Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.05.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-05-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191605020
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160502
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160502
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-05
- Tag1916-05-02
- Monat1916-05
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.05.1916
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
69. Iittrrq. Dienstag, 2. Mai NN6, atiendS. 106. ^a< Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. LezllgSpretS, gegen Barauszahlung, durch unsere Träger frei Hau« oder bei Nbho! >ng am Schalter Her Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; e.ne Gewähr für daS Erscheinen an bestimmten Tagen und Plagen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprris 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent. sprechend hoher. NachweisungS- und VermittclungSgeblihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". ^Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Di n t e r l i ch Riesa HteschäftSstelle: ü'oetbestratze 5S. Verantwortlich kür Mednttiim: '»rtbur Hähncl, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dit tri ch, Riesa. Fnd. «acht» Vorbild. Dabei ist er allen, die mit ihm in Berührung kommen, ein zwar strenger, aber wohlwollender Vorgesetzter. Möge die geistige Frische und körperliche Gesundheit Herrn i Oberst Graf v. Holtzendorff noch lange Fahre erhalten I Stiidtischer Fleischkoiiserven-Berkauf findet diese Woche Mittwoch und Donner-taa von 8 bis 12 Uhr vormittags statt. Der Rat der Stadt Riesa, am 2. Mal ISIS. bleiben zum Wohle und Segen unseres Bezirks und des gesamten Vaterlandes I —* Mit Bezug auf das am 10. Mai stattfindcnde Kammermusiktonzert — siehe heutiges Inserat — wird uns geschrieben: Der Ausdruck „Kammermusik" weist in jene Zeit, in der sich nach Vervollkommn«») der Streich instrumente im Gegensätze zu Theater- und Kirchenmusik eine besondere Musikgattung entwickelte, deren Pflege man sich vorzugsweise in den Gemächer,» — ..m oamoia" der Fürstcnhöse angelegen sein lieh. Seit dieser Zeit gibt cs Kammermusiker und Kammersänger. Gegenüber voller Orchestermusik versteht man unter ihr Werke für nur einige Instrumente: Sonaten, Trios, Quartette usiv. Stilistisch liebt sich Kammermusik von jeder anderen Gattung ganz bedeutend insofern ab, als sie eine viel kunstvollere Aus führung und Durchführung musikalischer Gedanken verlangt und an die Ausführcndcn grosse Ansprüche an Technik und wahrhafter, reifer Künstlcrschaft stellt. — General der Artillerie v. Kirch bach beging, wie schon gemeldet, gestern den Tag, an dem er vor SO Jahren in die tönigstch sächsische Armee eingctretcn ist. Aniässtich dieser Feier hatten Seine Majestät der König befohlen, das; seine König!. Hoheit der Kronprinz dem Jubilar nie allerhöchsten Glückwünsche persönlich übe.brachte. In» An schluss hieran hat der General a la suiic Seiner Majestät des Königs uno Mililäe-Bevoilinäch.iglc. General,eutnant Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 2. Mai 1916. —-* Herrn Schuldirektor Dankwarthist von Seiner Majestät dem König das Kriegsverdiensttrcuz verliehen worden. Die Auszeichnung wurde ihm heute morgen durch Herrn Bürgermeister Dr. Scheider ün Beisein des Herrn Königlichen Bezirksschulinspettors und des Lehrerkollegiums in der Carolaschule überreicht. — Das 50jährige Militärdienstjubiläum