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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.04.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-04-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191604118
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160411
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160411
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-04
- Tag1916-04-11
- Monat1916-04
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.04.1916
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Riesaer H Tageblatt Dienstag, 11. April IvlS, avenvs 84 «9 Fahr« Fnd. Der Gcmcindcvorftand «« Aernjprrthsteü» Nr. 20. und An;rigrr Mtblau und Anzeigers Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie in Röderau liegt beim Postamte daselbst vom 12. ab 4 Wochen aus. Dresden-A., 8. April 1916. Kaisers. Ober-Postdirektivn. Städtischer Fleischkouserven-Berkanf. Mit Rücksicht auf die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 8. April 1916 NeberganaSbestimmungen zur Verordnung, die Regelung des Fleischverbrauchs betreffend, muß der Verkcknf der Konserven am Mittwoch, den 12. April und , » 19. . ausgesetzt werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 11. April 1916. Oerttiches mW Sächsisches. Riesa, den 11. April 1916. —* Auf die Bekanntmachung des Kirchenvorstandes im amtlichen Teil dieser Nummer wegen unentgeltlicher Abgabe von Lebensbäumen »rächen wir hiermit auf merksam. —* Die Reichsgetreidestelle gibt den Getreidekaffee fabrikanten jetzt große Mengen Roggen gegen die Ver pflichtung ab, diesen nur zur Herstellung von Roggen kaffee zu verwenden. Gleichzeitig muffen sich die Ab nehmer der Fabriken verpflichten, beim Kleinverkauf für lose Ware den Preis von 38 Pfg. und für verpackte den von 45 Pfa. für das Pfund nicht zu überschreiten. —* Auf die Eingabe der Dresdner Handelskammer gegen die von manchen Militärbehörden geforderte erhöhte Haftpflicht der Arbeitgeber für beurlaubte Militär personen hat das Ministerium der Kammer mitgeteilt, daß die beanstandete Verpflichtungserklärung für die Dauer des Krieges von den Militärbehörden nicht mehr gefordert werden wird. — Der Landeskulturrat für das Königreich Sachsen richtet an die Landwirte und Gartenbesitzer die Aufforderung, jedes Stück verfügbaren Landes zum Anbau von Früh kartoffeln zu verwenden. Gleichzeitig erklärt er sich bereit, für geeignetes Saatgut zum Preise von 7,50 bis 8 Mk. Sorge zu tragen, während Besitzer oder Pächter von Garten» oder Feldstücken, deren Einkommen die 8. Steuer klasse nicht überschreitet, Saatgut durch den LandeSkultur- rat zum Vorzugspreise von 5 Mk. für den Zentner erhalten. Die Abnehmer müssen sich schriftlich verpflichten, die Kar toffeln auch wirklich zum Anbau zu verwenden und den Preisnachlaß für sämtliche bezogenen Kartoffeln zurückzu erstatten, wenn dis Kartoffeln nicht zu dem besagten Zweck verwendet worden sind. — Der Kriegsansschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatz mittel, G. m. b. H., Berlin, Bellevuestraße 14 — Telegramm adresse für Kaffee: Kriegskaffec, und für Tee: Krieastee — teilt mit: Die große Zahl der an uns ergangenen Zuschriften veranlaßt uns, nochmals auf die Verordnung des Reichs kanzlers vom 6. April 1916 «Reichsgesetzblatt Seite 245 und folgende zu verweisen, wonach seit dem 7. April 1916 Rohkaffee nur mit Zustimmung des Kriegsausschusses geröstet werden darf. Diese Zustimmung wird, solange die vorhandenen Vorräte sich nicht übersehen lassen, nicht er teilt werden. — Auf Grund der Verordnung deS Bundesrats über die Regelung der Preise für Gemüse und Obst vom lll. November 1915 (Reichsgesetzblatt S. 752) ist vom Reichs kanzler folgendes bestimmt worden: Die Bekanntmachungen über die Festsetzung von Preisen für Gemüse, Zwiebeln und Sauerkraut vom 4. Dezember 1915 (Reichsgesetzblatt S. 803) und 25. Januar 1916 (NcichSgesetzblatt S. 63) treten bezüglich der Bestimmungen über die Erzeugerpreise für Kohlrüben (Steckrüben, Wruken oder Datschen) und über die Herstellerpreise für Sauerkraut (Sauerkohl) am 31. Mai 1916, im übrigen mit dem Tage der Verkündigung dieser Bekanntmachung außer Kraft. — KM. Die in 8 7 der Bekanntmachung, betreffend Regelung der Arbeit in Web-, Wirk- und Strickstoffe ver arbeitenden Gcwcrbezweigcn, vom 4. April 1916 (Nr. Bst. I. I2S1/3. 16 KR A.) festg^etzte Frist für die Einreichung des PerjonenverzeichmsseS wird, wie die stellvertretende» Ge neralkommandos 18. und 19. A.-K. bekanntmachen, bis »Utzr 15. April 1916 verlängert. — Die Staatsbahnverwaltung hat sich mit der Ein führung der Sommerzeit eingehend beschädigt und alle Bedenken, die gegen den Plan erhoben worben sind, überwunden. Im örtlichen Verkehr werden sich beim seitdem nicht öohin zurückgekehrt. Hoffentlich gelingt cs den eifrigen Nachforschungen der Behörden, nun auch den Täter bald zu ermitteln. * Chemnitz. Nach einer Zusammenstellung des NatcS sind vom städtischen Grundstiicksamtc etwa 40 Hektar brach liegenden Landes an 14 Vereine und 780 Familien als Acker- nnd Gartenland vergeben worden. Einen Teil des Landes hatte die Stadt gepachtet, bearbeiten und mit Aussaat ver sehen lasten und gegen Erstattung der Selbstkosten der Pslege und Ernte Vereinen und Einzelpersonen überlassen. Vom Truppenübungsplatz in Ebersdorf wurde ein größerer Teil zur Aussaat von Sommergetreide und als Wiesenland ver- geben, und einen kleinen Teil von reichlich 1 Hektar hat die Gartenverwaltung mit Feldsrüchtcn und Gemüsen bebaut und die Ernte verkauft. Johanngeorgenstadt. Zwei hiesige Glacehand- schuhfabrikcn, L. Cohn und Amcricain u. Co., haben ihren sämtlichen männlichen und weiblichen Arbeitern gekündigt, da der Betrieb eingestellt werden soll. Die für die hiesige Stadt außerordentlich bedauerliche Maßnahme ist darauf zu- rückzuführcn, daß die groben in deutschen Häsen liegenden Vorräte an fertigen Waren durch die Engländer an der Ver schiffung nach Amerika verhindert werden. Neugersdorf. Bei Bauarbeiten auf der Bahnstrecke zwischen hier und Eibau kam eine junge Ocsterreicherin zu Fall, wobei ihr vou heranrollcnden Wagen der rechte Arm abgefahren wurde. Zwickau. Die hiesigen «Schulbehörden haben ans Vor schlag des Gesamtdirektoriums genehmigt, daß diese Ostern in den Volksschulen keine Zuckertüten an die neneintretende» Kinder ausgeteilt werden. Glauchau. Auf eigene Faust Papier gesammelt hatte hier ein Schüler gelegentlich der Papicrwochc. Er hatte über drei Zentner zusammengebracht, lieferte es aber nicht ab, sondern verkaufte cS und verbrauchte den Erlös in seinem Nutzen. Der Junge war so raffiniert, daß er sich unter fal schen Angaben vom Schulunterricht befreien ließ und wäh rend dieser freien Zeit ans den Pavierhandcl ging, um ihn möglichst unauffällig zu bewirken. Jetzt ist dis Sache an den Tag gekommen. 88 Plaueu i. D. Vor dem hiesigen Landgericht hatte sich der Landwirt Albert Ludwig aus Erlbach wegen Ver gehens gegen das Vereinszollqesetz zu verantworten. Be kanntlich blüht an der sächsisch-böhmischen Grenze der Nich- schmuggel. Nach eitler an die Zollbehörde gelangten geheimen Anzeige sollen in einer Woche 38 Ochsen aus Sachsen nach Böhmen gepascht worden sein und dabei sollen ganz erheb liche Gewinne, nämlich 100 bis 150 Mk. Verdienst für das Stück Vieh gemacht werden. Den Gewinn, der während der Kriegszeit so den Paschern zufiel, schätzt der verborgen gebliebene Änzeigeerstatrer auf 26 000 Mk. Dein Ange- klagten wurde nun zur Last gelegt, zwei Ochsen im Werte von 1900 Mk. nach Böhmen gepascht zu haben. Der An geklagte bestritt dies und es konnte ihm auch nicht mehr als er selbst zuaab, nachgewiesen werden, nämlich daß er bei dem Abtrieb der Ochsen von Erlbach