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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.05.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-05-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191605187
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160518
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160518
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-05
- Tag1916-05-18
- Monat1916-05
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.05.1916
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Schbt. M M SaS „Riekaer Tageblatt" erbitten wir uns bis spätestens vormittag- 10 Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die GeschWsstEr. Erwerbung der Lizenzen für eine nntcr der Bezeichnung „F leischersa h" in den Verkehr <zu bringende Zubereitung ans Blut ausgefvrdert. Bvn amtlicher Leite wird hierzu mitgetcilt: Ganz abgesehen davon, das; Blut vvu cinivand- freier Beschassenheit, wie sie Voraussetzung für die Her stellung des Fabrikates sein würde, iu größeren Mengen kaum erhältlich sei» werde, könne die erwähnte Zubereitung nach einem Gutachten dcS sächsischen LandeSgesundheitSamtco weder als Ersah für Flcis.y, nvch als „Sparsleisch" angesehen werden. Auch seien bei der geringen Haltbarkeit Gesnnd- hcitsschädigungen nicht auögcschlvssen. Die Gewerbetreiben den müssen deshalb vor der Erwerbung der angeborenen Li zenzen dringend gewarnt werden. —KM. Zur Berincidnng von Härten ist entschieden wor den, das; bis zum 1. Mai bereits genehmigte — aber auch nur diese — Gesuche nm Ne Verführung gefal lener oder verstorbener S e e r e S a n g e h v r t g e r vom Feldheer in die Heimat noch im Mai zugclassen werden. — Tic Bekanntmachung über das Verfüttern vvu Kartoffeln vom 05. Mai besagt: Vis zum 1ö. August 1!>lV dürfen Liartosfelbcsihcr au ihr Vieh insgesamt nicht mehr Kartoffeln verfüttern, als auf ihre» Schweinebestand bis zu diesem Tage nach dein Lahe von höchstens zwei Pfund Kar- rosfcln für den Tag und bas Schwein entfallt. 8 4 der Be kanntmachung über das Verfüttern vor; Kartoffeln vom 15. April 1918 (Reichs-Gesetzblatt S. 284) bleibt unberührt. An die einzelnen Tiergattungen dürfen jedoch nur insoweit Kar toffeln verfüttert werden, als an sic bisher schon Kartoffeln oder Erzeugnisse der Kartoffcltrocknerei verfüttert worden sind. Kartoffelstärke und Kartofsclstärkcmchl dürfen nicht verfüttert werden. Mit Gefängnis bis zu einem Fahre oder mit Geldstrafe bis zu IllvM .tk wird bestraft, wer den vor stehenden Bestimmungen znwiöcrhandelt. Bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen 8 1 ist der MinLcstSetrag der Geld strafe gleich dem zwanzigfachen Werte der verbotswidrig ver fütterten Menge. Weinböhla. Wegen gehässiger Angriffe nud Ver dächtigungen, die siegen den Gemeinderat und den Ge meindevorstand gerichtet worden sind, wird letzterer nun, um den müssigen Klatschereien ein Ende zu machen, un- nachsichtlich gegen die Verleumder gerichtlich Vorgehen, nur das Ansehen der Gemeindeverwaltung und der Leitung zu wahren. Dresden. Die erste sächsische Dicnstbotenschule ist jetzt eröffnet worden. Die Anstatt umfaßt 80 Schülerinnen und 3 Lehrerinnen. * Dresden. Die Feier des Geburtstages des Königs soll militärischcrseits in der Garnison Dresden mittags durch Parade mit Paroleausgabe am dem Theaterplatz begangen werden. — Wie die Dr. N. N. von zuständiger Stelle er fahren, sind gestern 1100 Kälber und 600 Schweine zne Ausgabe an die hiesigen Fleischer auf dem Schtachthose ein getroffen. Weitere Zufuhren