be ging am gestrigen 1. Mai, wie das „Gr. Tgbl." berichtet, der Kommandeur der Garnison und des LandwehrüczirkS Großenhain, Herr Oberst z. D. Graf Arthur von Holtzen- dorsf. Seit bald zwei Jabren steht Herr Oberst Graf v. Holtzendorff an der Spitze des LandwchrbezirlS Grossen hain. In seltener geistiger Frische steht er den aufreiben den und verantwortungsvollen Geschäften eines Bezirks kommandeurs vor, die sich in Kricgszciten mehr als ver doppelt haben und große Umsicht nnd Tatkraft erheischen. Durch seine strenge Gerechtigkeit, seinen Diensteifer nnd seine Pflichtrcue ist er den Untergebenen ein leuchtendes Vorbild Dobei lll - Auf Grund von 8 1 Absatz 3 Ziffer 1 der RcickSbekanntrnachung über die Verpflich tung zur Abgabe von Kartoffeln vom 31. März 1910 (Rcichs-Gesctzbl. S. 223) wird nut Ge nehmigung des Reichskanzlers bestimmt: Die Kommunalverbände babcn den Kartoffelerzengcrn für die aus ihrer Wirtschaft zu verpflegenden naturalbercchtigten Fcldarbeitcr (einschließlich der ausländischen Arbeiter nnd der Kriegsgefangenen) bis zu 3 Pfund für den Kopf nnd Tag bis zmn 31. Juli 1910 zu belassen, sofern durch andere Nahrungsmittel kein ausreichender Ersatz beschafft werden kann. Dresden, am 29. Avril 1916. 485 a ll U iv Ministerium des Innern. 2120 Wäschereien, die weniger als 10 Arbeiter beschäftigen, können auf Antrag eine Aus. wciskarte ausgestellt erhalten, gegen deren Vorlegung die zur Aufrechterhaltung des Be triebes erforderliche Menge an Waschmitteln abgegeben werden barg ..... , Der Antrag auf Ausstellung eines solchen Ausweises ist an die für den Wohnort des Antragstellers zuständige Behörde (AmtShauptmannschaft bczw. Stadtrat Großenhain und Niesa) zu richten. « Die Abgabe darf von dem Veräußerer nnr gegen Vorlegung deS Ausweises erfolgen. Sie ist in de»' in Punkt 2 voraesmriebenen Weise auf dem Ausweis zu vermerken. Den Wäschereien ist die Neberlassung des Ausweises an andere Personen zum Be züge von Waschmitteln verboten. 7. Die Bestimmungen dieser Verordnung finden keine Anwendung gegenüber den Heeresverwaltungen, der Marinevcrwaltnng nnd denjenigen Personen, die von diesen Verwaltungen mit Wnschmittcln versorgt werden. Die Verwaltungen treffen besondere An- ordnungen über die Versorgung. 8. , Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden ans Grund vou 8 9 der etngangSgcdachten Bekanntmachung des Reichskanzlers mit Gefängnis bis r« 0 Monaten oder'mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. 9. Diese Bestimmungen treten mit den» Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft, Großenhain und Riesa, mn 1. Mai 1910. Die Königliche ArntShanptmamrschaft «rd die Vtadträte zu Grotzrnhain uns Niesa. Verkehr mit Seife, Sem'ttMwer mid mrderen fett haltigen Waschmitteln. Auf Grund von 8 2 der Bekanntmachung des NeichSkan'.lerS, vetr. AusführungSbe- stkmmuugen der Verordnung über den Verkehr mit Seife, Seisenpulver und anderen fett haltigen Waschmitteln vom 18. April 1916 — ReichSgcsctzvl. S. 308 ff. — und der Ver ordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 27. Juli vorigen JabreS — Nr. 181 der Sächsischen Staatszeitnng — wird für den Bezirk der Königlichen AnitS- hanptmanuschcrft Grosrenüain cinschlicstlich der red. Städte Grvs-rnhain und Niesa bis aus weiteres folgendes bestimmt: 1. Die auf den Kopf der Bevölkerung in einem Monat abgegebene Menge darf hundert Grmrnn Feinseife (Toilettcscifc und Nasicneife) sowie fünfhundert Gramm andere Seife oder Seisenpulver oder andere