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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.05.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-05-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191605068
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160506
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160506
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-05
- Tag1916-05-06
- Monat1916-05
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.05.1916
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und Anzeiger (LlbeblaU mü> Mzeigeri. »««gramm-rldr^« Seachmchftck»» r-g bia » «,s» «L>L für b?e König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Skiefs sowie den Gemeinderat Gröba. 104 SonnnbeuS, 0. Mai ISIS, avends 00. Aatzra 671 KLl » 2187 Bekanittmachnna über den Verkehr mit Butter in Gast-, Schank- und Sveisewirtschafteu, Vereins- und Erfrischungsräumen sowie in Aremdenvensionen. Die nach Absatz 1 und 2 der Bekanntmachung vom 24. März 1916 (Staatszeitung Nr- 70) in den Gatt-, Schank- und Speisewirtschaften, Vereins- und Erfrischungsräumen sowie in Fremdcnpensionen zur Verwendung gelangende Butter darf bis auf Weiteres c'/ D D 7 " '' ' Jahre 191» verwendet worden ist. Nr .70) in^ den Gast-,, Schank- und Speisewirtschaften, Vereins- und Erfrischungsräumen ein Drittcl derjenigen DurchschnittSmenge nicht übersteigen, die in diesen Betrieben im " Die Gemeinden sind verpflichtet, die an diese Betriebe bisher (vergleiche 8 8 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zur Bundesratsbekanntmachung über den Verkehr mit Butter, vom 24. Dezember 1915, Staatszeitung Str. 299, sowie Absatz 3 der Bekanntmachung vom 24. März 1916) zugcwiesene Buttermenge unter Zugrundelegung des tatsächlichen Durch- schmttsverbrauchs der Betriebe im Jahre 1915 entsprechend herabzusetzen. Bei der in Absatz 3 der Bekanntmachung vom 24. März 1916 vorgesehenen Zulassung von Ausnahmen bewendet es. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach der Bnndesratsver- ordnung vom 25. September 1915/4. November 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft, Diese Bekanntmachung tritt am 8. Mai 1916 in Kraft. Dresden, den 3. Mai 1916. Ministerium des Innern. MenmttilW «)n Mk usi. dis li. Mi Md in 8räd«. Da uns auch für die nächste Woche von der Königlichen Amtshauptmannschast Großenhain nicht genügend Butter überwiesen werden kann, wird, zwecks gleichmäßiger Verteilung der verfügbaren Butterbeftändc für den Bezirk der Gemeinde Gröba auf Grund von 8 4 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 24. Dezember 1915 folgendes bestimmt: 1. In der Woche vom 8. bis 14. Mai ISIS darf für die auf diesen Zeitraum ausgegebenen Butterkarten nur die Hälfte zugeteilt und beansprucht werden. 2. -Säirdlcr» Landwirte, Molkereien, Butterfrauen usw., welche in der Gemeinde Gröba Butter zum Verkauf bringen, dürfe» in der Woche vom 8. bis 14. Mai ISIS auf eine Butterkarte «ur Vs Pfund, das ist i/i Stück Butter abgebcn. 8. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäß 8 13 der Bundesrats verordnung vom 8. Dezember 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Gröba, am 6. Mai 1916. Der Gemeindevorstand. Nachdem laut Bekanntmachungen der Königlichen Amtshauptmannschast Großenhain die Maul- und Klauenseuche in dm Gemeinden Forberge und Nünchritz erloschen ist, wird die mit Bekanntmachung vom 81. März ISIS insoweit für den Bezirk der Stadt Riesa mit Rittergut Göhlis ausgesprochene Wirkung des 8 168 der BundesratSvorschriste» zum Reichsviehseuchengesetze vom 7. Dezember 1911 wieder aufgehoben. Der Rat der Stadt Riesa, am 6. Mai ISIS. Schd. —* Der LandesauSschuß der Vereine vom Roten Kreuz im Königreich Sachsen bat ein Merkblatt über die Ver sorgung