sind noch zu erwarten. Hieraus ist zu entnehmen, datz die Fleischversorgung alsbald in ge ordnete Bahnen kommen dürfte. Königsbrück. Ein Grenadier mar in den Besitz eines Geschosses gelangt nnd wollte ans diesem das Alumi nium .herauSlöscn. Durch unvorsichtiges Umgeben explodierte der Geschossieil und verletzte drei in der Stube weilende Soldaten. Der Grenadier selbst wurde so schwer verletzt daß er am Sonntag starb. Die andern Verunglückten wur den sofort nach dem Lazarett gebracht. Einer von ihnen konnte, nachdem er verbunden worden war, wieder in das Lager zurückkehren. Der Zustand der beiden anderen soll befriedigend sein. Zittau. Eine grössere Dörranlage wird hier er- richtet, um Gemüse in größeren Mengen dörren zu können. — Tic Amtshanplmannschast hat durch Vermittlung der Ortsbehörde sämtliche Landwirte des Bezirkes veranlaßt, datz sic einheitlich vom 22. Mai ab für sicv selbst, ihre Familienangehörigen, ihr Gesinde und ihre Arbeiter den ButtcroerbrauÄ für die Woche auf ein Stück heraosetzcn. Chemnitz. Der Rat hat beschlossen, von nächster Wache ab eine neue Fleischreaelung vorzunehmen. Hiernach soll jeder Einwohner von Chemnitz eine bestimmte, wenn auch kleine Menge von Fleischwaren — in Aussicht genommen 'M- 200 G-amm für den Kopf wöchenllicn — sichergestellt crpalrcv. ^;u tncscm Zwecke ist der Fleischbeüarf jedes Haus haltes bis zu dieser Höbe bei einem bestimmten Fleischer der Stadt anzumelden. Im allgemeinen wird die Wahl des Flei u k de» Einwohnern sreiaestellt. — Fabrikant Bern hard >>-'.rer überwies dem hiesigen Gustav-Adolf-Verein 5000 ,N. E tz cmn! tz. Ter Fleischer Trane, der im Monat Avril seine Geliebte Klara Ocrtel in Chemnitz erschoß, ist vom Chemnitzer Schwurgericht zu zwölf Jahren Zuchthaus ver urteilt morde'.. Z wicka u. Ter Kreisrat des KrcisverbandeS Zwickau des Vereins Heimatdank beschloß die Errichtung einer Kriegsverlctzten-Schule in Zwickau. TaS Gesnmivermögeu des Vereins im hiesigen Bezirk beläuft sich auf ungefähr 30 000 Mark. G citzma nn Zd orf. Ank nicht alltägliche Weife ver unglückte hier eine Kuh des Hausbesitzers Heinrich. In dessen Stall wurde die Tccke durch einen Balken gestützt. Beim Niedcrlcgeu mutz das Tier einen solchen Druck auf dem worden, eine allgemeine Beschlagnahme des in Sachsen anstehenden Vieh e s anznvrdneu. Van maßgebender Steile wird die Durchführung einer solchen Forderung als un zweckmässig bezeichnet und hierzu folgendes auSgesübrt: Dee Viehhandclsr'erüaud, dem die Lieferung von Vieh an die Fleischergenvssenschaften übertragen worden ist, hat aller dings däs Recht zur Beschlagnahme: dieses Recht ist i!nn bei seiner Gründung verliehen worden. Man hat also die Enteignung sck'ou vorgesehen. Aber iu der Praxis kommt eine Beschlagnahme bei anderem Vieh als bei Rindvieh überhaupt nicht iu Frage; denn eine Zurückhaltung von Kleinvieh ist bei den. Produzenten, namentlich seit dis Ne gierung die Hcursschlachrunaen verboten hat, bisher nirgends beobachtet worden, sie verbietet sich nach Lage der Sache auch von selbst. Es käme also nur die Beschlagnahme vvu Rindern in Frage. Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß schlachtreife Rinder vom Viehhandeläverüand ohnehin ab genommen werden. Dann aber »nutz man bedeuten, datz ein großer Teil der Rinder für dis bevorstehende Erntezeit als Spannvieh gebraucht wird. Wie man weis;, stehen Pferde den Landwirte» nur in geringer Zahl zur Verfügung, so datz in viel stärkerem Matze als dies früher der Fall gewesen ist, das Rindvieh als Spannkraft dienen mutz, lind gerade im Hinblick aus die schlechte Futtecerute im vorigen Jahre, der die ketzige Fleisckcknappheit zum großen Teile zu ver danken ist, muß das Hereülbringen der Heu- und Getreide ernte für die Volksernährnng vorläufig als richtiger be zeichnet werden als eine etwas reichlichere Fleischvrrsorgung während dieser Zeit. — Datz im übrigen bei der Fleisch versorgung die Großstädte gegen früher etwas schlechter wegkvrnmen als manche andere Bezirke des Königreichs, das ergibt sich zum Teil mit daraus, datz die viehärmeren Be zirke, wie beispielsweise das obere Erzgebirge und manche rein industriellen Bezirke, jetzt auch nach den Grundsätzen des Verteilungsplanes entsprechend berücksichtigt werden müssen, und ferner dadurch, daß der besondere Vorzug, den die Großstädte infolge der von ihren Gewerbetreibende.! be zahlten höheren Preise gehabt haben, natürlich wegfcillt. Datz der VcrteilungSplan des Viehhandelsverbandcs Rück sicht auf die bisher mit Sicherheit zu liefernde Fleischmenge nimmt, hat dazu geführt, datz einmal von der Regierung durch Verlängerung der Laufzeit die auf Fleischmarken zu beziehende Wochenmenge Fleisch auf dis Hälfte hernutcr- gesetzt morden ist, und dann, daß die Regierung bestimmt hak, daß die KoiNinunaCierbÜrsivs mcardnen rönnen, wieviel frisches Fleisch und frische Wurst pro Kopf und Woche höchstens an die Verbraucher abgegeben werden dürfen. Davori haben nun, wie berichtet, die Kommunalvcrbändc Dresden-Stadt und Dresden-Land in dem Sinne Gebrauch gemacht, datz zunächst 125 Gramm auf Kops und Woche Frischfleisch sichcrgestcllt wurden. Wenn etwa im König reiche Sachsen eine ähnliche Regelung, durchgcsührt wird, wie es die sächsische Regierung anstrebt, dann dürfte nach menschlichem Ermeßen und uach Ansicht der Regierung in absehbarer Zeit mit einer Stockung in der Fleischversorgung im Rahmen der den: VerteilnngSplane zugrunde liegenden Kopsineuge nicht mehr zn rechnen sein. — Die Berliner Rennbahnen Karlshorst und Hoppe garten haben seit den Osterrennen die Einrichtung getroffen, datz bei Einzahlung eines Zwanzigmarkstückes in Gold auf den Eintrittspreis 2 Mark und bei einem Zehnmarkstück 1 Mark nachgelassen werden. In drei Renntagen, die seit Inkrafttreten dieser Bestimmung abgebalten worden sind, wurden durch diese Verbilligung der Eintrittspreise rund 50000 Mark in Gold vereinnahmt. Fast die Hälfte aller zahlenden Besucher zahlte Gold ein. Hieraus geht hervor, datz noch grosse Summen gemünzten Goldes sich in Privathändcn befinden müssen. Dieses Zurückhalten durch einzelne BcvölkernnaSlreise ist völlig unverständlich. Das Gold wird für die Stabilität und Sicherung der Währung dringend gebraucht. Seine Zurückhaltung in den Sparbüchsen und Taschen ist volkswirtschaftlich und finanztechnisch ebenso bedenklich, wie gegen das Interesse des Reiches und unserer kämpfenden Heere gerichtet. ES ist gcmitz kein Opfer, sich von einer Goldmünze zn trennen. Nur mangelhaftes Ver ständnis und eine gewisse passive Resistenz erklären es, wa rum Goldmünzen zuruckgehalcen werden, um sie gegen iiciue privat-wirtschaftliche Vorteile cinzutanschen. Es ist beschä mend, datz dringende Erfordernisse unseres Vaterlandes das Gold nickt ans den Taschen hcrauSziehen, die cs bei geringen privaten Vorteilen (ermäßigter Zutritt zur Rennüayn usw.) leicht herausbringen. — Unter dem Vorsitz des Präsidenten KautS hatten sich in Berlin etwa 40 Vertreter des GaftmirtSaewcrves im Neichsamt des Innern versammelt, um über die geplante Vereinfachung der Speiickarte zu vecaicn. Tie