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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.05.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-05-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191605167
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160516
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160516
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-05
- Tag1916-05-16
- Monat1916-05
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.05.1916
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Riesaer D Tageblatt H IIS. 69. Inlirn. «nd Anzeiger (LlbeblM aud ApMer). Vck»g«unm.«dr*fl»-. ßH I /»-ff-ß- g«vfpr*chst-0i r.g.b e»t « es» Ke» für dke Königs. Amtshauptmarmschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Dienstag, 16. Mai 1916, aNenvs. EaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Lag abends '.',7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. AczugSdreiS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Ps. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages si>u> bi» 10 Uhr vormittags aufzuqebcn und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plagen wird nicht übernommen. Preis für die 43 wm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreis 15 Ps.; zeitraubender und tabellarischer Sah ent- sprechend höher. NachweisungS» und BermittelungSgebiihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogcn werden muß oder der Auftraggeber in' Konkurs gerär. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Wi n t r r l i ch Riesa GeschSitSstrlle: «iaetku-itraße 59. Verantwortlich iür Redaktion: ^rt^ur Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Mit Rücksicht auf den weiteren Rückgang der Mnnl- und Klauenseuche wird unter Aufhebung der Verordnung vom 7. September 1915 (Sächsische Staatszeitung und Leipziger Zeitung Nr. LIO) bestimmt, daß von den früher schon in Kraft gesetzten verschärften Mas;* regeln gegen diese Seuche (8 45 der Ausführungsverordnung vom 7. April 1912 — Ges.- u. Verordnungsblatt Seite 56 —) nur noch die Vorschriften des 8 45 unter n Abs. 1 <Ur- sprungszeugniffe) und unter « (zehntägige Beobachtung) für den Handel und Verkehr mit Rindern (einschließlich der Kälber), Schafen »nd Schweinen aus folgenden Gebieten in Wirksamkeit bleiben: 1. Prcuß. Provinzen Ostoreichen, Brandenburg. Sachsen und Schleswig-Holstein; 2. Bayer. Regierungsbezirk Schwaben; 3. Königreich Württemberg; 4. Elsaß-Lotbringcn. An Stelle von Ursprungszeugnissen aus den eigentlichen Herkunftsorten der Tiere können auch solche aus Markt- oder Sammelorten und tierärztliche Gesnndheitszcugnifse zugelassen werden. Für Schweine und Schafe aus den genannten Gebieten bleiben die durch die Ver ordnungen vom 10. Februar 1916 «Sächsische Staatszettung und Leipziger Zeitung Nr. 36) und vom 17. April 1916 (ebendort Nr. 90) gewährten Erleichterungen in Geltung. Von der in 8 45 unter o Absatz 2 vorgeschriebenen bezirkstierärztlichen Untersuchung ist Klaucnvieh befreit, das ohne weiteren Besitzwechsel binnen 2 Tagen vom Eintreffen am Schlachtorte ab gerechnet geschlachtet wird. . Im übrigen ist bei der Einsuhr von Klnuenvieh nach Sachsen die Verordnung vom 7. Juni 1914 (Ges.- u. Verordnungs-Blatt Seite 160) zu beachten. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Ueoer Einzelheiten der hiernach zu beachtenden Vorschriften geben die Ortspolizei behörden und die BezirkSticrärzte Auskunft. Dresden, den 11. Mai 1916. 