derKriegslnvaliden und Kriegshinter bliebenen nach der „Reichsvcrsicherungs-Ordnung" und dem „Versicherungs-Gesetz für Angestellte" sowie über die Fürsorge des Roten Kreuzes für erkrankte und verletzte heeresentlassene Kriegsteilnehmer und die Anskunftsstelle vom Roten Krem in Dresden ein Merkblatt über den Feld- postverkehr aus Deutschland nach Oesterreich-Ungarn verfaßt. Diese Merkblätter können bei der Auskunftsstelle Großen hain (Königliche Amtshauptmannschast) eingesehen bezw. entnommen werden. —* Der König hat bestimmt, daß zu den Auszeichnun gen, deren Bänder am zweiten Knopfloch getragen werden dürfen, auch das Ehrenkreuz für freiwillige Wohlfahrtspflege gehört. —* Im Interesse der öffentlichen Sicherheit erläßt das stellvertr. Generalkomando für den Grenzverkehr zwischen Sachsen und Oesterreich-Ungarn im Gebiete des 12. Armee korps folgende Verordnung: Wer die Reichsgrenze zu über schreiten beabsichtigt oder überschritten hat, ist verpflichtet, Schriftstücke, sonstige Aufzeichnungen, Lichtbilder, Lichtbilder vlatten oder Drucksachen jeder Art, die er bei sich führt, den zur Gxenzüberwachung befehligten Militärpersouen vorzuleaen. Wer dies trotz ausdrücklicher Aufforderung unterläßt, wird auf Grund des Gesetzes über den Belager ungszustand bestraft. — Aussicht auf eine gute Hcidelbecrernte besteht nach einer Mitteilung des „Pirn. Anz.". Der Blütenansatz ist in allen Lagen sehr stark und stellenweise sind die Sträu cher mit den honiggefüllten, zierlichen roten Glöckchen ganz übersät und gewähren einen reizenden Anblick. Hoffentlich kommen keine zerstörenden Fröste, wie in den letzten beide» Jahren, durch die uns die Heidelbeerernte fast ganz ver nichtet wurde. —88 Die Dresdner Stadtverordneten beschäftigten sich in der letzten Sitzung in eingehender Weise mit der in Dresden herrschenden Flei sch not. ES lagen Anträge, über die Ergebnisse der behördlichen Ermittelungen über die von Privatpersonen «»gehäuften Fleischvorräte Bericht zu erstatten, die städtische Preispriifungsstelle zu veran- DaS Riesaer Tageblatt erscheint jede« Lag abend» V.7 Uhr mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer dsS Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 uun breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreiS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- Sprechend höher. NachweisungS- und ÄermittelunaSgebühr 20 Pf. Feste Tarifs. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: 2 an g er L W i n t e r l ich Riesa iiteichSftSftelle: sioetbestratze 50. Verantwortlich kür Redaktion: ^rtbrr Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. — -^---7-,-^..... Oerttichcs «»S Sächsisches. Riesa, den 6. Mai 1916. —* Durch die am 29. April und 2. Mai d. I. in die Handelsschule aufgenommenen 85 Schüler und Schüle rinnen (und zwar 3 Schüler sRealschulabiturientenj in Klaffe 1, 29 Schüler in Klasse 3, 11 Vollschüler und 42 Schülerinnen) erhöhte sich die Gesamtschülerzahl von 145 zu Beginn des vorigen Schuljahres auf 160. —* Im Monat April 1916 gelangten auf dem Städti schen Schlachthofe zu Riesa 646 Tiere zur Schlachtung und zwar 11 Pferde, 158 Rinder (davon 10 Ochsen, 47 Bullen, 83 Kühe und 18 Jungrinder), 147 Kälber, 263 Schweine, 39 Schafe, 3 Ziegen, 12 Zickel und 13 Lämmer. Von auswärts wurden in den Stadtbezirk Angeführt und der vorgeschriebenen Kontrollbesichtigung unterworfen: 4 Rinderviertel, IV- Schweine und 1 Kalb. Für bedingt tauglich erklärt uud gekocht auf der Freibank verkauft wurden V« Schwein und -/< Ochse. Für minderwertig erklärt und im rohen Zustande auf der Freibank zum Verkauf kamen 5 Kühe und 3 Kälber. An einzelnen Organen wurden ver worfen 100 Lungen, 23 Lebern, 1 Darmkanal, zweimal sämtliche Eingeweide und 2 sonstige Organe. —* Man