von der Regierung au-gehenden Bcstrebnngcn, eine Vereinfachung in der Verabreichung der Speisen herbei,zusühren, sanden bei den anwesenden Vertretern ans allen Landesteilen all gemeine Zustimmung. Man einigte sich in allen Pinckten über die Einführung einer vereinfachten Speisekarte. Es ist anzunehmen, daß schon in allernächster Zeit eine entsprechende BundcsratSvcroröunng ei las en werden wird, die die näheren Bestimmungen für das Reich sestlegt. — Bvn einer Firma außerhalb TachsenS werden nach einer Mitteilung des sächssichen Ministeriums Fleischer zur Sonnabend, den 20. d. MtS., Norm, litt Uhr konnnen im Rathause Federbette!», 3 Taschenuhren, 1 Ttorkschirm, 1 Handkoffer u. a. in. gegen sofortige Bezahlung öffentlich zur Versteigerung. Riesa, am 18. Mai 1916. Der VollstrccknngSbcarnte des rffates der Stadt Riesa TaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends '/,7 Uhr nut Ausnahme der Sonn- und Festtage. BczuaSpreiS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser,'. Postänstaltcn vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittag« aufzngcben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Platzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrist-Zcile (7 Silben) LO Pf., Ort-5pre;S 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachweisung:- und VermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Anstraggebc. in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. 'Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Wi n t« r l l ck Nies.r VefckiiltSskelle: tNoctheltraße 59. Verantwortlich klie Redn^ion: Häbnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. OerMches mM Sächsisches. Riesa, deu 18. Mai 1916. —* Wir sind iu der Lage, die Namcu der Künstler mit- znteilen, welche bei dem unter dem Ehrcnssiuis; des Herrn Bürgermeister Tr. Scheider stehenden, am 30. Mui, 80, Uhr im Gasthaus „zum Stern" zu Gunsten des Türkischen Roten Halbmondes stattfindendcn „Tunten Abend" Mitwirken werden. Es sind dies: Frieda Hetz, Kgl. Lolo- tänzerin: Helga Petri, Konzertsängerin, u. A. Lieder zur Laute; Kgl. Säcbs. Hofopcrnsänger Ludwig Ennold: Ober regisseur Hanns Fischer, Kal. Sachs. Hvfschr.nspielcr: »Arthur Dreße, Kgl. Solotänzer; Prof. Georg Wille, Kgl. Sächs. Hoskonzertmeistcr (Cello); Kurt Striegler, Kgl. Sächs. Hof kapellmeister; Fritz Vogelstrom, Kgl. Sächs. und Fürstl. Neuß. Kammersänger; künstlerische Leitung: HannS Lange, Kgl. Hofopernsänger. Die Mitwirkung einer so großen Zahl hervorragender Künstler an einem Abend ist gewiß eine Seltenheit und für einen solchen Genus; ist nicht häufig Gelegenheit gegeben. Selbst in Dresden nicht, da es den Mitgliedern der Hvfbühne nicht gestattet ist, dort in Kon zerten anfzutreten. Der österreichische Reichstags- und Land tagsabgeordnete Wilhelm Keller schreibt über das in Brüx stattgefundene Konzert, bei dem die Einnahme 3390.25 Kr. betrug, u. A.: „In jeder Beziehung ein Rekord, schön, würdig im Aufbau und Ausführung und wirklich begeisternd im Verlauf." Tie Eintrittspreise find wie folgt festgesetzt: Sperrsitz (numeriert) M. 3,—, I. Platz funnnmeriert) M. 2,—. II. Platz (unnumeriert) M. 1,—, Galerie, Mitte (numeriert) M. 1,—, Galerie, Seitenplätze (unnumeriert) M. —.75. Den Vorverkauf haben freundlichst übernommen: die Buchhand lungen von Joh. Hoffmann, Hauptstraße und A. verw. Rein hardt, Wettincrstraße. Helft unseren tapferen tür kischen Bundesgenossen. —* In der sach s i s ch en V erlu stlist c Nr. 284 (auS- geaeben am 17. Mai 1916), die in unserer Geschäfts stelle z;r Einsichtnahme ausliegt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 101, 103, 104, 134, 177, 178, 192, 351; Reserve-Regiment Nr. 104; Landwehr-Regiment Nr. 101. Pioniere: Bataillon Nr. 22; Minenwerfer-Kompagnien Nr. 24, 40, 58, 224; Schwere MinernversLr-Abteilung Nr. 22; Mittlere Minenwerfer-Abteilung Nr. 112. Sanirüts-Formationen: Sanitäts-Kompagnien Nr. 1, 2 u. 3, 12. A.