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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.05.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-05-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191605080
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160508
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160508
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-05
- Tag1916-05-08
- Monat1916-05
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.05.1916
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Riesaer O Tageblatt ««d A«x»jg»r jLldeblatt lw-Aiyriger). «SV,. Amtsötatt - -r?- für die Mnigl. AmtShauptmannschast Großenhain, da- König!. Amtsgericht und den Skat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. los. Montag, 8. Mai 1918, aveiids. «9. Ialirg. ^aS Riesaer Tageblatt erscheint jede« Ta« abend« '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Nummer de« Ausgabetages sind bi» 10 Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Aeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprei» 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- sprechend höheL Nachweisung«, und BermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elve". Sotationsdru» und Verlag: Langer» Winterlich Riesa HteichältS stelle: «oetbestrotze SS. Verantwortlich Mr Redaktion: ^rtbrr Häbnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Nach § 1 des Gesetzes über vorbereitende Maßnahmen zur Besteuern««» der Kriegs gewinne vom 24. Dezember 1915 (R. G. Bl. S. 837) sind Aktiengesellschaften, Kom manditgesellschaften auf Aktien, Berggewerkschaften und andere Bergbau treibende Vereini gungen, letztere, falls sie die Rechte juristischer Personen haben, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und eingetragene Genossenschaften, sofern sie im Deutschen Reiche ihren Sitz haben, verpflichtet, fünfzig vom Hundert des in einem Kriegsgeschäftsjahr erzielten Mehrgewinns in eine zu bildende Sonderrücklage einzustellen. Auf Grund der ,u dem erwähnten Gesetz ergangenen Ausführunasbestimmungen des Bundesrats in Verbindung mit der Verordnung des Finanzministeriums zur Voll- ziehung des Gesetzes über vorbereitende Maßnahmen zur Besteuerung der Kriegsgewinne vom 5. Februar 1916 (G. u. V. BI. S. 10) find die voranstchend bezeichneten Gesellschaften verpflichtet, der Bezirkssteuereinnahme, in deren Bezirke sie ihren Sitz haben, 1. die Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse nebst den Gewinn- und Verlustrech- nungen der fünf den Kriegsgeschäftsjahren vorausgegangenen Friedensgeschäftsjahre und der Kriegsgeschäftsjahre sowie die darauf bezüglichen Beschlüsse der Generalversamm lungen und 2. die Berechnungen der Mehrgewinne einzureichen und 3. die Bildung der gesetzlichen Sonderrücklage nachzuweisen, soweit sie nicht ohne weiteres aus den Bilanzen oder Jahresabschlüssen ersichtlich sind. Die gleichen Verpflichtungen'liegen uach 8 6 des oben erwähnten Gesetzes Gesell schaften der vorbezeichneten Art ob, die ihren Sitz im Auslande haben, aber m Sachsen einen Geschäftsbetrieb unterhalten. Sie haben die Unterlagen bei der Bezirkssteuerein nahme einzureichen, in deren Bezirke sich die sächsische Betriebsstätte befindet. Nach der Verordnung des Finanzministeriums zur Vollziehung des Gesetzes über vorbereitende Maßnahmen zur Besteuerung der Kriegsgcwinne vom 5. Februar 1916 sind die oben angegebenen Unterlagen für diejenigen Geschäftsjahre, über welche die Geschäfts