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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.04.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-04-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191604268
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160426
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160426
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-04
- Tag1916-04-26
- Monat1916-04
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.04.1916
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Riesaer D Tageblatt Aemsprechstell» Mittwoch, 26 April IN 16, aveuos VN. JMr« SS 'v. -H-, «nh, Anzeiger iLidedlM Mld A»)tiger> Amtsötatt für die Könlgl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Zur Ausschreibung gelangen: Austveifiarbeiten der Wohuräume (Schweizer-, Voigt-, Kutscher-, Drescher- und Russenwohnung) im Rittergute GöhliS. AngebolLvordrucke hierzu sind zu entnehmen im Stadtbauamte und daselbst anSge- fiillt wieder cinzurcichen bis Montag den 1. Mai 1010, vormittags IO Uhr. Die Arbeit ist sofort nach Auftragserteilung auszuführen. Die Ablehnung aller Angebote, die Auswahl unter den Bietern und die Teilung der Arbeiten bleiben Vorbehalten. Riesa, am 2b. April 1916. Der Rat der Stadt Miesa. Für Ostermädchen wird geeignete Unterkunft möglichst in einem landwirtschast» licheu Betriebe gesucht. Meldungen erbittet umgehend der Gemeindevorstand z« Gröba. Um den vielfach noch bestehenden irrtümlichen Auffassungen über die Auslegung der Bekanntmachung des Herr» Reichskanzlers über Kaffee und Tee vom 6. April 1916 entgegen zu treten wird auf Ansuchen des Kriegsausschusses für Kaffee, Tee und deren Er satzmittel nachstehendes bekannt gegeben- Großenhain, am 25. April 1916. 246 KrH Der Kommunalverband. Zur Anmeldung Ser Kaffee- und TeevorrSte. Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß die gesetzliche Pflicht zur Anmeldung aller Kaffee- und Teevorräte in zahlreichen Fällen noch nicht erfüllt worden ist, obgleich die Unterlassung der Anmeldung mit strenger Strafe bedroht ist. Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel, G. m. b. H-, Berlin 9, Bellevuestr. 14 erinnert des halb wiederholt an diese allen Beteiligten obliegende Verpflichtung. Anmeldepflichtig find: der Kaffee Mengen von 10 Kg und mehr: bei Tee Mengen von 5 l-Z und mehr. Ber Tee bestehen im Publikum noch Zweifel darüber, ob die in Paketen befindliche Ware ebenfalls der Anmeldungspflicht unterliegt. Dies ist der Fall: alle Tee mengen über 5l-g sind anmeldepflichtig, auch wenn sie schon verpackt sind. Etz ist ferner vorgeschrieben daß, wer Kaffee und Tee in Gewahrsam hat, ver pflichtet ist, die vorhandenen Mengen getrennt nach Art und Eigentümer unter Bezeichnung der Eigentümer und des Lagerortcs anzuzeigcn. Der Ausdruck „Gewahrsam" wird viel fach nicht richtig verstanden. Mit diesem Worte soll auSgcdrückt werden, daß derjenige, HaS Riesaer Tageblatt erscheint seden La» abends */,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn-und Festtage. Bezugspreis, hegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzuaeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für. das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprerS 15 Pf.; zeitraubender uns tabellarischer Satz ent- tzrrechend höher. Nachwcisungs- und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogeu werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Lau g er t Winte rlich Ni-sa WesibLitSstelle: vioetbestratze 5S. Verantwortlich iür Redaktion: Hähncl, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Oertliches mrd Siichfisches. Riesa, dm 26. April 1916. —* Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet wurde der Gefreite Arthur Mieth im 177. Jnf.