schreibt uns: Mehr denn je hat uns der Krieg durch die weitgreifende Abschließung auf uns selbst gestellt, hat aber dadurch in einem Maße, das sich zur Zeit noch gar nicht übersehen läßt, zur Steigerung unsres Volksbewußt- seins beigetragen. Im besonderen hat uns dec Krieg aber auch zum Bewußtsein gebracht, daß Tausende unsrer Volks genossen im feindlichen und nichtfeindlichen Ausland als Brüder unsres Stammes mit uns durch Bande des Bluts und der Sprache aufs innigste verbunden find. Wir haben Ansehen gelernt, wie wenig wir uns eigentlich früher um diese unsre Schwestern und Brüder gekümmert, wie oft wir sie ihrem traurigen Schicksal, das Leib und Geist verdirbt, überlassen haben. Unsre Aufgabe ist jetzt mehr denn je, sich i cer annmehmen, über den Krieg hinaus zu denken, den Wünschen jener Stammesgenossen jetzt und später gerecht zu werden. ES ist daher ein überaus ze'tgemäbes Unter nehmen, wenn wir Stätten gründen, wo die Teilnahme a.i Dieubtag, den N. Mai 10 IS, vor«. 10 Uhr werden im Rathauie gebe. Kleiderschränke, Kommoden, kl. Tische, Stühle, Bettstellen m. Mattatzen, Federbetten, versch. Klerdungs- u. Wäschestücken, 1 Regulator, 2 Taschenuhren. 1 Nähmaschine, 1 Fahrrad, versch. kl. Wirtschaftsgegenstimde u. a. m. gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert. Riesa, am 5. Mai 1916. Der Vollstrecknngsbeamtt deS RateS der Stadt Riesa. Schbt. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschast richtet an alle Eigentümer, Nutz nießer oder Bewirtschafter von Grundstücken, auf denen die Slckerdistel (Oirsmm rnvevos) an- zutresfen ist, die dringende Mahnung, diese Distel und — wenn erforderlich — auch andere Distelarte« auf den in ihrem Besitz oder in ihrer Nutznießung befindlichen Grundstücken, als Rainen, Wegen, Dämmen, Gräben, Uferrändern, Eisenbahndämmen, brach liegenden Bauplätzen, sowie auf Aeckern, soweit sie ohne Beschädigung des PflanzenzuftandeS zugänglich sind, Wiesen, Werden, Hutungen, Waldblößen und Waldrändern derartig rechtzeitig zu vertilgen, daß dieselben in größerer Anzahl nicht im blühenden oder reifen Zustande angetroffen werden. Hierbei ist zu beachten, daß das bloße Abschneider, und Vernichten der Disteltöpfe vor der Reife zwar die Gefahr der Samenverbreitung beseitigt, daß aber dadurch eine Weiterverbreitung durch die Wurzelbrut nicht gehindert wird und daher alljährlich diese Arbeit wiederholt werden müßte. Vielmehr ist das Ausstcchen der Wurzeln wirksamer und deshalb vorzuziehe». Hier ist freilich die Tiefe des Ausstichs maßgebend für den Erfolg, da an den zurückbleibenden Wurzelteilen — bis zu 20 bis 25 «m hinab — neue Stammknospen entstehen und unter günstigen Umständen sich enrporarbeiterr. Wenn nicht — wie es schon vielfach geschieht — durch das Ausstechen der jungen Disteln mit dein Messer im Frühjahr dem Aufkommen der Disteln genügend vorgebeuat werden kann, so ist darauf hinzuweisen, daß man zur Erleichterung des Ausstechens die Distelzangen, mit denen die Wurzel dicht unter der Oberfläche gepackt und ausgczogen wird (besonders wirksam nach ausgiebigem Regen), und die Disteieiscn hat, die, in den Boden Angeführt, die Wurzel tief unten abstechen, worauf sie lang herausgezogen wird. Die ausgewogenen Distelwurzeln und Distelpflarrzen sind zu beseitigen—zu verfüttern —. Zur Verhütung der Ausbreitung der Disteln ist auch auf die Reinheit des Saat gutes zu achten. - Im übrigen mag noch darauf hingewiesen werden, daß die Säuberung der Felder von Unkraut — und so auch von der Distel — im eigenen Interesse der Feldbesitzer liegt, da eine durch Ausrupfen vom Unkraut befreite Feldfläche nachweislich stets einen höheren Ertrag liefert, als eine gleiche Fläche, auf welcher dasselbe ungestört wuchert. Vernachlässigungen in dem vorstehend Angeordnetcn werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft geahndet. Die Ortsbehörden im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschast Großenhain haben die Durchführung der Vertilgung der Ackerdistel, dort, wo nötig, gehörig zu über wachen. dem Deutschtum im Auslande gepflegt wird, und zwar nicht nur durch die Männer, sondern gerade in dieser ernsten schweren Zeit durch dieFraue n. Das Deutschtum hat An reiches tigfes inneres Glaubens- und Familienleben, zu dessen Schutze in erster Linie die deutsche Frau berufen rst. An ihr ist es, ihre Kinder zu Trägern der Deutschen Kultur zu erziehen, ihnen eine Richtschnur für ihr Leben zu geben. Noch weiß keine Mutter, ob den gehüteten Kleinen nicht einst dasselbe schwere Los droht, das jetzt so vielen Tausenden zuteil wird, die wegen ihres Studiums, wegen Verbesserung ihrer Lage, durch ihre Heirat oder sonstige Verhältnisse gezwungen sind, im Auslände zu leben. Wie würde es einer Mutter gegraut haben, wenn man ihr vor 20 Jahren Las Bild des Jammers gezeigt hätte, der heute ihren Sohn durch den Krieg getroffen hat. Wie würde sie damals schon ausgerufen haben: „Warum werden die Unseren nicht besser geschützt?" Ja, warum? Weil dem Bunde, der dafür Sorge trägt, leider nur verhältnismäßig wenig Mittel zu Gebote stehen. Aber das muß und wird anders werden, und dazu sollen alle helfen, in jeder Stadt, in jedem Haus. Wir rufen alle deutschdenkenden Frauen und Mädchen auf, der Gründung einer FrauenortSgruvpe in Riesa beizuwohnen. Sie findet am 15. Mai V-5 Uhr verbunden mit einem zwang- losen Tee im Saale der Elbterraffe statt. Alles Nähere besagen spätere Anzeigen. —* Man schreibt uns: Am Dienstag, den 9. Mai findet im Stern ein Kammermusikkonzert zugunsten des Heimatdankes statt. Was der Heimatdank will, sagt das Wort schon selber: den Dank der Heimat, besser noch: die Dankesschuld der daheim sicher Beschützten, durch den Mut und die Todesverachtung unserer Feldgrauen von KriegS- arenel verschont Gebliebenen abtragen gegenüber den Kriegs beschädigten und den Hinterbliebenen. Gerade die, die sich durch Betätigung ihres Todesmutes vor dem Feinde nicht mehr im Vollbesitze ihrer körperlichen Kräfte befinden, und ebenso die, deren tapfere Ernährer im Kampfe gefallen sind, verdienen in allererster Linie die Fürsorge der Heimat. Und wein für sein Wohltun dann noch erlesenes musikalisches Genießen geboten wird, dem wird cS doch wahrlich leicht gemacht, an den Dank der Heimat mitzuwirken. — Ueber oie Veranstaltung selber siehe heutige Anzeige. Eine Belehrung über die Natur der Ackerdistel, sowie über die Maßregeln zur Ver tilgung derselben- liegt in der Kanzlei der unterzeichneten Königlichen AmtLhauptmann- schaft zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Großenhain, am 5. Mai 1916. 1087 L. Königliche Amtshanvtmanuschaft. MmnikilW i» der KM wi i—li. Mi ISIS. Da unS auch für die nächste Woche «ur wenig Butter zur Verfügung steht, wird, um eine gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Butterbestände zu sichern, auf Grund von 8 4 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 24. Dezem ber 1915 folgendes bestimmt: In der Woche vom 8.—14. Mai 1916 darf auf die für diesen Zeitraum aus gegebenen Bntterkarten nur die Hälfte zugeteilt und beansprucht werden. 2. -Händler, Landwirte, Molkereien, Butterfrauen usw., welche in der Stadt Riesa Butter zum Verkauf bringen, dürfe« i» der Woche vom 8.—14, Mai INI« auf eine Butterkarte nur Vs Pfund — Vi Stück Butter abgebeu. 8. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäß 8 13 der Bundesrats- Verordnung vom 8. Dezember 1915 mit Gefängnis bis ru 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, den 6, Mai 1916. Gßm.
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