berichte, Jahresabschlüsse und Beschlüsse der Generalversammlung bei Bekanntgabe der Verordnung (10. Februar 1916) schon Vortagen, bis MM »1. Mai ISIS, für alle anderen Geschäftsjahre jedesmal innerhalb eines Monats nach Genehmigung des Jahresabschlusses bei der Bezirkssteuereinnahme einzureichen. Eine besondere Aufforderung an die Gesellschaften zur Einreichung der Unterlagen ergeht seitens der Bezirkssteuereinnahmen nicht. Die verantwortlichen Leiter der Gesellschaften können jedoch zur Erfüllung der ihnen nach den obigen Ausführungen obliegenden Verpflichtung durch Geldstrafen bis zu 500 M. angehalten werden. Anfragen und Anträge aller Art, die sich auf die Ausführung des Gesetzes beziehen, sind Lei den Bezirkssteuereinnahmen anzubringen. Die voranstehenden Bestimmungen werden hierdurch nochmals zur Kenntnis der verantwortlichen Leiter der Gesellschaften gebracht. Dresden, den 5. Mai 1916. 2211 . Finanzministerin«. BekarmtumchurlA 5 Der gemeinnützige Verein „Kaninchen-Zuchtanstalt" in Leipzig hat sich erboten in diesem Jahre Kaninchen unentgeltlich zur Zucht an Krtegsiuvalide abzugehen. Geeignete Bewerber, welche Kaninchenzucht betreiben wollen, haben sich bis spätestens Montag, den 15 Mai 1916 beim Bezirkskommando Großenhain Zimmer Nr. 8 schriftlich oder mündlich zu melden. Königliches Bezirkskomnmndo Grostenhain. Versorgungs-Abtlg. für Kriegsinvalide. Folgende im Grundbuche für Gröba auf den Namen des Beamten-Wohnungs-Bau- vereins in Gröba (Elbe), e. G. m. b. H. in Gröba eingetragenen Grundstücke sollen am 27. Juni INI«, — vormittags S Uhr — au der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden: 1. Blatt 430, nach dem Flurbuche 6 Ar groß, auf 16 500 M. — Pf. geschätzt — (Termin vormittags 9 Uhr) —, Wohnhaus, Ortslistennummer 186 6, Brattdversicherung: 11520 M. —; 2. Blatt 432, nach dem Flurbuche 9,5 Br groß, auf 34 500 M. — Pf. geschätzt — (Termin vormittags V.10 Uhr) —, zwei Wohngebäude, Ortslistennummer 1861, Brand versicherung: 29150 M. —; 3. Blatt 433, nach dem Flurbuchs 10,7 Ar groß, auf 35 900 M. — Pf. geschätzt — (Termin vormittags V.10 Uhr) —, Wohnhaus, Ortslistennummer 186X, Brandversicherung: 29000 M. —; 4. Blatt 435, nach dem Flurbuchs 9,8 Ar groß, auf 36 600 M. — Pf. geschätzt — (Termin vormittags V,10 Uhr), Wohnhaus, Ortslistennummer 186 Li, Brandversicherung: 30100 M. —. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen die Grund stücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 14. Mai 1915 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain wird dar Kommunikationsweg von Nickritz nach Pausitz wegen Ausbringen von Maffenschutt vo»t 9. bis Mit 13. Mai dieses Jahres für den Fährverkehr gesperrt und dieser inzwischen über Oelsitz verwiesen. Das unbefugte Befahren des gesperrte» Weges wird nach 8 366 " des Reichsstraf- gesetzbuchs bestraft. Nickritz und Pausitz, am 6. Mai 1916. Die Gemeindevorstände. Bekamttmachong aber KartvffelhSchsttzreise. l. Auf Grund von 8 4 der Bundesratsverordnung über die Regelung der Kartoffel- yreise vom 28. Oktober 1915 in Verbindung mit der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffeln und die Preisstellung für den Weiter verkauf vom 2. März 1916 wird für den Stadtbezirk Airs« der Höchstpreis für Speise kartoffeln bei der Abgabe im Kleinhandel auf 6 M. lO Pf. für 1 Ztr, 3M. O5-Pf. „ V. Ztr, 1 M. 53 Pf. „ V. Ztr, — M. o? Pf. , das Pfund bei Abnahme von Mengen unter 28 Mnid festgesetzt. U, Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe vis zu 