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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.04.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-04-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191604144
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160414
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160414
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-04
- Tag1916-04-14
- Monat1916-04
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.04.1916
- Autor
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Freitag, 14. April 1V16, aveads. 87. «S. Faürg. 5"* Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abends'/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlick 70 Pf. Anzeige« für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugcben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für dar Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrist-Zeilc (7 Silben) 20 Pf., Ortspreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- fprechend hohkr. Nachweisung!» und WermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Maae einaezogen werden muß oder der Auftraggeber in' Konkurs gerät. Zahlung!- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an ocr Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer L Win te rlich Riesa Geschäftsstelle: Woetbeltratze KS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähncl, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich,Riesa. Fud. «re- GeschSftsstelle Gemeindeamt Berzinsnug derEiulaßev vom Tage der Einzahlung ab bis znm Tage der Rückzahlung. Kolreuioie Uebertraguug oukwä-is ancelegier Gelder. Ausgabe von Kontrollmarken. Geschäftszeit: Montags — Freitags 8—1 u. 3—5 Uhr. Sonnabends 8—1 Uhr u. 2—3 Uhr. — Sirenoste Geheimhaltuna aller Einlagen. — Oertliches nrw Sächsisches. Riesa, den 14. April 1916. —* Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet wurde der Offizierstellvertreter A. Böhm, früher Schirr meister beim hiesigen Art.-Depot. —»Die Osterferien haben in den Schulen heute begonnen. Der Unterricht nimmt nach den Ferien Montag, den 1. Mai, wieder seinen Anfang. — Der Baltanzug hat im neuen Sommerfahrplan eine weitere Beschleunigung erfahren. Er verkehrt ab Unter Garantie der Gemeinde. Nutzung auf nicht landwirtschaftlich genutzten Grund stücken seine Zustimmung. Die Verordnung verpflichtet die Besitzer von Korst- und anderen nicht landwirtschaftlich ge- nutzten Flächen Weide und dergleichen, auf Anordnung der höheren Verwaltungsbehörde nach den von ihr festgesetzten Bedingungen, Gemeinden und Privaten die Streu-, Futtcr- und Weidcnutzung zu gestatten. Die Weidenutzung ist be schränkt auf Schweine und Rindvieh, jedoch für diese Vieh gattungen müssen unter Umständen auch Hürden und Unterkunftsräume jmm Uebernachten angelegt werden können. Selbstverständlich wird auf die eigene Nutzung Freibank Riesa. Morgen Sonnabend von nachmittag 1 Ahr ab gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof rohes Rindfleisch zum Preise von 75 Pfg., sowie gekochtes Schweinefleisch zum Preise von 1.20 M. für die Inhaber der Marren Nr. 152 bis 400 pro Kk zum Verkauf. Riesa, den 14. Avril 1916.Die Direktion des städt. Schlachthofes. Freibank Zeithain. Von morgen früh 7 Uhr ab wird das Fleisch einer Kuh verkauft. Der Gemeindevorstand. 1. Mai zwischen Berlin und Wien wie folgt: ab Berlin Anh. Bf. Mittwochs und Sonnabends 7.55 Lorm. über Röderau, an Dresden Hbf. 10.21, ab 10.25 Norm., ab Let schen 11.21 Norm., in Wien Norobf. 6.43. In der Gegen richtung verläßt er Wien Nordbf. Montags und Donners tags 11.36 Norm., trifft in Letschen 6.59 Nachm., in Dresden Hbf. 7.55 Nachm.. in Berlin Anh. Bf. 10.20 abends ein. Die Balkanzüge stellen hiernach die weitaus schnellste Ver bindung mit der österreichischen Hauptstadt dar. —* Der Bundesrat erteilte in *einer gestrigen Sitzung einer Verordnung über Streu-. Heide, und Weide Kleischbestandsermtttelmlg in Gröba. 1. Wer gewerbsmäßig Fleisch an Verbraucher abaibt, ist verpflichtet, seinen Waren bestand vom 15. April nach Geschäftsschluß dem Kommunalvcrband auf einem vor geschriebenen Vordruck anzuzeigen. 