-Regt. — Der Bundesrat hat, wie mitgeteilt, auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung- des-BkMdesrateS zu wirtschaftlichen Maßnahmen usni. vom 4. August 1914 eine Verordnung über die Todeserklärung Kriegs- verschollener erlassen. Ihr wesentlicher Inhalt besagt: Wer als Angehöriger der bewaffneten Macht des Deutschen Reichs oder eines mit ihin verbündeten oder befreundeten Staates an dem gegenwärtigen Kriege teilgenommen hat (8 15 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und während des Krieges vermißt morden ist, kann im Wege des Aufgebots verfahrens für tot erklärt werden, wenn von seinem Leben ein Jahr lang keine Nachricht eingegangen ist. Das gleiche gilt für Personen, die nicht zur bewaffneten Macht ge hören, wenn sie sich bei ihr aufgehaltcn haben oder ihr ge folgt sind, oder wenn sie in die Gewalt des Feindes ge raten sind. Als Zeitpunkt des Todes ist, sofern nicht die Ermittlungen ein anderes ergeben, der Zeitpunkt anzu nehmen, in dem der Antrag auf Todeserklärung zulässig geworden ist. Wird der Verschollene seit einem besonderen Kriegsereignis (einem Gefecht, einer Sprengung, einem Schiffsunfall oder Vergleichen), an dem er beteiligt war, vermißt, so ist der Zeitpunkt des Ereignisses als Zeitpunkt des Todes anzunchincn, es sei denn, daß die Ermittlungen die Annahme rechtfertigen, der Verschollene habe das Er eignis überlebt. Solange nicht die Todeserklärung erfolgt ist, wird das Fortlebcn des Verschollenen bis zu dem Zeit punkt vermutet, der nach 8 2 in Ermangelung eines anderen Ergebnisses der Ermittlungen als Zeitpunkt des Todes an zunehmen ist. Der Antrag auf Aufhebung der Todeser klärung hat dieselben Wirkungen wie die Erhebung der Anfechtungsklage. Ist die Todeserklärung durch Klage an gefochten, so ist das Verfahren über die Anfechtungsklage bis zur Entscheidung über den Antrag ausznsetzen. Wird die Todeserklärung aufgehoben, so wirkt der Beschluß für und gegen alle. Das Gericht kann das Verfahren auf die Dauer von längstens einem Jahre aussetzen, wenn eine weitere Nachricht nach den Umständen des Falles, insbe sondere nach der Entfernung des letzten bekannten Aufent haltsortes des Verschollenen, nicht ausgeschlossen erscheint. Hat der Verschollene die Todeserklärung überlebt, so kann er ihre Aufhebung bei dem Aufgebotsgerichte beantragen. In einem Verfahren nach den Vorschriften dieser Verord nung genügt zum Nachweis von Tatsachen, die bei dem Truppenteile des Verschollenen bekannt sind, eine mit dem Dienstsiegel versehene schriftliche Erklärung des militärischen Disziplinarvorgesetzter:. Soweit es sich um Tatsachen handelt, die bei der obersten Militärverwaltungsbehörde bekannt sind, genügt zum Nachweis die schriftliche, mit dem Dienstsiegel versehene Auskunft der Behörde. — KM. Heute wird eine amtliche Bekanntmachung über eine Beftandserhebung von Reißmaschinen veröffent licht, die heute noch m Kraft tritt. Danach sind alle im Inland befindlichen Maschinen, die zum Reißen oder Auf lösen von Lumpen, Gegenständen oder Abfällen aller Art dienen können, insbesondere Kunstwoll- bezw. Vorreißmaschi nen (Reißwölfe), Nachreiß-(Effiloch-) Maschinen, Naßreiß- Maschinen und Droüsctten bis Lum 10. Mai 1916 an das Webstoffmeldeamt der Kriegsrohstoffabteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin 8ZV. 48, verlängerte Hedemannstraße 11, zu melden, von dem auch die amtlichen Meldescheine zu erfordern sind. Der Wortlaut der Bekannt machung ist bei den Polizeibehörden einzusehen. Ostrau. Am Sonnabend ging ein sich auf Urlaub be findlicher Soldat im Noschkowitzer Wald spazieren. Plötzlich fach er auö einem Laubhaufen ein paar Stiesel hervorgucken. AIS er dieselben untersuchen wollte, sprang ein russischer Soldat auf, ein zweiter lag noch schlafend unter dem Laub- hmrfen, der Urlauber nahm die beiden fest und schaffte sic nach Ostrau. Mit Beihilfe des Schutzmanns wurde hierauf der Wald abgesucht und noch drei weitere Russen entdeckt. Alle flink waren gemeinsam aus einem Gefangenenlager ent- DreSdeu. Im Februar war in die Wohnung eines im Felde stehenden Offiziers eingebrochen worden, während die Angehörigen des Bestohlenen tu der Wohnung anwesend waren. Der Täter, der bei dem Einbruch Schmucksachen im Werte von etwa 5000 erbeutet Hatto, ist nunmehr von der Kriminalpolizei in der Person des schon wiederholt schwer vorbestraften 27 jährigen Kutschers Erich Robert Hähne! aus Dresden ermittelt und sestgenommen worden. Den größten Teil der Schumcksacheu hat der Dieb unter der