10000 M. «dar E einer dieser Strafen wird bestraft, 1. wer den nach I. festgesetzten Höchstpreis überschreitet, 2. wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrages auffordert, durch den der Höchstpreis überschritten wird, oder sich zu einem solchen Vertrage erbietet. Bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen Nr. 1 oder 2 ist die Geldstrafe mindesten» auf das Doppelte des Betrages zu bemessen, um den der Höchstpreis überschritten worden ist oder in den Fällen Nr. 2 überschritten werden sollte. Bei Zuwiderhandlungen gegen Nr. 1 und 2 kann neben der Strafe angeordnet werden, doch die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt zu machen ist; auch kann neben Gefängnisstrafe auf Verlustier bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Mit dem gleiche« Zeitpunkte tritt dtt von der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain und den Stadträten zu Große« Hain und Riesa gemeinschast erlassene Bekanntmachung vom 12. März 1916, insoweit ste mit vorstehenden Bestimmungen in Widerspruch steht, für den Stadtbezirk Mesa außer Kraft. Riesa, am 6. Mai 1916. Der R«tt der Stadt Rieft».Fnd. Die diesjährigen öffentliche« Impfungen «nd Nachschau« im hiesigen Jmpfbezirk (Gröba, Forberge und Ortsteil Oberreußen) werden an nachgenannten Lagen im Sänke des Gasthauses „Zum Anker" in Gröba voraenommen. und -war: Die Erstimpfung nm 15. und 16. Akai 1916, nachmittags 8 Uhp, die Wiederimpfungen am 17. Mat 1916, nachmittags 8 Uhr, DieNachfchanen . .... finden für die Erstimpflinge am 22. Mai nachm. 3 Uhr und für die Wiederimpfftnge am 23. Mai 1916 nachm. 4 Uhr im Gasthaus „Zum Anker" statt. Unter ausdrücklicher Verwarnung vor den in 8 14, Abs. 2, des JmpfgesetzeS anae- drohten Strafen werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der impfpflicht,gen Kind« aufgefordert, mit ihren Kindern in den anberaumten Impf- und Nachschautermmen zu er- fcheinen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Aus einen, Hause, in dem Fälle von ansteckenden Krankhelten, wie Scharlach, Masern, Kroup, Keuchhusten und dergleichen vorgekommen sind, dürfen Kinder zu den öffentlichen Terminen nicht gebracht werden. , Die Impflinge sind mit reingewaschenem Körper und in reinlicher Kleidung M bringen, andernfalls werden sie zurückgewiesen. » Die Impfungen erfolgen unentgeltlich. Gröba (Elbe), am 6. Mai 1916.Der Gemeindevorstanv» ersichtlich waren, spätestens im Versteigerunastermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des VersteigerunaSerldseS dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen standes tritt. Riesa, den 5. Mai 1916. .Königliches Amtsgericht. Oertliches «uS Sächsisches. Riesa, den 8. Mai 1916. —* Se. Majestät der König haben zu verleihen geruht oaS Ritterkreuz 2. Klaffe Les Albrechtsordens mit Schwer tern dem Oberarzt Dr. Festner im Feldart.-Reg. Nr. 32. —* Fe st genommen und dem hiesigen Garnison kommando zuaefübrt wurde gestern ein fahnenflüchtiger Gefreiter, der sich bereits seit längerer Zeit von der Truppe entfernt batte. Er trug die Abzeichen eines Unteroffiziers und das Band des Eisernen Kreuzes 2. Klaffe. Er arbeitete in Poppitz bei einem Gutsbesitzer als Erholungsurlauber. —* Wie uns mitaeteilt wird, ist die Nachfrage zu dem morgen abend im „Stern" stattfindenden Kammermusik konzert überaus rege, sodaß an der Abendkasse nicht mehr viele Plätze zu haben sein dürften. Einem bei früheren Veranstaltungen zutage getretenen Uebelstande ist seitens der Leitung insofern