fetthaltige Waschmittel nickt übersteigen. Bei Feinseifen, die vom Hersteller in Umhüllungen in den Verkehr gebracht werden, ist das unter Einschluß der Umhüllung fcstgestellte Gewicht maßgebend. Als Neberschreiten der Höchstmenge ist cs nicht anzusehen, wenn ein einzelnes Stück Feinseife abgegeben wird, dessen Gewicht bis zu hnndertzmanzig Gramm beträgt. Bleibt der Bezug einer Person in einem Monat unter der zugelasseücn Hcckstmenge, so wächst der Mindcrbctrag der Höchstmcnge des nächsten Monats nicht zu. 2. Die Abgabe darf von dem Veräußerer nur gegen Vorlegung der BrotausweiS- karte erfolgen. Ter Veräußerer hat die erfolgte Abgabe auf der Rückseite der Brot- ausweiSkartc unter Bezeichnung der Act und Menge (Gewicht) in folgender Weise zu vermerken: ... er Feinseife Mai nsw., oder ... er gewöhnliche Seife Mai. Ist auf der Rückseite der Brotausiveiskartc kein Raum für weitere Vermerke mehr vorhanden, so hat die von den einzelnen Gemeinden hierfür als zuständig bezeichnete Stelle mrf Antrag eine neue Ausweiskarte auSzustellcn und dabei die alte Karte einzu ziehen. Ist bei der Ausstellung einer neuen Karte für den laufenden Monat bereits Seife auf die alte Karte entnomnreu worden, so ist diese entnommene Menge, um einen Mehr bezug von Seife zu verhindern, von der die neue Karte ausfertigenden Stelle auf der neuen Karte vorzntragen. Aerztc, Zahnärzte, Tierärzte, Zahntechniker, Hebammen und Krankenpfleger können auf Antrag einen AnSrveiS erhalten, demzufolge an den Inhaber in einem Monat über die auf Grund von Punkt 1 erhältlichen Waschmittel hinaus Feinseife bis zum doppelten Betrage der in Punkt 1 vorgesehenen Menge abgegeben werden darf. Dec Antrag ist »in die für den Wohnort des Antragstellers znständige Behörde (Amtshauptmannschaft bczw. Stadtrat Großenhain nnd Riesa) zu richten. Die Abgabe darf von dem Veräußerer nur gegen Vorlegung des Ausweises er folgen. Sie »st in der in Punkt 2 vsrgeschrirbenen Weise auf dem Ausweis zu ver merke»». Aerztcn, Zahnärzten, Tierärzten, Zahntechnikern, Hebammen nnd Krankenpflegern ist die Neberlassung des Auswciscs au andere Personen zum Bezüge vou Seife verboten. An Wiederverkäufer dürfen Seife, Seisenpulver und andere fetthaltige Waschmittel nur insoweit abgegeben werden, als bereits vorher eine dauernde Geschäftsverbindung zwischen den Pertragsteilen bestanden hat. Die in einem Kalendervierteljahr abgegebene Menge darf dreißig vom Hundert der im gleicher» Katendervicrteljahre des Jahres 1915 an denselben Wicdervcrkäuser abgegebenen Menge nicht übersteigen. Abweichungen von diesen Bestimmungen sind nur mit Zustimmung des KriegZaus- schufses für pflanzliche und tierische Oclc nnd Fette, G. m. b. H. in Berlin zulässig. 5. Die Versorgung der Barbiere mit der zur Aufrechterhaltung ihres Gewerbes er forderlichen Rasierseife erfolgt nach näherer Weisung des Kriegsausschnsses für pflanzliche und tierische Oelc und Fette, 61. m. b. H. in Berlin durch Vermittlung des Bundes deutscher Barbier-, Friseur- und Perrückenmacher-Jnnnngen. 