nach OelSnitz die auf dem Vcrsendungsschein festgesetzte LranSportzeit nicht eingehalten hat, indem er um '/,5 Uhr statt um 6 Uhr morgens ausbrach. Er konnte daher nur wegen dieser OrdnunqSwidrigkcit verurteilt werden und zwar wurden ihm 5 Mk. Geldstrafe oder 1 Tag Haft auferlegt. Immer hin bat er, da er zur Strafe verurteilt ist, die erheblichen GcrichtSkosten zu tragen. Im Falle der Verurteilung wegen Kontrebande wäre er zu dem doppelten Werte des Pasch- auteS verurteilt worden und außerdem Einziehung dec bei den Tiere ausgesprochen worden. Mit 5 Mk. statt 5700 Mk. kam er also sehr gut davon. Die Zollbehörde hat jetzt ver schärfte Maßnahmen gegen den Viehschmuggel an der sächsisch böhmischen Grenze getroffen und geht allen verdächtigen Elementen scharf nach. Ucbcrgang in die neue Zeitrechnung Schwierigkeiten über haupt nicht ergeben- man wird die Stellung der Uhr in eine Betriebspaufe legen, in tvelcher der Zugverkehr ruht: am 1. Mai verkehren dann alle Züge zu den Zeiten, die im Sommer-Fahrplan stehen, nur daß die Zeiten eigent lich eine Stundesväter liegen. Die Fernzüge freilich wer den gegen die Mnteruhr eine Stunde früher eintresfen. Der sich daraus ergebenden Schwierigkeiten hofft inan durch Fahrplanberichtigungcn Herr zu werden. Muß man ja doch mit den durch die west- und osteuropäische Zeit rechnung bedingten Uhrcndifferenzen und mit Zugverspü- tungen im Eisenbahnverkehr fertig werden. Für das reisende Publikum empfindlich wird nur der Uebcrgang zur alten Zeitrechnung sein: in der Nacht zum 1. Oktober werden alle Fernzüge eine Stunde lang liegen bleiben müssen, um mit der zurückgestellten Uhr und den Zeiten des Winterfahrplans wieder in Nebercinstimmung zu kommen. — Zur Regelung des Fleischverbrauchs hat das Ministerium des Innern eine Verordnung erlassen, die im amtlichen Teile abgedruckt ist. Mr heben daraus hervor, daß in der Zeit vom 11. bis einschließlich 24. April Hausschlachtungen mit Ausnahme von Notschlachtungen verboten sind, daß in der Zeit vom 11. bis einschließlich 16. Llpril an Verbraucher Fleischkonserven in luftdichten Packungen überhaupt nicht, Flcischdaucrwarcn, insbesondere Dauerwurst, Schinken und Rauchfleisch nur im Aufschnitt und Pökelfleisch nur in Mengen von höchstens einem Pfund abgegeben werden dürfen. — Der Kantoren- und Organistenverein der Kreishauptmannschaften Dresden und Bautzen hält seine diesjährige Hauptversammlung am 28. Mai in der Gastwirtschaft zu den „Drei Raben" in Dresden ab. Auf der Tagesordnung steht u. a. ein Bericht des Vorsitzenden Kirchenmusikdirektor Gurke-KStzschenbroda über das Thema: „Zum 40 jährigen Bestehen unseres Vereins", ferner ein Vortrag des Königl. Musikdirektors Hoforganist Grund mann über „Die Entstehung der Oper und ihre Entwick lung bis zur Reform Glucks." * Röderau. Die Friedrich-August-Medaille in Silber wurde dem Sergeant Mar Schellenbergcr, bereits Inhaber des Eisernen Kreuzes 2. Klaffe, verliehen. Er ist ein Sohn des Bahnwärters Schellenberger, hier. Döbel». Um bis zur Einführung -er Fleischkarten daS Einhamftern von Fletsch- und Wurstwaren zu verhin dern, hat der Stadtrat die hiesigen Fleischeretbetriebe veran laßt, übermäßig große Einkäufe, die über die Deckung des täglichen Bedarfs hinauSgehen, mit Namen des Käufers und Menge in «ine Liste cinzntragen und diese am 15. d. M. ein zureichen. Dresden. In einem Sandgrubentciche in Vorstadt Kaditz ertrank am Sonnabend nachmittag ein neunjähriger Knabe, der mit Kameraden sich a«S Brettern ein Floß ange- fcrtigt hatte und rücklings ins Wasser gefallen war. Der Leichnam ist noch nicht geborgen. Zu gleicher Zeit fiel in der Nähe -er ÄngustuSbrücke die elfjährige Hildegard Schloöder in die Elbe und ertrank. * Pirna. Einem Ersuchen des OrtauSschusteS für daS Wohnungswesen entsprechend hat der Rat beschlossen, eine Zählung der in Pirna leerstehenden