390UV — Ministerium des Innern. 2360 Verordnung über Hlmsschlachtnngerr. Die in 8 2 Absatz 2 der Verordnung über Schlachtgenehmigungen vom 26. April d. I. ausgesprochene Beschränkung der Hausschlachtunaen hat an manchen Orten, namentlich an solchen ohne Fleischer, zu wirtschaftlichen Mißständen geführt. Die Kommunalverbände werden deshalb ermächtigt, Hausschlachtungen auch über den in der ungezogenen Bestimmung gegebenen Rahmen hinaus dann zu genehmigen, wenn die örtlichen wirtschaftlichen Verhältnisse namentlich die Rücksicht auf die Ferkelaufzncht dies notwendig machen. Insbesondere können Äausschlachtungcn dann genehmigt werden, wenn von dem ge wonnenen Fleisch diejenige Menge, die den zulässigen Verbrauch auf den Kopf der Wirt schaft berechnet, übersteigt, an andere, nicht zum Hausstande des HausschlächterS gehörige Personen so abgegeben wird, das; von diesen der zulässige Verbrauch, auf 4 Wochen ge rechnet, nicht überschritten wird. Bevorzugte Berücksichtigung sollen HauSschlachtunqen in der Regel nur dann finden, wenn der Gesuchsteller sich verpflichtet, mindestens ein Schwein an Stelle des Geschlachteten zur Mast wieder aufzustellen.' Dresden, den 12. Mai 1916. 722 ll 8III Ministerium des Innern. 2361 Das Auftreten verschiedener Obstschüdliugc zur jetzigen Zeit veranlaßt die König liche AmtLhauptmannschaft zu folgender Bekanntmachung: Es ist wahrzuuehmen gewesen, daß von den grünen Raupen des Frostspnnners be sonders auf Kirschbäumen die Blätter zerstört worden sind. Zur Bekämpfung sind die Raupen in den frühen Morgenstunden abzuschütteln und im Herbst Klebgürtel um die Stämme zu legen. Zur Bekämpfung des Avfelwicklers — Obstmade — (Oarpooap»» pswovsila) find jetzt Fanggürtel, bestehend aus Holzwolle oder Heu anzulegen, die Anfang Juli wieder abge nommen und verbrannt werden. Um nach der Abnahme dieser Fanggürtel weitere zur Verpuppung übergehende Raupen abzufangen, ist das erneute Anlegen der Gürtel not wendig, die dann im Herbste abzunehmen sind. Die von der Made des Apfclwicklcrs be setzten und Ende Juni abfallenden wurmstichigen Früchte des Kernobstes sind zu sammeln und die Maden — ev. durch Abkochen — zu vernichten. In den letzten Jahren ist die Birntrauermücke (ävisrapiri) schädigend aufgetreten, und zwar in der Art, daß die kleine schwarze Fliege eine größere Anzahl Eier an die jungen Früchte anlegt. Die zahlreichen Räupchen bohren sich in das Innere der Früchte ein, letz tere verdicken sich gegenüber nicht beschädigten Früchten auffällig, werden schwarz und fallen ab. Die abgefallenen Früchte sind zn sammeln und zu verbrennen. Um dieses Verbrennen möglichst auf einmal ausführen zu können, empfiehlt es sich, soweit es angängig ist, die Bäume leicht zu schütteln, wodurch die erkrankten Früchte abfallen. Schließlich ist noch die Gesviustmotte (ll^pouomsuta) auf Pflaumen- und Apfelbäume« zahlreich aufgetreten. ES empfiehlt sich, solange die Raupen noch gesellig in den Gespinsten vorhanden sind, die letzteren abzuschneiden und, falls die Raupen auf den Blättern verteilt sind, die letzteren mit arsenhaltigem Kupfervitriol zu bespritzen. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen besorgt zu sein und es sich insbesondere angelegen sein zn kaffen, ein gemein sames Vorgehen tunlichst zu vermitteln bez. herbeizuführen. Großenhain, am 16. Mai 1916. 