preis aufschlag aus den angeführten Gesichtspunkten rechtfer tigen läßt, ist es dringend zu empfehlen, ihn nur so zu bemessen, daß daraus kein höherer als der im Frieden übliche Geschästsgcwinn entspringt; es könnte sonst leicht ein Vorgehen wegen übermäßiger Preissteigerung oder ans sonstigen gesetzlichen Vorschriften veranlaßt werden. — Zur Förderung d c s H y p o t h c! e n k c e d i t S durch den Staat schlügt die GeseHgebungsdeputation der Zweiten Kammer einen nationalliberalcn Anirag zur An nahme vor, der die Gründung von GemeinbcverbandS- austaltcn zur Beschaffung von zweiten Hppothekon aus gemeinnütziger Grundlage und ähnlicher Anstalten für den Grundbesitz der Großstädte Vorsicht. —* Der Bundesrat hat eine Verordnung über Preis beschränkungen bei Verkäufen Von Web-, Wi ri nn d Strick war en erlassen. Die von den stellvertre tenden Generalkommandos gleichzeitig mit deu Beschlag nahme von Tixtilicn am 1. Februar 1916 erlassene Be kanntmachung, betreffend PreiSbeschränkuugen im Handel mit Textilien, sollte wucherischen Preistreibereien beim Verkauf von Textilwaren im Augenblick der Beschlag nähme einen wirksamen tlsiegel vorschieöen. Sie hat ihre vorläufige Aufgabe erfüllt. Bei ihrem Erlaß war von vornherein klar, daß sie dauernd im vollen Umfang nicht würde aufrcchterhalten werden können. Die nunmehr er gangene Verordnung deS Bundesrates hält grundsätzlich daran fest, daß eine etwaige Knappheit an Textilien nicht zu preistreiberrschsr Ueberteucrung ausgcnutzt werden darf. Andererseits ist die Berücksichtigung der wachsenden Ge stehungskosten und der Zuschlag eines angemessenen Ge winnes bei . der Preisgestaltung zugclassen. Dem Käufer ist die Möglichkeit gegeben, einen zivilrechtlichen Anspruch auf Preisminderung gegen den Verkäufer zu erzielen. Die Geltendmachung des Anspruches erfolgt vor einem Schiedsgericht. Die Schiedsgerichte werden grundsätzlich bei den amtlichen Handelsvertretungen gelnldcc werden. Ihre unparteiische Zusammensetzung wird dadurch gewährleistet, daß der Vorsitzende und sein Stellvertreter von einer Verwaltungsbehörde ernannt werden und zwei Beisitzer Kanzler und seiner eisernen Zeit. Nicht um Vergleiche zu ziehen zwischen dem heute und dem ehemals, denn jede Zeit hat ihr eigenes Wesen, mrd dis Aufgaben verschie dener Zeiten verlangen verschiedene Mittel. Aber wir den ken zurück, um uns zu stärken; wir denken zurück in dem Gefühl, daß die Geister aller Großen, die vor uns waren, heute lvieder mit uns sind. Das Werk, das wir zu ver-. leidigen haben, war ja auch ihr Werk. So sind wir mit ihnen verwachsen durch das unzerreißbare Band gemein samer Arbeit. Bismarck, der treue Roland Deutschlands: so sehen wir ihn vor uns stehen, wie ihn das Hamburger Denkmal zeigt. So verkörpert sich uns seine Tatkraft, seine Bedeutung für das Reich, seine geschichtliche Riesen größe! Möge das Feuer, das auch au diesem 1. April Meder die mächtigen Bismarcksäulen im Reich umlodert, von neuem als weithin leuchtendes Symbol den feurigen Willen künden, das Vermächtnis des eisernen Kanzlers in Geist und Tat zu wahren. —KM. Beim Königl. Preuß. Ingenieur-Komitee in Berlin und bei dem „Kriegsausschutz für Heimarbeit", Berlin, Budapester Straße 1, gehen täglich Anträge auf Zuweisung von Näharbeit an Sandsäcken ein. um keine falschen Hoffnungen aufkommen zu lassen, wird darauf hingewiesen, daß der Bedarf des Heeres an Sanksäcken bei weitem nicht so groß ist, um die vor liegenden Gesuche zu befriedigen. Alle au der Arbeits vermittelung beteiligten Stellen, wie Magistrate, Arbeits nachweise, Wohlfahrtsvereine