2. Verbraucher, welche mit Beginn des 17. April Fleisch in Gewahrsam haben, sind verpflichtet, dies auf einem vorgeschnebenen Vordruck der Gemeindebehörde anzuzeigen. Die vorgeschriebenen Vordrucke sind heute sämtlichen Händlern und HauShal- trmgen zugestellt worden. Wer versehentlich keinen Vordruck erhalten haben sollte, wird hiermit ausgefordert, sich umgehend einen solchen im Gemeindeamte — Zimmer Str. 10 — zu holen. Die Vordrucke sind von den Händlern bczw. Haushaltungsvorständen wahrheits gemäß auszufüllen und zu unterschreiben. Beträgt die vorhandene Fleischmenge für jede Person eines Privathaushaltes nicht mehr als 3 Pfund, so ist das Formular nicht auS- zufüllcn, aber zu unterschreiben. Die ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucke werden am 17. April wieder eingesammelt werden und sind zu diesem Zwecke von früh an bereit zu halten. Grö-ba, am 13. April 1916.Der Gemeindevorfland. Äkichel-Ltklss' md KackMamKÄldW « 17. Mi! 1818. Gemäß einer hierzu ergangenen Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern hat eine Erhebung darüber stattzufinden, welche Menge» Sveisekartossel» in den ein zelnen Haushaltungen in der Zeit vom All. Avril bis znm 15. August dieses Jabres noch benötigt werden, wie grost die etwa vorhandenen Vorräte sind nnd wieviel Per sonen in den betreffenden Haushaltungen zu beköstigen sind. Die Erhebung erfolgt Msntag, den 17. April Illll» durch freiwillige Zähler nnd wird durch Feststellung m den einzelnen Haushaltungen vorgenommcn werden. Dem Zähler sind die erforderlichen Angaben genau und bereitwilligst zu machen. Bei der Berechnung des Bedarfs ist 1 Pfund Kartoffeln täglich für den Kopf der vcrsorgungsbcrechtigicn Bevölkerung in Ansatz zu bringen. Ausschließlich in der Industrie beschäftigte, und zwar mit Tag- und Nachtschicht schwer arbeitende Personen, aber nur diese, können lediglich für ihre Personen, also nicht etwa auch für ihre Angehörigen, die Gewährung von 1'^ Pfund täglich beantragen. Um den Zählern die Menge der vorhandenen Kartoffelvorräte sofort angeben z« können, ist das Gewicht der Kartoffeln durch Nachwiegen rechtzeitig zu ermitteln. Zwecks Nachprüfung der Angaben ist cs den Zählern gestattet, diejenigen Räume, in denen nach ihrer Meinung Kartoffeln lagern könnten, zu betreten. Wer am Montag, den 17. April 1916, in seiner Wohnung nicht selbst solange an wesend sein kann, bis der Zähler dagcwesen ist, hat dem Hauswirt oder dessen Stellver treter die erforderlichen Angaben zü machen. Dieser ist verpflichtet, diese Angaben dem Zähler unaufgefordert mitzuteilen. Wer die von ihm geforderten Angaben nicht gewissenhaft und rechtzeitig macht, hat keinen Anspruch, bei der künftigen Kartosfelversorgung berücksichtigt zu werden. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden gemäß 8 10 der Be kanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 7. Februar 1916 über die Speise kartoffelversorgung im Frühjahr und Sommer 1916 mit Gefängnis dis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, den 14. April 1916.Gßm. Handelsschule Riesa. Die Aufnahmeprüfung der «»gemeldeten Schüler findet Sonnabend, de« SS. April, vorm. 8 Uhr in der Handelsschule Zimmer Nr. 3, die der Schülerinnen Dienstag, den S. Mai» vorm. 8 Uhr Zimmer Nr. 5 statt. Weitere Anmeldungen (unter Vorlegung des letzten SchulentlaffungszeugnisseS) für Lehrlingsabteiumg und Vollschule können noch berücksichtigt werden. Riesa, den 13. April 1916. ' Die Direktion der Handelsschule. , E. Oehme. Stadtbücherei, über 5500 Bande, jeden Montag, ausschließlich schulfreier Tage, abends von 7—*/?9 Uhr geöffnet. Eingang: Haupttor des KnabenschulgebäudeS Goelhestr. Leihgebühr für den Band 1 Woche 3 Pf., 2 Wchn. 5 M-, 3 Wchn. 8 Pf., 4 Wchn. 10 Pf. Die Verwaltung der Stadtbücherei. F. B.; Thielemann. Das Diphtherie-Heilserum mit den Kontrollnummern: 334 bis 338 einschließlich aus der chemischen Fabrik E. Merck in Darmstadt ist wegen Abschwächung zur Ein ziehung bestimmt worden. Dresden, den 12. Avril 1916. 423IIK Ministerium ded Inner«. 