1165 » L. Königliche Amtshauptmaunschast. Herr Bürstenfabrikant Otto Striegler ist hents als Bezirksvorstcher für den 4. Bezirk in Pflicht genommen worden. Der Rat der Stadt Riesa, am 15. Mai 1916. Fnd. Die Staats-Einkommen- und Ergänzungs-Steuer auf 1. Termin, die Stempcl- stener für die Miet- und Pachtverträge sowie die Gemeindeeinkommenstevv in find am 30. April dieses Jahres fällig geworden und spätestens bis zum SS. Mai 1V1« an unsere Steuerkaffe abzufübren. Die Steuerzettel sind bei der Zahlung vorzulegen. Der Rat der Stadt Riesa, den 1. Mai 1916. Kr. Städtischer Verkauf von Teigwaren. Von Donnerstag, den 18. Mai ab gelangt in den einschlägigen Geschäften und dem Konsumverein ein Posten Teigwaren zum Verkauf an Riesaer Einwohner. Die Geschäfts inhaber find verpflichtet, am 18. Mai mit dem Verkauf zu beginnen und Vorräte, die bis zum 2. Juni nicht verkauft sind unverzüglich dem unterzeichneten Rate schriftlich anzu zeigen. Während des Verkaufs der städtischen Teigwaren dürfen andere Teigwarcn zu höheren Preisen nicht geführt werden. Die Geschäfte, in denen die städtischen Teigwarcn zum Verkauf kommen, sind durch Anschläge mit der Aufschrift „Städtischer Verkauf von Teigwaren" unter Angabe der Verkaufspreise kenntlich zu machen. Die Abgabe von Teigwarcn darf nur an Riesaer Einwohner gegen Vorlegung der Brotausweiskarte der Stadt Riesa erfolgbn. Es dürfen für eine Person nicht mehr als 150 er. abgegeben werden. Der Veräußerer ist verpflichtet, die Abgabe ans der Rückseite der Brotausweiskarte durch Aufschreiben des Zeichens „1' 1" mit Tinte oder Tintenstift zu bemerken. Auf eine Brotansweiskarte, die bereits das Zeichen „r 1" trägt, dürfen Teigwaren nicht abgegeben werden. Ter Veräußerer hat vor der Abgabe genau zu prüfen, ob die vvrgelegtc Brot- auSweiskarte schon mit diesem Zeichen »ersehen ist. Auf Anordnung der Reichsgetreidestelle dürfen bei der Abgabe von Teigwarcn au die Verbraucher folgende Höchstpreise nicht überschritten werden: L. Bei Wnsscrteigwaren aus 75prozentigem Mehl: für 1 Pfd. Teigröhren 52 Pfg. „ i „ andere Teigwaren 51 „ (Schnittnudeln, Fadennudeln, Einlagen). 0. Bei Wafferteigwaren aus lOprozentigem Auszugsmehl: für 1 Pfd. Teigröhren 73 Pfg. „ 1 „ andere Teigwaren 72 „ (Schnittnudeln, Fadennudeln, Einlagen). Riesa, am 13. Mai 1916. - Der Rat der Stadt Riesa. Gßm. Städtischer Verkmf von Gefrierfleisch (Rindfleisch). Der Verkauf des für die Stabt Riesa bezogenen Gefrierfleisches (Rindfleisch) wird in den hiesigen Fleiscbereiaeschäften Mittwoch, den 17. Mai INI« fortgesetzt. Der Rat der Stadt Riesa, den 16. Mai 1916. Gßm. Bestnndsanzeigen! Die Vordrucke zu den von den Mühlen, Händlern, Bäckern, Konditoren und Klein händlern am 21. Mai 1916 nach 8 22, der Bekanntmachung des Kömmunalverbandes vom 2. September 1915 zu erstattenden Bestandsanzeigen sind hier eingegangen und im Rat hause, Zimmer Nr. 4, abzuholen. Der Rat der Stadt Riesa, am 15. Mai 1916. Kr. Gefrierfleisch-Verkauf in Gröba. Der Verkauf von gefrorenem Rindfleisch wird Mittwoch, den 17. Mai ISIS in den Verkaufsstellen von Kretzschmar, Strehlaer Str. und Frau verw. Strehle, Riesaer Str. fortgesetzt. Gröba, am 16. Mai 1916. Der Gemcindevorftand. QnartieraeiSauszahSung in Gröba. Die EinquartierungSentschädiguugen auf das Jahr 1015 kommen demnächst vec- lagsweise aus der Gemeindekaffe zur Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt im Gemeinde amte, Zimmer Nr. «, Donnerstag, den 18. Mai, vormittags von 8 bis 1 Uhr, an die