Hand ver äußert und einige Stücke au weibliche Personen, mit denen er ein Liebesverhältnis unterhielt, verschenkt. Heidenau. Tödlich verunglückt ist vorigen Sonn abend infolge Sturz durch ein Glasdach in der Fabrik von Krause L Baumann der 27 jährige Mar Hartmann aus Mügeln. Er zog sich durch den Fall außer einigen Ver letzungen eine Gehirnerschütterung zu. Er erlag noch an demselben Tage seinem Leiden. Bautzen. Dem Anträge der Stadtverordneten auf Erhöhung der Hundesteuer ist der Rat beigetreten. Dem nach werden vom 1. Januar 1917 ab für den ersten Hund 24 M. erhoben, für den zweiten 30 M. und für jeden wei teren io M. Zuschlag. Auch eine Katzenfteuer wurde an geregt. Geithain. In der Nacht vom Freitag »um Sou«, abend gegen 2 Uhr wurde im Gasthof „Stadt Altenburg" ei» größerer Einbruch verübt. Die Diebe drangen durch AuS- heben eines Gazefensters in die Vorratskammer und nahmen eine Anzahl Würste, Fleisch, Eier, Speck, Wein» Delikatessen, Zigarren und vieles andere mit fort. Auch die wertvollen Billardbälle, vier Stück weiße, hießen sie mitgehen, die billi gen dagegen ließen sie liegen. Der treue Wächter, ein deut scher Schäferhund, tat wohl seine Schuldigkeit und meldete Len Eintritt der Diebesgesellen, aber die Schandbuben streu- ten ihm Pfeffer in die Augen, so daß das arme Tier mit sich zu tun hatte. Es machten sich an ihm außerdem noch Ver- giftungSerscheinnngen bemerkbar, an denen wahrscheinlich das brave Tier zugrunde gehen wirb. Krimmitschau. Der 62 Jahre alte Gerichtsvollzieher Drcßler beim hiesigen Königlichen Amtsgericht wurde wegen fortgesetzter Unterschlagung amtlicher Gelber und Fälschung von Büchern und Urkunden verhaftet. Leipzig. Die Mutter eines dreijährigen Knaben in der Wittenberger Straße zu L.-Eutritzsch hatte am Sonn abend gegen Abcrck», während das Kind schlief, ihre Wohnung zur Besorgung von Einkäufen verlassen. Unterdessen ist der Kleine erwacht, hat das Fenster geöffnet und sich hinausge beugt. Plötzlich stürzte er jedenfalls infolge Uebergewichts aus dem zweiten Stock herab. Ein auf der Straße unter dem Fenster stehendes junges Mädchen wurde dem Kleinen unbe wußt zur Retterin aus Lebensgefahr. Er fiel so glücklich auf das Mädchen, daß beide wie durch ein Wunder unverletzt blieben. Heil konnte der muntere Junge seiner überglück lichen Mutter, deren Mann im Felde steht, bet ihrer Rück kehr wieder übergeben werden. 8 Leipzig. Die Spielwarenmesse zu Leipzig, einer der bedeutendsten Zweige der Leipziger Messe, litt bisher unter der Unbequemlichkeit, daß ihr die räumliche Zentrale fehlte und die Einkäufer gezwungen waren, erst Erkundi gungen nach der Lage der Musterausstellungen einzuholen und von einem Meßqebäude zum andern zu laufen. Die Vcrkaufsfirmen hatten dadurch mitunter recht beachtliche Nachteile. Diesem Übel ist nunmehr abgeholfen, die Spiel warenmesse erhält ein eigenes, gut gelegenes und für ihre Zwecke besonders eingerichtetes modernes Heim. Der Besitzer des alten Grundstückes „Drei Könige" in der Peterstraße hat trotz des Krieges an dieser Stelle einen Meßpalast er baut und mit der Spielwarenindustrie sichernde Mietverträge abgeschlossen. Das Haus trägt die Inschrift: „Im Kriege gebaut, auf Sieg vertraut." Besonders die sächsische Spiel warenindustrie erfährt durch den Fortschritt eine Förderung. Hof. Bei Wilöenau. nahe der böhmischen Grenze, fan den Spaziergänger im Walde eine Familie, bestehend aus sieben Köpfen, den Eltern und fünf Kindern, letztere im Al ter von 2 bis 16 Jahren, erschossen auf. Auf einem Zettel, den man bei dem Manne gefunden hatte, stand der Name Denk aus Asch. Allem Anschein nach hat Denk erst seine F« milie und dann sich selbst getötet. Neber die Ursache zu orr furchtbaren Tat hat man nur Vermutungen. Der Ruffentragödie zweiter Teil. 21. April 1916. Rußland begann diesen Frühjahrsfeldzug — wie sei nen zwecken Krieg. Im Herbst schon hörte ich die Aeutze- rung eines kriegsgefangenen russischen Ofsiziers, der auf die halb scherzhaft gestellte Frage: „Und wann denken Sie uns hier wieder hrnauszuwerfen?" sehr bestimmt er widerte: „Ich hoffe: im Frühjahr — falls bis dahin in Rußland alles