-K.; Nr. 2, 19. A.-K.; Nr. 58, 123; Reserve-Kompagnie Nr. 1: Land wehr-Kompagnien Nr. 21, 22; Reserve-Feldlazarett Nr. 5. Preußische Verlustlisten Nr. 524, 525, 526, 52 k, 528 und Vernsißten-NachweiS, Liste Nr. 11. Bayerische Verlustlisten Nr. 266, 267. Württembcrgische Verlustlisten Nr. 381, 382, 383, 384. Kaiserliche Marine, Liste Nr. 73. — Ueüer den Verk e h r init Zucker bestimmt eine neue Verordnung des Reichskanzlers, datz Zucker weder bei der gewerbsmäßigen Herstellung von natürlichen und künstlichen Fruchtsirupen noch bei der gewerbsmäßigen Her stellung von Limonaden verwendet werden darf. — Die BundeSratZvervrdnung, die der künftigen Tätig keit der Reichs bekleid un gsstelle zugrunde lieoen wird, soll den Zweck verfolgen, eine planmäßige Bewirt schaftung des für die bürgerliche Bevölkerung verfügbaren Bestandes an Web, Wirk- und Strickwaren für jede mög liche Dauer des Krieges durchzuführen. Sie überläßt jedoch die Abgabe dieser Waren an die Verbraucher, insbe sondere auch der minderbemittelten Kreise, den Gewerbe treibenden selbst, die bisher auf diesem Gebiete ihrer wirt schaftlichen Aufgabe im Kriege voll gerecht geworden sind. Cs ist noch nicht in allen Teilen entschieden, welche Matz nahmen im einzelnen für Fabrikation, Grotz- und Klein handel in Aussicht genommen sind, um einer zu umfang reichen Herstellunfl und Abgabe von Kleidungsstücken ent- oegenzuwirken, die den Hauptzweck der Verordnung, das Durchhalten mit den bisherigen Beständen, gefährden könnte. Nach dem derzeitigen Stande der Beratungen ist dabei jedoch keine Beschlagnahme von Stoffen und fertigen Kleidungsstücken seitens der Neichsbekleidungsstelle beab sichtigt. Ferner sollen keine K leid er karte n, etwa in der Art der Brot- oder Butterkarten, an die Bevölkerung zur Befriedigung ihrer Kleidungsbedürfnisse ausocgeben werden. ES soll lediglich eine unwirtschaftliche Vorver sorgung, insbesondere durch übermäßige Inanspruchnahme der den Massenbedürfnissen dienende» Stosse und Fertig erzeugnisse durch zahlungsfähige Kreise verhindert werden, wahrend der LuxuSoerbraucb höherer Preislagen keinerlei Beschränkungen unterliegen wird. Die Form einer solchen Be ckränknng steht noch nicht fest, indessen wird sich die Re chsbekleidungsstelle vor der Einführung bestimmter Streckungsmatzrcgeln sehr genau darüber Gewißheit ver schaffen, wie sich der Bestand der vorhandenen Läger zu dem voraussichtlichen Bedarf verhält. Dis Reichsbcklei- dungSstelle selbst wird voraussichtlich keine Anfertigungs arbeiten vergeben, desgleichen wird keine Abgabe von Web-, Wirk- und Strickwaren durch die Gemeinden oder andere öffentliche Körperschaften an irgendwelche Kreise der Bevölkerung umcr Ausschaltung der Kaufmannschaft oder im Wettbewerb mit ihr beabsichtigt. —88 Bon verschiedenen Seiten ist die sächsische Regierung jetzt zur Verminderung der Fleischknappheit aufgefordert Domierstürl, 18 Mm 1916, mrenns. 69. 114. nnd Anzeiger «Medlatt und AuMgm. gerusprrchstrL, Mr. ra. Lkkegrcmvn-Adrefs« .rageblatt* *. Missa. filr die Königs. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba
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