6. An technische Betriebe, insbesondere Waschanstalten, dürfen Seife, Seisenpulver und fetthaltige Waschmittel nur mit Zustimmung des Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin abgegeben werden. Der Gemeindevorstand. Freiherr Lcuckart v. Weißdorf, folgendes Königliche Hand schreiben überreicht: „Es gereicht Mir zu anfrichtiacr Freude, Ihnen, Mein lieber General v. Kirchbach, zu der Feier des öO iährigcn Miiilärdienstst»'stäums Me ne Glück wünsche, die Ihnen gleichzeitig Mein Sohn, de K onp.inz, persönlich in Meinem Rainen ansjp.cmcn wnd, > noen zu können. Ich nehme warmen Anw.il an Ihren» Ehrentage, den Sic heute in voller Rüstigkeit mitten in Feindesland nnd unter dein Donner der feindlichen Geschütze begehen. Dankbaren Herzens erinnere Ich Mich Ihrer in drei Feld züge»» und in langer Friedenszeit geleisteten vorzüglichen Dienste. Ich gedenke dabei besonders Ihrer erfolgreichen Tätigkeit im Frieden als kommandierender General des 19. Armeekorps und in dem jetzigen grössten Kriege aller Zeiten als solcher des Neicrvekorps; in der ruhm- rcichcn Geschichte dieses Korps wird der Raine Kicchbach stets an erster Stelle genannt werden. Um die Anerlcn- nnng Ihrer Meinem Hanse, dein Batcrlande und ocr Ar mee geleisteten treuen Dienste erneut äußeren Ausdruck zu verleihen, ernenne Ich Sie an» heutigen Tage unter Belassung in dem Verhältnis a la suite Meines 3. Feld- arlilwrie Regiments Nr. 32 zu Meinem Gencraladjuianten. Ich verbinde damit den Wunsch, daß es Ihnen beschiedrn sein möchte, sicjL Ihrer Erfolge noch in einem taugen und gesegneten Leben zu erfreuen. Ihr Ihnen wohlgeneigter König, gez. Friedrich August." Hieraus fand Ueberrcicbnng Städtischer Schweinefleisch-Verkauf. Der städtische Schweinefleischverkauf (Fleisch, Speck, Schmeer) wird Donnerstag, de« 4. Mai INK» im städtischen Schlachthofe fortgesetzt. . , Abgefertigt werden die Inhaber der Buttervvrzugskartcn 4 (die oben vor dem Buch staben anqegcbene Nr. ist maßgebend) Nr. 1 bis ca. 1000, soweit der Vorrat reicht, Die Abfertigung erfolgt für die Karteninhaber > Nr. 1—150 von 9—10 Uhr vorn». 151-300 , 10-11 . , » 301-450 . 11—IS . , » 451-600 . 12—1 » 601-750 . 1-2 > 751-900 . 2-3 . 901-1000 „ 3-4 Der Breis beträgt 1 M. 85 Pf. für 1 Pfund Fleisch. 1 M. 76 m Mr 1 Mmch Speck und Schmeer. Wurst wird diesmal nicht hergcstellt. ES werden abgegeben an eine Familie bis zu 2 Personen nicht mehr als 1 Pfund, bis zu 4 Personen nicht mehr als 1'/, Pfund, von mehr als 4 Personen nicht mehr als 2 Pstmv Fleisch, Speck oder Schmeer zusammen. Speck und Schmeer werden an kernen Haushalt mehr wie 300 gr abgegeben. Die auf der Butterkarte angegebene Zahl der zum Haushalt gehörigen Personen ist hierbei maßgebend. Die Buttervorzugskartc ist bei der Flcischentnagme vorzulegea. Fleischmarken für die zu entnehmenden Fleischmengen sind abzngcben. Der Rat der Stadt Riesa, arn 2. Mai 1916. Kr. Speck- nnd Fleischkmtterven-Verlauf in Grölm. Mittwoch» den 3. Mai IN 18 kommt in» Grundstück Weststraste 14 zum Verkausr gesalzener Speck zum Preise von 3 M. für ein Pfund, Nindflcischkonscrvcn iin eigenen Saft zmn Preise von 2.20 M. und Corned-Becf (Pökelfleisch in Büchsen) zum Preise von 2.00 M. für eine Büchse. Der Verkauf erfolgt nur gegen Abgabe dec entsprechenden Menge Fleischnmrkcn, und zwar sind für eine Büchse Rindfleisch 240 a nnd fist eine B" !>se Corned-Beef 220. s Marken abzugeben. Tic Abfertigung erfolgt nach Maßgabe der aus gegebenen Marken in folgender Reihenfolge: Nr. 1—85 von 8—9, Nr. 86—170 voi» 9—10, Nr. 171-255 von 10-11, Nr. 250-340 von 11-12, Nr. 341-425 von 12-1, Nr. 426—510 von 3—4, Nr. 511—595 von 4—5, Nr. 596—680 vor» 5—6, Nr. 681—750 von 6—7 Uhr. Brotausweiskarten sind vorzulegen. Gröba (Elbe), am 2. Mai 19l6. Riesaer G Tagebla nnd Anzeiger (Elbeblau mü> Aa-rigen. Amtsblatt -rr- für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesd, sowie den Gemeinderat Gröba.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite