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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.05.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-05-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191605196
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160519
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160519
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-05
- Tag1916-05-19
- Monat1916-05
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.05.1916
- Autor
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«ud Anzeiger Meblatt mid Ifiyeiger). v"k"chft» » «1s» für die Königl. AvrtShauptmannschast Großenhain, das Königl. ArntSgericht und den Rat der Stadt Rief«, sowie den Gemeinderat Gröba. ^2 IIS. Freitag, Lt). Müi 1916, kweirss. 69^Aa^ra. 5«s Riesaer Tageblatt erscheint jede« Ta« abends '/,7 Nhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. vrzngSpreiS, gegen VorauSzahlmcg, durch Misere Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter «r Kaiser!. Postaustalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatltch 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr siir La« Erscheinen an bestimmten Lagen und Platzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grunvschrist-Aeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprcis 1ü Pf.; zeitraubender und tabellarischer San ent- iprechend höher. NachweisungS- und AermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klag« eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Aahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". RvtstionSdrnlkund Verlag: Lang er t Win terl ich Riesa Geschäftsstelle: «Laetliekratze öS. verantwortlich siir Neda»ti an: "rtl'vr Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhe lm Dittrich Riesa. Nachstehende Verordnung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Großenhain, am 18. Mai 1016. LO3 » I? II. Königliche Amtshanptmaunschaft. Sonntagsruhe m Bäckereien und Konditor: en Für die Arbeitszeit an Sonn- und Festtagen in Bäckereien und Konditoreien bat auf Grund von 8 41» Abs. 2 der Reicks-Gewerbeordnung in Verbindung mit 8 1 der Ver ordnung, die Abänderung einiger ÄuSführnngSbestinunungen zu dem Gesetz über die Sonn-, Fest- und Bußtagsfcier vom 10. September 1870 betr., vom 15. März 1805 sowie infolge der durch 8 9 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Bereitung von Backware „5. Januar 1915 "E -ZK Mürz1915^ veränderten Arbeitszeiten von jetzt ab bis ans weiteres für Arbeit geber und Arbeitnehmer folgendes zu gelten: 1. Alle Arbeiten, die zur Bereitung von Backwaren dienen, find in Bäckereien und Konditoreien, auch wenn diese nur einen Nebrnbetrieb darstcllen, in der Zeit von 7 Uhr abends bis 7 Uhr morgens verboten <,8 9 Abs. 1 der angezogenen Bekanntmackung des Reichskanzlers). Unter dieses Verbot füllt auch die Bereitung des VorteigS (Hefestücke, Sauerteigs). 2. In Bäckereien wird zur Herstellung der für den nächsten Tag erforderlichen Vorräte ») an Roggenbrot eine Arbeitszeit von 7 Uhr früh bis 1 Ubr nachmittags und d) an Weizenbrot eine Arbeitszeit von 7 Uhr früh bis 12 Uhr mittags zugelaffeu. 3. Auf 8 105»? der Reicks-Gewerbeordnung wird noch besonders hnrqewiesen. Hier nach sind die Arbeitnehmer, wenn die Sonntag-arbeiten länger als drei Stunden dauern, entweder au jedem zweiten Sonntag mindestens von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends oder an jedem dritten Sonntag volle 36 Stunden oder in jeder Woche während der zweiten Halste eines Arbeitstages von Mittag 12 Uhr ab freizulassen. 4. Diese Bestimmungen gelten für handwerksmäßige Betriebe in gleicher Weife wie für Fabrikbetriebe. 6. Insoweit vorstehende Bestimmungen mit der Bekanntmachung der unterzeichneten Kreishauptmannschaft über die Sonntagsruhe in den unter 8 105» der Gewerbeordnung fallenden GKverbebetrieben zur Befriedigung täglicher oder an Sonn- und Festtagen be sonders hervortretender Bedürfnisse vom 17. Juni 1901 in Widerspruch stehen, wird letztere Bekanntmachung aufgehoben auf solange, als die mehrerwähnte Bekanntmachung des Reichskanzlers in Geltung ist. 6. Die Nichteinhaltung vorstehender Bestimmungen wird auf Grund von 8 146» der Reichs-Gewerbeordnung oder des 8 11 des Sächsischen Gesetzes, die Sonntagsfeier betr., vom 10. September 1870 oder von § 366 Ziffer 1 des Strafgesetzbuches oder von 8 18 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom bestraft werden. Dresden, den 26. April 1916. " ' 547IV. Die Königliche Kreißhauptmannfchaft. 8«Mnlk», NkMtt. EMr. Wer, AU er, SOmerlWma». 3»»!», User, L Aecktzer, IMecker, Mer, die im laufenden yahre — vom 1. Juli 1916 bis 1. Juli 1917 — bei Vergebung von Unterhaltungsarbcrten an sämtlichen der Stadt gehörigen Gebäuden Berücksichtigung finden wollen, werden hiermit aufgefordert, sich einen entsprechenden Angebots-Vordruck im Stadt bauamte abzuholen und daselbst ausgefüllt und unterschriebe» bis Montag den SV. Mai 1916, mittags 1 Nbr wieder einzureichen. Später eingehende Angebote werden nicht angenommen. Die Auswahl unter den Bewerbern und die Zurückweisung sämtlicher Angebote bleiben Vorbehalten. Gewerken, die nickt mindestens seit einem Jahre ihr Gewerbe in Riesa selbständig betreiben, bleiben aikßer Betracht. Der Rat der Stadt Riesa, am 17. Mai 1916. ' Mnqum'NermrA hL-rrefferM. Diejenigen Einwohner, welche die bei ihnen jetzt einquartierten Militärpersonen auch im Manat Juni 1916 im Quartier behalten wollen, werden aufgefordert, Meldung darüber bis Donnerstag, den 25. dieses Monats, bei unserem Qnarticrmnt zu erstatten. Die Qnartiergcbcr wallen darauf achten, das; bei ihnen Einquartierte, insbesondere wenn dieselben das bereits innchabende Quartier im neuen Manat beibehalten wollen und sollen, einen neuen iQuartierzcttel abzugeben haben, da ohne einen solchen Entschädi gung nicht zur Auszahlung gebracht wird. Der Rat der Stadt Mesa, am 19. Mai 1916. Gror- nud GMerlarten-ArrsMe in Grölm. Die Brot- und Buttcrkarten auf die Zeit vom 22? Mai bis 18. Juni 1916 werden Sonntag, den 21. Mai 1918, Vormittage» V-11—V-1 Uhr in den bisherigen Ausgabe stellen ausgegeben. Die Brotausweiskarteu sind vorzulcycn. Etwa ersparte Brotmarken sind an die Ausgabestelle oder an das Gemeindeamt zurückzugeben. Gröba (Elbe), am 18. Mai 1916. Der Gemeindevorstand. Der Bezirksschornsteinfegermeister hat gemeldet, daß vom 22. biS 2V. Mai 1916 die Schornsteine in Gröba gereinigt werden. Der Gerneindevorftand. Mr-chemrerpachtlmg. Die diesjährige Kirschennutzung an den hiesigen Straßen soll Sonnabend, der» LV. Mai d. I., nachm. 6 Uhr in Hennigs Gasthof Hierselbst meistbietend und bedingungsweise verpachtet werden. Poppitz, am 12. Mai 1916. Kluge, Gemeindevorstand. Grasver-mchLrmg. Sonntag, de« 21. d. M., nach»«. 1 Uhr wird in: Gasthof znm Stern in Zeithai« das in den Straßengräben anstehende Gras und im Anschluß hieran an Ort und Stelle das Gras am Teiche meistbietend gegen Barzahlung verpacktet. Zeithain, 19. 5. 1916. Der Gemeindcvorstand. Die diesjährigen Kirschennutz«nge« an den Staatsstraßen der vachgenannten AmtS- straßenmeistereien sollen gegen Barzahlung unter den vorher bekannt zu gebenden Bedin gungen verpachtet werden und zwar: Mügeln, Mittwoch, den 24. Mai, mittags ^<12 Uhr im Ichützenhaus zu Mügeln; Oschatz, Freitag, de« LK. Mai, nachmittags Uhr im Gasthof zum Schwan in Oschatz; Leisnig, Freitag, den 2. Juni, vor mittags '/-v Ubr im Gasthofe zu Fischerdorf und nachmittags 12 Uhr im Gasthofe zum Kreuz bei Hartha; Haintchen, Ntontag, den 6. Juni, nachmittags 3 Uhr im Gast hos Etzdorf bei Roßwein; Döbel», Dienstag, den 6. Juni, nachmittags 3 Uhr nn Gasthof zur Laubs in Mestrbauchlitz. Döbeln, de» 15. Mai 1916. Kgl. Strasten- «. Wasser-Bauamt. Oertttches «ud Sächsisches. Riesa, den 19. Mai 1916. —* Wie verlautet, wird der Landtag bald nach Pfingsten zu einer kurzen Tagung -usammentreten, um in der Hauptsache die Vorlage über die staatliche Elektrizi tätsversorgung Sachsens zu verabschieden. — Die Zwischcndeputation der zweiten Ständekammer tagte gestern. Man trat in die Sonderberatung ein und besprach eingehend die Abschnitte I, II und III des Dekrets 23, Ueberblick über die gegenwärtige Stromversorgung des Landes; die Stellung anderer Staatsregierungen zur Elektrizitätsfrage und die Bestrebungen der im Gemeinde besitz befindlichen Elektizitätswerke Sachsens (künftig „Elek troverband" genannt). Beschlüsse wurden nicht gefaßt. —* Die sächsischen Vertreter im Zentralvorstand der Nationalliberalen Partei Deutschlands haben für dessen Sitzung am kommenden Sonntag einen sehr eindringlich ge- bastenen Antrag zur Ernähruugsfrage eingebracht. —* Zur Behebung des durch die Sperrung der Abgabe von FlaschenfpirituS eingetretenen Notstandes soll durch die Grobvertriebsstellen der Spirituszentrale eine Menge von 25°« des früheren Verbrauches an Flaschen spiritus wieder abgegeben werden und zwar 20°/„ davon zum bisherigen Bezugspreise von 55 Pfg. für das Liter gegen von der Gemeinde zu verteilende Bezugs marken und die restlichen 5"/. zum Preise von 1,50 M. für das Liter ohne Äezugsmarken. Durch die vorerwähnten 20°/, soll der Bedarf der minderbe mittelten Bevölkerung, der Elektrizität oder Gas nicht zur Verfügung steht, befriedigt werden, wozu die Kreis- und Stadtverwaltungen Bezugsmarken und zwar im Monat höchstens 5 Marken für einen Haushalt ausgeben. Die Abgabe erfolgt durch den Kleinhandel. — Der Verkauf der Restmeuge von 5°/, zu 1,50 M. für das Liter soll Personen, die bei der Verteilung von Marken nicht berücksichtigt werden können, die Versorgung mit Brennspiritus ermöglichen. Ferner sollen Gewerbetreibende für ihren Geschäftsbetrieb Flaschenspiritus für 55 Pfg. daS Liter bis zu 50 Liter im Monat gegen Marken direkt von den Vertriebsstellen der Spirituszentrale erhalten. Gewerbetreibende mit einem größeren MonatSverbrauck als 50 Liter haben sich mit ihren Anträgen an ihre bisherigen Bezugsquellen zu wenden. —MI. Wohl hat bereits im Kriege 1870/71 die schwarze Kunst eine Rolle gespielt, die sich aber mit der Bedeutung, die dem Druckgewerbe im jetzigen Weltkrieg zukommt, nicht im entferntesten messen kann. Schon die ersten Kriegswochen zeigten ihre große Verwendungsmöglichkeit nach den ver schiedensten Richtungen, nicht nur im Etappengebiet, sondern auch in den besetzten Landstrichen, bis vor in den Schützen graben. Einen vorzüglichen Einblick in die zahllosen Druck erzeugnisse und Maneranschläge, Bekanntmachungen, Prokla mationen, Notgelder, Gutscheine, Kriegszeitungen usw. bis herab zu den kleinsten Drucksachen der verschiedensten Land- sturmdruckereien gewährt die Abteilung Buchdruck der Dresdner Kriegs-Ausstellung und zwar nicht nur in solche unserer Heeresverwaltung und der Armeen der verbündeten Staaten, sondern auch in die des feindlichen Auslandes in Stücken, die höchst interessante Aufschlüsse geben und wichtige Schlüsse ziehen lassen. Wertvolle Origi nale von türkischen Frtwas, bulgarischen Bekanntmachungen, serbischen Maueranschlägen, englischen Lügenmeldungen, französischen Karrikaturen, Kriegsbildern des neutralen Aus landes lassen bei jedem, der dieselben näher prüft, manch lebensvolles Bild von den Kriegsschauplätzen erstehen und bringen in die scheinbar gleichgültigen Papierstücke reges Leben. Auch die Drucke aus Gefangenenlagern sind nicht vergessen, da sie manches höchst interessante Stück aufzuweiscn haben. Besondere Führungen für diese Abteilung sind in Aussicht genommen, die den Besuch der Kriegsausstellung noch empfehlenswerter machen. — ZurFleisch Versorgung wird geschrieben: Aus einer Reihe deutscher Städte wird gemeldet, bass die in Aus sicht genommene Verbrauchsmenge an Fletsch pro Kopf stark herabgeschraubt werde» muß, teilweise aus die Hälfte. Es wäre verfehlt, darin die Wirkung einer über alle Berech nung großen Viehbestandsminderung zu sehen. Die Er klärung dcS preußischen LandwirtfchaftSministers über die Höhe unseres Viehbestandes und die vorhergehenden Erklärungen der NeichSfleischssclle bezeichnen als Ursache die mangelnde Schlachtreife des Viehs, veranlaßt teilweise durch das ungenügende Alter der Tiere, teilweise durch unge nügende Mastreife. ES muß der Grundgedanke jeder ra tionellen Bewirtschaftung unserer Viehbestände sein, das Viehkapital der Zahl wie der Güte nach zu erhalten. Und daher mutz das junge Futter und die Weide benutzt werden, die Tiere auf stärkeren Fleischansatz zu bringen. Damit wird eine starke Beschränkung unseres Fleischverbrauchs un bedingt erforderlich, und wenn zu dieser Verbrauchsbcschrän- kung kommunale Rationierung durch Fleischkarie tritt, die das, was vorhanden ist, gleichmäßig verteilt, dann wird jeder Verbraucher sich gern und willig in die Last der Einschrän kung fügen. WaS der preußische LanüwirtschaftSminister über unseren Viehbestand sagte, läßt sich dahin zusammcn- sassen die Zahl der Schafe ist gegen die Zählung vom 1. De zember 1915 gestiegen um 23,3 Prozent; daS bedeutet eine ! Verjüngung unseres SchakbestandeS, deren Wirkung ans die Fleisch- und Wollversorgnng sich freilich erst nach Monaten bemerkbar machen kann. Gegenüber der erwähnte» Zählung ist der Rindvichbestanö nm 1 Prozent zurnügegangen, mäh rend die Zahl der Kälber unter drei Monaten »m 72,2 Prvz. gestiegen ist. Die Abnahme liegt in der Altersklasse von drei Monaten bis zu zwei Jahren, gerade in den Klassen also, die für die Fleischversorgung in Betracht kommen. Futterman gel und die Masser.schlachtungen des Vorjahres sind die Ur- fachen ücö starken Rückganges unserer SchweincbcständeS. Da in Friedenözeüen über die Hülste unseres FleischbedarsS durch Schweinefleisch gedeckt wurde, wird die Schweinefleisch versorgung jetzt sehr unzureichend sein müssen. Freilich bie- tet die Zahl der am 15. April vorhandenen weniger als acht Wochen alte» Ferkel (3,7 Millionen) gute Aussichten auf Er gänzung der Bestände. Erfreulich ist es, daß Kaninchen- und Ziegenzucht grössere Ausdehnung gefunden haben; der Mini ster bezeichnet es als das beste Mittel für die Vergrößerung unserer Kleinviehbestände, wenn auch Stadtbewohner und Industriearbeiter sich ihr widmen. Wenn die gegenwärtige Versorgung also in manchem Betracht viel zu wünschen üluig läßt, so kann man für die Zukunft ohne überspannten Opti mismus bessere Aussichten erwarten. —KM. Für die Berufswahl der Heranwachsenden Ju gend dürfte daS Nachstehende, daS uns von maßgebender Stelle zugcgangcn ist, von Interesse sein. Am I. August 1918 tritt die bereits früher schon geplant gewesene Verstär kung der Unteroffizicrvorschule Marienberg in Kraft. Die jetzt bestehenden zwei Kompagnien werden unter den: genannten Zeitpunkt auf vier Kompagnien erhöht. Der dadurch cintrctende Bedarf an jungen Leuten soll durch un mittelbare Einstellung von Freiwilligen gedeckt werden. Junge Leute von ausgesprochener Neigung für den ttnter- offizierstand können sich zur Aufnahme in die Nntcroffizier- vorschule bis 5. Juli 1916 beim zuständigen BezirlSkommairdo anmelden. Für die Zukunft erfolgt die unmittelbare Ein stellung von Vorschülcrn am l. April j. I. Die Anmeldung bat in diesem Falle bis spätestens 30. November j. I. zu er folgen. Für die Aufnahme in die Vorschule ist tadellose Führung seit dem Verlassen der Schule, sowie gute körper liche Beschaffenheit und gute geistige Befähigung des jungen Mannes maßgebend. Tas Militärverhültnis des Vaters kommt nicht in Frage. Die Bewerber müssen beim Eintritt tu die Untcrossiziervorschnle daS 15. Lebensjahr vollendet haben, dürfen aber nicht über 17 Jahre alt sein. Der Aufent halt vom Eintritt in bie Unterossiziervorschule bis zur Ein stellung tu daS Heer dauert für die Fünfzehn- bis Sechzehn jährigen 4 Jahre, für die sechzehn- biS siebzehnjährigen Bc- merber 8 Jahre. Kosten erwachsen den Angehörigen für die Erziehung usw. nicht. Die Aufnahmebedingungen künuen je-
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