Wohnungen vornehmen zn lassen, um die zur Beseitigung deS nach dem Kriege zu erwartenden Mangels an Kleinwohnungen erforderlichen Maßnahmen vorzuberetten. Chemnitz. In -er am Sonntag früh an der Zscho- pauer Straße aufgefimdenen Toten ist die hier Limbacher Straße Nr. 81 wohnhafte Arbeiterin Anna Klara Oertel, ge boren am 21. Juli 1808 zu Plauen t. B., festgestellt worden. Die Oertel, die in einer hiesigen Maschinenfabrik beschäftigt war, hatte am Freitag abend ihre Wohnung verlassen und ist Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abend« '/,7 UL, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Tröger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Stummer des Ausgabetages sind bi» 10 Uhr vormittags aufzuneben und im vorau» zu bezahle»: eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätze,» wird nicht übernommen. Preis für die 43 wm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- sprechend höher. Nachweisung»- und DcrmitlclungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogea werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahltmgS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". RotattonrdruSund Verlag: Lang erL Winterlich Riesa Geschäftsstelle: Woetbettratze KV. Verantwortlich iii>- MedaNWn: <ür»r.e:r Hähncl, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dtttrich,Riesa. Speckverkttttf m Gröba. Der bereits angekündigte Verkauf von gesalzenem Speck findet Mittwoch, de« 12. April ISIS, im Grundstück Weststrabe Nr. 14 nach Maßgabe der auLgegebenen Marken in folgender Reihenfolge statt: Nr. 1—125 von 8—9, Nr. 126—250 von 9—10, Nr. 251-375 von 10-11, Nr. 376-500 von 11-l 2, Nr. 501-625 von 12-1, Nr. 626-750 von 2-3, Nr. 751—875 von 8-4, Nr. 876-1000 von 4-5, Nr. 1001-1125 von 5-6 und Nr. 1126-1250 von 6-7 Uhr. „ Der angckündigte Verkauf von Flciscßkonscrven darf kaut Verordnung des Ministe riums des Innern vom 8. April 1916 nicht stattfinden. Während des Speckverkauss sollen außerdem eine große Anzahl kleine nnd große, leer« Kisten verkauft werden. Brotausweiskarten find mitzubringeu. Gröba, am 11. April 1916. ÜtltWBeWmM W LmSmi. ck UksklW NkWnimU ick., vom 3. Avril 1916. Mit Rücksicht auf die bevorstehende Einführung von Fleischkarten, sowie darauf, daß sämtliche Schlachtungen nach dem 1. April den Kommunalverbänden auf die Zahl d« zulässigen Schlachtungen angerechnet werden, wird folgendes verordnet: 1. In der Zeit vom 11. bis einschließlich 24. April sind Hausschlachtungen mit Ausnahme von Notschlachtungen verboten. Die Amtshauptmannschaften und Stadträte der bezirkZfreien Städte können Aus nahmen bewilligen. 2. In der Zeit vom 11. bis einschließlich 16. April dürfen an Verbrancher Fleisch konserven in luftdichten Packungen überhaupt nickt, Fleischdauerwaren, insbesondere Dauerwurst, Schinken und Rauchfleisch nur in, Aufschnitt und Pökelfleisch nur in Mengen von höchstens einem Pfund abgegeben werden. 3. Sonntag, den 16. April, darf Fleisch im Sinne von 8 1 der Verordnung, die Regelung des Fleischverbrauchs betreffend, vom 3. April an Verbraucher nicht abgegeben werden. Gast- und Sveisewtrtschaften und ähnliche Betriebe von Vereinen, Wohlfahrts- emrichtuvtzcn usw. werden von diesem Verbote uicht betroffen. 4. Wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis pl S Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. 5. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, den 8. April 1916. 326iH8I!l Ministerium des Innern. 1745 Gttirmttmachllllg. Der unterzeichnete Kirchenvorstand ist in der Lage, Lebensbäume für Gräber auf hiesigem Friedhöfe unentgeltlich an Unbemittelte abzugeben. Wer solch einen LebcnSdaum haben möchte, wolle sich an Herrn Kirchcuvorstcher Richter (Meißner Straße 28) wenden. Riesa, 11. April 1916. Der Kirchenvorstand. Friedrich.
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