usw. werden daher gut tun, für andere ÄrbeitSmöglichkeiten Sorge zu tragen. Kräf tige, durch eine Familie nutzt gebundene weibliche Arbeits kräfte sind möglichst lohnender und ihren Fähigkeiten angemessener Arbeit in der Kriegsindustrie zuzuführen. Die verhältnismäßig leichte, im Hause auszuführende Sandsack-Näharbeit ist NM für schwächere oder solche Frauen aufzuspareu, die daneben einen Haushalt versehen müssen. . —* Don der Landes-Prki-prüfungsstelle für das König reich Sachsen wird gefchürheq: Unzulässige Preis- aufschlage. Seit Kriegs beginn haben eine ganze Anzahl Waren im Kleinverkaufe erhebliche Preisaufschläge erlit ten. Es konnte hierbei beobachtet werden, daß im Klein handel auch solche Waren zu erhöhten Preisen verkauft worden stnb und weiter verkauft werden, die noch zu alten Preisen vom Produzenten oder Großhändler erworben sind, bei deven also erhöhte Gestcbungskostcn den Preis aufschlag nicht bedingen. Besonders ist dies der Fall ge wesen bei Waren, die in festen Packungen oder zu be kannten bestimmten "Preisen verkauft wurden, wie z. B. bei Seifen, Tee, Kakao usw. Mitunter ist auf der Packuna Oertliches «nS Sächsisches. Riesa, den 31. März 1916. * In letzter Zeit sind in hiesiger Stadt mehrere Betrüger und Betrügerinnen mit Erfolg aufge treten. Sie haben sich bei hiesigen Einwohnern unter un wahren Angaben eingemietet und dadurch erhebliche Geld beträge erlangt. Unter den Genannten haben auch eine Manns- und eine Frauensperson von Haus zu Haus Be stellungen auf Vergrößerungen von Photographien aus gesucht und bei Erfolg Anzahlung entgegengenommen. Die Betrogenen haben aber weder die bestellten Photographien noch die Originalbilder znrückerhalten. Bor den Betrü gern wird gewarnt. — Der „Nachrichtendienst für Ernährungsfragen" wahnt: Es ist dringende vaterländische Pf icht, während dec Kriegszeit auf den Verbrauch von Eiern zum Oster feste zu verzichten und auch sonst nach Kräften mit Eiern zu sparen. Die Eiervorräte sind nicht groß und müssen daher vor allem zur Versorgung der Lazarette, Kranken häuser und Heeresverwaltungen und als Fleischersatz für Minderbemittelte dienen. Dress Mahnung, deren Beach tung von dem vaterländischen Sinne aller Beteiligten mit Sicherheit erwartet werden darf, sei namentlich auch der ländlichen Bevölkerung, die selbst Hühner hält, ans Herz gelegt. — Die Beschwerde- und Petitions-Deputation der Zweiten Kammer hat den Antrag Eastan und Gen., das Vereins- und Bersammlungsrecht betr., sowie die Petition des Landesverbandes der sächsischen Presse betr. die Pressezensur durchberaten und einen Bericht Erstattet. Die Deputationsmehrheit beschloß gegen die Stim men der sozialdemokratischen Mitglieder, -en Antrag Eastan abzulehnen, welcher die Regierung ersucht, im Bundesrate dafür einzutreten, datz das verfassungs mäßige und gesetzliche Recht der Staatsbürger in Bezug auf Ke Vereins-, Bersammlungs- und Pressefreiheit sofort wlederhergestellt werde. Zu der Petition des Landesver bandes der sächsischen Presse, die Regierung möge darauf hinwirken, daß die Pressezensur mehr sachgemäß, weit herziger und in der Form wohlwollender ausgeübt werde, beschloß die Deputation einstimmig, die Petition der Re gierung in dem Sinne zur Erwägung zu überweisen, daß die politische und wirtschaftspolitische Zensur weitherzig und gleichmäßig und nur insoweit ausgcübt werde, als dies die siegreiche Durchführung deS Krieges unbedingt erfordere. —" Z usm 1. April. Wieder gehen am Datum von MSmarckS GeburtStaa Ke Gedanken rückwärts zum eisernen
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