Quarticrwirte der Allcestrastc, Altrockstraste, Am Eisenwerk, An der Neber- landzentraje und Bahnhofstraste, Freitag, den IS. Mai, vormittags von 8 bis 1 Uhr, an die Quartierwirte des Dammwegs, Elbwegs, Gartenwegs, der Georg-Müller- Straste, des Georgplatzes, der Hamburger, -Seiko-, Hohen- und Jndnstriestraste. Die Quartiergeldcr werden nur gegen Rückgabe der Quartieranweisungcn an Er wachsene ausgezahlt. Die Auszahlung an die Quartierwirte der übrigen Straßen wird noch bekannt gegeben. Gröba (Elbe), am 15. Mai 1916. Der Gemeiudevorstand. Lebensrmltewerkanf in Grötm. Donnerstag, den 18. Mai 1916, vormittags von 8 bis 1 und nachmittags von 3 bis 7 Uhr, kommen im Grundstück Weststrabe 14 zum Verkauf: Riudfleischkonserven, 1 Büchse 2 M. 20 Pfg., 240 g Fleischmarken,, Eier zn 18 Pfg. an Inhaber von Buttervorzugskarten ö, Eier zu SS Pfg. an alle Einwohner, Auslandsmargarine zu 65 Pfg. für V- Pfund. Die Abfertigung erfolgt nach den Nummern der ausgegebenen Lebensmittel kontrollkarten, und zwar Nr. 1—200 von 8—9, Nr. 201—400 von 9—10, Nr. 401—600 von 10-11, Nr. 601-800 von 11-12, Nr. 801-1000 von 12-1 Ubr, Nr. 1001-1200 von 3-4, Nr. 1201-1400 von 4-5, Nr. 1401-1600 von 5-6 und Nr. 1601-1800 von 6-7 Uhr. Die Lebensmittelkontrollkarten sind vorzulegen. Gröba (Elbe), am 15. Mai 1916. Der Gemeiudevorstand. Bei der am 15. Mai d. I. vorgenommenen Auslosung von Schuldscheinen der An leihe der Kirchgemeinde Riesa vom Jahre 1894 sind nachstehende Nummern gezogen worden: 4 Stück I-it. s. Nr. 9, 128, 187 und 299 3 „ „6. Nr. 29, 86 und 172. Die AuSzahluiia der betr. Kapitalbeträge (vergl. die auf der Rückseite der Schuld scheine abgedruckten Bestimmungen) erfolgt vom 31. Dez. a. c. ab durch die Kirchkaffe zu Riesa gegen Rückgabe der Schuldscheine, Zinsleisten und der noch nicht fälligen Zinsscheine. Die Verzinsung hört mit diesem Tage ans. Auf Punkt 5 und 6 der obengenannten Be stimmungen wird noch besonders aufmerksam gemacht. Riesa, 16. Mai 1916. Der Ktrchenvorstand. Friedrich. Mit Genehmigung der Königlichen Amtsbauptmannschaft Großenhain wird der Kommunikationsmeg vom Bahnhof Wülknitz nach Lichtensee wegen Aufbringen von Massen schutt vom LV. bis SS. Mai dieses Jahres für den Fährverkehr gesperrt und dieser in zwischen auf den Bettelweg und den Feldweg nach Lichtensee verwiesen. Das unbefugte Befahren des gesperrten Weges wird nach 8 366'° des Reichsstraf- gesetzbuchs bestraft. Wülknitz, am 15. Mai 1916. Der Gemeindevorstand. Oertliches «ns SiichsischcS. Riesa, den 16. Mai 1916. —* Dem Feldwebel-Leutnant Hermann Schmidt, früher aktiv im Feldart.-Regt. 32, jetzt iin Landwehr-Feld- art.-Regt. 5, wurde das Albrechtskrenz mit Schwertern ver liehen. —* Heute vormittag 11 Uhr landete hier auf dem kleinen Exezierplatz hinter der 32 er Kaserne ein Doppel decker, der aus Richtung Leipzig kam., Das Flugzeug stieg gegen '/,1 Uhr wieder auf; es war unr nnt dem Führer besetzt. —* In der sächsis ch en Verlustliste Nr. 283 (aus gegeben nm 15. Mai 1916), die in unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 101, 183, 351; Reserve-Regimenter Nr. 100, 101, 102, 241, 243, 245; Landwehr-Regiment Nr. 100; Ersatz-Regimenter Nr. 24, 32, 40; Reserve-Jäger-Bataillone Nr. 13, 25. Feldartillerie: Regiment Nr. 48; Reserve-Regimenter Nr. 32, 53; Ersatz-Regimenter Nr. 45, 47. Vionierc: i Kompaanien Nr. 115, 183, 192, 245. 264. 279; Reserve-
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