abgeholfen, als diesmal für aus reichende, bequeme Sitzgelegenheit Sorge getragen ist. — Weiter schreibt man uns: Ueber den Ausdruck Kammer musik selber wurde an dieser Stelle — siehe die Nummer vom 2. Mai — schon das Nötigste gesagt. Musik im Kammerstil kennzeichnet sich durch kunstreiche Ausgestaltung der musikalischen Erfindung und durch die ins einzelne gehende Führung der Solostimmen und bedingt an jedem Instrument reife, vollendete Künstler, die soltstische Eigen schaften mit großer Fertigkeit im Zusammenspiel in hohem Maße in sich vereinigen. Aus dem interessanten, reichen Programm seien die Zigeunerlieder von Brahms hervor gehoben, über deren Wiedergabe durch Fräulein Gülsdorf es in einer fachmänischen Kritik heißt, daß sie weitaus das Beste waren, was in diesem Wmter an Gcsangskunst ge boten war. Da quollen die Töne wirklich aus warmer Empfindung heraus. Mühelos kam alles, wie Eingebungen des Augenblicks, und der Hörer wurde von dem Wechsel der Stimmungen mit fortgezogen, ohne daß die Künstlerin durch allerlei theatralische Aeußerlichkeiten noch ein übriges zu tun brauchte. — Ueber Dr. Seibel, der seine Laufbahn als ausübender Künstler für mehrere Jähre unterbrochen hatte, um akademischen Studien obzuliegcn, gibt eine Reihe Pressestimmen Auskunft, die ihn u. a. als großen und vor trefflichen Meister bezeichnen, dessen meisterhaften Vortrag stürmischen Beifall lohnte, der mit einer Virtuosität, mit so feiner Nüancierung und solchem Ausdruck spielte, daß der Beifall am Schluffe nicht enden wollte. — Da nun noch die ganze Veranstaltung vor sicb geht zum Besten des Heimatdankes, einer der segensreichsten Einrichtungen, zu i der beizutragen eigentlich jeder die vaterländische Pflicht hat, so sei der Besuch des Konzertes nochmals angelegent- lichst empfohlen. ! , —* Der gemeinnützige Verein „Kaninchen-Zuchtanstalt' in Leipzig bat sich erboten, in diesem Jahre Kaninchen un- l entgeltlich zur Zucht au Krieasin valide abzugeben. Bewerber haben sich laut Bekanntmachung in vorliegender Nummer d. Bl. bis Montag, den 15. d. M. in der Per- sorgungs-Abteilung für Krwgsinvalide beim Königlichen Bezirkskommando rn Großenhain zu melden. —MI. Die arbeitslos gewordenen mittellosen Textil- ar beiter und Textilarbeiterinnen, die ander' wärts Arbeit erhalten haben, können bei der ersten Reise nach der neuen Arbeitsstätte im Bereiche der Sächsischen. Preußisch-Hessischen, Oldcnburgischen und Mecklenburgischen Staatscisenbahnen in 4. Klaffe (auf Strecken ohne 4. Klass« in 3. Klaffe) unentgeltlich befördert werden. De» Antrag ist unter Vorlegung von Nachweisen über die Ac schäftigung und die Verlegung des Wohnsitzes an die Amts- Hauptmannschaft oder den Stadtrat zu richten. Dicsi stellen einen besonderen Ausweis zur Erlangung freier Fahrt aus. Den Freifahrschein erteilt die für die Abreise station zuständige Eisenbahn-Betriebsdirektron, sobald ihi der Ausweis unmittelbar oder durch Vermittlung eincä sächsischen Bahnhofes vorgelegt wird. —* Der KriegsauSschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmitttel, G. m. b. H., Berlin, Äellevucstraße Nr. 14 macht bekannt, daß Kaffee-Ersatze und Zusatzmittej durch die Verkäufer nicht zurückgehalten werden dürfen. Die Abgabe an den einzelnen Verbraucher darf 1 PfunZ auf einmal nicht übersteigen. Wer Vorstehendem zuwider, bandelt, hat die Untersagung dieses Teiles seines Handels betriebes auf Grund der Bekanntmachung vom 23. Septenv
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