ruhig bleibt." Die letzte Voraussetzung ward erfüllt: Rußland blieb ruhig. Man hatte Streiks und wohl auch Putsche, der ganze Jammer der russischen Zerfahrenheit nnd Verrottung mußte ausgekostet werden, die Duma hielt Guillotinenreden, Minister gingen — aber das Eis dieses Winters trug noch. Die rabiate Volks vertretung war gleichwohl kriegerischer gestimmt als viel leicht die Regierung, und nacHem im Herbst eine Mög lichkeit des Widerstandes sich gezeigt hatte, hoffte man wieder... . Don Oktober bis Mai war lange Zett. An diese» Monaten würde Rußland neue Millionen ausbilben, Mu nition in hinreichender Menge bereitstellen, und — dm ver zweifelte Stimmung deS letzte« Sommers überwunde» haben. Manches traf ein. ES ist in russischer Art, aber eS ist doch ungeheuer viel während des Winters gearbeitet worden. Meder stand eine Uebermacht da; man wird erstaunt sein, in späterer Zeit zu hören, gegen welche Ueberleaenheit der Zahl zwischen Dünaburg und dem Naroczsee unsere Trup pen zu kämpfen halten. Und nicht nur im Hinblick auf die Zahl der Verbände standen wir vor einem erneuerten Feind. Menschen, Munition, Pferde, Maschinengewehre, schweres Geschütz: alles war in reichlicher Menge vorhanden. Als Rußland in den Krieg eintrat, war es jür ein halbe- Jahr vortrefflich gerüstet: der Sommer 1915 war die furchtbare Zeit nach Erschöpfung dieser Mttel, ohne Mög lichkeit der Erneuerung. Jetzt war die Erneuerung mög lich gewo rden: eine Nachblüte der Unverb rauch theit von 1914. Man hatte wieder Kriegsgerät jeder Art; vor allem aber: die neuen Soldaten waren mit Schreckens erinnerungen noch nicht belastet. Mr sie war es ein erster Krieg. — Wenn jemals, dann mußte es jetzt ge lingen. Warum mißlang es dennoch? Weil die Erneuerung dem vollen Bereitsern nur glich, wie der südliche Herbst dem Frühling gleicht. Weil von der alten Unvollkommen heit der größere und schlimmere Teil, trotz allem, ins Fahr 1916 herüberging. Weil auch die jungen Truppen von der durch Rußland schleichenden Hoffnungslosigkeit schon berührt wareir. Daß zerrüttendes Kriegserlebnis an ihrem Versagen nicht schuld war, beweist die Art, wie sie dem Sturmbesehl folgten. „Wie loSgelassene Kinder", nach dem Wort eines Mitkänlpfers, liefen sie ins Geschütz- und Maschinengewehr feuer hinein; sic kannten weder den Gegner noch die Furchtbarkeit seiner Waffen: niemals hatte man solche Nr- tillcricwirkung gesehen. Die Tapferkeit dieser Mannschaften war eben doch nur Unkenntnis von Neulingen; das ist die Kehrseite des russischen Massenaufgebots. Vergeblich erzählte man vor beugend. den Soldaten die ältesten und grauslichsten Ge schichten von deutscher Gefangenenmartcr. Vergebens gab die Heeresleitung schon im voraus Befehl, in weichende Truppen zu fcncrn, wie cs bei Wileitp und Postavp ge schah. Umsonst war mau freigebig mit Gcorgskrcuzcu: die Neigung zur Flucht bei den Truppen, zum Zurück bleiben bei den Offizieren war die alte geblieben. Es war nicht möglich, Soldaten zum Angriff zeitig vorzu bereiten; sobald die Absicht merkbar wurde, kamen dür Ucberläufer. Am entscheidenden Tag hat man drei Stun den vor dem Jnfaittericsturm neue Besatzung in die Gräben geschickt. Das Gleichnis Hindenburgs ist treffend geblieben: die Bouillon wird dünner. Wieder sind die Nüssen in der Lage, Massen zu verschwenden, aber die Massen sind nicht mehr vollwertig. Man Imt sibirische Korps, aber es sind keine Sibirier drin; dafür mehren sich unter den Ge fangenen auffallend die moygolischcn Thpen: dke Leute von der mandsckurisch.cn Grenze nnd ans Zentralasien. I der Kaffee oder Tee aufbewahrt, im Hause hat, sei es im Haushalt oder inVerkaufs- ! gesch ästen, Lag er Häusern, ohne Unterschied, ob die Ware ihm oder einem anderen gehört, verpflichtet ist,'die Ware anzumelden. Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Bekanntmachungen des Herrn Reichskanzlers über Kaffee und Tee am 7. April 1916 bereits in Kraft ge treten sind, ihre Geltung also nicht etwa erst abhängig ist von der Veröffentlichung im örtlichen Amtsblatt oder sonstigen ortsüblichen Bekanntmachungen.
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