1808 Die durch Bekanntmachung vom 12. März 1916 festgesetzten Kleinhandelspreise für Kartoffeln gelten nicht beim Verkaufe der aus Schlesien bezogenen Kartoffeln durch die Gemeinden. Die Gemeinden find berechtigt, diese Kartoffeln zum Selbstkostenpreise ab- tugebei. Großenhain, am 18. April 1916 624 u I' II Der Komnrunalverband. Auf Grund von 8 10 der Bundesratsverolönung über die Regelung des Verkehrs mit Kartoffeln wird hiermit die Ausfuhr der Kartoffeln aus dem Bezirke des Kom- «uualverbandes Grvstcnhain verdaten. Ausnahmen von diesem Verbote sind nur mit Genehmigung der Königlichen Amts hauptmannschaft zulässig. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Großenhain, am 13. April 1916. S24 » k II Der Kommnnalverband. MMtäremqMrtscnlNg. Am 16. dieses Monats treffen 80 Unteroffiziere ein, die auf die Dauer von 10 Wochen in Dürgerguartieren unterzubringen sind. Inhaber von Garconwohnungen, welche gesonnen sind, von den unterznbringenden Unteroffizieren welche aufzunebnicn, werden ersucht solches bis Sonnabend, den 15. d. MtS., mittags 12 Uhr bei unserem Ouartieramt anzuzeigen. Der Rat der Stadt Riesa, am 13. April 1916. Eltz. Krdfamuiemmrerstützung. Die nächste Auszahlung findet Nkontag, den 17. April ISIS statt und zwar: für die Inhaber der Nummern 1—350 von vorm. 8—10 Uhr, ... . . 351-700 „ „ 10-12 „ und ... „ „ 701—1060 „ nachm. 3—5 „ Mr den übrigen Verkehr ist die Stadthauptkaffe an diesem Tage geschloffen. Alle Veränderungen sind sofort zu melden. Der Rat der Stadt Riesa, am 14. April 1916. H. Ausschneiden und aufhoben. Ausgabe und Mtteferrmg der Fleifchmarken. Im Anschluß an die Bekanntmachung des Kommunalverbandes Großenhain vom 11. April 1916 (Nr. 85 des Riesaer Tageblattes) wird hiermit folgendes angeordnet: Die erste Ausgabe von Fleifchmarken für die Privat- und AnftaltShaushaltungen auf die Zeit vom 17. April bis 15. Mai 1916 erfolgt am Sonnabend, den 15. April ISIS - von vormittags '/.V Ildr bis mittags 1 Uhr in den zur Entnahme von Brotmarken und Butterkarten bestimmten VerteilungSstellen auf Antrag der HaushaltunqSvorstände bczw. Anstaltsleiter hin. Die Abgabe der Marken erfolgt nur gegen Vorzeigung der BrotauSweiskarteu. Für Kinder ist auf Erfordern das Alter durch Vorlegung des Familienstammbuches oder Geburtsscheines nachzuweisen. II. Die Ausgabe von Fleischmarke» für Gast- und Sveisewirtschafteu im Sinne von 8 14 der Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 11. April 1916 erfolgt; Montag, den 17. April, von vormittags 8 Uhr ab bis nachmittags 1 Uhr im Ratbause, Ratshaüptkanzlei, Zimmer Nr. 2, auf entsprechenden Antrag hin. Ebenda sind auch zur gleichen Zeit die Speisekarten der Gast- und Svelsewirt- fchaften (8 14, Aüs. 2 und 3 der Kvmmunal-VerbandS-Äekanntmachung vom 11. April 1916) zur Abstempelung vorzulegen. Die Ausgabe von TageSfleischmarken für in hiesigen Gasthäusern übernachtende Fremde, die nicht im Königreich Sachsen fleischmarkenbezugsberechtigt sind, erfolgt auf ent sprechenden Antrag von Montag, den 17. April, vormittags 8 Uhr ab im Einwohnermeldeamt, Rathaus, Zimmer Nr. 14 in den übliche» Geschäftsstunden. Ebenda sind auch folgende aus die Fleifchmarken bezüglichen Geschäfte zu erledigen: 1. Die Anmeldung des Wegfalls fleischmarkenbezugSbercchtiater Personen durch Tod oder Wegzug nach Orten außerhalb Sachsens oder Eintritt in eine An stalt (z. B. Krankenhaus) (8 12, Abs. 1 der Kommunal-Verbandsbekanntmachung vom 11. Avril 1916), 2. Anträge auf Ausstellung von Fleischmarkenabmeldeschetne« im Sinne von . 8 12, Absatz 2 der Kommunal-VerbandS-Bekanntmachung vom 11. April 1916, 3. Anmeldung von Personen, die aus Orten außerhalb Sachsens hierher zu dauerndem Aufenthalt oder besuchsweise zuziehen oder aus Anstalten austreten behufs Eintritts in die Fleischversorgung (8 12, Absatz 3 der Kommunal- Verbands-Bekanutmachung vom^l. April 1916). Die nach 8 21, Absatz 3 der Kommunal-Verbands-Bekanntmachung vom 11. April 1916 oorgeschriebcne, allwöchentlich von sämtlichen Fleischverkaufsstellen zu bewirkende Ab- lt^ernng der Fleischmarken hat regelmäßig an jedem Montag für die vergangene Woche auf dem Rathause, Ratshauptkanzlei, Zimmer Nr. 2, zu erfolgen. Riesa, am 14. April 1916. Der Rat der Stadt Riesa. lesaerD Tageblatt «Md Airxrlgrr (Lldeblatt Md Züyckgrr). für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riefa, sowie den Gemeinderat Gröba.
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